Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Montag, 14. November 2022
McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung
RAS Beteiligungs GmbH: Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe veröffentlichen Angebotsunterlage für Übernahme von home24 – Annahmefrist beginnt
Wels, 11. November 2022 – Die RAS Beteiligungs GmbH, LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe (“XXXLutz”) haben heute die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das “Angebot”) an die Aktionäre der home24 SE (“home24”) veröffentlicht. Damit können home24-Aktionäre ab heute ihre Aktien für das sehr attraktive Angebot von 7,50 Euro in bar je Aktie andienen. Die Annahmefrist endet am 9. Dezember 2022 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) heute gestattet.
Das Angebot entspricht einer sehr attraktiven Prämie von 124 % auf den XETRA-Schlusskurs der home24-Aktie am 4. Oktober 2022, dem letzten Handelstag vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots am 5. Oktober 2022. In Bezug auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots liegt die Prämie bei 141 %.
Die aktuelle makroökonomische Gesamtlage, beeinflusst durch Inflation und geopolitische Spannungen, ist herausfordernd. Dies spiegelt sich unter anderem auch in der Stimmung der Verbraucher wider. XXXLutz und home24 sind davon überzeugt, dass XXXLutz als finanziell starker Partner home24 die notwendige Stabilität und Schlagkraft für die künftige Ausrichtung des Unternehmens im aktuellen Marktumfeld bieten kann. Vorstand und Aufsichtsrat der home24 beabsichtigen, vorbehaltlich Ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten sowie der Prüfung der Angebotsunterlage, das Angebot zu unterstützen und den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.
XXXLutz hat sich bereits rund 68,7 % der Anteile am derzeitigen Grundkapital von home24 gesichert. Darin enthalten sind Andienungsverpflichtungen großer Aktionäre, Aktien aus der am 5. Oktober 2022 angekündigten, von XXXLutz gezeichneten und bereits durchgeführten Kapitalerhöhung sowie bereits getätigte Aktienerwerbe und andere Instrumente. Der Vollzug des Angebots unterliegt marktüblichen kartellrechtlichen Freigaben sowie der Erfüllung weiterer üblicher Vollzugsbedingungen. Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. XXXLutz beabsichtigt zudem, die home24-Aktie nach Durchführung des Angebots von der Börse zu nehmen.
Die Angebotsunterlage steht in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englische Übersetzung gemeinsam mit weiteren Informationen zum Angebot im Internet unter www.xxxlutz-offer.com zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Angebotsunterlage bei der Abwicklungsstelle des Angebots, UniCredit Bank AG, MAC2RT, Arabellastraße 12, 81925 München, Deutschland, kostenlos erhältlich (Bestellung unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per E-Mail an tender-offer@unicredit.de).
Über XXXLutz
XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 25.700 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,34 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.
Über home24
home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke „Mobly” in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren 25 im übrigen Europa. home24 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A14KEB5).
Sonntag, 13. November 2022
Aktuelle Nettoleerverkaufspositionen bezüglich HUGO-BOSS-Aktien
Samstag, 12. November 2022
Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der KUKA Aktiengesellschaft: Auszahlung der Barabfindung voraussichtlich am 14. November 2022
Foshan City, Volksrepublik China
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der KUKA Aktiengesellschaft, Augsburg
- ISIN DE0006204407 / WKN 620 440 -
Die ordentliche Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft vom 17. Mai 2022 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin, die Guangdong Midea Electric Co., Ltd., Foshan City, Volksrepublik China, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. November 2022 in das Handelsregister der KUKA Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Augsburg (HRB 22709) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der KUKA Aktiengesellschaft auf die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 80,77 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der KUKA Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als der mit Beschluss vom 9. Dezember 2021 vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der KUKA Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der
BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der KUKA Aktiengesellschaft eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich am 14. November 2022 Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Foshan City, Volksrepublik China, im November 2022
Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
Quelle: Bundesanzeiger vom 11. November 2022
____________
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
KROMI Logistik AG verschiebt ordentliche Hauptversammlung 2022
Hamburg, 11. November 2022 - Die KROMI Logistik AG wird die am 24. Oktober 2022 im Bundesanzeiger für den 6. Dezember 2022 einberufene ordentliche Hauptversammlung verschieben. Die ordentliche Hauptversammlung der KROMI Logistik AG findet daher am 6. Dezember 2022 nicht statt.
