Eine Meldepflicht besteht erst ab 0,5 %.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 5. Januar 2023
Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien der HelloFresh SE
Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Biotest-Stammaktien geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der von dem spanischen Healthcare- und Pharmaunternehmen Grifols S.A. im März 2022 beantragte übernahmerechtliche Squeeze-out (§ 39a WpÜG) der Biotest-Stammaktien ist nach einer mündlichen Verhandlung am 27. Oktober 2022 vom Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom gleichen Tag gebilligt worden. Gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss haben mehrere beteiligte Biotest-Minderheitsaktionäre Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das OLG Frankfurt am Main.
Mit rechtskäftigem Abschluss des Verfahrens werden die Stammaktien des Blutplasmaspezialisten Biotest AG (ISIN DE0005227201), die Grifols noch nicht mittelbar oder unmittelbar gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie auf die Antragstellerin übertragen. Nach Angabe des Gerichts sind hiervon 566.294 Biotest-Stammaktien betroffen (nicht jedoch die Vorzugsaktien mit der ISIN DE0005227235, die weiterhin im Eigentum der entsprechenden Minderheitsaktionäre bleiben).
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Oktober 2022, Az. 3-05 O 19/22Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der AKASOL AG: Verhandlung am 23. März 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren AKASOL AG hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 23. März 2023, 10:00 Uhr, anberaumt.
Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können bis zum 31. Januar 2023 zu der Antragserwiderung Stellung nehmen.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 8/22
Hoppe u.a.. ./. BorgWarner Akasol AG (früher: ABBA BidCo AG)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Freshfiels Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sachsenmilch AG hatte das LG Leipzig mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_14.htmlMehrere Antragsteller halten die Begründung des Landgericht jedoch für nicht haltbar und haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung in die Beschwerde zu gehen. So habe das Gericht eine Unternehmensbewertung alleine nach dem Net Asset Value (NAV) für zutreffend gehalten. Die Unternehmensgruppe Theo Müller hatte allerdings nach dem Squeeze-out die AG umgehend in eine GmbH umgewandelt und offenbar die erheblichen Verlustvorträge in zweistelliger Millionenhöhe genutzt (die bei der NAV-Bewertung völlig unter den Tisch gefallen sind).
Über die Beschwerden entscheidet das OLG Dresden.
Mittwoch, 4. Januar 2023
Delisting: Grant Thornton erstellt Gutachten für das Bundesministerium der Finanzen
In der Studie wurden 246 Delisting-Fälle seit der „Frosta“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Oktober 2013 betrachtet. Es ist eindeutig erkennbar, dass Aktionäre bei einem Delisting in dem Zeitraum zwischen dieser Rechtsprechungsänderung in 2013 und der gesetzlichen Neuregelung in 2015 nicht geschützt waren und messbare Vermögenseinbußen hinnehmen mussten. Für Aktien im Freiverkehr gilt dies bis heute.
Seit der Neuregelung Ende 2015 sind entsprechende Kursrückgänge für börsennotierte Aktien nicht mehr als Regelfall beobachtbar. Ob von einem Delisting betroffene Aktien systematisch unterbewertet sind, lässt sich anhand der Börsendaten nicht beurteilen. Die feststellbare Dominanz eines Großaktionärs und die beobachtbare größere Streuung von Bewertungskennzahlen zeigen auf, dass ein Anreiz und auch die Möglichkeit für Großaktionäre besteht, Börsenkurs und Angebotspreis zu beeinflussen.
Unseren Abschlussbericht zu dem Forschungsauftrag finden Sie hier. [ 911 kb ]
Eine Kurzfassung der Ergebnisse finden Sie hier. [ 206 kb ]
A short summary is available here. [ 115 kb ]
Dienstag, 3. Januar 2023
Update: Unseriöse öffentliche Kaufangebote durch Deeland Investments Ltd.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die bislang nicht größer in Erscheinung getretene Firma Deeland Investments Ltd. mit Sitz in London hat in den letzten Wochen zahlreiche Kaufangebote im Bundesanzeiger veröffentlicht, die vielfach von den Depotbanken an ihre Kunden weitergegeben wurden:
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der AVZ Minerals
Bundesanzeiger vom 3.1.2023
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Lotto 24 AG
28.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der TLG Immobillien AG
28.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der AVZ Minerals
21.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Easy Software AG
21.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Abcam
16.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Acerinox
15.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Atlantia Spa
14.12.2022
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Hologic Inc.
