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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 3. Dezember 2021

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
  • KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
  • wallstreet:online capital AG: Squeeze-out
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG: Anhörung des Sachverständigen pandemiebedingt auf den 26. April 2022 verschoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG hat das Landgericht Berlin den auf den 10. Dezember 2021 angesetzten Anhörungstermin pandemiebedingt auf den 26. April 2022, 10:00 Uhr, verschoben. 

Bei dem Termin soll der gerichtlich bestellte Sachverständige WP Dr. Jörn Schulte, c/o IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 45131 Essen, zu seinen Haupt- und Ergänzungsgutachten befragt werden. Erörtert werden sollen u.a. die Annahme "mittlerer" Ansätze in der Planung der Gesellschaft, die Annahmen zum Terminal Value sowie der (fehlende) Zusammenhang des Wertes der dauerhaften Profitabilität der Gesellschaft im Vergleich zu den Unternehmen der Peer Group.

Der gerichtlich bestellte Sachverständige Dr. Schulte kam in seinem Gutachten vom 22. Dezember 2017 zu einem Unternehmenswert in Höhe von EUR 14,31 je W.O.M.-Aktie, deutlich mehr als die von der Hauptaktionärin angebotenen EUR 12,72 (was eine Erhöhung um 12,5 % bedeuten würde).

LG Berlin, Az. 102 O 97/12.SpruchG
Helfrich u.a. ./. ATON GmbH
78 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Christoph Regierer, c/o Mazars (zuvor: RBS RöverBroener Susat GmbH & Co. KG), Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ATON GmbH,
Rechtsanwälte Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, 40474 Düsseldorf

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Axel Springer SE: Landgericht Berlin bestellt gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Axel Springer SE hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 17. November 2021 Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamer Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin wurde vom Gericht aufgegeben, bis zum 28. Februar 2022 zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

Die Enteignung der Minderheitsaktionäre war durch die Traviata B.V., einem Transaktionsvehikel des Private-Equity-Investors KKR, betrieben worden. Diese hielt allerdings weniger als 50 % der Aktien der Gesellschaft (laut Mitteilung der Gesellschaft vom 23. Februar 2021 rund 48,5 %) und kam nur über sog. Wertpapierleihverträge mit den anderen Großaktionären Friede Springer und Mathias Döpfner zu einem für einen aktienrechtlichen Squeeze-out erforderlichen Anteil von mehr als 95 % - ein rechtlich etwas problematisches, aber in der Praxis immer beliebteres Vorgehen. 

LG Berlin, Az. 102 O 13/21 SpruchG
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Traviata B.V.
59 Antragsteller 
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer PartGmbB, 40545 Düsseldorf
 
__________

Nachtrag: Auf Antrag der Antragsgegnerin wurde ihr die Frist zur Erwiderung auf die Spruchanträge bis zum 28. April 2022 verlängert.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der PIXELPARK AG nunmehr vor dem Kammergericht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der PIXELPARK AG, Berlin, zugunsten der zur Publicis-Gruppe gehörenden MMS Germany Holdings GmbH hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 5. Mai 2020 den Barabfindungsbetrag auf EUR 2,41 je PIXELPARK-Aktie angehoben (+ 22,96 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_15.html

Die Antragsgegnerin sowie einige Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Diesen beiderseitig eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 16. Februar 2021 nicht abgeholfen und die Sache dem Kammergericht (das Oberlandesgericht für Berlin) vorgelegt.

Das Kammergericht hat mitgeteilt, dass eine abschließende Beratung der Sache voraussichtlich nicht vor Mitte des übernächsten Jahres erfolgen kann.

Kammergericht, Az. 2 W 26/21 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2020, Az. 102 O 2/16 .SpruchG
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. MMS Germany Holdings GmbH
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o Neuwerk Rechtsanwälte, 20354 Hamburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MMS Germany Holdings GmbH (Publicis-Gruppe): Rechtsanwälte GvW Graf von Westphalen, 60325 Frankfurt am Main
(zuvor: Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main)

Genius Brands kündigt strategische Investition in die Your Family Entertainment AG an und übernimmt die Kontrolle über einen international führenden Anbieter von Familien-Unterhaltungsprogrammen

Pressemitteilung

Genius Brands International, Inc. ("Genius Brands" oder das "Unternehmen") (NASDAQ: GNUS) gab heute bekannt, dass sie eine Vereinbarung über den Erwerb einer Beteiligung von 28,6 Prozent an der Your Family Entertainment AG ("YFE") (FRA:RTV) abgeschlossen hat, der ein Pflichtangebot zum Erwerb der Aktien, die von Minderheitsaktionären gehalten werden, folgen wird. Die YFE ist Deutschlands größter und einer der weltweit führenden Anbieter von qualitativ hochwertigen Kinder- und Familienprogrammen. Das Unternehmen verfügt über eine globale, international prämierte Streaming- und Sendepräsenz über Satellit, Kabel, OTT (Over-the-Top/Internet) und Antenne.

Es wird erwartet, dass die Transaktion das weitere Wachstum von Genius Brands bei Umsatz, Ertrag und globaler Präsenz erheblich fördern wird. Die Vereinbarung wurde heute gemeinsam von Andy Heyward, Vorsitzender und CEO von Genius Brands, und Dr. Stefan Piëch, CEO der YFE, bekanntgegeben.

Genius Brands und die YFE haben das gemeinsame Ziel, Kindern auf der ganzen Welt "Content with a Purpose" zu vermitteln. Dr. Piëch ist ein anerkannter internationaler Experte bei der Entwicklung und Förderung von kinderfreundlichen Inhalten, die sich für Umweltschutz und Nachhaltigkeit einsetzen und gewaltfrei sind.

Die YFE bleibt börsennotiert und wird weiterhin von den beiden derzeitigen Vorstandsmitgliedern, Dr. Stefan Piëch als CEO und Bernd Wendeln als COO, geführt.

Der nächsten Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, die YFE in Genius Family Entertainment AG umzubenennen. Weiterhin soll die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder erhöht und ein Vertreter von Genius Brands als weiteres Aufsichtsratsmitglied vorgeschlagen werden. Dr. Stefan Piëch, der u.a. auch im Aufsichtsrat der Porsche Automobil Holding SE und der Siemens Austria AG sitzt, wird außerdem Mitglied des Boards von Genius Brands in den USA.

Paul Robinson wird Kartoon Channel! Worldwide leiten

Genius Brands und Your Family Entertainment planen, die Kinderprogramme künftig gemeinsam unter der Dachmarke Kartoon Channel! Worldwide voranzutreiben. Dazu wird Paul Robinson, ehemaliger Managing Director von Disney Channel Worldwide, als Managing Director bei Genius Brands den internationalen Aufbau und das Wachstum der Plattform weltweit verantworten.

Während seiner Zeit bei Disney Channel war Paul Robinson verantwortlich für die globale Programm- und Produktionsstrategie von Disney Channels Worldwide und Gründer von Toon Disney und Playhouse Disney Channels International. Er war außerdem Geschäftsführer von Disney Television UK, wo er unter anderem 4 Fernsehkanäle verantwortete.

Erhebliche Vorteile durch die Transaktion erwartet

Mit der Transaktion erwirbt Genius Brands von der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH, einem von Dr. Piëch, CEO von YFE, kontrollierten Unternehmen, 3 Millionen Aktien der YFE für 6 Millionen EUR gegen bar und Genius Brands Aktien. Die F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH verbleibt mit rund 4 Millionen Aktien größter Aktionär. F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH und Genius Brands haben zugleich eine gemeinsame Stimmrechtsausübung vereinbart. Ein Pflichtangebot für die anderen Aktionäre der YFE zum Preis von 2,00 EUR pro Aktie wird folgen. Darüber hinaus kündigte Genius Brands an, bis zu 7 Millionen EUR zu investieren, um den Ausbau der globalen digitalen und linearen Senderpräsenz sowie eigener YFE-Formate zu unterstützen.

Beide Unternehmen sehen erhebliche Vorteile durch die globale Bündelung von Vertriebsaktivitäten, Filmbibliotheken und Streaming-Plattformen für Kinder. Weitere Synergien aus dem Zusammenschluss beider Marken werden im globalen Rechtemanagement der Lizenzen von Familienprogrammen erwartet.

Andy Heyward, CEO von Genius Brands, sagte: "Wir sind davon überzeugt, dass sich mit der strategischen Investition in die YFE neue Möglichkeiten für Genius Brands bieten, der führende globale Anbieter von qualitativ hochwertiger und verantwortungsvoller Kinderunterhaltung zu werden. Wir freuen uns darauf, mit Stefan und Bernd bei der YFE zusammenzuarbeiten, um das Geschäft weiter voranzutreiben. Mit Stefans preisgekröntem Engagement für familienfreundliche Inhalte und Bernds Erfahrung sowie seinem Netzwerk im europäischen Markt sehen wir dem Aufbau eines international bedeutenden Players, der Kindern weltweit Inhalte mit einem klar definierten Purpose zur Verfügung stellt, mit Freude entgegen."

Und er ergänzte: "Ich habe Paul Robinson bei der Walt Disney Company kennengelernt und mit ihm zusammengearbeitet. Ich habe dort erlebt, wie er das Geschäft des Disney Channel weltweit aufgebaut hat. Es gibt keinen besseren Manager, der die internationale Expansion von Kartoon Channel! Worldwide leiten könnte, während wir das globale Geschäft für anspruchsvolle Kinderunterhaltung der Zukunft aufbauen."

