Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 1. Juli 2021
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft
Mittwoch, 30. Juni 2021
STS Group AG: Mutares schließt Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an der STS Group AG an die Adler Pelzer Group erfolgreich ab
Dr. Wolf Cornelius, Aufsichtsratsvorsitzender der STS Group AG: "Im Namen des gesamten Aufsichtsrats und des Unternehmens bedanke ich mich bei Mutares und allen Mitarbeitern, die den Aufbau der STS Group seit der Übernahme im Jahr 2013 bis zu einem globalen Automobilzulieferer begleitet und geprägt haben. Wir sind überzeugt, dass die Adler Pelzer Group der richtige strategische Mehrheitsaktionär für die STS Group ist, um das künftige Wachstum und die strategische Ausrichtung des Unternehmens weiter zu begleiten."
Robin Laik, CEO und Gründer der Mutares SE & Co. KGaA ergänzt: "Die STS Group hat in den vergangenen Monaten eine sehr positive Entwicklung gezeigt. Ich bin fest davon überzeugt, dass mit dem neuen Eigentümer dieser Erfolgskurs weiter vorangetrieben wird. Wir kennen die Adler Pelzer Group als ausgesprochen lösungsorientierten Partner, daher sind wir sicher, den idealen Käufer für die STS Group gefunden zu haben, um das Unternehmen in die nächste Entwicklungsstufe zu führen."
Die Adler Pelzer Group ist ein weltweit führender Automobilzulieferer mit Sitz in Hagen, Deutschland. Mit über 11.000 Mitarbeitern und mehr als 80 Werken auf allen Kontinenten hat die Unternehmensgruppe 2020 einen Jahresumsatz von 1.2 Milliarden EUR erwirtschaftet. Mit ihrem globalen Footprint und ihrer Expertise kann die Adler Pelzer Group den Ausbau des Geschäftes der STS Group in China, wie auch im Nordamerikanischen Markt optimal unterstützen. Für die Adler Pelzer Group stellen die attraktiven Leichtgewicht-Lösungen der STS Group für die Innen- und Außenverkleidung von Fahrzeugen eine technologische Diversifizierung dar, um sich weiter als Schlüsselzulieferer gegenüber ihren Kunden zu positionieren. "Die Adler Pelzer Group macht mit der Integration der STS Group einen konkreten Wachstumsschritt im Bereich der Hard Trims, welche unsere Kompetenz im Bereich Soft Trim und Akustik ergänzt", kommentiert Pietro Lardini, CEO der Adler Pelzer Group.
Die STS Group AG, www.sts.group (ISIN: DE000A1TNU68), ist ein führender Systemlieferant für die Automotive-Industrie. Die Unternehmensgruppe beschäftigt weltweit mehr als 1.600 Mitarbeiter und hat im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz von 235,0 Mio. EUR erzielt. Die STS Group ("STS") produziert und entwickelt in ihren insgesamt zwölf Werken und drei Entwicklungszentren in Frankreich, Deutschland, Mexiko, China und künftig auch in den USA Kunststoff-Spritzguss und Komponenten aus Verbundwerkstoffen (Sheet Molding Compound - SMC), wie z. B. feste und flexible Fahrzeug- und Aerodynamikverkleidungen, ganzheitliche Innenraumsysteme, wie auch Leichtbau- und Batteriekomponenten für Elektrofahrzeuge. Als technologisch führend gilt STS in der Herstellung von Kunststoff-Spritzguss und Komponenten aus Verbundwerkstoffen. STS hat einen großen globalen Footprint mit Werken auf drei Kontinenten. Das Kundenportfolio umfasst führende internationale Hersteller von Nutzfahrzeugen, Pkw und Elektrofahrzeugen.
Mutares SE & Co. KGaA: Veräußerung der Anteile an der STS Group AG erfolgreich abgeschlossen
München, 1. Juli 2021 - Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) hat den Verkauf ihres 73,25 %-Anteils an der STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68) erfolgreich abgeschlossen. Die Transaktion mit der Adler Pelzer Group ist für Mutares bereits der dritter Exit im laufenden Jahr und umfasst die Anteile und den gesamten Geschäftsbetrieb von Plastics und Materials in Europa, China und den USA. Das Unternehmen wird künftig Teil des Geschäftsbereichs Adler Pelzer Plastics.
Die STS Group AG gehörte seit der Übernahme im Jahr 2013 zum Mutares Konzern und hat nach einer Buy-and-Build-Strategie einen erfolgreichen Turnaround vollzogen. Der Börsengang der STS Group AG erfolgte im Jahr 2018. Auch danach blieb Mutares weiterhin Hauptaktionär.
Die STS Group erzielte im Geschäftsjahr 2020 einem Umsatz von EUR 235,0 Mio. und ein operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von EUR 14,7 Mio. Die Transaktion umfasst den gesamten von Mutares gehaltenen Anteil von 73,25 % an der STS Group AG.
"Mit dem Verkauf von STS hat Mutares einmal mehr das Ziel eines Return auf das eingesetzte Kapital erreicht. An diesem Erfolg werden auch unsere Aktionäre teilhaben. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass wir die STS Group an den bestmöglichen neuen Eigentümer übergeben", sagt Robin Laik, CEO und Gründer der Mutares SE & Co. KGaA.
Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA
Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.de), erwirbt als börsennotierte Private-Equity-Holding mit Büros in München (HQ), Frankfurt, London, Madrid, Mailand, Paris, Stockholm und Wien mittelständische Unternehmen und Konzernteile mit Sitz in Europa, die ein deutliches operatives Verbesserungspotenzial aufweisen und nach einer Stabilisierung und Neupositionierung wieder veräußert werden. Mutares unterstützt und entwickelt dabei die Portfoliounternehmen aktiv mit eigenen Investment- und Expertenteams sowie durch Akquisitionen strategischer Add-ons. Ziel ist es, mit Fokus auf nachhaltigem Wachstum der Portfoliounternehmen eine signifikante Wertsteigerung mit einer Rendite von 7 bis 10 Mal ROIC (Return on Invested Capital) auf die Gesamtinvestitionen zu erreichen. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte Mutares mit über 12.000 Mitarbeitern weltweit in der Gruppe einen konsolidierten Jahresumsatz von rund EUR 1,6 Mrd. Davon ausgehend soll der Konzernumsatz bis 2023 auf ca. EUR 3,0 Mrd. ausgebaut werden. Mutares setzt stark auf eine nachhaltige Dividendenpolitik, die aus einer Basisdividende und einer Performance-Dividende besteht. Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden an der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel "MUX" (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt.
ALBA SE: Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die ALBA Europe Holding plc & Co. KG
Außenstehende Aktionäre der ALBA SE werden zu gegebener Zeit für das Geschäftsjahr 2021 letztmals die Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 4,17 (netto) je Aktie erhalten.
Die Ahlers AG wechselt vom Prime Standard in den General Standard
Highlight Communications AG: Squeeze-out an die Aktionäre der Sport1 Medien AG
Pratteln, 29. Juni 2021
Die Highlight Communications AG ist mit rund 95,195% am Grundkapital der Sport1 Medien AG beteiligt und damit deren Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer Hauptversammlung gefasst werden, die voraussichtlich im Herbst 2021 stattfinden wird.
Die Höhe der Barabfindung wird vor Einberufung der Hauptversammlung der Sport1 Medien AG von der Highlight Communications AG festgelegt und bekannt gemacht werden und ist von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer zu bestätigen."
Bei der Sport1 Medien AG handelt es sich um die ehemalige Constantin Medien AG, davor EM.Sport Media AG und ursprünglich EM.TV AG.
Die Angemessenheit der angebotene Barabfindung wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG mit Nachbesserung um EUR 0,98 (zzgl. Zinsen) abgeschlossen: Oberster Gerichtshof weist außerordentliche Revisionsrekuse zurück
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte als Barabfindung lediglich EUR 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html. Sie bestand nach einem gescheiterten Vergleichsversuch auf einer gerichtlichen Entscheidung.
Das Landesgericht Krems an der Donau hatte nach einer längeren Verhandlung (zwei Verhandlungstage mit mehreren Einvernahmen) die Barabfindung mit Beschluss vom 16. Januar 2020 auf EUR 7,88 je BEKO-Aktie festgesetzt und damit um EUR 2,08 noch einmal deutlich erhöht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_27.html.
Die Antragsgegnerin hatte gegen diesen Beschluss des Landesgerichts mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 Rekurs eingelegt. Auch eine Antragstellerin und die gemeinsame Vertreterin hatten Rekurs eingelegt, allerdings nur beschränkt auf den Zinsenausspruch. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Wien den Rekursen der Antragstellerin und der gemeinsamen Vertreterin nicht Folge gegeben und auf den Rekurs der Antragsgegnerin die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert und die Nachbesserung reduziert. Das OLG setzte die Nachbesserung auf EUR 0,98 fest (was einer Anhebung der Barabfindung um 16,9 % entspricht).
Gegen die Entscheidung des OLG Wien hatten sowohl die österreichische Aktionärsvereinigung IVA - Interessenverband für Anleger wie auch die gemeinsame Vertreterin jeweils einen außerordentlichen Revisionsrekus eingelegt. Der IVA wollte u.a. geklärt haben, ob der Beschluss über die Barabfindung reinen Feststellungs- und Gestaltungscharakter hat (so das OLG, vgl.: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html) oder auch einen Leistungsanspruch gewährt.
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Dr. Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
STS Group AG: Adler Pelzer veröffentlicht Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen Übernahmeangebots in Kombination mit Delisting-Erwerbsangebot
Hallbergmoos/München, 29. Juni 2021. Die STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68), ein im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierter weltweit tätiger Systemlieferant für die Automotive-Industrie, wurde heute über die Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen Übernahmenangebots an die Aktionäre der STS Group AG von der Adler Pelzer Holding GmbH gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) informiert.
Das Übernahmeangebot soll zugleich ein Delisting-Erwerbsangebot (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG) zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung sämtlicher Aktien der STS Group AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse enthalten. Bisher haben weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat der STS Group AG entsprechende Beschlüsse gefasst, noch besteht eine Vereinbarung in Bezug auf das Delisting mit der Adler Pelzer Holding GmbH als Bieterin.
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der MyHammer Holding AG
Bieterin:
HomeAdvisor GmbH
Franklinstraße 28/29
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 144294
Zielgesellschaft:
MyHammer Holding AG
Die HomeAdvisor GmbH (die "Bieterin") hat am 17. Juni 2021 ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der MyHammer Holding AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der MyHammer Holding AG (die "MyHammer-Aktien"), die nicht von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der MyHammer-Aktien während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots je MyHammer-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") ermittelt wird, zu erwerben (das "Delisting-Angebot"). Die BaFin hat der Bieterin heute mitgeteilt, dass der maßgebliche Mindestangebotspreis EUR 22,02 beträgt. Der Angebotspreis wird daher EUR 22,02 je MyHammer-Aktie betragen.
Die Bieterin ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der IAC/InterActiveCorp mit Sitz in Delaware, USA. Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 84,27 % des Grundkapitals der MyHammer Holding AG.
Die Angebotsunterlage, die die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird im Internet unter https://www.myh-delisting-angebot.de veröffentlicht.
Im Übrigen erfolgt das Delisting-Angebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der MyHammer Holding AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der MyHammer Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar MyHammer-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf MyHammer-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf https://www.myh-delisting-angebot.de veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.
