Als Inhaber der BUWOG GRP ANSPR.EV.NACHZ. macht die Petrus Advisers Ltd. Ihnen ein Übernahmeund Abfindungsangebot für Ihre Nachbesserungsrechte zu den folgenden Konditionen:
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Freitag, 16. April 2021
Weiteres Kaufangebot für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,65
Als Inhaber der BUWOG GRP ANSPR.EV.NACHZ. macht die Petrus Advisers Ltd. Ihnen ein Übernahmeund Abfindungsangebot für Ihre Nachbesserungsrechte zu den folgenden Konditionen:
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: LS Invest AG; Bieter: Lopesan Touristik, S.A.
Bieterin:
Lopesan Touristik, S.A.U.
eingetragen im Unternehmensregister von Las Palmas de Gran Canaria, Spanien unter Band (Tomo) 1420, Seite (Folio) 159, Blatt (Hoja) GC-15921.
Zielgesellschaft:
LS Invest AG
ISIN: DE0006131204 (auf den Inhaber lautende Stückaktien)
Die Lopesan Touristik, S.A.U. (Bieterin) hat am 15. April 2021 entschieden, den Aktionären der LS Invest AG, der früheren IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft, (Gesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN: DE0006131204) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,60 je Aktie (LS Invest-Aktien) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 in bar zu erwerben (Delisting-Angebot).
Ebenfalls am 15. April 2021 hat die Bieterin mit der Gesellschaft eine Vereinbarung abgeschlossen (Delisting-Vereinbarung), nach der sich die Gesellschaft im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet hat, vor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Antrag auf Widerruf der Zulassung der LS Invest-Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Düsseldorfer Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu stellen sowie die Einbeziehung in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese auf Antrag der Gesellschaft erfolgt ist, was nach derzeitigem Kenntnisstand der Bieterin an den Börsen Hamburg, München und Stuttgart der Fall ist.
Das Delisting-Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die deutschsprachige Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (zusammen mit einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) von der Bieterin im Internet auf ihrer Website unter https://sites.google.com/lopesan.com/corporate/delisting-offer veröffentlicht.
Wichtige Information: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar LS Invest-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf LS Invest-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf https://sites.google.com/lopesan.com/corporate/delisting-offer veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, 15. April 2021
Lopesan Touristik, S.A.U.
Geschäftsführung (Consejo de administración)
LS INVEST AG: Öffentliches Erwerbsangebot der Lopesan Touristik S.A.U. für sämtliche Aktien der Gesellschaft
Der Vorstand der LS INVEST AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Duisburg hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0006131204, WKN 613120) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Düsseldorfer Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen (sog. Delisting). Zur Durchführung des Delistings hat die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die Lopesan Touristik S.A.U. mit Sitz Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, heute angekündigt, ein öffentliches Erwerbsangebot für sämtliche Aktien der Gesellschaft machen zu wollen. Der Zeitpunkt der Antragstellung durch die Gesellschaft steht derzeit noch nicht fest.
Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt durch die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Düsseldorfer Wertpapierbörse werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Zudem wird die Gesellschaft die Einbeziehung ihrer Aktien im Freiverkehr der Börsen Hamburg, Berlin, München und Stuttgart beenden, soweit diese Einbeziehung auf Antrag oder mit Zustimmung der Gesellschaft erfolgte.
Duisburg, den 15.04.2021
LS Invest AG
Der Vorstand
Donnerstag, 15. April 2021
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Gerichtlicher Sachverständiger legt Gutachten vor - höhere Ausgleichzahlung
In dem nunmehr vorgelegten Gutachten vom 1. März 2021 kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die angebotene Abfindung in Höhe von EUR 37,35 je Stückaktie angemessen sei (S. 183). Hinsichtlich des Ausgleichs kommt er dagegen zu einem höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,25 netto (nach KSt/SolZ) statt der angebotenen EUR 1,17 brutto.
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart
Dienstag, 13. April 2021
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG (jetzt: McKesson Europe AG) zweitinstanzlich ohne Erhöhung
Der vom LG Stuttgart zugesprochene (und nunmehr wieder aufgehobene) Betrag von EUR 23,50 je Celesio-Aktie entspricht dem Zweiten Übernahmeangebot an die Celesio-Minderheitsaktionäre. Nicht berücksichtigt hat dagegen das Landgericht die deutliche Erhöhung des Übernahmepreises durch Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main und des BGH. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Celesio-Entscheidung (Urteil vom 7. November 2017, Az. II ZR 37/16) festgehalten, dass bei der Ermittlung der angemessenen Gegenleistung für das Übernahmeangebot die für den Erwerb von Wandelschuldverschreibungen gezahlten Preise zu berücksichtigen sind. Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes spreche für eine weite Auslegung im Sinne eines allgemeinen Umgehungsschutzes. Ergänzend verweist der BGH auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/bgh-urteil-zum-ubernahmeangebot-bei-der.html
Das OLG Stuttgart hält diese Überlegungen alle für nicht relevant. Auf das Übernahmeangebot und die dort gezahlten "Vorerwerbspreise" komme es nicht an.