Dr. Stefan Piëch erläutert: "Es freut uns, Teil der wachsenden Genius Brands-Gruppe zu werden und sowohl für unsere Aktionäre als auch für die Familien, die unsere preisgekrönten Sendungen sehen, einen Mehrwert zu schaffen. Ob mit unseren klassischen europäischen Titeln wie Fix & Foxi und Albert oder unseren in den USA produzierten Titeln wie Fairly Odd Parents - wir liefern starke Inhalte, die Kinder begeistern. Durch den Zusammenschluss mit Genius Brands und dem wachsenden globalen Kartoon Channel! wird dieser Mehrwert noch verstärkt. Und mit der Entwicklungs- und Produktionserfahrung von Genius Brands entstehen völlig neue Möglichkeiten, die umfangreichen Eigentumsrechte der YFE zu nutzen und weitere Partnerschaften zu schließen."

Piëch weiter: "Wir setzen uns intensiv für "Content with a Purpose", also die Verbreitung positiver, umweltfreundlicher und gewaltfreier Medieninhalte für Kinder ein. Wir sind davon überzeugt, dass wir gemeinsam in der Lage sein werden, das volle Potenzial unseres Portfolios, unserer Vertriebsplattformen und unseres Endkundengeschäfts weltweit zu erschließen."

Highlights der Transaktion:

- Genius Brands International erwirbt von der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH eine Beteiligung von 28,6 Prozent an der YFE zu einem Wert von 2,00 EUR pro Aktie. Beide Parteien vereinbaren die gemeinsame Stimmrechtsausübung.

- Genius Brands wird den bestehenden YFE-Aktionären ein Pflichtangebot zum Preis von 2,00 EUR je Aktie unterbreiten.

- Genius Brands International wird zusätzlich bis zu 7 Millionen EUR investieren, um das Unternehmen zu stärken und in wachstumsstarke Marken sowie die globale digitale und lineare Senderpräsenz zu investieren, beginnend mit Kartoon Channel! Europe.

- Die YFE verfügt über 4.000 Episoden von Zeichentrick- und Live-Action-Produktionen, einschließlich klassischer europäischer Titel wie Fix & Foxi sowie amerikanischer Top-Titel, die für die europäische und/oder weltweite Ausstrahlung erworben wurden, wie Fairly Odd Parents.

- Die YFE betreibt Kinderkanäle in Europa, Asien, Lateinamerika, Afrika und Australien.

- Die YFE ist ein börsennotiertes Unternehmen, das an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet ist. Der Hauptversammlung wird eine Umfirmierung in Genius Family Entertainment AG vorgeschlagen werden.

- Die YFE wird den IP-Katalog von Genius Brands für den internationalen Vertrieb erheblich stärken.

- Es wird erwartet, dass die YFE einen schnellen Ausbau der Marktposition von Genius Brands International auf den EU-Märkten ermöglichen wird.

- Dr. Stefan Piëch wird zusätzlich dem Board von Genius Brands angehören. Er ist derzeit Aufsichtsratsmitglied der Siemens Austria AG (Österreich), der Porsche Automobil Holding SE (Deutschland), der SEAT SA (Spanien) und von SOS Kinderdörfer weltweit (NGO, Deutschland). Außerdem wird Bernd Wendeln nach Abschluss der Transaktion auch weiterhin als COO/Vorstandsmitglied der YFE fungieren und die Expansion der YFE/Genius Family Entertainment von München aus vorantreiben.

Die YFE erwirtschaftete vergangenes Jahr bis zum 31. Dezember 2020 einen Umsatz von rund 3 Millionen Euro (+4 Prozent gegenüber dem Vorjahr), einen Jahresüberschuss von rund 43.000 Euro gegenüber einem Verlust von rund 2,3 Millionen Euro im Jahr 2019.

Weitere Einzelheiten zu der Transaktion sind im Formular 8-K des Unternehmens enthalten, das bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurde und auf der Website des Unternehmens verfügbar ist.

Über Your Family Entertainment AG

Die Your Family Entertainment AG ("YFE"), ein an der Frankfurter Wertpapierbörse notiertes Unternehmen (WKN A161N1; ISIN DE000A161N14)), ist einer der führenden Produzenten und Lizenzgeber von hochwertigen Kinder- und Familienprogrammen. Die YFE kontrolliert über 4.000 Episoden hochwertiger Unterhaltungsprogramme für die ganze Familie. Die Programmreihe des Unternehmens umfasst bekannte und beliebte Marken wie Fix & Foxi, Crazy Chicken, Ric der Rabe, Urmel, Enid Blyton und viele andere.

Die Inhalte der YFE können auf vier Kontinenten über digitale Plattformen und TV empfangen werden. Darüber hinaus betreibt die YFE den preisgekrönten Pay-TV-Sender "Fix&Foxi TV", der auf vier Kontinenten zu empfangen ist, den Free-TV-Sender "RiC TV", die internationale Pay-TV-Version "RiC.today" sowie weltweit mehrere mobile und digitale Video-on-Demand-Sender (AVOD und SVOD). Alle Programme sind hochwertig, gewaltfrei, unterhaltsam und daher kinder- und markensicher.

Die YFE hat ihren Hauptsitz in München/Deutschland und ein Büro in Wien/Österreich. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.yfe.tv/en/ad-hoc-statements

Über Genius Brands International

Genius Brands International, Inc. (Nasdaq: GNUS) ist ein weltweit führendes Medienunternehmen, das Unterhaltungsprodukte für Kinder und Verbraucherprodukte für den Medien- und Einzelhandelsvertrieb entwickelt, produziert, vermarktet und lizenziert. Zum Portfolio des Unternehmens gehören Stan Lees Superhelden-Kindergarten mit Arnold Schwarzenegger in der Hauptrolle auf Kartoon Channel!, Shaq's Garage mit Shaquille O'Neal auf Kartoon Channel!, Rainbow Rangers auf Kartoon Channel! und Netflix, Llama mit Jennifer Garner auf Netflix, die preisgekrönte Kleinkindmarke Baby Genius, die Abenteuer-Comedy-STEM-Serie Thomas Edison's Secret Lab und die Unternehmer-Serie Warren Buffett's Secret Millionaires Club. Durch Lizenzvereinbarungen mit führenden Partnern erscheinen Charaktere aus dem geistigen Eigentum von Genius Brands auch auf einer breiten Palette von Verbraucherprodukten für den weltweiten Einzelhandelsmarkt. Die Sender Kartoon Channel! und Kartoon Classroom! des Unternehmens sind in über 100 Millionen US-Fernsehhaushalten über eine breite Auswahl von Vertriebsplattformen verfügbar, darunter Comcast, Cox, DISH, Sling TV, Amazon Prime, Amazon Fire, Apple TV, Apple iOS, Android TV, Android Mobil, Google Play, Xumo, Roku, Tubi, YouTube, KartoonChannel.com, Samsung Smart TVs und LG TVs. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: http://www.gnusbrands.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung stellen "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der Bundeswertpapiergesetze dar. (...)

Kontrollerlangung über die Your Family Entertainment AG (WpÜG-Mitteilung)

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Your Family Entertainment AG nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Genius Brands International. Inc.
190 North Canon Drive, Floor 4, Beverly Hills, CA 90210, USA

Zielgesellschaft:
Your Family Entertainment AG
Türkenstraße 87, 80799 München, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 164992
Namensaktien: ISIN DE000A161N14 / WKN A161N1

Angaben der Bieterin:

Die Bieterin hat am 1. Dezember 2021 die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt, ausgelöst mit der Unterzeichnung einer Aktionärsvereinbarung mit der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH. Zugleich hat die Bieterin von der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH 3.000.000 Namensaktien der Zielgesellschaft erworben.

Zum 30. November 2021 verfügt die Bieterin unmittelbar über insgesamt 3.000.500 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien der Zielgesellschaft. Aufgrund der Aktionärsvereinbarung sind der Bieterin weitere 3.996.221 von der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH weiterhin gehaltenen Namensaktien der Zielgesellschaft gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen.

Aufgrund des vorgenannten Aktienerwerbs und der Zurechnung hält die Bieterin unmittelbar und mittelbar insgesamt 6.996.721 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, was einem Stimmrechtsanteil der Bieterin von unmittelbar und mittelbar insgesamt 69,90 % entspricht. Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Namensaktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis, der aufgrund des Vorerwerbs voraussichtlich EUR 2,00 betragen wird, abgeben. Das Pflichtangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Diese Angebotsunterlage wird von der Bieterin im Internet unter der Adresse https://gnusbrands.com veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt.

Beverly Hills, 30. November 2021

Genius Brands International, Inc.

Donnerstag, 2. Dezember 2021

Weiteres Kaufangebot für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,78

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Inhaber der BUWOG GRP ANSPR.EV.NACHZ. macht die Petrus Advisers Ltd. Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Nachbesserungsrechte zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: BUWOG GRP ANSPR.EV.NACHZ.
WKN: A2N5XH
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Petrus Advisers Ltd.
Abfindungspreis: 1,78 je Nachbesserungsrecht 

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben. Hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.

Alle Details im Internet 
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit unter https://petrusadvisers.com/ nachlesen.