Berlin, den 28. Juni 2021
HomeAdvisor GmbH
Dienstag, 29. Juni 2021
Weiteres Kaufangebot für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,65
Mitteilung meiner Depotbank:
Bzgl. Ihres o. g. Wertpapiers haben wir von Herrn Dr. Christian Boyer, folgende kursiv gedruckte Mitteilung erhalten:
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Inhaber von BUWOG AG Aktien
Ansprüche auf eine eventuelle Nachzahlung ISIN: AT0000A23KB4
Den Inhabern von Ansprüchen auf eine eventuelle Nachzahlung für die im Squeeze-Out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der BUWOG AG wird ein freiwilliges öffentliches Kaufangebot unterbreitet. Die Ansprüche auf eine eventuelle Nachzahlung, die in der ISIN AT0000A23KB4 verbrieft sind, werden vom Bieter zu einem Kaufpreis von 1,65 EUR je Nachzahlungsanspruch erworben. Das Angebot gilt nur für Stückzahlen von mindestens 100 Nachzahlungsansprüchen je Erwerbs- und Übertragungsvorgang. Der Käufer gewährt zusätzlich ab einer Übertragung von 100 Rechten eine Depotübertragungspauschale von 20 EUR.
Die Frist, innerhalb der das Verkaufsangebot abgegeben werden kann, endet am 30.07.2021.
Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien. Die Anwendung des § 934 ABGB gilt als und wird wegen des aleatorischen Elementes wechselseitigausgeschlossen.
Der Bieter behält sich vor, durch eine weitere Veröffentlichung die Ablauffrist für das vorliegende freiwillige öffentliche Kaufangebot vorzeitig als beendet zu erklären. Davon wird der Bieter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn sich während der Angebotsfrist in dem zur Bestimmung einer eventuellen Nachbesserung anhängigen Überprüfungsverfahren oder durch andere Faktoren die Nachbesserungsansprüche als wertlos herausstellen sollten.
Wien, 26.06.2021
Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer"
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 8. Juni 2021 (Fristende am 8. September 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
- Deutsche Wohnen SE: Fusion mit der Vonovia SE
- ERLUS Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 25. Juni 2021
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, Eintragung am 18. Mai 2021 (Fristende am 18. August 2021)
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. Juni 2021
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021, Eintragung durch Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verzögert
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 29. Juni 2021
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Hauptversammlung der MAN SE beschließt verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der wahrscheinlich letzten regulären Hauptversammlung des traditionsreichen Nutzfahrzeugherstellers MAN am heutigen Dienstag, den 29. Juni 2021, wurde ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out der Minderheitsaktionäre zugunsten der VW-Tochter Traton mit mehr als 99,9 % der Stimmen beschlossen. Da Traton derzeit schon mehr als 94 % der MAN-Aktien hält, war die Zustimmung sicher. Von den verbliebenen restlichen Aktionären kam allerdings eine Vielzahl an Fragen und z.T. auch heftige Kritik.
Den Minderheitsaktionären wird für ihren Eigentumsverlust eine Barabfindung in Höhe von EUR 70,68 je MAN-Aktie angeboten. Die Angemessenheit dieser Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Kritikpunkte sind u.a. die Marktrisikoprämie (mit 5,75 % sehr hoch angesetzt), der Betafaktor und die Bewertung von Sinotruck.
Noerr berät ERLUS AG bei Squeeze-out
Noerr hat die Hauptaktionärin der ERLUS AG bei einem aktienrechtlichen Squeeze-out beraten. Die Hauptversammlung hat am 25. Juni der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG auf die Girnghuber GmbH zugestimmt.
Die ERLUS AG gehört zu den führenden Herstellern von Dachkeramik und Schornsteinsystemen in Deutschland. Das mittelständische Unternehmen produziert an drei Standorten in Bayern und Thüringen und ist seit 1904 Aktiengesellschaft.
Ein Team um Dr. Volker Land und Dr. Stephan Schulz hat umfassend zu dem Squeeze-out und der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung beraten. Der Hamburger Noerr-Partner Volker Land ist auf komplexe M&A-Transaktionen und die Beratung zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Themen spezialisiert. Im vergangenen Jahr hat ein von Volker Land geführtes Team von Noerr-Anwälten die comdirect bank AG bei der Verschmelzung der Direktbank auf die Commerzbank AG beraten, in deren Rahmen ebenfalls ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgte (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Berater Hauptaktionärin der ERLUS AG: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. Volker Land, Dr. Stephan Schulz, Dr. Jan Hoffmann Linhard, Juri Stremel (alle Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Hamburg)
Freitag, 25. Juni 2021
Delisting-Angebot für Aktien der Tele Columbus AG
VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 S. 3 NR. 1 DES BÖRSENGESETZES (BÖRSG)
Bieterin:
Kublai GmbH
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:
http://www.faser-angebot.de/delisting
Die Kublai GmbH (die "Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, hat heute, am 24. Juni 2021, entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Angebot") gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Tele Columbus AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Berlin, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000TCAG172) (die "Tele Columbus-Aktien") abzugeben.
Die Geschäftsanteile der Bieterin werden zu 60 % mittelbar über die Hilbert Management GmbH von Fonds gehalten, die von der Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwaltet und beraten werden. 40 % der Geschäftsanteile hält die United Internet Investments Holding AG & Co. KG. Die beiden Gesellschafterinnen der Bieterin stimmen sich auf Grundlage einer Gesellschaftervereinbarung über die Ausübung der Stimmrechte an der Gesellschaft ab (§ 30 Abs. 2 WpÜG).
Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 94 % am Grundkapital der Tele Columbus AG. Im Rahmen des Delisting-Angebots wird die Bieterin für jede zur Annahme eingereichte Tele Columbus-Aktie, vorbehaltlich der Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 3,25 in bar als Gegenleistung anbieten. Dies entspricht dem Angebotspreis des vorhergehenden freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Bieterin an die Aktionäre der Gesellschaft, das im April 2021 vollzogen wurde.
Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Konditionen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Die Bieterin strebt an, mit der Tele Columbus AG auf Basis bereits bestehender Vereinbarungen abzustimmen, dass die Gesellschaft vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Tele Columbus-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse stellt.
Wichtige Hinweise:
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. (...)
Frankfurt am Main, den 24. Juni 2021
Kublai GmbH
Tele Columbus AG: Delisting-Erwerbsangebot durch Kublai GmbH angekündigt
Unterstützung des Angebots beabsichtigt
- Angebotspreis wird voraussichtlich 3,25 Euro betragen
- Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt wird voraussichtlich vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots gestellt werden
Berlin, 24. Juni 2021. Der Vorstand der Tele Columbus AG (ISIN: DE000TCAG172, WKN: TCAG17) nimmt die gestrige Entscheidung der Kublai GmbH zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot zur Kenntnis. Kublai hatte sich in der Angebotsunterlage vom 29. Januar 2021 ein Delisting Angebot für den Fall eines erfolgreichen Angebots, abhängig vom Marktumfeld, vorbehalten. Nach der Investmentvereinbarung wird der Vorstand von Tele Columbus die Bieterin im Rahmen seiner Organpflichten unterstützen und zudem vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Tele Columbus-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse stellen.
Nach Überzeugung von Vorstand, Aufsichtsrat und dem Großaktionär Kublai GmbH ist die Tele Columbus AG als nicht börsennotierte Gesellschaft besser positioniert. Nach Vollzug des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im April 2021 und der Bezugsrechts-Kapitalerhöhung in Höhe von ungefähr 475 Mio.EUR im Mai 2021 hält die Kublai GmbH derzeit unmittelbar rund 94,4% des Grundkapitals der Tele Columbus AG. Der verbleibende Free Float hält demzufolge weniger als 6% der ausstehenden Aktien. Auch das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen hat in den letzten Wochen stark abgenommen.
Die Kublai GmbH hat im Rahmen der Investmentvereinbarung zugesagt, weiteres Eigenkapital in Höhe von bis zu 75 Mio.EUR in die Gesellschaft zu investieren um die Umsetzung der Fiber Champion Strategie zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Tele Columbus ein hinreichender Zugang zu Eigenkapital gesichert und die Nutzung des Kapitalmarkts als Finanzierungsmöglichkeit nicht mehr erforderlich.
Darüber hinaus ist die Notierung an einem regulierten Markt mit erheblichen externen und internen Compliance-Kosten für die Bereitstellung von kapitalmarkt-relevanten Informationen verbunden.
Über Tele Columbus
Die Tele Columbus AG ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen Haushalten. Unter der Marke PUR bietet das Unternehmen Highspeed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als 250 TV-Programme auf einer digitalen Entertainment-Plattform an, die klassisches Fernsehen mit Videounterhaltung auf Abruf vereint. Mit ihren Partnern der Wohnungswirtschaft realisiert die Tele Columbus Gruppe maßgeschneiderte Kooperationsmodelle und moderne digitale Mehrwertdienste wie Telemetrie und Mieterportale. Als Full-Service-Partner für Kommunen und regionale Versorger treibt das Unternehmen maßgeblich den glasfaserbasierten Infrastruktur- und Breitbandausbau in Deutschland voran. Im Geschäftskundenbereich werden zudem Carrier-Dienste und Unternehmenslösungen auf Basis des eigenen Glasfasernetzes erbracht. Die Tele Columbus AG, mit Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Leipzig, Unterföhring, Hamburg, Ratingen und Chemnitz, ist seit Januar 2015 am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: OLG München will Sachverständigen am 27. Oktober 2021 anhören
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I in der ersten Instanz mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung deutlich um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87 %), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Beschwerde eingelegt, der das LG München I mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt hatte, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_58.html.
Das OLG München hatte zur Frage der Angemessenheit des Betafaktors ein gerichtliches Sachverständigengutachten von Herrn WP Dr. Lars Franken/IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben, das dieser kürzlich vorgelegt hat. Das OLG will nunmehr den Sachverständigen am 27. Oktober 2021 anhören (wobei es angesichts der COVID-19-Pandemie um eine möglichst geringe Teilnehmerzahl bittet). Herr Dr. Franken soll u.a. zur (fehlenden) Aussagefähigkeit des unternehmenseigenen Betas, zum Ausschluss US-amerikanischer Brokerage-Unternehmen aus der Peer Group, zur Vergleichbarkeit mehrerer Peer-Group-Unternehmen und zu Berechnungsfragen des Berafaktors (Beobachtungszeiträume, Intervalle, Ausreißerbereinigungen, Rundungen, Raw Beta vs. Adjusted Betas) befragt werden.
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der net mobile AG: OLG Düsseldorf setzt Beschwerdebegründungsfrist
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem am 30. Juni 2016 beschlossenen Squeeze-out bei der net mobile AG hatte das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 27. Mai 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Das Gericht stellte dabei ausschließlich auf den Börsenkurs ab und folgte damit der umstrittenen und noch nicht obergerichtlich geklärten neueren Rechtsprechung des LG Frankfurt am Main und des LG Stuttgart, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_5.htmlHelfrich u.a. ./. DOCOMO Digital Limited (als Rechtsnachfolgerin der DOCOMO Digital GmbH)
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DOCOMO Digital Limited:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 40211 Düsseldorf
Donnerstag, 24. Juni 2021
Verkauft McKesson das "Celesio-Erbe"?
