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Mittwoch, 2. Oktober 2019

Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der ehemaligen Süd-Chemie Aktiengesellschaft: Abwicklungshinweise

Clariant AG
Muttenz/Schweiz

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG betreffend den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Süd-Chemie Aktiengesellschaft, München

ISIN DE0007292005 / WKN 729 200

Aufgrund Hauptversammlungsbeschluss vom 22. November 2011 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Süd-Chemie Aktiengesellschaft mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 1019; zwischenzeitlich verschmolzen auf die Clariant Produkte Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 42045); im Folgenden „Gesellschaft“ oder „SCAG“) gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 125,26 je SCAG-Aktie auf die Hauptaktionärin, die Clariant AG mit Sitz in Muttenz/Schweiz (im Folgenden „Hauptaktionärin“ oder „Antragsgegnerin“), übertragen (im Folgenden „Squeeze-out“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 30. November 2011 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen; die Eintragung wurde am 7. Dezember 2011 bekanntgemacht. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gingen kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin über.

Mehrere Minderheitsaktionäre der Gesellschaft leiteten nach Eintragung und Wirksamwerden des Squeeze-outs ein Spruchverfahren vor dem Landgericht München I ein und beantragten die Festsetzung einer höheren Barabfindung (im Folgenden „Antragsteller“).

Das Landgericht München I entschied mit Beschluss vom 28. April 2017 (Az.: 5 HK O 26513/11, im Folgenden „Beschluss des Landgerichts“) über die Anträge und erhöhte die Barabfindung auf EUR 132,30 je SCAG-Aktie.

Mehrere Antragsteller und die Antragsgegnerin legten Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts ein.

Das Oberlandesgericht München hat mit Beschluss vom 6. August 2019 (31 Wx 340/17, im Folgenden „Beschluss des Oberlandesgerichts“) die Beschwerden der Antragsteller und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landgerichts zurückgewiesen. Das Spruchverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Der Beschluss des Landgerichts sowie der Beschluss des Oberlandesgerichts werden gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG wie folgt (ohne Gründe) bekannt gemacht:

A. Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. April 2017

In dem Spruchverfahren

[87 Antragsteller]
– Antragsteller zu 1) - 87) –
[Verfahrensbevollmächtigte]
[Zustellungsbevollmächtigte]

gegen

Clariant AG, vertreten durch den Vorstand, Rothausstraße 1, 4132 Muttenz 1, Schweiz
– Antragsgegnerin –

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt

Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, Sendlinger Straße 10 (Hofstatt), 80331 München

wegen Barabfindung

erlässt das Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen nach mündlicher Verhandlung vom 27.11.2012 und 8.12.2016 durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichterin Dr. Huber und Handelsrichter Pütz am 28.4.2017 folgenden

Beschluss:

I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Süd-Chemie AG zu leistende Barabfindung wird auf € 132,30 festgesetzt. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 8.12.2011 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

II. Von den ausschließlich nach der KostO berechneten Gerichtskosten tragen der Antragssteller zu 41) ein 1/87 und die Antragsgegnerin 86/87; die weiteren Gerichtskosten insbesondere der Beweisaufnahme trägt die Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragssteller zu 1) bis 40) und 42) bis 87); der Antragssteller zu 41) und die Antragsgegnerin tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

III. Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragssteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu leistende Vergütung wird auf € 1.130.279,04 festgesetzt.

B. Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 6. August 2019

In dem Spruchverfahren

[87 Antragsteller]
– Antragsteller, Beschwerdeführer und Beschwerdegegner 63) - 66), 77) und 78) –
– Antragsteller und Beschwerdegegner 1) - 62), 67) - 76), 79) - 87) –
[Verfahrensbevollmächtigte]
[Zustellungsbevollmächtigte]

gegen

Clariant AG, vertreten durch den Vorstand, Rothausstraße 1, 4132 Muttenz 1, Schweiz
– Antragsgegnerin, Beschwerdegegnerin u. Beschwerdeführerin –

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte White & Case LLP, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt

Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr. Wirth Andreas, Wittelsbacherstraße 20, 80469 München

wegen Barabfindung

erlässt das Oberlandesgericht München – 31. Zivilsenat – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Rieder, den Richter am Oberlandesgericht Krätzschel und die Richterin am Landgericht Dorn am 06.08.2019 folgenden
Beschluss

1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 63) - 66), 77) und 78) sowie die Beschwerde der Antragsgegnerin werden zurückgewiesen.

2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagenerstattung findet nicht statt.

3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragssteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu leistenden Vergütung wird auf € 1.130.279,04 festgesetzt.


C. Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachbesserung

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft bekannt gegeben:

Die Erhöhung der Barabfindung um EUR 7,04 je Aktie (im Folgenden „Nachbesserungsbetrag“) wird von der Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelle durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Aktionäre der Gesellschaft auf Vergütung des Nachbesserungsbetrags umgehend zu ermitteln.

Die nachzahlungsberechtigten ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Clariant AG abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung – € 7,04 je Stückaktie zzgl. Zinsen hierauf für die Zeit ab 8. Dezember 2011 bis 4. Oktober 2019 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz – nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihre jeweilige Depotbank.

Berechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der Gesellschaft, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 15. November 2019 keine Nachzahlung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit ihrer Depotbank bzw. mit demjenigen Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, über welches seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Clariant AG abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen.

Hinweise für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre, die ihre effektiven, Aktienurkunden, ausgestattet mit Erneuerungsschein a) bisher noch nicht im Rahmen des Squeeze-out bzw. b) erst nach erfolgter Hinterlegung der nicht abgeholten Barabfindungsbeträge beim Amtsgericht zur Entgegennahme der Barabfindung eingereicht haben:

Zu a) Zur Entgegennahme der ursprünglichen Barabfindung müssen diese ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft zunächst ihre Aktienurkunden beim Amtsgericht München - Hinterlegungsstelle -, Pacellistraße 5, 80325 München, - Az: HL 38 HL 216/12 zwecks Entgegennahme der in 2011 ursprünglich gezahlten Squeeze-Out-Barabfindung in Höhe von EUR 125,26 zzgl. Zinsen einreichen.

Für Fall a) und b) gilt:

Für den Erhalt der Nachzahlung gelten dann die nachstehenden Ausführungen.

Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre können dann im Fall a) bzw. b) ihrer Depotbank den Auftrag zur Entgegennahme der Nachzahlung unter Vorlage der Herausgabeverfügung des Amtsgerichts München oder sonstiger geeigneter Nachweise ihrer Berechtigung und unter Angabe ihrer Kontoverbindung erteilen. Nach erfolgter Prüfung der Nachweise erhalten diese ehemaligen Minderheitsaktionäre die Nachzahlung auf die Barabfindung von der vorgenannten Abwicklungsstelle über diese Depotbank vergütet.

Die Zinsen auf die Nachzahlung gelangen ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Gesellschaft empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Die Entgegennahme des Nachbesserungsbetrags soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei sein.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Muttenz/Schweiz, im Oktober 2019

Clariant AG

Quelle: Bundesanzeiger vom 1. Oktober 2019

GE Getreide Einlagerungs AG: Angebot zum Erwerb ISIN: DE000A1PHFR2

Pressemitteilung

Heidenheim an der Brenz (01.10.2019/16:35) - Die GE Getreide Einlagerungs AG (die 'Bieterin') hat am 30.09.2019 entschieden, den Aktionären der Kremlin AG (und somit auch 'Zielgesellschaft') mit Sitz in Hamburg anzubieten, ihre nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1PHFR2) (die 'Kremlin-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots in der Form eines Barangebots zu erwerben.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als Gegenleistung für ihre Kremlin-Aktien eine Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Kremlin-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Kremlin-Aktie anzubieten, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird. Sind für die Wertpapiere der Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so wird die Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Kremlin ermittelten Wert entsprechen. Das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.