Nach dem BuG könnte als nächste Strukturmaßnahme bei der McKesson Europe AG nunmehr ein Squeeze-out anstehen.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 2021, Az. 20 W 8/19
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH u.a. ./. McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA (zuvor: Celesio Holdings Deutschland GmbH & Co. KGaA, früher: McKesson Deutschland GmbH & Co. KGaA)
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60325 Frankfurt am Main
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet
OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. März 2021, Az. 20 W 8/20
LG Stuttgart, Beschluss vom 7. Oktober 2019, Az. 31 O 36/16 KfH SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. pdm Holding AG
43 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, Löffelstr. 42, 70597 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, pdm Holding AG (Dr. Philipp Daniel Merckle):
Rechtsanwälte Kuhn Carl Norden Baum, 70192 Stuttgart
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore angekündigt
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung am 23. Februar 2021 und Bekanntmachung am 24. Februar 2021 (Fristende: 24. Mai 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out angekündigt
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. März 2021 (Fristende: 14. Juni 2021)
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die nicht-börsennotierte Instapro II AG, Hinweis: Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss auf der Hauptversammlung erforderlich
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 3. März 2021 und Bekanntmachung am 20. März 2021
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021 (Fristende: 17. Mai 2021)
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH angekündigt (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, Termin offen
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Montag, 12. April 2021
Warwick Holding GmbH und Joachim Herz Stiftung schließen eine Gesellschaftervereinbarung in Bezug auf die VTG AG. Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der VTG AG geplant.
- Die Warwick Holding GmbH und die Joachim Herz Stiftung schließen eine strategische Partnerschaft und unterzeichnen eine Gesellschaftervereinbarung zur Absicherung ihrer Positionen und langfristigen Interessen an der VTG AG.
London / Hamburg / Frankfurt am Main, den 12. April 2021 - Die Warwick Holding GmbH ("Warwick"), die indirekt im Eigentum von Fonds steht, die von Morgan Stanley Infrastructure Inc. verwalten und beraten werden, und einer Beteiligungsgesellschaft, die durch OMERS Infrastructure finanziert und beraten wird, hat eine Gesellschaftervereinbarung in Bezug auf die VTG Aktiengesellschaft (die "VTG AG") mit der Joachim Herz Stiftung, der zweitgrößten Aktionärin der VTG AG, abgeschlossen. Die Gesellschaftervereinbarung dient dem Interesse der Parteien an einer stabilen und nachhaltigen Weiterentwicklung der VTG AG. Gemeinsam wollen Warwick und die Joachim Herz Stiftung basierend auf der Unternehmensstrategie der VTG AG strategische Maßnahmen durchführen, die langfristig Werte schaffen.
Die Gesellschaftervereinbarung sieht bestimmte Mitentscheidungs- und Informationsrechte der Parteien, auch hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrats vor. Ferner räumt sie Warwick das Recht ein, einen Wertpapierleihvertrag mit der Joachim Herz Stiftung abzuschließen. Dieser Wertpapierleihvertrag begründet den Anspruch von Warwick zusätzlich zu der von ihr bereits gehaltenen Beteiligung von rund 81,41 Prozent an dem Grundkapital der VTG AG Eigentum an weiteren 15,00 Prozent der Aktien der VTG AG von der Joachim Herz Stiftung zu erwerben.
Nach Vollzug des Wertpapierdarlehens hält Warwick einen Anteil in Höhe von rund 96,41 Prozent des Grundkapitals der VTG AG und erfüllt damit die Voraussetzung für eine Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf sich als Hauptaktionärin gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (Squeeze-out nach § 327a AktG).
In diesem Zusammenhang beabsichtigt Warwick in Abstimmung mit der VTG AG, die Durchführung des Squeeze-out in der zweiten Jahreshälfte 2021. Warwick plant, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der VTG AG im September 2021 über den Squeeze-out Beschluss fassen soll und wird ein entsprechendes Übertragungsverlangen rechtzeitig der VTG AG übermitteln. Die Höhe der Barabfindung für außenstehende Aktionäre wird von einem Experten ermittelt und von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen überprüft.