Kapitalerhöhung: wallstreet:online AG fördert das Smartbroker-Wachstum mit weiteren rund 8 Millionen Euro

- Das zusätzliche Kapital soll den Wachstumskurs der wallstreet:online capital AG und ihres Online-Brokers, des Smartbroker, unterstützen

- Die Überschreitung der 10 Mrd. Euro-Schwelle bei den Assets under Management wird voraussichtlich Anfang 2022 erfolgen

- Die für eine Geschäftsexpansion erforderliche aufsichtsrechtliche Lizenzerweiterung der wallstreet:online capital AG wird im ersten Halbjahr 2022 erwartet

- Die wallstreet:online AG hält weiterhin mehr als 95 % an der wallstreet:online capital AG. Ein Squeeze-out der Minderheits-Aktionäre ist für Anfang 2022 geplant


Berlin, 1. Dezember 2021

Die wallstreet:online AG (ISIN DE000A2GS609), der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum, hat im Rahmen einer Kapitalerhöhung ihrer Tochtergesellschaft, der wallstreet:online capital AG (WOC), neue Aktien zu einem Gesamtbetrag von rund 8 Mio. Euro gezeichnet. Mit der vollzogenen Eintragung in das Handelsregister wurde die Kapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen.

Durch das zusätzliche Kapital fließen der WOC die nötigen Finanzmittel zu, um ihr Wachstum weiter voranzutreiben. Der Vorstand der wallstreet:online AG rechnet damit, dass die von der WOC beantragte Erweiterung ihrer bestehenden Lizenzen als Wertpapierinstitut von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im ersten Halbjahr 2022 erteilt werden wird. Die WOC soll damit künftig die Möglichkeit haben, das gesamte Geschäftsmodell effizient und werthaltig zu optimieren, um dadurch ein neues, digitales Kundenerlebnis zu generieren.

Sehr gute Ausgangsposition für den weiteren Wettbewerb


Die wallstreet:online AG hält mehr als 95% der Anteile an der Smartbroker-Betreibergesellschaft WOC. Der Vorstand beabsichtigt, die noch ausstehenden Anteile der WOC-Minderheits-Aktionäre im ersten Quartal 2022 im Rahmen eines Squeeze-outs gegen Abfindung zu übernehmen.

Der zur Bewältigung des Wachstums erforderliche Personalaufbau bei der WOC schreitet planmäßig voran. Die geplanten technischen Neuerungen, insbesondere der Aufbau einer neuen IT-Infrastruktur, sind bereits in Arbeit und werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen sein.

Mit Blick auf die "Assets under Management" (AuM) konnte das werthaltige Wachstum auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen geht der Vorstand davon aus, bereits Anfang 2022 die 10 Mrd. Euro-Grenze zu überschreiten. Zum 31.12.2020 betrug die Höhe der betreuten Vermögenswerte rund 4,3 Mrd. Euro AuM. Dieser Wert konnte bereits innerhalb von elf Monaten mehr als verdoppelt werden. Damit ist die WOC gemessen an der AuM-Höhe bereits jetzt der größte Neobroker-Betreiber in Deutschland.

Erneut günstigster Anbieter bei Stiftung Warentest


Den größten Anteil an der dynamischen Entwicklung hat der mehrfach ausgezeichnete Smartbroker, der erst vor wenigen Tagen im Vergleichstest des renommierten Verbrauchermagazins "Finanztest" (Ausgabe 12/2021) als "mit Abstand günstigster Anbieter" aufgeführt wurde.

"Dank der erfolgreich platzierten Kapitalerhöhung können wir den Smartbroker mit zusätzlichen Mitteln ausstatten und das Wachstum weiter forcieren. Ziemlich genau zwei Jahre nach dem Start des Smartbrokers befinden wir uns in einer sehr guten Ausgangsposition für den Wettbewerb unter den hiesigen Anbietern. Ich bin sehr stolz auf unser schnelles Kundenwachstum und die Arbeit meines Teams", sagt Matthias Hach, CEO der wallstreet:online AG und der wallstreet:online capital AG.

Über die wallstreet:online-Gruppe:


Die wallstreet:online-Gruppe betreibt den Smartbroker - einen mehrfach ausgezeichneten Online-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Insgesamt verwaltet das Unternehmen Vermögenswerte in Höhe von mehr als 8 Mrd. Euro (Stand 11/2021). Gleichzeitig betreibt die Gruppe vier reichweitenstarke Börsenportale (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit rund 376 Mio. monatlichen Seitenaufrufen (Durchschnitt 1. Halbjahr 2021) ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und die größte Finanz-Community. In den Foren der vier Börsenportale sind mehr als 830.000 finanzaffine User registriert.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin pandemiebedingt auf den 17. März 2022 verlegt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft hat das LG Düsseldorf den auf den 9. Dezember 2021 angesetzten Termin pandemiebedingt auf den 17. März 2022, 10:15 Uhr, verlegt.

Die Antragsgegnerin KD River Invest AG hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 9,70 angeboten. Nach Zeitungsberichte haben die Investoren (d.h. die Antragsgegnerin) ihren Kaufpreis bereits nach drei Jahren zu zwei Dritteln wieder hereingeholt.

LG Düsseldorf, Az. 31 O 27/17 AktE
Zürn u.a.. ./. KD River Invest AG
64 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Möller, c/o WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber GmbH, 72103 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, 50578 Köln

Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus empfehlen Aktionären die Annahme des Delisting-Angebots von Hellman & Friedman mit Unterstützung von EQT zu 480 Euro pro Aktie

Corporate News

- Die Annahmefrist endet am 12. Januar 2022, 24:00 Uhr MEZ

- Angebotspreis von 480 Euro je Aktie entspricht einer signifikanten Prämie von 85 Prozent auf den unbeeinflussten 3M VWAP

- Delisting-Angebot unterliegt keinen (Vollzugs-)Bedingungen

- Zorro Bidco hält nach vorangegangenem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot bereits 89,94 Prozent der zooplus-Aktien

München, 1. Dezember 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der zooplus AG, Europas führende Online-Plattform für Heimtierbedarf, haben heute in einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme bekannt gegeben, dass sie den verbleibenden zooplus-Aktionären empfehlen, das Delisting-Angebot von Hellman & Friedman ("H&F") mit Unterstützung ihres Partners EQT Private Equity ("EQT") zu einem Angebotspreis in bar von 480 Euro je Aktie anzunehmen. Die Annahmefrist für das Delisting-Angebot endet am 12. Januar 2022, 24:00 Uhr MEZ und unterliegt keinen (Vollzugs-) Bedingungen. Auf der Grundlage des Delisting-Angebots wird zooplus den Widerruf der Zulassung der zooplus-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen (Delisting). Das Delisting wird voraussichtlich mit Ablauf der Annahmefrist am 12. Januar 2022, 24:00 Uhr MEZ, wirksam werden.

"Wir unterstützen das Delisting-Angebot von H&F in Partnerschaft mit EQT, weil wir unsere langfristige Strategie als privates Unternehmen sehr viel besser umsetzen können. Wir haben das klare Ziel, unsere führende Position im europäischen Heimtiermarkt zu nutzen, um die Kategorie auch langfristig zu gewinnen. Das erfordert einen klaren Fokus auf substanzielle Investitionen in Wachstum anstatt auf kurz- und mittelfristige Erträge. Deshalb empfehlen der Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus allen verbleibenden Aktionären, das Delisting-Angebot der Zorro Bidco anzunehmen. Es ist finanziell attraktiv und liegt im besten Interesse des Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Stakeholder", sagt Dr. Cornelius Patt, CEO von zooplus.

"Die Annahmequote von fast 90 Prozent nach der erweiterten Annahmefrist für das vorangegangene freiwillige öffentliche Übernahmeangebot von Zorro Bidco ist ein klares Signal, dass die große Mehrheit unserer Altaktionäre unsere Überzeugung teilt, dass 480 Euro pro Aktie einen sehr attraktiven Angebotspreis darstellt und die strategische Partnerschaft mit H&F und EQT im besten Interesse von zooplus ist. Mit dem schnellen und attraktiven Delisting-Angebot schaffen wir Klarheit für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner - und für alle zooplus-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben. Deshalb unterstützen wir das Delisting-Angebot und empfehlen allen verbleibenden Aktionären, ihre Aktien anzudienen", sagt Karl-Heinz Holland, Vorsitzender des Aufsichtsrates.

Das Angebot in Höhe von 480 Euro je Aktie in bar entspricht einer signifikanten Prämie von 85 Prozent gegenüber dem unbeeinflussten 3M VWAP der zooplus-Aktie zum 12. August 2021 (dem letzten Handelstag vor der Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von H&F) und ist somit höchst attraktiv.

Delisting

Sobald das Delisting wirksam wird, endet der Handel der zooplus-Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Berliner Wertpapierbörse (Teilsegment des geregelten Freiverkehrs in Berlin), auf XETRA (elektronisches Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse) sowie im Freiverkehr an den Börsen Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange. Das Delisting kann sich nachteilig auf die Handelbarkeit der zooplus-Aktien auswirken. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Delisting den Börsenkurs der zooplus-Aktien in Zukunft negativ beeinflusst.