Hintergrund der Verschiebung ist das am 2. November 2022 gegenüber der KROMI Logistik AG angekündigte Verlangen des Mehrheitsaktionärs Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, ein Squeeze-Out-Verfahren nach den §§ 327a ff. AktG einzuleiten und durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat die Hauptversammlung der KROMI Logistik AG über das Verlangen, die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV gegen angemessene Barabfindung zu übertragen, Beschluss zu fassen.
Zur Vermeidung einer dadurch notwendig werdenden weiteren (außerordentlichen) Hauptversammlung, soll die ordentliche Hauptversammlung der KROMI Logistik AG auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Eine solche Verschiebung ermöglicht es, dass auf der ordentlichen Hauptversammlung auch über das Squeeze-Out-Verlangen Beschluss gefasst werden kann.
Die KROMI Logistik AG wird kurzfristig erneut zur ordentlichen Hauptversammlung einladen. Diese wird voraussichtlich Ende Februar 2023 stattfinden.
Unternehmensprofil:
KROMI ist ein herstellerunabhängiger Spezialist zur Optimierung der Werkzeugverfügbarkeit und des Werkzeugeinsatzes, insbesondere von technisch anspruchsvollen Zerspanungswerkzeugen für die Metall- und Kunststoffbearbeitung in Zerspanungsbetrieben. Als vertrauensvoller und transparenter Partner der produzierenden Industrie verbindet KROMI Zerspanungstechnologie, Datenmanagement, schlanke Logistikprozesse und Werkzeughandel zu überzeugenden Gesamtlösungen. Durch vernetzte Werkzeugausgabeautomaten im Fertigungsbereich des Kunden mit gleichzeitigem digitalem Bestandscontrolling stellt KROMI die optimale Nutzung und Verfügbarkeit der notwendigen Betriebsmittel zur richtigen Zeit am richtigen Ort sicher. Ziel der Aktivitäten von KROMI ist es, den Zerspanungsbetrieben stets den höchsten Kundennutzen zu bieten. Hierzu werden die Prozesse auf Kundenseite fortlaufend im Detail analysiert, Chancen und Verbesserungspotenziale identifiziert und so die Werkzeugversorgung mit allen dafür erforderlichen Serviceleistungen optimal eingegliedert. Derzeit unterhält KROMI Standorte in Deutschland, der Slowakei, Tschechien, Spanien sowie in Brasilien. Darüber hinaus ist KROMI in sieben weiteren europäischen Ländern aktiv. Im Internet unter: www.kromi.de
Freitag, 11. November 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG: LG München I bittet Prüfer um Ergänzungsgutachten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nachbesserung zur Fusion der Bewag Holding AG wird nunmehr ausgezahlt
Das 2003 eingeleitete Spruchverfahren zur Fusion der Bewag Holding Aktiengesellschaft konnte Ende letzten Jahres mit einer Nachbesserung (Zuzahlung je Bewag-Aktie) abgeschlossen werden. Ehemalige Aktionäre der Bewag Holding Aktiengesellschaft, die in Folge der Verschmelzung Aktionäre der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft geworden sind und Aktien der Vattenfall Europe Aktiengesellschaft erhalten haben, haben demnach Anspruch auf eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 2,30 pro Bewag-Aktie zzgl. Zinsen für die Zeit ab dem 24. Oktober 2003 bis zum 31. August 2009 in Höhe von 2 Prozentpunkten p. a. und ab dem 1. September 2009 in Höhe von 5 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB.
Die Auszahlung dieser Zuzahlung verzögerte sich bislang. Die Verfahrensbevollmächtigen der Antragsgegnerin teilten uns im Mai 2022 mit:
"Aufgrund der zurückliegenden Zeit ist die Aufbereitung durch die beteiligten Banken mühsamer als sonst üblich. Unserer Mandantin bittet Sie und Ihre Mandanten insofern um etwas Verständnis und Geduld. Dass die Auszahlung einschl. Verzinsung erfolgt, daran besteht kein Zweifel."
