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Dienstag, 25. Juni 2019

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MeVis Medical Solutions AG nunmehr vor dem OLG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Im dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MeVis Medical Solutions AG als beherrschter Gesellschaft hatte das LG Bremen die Spruchanträge mit Beschluss vom 27. Dezember 2018 zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten zahlreiche Antragsteller Beschwerden eingelegt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen führt das Beschwerdeverfahren unter dem Aktenzeichen 2 W 47/19. Das OLG hat der Antragsgegnerin aufgegeben, bis zum 6. September 2019 zu den Beschwerden Stellung zu nehmen.

OLG Bremen, Az. 2 W 47/19
LG Bremen, Beschluss vom 27. Dezember 2018, Az. 11 O 231/15
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann GmbH u.a. ./. VMS Deutschlang Holdings GmbH
77 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Meyer im Hagen, 28195 Bremen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, VMS Deutschlang Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

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