Aktionäre, die das Delisting-Angebot annehmen wollen, müssen eine entsprechende Annahmeerklärung für das Delisting-Angebot von Zorro Bidco bei ihrer Depotbank einreichen und diese anweisen, die zooplus-Aktien, für die man das Angebot annehmen möchte, unter der ISIN DE000A3MQB89 einzubuchen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf unserer Investor Relations-Website: https://investors.zooplus.com/de/investor-relations/

Unternehmensprofil:

Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nicht-bepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7% am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf etwa 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

Mittwoch, 1. Dezember 2021

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Seit den zuletzt veröffentlichten Listen ist nach der kürzlichen Eintragung von Squeeze-out-Beschlüssen u.a. bei der Sachsenmilch AG, der MAN SE, i:FAO AG, ISRA VISION Parsytec AG, der Renk AG und VTG AG u.a. bei der KUKA AG, der RIB Software SE und der Sport1 Medien AG (ehemals: Constantin Medien AG) ein Squeeze-out angekündigt worden. Diese Unternehmen sind daher nicht mehr aufgeführt. 

Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich) oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot

- ACCENTRO Real Estate AG: geringer Streubesitz

- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag 2020 angekündigt, Squeeze-out?

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft: Streubesitz < 5 %

- AGROB Immobilien AG: geringer Streubesitz, Übernahmeangebot

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): BuG, Streubesitz < 10 %

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 8 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- alstria office REIT-AG: Übernahmeangebot

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- Aves One AG: Übernahmeangebot

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %

- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz

- CENTROTEC SE: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Umplatzierung von 91 %

- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Übernahmeangebot

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Übernahmeangebot

- GxP German Properties AG: geringer Streubesitz, Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Bezugsrechtsausschluss

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot

- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot

- HOMAG Group AG: Spruchverfahren zum BuG

- Kabel Deutschland Holding AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
 
- Lechwerke AG: geringer Streubesitz, Umstrukturierung

- Lotto24 AG: sehr geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- Matica Technologies AG (ehemals Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz

- McKesson Europe AG (ehemals Celesio AG): Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz

- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, Übernahmeangebot 

- SinnerSchrader AG: BuG, Delisting, geringer Streubesitz

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung

- STS Group AG: kürzlich Delisting-Erwerbsangebot

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz

- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- Uniper SE: BuG ab 2022?, ggf. Squeeze-out

- United Internet AG: Erwerbsangebot angekündigt

- Verallia Deutschland AG (früher: Saint Gobain Oberland AG): BuG, geringer Streubesitz

- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot

- wallstreet:online capital AG: geringer Streubesitz

- Zapf Creation AG: Delisting Ende 2018, geringer Streubesitz

- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz

- zooplus AG (zukünftig: zooplus SE): erfolgreiches Übernahmeangebot

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)

Aves One AG: Mehrheitliche Übernahme durch Konsortium aus Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners vollzogen

Corporate News

Hamburg, 25. November 2021 - Die Aves One AG, ein Bestandshalter langlebiger Rail-Assets, wurde von der Rhine Rail Investment AG, einer von Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners kontrollierten Gesellschaft, darüber informiert, dass am 24. November 2021 die mehrheitliche Übernahme im Rahmen des freiwilligen, öffentlichen Übernahmenangebots erfolgt ist. Zum Ablauf der regulären Annahmefrist am 9. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) belief sich die Annahmequote auf 88,33 %. Damit lag die Annahmequote über der Mindestannahmeschwelle von 85 % und alle Bedingungen des Übernahmeangebots wurden erfüllt.

"Wir sehen in Swiss Life und Vauban als neue Hauptaktionäre die optimalen Partner, um unseren Wachstumskurs fortzusetzen und Aves One in die nächste Entwicklungsphase zu führen. Wie vertraglich fixiert, beabsichtigen sie zusätzliches Kapital in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro zur Verfugung zu stellen. Daher freue ich mich, dass das Angebot in unserem Aktionariat bereits auf eine so breite Zustimmung gestoßen ist", erklärt Tobias Aulich, Vorstand der Aves One AG.

Aves One-Aktionäre können ihre Aktien bis zum Ablauf der gesetzlich vorgesehen erweiterten Frist am 29. November 21, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) der Rhine Rail Investment AG andienen. Zur Angebotsannahme ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank erforderlich. Detaillierte Informationen zum Angebot können der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage entnommen werden, die unter http://www.rocket-offer.com zur Verfügung steht.

Über die Aves One AG

Die Aves One AG ist Bestandshalterin langlebiger Rail-Assets mit einem modernen und ertragsstarken Güterwagenportfolio. Aves One ist ein etablierter Teilnehmer im europäischen Schienengüterverkehrsmarkt. Die Strategie ist auf eine stetige Optimierung und den weiteren Ausbau des Rail-Portfolios ausgerichtet. Die Aves One AG mit Sitz in Hamburg ist im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet (ISIN: DE000A168114; WKN: A16811). Weitere Informationen: www.avesone.com

Über Swiss Life Asset Managers

Swiss Life Asset Managers ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Swiss Life-Gruppe, einer an der SIX Swiss Exchange notierten Lebensversicherungsgesellschaft. Swiss Life Asset Managers verfugt über 160 Jahre Erfahrung in der Vermögensverwaltung und gehört zu den größten Vermogensverwaltern fur Sachwerte in Europa. Per 31. Dezember 2020 verwaltete Swiss Life Asset Managers insgesamt CHF 270 Mrd. an Vermögenswerten fur die Swiss Life-Gruppe und ihre Kunden, wovon CHF 7,3 Mrd. auf den Bereich Infrastructure Equity entfallen. Swiss Life Asset Managers verfugt über ein engagiertes Infrastructure Equity Team von mehr als 40 Anlageexperten, das sich auf Investitionen in globale Infrastrukturanlagen, einschließlich erneuerbarer Energien, konzentriert und nachweislich Mehrwert fur seine Kunden geschaffen hat.

Über Vauban Infrastructure Partners

Vauban Infrastructure Partners ist ein führender Infrastruktur-Asset-Manager, der sich auf europäische Kerninfrastrukturinvestitionen konzentriert. Vauban Infrastructure Partners ist eine Tochtergesellschaft von Natixis Investment Managers, die sich auf Kapitalbeteiligungen im Infrastrukturbereich spezialisiert hat. Sie hat ihren Sitz in Paris und eine Tochtergesellschaft in Luxemburg und beschäftigt 46 Mitarbeiter. Vauban Infrastructure Partners zielt vorwiegend auf europäische Brownfield-Assets im mittleren Marktsegment ab und verfolgt eine langfristige, ertragsorientierte Strategie, die auf die zugrunde liegende Natur der Assets abgestimmt ist und einen starken Fokus auf die Schaffung nachhaltiger Werte legt. Vauban Infrastructure Partners hat über 5 Fonds ca. 6 Mrd. EUR für Kerninfrastrukturinvestitionen eingeworben und in mehr als 50 Anlagen in den Bereichen Mobilität, Versorgungseinrichtungen, soziale und digitale Infrastruktur in verschiedenen Regionen investiert. Weitere Informationen: www.vauban-ip.com.

Übernahmekandidaten im Solactive German Mergers & Acquisitions Performance-Index

Der Solactive German Mergers & Acquisitions Performance-Index (ISIN: DE000SLA2MA4), über den wir bereits früher berichtet hatten (https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/05/ubernahmekandidaten-im-solactive-german.html), enthält derzeit folgende Werte:

       NAME           NUMBER OF SHARES
  • 1&1 AG   0.966164
  • ADVA AG OPTICAL NETWORKING   2.067498
  • AIXTRON SE   1.115793
  • DEUTZ AG   3.207044
  • ELMOS SEMICONDUCTOR SE   0.640619
  • EVOTEC SE   0.588842
  • EXASOL AG   1.831628
  • HOME24 SE   1.686713
  • K+S AG   2.046352
  • METRO AG   2.426224
  • MORPHOSYS AG   0.62357
  • NEW WORK SE   0.117688
  • PFEIFFER VACUUM TECHNOLOGY AG   0.143222
  • PROSIEBENSAT1 MEDIA SE   1.626078
  • SMA SOLAR TECHNOLOGY AG   0.686256
  • SOFTWARE AG   0.62552
  • SUESS MICROTEC SE 1.085976
  • TEAMVIEWER AG 0.914205
  • VOSSLOH AG 0.550458

DEMIRE begrüßt strategische Initiative der Großaktionäre

Corporate News

- Großaktionäre Apollo und Wecken & Cie. erwägen, ihren Anteil von ca. 91% an der Gesellschaft zu veräußern

- Strukturierter Prozess gestartet, keine Platzierung der Aktien über die Börse geplant

- DEMIRE hat in den letzten Jahren die Grundlagen für zukünftiges Wachstum geschaffen.

- Vorstand und Aufsichtsrat der DEMIRE unterstützen den Prozess von Apollo und Wecken & Cie.


Langen, den 15. November 2021. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) ist von ihren Großaktionären Apollo und Wecken & Cie. darüber informiert worden, dass diese einen strukturierten Prozess zur Prüfung der strategischen Optionen hinsichtlich ihrer Beteiligung von gemeinsam über 90% eingeleitet haben. Der Prozess befindet sich in einer frühen Phase und es ist derzeit offen, ob der Prozess zu einer Transaktion führt oder nicht. Apollo und Wecken & Cie. erwägen unter anderem den Verkauf ihrer gesamten Beteiligung an einen Investor, der in der Lage ist, die DEMIRE in der nächsten Wachstums- und Wertschöpfungsphase zu unterstützen. Apollo und Wecken & Cie. planen derzeit keine Platzierung ihrer Aktien über die Börse.