Eine Zahlung war dann im Bundesanzeiger "ab dem 14. September 2022" angekündigt worden.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/08/weitere-bekanntmachung-der-beendigung.html
Den ehemaligen Bewag-Aktionären sind nunmehr "technische Anrechte" auf Nachbesserung mit der WKN 0Z0058 eingebucht worden. Eine Gutschrift der Nachbesserung zzgl. der hier nicht unerheblichen Zinsen dürfte in den nächsten Tagen erfolgen.
Kammergericht, Beschluss vom 7. Dezember 2021, Az. 2 W 9/17 .SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017, Az. 102 O 126/03 AktG
Lägeler u. a. ./. Vattenfall GmbH (früher: Vattenfall Europe AG)
19 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Christoph Regierer, 10789 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant)
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022, Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022 (Fristende für Spruchanträge am 8. Dezember 2022)
- GSW Immobilien AG: Delisting-Erwerbsangebot
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Eintragung im Handelsregister nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungsklagen am 8. November 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022, gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
- S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A. (mit Nachfrist bis 18. November 2022)
- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot, Business Combination Agreement
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,- zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
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Donnerstag, 10. November 2022
Vantage Towers begrüßt Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Vodafone mit GIP und KKR • Vodafone gründet Gemeinschaftsunternehmen mit GIP und KKR, das die 81,7%-ige Beteiligung von Vodafone an Vantage Towers halten wird
Pressemitteilung
• Die gemeinschaftlich geführte strategische Partnerschaft mit langfristigen Investoren, die über eine umfassende Kompetenz im Bereich digitale Infrastruktur verfügen, wird Wachstum und Wertschöpfung bei Vantage Towers beschleunigen
• Das Gemeinschaftsunternehmen wird ein freiwilliges Übernahmeangebot für ausstehende Vantage Towers-Aktien zum Preis von 32,00 € je Aktie durchführen, was einer Prämie von 19 % auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Vantage-Towers-Aktie und einer Prämie von 33 % auf den Kurs der Vantage Towers-Aktie beim Börsengang des Unternehmens sowie dem 26x-fachen des bereinigten EBITDAaL für die 12 Monate bis zum 31. März 20221 entspricht
• Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßen die langfristige Partnerschaft mit GIP und KKR und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des freiwilligen Übernahmeangebots zu empfehlen
• Das Business Combination Agreement regelt die Eckpunkte der Partnerschaft zwischen Vantage Towers und dem Gemeinschaftsunternehmen
• Die Transaktion unterliegt regulatorischen Freigaben und soll voraussichtlich in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2023 abgeschlossen werden
Düsseldorf, 9. November 2022 – Der Funkmastbetreiber Vantage Towers AG („Vantage Towers“) begrüßt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens aus der Vodafone GmbH („Vodafone“) und einem Konsortium aus langfristigen Infrastruktur-Investoren unter Federführung von Global Infrastructure Partners („GIP”) und KKR (zusammen „Konsortium“), das zukünftig die 81,7%-ige Beteiligung von Vodafone an Vantage Towers halten soll.
Vivek Badrinath, CEO von Vantage Towers, erklärt: „Die beabsichtigte Partnerschaft, die heute bekannt gegeben wurde, ist ein spannender Moment für Vantage Towers und unterstreicht die erheblichen Fortschritte, die wir seit unserem Börsengang im März 2021 erreicht haben. Außerdem bedeutet sie für unsere Aktionäre eine hervorragende Bewertung. Wir freuen uns sehr über die Aussicht, GIP und KKR als neue Aktionäre zu begrüßen. Beide sind erstklassige Investoren mit hervorragender Kompetenz im Bereich der digitalen Infrastruktur und teilen unsere langfristige Vision für Vantage Towers. Gemeinsam wollen wir die nächste Wachstumsphase für das Unternehmen angehen. Wir blicken mit großer Vorfreude auf die Zukunft und sind überzeugt, dass Vantage Towers durch die strategische Partnerschaft von Vodafone mit GIP und KKR die Möglichkeit erhält, seine Position als eines der führenden Funkturmunternehmen in Europa weiter auszubauen.“
Über die Transaktion
Vodafone und das Konsortium haben ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, das die 81,7%-ige Beteiligung von Vodafone an Vantage Towers halten wird. Vodafone wird seine Vantage Towers-Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen neue Geschäftsanteile des Gemeinschaftsunternehmens in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen. Das Konsortium wird von Vodafone Geschäftsanteile des Gemeinschaftsunternehmens gegen Barzahlung erwerben und so einen Anteil von bis zu 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen erhalten. Ferner hat das Gemeinschaftsunternehmen heute gemäß der Paragrafen 29 und 34 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ein freiwilliges Übernahmeangebot für die ausstehenden Vantage Towers-Aktien angekündigt, die nicht von Vodafone gehalten werden.