14.12.2022
Das potentielle Kaufvolumen beträgt weit über EUR 100 Mio. Allein bei TLG betrifft das bei einem Volumen von 1 Mio. gesuchten Stückaktien
einen Betrag von fast EUR 40 Mio. Bei dem jüngsten Angebot für Aktien der australischen AVZ Minerals (Veröffentlichung am 3. Januar 2023) beträgt das Volumen sogar über EUR 50 Mio.
Die Deeland Investments Ltd. ist zwar schon relativ lange im Handelsregister eingetragen (Gründung im Jahr 1952), aber nicht wirklich finanzkräftig und für die Kaufangebote ersichtlich unterkapitalisiert. Das bei der Gründung festgelegte Grundkapital in Höhe von GBP 100,- ist seitdem nicht erhöht worden. Die Firma wird im Handelsregister für England und Wales (Companies House) als "micro company" eingestuft und unterliegt keiner Abschlussprüfung. Das Kapital ("capital and reserves") betrug laut der letzten verfügbaren Meldung zum 31. März 2022 lediglich GBP 110.897,-.
Die Firma bezeichnet sich selber als "Finanzhandelsunternehmen", obwohl sie nicht entsprechend zugelassen ist und auch nicht aufsichtsrechtlich überwacht wird. Auch die Aussage, dass man "international eine starke Präsenz in den Finanzzentren Europas" habe, ist ersichtlich unzutreffend.
________________
Erfolgreiches Übernahmeangebot für Aktien der home24 SE
SGW-Immo-GmbH
Wels / Republik Österreich
Weitere Bieter: RAS Beteiligungs GmbH, Wien / Republik Österreich und LSW GmbH, Wels / Republik Österreich
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG
Die RAS Beteiligungs GmbH (die "RAS"), die LSW GmbH (die "LSW") und die SGW-Immo-GmbH (die "SGW" und zusammen mit der RAS und der LSW die "Bieterinnen") haben am 11. November 2022 die Angebotsunterlage für ihr gemeinsames freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der home24 SE, Berlin, Deutschland, (die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nennwertloser Inhaberaktien der home24 SE (ISIN DE000A14KEB5) (die "home24-Aktien") gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 7,50 je home24-Aktie veröffentlicht (das "Übernahmeangebot").
Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 9. Dezember 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Weitere Annahmefrist (wie in Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage definiert) begann am 15. Dezember 2022 und endete am 28. Dezember 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).
I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpÜG
1. Bis zum 28. Dezember 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der "Meldestichtag"), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 23.254.956 home24-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 69,25 % der home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte basierend auf der von der home24 SE am 27. Dezember 2022 gemäß § 41 WpHG veröffentlichten Gesamtzahl von 33.580.083 Stimmrechten und des Grundkapitals in Höhe von EUR 33.580.083.
2. Am Meldestichtag hielt die RAS unmittelbar 3.046.366 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 9,07 % aller zum Meldestichtag ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.
3. Die RAS hat eine Übertragungsvereinbarung (wie in Ziffer 6.2.8 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) mit einem Aktionär der home24 SE, Herrn Wilhelm Josten, abgeschlossen, in der die RAS unter anderem dazu bevollmächtigt wird, die Stimmrechte für 1.181.849 home24-Aktien nach eigenem Ermessen auszuüben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 3,52 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag. Die Stimmrechte aus diesen 1.181.849 home24-Aktien werden der RAS gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpÜG zugerechnet. Ferner enthält die Übertragungsvereinbarung eine Call-Option der RAS bezüglich der oben genannten 1.181.849 home24-Aktien, die ein Instrument im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG darstellt.
4. Die Stimmrechte aus den von der RAS unmittelbar gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte werden auch den die RAS kontrollierenden Unternehmen, also der XXXLutz KG und der XXXLutz Verwaltungs GmbH, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG bzw. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 WpÜG zugerechnet. Zudem sind die XXXLutz KG und die XXXLutz Verwaltungs GmbH mittelbare Inhaber von einem Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund der in Ziffer 3 dargestellten Vereinbarung der RAS.