Das Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren Celesio AG wurde kürzlich ohne eine Erhöhung für die Minderheitsaktionäre abgeschlossen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/04/spruchverfahren-zu-dem-beherrschungs.html Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Celesio-Entscheidung (Urteil vom 7. November 2017, Az. II ZR 37/16) dagegen zugunsten der Minderheitsaktionäre festgehalten, dass bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für das Übernahmeangebot die für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise (hier an Elliott) zu berücksichtigen sind, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/bgh-urteil-zum-ubernahmeangebot-bei-der.html
S IMMO AG: Aufhebung des Höchststimmrechts von der Hauptversammlung abgelehnt
In der für den heutigen Tag einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG wurde über den Beschlussvorschlag der IMMOFINANZ AG zur Aufhebung des satzungsmäßigen Höchststimmrechts abgestimmt. Der Antrag der IMMOFINANZ AG hat die erforderliche (Kapital-)Mehrheit nicht erreicht. Das in § 13 Abs 3 der Satzung der S IMMO AG geregelte Höchststimmrecht bleibt somit unverändert aufrecht.
Damit ist eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ AG nicht eingetreten. Die IMMOFINANZ AG hat sich im Übernahmeangebot aber das Recht vorbehalten, das Angebot zu ändern bzw. auf diese aufschiebende Bedingung zu verzichten.
S IMMO AG: Aktionäre votieren gegen die Aufhebung des Höchststimmrechts
- Aktionäre stimmen in außerordentlicher Hauptversammlung gegen die Streichung des Höchststimmrechts in der S IMMO Satzung – wesentliche (verzichtbare) Bedingung des Angebots damit nicht erfüllt
- Ablehnung klarer Indikator, dass Übernahmeangebot von EUR 22,25 pro Aktie unattraktiv ist
Die von der IMMOFINANZ AG veranlasste außerordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG hat sich heute gegen die vorläufige Streichung des Höchststimmrechts ausgesprochen. Dr. Bruno Ettenauer, CEO der S IMMO AG, erklärt: „Wir sehen die Ablehnung der beantragten Satzungsänderung als ein Vertrauensvotum unserer Aktionäre und bedanken uns für die wichtige Rückenstärkung, die wir heute erhalten haben. Das Votum ist – insbesondere auch angesichts der vom Übernahmeangebot losgelösten Empfehlungen der internationalen Stimmrechtsberater – ein klarer Indikator, dass der gebotene Preis von EUR 22,25 pro Aktie bei weitem zu niedrig ist.“ Ettenauer bekräftigt: „Das Angebot spiegelt den Wert der Aktie und das wirtschaftliche Potenzial der S IMMO AG einfach nicht wider.“
Durch das Stimmverhalten in der außerordentlichen Hauptversammlung ist eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ AG nicht erfüllt. Es liegt nun an der Bieterin, ob sie die Übernahmeabsicht aufgibt, auf den Eintritt der aufschiebenden Bedingung verzichtet oder das Angebot substanziell verbessert. „Unabhängig von einer eventuellen Nachbesserung des Offerts empfehlen wir allen Aktionären, mit der Entscheidung über eine eventuelle Annahme noch zuzuwarten. Wir veröffentlichen demnächst die externe Bewertung unseres gesamten Immobilienportfolios zum 30.06.2021. Die erfreuliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung lässt vermuten, dass die Wertanalyse, die zum 30.04.2021 ein Wertsteigerungspotenzial von 85 Mio. aufwies, bei der Bewertung zum 30.06.2021 zumindest bestätigt oder sogar übertroffen werden wird. Erst danach können die Anteilseigner auf Basis der aktuellen Zahlen eine informierte Entscheidung treffen“, wendet sich Ettenauer an die Aktionäre.
Wenn die erforderliche Schwelle für die Annahme des Übernahmeangebots von 50 % der ausstehenden Aktien erreicht werden sollte, haben alle Aktionäre, die das Angebot innerhalb der ursprünglichen Annahmefrist nicht angenommen haben, das Recht, ihre Aktien der Bieterin innerhalb einer dreimonatigen Nachfrist zu denselben Bedingungen anzudienen (PUT-Option). Es besteht für die Aktionäre somit kein Druck, das Angebot vorschnell anzunehmen, wenn es den jeweiligen preislichen Vorstellungen nicht entspricht.
Die Alternative zur Übernahme hat CEO Bruno Ettenauer bereits klar vorgezeichnet: Im Stand-alone-Szenario plant Ettenauer, die Anteile an der IMMOFINANZ AG und an der CA Immobilien Anlagen AG zu veräußern und die dadurch lukrierten Mittel von voraussichtlich deutlich über EUR 500 Mio. für den Ankauf von sofort ertragswirksamen Immobilien und für Projektenwicklungen zu verwenden. Die skizzierte Vorgehensweise sichert die Ertragsstärke sowie die kontinuierliche Dividendenfähigkeit und unterstützt gleichzeitig das Kurspotenzial der S IMMO AG. Für eine rasche Umsetzung ist man bereits vorbereitet.
IMMOFINANZ AG: S IMMO Hauptversammlung: Sämtliche wichtigen Stimmrechtsberater empfehlen, für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen
- ISS und Glass Lewis unterstützen wichtige Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ
- Bleibt das Höchststimmrecht bestehen, kann das Angebot nicht vollzogen werden. S IMMO Aktionäre könnten dann vom attraktiven Angebotspreis nicht profitieren
- Detaillierte Fakten unter https://immofinanz.com/simmo
Mit Institutional Shareholder Services (ISS) und Glass Lewis empfehlen die beiden einflussreichsten internationalen Stimmrechtsberater den Aktionären der S IMMO AG, bei der Hauptversammlung am 24. Juni 2021 für die Aufhebung des Höchststimmrechts zu stimmen. Diese Satzungsänderung ist eine wichtige Bedingung des Übernahmeangebots der IMMOFINANZ an die S IMMO-Aktionäre, ohne die das Übernahmeangebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden kann. Auch zahlreiche institutionelle Investoren haben bereits angekündigt, diesen Beschlussantrag der IMMOFINANZ zu unterstützen.
