Frankfurt, 23. Oktober 2012 – Vor dem LG Hannover 
wurde ein aktienrechtliches Spruchverfahren zum Unternehmensvertrag, der im Jahr 
2006 zwischen der heutigen Qioptiq Holding Deutschland GmbH (vorher: Optco 
Akquisitions GmbH) und der ehemaligen LINOS Aktiengesellschaft abgeschlossen 
wurde, erfolgreich beendet (AZ: 22 AktE 42/07). Nahezu sämtliche Antragsteller 
haben einem Vergleich zugestimmt, der – neben einer angemessenen 
Aufwandsentschädigung für die Antragsteller – eine isolierte Erhöhung der 
Barabfindung des Unternehmensvertrages um 3,00 EUR je Stückaktie gewährt. Die 
Verhandlungen führten Prof. Dr. Ulrich von Jeinsen von der Kanzlei Göhmann 
Rechtsanwälte Notare, Hannover, als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden 
Aktionäre und Dr. Annette Bödeker von Kaye Scholer LLP in Frankfurt auf Seiten 
der Antragsgegnerin Qioptiq. 
Die Qioptiq Gruppe, eines der weltweit führenden Unternehmen im 
Design und in der Herstellung von hoch präzisen optischen Komponenten und 
Modulen, hatte LINOS, ebenfalls spezialisiert auf optische Technologien, im 
Oktober 2006 übernommen. Ende 2006 wurde ein Beherrschungs- und 
Gewinnabführungsvertrag geschlossen und anschließend im Jahr 2008 ein 
Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre der LINOS AG eingeleitet. Zahlreiche 
Aktionäre stellten die in den beiden Maßnahmen angebotenen Ausgleichs- bzw. 
Abfindungszahlungen zur gerichtlichen Überprüfung. 
Die Schwierigkeit des Vergleichsabschlusses bestand darin, die 
antragsstellenden außenstehenden Aktionäre von der zwischen den 
Verhandlungsführern ausgehandelten Lösung zu überzeugen. Prof. Dr. v. Jeinsen 
konnte sich in zahlreichen Gesprächen mit „Schlüsselpersonen“ auf 
Antragstellerseite verständigen, die dann ihrerseits als Multiplikatoren 
gegenüber weiteren Antragstellern handelten. Die Parteien beginnen nun 
Vergleichsverhandlungen in dem zweiten Spruchverfahren über die Höhe der 
Abfindung im Rahmen des Squeeze-Outs (AZ: 22 AktE 63/09). 
Antragsteller u.a.: Karl-Walter Freitag, OMEGA Vermögensverwaltungs 
GmbH, SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Prof. Dr. Ekkehard Wenger. 
Vertreter Antragsgegner: Dr. Annette Bödeker, Kaye Scholer LLP, 
Frankfurt. 
Gemeinsamer Vertreter: Prof. Dr. Ulrich v. Jeinsen, Göhmann 
Rechtsanwälte Notare, Hannover. 
Kaye Scholer wurde 1917 in New York gegründet und ist mit über 450 
Rechtsanwälten eine der führenden internationalen Sozietäten. Die 
traditionsreiche Kanzlei berät mit insgesamt neun Büros in den wichtigsten 
Wirtschafts- und Finanzzentren auf dem amerikanischen, dem europäischen und dem 
asiatischen Kontinent. Das Frankfurter Büro von Kaye Scholer berät mit 26 
Anwälten Unternehmen, Finanzinstitute, die öffentliche Hand und Privatpersonen 
zu nationalen und grenzüberschreitenden Fragestellungen und Transaktionen, 
insbesondere in den Praxisbereichen Corporate/M&A, Finance, Kartellrecht, 
Pharma / Biotech, IP / Patent Litigation & Design Protection, Labor / 
Restructuring & Business Reorganisation, Compliance, Tax und Litigation / 
Dispute Resolution