Es soll mit der Zielgesellschaft eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten, vor Ablauf der Annahmefrist der Widerruf der Zulassung der Kremlin-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen ist.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Kremlin AG. Inhabern von Aktien der Kremlin AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls unter bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Art der Bekanntmachung:
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG)

Bieter-Gesellschaft:
GE Getreide Einlagerungs AG
Ernst-Degeler-Straße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726519

Zielgesellschaft:
Kremlin AG
DE000A1PHFR2
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84233

Angaben zur Veröffentlichung:
Tag der Entscheidung: 30.09.2019
Anbegotsunterlage im Internet:
http://www.getreide-einlagerungs-ag.de

Höhe des Stimmrechtsanteils:
94.952

Zuzurechnende Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand:
11.665

Dienstag, 1. Oktober 2019

Übernahme OSRAM: Letzer Tag für die Annahme des nachgebesserten Übernahmeangebots

Es bleibt spannend, ob die ams AG die Schwelle von 62,5 % der OSRAM-Aktien erreicht. Hierzu hatte ams das Übernahmeangebot kürzlich von EUR 38,50 auf EUR 41,- je OSRAM-Aktie nachgebessert: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/ams-ag-ams-unterbreitet-endgultiges.html

ams ist derzeit schon laut einer kürzlich veröffentlichten Ad-hoc-Meldung der größte Aktionär von OSRAM mit einer direkten Beteiligung von 14,69 %:

Das avisierte "indikative Angebot" von Advent und Bain Capital hat sich bislang nicht weiter konkretisiert: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/osram-erhalt-indikatives-angebot-von.html

Die Aktionärsvereinigung SdK hält das erhöhte Übernahmeangebot von ams für angemessen und empfiehlt die Annahme: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/ubernahmeangebot-die-aktionare-der.html

Weiteres Kaufangebot für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 0,58 je Stück

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Inhaber der BUWOG GRP ANSPR.EV.NACHZ. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Ansprüche auf ev. Nachzahlung/Barabfindung zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: BUWOG GRP ANSPR.EV.NACHZ.
WKN: A2N5XH
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 0,58 EUR je Stück

Sollten Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen, kann es Beschränkungen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. (...)

Die Mindestabnahmemenge beträgt 200 Stück. Das Angebot ist auf 500.000 Stück begrenzt. (...)

Weiteres Kaufangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 0,55 je Anspruch

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Inhaber von conwert Immobilien Invest AG Ansprüchen auf Nachzahlung macht die Metafina GmbH Ihnen ein Kaufangebot für Ihre Ansprüche zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.-
WKN: A2JAK6
Art des Angebots: Öffentliches Kaufangebot
Anbieter: Metafina GmbH
Abfindungspreis: 0,55 EUR je Anspruch

Das Angebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt und richtet sich nicht an ausländische Nachbesserungsrechtsinhaber, in deren Jurisdiktion das vorliegende Angebot gegen die geltenden Gesetze verstoßen würde. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.

Das Kaufangebot ist auf eine Gesamtstückzahl von 10.000 Nachbesserungsrechte begrenzt. Sollten mehr Nachbesserungsrechte zum Kauf angeboten werden, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. (...)

________

Anmerkung der Redaktion: Es gab bereits mehrere Kaufangebote zu EUR 1,30 (und zahlreiche weitere zu geringeren Kaufpreisen). 

Aktivistischer Aktionär hält mehr als 3 % an der comdirect bank AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

Laut Stimmrechtsmitteilung vom 27. September 2019 hält der schon früher mit einem kleinen Paket beteiligte Petrus Advisers Ltd. nunmehr 3,01 % der comdirect-Aktien.

Der aktivistische Fonds Petrus Advisers hatte 2017 in einem offenen Brief eine deutliche Wertsteigerung gefordert, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/09/aktivistischer-fonds-fordert.html. Comdirect hatte daraufhin die ebase GmbH verkauft:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/comdirect-verkauf-der-ebase-gmbh.html

Noerr berät comdirect bank AG bei geplantem öffentlichen Erwerbsangebot durch die Commerzbank AG

Pressemitteilung der Noerr LLP vom 30. September 2019

Noerr berät die comdirect bank AG im Rahmen des geplanten öffentlichen Erwerbsangebots der Onlinebank durch die Commerzbank AG.

Den Minderheitsaktionären soll eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 11,44 je auf den Namen lautender Inhaberaktie der comdirect bank Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie angeboten werden. Das Angebot soll unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 90 Prozent stehen. Angestrebt werde eine Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank, die vorrangig im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out durchgeführt werden soll.

Ein Noerr-Team um Volker Land, Co-Leiter des Hamburger Standorts und Spezialist für Banken-M&A und Übernahmerecht, berät die comdirect umfassend im Rahmen der Transaktion. Mit einem weiteren Team um Volker Land hatte Noerr die comdirect zuletzt beim Verkauf der B2B-Direktbank ebase beraten.

Berater comdirect Bank AG: Noerr LLP

Dr. Volker Land (Federführung, Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Stephan Schulz (Kapitalmarktrecht, Hamburg), Dr. Maurice Séché (Corporate/M&A, Düsseldorf), Sebastian de Schmidt (Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Dr. Patrick Mückl (Arbeitsrecht, Düsseldorf)

Associates: Dr. Philip Schmoll (Kapitalmarktrecht, Frankfurt), Dr. Jan Hoffmann Linhard (Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Wolfgang Wittek (Arbeitsrecht, Hamburg)

Inhouse comdirect bank AG: Dietmar Gabor

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Degussa AG

Evonik Industries AG
Essen

Bekanntmachung über die Beendigung eines Spruchverfahrens
an die ehemaligen Aktionäre der Degussa AG
Düsseldorf
ISIN DE0005421903 / WKN 542 190

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG

1. Aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung der Degussa AG, Düsseldorf (im Folgenden Degussa) vom 29. Mai 2006 sowie einem anschließend geschlossenen Vergleich zur Beendigung aktienrechtlicher Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der Degussa gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen eine Barabfindung in Höhe von € 45,11 je Degussa-Stückaktie (im Folgenden Barabfindung) auf die Hauptaktionärin, die Evonik Industries AG, Essen (im Folgenden Evonik oder auch Antragsgegnerin) übertragen (im Folgenden Squeeze-out; diejenigen Minderheitsaktionäre, deren Aktien durch den Squeeze-out auf die Evonik übertragen wurden, die Degussa-Minderheitsaktionäre).

2. Mehrere Degussa-Minderheitsaktionäre (im Folgenden Antragsteller) haben nach Wirksamwerden des Squeeze-out ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf eingeleitet und die Festsetzung einer höheren Barabfindung beantragt.

3. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 7. Juni 2017 (Az. 31 O 89/06 (AktE)) über die Anträge entschieden und die Barabfindung erhöht. Gegen den Beschluss, in formaler Hinsicht berichtigt durch einen weiteren Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 13.7.2017 (im Folgenden Berichtigungsbeschluss), haben zwei Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt.

4. Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 5. September 2019 über sämtliche Beschwerden rechtskräftig entschieden (Az. Az. I-26 W 8/17 [AktE]) (im Folgenden Beschluss). Gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG macht die Evonik den zu veröffentlichenden Tenor des Beschlusses wie folgt bekannt:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 14.7.2017 wird der Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 7.6.2017 – 31 O 89/06 (AktE) – in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss 13.7.2017 unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Antragstellerin zu 59) und des Antragstellers zu 60) vom 17.7.2017 teilweise wie folgt abgeändert:

Die Anträge auf gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Vergütung des gemeinsamen Vertreters trägt die Antragsgegnerin. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für beide Instanzen wird auf 200.000 EUR festgesetzt.


Das Spruchverfahren ist damit ohne Nachzahlungen auf die Barabfindung beendet.

Essen, den 23. September 2019
Evonik Industries AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. September 2019

Squeeze-out bei der zetVisions AG eingetragen

Die Hauptversammlung der zetVisions AG am 19. Juli 2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Hauptaktionärin Euripides GmbH beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. September 2019 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. Anträge auf eine gerichtlich Überprüfung der angebotenen Barabfindung können innerhalb von drei Monaten ab Bekanntmachung gestellt werden.

Die zetVisions AG (mit Sitz in Heidelberg) ist ein Anbieter von Software für Stammdaten- und Beteiligungsmanagement. Derzeit nutzen ca. 200 Kunden in Europa, darunter zahlreiche DAX- und MDAX-Konzerne und mittelständische Unternehmen, Lösungen von zetVisions.