Die Abstimmung über die Satzungsbestimmung schützt die Aktionärsinteressen, da die Aufhebung des Höchststimmrechts explizit mit dem Erfolg des Übernahmeangebots verbunden ist, schreiben beide Stimmrechtsberater in ihren Empfehlungen. Wie in der Angebotsunterlage vorgesehen, entscheiden die Aktionäre über die Aufhebung des Höchststimmrechts ausschließlich für den Fall eines erfolgreichen Übernahmeangebots der IMMOFINANZ. Wird das Angebot nicht vollzogen, bleibt das Höchststimmrecht vollinhaltlich bestehen. Die Aktionäre der S IMMO können daher abgesichert über die Aufhebung des Höchststimmrechts abstimmen.
Die Hauptversammlung findet am 24. Juni 2021 statt. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot läuft dann noch weitere 22 Tage bis zum 16. Juli 2021. Damit haben die Aktionäre genügend Zeit und ausreichende Informationen, um in voller Kenntnis der Sachlage über die Annahme des Angebots entscheiden zu können.
Bleibt das Höchststimmrecht bestehen, kann das Angebot nach den Angebotsbedingungen nicht vollzogen werden und S IMMO-Aktionäre haben keine Möglichkeit, vom attraktiven Angebotspreis in Höhe von EUR 22,25 je Aktie zu profitieren.
Alle Informationen zum Übernahmeangebot sowie zur Hauptversammlung der S IMMO samt Fragen und Antworten (Q&As) finden sich auf www.immofinanz.com/simmo.
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,1 Mrd., das sich auf rund 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot für die Aktien der S IMMO AG (Übernahmeangebot). Sie dient ausschließlich Informationszwecken. Die Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG (S IMMO) oder der IMMOFINANZ.
Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der veröffentlichten Angebotsunterlage entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) enthalten. Es sind ausschließlich die Bedingungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Da sowohl die Angebotsunterlage als auch alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente wichtige Informationen enthalten werden, wird Investoren und Inhabern von Aktien der S IMMO ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des ÜbG, durchgeführt. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von zuständigen Aufsichtsbehörden gewährten Ausnahmen erfolgt ein Übernahmeangebot weder unmittelbar noch mittelbar in jenen Rechtsordnungen, in denen dies eine Verletzung des Rechts dieser Rechtsordnungen begründen würde. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Australien und Japan) als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden. IMMOFINANZ übernimmt daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ oder S IMMO enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der IMMOFINANZ zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der IMMOFINANZ liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder zum Ausdruck kommenden abweichen können. Es ist möglich, dass IMMOFINANZ ihre in Unterlagen und Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Annahmen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können IMMOFINANZ oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar S IMMO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
IMMOFINANZ zur S IMMO-Stellungnahme: "Zurück zu den Fakten"
- IMMOFINANZ bietet einen hoch attraktiven Angebotspreis in Höhe von EUR 22,25 je S IMMO-Aktie (cum Dividende) - was einer Prämie von 40,3 % auf den volumengewichteten 6-Monats-Durchschnittskurs vor Bekanntgabe der Angebotsabsicht entspricht
- Transaktionsstruktur zum Höchststimmrecht ist sicher und ausgewogen und von der Übernahmekommission explizit bestätigt
- S IMMO-Aktionäre stimmen in der Hauptversammlung am 24. Juni über Aufhebung des Höchststimmrechts ab und entscheiden damit über eine wichtige Bedingung des Übernahmeangebots
- "Stand-alone-Szenario" für S IMMO konserviert Ertragsschwäche und birgt erhebliche Umsetzungsrisiken für S IMMO-Aktionäre
- Bei Nichterfolg des Übernahmeangebots ist es möglich, dass der Aktienkurs deutlich unter den attraktiven Angebotspreis fällt
- Detaillierte Fakten unter https://immofinanz.com/simmo
"Die Argumente der S IMMO im Rahmen der Stellungnahme zum Übernahmeangebot entsprechen nicht den Fakten. Dem Vorstand der S IMMO geht es offenbar um die Abwehr des Übernahmeangebots und dies ist nicht im Interesse der S IMMO-Aktionäre. Das Angebot weist für die S IMMO-Aktionäre eine sichere Struktur und Abwicklung auf - wie auch von der Übernahmekommission nochmals explizit in einer Presseaussendung vom 8. Juni bestätigt worden ist. Die Kommission unterstreicht darin, bei der Prüfung vor allem auf den Schutz der Beteiligungspapierinhaber sowie das Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot geachtet zu haben. Der Vorstand der S IMMO soll daher nicht länger versuchen, das Angebot zu verhindern, indem er den Hauptversammlungsbeschluss zur Abschaffung des Höchststimmrechts ablehnt. Vielmehr müssen die S IMMO-Aktionäre die Möglichkeit erhalten, in voller Kenntnis der Sachlage über die Annahme des Angebots selbst zu entscheiden ", sagt Stefan Schönauer, CFO der IMMOFINANZ.