Über das Angebot
In dem freiwilligen Übernahmeangebot (das „Angebot“) ist Vantage Towers mit einem Bruttoangebotspreis von 32,00 € je Aktie bewertet. Dies stellt eine Prämie von 19 % gegenüber dem Kurs der Vantage Towers-Aktie im Vergleich zum volumengewichteten Durchschnittskurs in den letzten drei Monaten („VWAP”) und 33 % im Verhältnis zum Kurs beim Börsengang im März 2021 in Höhe von 24,00 € je Aktie dar. Bei der Transaktion wird Vantage Towers mit dem 26x-fachen des bereinigten EBITDAaL für den zum 31. März 2022 endenden 12-Monats-Zeitraum bewertet. Das bedeutet einen erheblichen Aufschlag auf die Handelskennzahlen von börsennotierten europäischen Funkturmunternehmen und steht mit früheren Transaktionen im Einklang.
Das Gemeinschaftsunternehmen will die Angebotsunterlage zu gegebener Zeit bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Die Frist für die Annahme des Angebots wird voraussichtlich im Dezember 2022 beginnen. Das freiwillige Übernahmeangebot bezieht sich auf alle ausstehenden Vantage Towers-Aktien, die Vodafone zurzeit nicht gehören. Der Abschluss der Transaktion wird für die erste Jahreshälfte 2023 erwartet.
Der Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots unterliegt den üblichen Bedingungen, u. a. den regulatorischen Freigaben für die gemeinschaftlich geführte strategische Partnerschaft zwischen Vodafone und dem Konsortium. Die vollständigen Bedingungen des freiwilligen Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die von der BaFin zu genehmigen ist.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßen das freiwillige Übernahmeangebot des Gemeinschaftsunternehmens. Nach ihrer Auffassung liegt die Transaktion im Interesse von Vantage Towers und die Gegenleistung für das VTO ist fair, angemessen und attraktiv. Vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat, den Aktionären von Vantage Towers die Annahme des Angebots zu empfehlen. Beide Gremien wollen in den ersten beiden Wochen der Angebotsfrist eine begründete Stellungnahme dazu abgeben.
Die heutige Ankündigung von Vodafone kann unter investors.vodafone.com/reports-information/results-reports-presentations eingesehen werden. Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und weitere Informationen zu dem freiwilligen Übernahmeangebot werden auf derVantage Towers Website unter https://www.vantagetowers.com/de/investoren/offentliches-ubernahmengebot-gip-kkr zugänglich gemacht.
Business Combination Agreement
Im Rahmen der geplanten Transaktion haben sich Vantage Towers und das Gemeinschaftsunternehmen auf ein Business Combination Agreement geeinigt, in dem die Eckpfeiler ihrer Partnerschaft festgelegt sind. Insbesondere wird Vantage Towers seine bewährte Strategie des Wachstums und weiteren Verbesserung des operativen Geschäfts als einer der führenden Funkmastbetreiber in Europa fortsetzen. Das Gemeinschaftsunternehmen hat den Fortbestand des Standorts Düsseldorf als Unternehmenssitz bestätigt und sieht in der vorgeschlagenen Transaktion eine Chance für das Wachstum und die weitere Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und anderer Stakeholder von Vantage Towers.
Berater für die Transaktion
Im Zusammenhang mit der Transaktion wird Vantage Towers von Rothschild & Co und Orrick Herrington & Sutcliffe beraten.
Über Vantage Towers
Vantage Towers ist mit rund 83.000 Funkmaststandorten in zehn Ländern ein führender Funkmastbetreiber in Europa, der Menschen, Unternehmen und internetfähige Geräte miteinander verbindet – in Städten wie auf dem Land.