Showdown für OSRAM: Annahmefrist für das nachgebesserte Übernahmeangebot läuft heute aus (1. Oktober 2019, 24:00 Uhr)

Die ams AG hat das Übernahmeangebot kürzlich von EUR 38,50 auf EUR 41,- je OSRAM-Aktie nachgebessert:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/ams-ag-ams-unterbreitet-endgultiges.html

ams ist derzeit schon laut einer kürzlich veröffentlichten Ad-hoc-Meldung der größte Aktionär von OSRAM mit einer direkten Beteiligung von 14,69 %:

Das avisierte "indikative Angebot" von Advent und Bain Capital hat sich bislang nicht weiter konkretisiert:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/osram-erhalt-indikatives-angebot-von.html

Die Aktionärsvereinigung SdK hält das erhöhte Übernahmeangebot von ams für angemessen und empfiehlt die Annahme:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/09/ubernahmeangebot-die-aktionare-der.html

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Veröffentlichung des provisorischen Endergebnisses zum öffentlichen Kaufangebot der CSA für Alpiq Aktien im Freefloat

(Lausanne, 30.09.19) Alpiq informiert, dass die Schweizer Kraftwerksbeteiligungs-AG, respektive die CSA Energie-Infrastruktur Schweiz (CSA), heute das provisorische Endergebnis zu ihrem öffentlichen Kaufangebot für alle sich im Publikumsbesitz befindlichen Alpiq Aktien publiziert hat.

Am 10. Juli 2019 hatte CSA Energie-Infrastruktur Schweiz (CSA) den Angebotsprospekt des öffentlichen Kaufangebots für Alpiq Aktien im Freefloat veröffentlicht. Bis zum Ende der Nachfrist am 27. September 2019 um 16.00 Uhr wurden CSA 1‘418‘243 Alpiq Aktien angedient. CSA sowie das Konsortium Schweizer Minderheitsaktionäre (KSM) und EOS Holding SA (EOS) halten somit unter Berücksichtigung der angedienten Aktien 93,51 Prozent des Aktienkapitals und der Stimmrechte von Alpiq. Das vorliegende Endergebnis ist provisorisch. Das definitive Ergebnis des Angebots wird am 3. Oktober veröffentlicht, der Vollzug des Angebots erfolgt am 9. Oktober 2019. Weitere Informationen sind der Medienmitteilung des Konsortiums Schweizer Minderheitsaktionäre, EOS und CSA zu entnehmen.

Weitere Informationen zu Alpiq finden Sie auf www.alpiq.com

_________

Anmerkung der Redaktion:

Nach Ablauf der Nachfrist halten die drei Kernaktionäre CSA Energie-Infrastruktur Schweiz (CSA), das Konsortium Schweizer Minderheiten (KSM) und die EOS Holding nach dem definitivem Ergebnis lediglich 89,94 % der Aktien (d.h. etwas weniger als die für einen Squeeze-out nach schweizerischem Recht erforderlichen 90 %).

Sonntag, 29. September 2019

comdirect finanzblog award: Noch bis zum 11. Oktober 2019 für unseren Blog "SpruchZ - Spruchverfahren Recht & Praxis" abstimmen!

Neben zahlreichen anderen interessanten Blogs steht auch unser Blog bis zum 11. Oktober 2019 zur Wahl. Über Ihre Stimme freuen wir uns.

https://community.comdirect.de/t5/Finanzblog-Award/Das-Voting-f%C3%BCr-den-Publikumspreis-2019-l%C3%A4uft/ba-p/86111

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der SCA Hygiene Products SE abgeschlossen: Es bleibt bei der Erhöhung der Barabfindung durch das LG München I (+ 9,45%)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der SCA Hygiene Products SE (früher: PWA AG) hatte das Landgericht München I mit Beschluss vom 31. Mai 2016 den Barabfindungsbetrag je SCA-Aktie von 487,81 EUR auf EUR 533,93 angehoben (+ 9,45%), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_1.html.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten sowohl die nunmehr als Essity Group Holding B.V. firmierende Antragsgegnerin, als auch mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Das OLG München hat nunmehr mit Beschluss vom 2. September 2019 die beiderseitig eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der erstinstanzlich festgelegten Erhöhung der Barabfindung.

Der umsatzgewichtete Börsenkurs der SCA-Aktie vor der ad hoc gemeldeten Squeeze-out-Absicht lag bei EUR 340,83 je Aktie. Als Barabfindungsbetrag wurden aufgrund einer Ertragswertberechnung zunächst EUR 468,42 angeboten und dieser Betrag aufgrund des zum Stichtag von 2,5 % auf 2,25 % gesunkenen Basiszinssatzes auf EUR 487,81 nachgebessert.

Das OLG München akzeptiert (wie bereits in früher entschiedenen Fällen) die vom Landgericht von 5,50 % auf 5 % reduzierte Marktrisikoprämie (S. 33 ff). Der Wert von 5 % liege im Schnittbereich beider Empfehlungen des FAUB (von 2009 und von 2012).

OLG München, Beschluss vom 2. September 2019, Az. 31 Wx 358/16
LG München I, Beschluss vom 31. Mai 2016, Az. 5 HK O 14376/13
Helfrich u.a. ./. Essity Group Holding B.V. (früher: SCA Group Holding B.V.)
113 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (früher: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer)
Auftragsgutachterin: PwC
sachverständige Prüferin: Warth & Klein Grant Thornton 

Freitag, 27. September 2019

ams AG: ams unterbreitet endgültiges Übernahmeangebot für OSRAM zu EUR 41,00 je Aktie, gültig bis 1. Oktober

- Erhöhter Preis entspricht Prämie von 42% gegenüber unbeinflusstem OSRAM- Aktienkurs (EUR 28,92) und Anhebung um EUR 2,50 je Aktie gegenüber dem vorherigen Angebot von EUR 38,50

- Deutlich bessere, sichere und sofort umsetzbare Transaktion für OSRAM- Aktionäre im Vergleich zu Spekulationen über ein ungewisses Indikatives Drittbieterangebot

- EUR 4,5 Mrd. zugesagte Brückenfinanzierung und EUR 1,6 Mrd. Kapitalerhöhung mit Bankübernahmevertrag ergeben erwarteten Pro-forma-Verschuldungsgrad zum Dezember 2019 von 4,5x bzw. 3,4x Nettoverschuldung/EBITDA, letzterer bereinigt um laufende Synergien

- Übernahmeangebot beinhaltet ganzheitliche Schutzklauseln für OSRAM-Mitarbeiter und deutsche Produktionsstätten, die über die im Indikativen Drittbieterangebot skizzierten Verpflichtungen hinausgehen

- Alle anderen Bedingungen des Übernahmeangebots sind unverändert gegenüber der am 3. September 2019 veröffentlichte Angebotsunterlage, einschließlich der Annahmeschwelle von 62,5%

- ams weist alle OSRAM-Aktionäre nachdrücklich darauf hin, dass das verbesserte Angebot nur bei Annahme bis zum 1. Oktober 2019 erfolgreich sein kann, und rät den Aktionären, ihre Aktien umgehend einzureichen 

Premstätten, Österreich (27. September 2019) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, nimmt die Bekanntmachung der OSRAM Licht AG ("OSRAM") vom 25. September 2019 zum indikativen Angebot von Advent and Bain Capital (das "Indikative Drittbieterangebot") zur Kenntnis. ams stellt fest, dass das Indikative Drittbieterangebot unsicher ist, da es unter anderem unter dem Vorbehalt einer bestätigenden Due Diligence-Prüfung in den kommenden Wochen, der Bereitstellung einer neuen zugesagten Finanzierungsstruktur und der endgültigen Genehmigung von Investmentkommittees steht.

Unter Berücksichtigung des Indikativen Drittbieterangebots gibt ams bekannt, das Übernahmeangebot für 100% des Aktienkapitals der OSRAM auf EUR 41,00 je OSRAM- Aktie zu erhöhen (das "Endgültige Angebot"). Alle anderen Bedingungen des Endgültigen Angebots bleiben unverändert gegenüber der von ams am 3. September 2019 veröffentlichten Angebotsunterlage in der durch die Angebotsänderung vom 16. September 2019 geänderten Fassung, da die Preiserhöhung aus dem Kauf einer OSRAM-Aktie zu EUR 41,00 resultiert. Das Übernahmeangebot läuft unverändert am 1. Oktober 2019, 24:00 MESZ aus.