Über Morgan Stanley Infrastructure Partners
Morgan Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") wurde 2006 gegründet und ist im Bereich von privaten Infrastrukturinvestitionen ein weltweit führendes Unternehmen, das sich auf Investitionen in Unternehmen spezialisiert hat, die wesentliche öffentliche Güter und Dienstleistungen bereitstellen und sich hauptsächlich in OECD-Ländern befinden, mit dem Potenzial zur Wertschöpfung durch aktives Management. Mit einem breit gefächerten Team in Nordamerika, Europa und dem asiatisch-pazifischen Raum nutzt MSIP ein umfassendes Beziehungsnetzwerk, um Investitionen in den Bereichen Energieerzeugung und -versorgung, Digitaltechnik, Transport und Erdgasinfrastruktur zu tätigen.
Über OMERS Infrastructure
OMERS Infrastructure verwaltet im Auftrag von OMERS, dem leistungsorientierten Pensionsplan für kommunale Mitarbeiter in der Provinz Ontario, Kanada, weltweit Investitionen in Infrastruktur. Die Investitionen zielen auf stetige Renditen ab, um den OMERS-Mitgliedern eine nachhaltige, erschwingliche und sinnvolle Altersversorgung zu bieten.
Das diversifizierte Portfolio von OMERS besteht aus großen Infrastrukturanlagen, die sich durch Stabilität und starke Cashflows auszeichnen, unter anderem in den Bereichen Energie, digitale Dienstleistungen, Transport und staatlich regulierte Dienstleistungen. OMERS hat Mitarbeiter in Toronto und anderen großen Städten in Nordamerika, Großbritannien, Kontinentaleuropa, Asien und Australien. OMERS ist einer der größten leistungsorientierten Pensionsfonds Kanadas mit einem Nettovermögen von 105 Mrd. C$.
Über die Joachim Herz Stiftung
Die gemeinnützige Joachim Herz Stiftung wurde 2008 errichtet und gehört zu den großen deutschen Stiftungen. Sie fördert Bildung, Wissenschaft und Forschung, arbeitet überwiegend operativ und ist vorrangig in den Themenfeldern Naturwissenschaften, Wirtschaft sowie Persönlichkeitsbildung tätig. Seit 2017 unterstützt die Stiftung zudem Forschungsprojekte in den Themenfeldern Medizin, Recht und Ingenieurwissenschaften.
Das Stiftungskapital ist zum größten Teil unternehmerisch investiert.
IMMOFINANZ AG verlangt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG
- Ziel ist die rasche Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die S IMMO-Aktionäre während der Annahmefrist des Übernahmeangebots
- Aufhebung des Höchststimmrechts entspricht dem Corporate Governance-Grundsatz "one share-one vote" und ist auch unabhängig vom angekündigten öffentlichen Übernahmeangebot der IMMOFINANZ vorteilhaft für alle Aktionäre der S IMMO
Die IMMOFINANZ hat die S IMMO aufgefordert, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. In dieser Hauptversammlung sollen die Aktionäre über die Satzungsänderung zur Aufhebung des Höchststimmrechts entscheiden, nachdem die S IMMO die ursprünglich für 30. April 2021 anberaumte ordentliche Hauptversammlung verschoben hat. Die Satzungsänderung ist eine Bedingung für das angekündigte öffentliche Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung (§25a ÜbG) der IMMOFINANZ an die Aktionäre der S IMMO.
Im Interesse der S IMMO-Aktionäre als Angebotsadressaten soll eine Beschlussfassung nun in einer außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen, damit möglichst rasch Transparenz über die Erfüllung dieser Angebotsbedingung hergestellt werden kann. Das ist für die Aktionäre der S IMMO eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Annahme des Angebots innerhalb der Annahmefrist.
Die Aufhebung des Höchststimmrechts ist unabhängig vom angekündigten öffentlichen Übernahmeangebot der IMMOFINANZ vorteilhaft für die Aktionäre der S IMMO, da Investoren Stimmrechtsbeschränkungen in der Regel als wirtschaftlich nachteilig einordnen. Darüber hinaus entspricht eine Abschaffung des Höchststimmrechts dem Corporate Governance-Grundsatz "one share-one vote" und damit internationalen Grundsätzen am Kapitalmarkt.