Das Unternehmen wurde 2020 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Seit dem 18. März 2021 ist Vantage Towers im Prime Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet. Die Aktien sind im MDAX, TecDAX, STOXX Europe 600 sowie FTSE Global Midcap Index notiert.
Zum Portfolio von Vantage Towers gehören Türme, Masten, Dachstandorte, Distributed Antenna Systems (DAS) sowie Small Cells. Durch den Bau, Betrieb und die Vermietung dieser Infrastruktur an (Mobil-) Funknetzbetreiber, IoT-Anbieter oder Versorgungsunternehmen leistet Vantage Towers einen wichtigen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa.
Während der Strom, den Vantage Towers für den Betrieb der Infrastruktur benötigt, bereits zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wird grüne Energie zunehmend direkt an den Standorten mit Hilfe von Solarzellen, Mikrowindturbinen und in Zukunft auch Wasserstofflösungen erzeugt. Dies fügt sich gut in die Gesamtstrategie des Unternehmens ein, eine nachhaltige Digitalisierung in Europa voranzutreiben und Kunden durch technologische Innovation bei der Dekarbonisierung und der Erreichung ihrer Klimaziele zu unterstützen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter http://www.vantagetowers.com/de, folgen Sie uns auf Twitter unter @VantageTowers oder vernetzen Sie sich mit uns auf LinkedIn unter www.linkedin.com/company/vantagetowers. (...)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: Verhandlung am 27. April 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG hatte das LG München I den zunächst auf den 19./20. Januar 2022 geplanten Verhandlungstermin pandemiebedingt aufgehoben. Nachdem die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine 242 Seiten zuzüglich Anlagen umfassene "Ergänzende Stellungnahme" vorgelegt haben, hat das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 27. April 2023, 10:30 Uhr, bestimmt (ggf. mit Fortsetzung am Folgetag um 9:00 Uhr).
Die Beteiligten können bis zum 31. Januar 2023 zu der Ergänzenden Stellungnahme der Abfindungsprüfer Stellung nehmen.
In der Stellungnahme wird ein umfangreicher, 16 Seiten umfassender Fragenkatalog des Gerichts für die Abfindungsprüfer beantwortet (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_18.html), wobei die Pürfer vor allem ihre bisherigen Feststellungen verteidigen.
LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der RIB Software SE: LG Stuttgart bestellt gemeinsamen Vertreter
Landgericht Stuttgart
Az. 31 O 165/21 KfHSpruchGIn dem Spruchverfahren mit dem o.g. Aktenzeichen gegen die Schneider Electric Investment AG zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. § 327 f AktG für die in der außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE mit Sitz in Stuttgart am 03.11.2021 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Mehrheitsaktionärin, die Schneider Electric Investment AG (Antragsgegnerin), ist für die nicht antragstellenden Aktionäre Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart zum gemeinsamen Vertreter der nichtantragstellenden Aktionäre bestellt worden (§ 6 Abs. 1 SpruchG)
Quelle: Bundesanzeiger vom 9. November 2022
Übernahmeangebot für Aktien der Vantage Towers AG
Bieterin:
Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98923
Zielgesellschaft:
Vantage Towers AG
Prinzenallee 11-13
40549 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92244
ISIN: DE000A3H3LL2
Die Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH; „Bieterin“), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH, die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH (derzeit noch firmierend unter SCUR-Alpha 1539 GmbH), einer von Global Infrastructure Management, LLC, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft („Oak Consortium“), werden soll, hat heute entschieden, den Aktionären der Vantage Towers AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes („Übernahmeangebot“) anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (DE000A3H3LL2; „Vantage Towers-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie anzubieten. Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot wird die Bieterin zudem sämtliche derzeit von der Vodafone GmbH an der Vantage Towers AG gehaltene Aktien erwerben (derzeit 413.347.708 Vantage Towers-Aktien, entsprechend 81,72 % des ausgegebenen Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Vantage Towers AG).
Die Bieterin geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von bestimmten regulatorischen Verfahren und anderen üblichen Vollzugsbedingungen abhängig machen wird.