"Wir ermöglichen OSRAM-Aktionären, von unserem Endgültigen Angebot mit seinen deutlich verbesserten Konditionen zu profitieren, und wollen jeglichen Spekulationen über ein ungewisses Indikatives Drittbieterangebot ein Ende setzen", sagte Alexander Everke, CEO von ams. "Unser Endgültiges Angebot ist sofort umsetzbar und äußerst attraktiv für alle Stakeholder von OSRAM, zugleich steht es im Einklang mit den M&A-Kriterien von ams. Unsere strategische Vision ist es, einen globalen Technologieführer für Sensoriklösungen und Photonik zu schaffen. Wir haben umfassende Zusagen zur Absicherung der Mitarbeiter und Produktionsstätten von OSRAM in Deutschland gemacht und die erfolgreiche Integration beider Unternehmen sorgfältig geplant. Dank unserer strategischen Vision, unseres höheren Wachstums, unserer besseren Cashflows und unserer geringeren Kapitalkosten bieten wir allen Stakeholdern, einschließlich den Mitarbeitern von OSRAM, ein überlegenes Angebot, das im Vergleich zum Indikativen Drittbieterangebot ein stärkeres Unternehmen schafft."

ams hat mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat von OSRAM eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die verbindliche und umfassende Zusagen zur Sicherung der OSRAM-Mitarbeiter und Produktionsstandorte in Deutschland enthält. ams wird - Bestehende deutsche Produktionsstätten von OSRAM in Regensburg, Berlin, Schwabmünchen, Herbrechtingen, Traunreut und Eichstätt für mindestens 3 Jahre weiterbetreiben (Standortsicherung)

- Arbeitsplätze in der Fertigung und in der Entwicklung in Deutschland schaffen vor dem Hintergrund des strategischen Charakters des Endgültigen Angebots

- München als Co-Hauptsitz des gemeinsamen Unternehmens mit einer bedeutenden Präsenz weltweiter Unternehmensfunktionen festlegen

- Bestehende Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und ähnliche Vereinbarungen in Deutschland fortsetzen, darunter das im Juli 2017 mit der IG Metall und den Arbeitnehmervertretern von OSRAM beschlossene Eckpunktepapier "Zukunftskonzept Deutschland"

- Bestehende Pensionspläne unverändert beibehalten

Zudem schließt das Konzept von ams zur erfolgreichen Integration beider Unternehmen die Stakeholder von OSRAM einschließlich der Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter mit ein. Zusammengenommen gehen diese Verpflichtungen über die Indikationen im Indikativen Drittbieterangebot hinaus.

Die Finanzierung des Endgültigen Angebots ist abgesichert durch eine von HSBC, UBS und BAML zugesagte Brückenfinanzierung in der Höhe von EUR 4,4 Mrd., die durch eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapitalemissionen refinanziert wird. ams plant neues Eigenkapital in der Höhe von EUR 1,6 Mrd. (in CHF begeben), insbesondere in Form einer Bezugsrechtsemission und anderer aktiengebundener Instrumente, zu begeben, das von HSBC und UBS vollumfänglich übernommen worden ist. Bei Pro-forma Berücksichtigung der Aktienemission geht ams davon aus, dass sich durch die Transaktion ein erwarteter Pro-forma Verschuldungsgrad zum Dezember 2019 von rund 4,5x Nettoverschuldung/EBITDA bzw. 3,4x Nettoverschuldung/EBITDA bereinigt um Kosten- und Umsatzsynergien ergibt. Aufgrund des erwarteten starken Cashflow-Profils des kombinierten Konzerns geht ams davon aus, dass sich der Verschuldungsgrad rasch deutlich verringern wird.

Das Endgültige Angebot endet am 1. Oktober 2019, 24:00 Uhr MESZ.

ams AG: ams ist der größte Aktionär von OSRAM mit einer direkten Beteiligung von 14,69 %

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Premstätten, Österreich (27. September 2019) -- ams (SIX: AMS), ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen Sensorlösungen, gibt bekannt, dass nach der heutigen Erhöhung des Übernahmeangebots für 100% des Aktienkapitals der OSRAM ("OSRAM") auf EUR 41,00 je OSRAM-Aktie (das "Endgültige Angebot") ams jetzt 14,69% der gesamten OSRAM-Aktien als direkte Beteiligung hält, einschließlich heute ohne einschränkende Bedingungen gekaufter Aktien, jedoch ohne Berücksichtigung von Aktien, die bereits in das Endgültige Angebot eingereicht worden sind. Damit ist ams der größte Aktionär von OSRAM basierend auf den letzten verfügbaren Informationen.

Da das Endgültige Angebot unverändert am 1. Oktober 2019, 24:00 MESZ ausläuft, fordert ams alle verbleibenden OSRAM-Aktionäre weiter auf, ihre Aktien vor dem 1. Oktober 2019 einzureichen und so sicherzustellen, dass sie von diesem überlegenen Angebot profitieren können.

OSRAM erhält indikatives Angebot von Advent und Bain Capital für Übernahme

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die OSRAM Licht AG (OSRAM) hat heute ein indikatives Angebotsschreiben der Finanzinvestoren Advent und Bain Capital erhalten. Danach haben Advent und Bain Capital entschieden, sich als Konsortium mit dem Ziel zusammenzuschließen, ein verbindliches Angebot bezogen auf alle OSRAM-Aktien abzugeben, das gegenüber dem Übernahmeangebot der ams AG im Hinblick auf den Angebotspreis, die Strategie und die Wachstumsperspektive von OSRAM nach deren Auffassung überlegen sei. Das indikative Angebotsschreiben enthält keinen konkreten Angebotspreis. Das Konsortium gibt aber an, das Ziel zu verfolgen, einen Angebotspreis zu bieten, der den von der ams AG angebotenen Angebotspreis bedeutsam überschreite. 

Advent weist in dem Angebotsschreiben ferner darauf hin, dass sie im Wesentlichen dieselben, in keinem Fall weniger Verpflichtungen eingehen werden als das Konsortium bestehend aus Bain Capital und The Carlyle Group. Das Konsortium bestehend aus Advent und Bain Capital beabsichtigt, OSRAM nach erfolgreicher Durchführung einer begrenzten, bestätigenden Due Diligence-Unternehmensprüfung in den nächsten Wochen, dem Abschluss einer neuen, derzeit noch nicht konkretisierten Finanzierung und der finalen Zustimmung der jeweiligen Investitionskommittees ein verbindliches Transaktionsangebot zu übermitteln. 

Das heute erhaltene indikative Angebotsschreiben wird angabegemäß von den jeweiligen Investitionskommittees von Advent und Bain Capital unterstützt. Es ist aus Sicht des Vorstands von OSRAM derzeit noch nicht abzusehen, ob es ein verbindliches Übernahmeangebot von Advent und Bain Capital geben wird. Der Vorstand von OSRAM hält es im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre für geboten, es dem Konsortium von Advent und Bain Capital zu ermöglichen, sein potenzielles Angebot kurzfristig weiter zu konkretisieren. OSRAM wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang dieser Entwicklung entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Übernahmeangebot an die Aktionäre der OSRAM Licht AG – SdK hält erhöhten Angebotspreis für angemessen

Pressemitteilung

Die Opal BidCo GmbH, eine von der ams AG („ams“) kontrollierte Zweckgesellschaft zum Erwerb der OSRAM Licht AG („Osram“), hat am 27. September 2019 bekanntgegeben, den Angebotspreis zur Übernahme der Osram Aktien von zuvor 38,50 Euro je Aktie um 2,50 Euro auf 41,00 Euro je Osram-Aktie zu erhöhen. Zuvor wurde am 16. September 2019 von Seiten von ams die Mindestannahmeschwelle des Angebots bereits von 70,0 % auf 62,5 % gesenkt. Alle anderen Bedingungen des Übernahmeangebotes bleiben unverändert gegenüber der von ams am 3. September 2019 veröffentlichten Angebotsunterlage.