Der Angebotspreis für die S IMMO-Aktien in Höhe von EUR 22,25 je Aktie ist nicht nur angesichts der historischen Kursentwicklung und der Kursziele von Analysten höchst attraktiv. Vielmehr bietet die IMMOFINANZ mit dem aktuellen Angebotspreis auch im Vergleich zum Erwerb ihres S IMMO-Aktienpakets im Jahr 2018 zu EUR 20,0 je Aktie mit 40,3% eine höhere Prämie auf den 6-Monats-Durchschnittskurs als damals. [1]
Darüber hinaus erscheint ein höherer Aktienkurs in einem Stand-alone-Szenario der S IMMO mehr als fraglich. Die S IMMO verfügt nicht über die nötige operative Ertragsstärke (FFO 1), um höhere Kursziele zu erhalten, wie durch Analysteneinschätzungen deutlich nachvollziehbar ist. Diesen Rückstand zu Vergleichsunternehmen können auch angekündigte Aufwertungen des Portfolios in Deutschland und Österreich nicht kompensieren. Die vom S IMMO-Vorstand in den Raum gestellte mögliche Investition von bis zu einer Milliarde Euro u.a. in den CEE-Raum zur Verbesserung des FFO 1 unterliegt hingegen erheblichen Transaktionsrisiken - etwa hinsichtlich zeitnaher Umsetzung und Verfügbarkeit attraktiver Investitionsmöglichkeiten. Auch würde sich damit das Investment- und das Verschuldungsprofil der S IMMO risikoreicher als bisher gestalten. Das könnte das kommunizierte Ziel der S IMMO, ein Investment Grade Rating zu erhalten, negativ beeinflussen.
Die Covid-19-Pandemie hat zudem vor allem im Bürobereich den bestehenden Trend zur Flexibilisierung verstärkt. In ihrer Rolle als größte Aktionärin beabsichtigt die IMMOFINANZ daher, die S IMMO bei der weiteren Optimierung des Portfolios, insbesondere auch hinsichtlich anstehender Modernisierungsmaßnahmen und der Flexibilisierung des Angebots im Bürobereich, zu unterstützen.
Die vollständige Entgegnung der IMMOFINANZ zur Stellungnahme der S IMMO finden Sie unter folgendem Link: https://immofinanz.com/simmo
S IMMO-Aktionäre entscheiden in der Hauptversammlung am 24. Juni
Die außerordentliche Hauptversammlung findet am 24. Juni 2021 als virtuelle Hauptversammlung statt. Die Annahmefrist läuft dann noch weitere 22 Tage. Damit das Stimmrecht ausgeübt wird, reichen zwei Schritte: Anmeldung mit Depotbestätigung und Vollmachtserteilung (samt Stimmrechtsweisung) an einen der vier von S IMMO namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter.
- Die Depotbestätigung (§ 10a AktG) Ihrer Depotbank zum Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 14. Juni 2021, ist - zur Anmeldung - bis zum 21. Juni 2021 (Frist!) am einfachsten per Email an anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at (als PDF Anhang) zu übermitteln.
- Die Stimmrechtsvollmacht, in der auch die Stimmrechtsweisung erfolgt, ist an einen der Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Empfohlen wird, die Stimmrechtsvollmacht bis zum 22. Juni 2021 an den Stimmrechtsvertreter zu übermitteln. Die E-Mail-Adresse befindet sich auf der Stimmrechtsvollmacht.
Die Stimmrechtsvollmacht finden Sie auf der Internetseite der S IMMO (https://www.simmoag.at/fileadmin/redakteur/Investor_Relations/Hauptversammlung/2021/aoHV/Vollmacht-DE.pdf)
Informationen zur Entgegnung der IMMOFINANZ zur Stellungnahme des S IMMO Vorstands sowie zur Hauptversammlung der S IMMO und zum Übernahmeangebot samt Fragen und Antworten (Q&As) finden sich auf www.immofinanz.com/simmo.
[1] Die Prämie auf den 6-Monats Durchschnittskurs bei Erwerb des S IMMO-Aktienpakets belief sich auf 30,3%.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,1 Mrd., das sich auf rund 220 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Mitteilung der IMMOFINANZ AG (IMMOFINANZ) erfolgt im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot für die Aktien der S IMMO AG (Übernahmeangebot). Sie dient ausschließlich Informationszwecken. Die Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren der S IMMO AG (S IMMO) oder der IMMOFINANZ.
Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der veröffentlichten Angebotsunterlage entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG) enthalten. Es sind ausschließlich die Bedingungen der Angebotsunterlage maßgeblich. Da sowohl die Angebotsunterlage als auch alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente wichtige Informationen enthalten werden, wird Investoren und Inhabern von Aktien der S IMMO ausdrücklich empfohlen, diese zu prüfen.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des ÜbG, durchgeführt. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie etwaiger von zuständigen Aufsichtsbehörden gewährten Ausnahmen erfolgt ein Übernahmeangebot weder unmittelbar noch mittelbar in jenen Rechtsordnungen, in denen dies eine Verletzung des Rechts dieser Rechtsordnungen begründen würde. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen (einschließlich Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Australien und Japan) als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden. IMMOFINANZ übernimmt daher hinsichtlich des Übernahmeangebots keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als österreichischer Rechtsvorschriften.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen betreffend IMMOFINANZ oder S IMMO enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der IMMOFINANZ zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der IMMOFINANZ liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen oder zum Ausdruck kommenden abweichen können. Es ist möglich, dass IMMOFINANZ ihre in Unterlagen und Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Annahmen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändert.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können IMMOFINANZ oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar S IMMO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
ams AG: ams OSRAM gibt erfolgreiches Delisting-Angebot und bevorstehendes Delisting der OSRAM-Aktien bekannt
- 6.935.319 OSRAM-Aktien wurden im Rahmen des Delisting-Angebots angedient
- ams-Beteiligung an OSRAM hat sich auf 80,3 % erhöht (inkl. parallel erworbener Aktien)
- Delisting der OSRAM-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30. Juni 2021 erwartet
- Abwicklung des Delisting-Angebots für 30. Juni 2021 erwartet
Premstätten, Österreich (23. Juni 2021) - ams OSRAM (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von optischen Lösungen, gibt die Ergebnisse des öffentlichen Delisting-Angebots ("Delisting-Angebot") im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Delisting der OSRAM Licht AG ("OSRAM") nach Ablauf der vierwöchigen Annahmefrist des Delisting-Angebots am 18. Juni 2021 um 24:00 Uhr MESZ bekannt.