In den letzten Jahren hat die DEMIRE durch die Institutionalisierung ihrer Plattform die Grundlage für zukünftiges, profitables Wachstum geschaffen. In den ersten drei Quartalen 2021 konnte der Portfoliowert auf EUR 1,6 Milliarden erhöht und die FFO auf EUR 30,4 Mio. gesteigert werden. Im Sinne aller Aktionäre unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat der DEMIRE den Prozess der Großaktionäre aktiv und konstruktiv.

Ingo Hartlief, Vorstandsvorsitzender, kommentiert: "Wir sind Apollo und Wecken & Cie. dankbar für die zielgerichtete und konstruktive Unterstützung bei der Institutionalisierung und dem Wachstum der DEMIRE in den vergangenen Jahren. So waren wir imstande, die REALize Potential-Strategie zu entwickeln und erfolgreich umzusetzen. Die Portfoliostruktur ist heute gut ausbalanciert und liefert nachhaltig starke Ergebnisse, zudem haben wir die Resilienz unseres Geschäftsmodells während der Einschränkungen durch Corona bewiesen. Gerne unterstützen wir unsere Großaktionäre bei der Prüfung der strategischen Optionen ihrer Beteiligung an DEMIRE."

Tim Brückner, Finanzvorstand, ergänzt: "Apollo und Wecken & Cie. haben die DEMIRE auch bei der Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation und der Optimierung der Finanzierungsstruktur stets konstruktiv unterstützt, so dass wir die Kennzahlen und Ergebnisse kontinuierlich verbessern und Komplexität reduzieren konnten. Davon haben alle Aktionäre und alle Stakeholder profitiert. Die DEMIRE ist heute auf weiteres Wachstum gut vorbereitet."

Über die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

DEMIRE - REALize Potential

Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG erwirbt und hält Gewerbeimmobilien in mittelgroßen Städten und aufstrebenden Randlagen von Ballungsgebieten in ganz Deutschland. Die Gesellschaft hat ihre besondere Stärke im Realisieren von immobilienwirtschaftlichen Potentialen an diesen Standorten und konzentriert sich auf ein Angebot, das sowohl für international agierende als auch regionale Mieter attraktiv ist. Die DEMIRE verfügt zum 30. September 2021 über einen Immobilienbestand von 67 Objekten mit einer Vermietungsfläche von rund 1,0 Million Quadratmetern. Unter Berücksichtigung des anteilig erworbenen Objektes Cielo in Frankfurt/Main beläuft sich der Marktwert auf mehr als EUR 1,6 Milliarden.

Die Ausrichtung des Portfolios auf den Schwerpunkt Büroimmobilien mit einer Beimischung von Handels-, Hotel- und Logistikobjekten ist der Rendite- / Risikostruktur für das Geschäftsfeld Gewerbeimmobilien angemessen. Die Gesellschaft legt Wert auf langfristige Verträge mit solventen Mietern sowie das Realisieren von Potentialen und rechnet daher auch weiterhin mit stabilen und nachhaltigen Mieteinnahmen und einer soliden Wertentwicklung. Das Portfolio der DEMIRE soll mittelfristig deutlich ausgebaut werden. Bei der Erweiterung des Portfolios konzentriert sich die DEMIRE auf FFO-starke Assets mit Potentialen, während nicht strategiekonforme Objekte weiterhin gezielt abgegeben werden. Operativ und prozessual wird die DEMIRE mit zahlreichen Maßnahmen weiterentwickelt. Neben Kostendisziplin wird die operative Leistung durch einen aktiven Asset- und Portfolio-Management-Ansatz gesteigert.

Die Aktien der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) sind im Prime Standard der Deutschen Börse in Frankfurt notiert.

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Apollo und Wecken & Cie. leiten eine strategische Überprüfung ihrer Beteiligung an DEMIRE ein

Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langen, 15.11.2021. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) wurde von ihren Hauptaktionären, den von Apollo verwalteten Fonds und Wecken & Cie., darüber informiert, dass diese eine Überprüfung der Optionen für ihre Beteiligung an DEMIRE durchführen. Diese Prüfung befindet sich in einem frühen Stadium und kann zu einer Transaktion führen oder auch nicht.

Apollo und Wecken & Cie. erwägen unter anderem den Verkauf ihrer gesamten Beteiligung an einen strategischen Investor oder einen Finanzinvestor, der in der Lage ist, das Unternehmen in seiner nächsten Wachstums- und Wertschöpfungsphase zu unterstützen. Apollo und Wecken & Cie. ziehen derzeit keine Platzierung ihrer DEMIRE-Aktien auf dem öffentlichen Aktienmarkt in Erwägung.

DEMIRE hat J.P. Morgan als Finanzberater im Zusammenhang mit der Prüfung durch Apollo und Wecken & Cie. beauftragt und kooperiert in dieser Hinsicht mit Apollo und Wecken & Cie.

Disclaimer

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Der Vorstand

Neues Ultra-Hochenergie-Batteriesystem AKASystem AKM CYC von AKASOL steigert die Energiedichte signifikant

Corporate News

- Ultra-Hochenergie-Batteriesystem für Langstrecken-Anwendungen

- Besonders hohe Energiedichte von mehr als 200 Wh/kg pro Modul

- Erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen

- Automatisierte Serienproduktion in der Gigafactory 1 in Darmstadt


Darmstadt, 30. November 2021 - Die AKASOL AG präsentiert auf der Battery Show Europe vom 30.11. bis 2.12.2021 die dritte Generation der in Serienproduktion gefertigten Batteriesysteme. Das neue AKASystem 9 AKM 150 CYC verfügt über die höchste am Markt verfügbare Energiedichte. Damit eignet sich das System speziell für voll elektrische Langstrecken-Anwendungen wie Reisebusse oder Lastkraftwagen und verfügt über eine nominale Energie von knapp 100 kWh, die mit mehreren Systemen nach Bedarf beliebig skaliert werden kann. Gefertigt wird das Ultra-Hochenergie-Batteriesystem ab 2023 in der Gigafactory 1 in Darmstadt.

"Mit unserem Batteriesystem der dritten Generation unterstreichen wir erneut unsere Technologieführerschaft. Die hohe gravimetrische Energiedichte bei gleichem Raum zum Vorgängersystem führt zu signifikanten Effizienzsteigerungen und einer erhöhten Reichweite. Gleichzeitig ist es ein besonders kosteneffizientes Batteriesystem, das je nach Einsatzbereich flexible Skalierungsmöglichkeiten bietet", sagt Sven Schulz, CEO von AKASOL.

Das AKASystem 9 AKM 150 CYC ermöglicht mit einer nominalen Energie von 98 kWh und einer kontinuierlichen Laderate von 1 C eine Maximierung der Reichweite um bis zu 50 Prozent im Vergleich zu herkömmlichen Systemen am Markt bei gleichzeitiger HPC-Fähigkeit. Durch die Schnellladefähigkeit (Opportunity Charging) und mit Ladevorgängen bei längeren Standzeiten beispielsweise über Nacht (Depot Charging), kann die Nutzung des Systems flexibel gestaltet und die Lebensdauer der Batteriezellen optimiert werden. Dabei wird eine Lebensdauer von bis zu 4.000 Ladezyklen erreicht, was das Lithium-Ionen-Batteriesystem zu einem äußerst langlebigen System macht.

Die aktive Flüssigkühlung mit einem Wasser-Glykol-Gemisch sowie die gute thermische Isolierung des Batteriesystems ermöglichen es, die Zellen im idealen Temperaturbereich zu betreiben und eine damit verbundene Optimierung der Leistung bei geringerer Alterung zu erzielen. Das Systemdesign beinhaltet vielfältige Sicherheitsfeatures, wie beispielsweise zwei getrennte CPU-Kerne zur Erhöhung der Ausfallsicherheit. Das AKASystem 9 AKM 150 CYC verfügt außerdem über die Schutzklassen IP67 und IP6K9K, einen hohen Brandschutz und wird nach dem Industriestandard ISO 26262 entwickelt.

Durch den Einsatz von Batteriezellen im 21700 Standardformat profitiert AKASOL von der vom Batteriesystem unabhängigen Weiterentwicklung der Zellen. Dies kommt auch zukünftigen Produkten zugute, sodass die Energiedichte ohne Anpassung der Systemarchitektur in den kommenden Jahren kontinuierlich erhöht werden wird. Neben der Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung ermöglicht die Verwendung von Standardzellen auch eine hohe Verfügbarkeit von Batteriezellen durch verschiedene Hersteller mit globalen Produktionsstätten.

"Die AKM CYC Plattform erlaubt die passgenaue Entwicklung für jede Anwendung, deren detaillierte Eigenschaften wir mithilfe kundenspezifischer Simulationen prüfen. Die Produktion des neuen AKASystem 9 AKM 150 CYC Ultra-Hochenergie-Batteriesystems startet im kommenden Jahr in unserer Gigafactory 1 in Darmstadt. Im Laufe des Jahres 2023 folgt dann auch unser Werk in Hazel Park, USA", sagt Holger Dilchert, Head of Sales On-Highway bei AKASOL.