Die außerordentliche Hauptversammlung ist aktienrechtlich vom Vorstand der S IMMO unverzüglich einzuberufen und ein Termin mit 21 Tagen Einberufungsfrist festzusetzen. Im Hinblick auf den bereits ursprünglich geplanten ordentlichen Hauptversammlungstermin am 30. April 2021 sollte an oder um diesen Termin die außerordentliche Hauptversammlung anberaumt werden.
Über die IMMOFINANZ
Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in sieben Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Rumänien. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 4,9 Mrd., das sich auf rund 210 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: http://www.immofinanz.com
Samstag, 10. April 2021
AGRARIUS AG beschließt Delisting der Aktie und Anleihe
Donnerstag, 8. April 2021
Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der OSRAM Licht AG aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG: Aufsichtsrat der Agosi stellt Jahresabschluss 2020 fest, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen erhöhte Dividende von 7,00 EUR je Aktie vor
Im Rahmen der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats der Agosi am 7. April 2021 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das zurückliegende Geschäftsjahr 2020 gebilligt und damit festgestellt. Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Umsatz von 1,657 Mrd. EUR (Vorjahr 1,167 Mrd. EUR) und ein Jahresüberschuss von 34,4 Mio. EUR (Vorjahr 19,8 Mio. EUR) erzielt. Damit hat Agosi die mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Feb. 2021 ausgegebene Gewinnprognose leicht übertroffen.
Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der guten Geschäftsentwicklung nunmehr eine Dividende von 2,00 EUR (Vorjahr 2,00 EUR) zuzüglich einer Sonderausschüttung von 5,00 EUR (Vorjahr 1,80 EUR), in Summe 7,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Das entspricht einer Dividendenrendite von 5,8 % auf Basis des Schlusskurses der Agosi-Aktie vom 30. Dez. 2020 (121,00 EUR).
Der Termin für die ordentliche Hauptversammlung ist für den 28. Juli 2021 vorgesehen. Es wird erwartet, dass im Rahmen dieser Hauptversammlung auch über den mit Ad-hoc-Mitteilung der Agosi vom 2. Feb. 2021 bereits angekündigten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out Beschluss gefasst wird. Die Einladung zur Hauptversammlung wird zusammen mit der Tagesordnung zu einem späteren Termin veröffentlicht.
Kublai GmbH erhält fast 92 % der Tele-Columbus-Aktien
6. Die Gesamtzahl der Tele Columbus-Aktien, für die das Angebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen worden ist, beträgt zuzüglich der United Internet Tele Columbus-Aktien 117.298.047 Tele Columbus-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 91,96 % des zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist bestehenden Grundkapitals und der zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist bestehenden Stimmrechte der Tele Columbus.
Mittwoch, 7. April 2021
Verlängerung des Kaufangebots für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,50
Wien, 03.04.2021
RA Dr. Christian Bayer
AKASOL AG: Stellungnahmen zum Übernahmeangebot
im Internet am: 7. April 2021.
Übernahmeangebotsunterlage für Aktien der AKASOL AG veröffentlicht
Zu der Angebotsunterlage der ABBA BidCo AG vom 26. März 2021 auf der Webseite der BaFin:
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BWT Aktiengesellschaft geht vor dem Oberlandesgericht Linz weiter
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hatte das Landesgericht Wels mit Beschluss vom 31. Dezember 2020 die von der Hauptaktionärin, der WAB Privatstiftung, angebotene Barabfindung von EUR 16,51 als nicht angemessen beurteilt und die Abfindung auf EUR 23,- je BWT-Aktie festgesetzt.OLG Linz, Az. noch unbekannt
Az. 35 Fr 954/17 m
Gremium, Gr 4/18
78 Anträge (mit z.T. mehreren Antragstellern)
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien
Dienstag, 6. April 2021
Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore angekündigt
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung am 23. Februar 2021 und Bekanntmachung am 24. Februar 2021 (Fristende: 24. Mai 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out angekündigt
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. März 2021 (Fristende: 14. Juni 2021)
- msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die nicht-börsennotierte Instapro II AG, Hinweis: Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss auf der Hauptversammlung erforderlich
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 3. März 2021 und Bekanntmachung am 20. März 2021
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021 (Fristende: 17. Mai 2021)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, Termin offen
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Rückkaufangebot für Aktien der Scout24 AG
Als Aktionär der SCOUT24 AG NA O.N. macht die Scout24 AG Ihnen ein Rückkaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:
Per Trenntermin 31.03.2021 werden wir Ihnen im Verhältnis 1:1 Andienungsrechte mit der WKN A3H3LR einbuchen. Die Andienungsrechte werden zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen sein und dort unter der ISIN DE000A3H3LR9 bzw. WKN A3H3LR vom 01. April 2021 (Ex-Tag) bis zwei Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist handelbar sein. Falls Sie einen Verkauf der Andienungsrechte wünschen, beauftragen Sie diesen bitte selbst.