Die Erhöhung des Übernahmepreises erfolgte als Reaktion auf eine Mitteilung von Osram, wonach ein Bieterkonsortium bestehend aus den Finanzinvestoren Bain Capital und Advent ein weiteres konkurrierendes Übernahmeangebot vorbereiten, das gegenüber dem Übernahmeangebot der ams im Hinblick auf den Angebotspreis überlegen sei.

Nachdem die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. den von der ams zunächst gebotenen Übernahmepreis in Höhe von 38,50 Euro als nicht angemessen erachtet hat, da dieser die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung von Osram nicht angemessen widerspiegelte, halten wir das nun vorgelegte, deutlich verbesserte Angebot für angemessen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der weiterhin anhaltenden politischen Unsicherheiten rechnen wir aktuell mit einer noch länger anhaltenden schwierigen Phase für Osram. Daher würde unserer Einschätzung nach der Kurs der Osram-Aktien im Falle eines Scheiterns einer Übernahme deutlich unterhalb des aktuell gebotenen Übernahmepreises zurückfallen. Sollte es hingegen zu einem weiteren Übernahmeangebot der Finanzinvestoren Bain Capital und Advent kommen, würde dieses unserer Einschätzung nach nicht signifikant über den aktuell gebotenen 41,00 Euro je Aktie liegen. Die Chancen erscheinen uns somit deutlich geringer als die Risiken. Daher erscheint aus Sicht der SdK eine Annahme des Übernahmeangebotes von ams sinnvoll, sofern man damit rechnet, dass die Mindestannahmeschwelle von 62,5 % erreicht wird, wovon die SdK aktuell ausgeht. Sollte man davon ausgehen, dass die Mindestannahmeschwelle nicht erreicht wird, so erscheint aktuell auch ein Verkauf der Osram Aktien interessant, außer man rechnet zu einem späteren Zeitpunkt mit einem deutlich erhöhten Angebot von Seiten der Finanzinvestoren Bain Capital und Advent. Ob es jedoch zu einem weiteren Übernahmeangebot durch Bain Capital und Advent kommen wird, erscheint höchst unklar. Denn die beiden Finanzinvestoren stellen das Übernahmeangebot unter verschiedene Bedingungen wie zum Beispiel den erfolgreichen Abschluss einer begrenzten Due Diligence-Unternehmensprüfung und den Abschluss einer neuen, derzeit noch nicht konkretisierten Finanzierung des Übernahmepreises. Dies wird noch weitere Wochen in Anspruch nehmen.

Aus Sicht der SdK erscheint die industrielle Logik eines Zusammenschlusses von ams und Osram nachvollziehbar. Eine aus beiden Unternehmen kombinierte Gesellschaft dürfte gute Chancen haben, zu einem globalen Champion in den Bereichen Sensorik und Photonik heranzuwachsen. Aufgrund der Börsennotierung der ams AG bietet sich für Osram Aktionäre im Falle einer erfolgreichen Übernahme der Gesellschaft durch ams die Chance, über ein Investment in ams Aktien an der zukünftigen Entwicklung des kombinierten Unternehmens zu partizipieren.

Die SdK selbst hält ebenfalls Aktien von Osram und wird diese andienen.

Mitglieder der SdK können eine ausführliche Stellungnahme unter info@sdk.org kostenlos anfordern. Darüber hinaus steht die SdK ihren Mitgliedern für weitere Rückfragen unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.

München, den 27.09.2019

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SinnerSchrader AG nunmehr vor dem OLG Hamburg

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der SinnerSchrader AG als beherrschter Gesellschaft hatte das Landgericht Hamburg erstinstanzlich die Spruchanträge auf Anhebung von Abfindung und Ausgleich zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/05/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_24.html.

Gegen den Beschluss sind 24 Antragsteller in die Beschwerde gegangen. Das OLG hat der Antragsgegnerin und dem gemeinsamen Vertreter aufgegeben, binnen sechs Wochen zu den Beschwerdebegründungen Stellung zu nehmen.

Die Antragsgegnerin hat kürzlich für das Delisting der SinnerSchrader-Aktien in ihrem Interesse EUR 12,80 je Aktie angeboten: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/06/erganztes-delisting-angebot-fur-aktien.html. Dieses Angebot wurde dann auf EUR 13,40 erhöht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/07/sinnerschrader-verabschiedet-sich-von.html Für den verfahrensgegenständlichen BuG hatte die Antragsgegnerin lediglich EUR 10,21 angeboten.

OLG Hamburg, Az. 13 W 87/19
LG Hamburg, Beschluss vom 26. April 2019, Az. 403 HKO 10/18
NEXBTL - Neue Exklusive BioToys Lüllemann GmbH u.a. ./. Accenture Digital Holdings GmbH
71 Antragsteller, davon 24 Beschwerdeführer
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, c/o CausaConsilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Accenture Digital Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Baker & McKenzie, 60311 Frankfurt am Main

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank 5.0: digital, persönlich und verantwortungsvoll

Corporate News

- Ausbau des Mobile Bankings in Kombination mit starker Filialpräsenz

- Bündelung digitaler Kompetenzen durch geplante Integration der comdirect

- Stärkung des Vertriebs und Erhöhung der Effizienz im Firmenkundengeschäft

- 750 Mio. Euro Investitionen in Digitalisierung, IT-Infrastruktur und Wachstum

- Stärkung der Investitionskraft durch geplante Veräußerung der mBank

- Kostenbasis im Konzern soll bis 2023 um 600 Mio. Euro sinken

- Gesellschaftliche Verantwortung künftig noch stärker im Geschäftsmodell verankert


Nachdem die Eckpunkte des neuen Strategieprogramms Commerzbank 5.0 am 20. September 2019 vorab veröffentlicht wurden, haben Vorstand und Aufsichtsrat das Programm erörtert und verabschiedet. Mit der neuen Strategie investiert die Bank in technologische Innovation und in ihr Kerngeschäft. Damit beschleunigt sie die Digitalisierung, schafft Wachstum und erhöht ihre Effizienz.

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden setzt die Commerzbank vor allem auf einen zügigen Ausbau des Mobile Bankings. Gleichzeitig bleibt das Filialnetz eine feste Säule des Kundenangebots. Mit künftig rund 800 Filialen bietet die Commerzbank auch weiterhin eine breite Präsenz in der Fläche. Zusätzliche Ertragspotenziale erwartet die Bank durch die verstärkte Nutzung von Daten, die individuell zugeschnittene Produkte und Services ermöglicht. Künftig wird die Commerzbank zudem Leistungen differenzierter bepreisen. Mit der geplanten Integration der comdirect bündelt die Bank ihre digitalen Kompetenzen.

Im Segment Firmenkunden stärkt die Bank insbesondere in der Mittelstandsbank ihre Marktpräsenz: Die weitere Digitalisierung und eine effizientere Plattform sollen größere Freiräume im Vertrieb eröffnen. Dieser soll alleine in Deutschland durch über 150 neue Vertriebskräfte verstärkt werden. Kunden können dadurch künftig noch intensiver betreut werden. Die Bank will so das Potenzial bestehender Kundenverbindungen besser ausschöpfen. Dabei wird der Fokus auch auf einer verbesserten Kapitaleffizienz liegen.

Im Rahmen des Strategieprogramms wird die Bank insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro in die Digitalisierung und in die weitere Verbesserung ihrer Kosteneffizienz investieren. Hiervon fließen 750 Millionen Euro als zusätzliche Mittel in die Digitalisierung, die IT-Infrastruktur und in Wachstum. Die verbleibenden 850 Millionen Euro entfallen auf Restrukturierungskosten für den geplanten Abbau von brutto 4.300 und netto 2.300 Vollzeitstellen sowie für die angekündigten Anpassungen im Filialnetz. Mit der geplanten Veräußerung der Mehrheitsbeteiligung an der mBank S.A. ("mBank") in Polen will die Bank die Finanzmittel generieren, die eine schnellere Umsetzung der Strategie und die damit verbundenen Investitionen ermöglichen.