Die hochautomatisierte und vollvernetzte Produktion in der Gigafactory 1 in Darmstadt verfügt bereits heute über 1 GWh installierte Produktionskapazität und wird im Laufe des Jahres 2022 auf 2,5 GWh erhöht. Je nach Kundenbedarf kann sie in Darmstadt zukünftig auf 5 GWh erweitert werden. In Hazel Park wird die Produktionskapazität bis 2023 auf 2 GWh gesteigert. AKASOL kann so bereits in naher Zukunft die Produktion von Lithium-Ionen-Batteriesystemen für Nutzfahrzeuge auf beiden Kontinenten signifikant steigern.

AKASOL präsentiert das neue Hochenergie-Batteriesystem AKASystem AKM CYC in den kommenden Tagen auf der Battery Show Europe vom 30.11. bis 2.12.2021 in Stuttgart.

ADLER verkauft ca. 7% der Aktien an der Brack Capital Properties N.V. und verpflichtet sich, die übrigen von ihr gehaltenen Aktien bis zum 30. 09. 2022 in ein öffentliches Erwerbsangebot einzuliefern

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Berlin, 1. Dezember 2021:

ADLER Real Estate AG ("ADLER Real Estate") hat heute ca. 7 % der Aktien an der Brack Capital Properties N.V. ("BCP") an eine Tochtergesellschaft der LEG IMMOBILIEN SE ("LEG") zu einem Kaufpreis von EUR 75 Millionen verkauft. Der Kaufpreis entspricht dem EPRA NAV je Aktie zum 30. September 2021.

Zusätzlich hat sich die ADLER Real Estate gegenüber der LEG unwiderruflich verpflichtet, ihre übrigen an der BCP gehaltenen Aktien im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebots der LEG für Aktien der BCP einzuliefern, sofern der angebotene Preis je Aktie EUR 157,00 (EUR 765 Millionen für den verbleibenden Anteil der ADLER Real Estate) nicht unterschreitet und die (erste) Annahmefrist spätestens am 30. September 2022 endet. Im Gegenzug zahlt die LEG an die ADLER Real Estate - zusätzlich zum Kaufpreis - eine Prämie in Höhe von EUR 7,5 Millionen.

Dienstag, 30. November 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Neuer Verhandlungstermin nunmehr am 12. Mai 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) hat das LG Dortmund nach einer pandemiebedingten Verzögerung (Absage des für den 10. Dezember 2020 angesetzten Termins) den neuen Verhandlungstermin nunmehr wegen einer Terminkollision vom 17. Februar 2022 auf den 12. Mai 2022 verschoben. 

Zu diesem Termin sollen die Sachverständigen Ulrich Kühnen und Wolfram Wagner zur Erörterung des Prüfberichts geladen werden (wobei die Wahrnehmung des Termins durch einen genügt). 

Das Gericht will insbesondere klären, ob die Planung für die Jahre 2019 - 2021 hinreichend plausibel war, obwohl die aufgrund des Forecasts für 2018 angenommenen IST-Zahlen nicht den tatsächlichen Zahlen für dieses Jahr entsprechen. Auch will es wissen, warum die Planzahlen für die folgenden Jahre 2019 ff. unverändert geblieben sind, obwohl sich abzeichnete, dass der Forecast für 2018 von den tatsächlichen Zahlen abwich. Im Übrigen soll die Wertentwicklung der Sonderwerte erörtert werden. Weitere Punkte sind die Überprüfung der Marktrisikoprämie (eigene Untersuchungen des sachverständigen Prüfers?), der Beta-Faktor und der Wachstumsanschlag.

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Dortmund, Az. 18 O 29/19 AktE
Langhorst u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA)

86 Antragsteller 
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum BuG:
LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, zuvor: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)

91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Bioenergy Capital AG

ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG
Köln 

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung im Zusammenhang mit einem
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 Sätze 1 und 8 UmwG
i.V.m. §§ 327a ff. AktG

Es ist beabsichtigt, die Bioenergy Capital AG mit dem Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 71216, als übertragende Gesellschaft auf die ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG, mit dem Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 65137, als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Die Verschmelzung erfolgt im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre aus der übertragenden Bioenergy Capital AG gemäß den Bestimmungen des § 62 Abs. 5 Sätze 1 und 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG.

Da sich mehr als 90 % des Grundkapitals der Bioenergy Capital AG in der Hand der übernehmenden ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach ist eine Hauptversammlung bei der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG durchzuführen, in der über die Zustimmung zur vorgenannten Verschmelzung beschlossen wird, wenn Aktionäre der übernehmenden ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zur Verschmelzung beschlossen wird.


ABAG AKTIENMARKT BETEILIGUNGS AG

Rolf Ackermann
– Vorstand –

SCI AG: Net Asset Value

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Usingen (29.11.2021/17:30) - Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - mit aktuell 26,10 Euro ermittelt, das entspricht einer Steigerung von rd. 0,2% gegenüber der letzten Bekanntgabe. Kursrückgänge bei unseren größeren Positionen LS Invest und InnoTec konnten durch Kursgewinne bei Latvijas Balzams und Zuflüsse durch Nachbesserungen aus Spruchverfahren, hier vor allem aus der Beendigung des Verfahrens anlässlich der Verschmelzung der ABIT AG auf die GFKL Financial Services AG im Jahr 2006 überkompensiert werden.

Das Einreichungsvolumen (frühere Aktienpositionen, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 19,8 Mio. Euro.

AKASOL AG: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2021

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Darmstadt, 29. November 2021 - Der Vorstand der AKASOL AG ("AKASOL"; ISIN DE000A2JNWZ9) hat heute auf Basis der vorläufigen Ergebnisse für die ersten zehn Monate 2021 und der zuletzt übermittelten Abruf-Forecasts der Kunden seine Prognose für das Geschäftsjahr 2021 angepasst.

Auf Basis vorläufiger Zahlen hat AKASOL in den ersten zehn Monaten des Geschäftsjahres 2021 ein Umsatzwachstum um 64,1% auf 78,1 Mio. EUR erzielt (10M 2020: 47,6 Mio. EUR). Das um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch BorgWarner sowie Einmaleffekte bereinigte Konzern-EBIT liegt für die ersten zehn Monate 2021 bei -12,7 Mio. EUR (10M 2020: -8,4 Mio. EUR).

Trotz erheblich reduzierter Abruferwartungen eines Großkunden für das Restjahr 2021 erwartet der AKASOL-Vorstand aus heutiger Sicht für das Gesamtjahr 2021 weiterhin ein Umsatzwachstum um bis zu 50%.

Das EBIT des operativen Geschäfts für das Geschäftsjahr 2021 wird durch die reduzierten Abrufe und die unzureichende Teileverfügbarkeit von insbesondere Elektronikkomponenten voraussichtlich jedoch unterhalb des 2020 erreichten EBIT von -12,1 Mio. EUR liegen, weil bereits die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen sowie die Produktionskapazität für ein höheres Umsatzvolumen im Restjahr 2021 geschaffen wurden.

Ursprünglich wurde für 2021 prognostiziert, dass bei Erreichen des erwarteten Umsatzwachstums auch ein im Vergleich gegenüber 2020 - somit vor Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernahme durch BorgWarner - deutlich verbessertes EBIT erzielt werden kann.

Montag, 29. November 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Actris AG: Anhörung der Sachverständigen am 17. Februar 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem seit elf Jahren laufenden Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Actris AG (Umfirmierung der ehemaligen Henninger Bräu AG und Konzentration auf das Immobiliengeschäft) hatte das Landgericht Mannheim vor einigen Jahren eine vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 7,21 angeregt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/10/vergleichsvorschlag-im-spruchverfahren_28.html.

Der nach Scheitern des Vergleichsvorschlags gerichtlich bestellte Sachverständiger Prof. Dr. Martin Jonas, Warth & Klein Grant Thornton AG, kam in seinem Gutachten vom 25. September 2020 auf einen Wert je Actris-Aktie in Höhe von EUR 5,08. Im Vergleich zu dem von der Hauptaktionärin angebotenen Betrag von lediglich EUR 4,14 würde dies eine Erhöhung um ca. 22,7 % bedeuten.

Das Landgericht Mannheim will Herrn Prof. Dr. Jonas und Frau Silke Jakobs am Donnerstag, den 17. Februar 2022, 10:30 Uhr, anhören. Angesichts der anhaltenden Pandemiesituation hat das Gericht eine Verhandlung mit Videozuschaltung (§ 128a ZPO) ermöglicht.

LG Mannheim, Az. 23 AktE 25/10
Vogel u.a. ./. ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG
82 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Wolfgang Fleck, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, ACTRIS Beteiligungs GmbH & Co. KG: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rittershaus & Koll., Mannheim

Sonntag, 28. November 2021

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 und Bekanntmachung am 1. September 2021 (Fristende am 1. Dezember 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • Wild Bunch AG: Squeeze-out
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Rückkaufangebot für Aktien der HÖVELRAT Holding AG (früher: NORDAKTIENBANK AG) zu EUR 6,60

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der HOEVELRAT HOLDING AG O.N. macht die HÖVELRAT Holding AG Ihnen ein Rückkaufangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: HOEVELRAT HOLDING AG O.N.
WKN: 543030
Art des Angebots: Rückkauf 
Anbieter: HÖVELRAT Holding AG
Abfindungspreis: 6,60 EUR je Aktie 

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an HÖVELRAT-Aktionäre in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. 