5. Der LSW sowie deren Mutterunternehmen, der LSW Privatstiftung und Herrn Dr. Andreas Seifert, bzw. der SGW sowie deren Mutterunternehmen, der WSF Privatstiftung, werden in Folge der abgeschlossenen Konsortialvereinbarung (wie in Ziffer 6.1.1 der Angebotsunterlage definiert und beschrieben) die Stimmrechte aus den unmittelbar von der RAS gehaltenen home24-Aktien bzw. die ihr aufgrund der Übertragungsvereinbarung zugerechneten Stimmrechte als mit der RAS gemeinsam handelnde Personen gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet. Zudem sind die LSW und deren Mutterunternehmen sowie die SGW und deren Mutterunternehmen mittelbare Inhaber von einem Instrument gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aufgrund der in Ziffer 3 dargestellten Vereinbarung der RAS in Folge der abgeschlossenen Konsortialvereinbarung.
6. Ferner hält die XXXLutz KG, eine mit den RAS gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG, am Meldestichtag unmittelbar 3.635.250 home24-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 10,83 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der home24 SE zum Meldestichtag. Die Stimmrechte aus den unmittelbar von der XXXLutz KG gehaltenen home24 Aktien werden der XXXLutz Verwaltungs GmbH gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
7. Die Gesamtzahl der home24-Aktien, für die das Übernahmeangebot zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der home24-Aktien, die von den Bieterinnen und mit den Bieterinnen gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG unmittelbar gehalten werden oder diesen Personen nach § 30 WpÜG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 31.118.421 home24-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 92,67 % aller zum Meldestichtag ausgegebenen home24-Aktien und daraus folgender Stimmrechte sowie des Grundkapitals der home24 SE.
8. Darüber hinaus halten am Meldestichtag weder die Bieterinnen noch mit den Bieterinnen gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen weitere home24-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG. Ihnen sind am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus home24-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.
II. Abwicklung des Übernahmeangebots
1. Das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge werden gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage nur vollzogen, wenn die in den Ziffern 12.1.1 bis 12.1.3 der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen (die "Vollzugsbedingungen") eingetreten sind oder die Bieterinnen zuvor wirksam auf sie verzichtet haben.
2. Wie die Bieterinnen bereits bekanntgemacht haben, sind die in Ziffer 12.1.2 (Kein Insolvenzverfahren) und Ziffer 12.1.3 (Keine Kapitalerhöhung) der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen eingetreten. Bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist ist keine weitere Angebotsbedingung eingetreten.
3. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht damit noch unter dem Vorbehalt des Eintritts der in Ziffer 12.1.1 (Fusionskontrollrechtliche Freigabe) der Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung.
4. Der Vollzug des Übernahmeangebots für die im Rahmen der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten home24-Aktien wird, wie in der Angebotsunterlage vorgesehen, nach Eintritt dieser Angebotsbedingungen erfolgen.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter: https://www.xxxlutz-offer.com
im Internet am: 02.01.2023.
Wels, den 2. Januar 2023
SGW-Immo-GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Januar 2023
Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der Vantage Towers AG
Oak Holdings GmbH
Düsseldorf
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1. Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 13. Dezember 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Vantage Towers AG, Düsseldorf, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (ISIN DE000A3H3LL2) („Vantage Towers-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je Aktie der Vantage Towers AG veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Annahmefrist des Übernahmeangebotes endet am 10. Januar 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.
1. Bis zum 2. Januar 2023, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 33.364.650 Vantage Towers-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 6,6 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG.
2. Am 19. Dezember 2022 ist die beabsichtigte Umstrukturierung des Vodafone-Konzerns mit den in Ziffer 6.2.2 (ii) der Angebotsunterlage beschriebenen Wirkungen vollzogen worden.
3. Die Vodafone GmbH, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt am Meldestichtag unmittelbar 413.347.708 Vantage Towers-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 81,72 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG. Die Stimmrechte der 413.347.708 Vantage Towers-Aktien wurden zum Meldestichtag den übrigen Kontrollierenden Vodafone Parteien (wie in Ziffer 6.2.2 (i) der Angebotsunterlage definiert) mit Ausnahme der Oak Holdings 1 und der Oak Holdings 2 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.
4. Die Vodafone Group Plc, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hatte zum Meldestichtag das Übernahmeangebot für ihre 20.833.333 Vantage Towers-Aktien (entsprechend einem Anteil von rund 4,12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG) angenommen. Diese 20.833.333 Vantage Towers-Aktien sind daher bereits in der Gesamtzahl der Vantage Towers-Aktien, für die das Übernahmeangebot gemäß Nr. 1 dieser Bekanntmachung angenommen wurde, enthalten.