Am Ende der Annahmefrist wurden 6.935.319 OSRAM-Aktien im Rahmen des Delisting-Angebots angedient. Dies entspricht etwa 7,2 % aller OSRAM-Aktien. Einschließlich der parallel zum Delisting-Angebot erworbenen OSRAM-Aktien hat sich die Beteiligung von ams an OSRAM auf 80,3 % erhöht.
Die Börsennotierung von OSRAM an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich zum 30. Juni 2021 beendet; die Börsennotierung an der Münchner Wertpapierbörse endet zum 30. September 2021. Die Abwicklung des Delisting-Angebots wird für den 30. Juni 2021 erwartet.
"Wir haben unser Ziel für das Delisting-Angebot, nämlich die Vereinfachung der Unternehmensstruktur, erreicht und gleichzeitig unsere Beteiligung an OSRAM wesentlich erhöht", sagte Alexander Everke, Vorstandsvorsitzender von ams OSRAM. "Wir sind von den attraktiven Zukunftsaussichten für ams OSRAM überzeugt und freuen uns, die erfolgreiche Integration mit dem Ziel fortzusetzen, unsere strategische Vision zu verwirklichen und den unangefochtenen Marktführer für optische Lösungen zu schaffen." (...)
Vonovia SE: Vonovia startet öffentliches Übernahmeangebot für Deutsche Wohnen-Aktien
- Deutsche Wohnen Aktionäre können ihre Aktien von heute an bis zum 21. Juli 2021 (24:00 Uhr MESZ) andienen
- Vonovia bietet den Deutsche Wohnen-Aktionären wie angekündigt eine Barzahlung von 52 EUR je Deutsche Wohnen-Aktie
Bochum, 23. Juni 2021 - Im Anschluss an die Ankündigung vom 24. Mai 2021 hat die Vonovia SE ("Vonovia") heute den Beginn des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle Aktien der Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") bekannt gegeben. Wie in der heute veröffentlichten Angebotsunterlage beschrieben, bietet Vonovia 52 EUR in bar für jede Deutsche Wohnen Aktie. Die näheren Konditionen des Angebots sowie die Vollzugsbedingungen können der Angebotsunterlage entnommen werden.
Die Angebotsfrist beginnt heute und endet voraussichtlich am 21. Juli 2021 um 24:00 Uhr MESZ. In diesem Zeitraum können die Aktionäre der Deutsche Wohnen das Angebot annehmen und ihre Aktien andienen. Das Angebot von Vonovia bietet den Deutsche Wohnen-Aktionären eine Prämie von 15,6 % auf den Schlusskurs der Deutsche Wohnen vom 21. Mai 2021, dem letzten Handelstag vor der Ankündigung des Angebots am 24. Mai 2021, und von 22,4 % auf Basis des volumengewichteten Durchschnittskurses der Deutsche Wohnen-Aktie der letzten drei Monate bis zum 21. Mai 2021.
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen werden den Zusammenschluss der beiden Unternehmen - vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung der Angebotsunterlage - unterstützen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, die Deutsche Wohnen-Aktien halten, haben ihre Absicht erklärt, das Übernahmeangebot für alle ihre Aktien anzunehmen. Die beiden Unternehmen hatten am 24. Mai 2021 bereits wesentliche Eckpunkte des Zusammenschlusses vereinbart.
Für die Aktionäre der Vonovia bieten sich aus der gemeinsamen Bewirtschaftung der sich regional ergänzenden Portfolien Synergien und Kosteneinsparungen von ca. 105 Mio. EUR pro Jahr, deren vollständige Realisierung bis Ende 2024 erwartet wird. Dabei sind Kosteneinsparungen aus der gemeinsamen Finanzierung noch nicht eingerechnet.
Auch bei dieser Akquisition hält Vonovia ihre strikten Kriterien ein. Das Portfolio der Deutsche Wohnen ist eine strategisch sinnvolle Ergänzung zum Portfolio von Vonovia; der Ertrag (EBITDA Yield) aus der Vermietung verbessert sich und der Immobilienwert je Aktie (NTA je Aktie) wird nicht verwässert; das Kredit-Rating nach Übernahme wird äußerst bonitätsstark bleiben. Die Ratingagentur S&P hat das derzeitige Rating der Vonovia von BBB+ bestätigt, und Moody's hat dem Unternehmen erstmalig ein Rating von A3 zugeordnet.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet; sie ist jetzt unter https://de.vonovia-st.de/ verfügbar. Neben der deutschen Version der Angebotsunterlage ist auch eine unverbindliche englische Version der Angebotsunterlage unter dieser Internetadresse verfügbar.
Über Vonovia
Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute besitzt Vonovia rund 415.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.500 verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 59 Mrd. EUR. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung.
Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX 30 aufgenommen, im September 2020 in den EURO STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt mehr als 10.000 Mitarbeiter.
(...)
Annahmefrist für Aktionäre der Deutschen Wohnen AG zu dem Übernahmeangebot durch Vonovia läuft bis zum 21. Juli
Deutschlands größter Immobilienkonzern, die im DAX enthaltene Vonovia SE, beginnt mit der geplanten Übernahme der Deutsche Wohnen AG. Die Deutsche-Wohnen-Aktionäre haben bis zum 21. Juli 2021 um Mitternacht Zeit, die Offerte anzunehmen. Vonovia hatte sich Ende Mai 2021 mit der Deutsche Wohnen auf die Übernahme geeinigt. Der Konzern bietet den Aktionären der Deutsche Wohnen pro Aktie EUR 52,- in bar.