"Mit Commerzbank 5.0 machen wir die Bank wetterfest. Wir stellen sie so auf, dass sie auch in einem schwierigen Marktumfeld mit ihren Kunden erfolgreich ist. Das bedeutet: Wir verringern unsere Kostenbasis deutlich. Gleichzeitig investieren wir kräftig in den Vertrieb und eine schnellere Digitalisierung. Vor allem wollen wir noch mehr Kunden mit einem attraktiven Produkt- und Dienstleistungsangebot überzeugen. Die Commerzbank soll für Bankkunden die erste Wahl sein", sagte Martin Zielke, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank AG.

"Wir werden im Rahmen von Commerzbank 5.0 insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro in die Digitalisierung und in die weitere Verbesserung unserer Kosteneffizienz investieren. Der geplante Verkauf der mBank führt zu einer signifikanten Reduzierung von Risikoaktiva und einer damit verbundenen Freisetzung von Kapital. Damit können wir unsere Strategie schneller umsetzen. In einem Marktumfeld, das sich absehbar weiter verschärfen wird, setzen wir uns realistische Renditeziele", erklärte Finanzvorstand Stephan Engels.

Privat- und Unternehmerkunden: Ausbau des Mobile Bankings in Kombination mit starker Filialpräsenz

Im Segment Privat- und Unternehmerkunden setzt die Bank mit einer "Mobile first"-Strategie auf den konsequenten Ausbau des Mobile Bankings. Schon heute entfallen 1,2 Millionen der täglich insgesamt 1,7 Millionen Kundenkontakte auf die Kanäle mobil und online. Durch die erwartete stärkere Nutzung des Mobilkanals will die Commerzbank künftig deutlich mehr Datenpunkte gewinnen und damit weitere Geschäftspotenziale erschließen. Der Einsatz von Algorithmen soll Produkte und Services ermöglichen, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Gleichzeitig soll die intensivere Nutzung von Algorithmen und Daten die Effizienz in der weiteren Neukundengewinnung erhöhen.

Nachdem in den vergangenen Jahren die Kundenbasis signifikant vergrößert wurde, wird die Commerzbank im Segment Privat- und Unternehmerkunden dosiert weiterwachsen. In den vergangenen Jahren hatte die Commerzbank die aktive Kundenbasis netto um 1,3 Millionen Kunden vergrößert. Nun sollen in Deutschland bis Ende 2023 netto mehr als 1 Million Neukunden gewonnen werden. Nach dem Verkauf von ebase mit 1 Million Kunden und einer noch zu durchführenden Beendigung meist inaktiver Kundenkonten in Höhe von 1 weiteren Million setzt die Bank ihr weiteres Wachstum auf einer aktiven Kundenbasis von 11,1 Millionen fort.

Bei bestehenden Kunden will die Commerzbank darüber hinaus zusätzliche Ertragspotenziale konsequent nutzen. Die Bank führt eine neue Preisstrategie ein und gibt den Kunden dadurch beim Leistungs- und Preisangebot mehr Wahlmöglichkeiten. Konkret wird das Basisangebot durch ein modulares Angebot ergänzt. Bei kostenlosen Basisprodukten wird künftig im Sinne einer Fair-Use-Policy auch Inaktivität bepreist.

Die Commerzbank bleibt mit rund 800 Filialen flächendeckend in Deutschland präsent. Mit der sukzessiven Schließung von rund 200 Filialen und der passenden Kombination von Filialtypen stellt sich die Bank auf die sich verändernden Kundenbedürfnisse ein. Da Kunden künftig noch intensiver digitale Kanäle nutzen werden, passt die Bank das Filialnetz so an die erwartete Auslastung in der Fläche an. Die Immobilienkompetenz der Bank wird künftig in 50 neuen regionalen Immobilienzentren gebündelt.

Bündelung der digitalen Kompetenzen durch geplante Integration der comdirect

Das Geschäft mit Privat- und Unternehmerkunden soll zudem durch die geplante Integration der comdirect in die Commerzbank gestärkt werden. Die Commerzbank will die hohe digitale Kompetenz der comdirect damit unmittelbar und noch stärker als bisher für den gesamten Konzern nutzen. Die comdirect soll Teil einer starken, innovativen Multikanalbank werden. Sie kann dadurch zusätzlich von Skaleneffekten und Wachstumsmöglichkeiten im Konzern profitieren.

Die comdirect hat seit ihrer Gründung im Jahr 1994 Maßstäbe im Onlinebanking gesetzt: durch innovative Produkte, Dienstleistungen und Beratung. Diese anerkannte Expertise will die Commerzbank künftig für alle Kunden zugänglich machen. Für die Kunden der comdirect soll das gewohnte Leistungsangebot erhalten bleiben, während sie künftig zusätzlich von der Filialpräsenz der Commerzbank profitieren. Im Gegenzug könnten Commerzbank-Kunden Zugang zum ausgezeichneten Brokerage-Angebot der comdirect erhalten, das unter der gleichen Produktmarke weitergeführt wird.

Firmenkunden: Stärkung des Vertriebs und Erhöhung der Effizienz

Im Segment Firmenkunden baut die Commerzbank ihre Position als führende deutsche Mittelstandsbank konsequent aus. Dabei wird die Balance zwischen zusätzlichem Geschäft, Risikoappetit und Kapitaleffizienz klar in den Vordergrund gestellt. Darüber hinaus legt die Bank den Fokus darauf, ihre Vertriebs- und Plattformeffizienz zu steigern.

Im Firmenkundengeschäft will die Commerzbank das Potenzial bestehender Kundenverbindungen besser ausschöpfen sowie weiter neue Kunden gewinnen. Deshalb stärkt sie den Vertrieb alleine in Deutschland durch mehr als 150 neue Vertriebskräfte. Auch in ausgewählten europäischen Märkten soll der Vertrieb gezielt ausgebaut werden. Zudem eröffnen die weitere Digitalisierung und die angestrebte höhere Effizienz der Plattform größere Freiräume im Vertrieb. In Verbindung mit dem Personalaufbau ermöglicht dies eine noch höhere Betreuungsintensität.

Die Commerzbank weitet zudem ihren bewährten Sektoransatz aus. Künftig werden mehr als 500 statt wie bislang rund 100 Firmenkunden in Deutschland sowie in ausgewählten Ländern der Eurozone entsprechend betreut. Die Erfahrung seit der Einführung im Jahr 2016 zeigt: Mit umfassender Branchenexpertise in der Betreuung lassen sich bestehende Kundenbeziehungen profitabler gestalten.

Zudem wird die Effizienz der Plattformen für das Firmenkundengeschäft erhöht. Die Bank hat das Ziel, Plattformen zu konsolidieren. So sollen künftig so viele internationale Buchungen wie möglich auf der deutschen IT-Plattform vorgenommen werden. Des Weiteren ist eine stärkere Auslastung der Plattformen durch Neugeschäft geplant. Insgesamt sind für das weitere Wachstum im Firmenkundengeschäft Kapitaleffizienz und Kostendisziplin maßgeblich, um die Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erhöhen. Die Bank begleitet diesen Wachstumskurs zudem mit einer weiteren Stärkung der Kreditrisikokompetenz.

Der amtierende Segmentvorstand Michael Reuther hat das Firmenkundengeschäft in den vergangenen Jahren in einem herausfordernden Umfeld neu aufgestellt und die Integration von Firmenkundenbetreuung und Kapitalmarktgeschäft erfolgreich vorangetrieben. Mit seiner langjährigen Erfahrung in Deutschland und in europäischen Märkten kann der designierte Firmenkundenvorstand Roland Boekhout auf dieser Basis eine schlagkräftige Agenda entwickeln.

Gesellschaftliche Verantwortung künftig noch stärker im Geschäftsmodell verankert

Grundlage für den ökonomischen Erfolg der Commerzbank ist und bleibt die gesellschaftliche Akzeptanz ihres täglichen Handelns. Als verantwortungsvolle Bank hat die Commerzbank schon lange eine klare Haltung zu umstrittenen Themen wie Waffen, umweltbelastenden Energieträgern oder spekulativen Geschäften mit Grundnahrungsmitteln. Zum verantwortlichen Handeln gehören auch ein sorgfältiger Umgang mit Kundendaten und hohe Datensicherheit.