5. Die Oak Consortium GmbH, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hatte am Meldestichtag das Recht, Geschäftsanteile der Oak Holdings 1 GmbH zu erwerben (wie in Ziffern 6.6 und 6.7.3 (ii) der Angebotsunterlage beschrieben), welche in Kombination mit dem Abschluss der Gesellschaftervereinbarung (wie in Ziffer 8.2 der Angebotsunterlage beschrieben) nach den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft gemeinsame Kontrolle über die Oak Holdings 1 GmbH vermitteln werden. Dieses Recht stellte am Meldestichtag ein Instrument im Sinne von § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG der Oak Consortium GmbH und (mittelbar) der übrigen Weiteren Consortium Kontrollerwerber (wie in Ziffer 6.5 der Angebotsunterlage definiert), die ebenfalls mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind, in Bezug auf 413.347.708 Stimmrechte der Vantage Towers AG (entsprechend einem Anteil von rund 81,72 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG) dar.
Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Vantage Towers-Aktien, darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von Vantage Towers-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Vantage Towers-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter:https://angebot.wpueg.de/websites/1092_ma/German/1000/bekanntmachungen.html
im Internet am: 03.01.2023.
Düsseldorf, den 3. Januar 2023
Oak Holdings GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Januar 2023
Weitere Annahmefrist beendet - Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe sichern sich 92,67 % der home24-Aktien
- Gesellschaften um XXXLutz haben sich insgesamt rund 92,67 % am derzeitigen Grundkapital von home24 gesichert - inklusive Aktien durch Kapitalerhöhung, Aktienerwerbe und andere Instrumente
- Mit Ablauf der weiteren Annahmefrist ist das Angebot beendet
Wels, 02. Januar 2023 - Die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe ("XXXLutz"), haben heute nach Ablauf der weiteren Annahmefrist das finale Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") an die Aktionäre der home24 SE ("home24" oder die "Gesellschaft") bekannt gegeben. Insgesamt wurden 23.254.956 Aktien angedient. Basierend auf einem Grundkapital der Gesellschaft von 33.580.083 Aktien entspricht dies einem Anteil von rund 69,25 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von home24. Zusammen mit den Aktien aus der am 5. Oktober 2022 angekündigten, von Gesellschaften um die XXXLutz gezeichneten und durchgeführten Kapitalerhöhung, sowie mit bereits getätigten Aktienerwerben und anderen Instrumenten hat XXXLutz sich insgesamt rund 92,67 % am derzeitigen Grundkapital von home24 gesichert.
Mit Ablauf der weiteren Annahmefrist ist das Angebot an die home24-Aktionäre, ihre Aktien anzudienen, beendet. Die Übernahme von home24 durch die Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe wird vollzogen, sobald sämtliche kartellrechtliche Freigaben vorliegen. Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt XXXLutz, die home24-Aktie von der Börse zu nehmen.
Über XXXLutz
XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 25.700 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,34 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.
Über home24
home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke "Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren 25 im übrigen Europa. home24 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A14KEB5).
Atlantic BidCo GmbH kauft weitere Aareal-Aktien
Anmerkung der Redaktion:
Die Atlantic BidCo GmbH hält damit nach einer Durchführung des Übernahmeangebots fast 90 % der Aareal-Aktien, die relevante Schwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sinner AG: Bestellung der gemeinsamen Vertreterin
Landgericht Mannheim
23 O 10/22 SpruchG
In dem Spruchverfahren - 23 0 10/22 SpruchG - vor dem Landgericht Mannheim gegen die SBS Familien - Verwaltungs AG, Georgiensteige 12, 75175 Pforzheim im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 327 a AktG aus der Sinner AG, Dumersheimer Str. 59, 76185 Karlsruhe, wurde als Vertreterin der außenstehenden Aktionäre bestimmt:
Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Nibelungenstr. 84, 80639 München
Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Januar 2023
Montag, 2. Januar 2023
WESTAG AG: Mitteilung des Endergebnisses und der Zuteilungsquote des öffentlichen Aktienrückkaufangebots
Das Aktienrückkaufangebot der Westag AG bezog sich auf den Erwerb von bis zu 454.010 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Westag AG zum Angebotspreis von € 25 je Stückaktie.
Da die Gesamtzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, diese Maximalzahl nicht überschreitet, beträgt die Zuteilungsquote damit 100 %.