Darüber hinaus haben die Bieterin, Vodafone GmbH und Oak Consortium mit der Vantage Towers AG eine Kooperationsvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, welche die Bedingungen des Investments des Joint Ventures in Vantage Towers AG regelt.
Die Bieterin beabsichtigt ferner, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. Aktiengesetz mit der Bieterin als herrschendem Unternehmen und Vantage Towers AG als beherrschtem Unternehmen abzuschließen und/oder, soweit eine Beteiligung von 95 % des Grundkapitals erreicht wird, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Vantage Towers AG gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers-Aktien. Die Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der Vantage Towers AG werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934 sowie der dazugehörigen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen der „Vodafone-Konzern“), die KKR & Co. Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die „KKR-Gesellschaften“), Global Infrastructure Management, LLC, und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die „GIP-Gesellschaften“) oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „Vantage Towers-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. (...)
Düsseldorf, 9. November 2022
Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
Die Geschäftsführer
Aktuelle Nettoleerverkaufspositionen bezüglich VARTA-Aktien
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
1,72 %
2022-11-08
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
1,53 %
2022-11-08
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
0,71 %
2022-10-20
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
2,00 %
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VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
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VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
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Mittwoch, 9. November 2022
KUKA AG: Squeeze-out mit heutiger Eintragung ins Handelsregister vollzogen
(Augsburg, 08.11.2022) Der von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-Out) ist mit der heute erfolgten Eintragung ins Handelsregister wirksam geworden. Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind auf die Hauptaktionärin Guangdong Midea Electric Co., Ltd., eine zum chinesischen Mutterkonzern Midea gehörende Holdinggesellschaft, übergegangen. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von EUR 80,77 pro Aktie von der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. Die Einzelheiten hierzu werden von der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. in den nächsten Tagen bekannt gemacht.
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Dienstag, 8. November 2022
Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen - Angemessenheit der Barabfindung wird gerichtlich überprüft
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach vergleichsweiser Beilegung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den auf der Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft am 17. Mai 2022 gefassten Squeeze-out-Beschluss wurde dieser heute, am 8. November 2022, in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen. Die Veröffentlichung lautet:
"Die Hauptversammlung vom 17.05.2022 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. mit dem Sitz in Foshan City, VR China, State Administration of Industry and Commerce (SAIC) VR China, Nummer 91440606MA4W96D79N, gegen Barabfindung beschlossen."
Mit dieser Handelsregistereintragung haben die Minderheitsaktionäre per Gesetz ihr Aktieneigentum verloren. Die Depotposition bezieht sich daher nur noch auf die Abfindungs- und Nachbesserungsansprüche. Eine Ausbuchung gegen Zahlung der Barabfindung und bis dahin aufgelaufener Zinsen dürfte in den nächsten Tagen erfolgen.
Die Angemessenheit der den KUKA-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 80,77 je Inhaberaktie wird vom Landgericht München I (bei dem Spruchverfahren aus dem OLG-Bezirk München zentralisiert sind) gerichtlich überprüft werden. Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE wird für mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine entsprechende Überprüfung beantragen.
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So ist bei der ADLER Real Estate AG kürzlich ein Squeeze-out angekündigt worden. Auch bei der KROMI Logistik AG folgt nach einem 2016 abgegebenen Übernahmeangebot (https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/08/kromi-logistik-ag-ubernahmeangebot.html) nunmehr ein Squeeze-out.- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting-Rückerwerbsangebot
- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz
- McKesson Europe AG (ehemals: Celesio AG): BuG, geringer Streubesitz
- MediClin AG: geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- secunet Security Networks AG
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Steuler Fliesengruppe AG (ehemals Norddeutsche Steingut AG): Streubesitz < 10 %
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
- United Internet AG: Erwerbsangebot angekündigt
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung der SPARTA AG
Anfechtungsklage gegen DISO Verwaltungs AG (bisher: Matica Technologies AG, zuvor: Digital Identification Solutions AG)
asknet Solutions AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung
Umzug unserer XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" zu LinkedIn
XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.
https://www.linkedin.com/groups/12704177/
Anfechtungsklage gegen KUKA AG vergleichsweise beigelegt: Squeeze-out-Beschluss kann eingetragen werden
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Beweisbeschluss des LG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlSCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München