Die Bank wird künftig noch ambitionierter in Fragen der Nachhaltigkeit und Ökologie und verfolgt das Erreichen der Pariser Klimaziele noch offensiver. Bereits heute agiert die Commerzbank klimaneutral. Zudem hat sie vor Kurzem als einer der weltweiten Erstunterzeichner die UN Responsible Banking Principles unterschrieben. Aus dieser konsequenten Haltung erwachsen auch Geschäftspotenziale: Die Commerzbank unterstützt ihre Kunden künftig zusätzlich mit einem grüneren Produktangebot besser auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. So haben Privatkunden seit dieser Woche die Möglichkeit, eine grüne Baufinanzierung abzuschließen. Im Firmenkundengeschäft wird die Commerzbank ihr Kreditportfolio stärker an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten.

Freisetzung von Eigenkapital durch geplante Veräußerung der mBank; Erwerbsangebot an die Aktionäre der comdirect Bank

Die Commerzbank hat am 20. September 2019 angekündigt, ihre Mehrheitsbeteiligung an der mBank S.A. ("mBank") in Polen zu veräußern. Damit will die Bank die Finanzmittel generieren, die eine schnellere Umsetzung der Strategie und die damit verbundenen Investitionen ermöglichen. Die Veräußerung würde zu einer deutlichen Reduzierung der risikogewichteten Aktiva um rund 17 Milliarden Euro und einer Freisetzung von Eigenkapital bei der Commerzbank führen. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen.

In Zusammenhang mit der Integration der comdirect beabsichtigt die Commerzbank ferner, ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle noch ausstehenden Aktien der comdirect zu unterbreiten. Der Angebotspreis beläuft sich auf 11,44 Euro je Aktie in bar. Dies entspricht einer Prämie von 25 Prozent auf den Xetra-Schlusskurs der Aktie vom 19. September 2019, dem Tag vor Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung zum Strategieentwurf Commerzbank 5.0. Die Commerzbank hält bereits einen Anteil von 82 Prozent an der comdirect. Einzelheiten zum geplanten Erwerbsangebot sind unter www.commerzbank-offer.com abrufbar.

Ausblick 2019 angepasst - mittelfristig weiteres Wachstum bei Kunden, Assets und Erträgen angestrebt

Im Jahresverlauf 2019 hat sich das Marktumfeld weiter verschärft. Das macht sich insbesondere im Firmenkundengeschäft bemerkbar. Daher erwartet die Bank für das Jahr 2019 nicht länger steigende bereinigte Erträge.

Die Weiterentwicklung der Strategie soll dazu beitragen, dass die Bank bis 2023 auch in einem sich nochmals verschärfenden Marktumfeld weiteres Wachstum bei Kunden und Assets sowie steigende Erträge erreicht. Die Commerzbank strebt an, dass sich das Kostenniveau bis 2023 im Vergleich zum laufenden Jahr um rund 600 Millionen Euro verringert. Mit den Investitionen in die fortschreitende Modernisierung der konzernweiten IT-Infrastruktur will die Bank ihre IT-Kosten auf 1 Milliarde Euro reduzieren. Auch in den Zentralbereichen und Segmenten sollen die Kosten weiter gesenkt werden. Nach Veräußerung der mBank soll sich die Kostenbasis im Jahr 2023 auf höchstens 5,5 Milliarden Euro belaufen. Wie angekündigt wird ein weiterer konzernweiter Stellenabbau von brutto rund 4.300 und netto rund 2.300 Vollzeitstellen leider unvermeidbar sein. Von den rund 2.000 neu geschaffenen Stellen wird ein wesentlicher Teil in strategisch wichtigen Bereichen aufgebaut. Die Details sollen in den nächsten Monaten ausgearbeitet und gemeinsam mit den Arbeitnehmergremien beraten werden. Ziel ist es, den geplanten Stellenabbau wie in der Vergangenheit möglichst sozialverträglich zu gestalten.

Nach der Umsetzungsphase der Strategie soll mittelfristig eine Eigenkapitalrendite von mehr als 4 Prozent erwirtschaftet werden. Diese Mittelfristplanung berücksichtigt jüngste Entscheidungen der Europäischen Zentralbank. Die Zielkapitalquote bleibt unverändert bei 12 bis 13 Prozent. Zusammen mit der angestrebten Eigenkapitalrendite soll dies der Bank die Zahlung regelmäßiger Dividenden ermöglichen.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank verabschiedet neues Strategieprogramm Commerzbank 5.0

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Am 20. September 2019 hat die Commerzbank per Ad hoc-Mitteilung vorab veröffentlicht, dass sie einen Entwurf zur neuen Strategie erarbeitet ("Strategieprogramm Commerzbank 5.0") und dem Aufsichtsrat zur Erörterung vorgelegt hat. Nach dieser Erörterung hat der Vorstand heute das Strategieprogramm Commerzbank 5.0 unverändert verabschiedet. Zudem hat der Vorstand dem Aufsichtsrat die darin vorgesehen Maßnahmen zur mbank S.A. und zur comdirect bank Aktiengesellschaft zur Zustimmung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat diesen beiden Maßnahmen heute ebenfalls zugestimmt. Zur comdirect bank Aktiengesellschaft wird die Commerzbank heute eine Mitteilung gemäß § 10 WpÜG veröffentlichen.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank kündigt Erwerbsangebot für comdirect an

Corporate News

- Attraktiver Angebotspreis von 11,44 Euro je Aktie - entspricht Prämie von 25 Prozent auf den Schlusskurs der Aktie vom 19. September 2019

- Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 90 Prozent

- Digitalkompetenz und Innovationskraft der comdirect künftig für gesamte Bank nutzbar

- comdirect-Kunden profitieren weiterhin von bewährter Produkt- und Servicequalität

- Angebot der comdirect durch Integration in Commerzbank skalierbar


Die Commerzbank AG ("Commerzbank") hat heute beschlossen, durch ihre 100%ige Tochtergesellschaft Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle noch ausstehenden Aktien der comdirect bank Aktiengesellschaft ("comdirect") zu unterbreiten (das "Angebot"). Die Commerzbank hält bereits rund 82 Prozent der Anteile der comdirect. Die übrigen 18 Prozent befinden sich im Streubesitz. Angestrebt wird eine Verschmelzung auf die Commerzbank, um die hohe Digitalkompetenz und Innovationskraft der comdirect künftig für alle Kunden des Konzerns zu nutzen. Der comdirect eröffnet die Integration die Möglichkeit, ihr Angebot über die Commerzbank zu skalieren.

Die Commerzbank bietet den Aktionären der comdirect 11,44 Euro je Aktie in bar. Dies entspricht einer Prämie von 25 Prozent auf den Xetra-Schlusskurs der comdirect-Aktie vom 19. September 2019, dem Tag vor Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung zum Strategieentwurf Commerzbank 5.0. Das Erwerbsangebot wird unter der Vollzugsbedingung einer Mindestannahmequote von 90 Prozent (einschließlich der von der Commerzbank bereits gehaltenen comdirect-Aktien) stehen. Mit dieser Beteiligungsschwelle wäre es möglich, die Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs durchzuführen. Dies wird von der Commerzbank vorrangig angestrebt. Sollte dies nicht gelingen, beabsichtigt die Commerzbank, die für eine direkte Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Die comdirect hat seit ihrer Gründung im Jahr 1994 Maßstäbe im Onlinebanking gesetzt: durch innovative Produkte, Dienstleistungen und Beratung. Sie ist heute eine der führenden Direktbanken und einer der führenden Onlinebroker in Deutschland. Aufgrund der sich immer weiter angleichenden Geschäftsmodelle soll die comdirect in die Commerzbank integriert und so Teil einer starken, innovativen Multikanalbank werden. Sie kann dadurch zusätzlich von Skaleneffekten und Wachstumsmöglichkeiten im Konzern profitieren. Über die strategischen Vorteile einer Verschmelzung hinaus wird die Commerzbank in Folge der Integration signifikante Synergiepotenziale realisieren.

Für die Kunden der comdirect soll die gewohnte Produkt- und Servicequalität erhalten bleiben, während sie künftig zusätzlich von der Filialpräsenz der Commerzbank profitieren. Im Gegenzug könnten Commerzbank-Kunden Zugang zum ausgezeichneten Brokerage-Angebot der comdirect erhalten, das unter der bisherigen Produktmarke weitergeführt wird.