Der Anbieter bietet an, bis zu 112.000 Aktien zu übernehmen. Wenn die Aktionäre insgesamt mehr Aktien einreichen, kann es zu einer sogenannten Pro-Rata-Zuteilung kommen. In diesem Fall würde der Anbieter von den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, jeweils nur einen Teil der Aktien übernehmen. Aktionäre, die bis zu 100 Aktien andienen, erhalten eine volle Zuteilung. 

Alle Details im Internet 
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit im Bundesanzeiger vom 24.11.2021 unter www.Bundesanzeiger.de nachlesen.    (...)

Freitag, 26. November 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der mediantis Aktiengesellschaft (früher: buecher.de AG) geht vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht weiter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der mediantis Aktiengesellschaft (der früheren am Neuen Markt notierten buecher.de AG), Tutzing, hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. Juni 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_2.html

Den dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht mit Beschluss vom 25. November 2021 nicht abgeholfen. Mit dem Nichtabhilfebeschluss hat es die Sache dem nunmehr zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

LG München I, Beschluss vom 25. Juni 2021, Az. 5 HK O 9171/17
Arendts, A. u.a. ./. Freiherr von Rheinbaben, R.
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben: 
Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, 80539 München

Wild Bunch AG: Voltaire Finance B.V. - Übertragungsverlangen für Aktien der Minderheitsaktionäre (aktienrechtlicher Squeeze-Out)

Berlin (25.11.2021/15:15) - 25. November 2021 - Die Voltaire Finance B.V. (Schiphol), hat der Wild Bunch AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Wild Bunch AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Voltaire Finance B.V. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).

Die Voltaire Finance B.V. hält nach eigenen Angaben rund 96,20 % des Grundkapitals der Wild Bunch AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung je Wild Bunch-Aktie wird die Voltaire Finance B.V. der Wild Bunch AG nach Abschluss der unter anderem erforderlichen Unternehmensbewertung mitteilen. Anschließend wird der Vorstand der Wild Bunch AG entscheiden, ob der Squeeze-out im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, oder ob zu diesem Zweck eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden wird. Eine Hauptversammlung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 stattfinden. Bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung hinsichtlich der Beschlussfassung über das Übertragungsverlangen behält sich die Voltaire Finance B.V. einen Widerruf des Übertragungsverlangens vor.

Mitteilende Person: Sophie Jordan (Vorstandsmitglied)

Drei Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beiträge in Englisch, siehe: http://shareholders-germany.blogspot.com/) haben kürzlich die Schwelle von drei Millionen Seitenaufrufe geknackt, was bei einem doch recht speziellen Thema erfreulich ist. Hinzu kommen Aufrufe der SpruchZ-Beiträge bei wallstreet:online und auf anderen Webseiten, wie etwa auf der XING-Gruppe "Unternehmensbewertung und Spruchverfahren" (siehe: https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-151f-1077308/posts).

Donnerstag, 25. November 2021

EQT AB: Annahmefrist für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot von Zorro Bidco für alle ausstehenden zooplus-Aktien beginnt

- Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot läuft vom 24. November 2021 bis zum 12. Januar 2022

- Angebotspreis von EUR 480 je Aktie in bar entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Zorro Bidco

- Mehr als 89 Prozent der Aktien von zooplus wurden bereits im Rahmen des Übernahmeangebots angedient

- Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen und es wird keine weitere Annahmefrist geben


24. November 2021 - London & München - Hellman & Friedman LLC ("Hellman & Friedman" oder "H&F") und der EQT IX Fonds ("EQT Private Equity") haben heute bekannt gegeben, dass die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot (das "Delisting-Erwerbsangebot") der Zorro Bidco S.à r.l. ("Zorro Bidco"), einer von durch H&F beratenen Fonds kontrollierten Holdinggesellschaft, für alle ausstehenden Aktien (ISIN: DE0005111702) der zooplus AG ("zooplus" oder die "Gesellschaft") veröffentlicht wurde.

zooplus-Aktionäre können ihre Aktien im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zu einem Preis von EUR 480 je Aktie in der heute beginnenden Delisting-Annahmefrist andienen. Die Frist endet am 12. Januar 2022 um Mitternacht (MEZ). Diese Gegenleistung entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von Zorro Bidco (das "Übernahmeangebot"), das am 22. November 2021 endete.

Zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 22. November 2021 ist das Übernahmeangebot für mehr als 89 Prozent der gesamten Aktien von zooplus angenommen worden. Dieser Prozentsatz kann sich durch zusätzliche Buchungen von eingelieferten Aktien weiter erhöhen. Das endgültige Ergebnis des Übernahmeangebots wird am 25. November 2021 auf www.hf-offer.de veröffentlicht. Die finale Abwicklung des Übernahmeangebots wird voraussichtlich bis zum 6. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Hellman & Friedman und EQT Private Equity sind davon überzeugt, dass zooplus davon profitieren würde, als nicht börsennotiertes Unternehmen zu agieren. Das Unternehmen könnte sich so besser auf längerfristige Ziele konzentrieren und müsste sich nicht mehr nach den kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts und den regulatorischen Anforderungen an ein börsennotiertes Unternehmen richten. Vorstand und Aufsichtsrat von zooplus beabsichtigen, vorbehaltlich einer Prüfung der Angebotsunterlage, das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen.

Die näheren Einzelheiten zu den Annahmemodalitäten sind in der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot dargelegt. Die Aktionäre von zooplus sollten sich bei ihrer Depotbank nach den entsprechenden Fristen erkundigen, innerhalb derer sie im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots gegebenenfalls tätig werden müssen. Es wird keine weitere Annahmefrist geben, so dass das Delisting-Erwerbsangebot am 12. Januar 2022 endet, vorbehaltlich der Ausnahmen, die in der Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot dargelegt sind und zu einer Verlängerung der Annahmefrist führen können. Das Delisting-Erwerbsangebot unterliegt keinen Vollzugsbedingungen.

Die am 25. Oktober 2021 bekanntgegebene Partnerschaft zwischen Hellman & Friedman und EQT Private Equity zur Finanzierung des Übernahmeangebots von Zorro Bidco umfasst auch die Finanzierung des Delisting-Erwerbsangebots. EQT Private Equity beabsichtigt, vorbehaltlich der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen und des Eintritts weiterer Bedingungen, ein gemeinsam kontrollierender Partner mit gleichen Governance-Rechten in einer Holdinggesellschaft von Zorro Bidco zu werden.

Zorro Bidco und zooplus haben eine Investorenvereinbarung geschlossen, in der zooplus unter bestimmten Bedingungen zugesagt hat, den Widerruf der Zulassung aller zooplus-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Gemäß der Investorenvereinbarung wird zooplus zudem die Beendigung der Einbeziehung der zooplus-Aktien in den Handel im Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse Berlin und im Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über Tradegate Exchange verlangen. Im Anschluss an ein erfolgreiches Delisting können die zooplus-Aktien nicht mehr im Regulierten Markt und im elektronischen Handelssystem (XETRA) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Der Handel der zooplus-Aktien im Teilbereich Berlin Second Regulated Market der Wertpapierbörse Berlin wird ebenfalls eingestellt werden. Dies kann sich nachteilig auf den Handel mit zooplus-Aktien und den Preis, zu welchem zooplus-Aktien gehandelt werden, auswirken.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet worden. Die Angebotsunterlage und eine unverbindliche englische Übersetzung sind nunmehr unter www.hf-offer.de verfügbar. Kopien dieser Unterlagen können auch kostenfrei bei BNP Paribas Securities Services S.C.A., Niederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, angefordert werden (Anfragen per Fax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).

__________________

Anmerkung der Redaktion:

Mit Erreichen der 90 %-Schwelle kann ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out durchgeführt werden, mit 95 % ein aktienrechtlicher Squeeze-out.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Entscheidungsverkündungstermin am 8. April 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hat das LG München I nunmehr Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf Freitag, den 8. April 2022, 9:00 Uhr, bestimmt.  

In dem Verfahren hatten die beiden gerichtlich bestellten Gutachter, Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (IVA VALUATION & ADVISORY AG) und Prof. Dr. Christian Aders (c/o ValueTrust Financial Advisors SE), Anfang 2018 ihr Gutachten vorgelegt. Die Sachverständigen kamen darin bei einer "kumulierten Betrachtung aller Werteffekte" zu einem Wert je HVB-Aktie in Höhe von EUR 41,55. Die "kumulierte Wertabweichung" betrage EUR 3,29 je HVB-Aktie bzw. 8,6 % mehr im Vergleich zu dem durch das Auftragsgutachten von Ernst & Young ermittelten Wert von EUR 38,26, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html

Nach Vorlage schriftlicher Ergänzungsgutachten (und Verzögerungen aufgrund der COVID-19-Pandemie) hat die 5. Kammer für Handelssachen am 10. und 11. November 2021 die Sache verhandelt. Bei diesem Termin wurde der Gutachtensauftrag erweitert auf die Herren Semith Soylu (IVA) und Benno Jacke (Value Trust) und die nunmehr vier Sachverständigen über zwei volle Tage zu dem Gutachten und den ergänzenden (inzwischen drei) gutachterlichen Stellungnahmen angehört. Die Sachverständigen sollen die im Verlaufe der Verhandlung zugesagten schriftlichen Stellungnahmen bis zum 23. Dezember 2021 nachreichen.