Die angedienten Aktien werden voraussichtlich am 28. Dezember 2022 Zug um Zug gegen Gutschrift des Angebotspreises aus den Kundendepots ausgebucht.
Rheda-Wiedenbrück, im Dezember 2022
WESTAG AG
Der Vorstand
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen (ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen Verkaufsbeschluss
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr am 16. November 2022 eingetragen (Fristende: 16. Februar 2023)
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022 (Fristende: 27. Januar 2023)
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
- home24 SE: Übernahmeangebot
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Eintragung im Handelsregister nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungsklagen am 8. November 2022 (Fristende: 8. Februar 2023)
- McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und Übernahmeangebot
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss vergleichsweise beigelegt, Eintragung am 5. Dezember 2022 (Fristende: 6. März 2023)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
Sonntag, 1. Januar 2023
Aktuelle Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien der MorphoSys AG
MorphoSys AG
DE0006632003
0,52 %
2022-12-29
Whitebox Advisors LLC
MorphoSys AG
DE0006632003
0,59 %
2022-12-29
Citadel Advisors LLC
MorphoSys AG
DE0006632003
0,70 %
2022-12-28
Qube Research & Technologies Limited
MorphoSys AG
DE0006632003
2,21 %
2022-12-28
Marshall Wace LLP
MorphoSys AG
DE0006632003
2,63 %
2022-12-20
LMR Partners LLP
MorphoSys AG
DE0006632003
0,70 %
2022-12-16
Systematica Investments Limited
MorphoSys AG
DE0006632003
1,50 %
2022-12-12
Arrowstreet Capital, Limited Partnership
MorphoSys AG
DE0006632003
1,36 %
2022-11-22
Qube Research & Technologies Limited
MorphoSys AG
US6177602025
0,53 %
2021-06-17
Eine Meldepflicht besteht erst ab 0,5 %.
Freitag, 30. Dezember 2022
Unseriöse Kaufangebote an Aktionäre der Lotto24 AG und der TLG Immobilien AG?
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach einem Kaufangebot für Aktien der EASY SOFTWARE AG (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/barabfindungsangebot-fur-aktien-der.html) folgen attraktiv aussehende Kaufangebote für Aktien der Lotto24 AG und der TLG Immobilien AG durch die bislang nicht größer in Erscheinung getretene Firma Deeland Investments Ltd. mit Sitz in London. Entsprechende Angebote wurden im Bundesanzeiger am 28. Dezember 2022 veröffentlicht und von mehreren Depotbanken ihren Kunden mitgeteilt. Allein bei TLG betrifft das bei einem Volumen von 1 Mio. Stückaktien einen Betrag von fast EUR 40 Mio.Die Deeland Investments Ltd. ist zwar schon relativ lange eingetragen, aber nicht wirklich finanzkräftig. Die Firma wird im Handelsregister für England und Wales (Companies House) als "micro company" eingestuft und unterliegt keiner Abschlussprüfung. Das Kapital ("capital and reserves") betrug laut der letzten verfügbaren Meldung zum 31. März 2022 lediglich GBP 110.897,-.
Donnerstag, 29. Dezember 2022
Umstrukturierung der Vodafone-Beteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG
• Vodafone Investments Luxembourg S.à r.l.;
• Vodafone Americas 4;
• Vodafone International 1 S.à r.l.;
• Vodafone Finance UK Limited;
• Vodafone Benelux Limited;
• Vodafone Holdings Luxembourg Limited;
• Vodafone 2.;
• Vodaphone Limited;
• Vodafone Intermediate Enterprises Limited; und die• Vodafone International Holdings Limited
• Vodafone GmbH; und• Vodafone Vierte Verwaltungs AG.
• Vodafone European Investments (unlimited);• Vodafone International Operations Limited;• Vodafone Consolidated Holdings Limited;• Vodafone Europe B.V.;• Vodafone GmbH; und die• Vodafone Vierte Verwaltungs AG.
Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Dezember 2022
Mittwoch, 28. Dezember 2022
Basiszinssatz nach § 247 BGB: ab 1. Januar 2023 Verzinsung mit 6,62 % (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte)
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich nachstehender Tabelle entnehmen.
Aktueller Stand |
Gültig ab |
1,62 % |
01.01.2023 |
-0,88 % |
01.07.2022 |
Dienstag, 27. Dezember 2022
fashionette AG: Neuer Großaktionär
Anfechtungsklagen gegen Kapitalerhöhung bei der BAUER Aktiengesellschaft
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Dezember 2022
BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG setzt geplante Kapitalerhöhung aufgrund von Klage gegen Hauptversammlungsbeschluss aus
Schrobenhausen - Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute beschlossen, die geplante Kapitalerhöhung vorerst auszusetzen.
