Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Köln, 9. Dezember 2013 - Die United Internet Ventures AG mit Sitz in Montabaur, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23538, hatte am 10. Oktober 2013 dem Vorstand der Sedo Holding AG (ISIN DE0005490155) gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen mitgeteilt, die Hauptversammlung der Sedo Holding AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sedo Holding AG auf die United Internet Ventures AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären - Squeeze-out) beschließen. Die United Internet Ventures AG hatte außerdem mitgeteilt, mit 96,05% am Grundkapital der Sedo Holding AG beteiligt und damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG zu sein.
In Bestätigung und Konkretisierung dieses Verlangens hat die United Internet Ventures AG dem Vorstand der Sedo Holding AG heute mitgeteilt, dass die United Internet Ventures AG die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären - Squeeze-out) auf EUR 2,77 je eine auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktie der Sedo Holding AG festgelegt hat.
Über den Squeeze-out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Sedo Holding AG Beschluss gefasst werden, die für den 3. Februar 2014 geplant ist.
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