LG München I, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der VTG Aktiengesellschaft

VTG Aktiengesellschaft
Hamburg
im Auftrag derWarwick Holding GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der VTG Aktiengesellschaft, Hamburg
– ISIN DE000VTG9999 –

Die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft vom 22. September 2021 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Warwick Holding GmbH, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 18. November 2021 in das Handelsregister der VTG Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Hamburg (HRB 98591) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der VTG Aktiengesellschaft auf die Warwick Holding GmbH übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Warwick Holding GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro 88,11 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der VTG Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Hamburg ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der VTG Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

BNP Paribas Securities Services S.C.A.

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden.

Die Entgegennahme der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien erfolgen für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der VTG Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327 f. AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der VTG Aktiengesellschaft gewährt werden. 

Frankfurt am Main, im November 2021

Warwick Holding GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. November 2021

___________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

IVA zur virtuellen HV in Österreich: Aktionärs-Lockdown soll verlängert werden

Am 19. November wurde die Verlängerung der gesellschaftsrechtlichen COVID19-Verordnung (Änderung des COVID-19-GesG) erstmals der parlamentarischen Begutachtung zugeführt. Geplant ist, den Lockdown für Aktionäre um weitere sechs Monate zu verlängern. Die dritte (!) Hauptversammlungssaison soll somit großteils wieder virtuell ablaufen und den Aktionären nur eingeschränkte Rechte gewähren. Für viele IVA-Mitglieder ist dies nicht nachvollziehbar und wird aktiv bestritten. Der gesetzgebende Willensbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, sodass die Hoffnung besteht, diesen Zustand zu verkürzen. Positiv ist in den parlamentarischen Materialien zu verstehen, dass Unternehmen trotz der Verlängerung Präsenz-HVs durchführen können. Die virtuelle HV ist ausschließlich eine Pandemie-bedingte Option.

Quelle: IVA-News Nr. 11/2021

Squeeze-out bei der der conwert Immobilien Invest SE: IVA zum Überprüfungsverfahren

In Sachen Gesellschafterausschluss Conwert hat am 15.11.2021 eine Verhandlung stattgefunden. Hier besteht der Sonderfall, dass es drei unterschiedliche Bewertungen gibt (31,61 EUR Keppert I, 22,59 EUR Keppert II und 18,13 EUR Rabel – von der Vonovia SE geleistete Barabfindung betrug 17,08 EUR). Antragsteller bemängelten wiederum Schwärzungen in den Gutachten und die Nichtberücksichtigung von Immobilienwertzuwächsen. Das Gremium legte dar, dass seiner Ansicht nach das Gutachten von Prof. Rabel eine solide und tragfähige Grundlage darstellen würde und bei den Schwärzungen nichts enthalten sei, was im Gutachten nicht berücksichtigt wurde. Die Parteien können binnen vier Wochen noch weitere Fragen einbringen. Der Sachverständige soll zu den Fragen bis Ende Jänner 2022 Stellung nehmen. Weiters sollen die Schwärzungen nochmals überprüft werden.

Quelle: IVA-News Nr. 11/2021

CA Immo: Starwood-Dividenden übertrieben

Am kommenden Dienstag steht im Rahmen einer ao. HV die Gewährung einer „Basiszusatzdividende“ in Höhe von 2,50 EUR und einer „Super-Dividende“ von 2,50 EUR zur Abstimmung. Dies sind die beiden einzigen Abstimmungspunkte der ao. HV, die auf Antrag von Hauptaktionär Starwood Capital stattfinden wird. Starwood hatte diesen Dividendenvorschlag gemacht, obwohl bereits eine reguläre Dividende ausgeschüttet wurde. Die Ausschüttung ist zwar wirtschaftlich darstellbar, doch angesichts der zukünftigen Aussichten und der möglichen Verschlechterung der Kreditbedingungen nicht opportun. Der IVA hält die Höhe für übertrieben und sieht auch den zeitlichen Konnex mit dem Übernahmeangebot kritisch. Der IVA daher wird gegen diese Beschlussvorschläge stimmen.

Quelle: IVA-News Nr. 11/2021

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
  • Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 und Bekanntmachung am 1. September 2021 (Fristende am 1. Dezember 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
  • zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ERLUS AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der ERLUS Aktiengesellschaft, Neufahrn/Ndb., zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 11456/21 verbunden.

Die Antragsteller hatten u.a. auf die erheblichen liquiden Mittel (laut Auskunft auf der Hauptversammlung ca. EUR 70 Mio., wobei nur EUR 29,5 Mio. als angeblich „freie Liquidität“ bei der Bewertung angesetzt wurden) und auf das wertvolle Immobilienvermögen verwiesen. Die Wachstumsrate sei mit lediglich 0,5 % deutlich zu niedrig angesetzt worden, die Marktrisikoprämie mit 5,75 % dagegen deutlich zu hoch.

Die Hauptaktionärin Girnghuber GmbH hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 96,99 je Stückaktie der ERLUS AG angeboten:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html

LG München I, Az. 5 HK O 11456/21
Jaeckel, J. u.a. ./. Girnghuber GmbH
74 Antragsteller

Mittwoch, 24. November 2021

BÖAG Börsen AG: Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover erweitern Handelszeiten bis 22:00 Uhr

PRESSEMITTEILUNG

Düsseldorf/Hamburg/Hannover, 24. November 2021 - Die Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover erweitern ihre Handelszeiten: Ab dem 29. November 2021 können Anleger an diesen drei Börsenplätzen montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr handeln. Zurzeit ist dies nur bis 20:00 Uhr möglich. Damit wird die Handelszeit mit den elektronischen Handelssystemen Quotrix und LS Exchange, an denen man bereits bis 22:00 Uhr bzw. 23:00 Uhr handeln kann, harmonisiert. Anleger profitieren von dieser besonderen Flexibilität, da somit auch die Handelszeiten an den wichtigsten US-Börsen mit abgedeckt werden.

Übersicht zu "Altverfahren": Dokumente zu Spruchverfahrenswerten sichern!

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Mehrere Depotbanken haben angekündigt, Abrechnungen und sonstige Dokumente nur noch für zehn Jahre vorrätig zu halten. Bei noch laufenden Spruchverfahren sollten daher die entsprechenden Dokumente zur Sicherheit ausgedruckt bzw. gespeichert werden, da in zunehmenden Maße keine automatische Auszahlung der Nachbesserung mehr erfolgt (u.a. ein Grund, sich an einem Spruchverfahren zu beteiligen). 

Wir sind daher gebeten worden, eine Aufstellung älterer Spruchverfahren, die sich der 10-Jahre-Grenze nähern oder diese bereits überschritten haben, zur Verfügung zu stellen. Darunter fallen Extremfälle, wie der Squeeze-out bei der Volksfürsorge, der nach zehn Jahren Nicht-Bearbeitung erst nach 18 Jahren erstinstanzlich abgeschlossen werden konnte (und sich nunmehr in der Beschwerdeinstanz befindet), aber auch normale Spruchverfahren, die sich u.a. aufgrund der COVID-Pandemie verzögert haben.

Die Liste der "Altverfahren" (nicht abschließend):

- Aachener und Münchner Versicherung AG (Squeeze-out), LG Köln, Beschluss vom 7. August 2015, 82 O 99/03; OLG Düsseldorf ?

- Actris AG (Squeeze-out), LG Mannheim, Az. 23 AktE 25/10

- Albingia Versicherungs-AG (Verschmelzung), LG Hamburg, Az. 414 O 109/00

- Altana AG (Squeeze-out), OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 13/20 (AktE), LG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2020, Az. 39 O 50/10 (AktE)

- AXA Konzern AG (Squeeze-out), OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 3/20 (AktE), LG Köln, Beschluss vom 12. Juli 2019, Az. 82 O 135/07

- Bewag AG (Fusion), Kammergericht, Az. 2 W 9/17.SpruchG, LG Berlin, Beschluss vom 28. März 2017, Az. 102 O 126/03 AktG

- GAUSS Interprise AG (Beherrschung), LG Hamburg, Az. 404a HKO 52/04 (bisher: 404 O 52/04)

- GAUSS Interprise AG (Squeeze-out), LG Hamburg, Az. 404a HKO 201/06 (bisher: 404 O 201/06)

- Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG (Squeeze-out), OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 6/20 (AktE), LG Köln, Beschluss vom 10. Januar 2020, Az. 91 O 164/06

- Holsten AG (Squeeze-out), LG Hamburg, Az. 404a O 103/06 (zuvor: 404 O 103/06)

- HypoVereinsbank (Squeeze-out), LG München I, Az. 5 HK O 16226/08

- IDS Scheer (BuG), OLG Saarbrücken, Az. 1 W 5/19, LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018, Az. 7KfH O 34/10

- IDS Scheer AG (Fusion), OLG Saarland, Az. 1 W 31/13, LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2013, Az. 17 O 5/11

- Kölnische Rück (Squeeze-out), LG Köln, Az. 82 O 2/09

- Vattenfall Europe Aktiengesellschaft (Squeeze-out), LG Berlin, Az. 102 O 88/08 AktG

- Volksfürsorge Holding AG (Squeeze-out), OLG Hamburg, LG Hamburg, Beschluss vom 31. Mai 2021, Az. 404 HKO 175/03

- W.O.M. World of Medicine AG (Squeeze-out), LG Berlin, Az. 102 O 97/12.SpruchG

- Liste wird fortgesetzt -