Nach Kenntnis der Gesellschaft ist beim Landgericht München I eine Klage eines Aktionärs gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. November 2022 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der gesetzlichen Frist eingegangen.
Damit kann die Bezugsrechtsfrist für Aktionäre nicht wie geplant am 22. Dezember 2022 beginnen und muss vorerst auf noch unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die BAUER AG wird umgehend ein Freigabeverfahren zur Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses bei Gericht einleiten und im Übrigen über den Fortgang der Kapitalerhöhung entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen informieren.
Montag, 26. Dezember 2022
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So ist bei der Verallia Deutschland AG nach vergleichsweiser Beilegung einer Anfechtungsklage der Squeeze-out Anfang Dezember eingetragen worden. Bei der ADLER Real Estate AG, bei der McKesson Europe AG (früher: Celesio AG) und bei der KROMI Logistik AG wurde eine Ausschluss der Minderheitsaktionäre angekündigt.- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting-Rückerwerbsangebot
- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz
- MediClin AG: geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG: Umplatzierung eines Aktienpakets
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Steuler Fliesengruppe AG (ehemals Norddeutsche Steingut AG): Streubesitz < 10 %
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
- United Internet AG: Erwerbsangebot angekündigt
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Samstag, 24. Dezember 2022
Rhine Rail Investment AG will Aktien der Aves One AG zu EUR 12,80 "abgreifen"
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mit vorweihnachtlichem Schreiben vom 22. Dezember 2022 empfiehlt der Vorstand der Aves One AG den Minderheitsaktionären, ein Erwerbsangebot seiner Hauptaktionärin Rhine Rail Investment AG zu EUR 12,80 anzunehmen. Aufgrund des Delistings sei man nicht länger verpflichtet, die hohen Transparenzanforderungen einer Börsennotierung zu erfüllen. Man werde daher nur noch "sehr eingeschränkt" Informationen öffentlich bereitstellen.
Unabhängig von dieser freundlichen Drohung und des im Interesse der Hauptaktonärin (einer von Swiss Life
Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners kontrollierten
Gesellschaft) erfolgten Delistings können Aves-One-Aktien weiterhin ohne Probleme im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden. Die Kurse lagen Anfang des Jahres über EUR 15,-, in der Spitze bei EUR 15,65, und seitdem niemals unter den gebotenen EUR 12,80.
In der Aves-One-Aktie steckt durchaus noch Phantasie auf ein sog. Endpiel und damit auf eine höhere Abfindung. Im letzten Jahr wurde der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt. Ggf. könnte auch bei Überschreiten der Schwelle von 90 % direkt ein Squeeze-out erfolgen. Insoweit lohnt es sich, den vergleichbaren Parallelfall VTG mit einer deutlich höheren Barabfindung beim Squeeze-out und einer Nachbesserungsmöglichkeit im Spruchverfahren anzuschauen, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/warwick-holding-gmbh-konkretisiert.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_24.html
Freitag, 23. Dezember 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts - abschließende Entscheidung nicht vor 2024
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hat das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe:Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Entgegen der Auffassung des Landgerichts gebe es schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Forderung nach einer "vollen" Entschädigung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre) keine Bagatellgrenzen, erst recht nicht in der vom Landgericht angenommenen Höhe von 5 % bzw. 10 % (für verkaufte Beteiligungen). Über diese Beschwerden entscheidet das nunmehr für Spruchverfahren zuständige (wiedererrichtete) Bayerische Oberste Landesgericht in zweiter Instanz.
Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 hat das Bayerische Oberste Landesgericht seinen Zeitplan mitgeteilt. Demnach können die Beschwerden bis zum 28. April 2023 (ergänzend) begründet werden. Die Beschwerdegegnerin UniCredit kann hierauf bis zum 15. September 2023 erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann sodann bis zu 15. Januar 2024 Stellung nehmen. Eine abschließende Entscheidung wird daher frühestens 2024 ergehen (wobei eine Vorlage an den BGH bzw. die Zulassung einer Rechtsbeschwerde, insbesondere zur Rechtsfrage einer sog. Bagatellgrenze nicht ausgeschlossen ist).
BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main