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Freitag, 10. September 2010

Spruchverfahren Wella AG (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag): Beschwerden gegen Beschluss des LG Frankfurt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte - wie berichtet - in dem Spruchverfahren zu dem 2004 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem Unternehmen des Procter & Gamble-Konzerns die Abfindung deutlich erhöht (Beschluss vom 4. August 2010, Az. 3-5 O 73/04, Arendts u. a. gegen P&G Unternehmensbeteiligungs GmbH & Co. Operations oHG). Gegen diese Gerichtsentscheidung haben nunmehr sowohl das Procter & Gamble-Unternehmen wie auch zahlreiche Antragsteller, die höhere Beträge fordern, sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt. Das Beschwerdeverfahren wird dort unter dem Aktenzeichen 5 W 46/10 geführt.

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