von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Ventegis Capital AG, Berlin, hat das Landgericht (LG) Berlin die eingegangenen Spruchanträge unter dem führenden Aktenzeichen 102 O 88/13.SpruchG verbunden. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Regierer zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Hauptaktionärin, die Berliner Effektengesellschaft AG, hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 2,70 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie angeboten (deutlich unterhalb der in den letzten Jahren zu verzeichnenden Börsenkurse).
LG Berlin, Az. 102 O 88/13.SpruchG
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o RöverBrönnerSusat, 10789 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Berliner Effektengesellschaft AG:
Rechtsanwälte Koehler & Ittner, 10117 Berlin
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der Ventegis Capital AG, Berlin, hat das Landgericht (LG) Berlin die eingegangenen Spruchanträge unter dem führenden Aktenzeichen 102 O 88/13.SpruchG verbunden. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Regierer zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Die Hauptaktionärin, die Berliner Effektengesellschaft AG, hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 2,70 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie angeboten (deutlich unterhalb der in den letzten Jahren zu verzeichnenden Börsenkurse).
LG Berlin, Az. 102 O 88/13.SpruchG
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o RöverBrönnerSusat, 10789 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Berliner Effektengesellschaft AG:
Rechtsanwälte Koehler & Ittner, 10117 Berlin
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