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Freitag, 24. August 2018

Zapf Creation AG: Zapf Creation AG beschließt Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Rödental, den 22.08.2018 

Der Vorstand der Zapf Creation AG (ISIN DE000A11QU78 / WKN A11QU7) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der Zapf Creation AG in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu kündigen (Delisting). Gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse kann der Antragsteller, hier die equinet Bank AG, die Einbeziehung von Wertpapieren unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen kündigen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben wird im Auftrag der Zapf Creation AG zeitnah von der equinet Bank AG an die Baden-Württembergische Wertpapierbörse versendet. 

Die Einbeziehung der Aktien der Zapf Creation AG in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bedeutet für die Gesellschaft einen nicht unbeachtlichen administrativen Aufwand und bindet in erheblichem Umfang Managementressourcen. Zudem entstehen der Gesellschaft durch die Einbeziehung nicht unerhebliche Kosten. Der lediglich geringe wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung in den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse vermag den damit verbundenen Aufwand nicht mehr zu rechtfertigen. 

Nach den Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse wird die Kündigung auf der Webseite der Börse (www.boerse-stuttgart.de) veröffentlicht. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Aktien im Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse zu handeln. 

Der Vorstand 
Zapf Creation AG

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Anmerkung der Redaktion:

Ein Delisting war erwartet worden, insbesondere nachdem es aufgrund des Gegenvorschlags der Hauptaktionärin keine Dividende gab, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/08/keine-dividende-bei-der-zapf-creation.html

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