Martin Zielke, Vorstandsvorsitzender der Commerzbank AG, sagte: "Die comdirect ist ein vielfach anerkannter Vorreiter im Onlinebanking. Sie steht für Digitalisierung und Innovation. Bei der Weiterentwicklung unseres Multikanalangebots werden ihre Kompetenzen daher eine wichtige Rolle spielen. Mit der Bündelung der Kräfte machen wir hier einen logischen und wichtigen Schritt, von dem die Kunden beider Banken profitieren werden."

Weitere Informationen zum Angebot

Nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") wird die Angebotsunterlage, die die Bedingungen und Bestimmungen des Angebots enthält, veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und aller weiteren Informationen bezüglich des Angebots erfolgt auf folgender Website: www.commerzbank-offer.com.

comdirect bank AG: Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH kündigt öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der comdirect bank Aktiengesellschaft an

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Quickborn, 26. September 2019. Die Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der COMMERZBANK Aktiengesellschaft (die "Commerzbank"), hat heute ihre Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots (das "Erwerbsangebot") an alle Aktionäre der comdirect bank Aktiengesellschaft (die "Aktionäre") mitgeteilt. Danach will die Bieterin den Aktionären eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 11,44 je auf den Namen lautender Inhaberaktie der comdirect bank Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die "comdirect-Aktien") anbieten. Das Erwerbsangebot soll unter der Vollzugsbedingung einer Mindestannahmequote von 90 % (einschließlich der von der Bieterin bereits gehaltenen 82,31 % der comdirect-Aktien) stehen. Im Übrigen soll das Erwerbsangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen. 

Nach einer Pressemitteilung der Commerzbank vom heutigen 26. September 2019 strebt die Commerzbank nach eigenem Bekunden vorrangig die Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs an. Sollte dies nicht gelingen, beabsichtige die Commerzbank, die für eine direkte Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 

Vorstand und Aufsichtsrat der comdirect bank Aktiengesellschaft werden das Erwerbsangebot sorgfältig bewerten und dazu nach Übermittlung der Angebotsunterlage durch die Bieterin eine begründete Stellungnahme entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen abgeben. Die begründete Stellungnahme wird auf der Homepage der comdirect unter www.comdirect.de/ir veröffentlicht.

Commerzbank bietet EUR 11,44 je comdirect-Aktie

Die Commerzbank hat nach Verabschiedung ihrer neuen Strategie ein konkretes Angebot für die börsennotierte Direktbanktochter comdirect bank AG angekündigt. Wie das Institut mitteilte, bietet sie für die noch im Streubesitz befindlichen Anteile EUR 11,44 je Aktie. Das entspricht einer Prämie auf den unbeeinflussten Schlusskurs am 19. September von 25 Prozent. Die Commerzbank strebt eine Beteiligung von mindestens 90 Prozent an (die Schwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out). Derzeit hält sie rund 82 Prozent.

Die comdirect soll auf die Commerzbank verschmolzen werden, "um die hohe Digitalkompetenz und Innovationskraft der comdirect künftig für alle Kunden des Konzerns zu nutzen". Der comdirect wiederum eröffne die Integration, ihr Angebot über die Commerzbank zu skalieren.

Mit einer Beteiligungsschwelle von 90 Prozent sei es möglich, die Verschmelzung via Squeeze-Out durchzuführen. Falls das nicht gelingt, werden "die für eine direkte Verschmelzung der comdirect auf die Commerzbank erforderlichen Maßnahmen" ergriffen.

Abwicklung des Übernahmeangebots für innogy-Aktien

E.ON Verwaltungs SE
Düsseldorf 

Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 2 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 

Die E.ON Verwaltungs SE, Düsseldorf, Deutschland („Bieter“), hat am 27. April 2018 die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der innogy SE, Essen, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der innogy SE (ISIN DE000A2AADD2) („innogy-Aktien“) gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 36,76 je Aktie veröffentlicht. Nach Maßgabe von Ziffer 4.1 der Angebotsunterlage wurde die Angebotsgegenleistung auf EUR 37,00 je innogy-Aktie erhöht. Der Bieter ist ferner auf Grund einer am 18. September 2019 erfolgten Erwerbstransaktion der E.ON SE, einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person, nach Maßgabe von Ziffer 4.2 (ii) der Angebotsunterlage i.V.m. § 31 Abs. 5 WpÜG gegenüber den innogy-Aktionären, die das Übernahmeangebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 0,59 je innogy-Aktie verpflichtet (vgl. hierzu die Bekanntmachung des Bieters gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG vom 19. September 2019). Die weitere Annahmefrist des Übernahmeangebots gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG endete am 25. Juli 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland); das Übernahmeangebot kann nicht mehr angenommen werden und wird voraussichtlich am 26. September 2019 vollzogen.

Gemäß Ziffer 4.2 (ii) der Angebotsunterlage hat sich der Bieter verpflichtet, etwaige bis zum 31. Dezember 2019 erfolgende Nacherwerbe von innogy-Aktien im Sinne des § 31 Abs. 5 WpÜG zu veröffentlichen, und hat sich für den Fall, dass er, mit ihm gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen bis zum 31. Dezember 2019 außerhalb der Börse innogy-Aktien erwerben und hierfür wertmäßig eine höhere Gegenleistung als die Angebotsgegenleistung gewähren oder vereinbaren, gegenüber denjenigen innogy-Aktionären, die das Angebot angenommen haben, zur Zahlung einer Geldleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des § 31 Abs. 5 WpÜG verpflichtet.

Am 23. September 2019 hat die E.ON Beteiligungen GmbH, ein 100%-iges Tochterunternehmen der E.ON SE und eine mit dem Bieter gemeinsam handelnde Person, im Rahmen einer konzerninternen Übertragung von der E.ON SE 426.624.685 innogy-Aktien (die „Einbringungsaktien“) erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 76,79% des Grundkapitals und der Stimmrechte der innogy SE. Die Übertragung der Einbringungsaktien von der E.ON SE auf die E.ON Beteiligungen GmbH erfolgte im Zuge einer am 23. September 2019 beschlossenen Sachkapitalerhöhung gegen die Ausgabe eines neuen Geschäftsanteils im Nennbetrag von EUR 1.000 an der E.ON Beteiligungen GmbH. Der Übernahme- sowie der Einbringungsvertrag wurden am selben Tag geschlossen; ferner wurde die Sachkapitalerhöhung am 24. September 2019 zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Der Wert der Gegenleistung pro Einbringungsaktie im Sinne der Ziffer 4.2 (ii) der Angebotsunterlage i.V.m. § 31 Abs. 5 WpÜG entspricht EUR 0,0008 und liegt damit unter der oben genannten Angebotsgegenleistung.

Am 23. September 2019 hat ferner der Bieter, ein 100%-iges Tochterunternehmen der E.ON Beteiligungen GmbH, im Rahmen einer konzerninternen Übertragung von der E.ON Beteiligungen GmbH die Einbringungsaktien erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 76,79% des Grundkapitals und der Stimmrechte der innogy SE. Die Übertragung der Einbringungsaktien von der E.ON Beteiligungen GmbH auf den Bieter erfolgte im Zuge einer am 23. September 2019 beschlossenen Sachkapitalerhöhung gegen die Ausgabe von 1.000 Stückaktien des Bieters zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie. Der Zeichnungs- sowie der Einbringungsvertrag wurden am selben Tag geschlossen; ferner wurde die Sachkapitalerhöhung am 24. September 2019 zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Der Wert der Gegenleistung pro Einbringungsaktie im Sinne der Ziffer 4.2 (ii) der Angebotsunterlage i.V.m. § 31 Abs. 5 WpÜG entspricht EUR 0,37 und liegt damit unter der oben genannten Angebotsgegenleistung.

Wichtiger Hinweis: 

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der innogy SE. Die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot der E.ON Verwaltungs SE an die Aktionäre der innogy SE betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage dargelegt, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 26. April 2018 gestattet hat. Investoren und Aktionären der innogy SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Mitteilungen und Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Essen, 25. September 2019 

E.ON Verwaltungs SE