Freitag, 2. April 2021
Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Honeywell Riedel-de Haën AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 4.217,29 (+ EUR 3.164,17 je Aktie zzgl. Zinsen hierauf)
___________________
Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 1.053,12 je Aktie angeboten.
Auftragsgutachterin war die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sachverständiger Prüfer war Herrn Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kaufmann Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Donnerstag, 1. April 2021
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.03.2021
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.03.2021 3,12 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,72 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 12,82 % unter dem Inventarwert vom 31.03.2021. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. März 2021 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
MAN SE,
freenet AG,
GK Software SE,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
Kabel Deutschland Holding AG,
ZEAL Network SE,
Weleda AG PS,
Lotto24 AG,
RM Rheiner Management AG.
Data Modul AG: Trotz eines durch die Pandemie schwierigen Marktumfeldes gelang unserer Beteiligung Data Modul eine Steigerung des EBIT um 16% auf 11,8 Mio. EUR. Das Ergebnis je Aktie beträgt 2,14 EUR. Für das Geschäftsjahr 2021 wird ein erneut profitables Ergebnis erwartet.
NFON AG: NFON legte vorläufige Zahlen vor und berichtete über ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2020. Mit 88% konnte ein sehr hoher Anteil wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz erzielt werden. Um das Wachstum weiter zu steigern, wurde eine 10%-Kapitalerhöhung zu 17,50 EUR je Aktie durchgeführt.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
Über die Scherzer & Co. AG:
Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investments einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei sieht sich die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action.
Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein "natürlicher Floor" bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.
Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.
Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart, im elektronischen Handelssystem Xetra sowie in Tradegate.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG: Stellungnahme des sachverständigen Prüfers
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG hatte das LG Dortmund den auf den 24. Februar 2021 anberaumten weiteren Verhandlungstermin pandemiebedingt aufgehoben, bei dem der sachverständige Prüfer angehört werden sollte. Das Landgericht gab dem sachverständigen Prüfer, Herr WP Wolfram Wagner von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL, daher auf, eine schriftliche Stellungnahme zu fertigen.LG Dortmund, Az. 20 O 27/18 AktE
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Dürkopp Adler AG
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München (RA Dr. Philipp Göz)
Auftragsgutachterin: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
Prüferin: ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf
Ahlstrom-Munksjö Oyi beantragt Delisting der Aktien - Squeeze-out folgt
Die Spa Holdings 3 Oy (mit dem Hauptaktionär Bain Capital) hält mehr als 90 % aller Aktien und Stimmrechte und hat am 17. Februar 2021 ein Rücknahmeverfahren für die Minderheitsaktien von Ahlstrom-Munksjö eingeleitet (Squeeze-out).
Mittwoch, 31. März 2021
Fortum schließt Squeeze-out bei Uniper nicht mehr aus
Uniper SE: Personelle Veränderungen im Vorstand der Uniper SE
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Aufsichtsrat der Uniper SE hat sich heute mit dem Vorstandsvorsitzenden Andreas Schierenbeck und dem Finanzvorstand Sascha Bibert über ihr Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft verständigt. Die Vorstandsmandate enden einvernehmlich mit sofortiger Wirkung.
Neuer Vorstandsvorsitzender der Uniper SE ist der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Klaus-Dieter Maubach. Tiina Tuomela, ebenfalls Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, übernimmt das Finanzressort. Sie werden ihr Amt als Mitglieder des Aufsichtsrats zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 niederlegen. Bis dahin sind sie mit sofortiger Wirkung in den Vorstand entsandt. Während der Dauer ihrer Entsendung werden sie keine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied ausüben. Es wird erwartet, dass Klaus-Dieter Maubach und Tiina Tuomela im Anschluss an die Entsendung als Vorstandsvorsitzender bzw. Finanzvorstand vom Aufsichtsrat bestellt werden.
Markus Rauramo wurde heute zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Angesichts des bevorstehenden Ausscheidens von Klaus-Dieter Maubach und Tiina Tuomela aus dem Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung zwei neue Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Uniper wird die Kandidaten in der Hauptversammlungseinladung vorstellen.