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Dienstag, 21. August 2018

Wahlrecht für ehemalige Aktionäre der RÜTGERS AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Am 02.08.2018 wurde im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung über die Beendigung des  Spruchverfahrens betreffend die Überprüfung der Angemessenheit von Ausgleich und Barabfindung  im Zusammenhang mit dem im Jahre 1999 zwischen der damaligen RÜTGERS AG (inzwischen formwechselnd umgewandelt in die RÜTGERS GmbH) und der damaligen RB Verwaltungsgesellschaft für den über die Beteiligung an der Rütgerswerke mbH (inzwischen firmierend als RBV Verwaltungs-GmbH) abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag veröffentlicht.

Gemäß der vorgenannten Bekanntmachung besteht für Sie als ehemaliger Minderheitsaktionär der RÜTGERS Aktiengesellschaft, der aufgrund der am 08.07.2003 erfolgten Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der RÜTGERS AG beim Amtsgericht Essen gegen Zahlung der Squeeze-out Barabfindung in Höhe von 310,00 EUR (ggfs. zzgl. Zinsen) ausgeschieden ist (Squeeze-out), die Wahlmöglichkeit ein erhöhtes Barabfindungsangebot in Höhe von 330,63 EUR je Aktie zzgl. Zinsen anzunehmen.

Sollten Sie als ehemaliger Minderheitsaktionär das erhöhte Barabfindungsangebot annehmen, erlischt Ihr Anspruch auf eine etwaige Nachzahlung auf die Squeeze-out Barabfindung, die derzeit in einem gerichtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund (Az. 20 O 513/03 [AktE]) geprüft wird.

Wertpapiername:  RUETGERS AG
WKN:  707200

Diese und alle weiteren Details zum erhöhten Barabfindungsangebot können Sie jederzeit im Auszug aus dem Bundesanzeiger vom 02.08.2018 nachlesen. (...)

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Zu der Veröffentlichung im Bundesanzeiger:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/bekanntmachung-der-beendigung-des_20.html

Zu dem Squeeze-out-Spruchverfahren:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der.html

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