Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 1. Oktober 2021

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der HABA Computer Aktiengesellschaft

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH
Koblenz

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HABA Computer Aktiengesellschaft, Hamburg

Die ordentliche Hauptversammlung der HABA Computer Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg („HABA AG“) vom 18. August 2021 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG auf die Hauptaktionärin, die APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH mit Sitz in Koblenz („APV GmbH“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 400,00 je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00 der HABA AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. September 2021 in das Handelsregister der HABA AG beim Amtsgericht Hamburg (HRB 39857) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HABA AG in das Eigentum der APV GmbH übergegangen.

Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG von der APV GmbH

eine Barabfindung von EURO 400,00
je auf den Inhaber lautender Aktie im Nennbetrag von je DM 50,00
der HABA AG.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der IVC Independent Valuation & Consulting Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der HABA AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Über die Aktien der HABA AG ist keine bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, als einzige Wertpapiersammelbank im Sinne von § 1 Abs. 3 DepotG hinterlegte Globalurkunde ausgestellt worden. Die Aktien der HABA AG sind nicht girosammelverwahrt.

Die Minderheitsaktionäre werden aufgefordert, ihre effektiven Aktienurkunden nebst Gewinnanteilsscheinen und Erneuerungsscheinen bis zum 23. Dezember 2021 an die APV GmbH, Maria Trost 21, 56070 Koblenz, zu Händen der Geschäftsführung, zu übersenden und dabei ihre Bankverbindung zur Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Die Barabfindung wird den Minderheitsaktionären unverzüglich nach Abwicklung der mit der Einreichung effektiver Aktienurkunden verbundenen Maßnahmen an die von ihnen im Übersendungsschreiben genannte Bankverbindung gezahlt.

Barabfindungsbeträge, die mangels Mitwirkung der ausgeschiedenen Aktionäre nicht bis zum Ablauf des 24. Januar 2022 ausgezahlt werden können, werden anschließend zugunsten der Berechtigten bei folgender Hinterlegungsstelle unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt: Amtsgericht Hamburg, Hinterlegungsstelle, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg. Die HABA AG behält sich zudem vor, nicht rechtzeitig eingereichte effektive Aktienurkunden für kraftlos zu erklären.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der HABA AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der HABA AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die APV GmbH übergegangen sind. 

Koblenz, im September 2021

APV Ärztliche Privatverrechnungsstelle GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. September 2021

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.09.2021

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.09.2021

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.09.2021 3,61 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 3,10 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 14,13 % unter dem Inventarwert vom 30.09.2021. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. September 2021 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
GK Software SE,
Lotto24 AG,
freenet AG,
Hella Gmbh & Co. KGaA
RM Rheiner Management AG,
Weleda AG PS,
Kabel Deutschland Holding AG,
ZEAL Network SE.

Lotto24 AG: Mit Ablauf des Delisting-Angebots erreicht der Großaktionär ZEAL 94,86 %. Es fehlen damit nur noch 2.290 Aktien für einen aktienrechtlichen Squeeze-out.

HELLA GmbH & Co. KGaA: Faurecia hat die die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht. Bei Erreichen der jeweiligen Schwellenwerte ist ein Squeeze-out beabsichtigt. Bezüglich eines Delistings zeigt man sich flexibel. Hella und Faurecia warnten aufgrund des aktuellen Chipmangels, Faurecia stieg daraufhin im Kurs.

Tele Columbus AG: Das Delisting der Aktien der von der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte mit Ablauf des 8. September 2021. Bis zum Meldestichtag am 1. September wurden 0,35 % der Aktien angedient, der Anteil des Großaktionärs Kublai stieg auf 94,43 %.

Ceconomy AG: Trotz steigender Bedeutung des Online-Handels für Ceconomy bei vergleichsweiser hoher Bewertung des französischen Wettbewerbers Fnac Darty kam es zu Kursrückgängen, die wir für Käufe genutzt haben.

GAG Immobilien AG: Hier konnten wir günstig eine Position aufbauen.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Anhörung des Sachverständigen am 7. April 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschter Gesellschaft hat das LG Dortmund einen Verhandlungstermin auf den 7. April 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Bei diesem Termin soll der Sachverständige, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Wolf Achim Tönnes, zu seinem Gutachten vom 1. März 2021 und den dagegen erhobenen Einwendungen angehört werden. Vorab soll der Sachverständige schriftlich Stellung nehmen, wie sich der Unternehmenswert darstellt, wenn die persönlichen Ertragssteuern bei der fiktiven Veräußerung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens berücksichtigt werden.
 
In dem erwähnten Gutachten war der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, dass die angebotene Abfindung in Höhe von EUR 37,35 je Stückaktie angemessen sei. Hinsichtlich des Ausgleichs kam er dagegen zu einem höheren Betrag, nämlich EUR 1,44 brutto (vor KSt/Solz) bzw. EUR 1,25 netto (nach KSt/SolZ) statt der angebotenen EUR 1,17 brutto.

LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)
Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, DMG MORI GmbH:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, 70597 Stuttgart

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG
  • Biotest AG
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung soll durch Anfechtungsklage verzögert worden sein
  • zooplus AG: Übernahmeangebote
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Übernahmeangebot für Stamm- und Vorzugsaktien der AGROB Immobilien AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHTZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

RFR InvestCo 1 S.à r.l.
37A, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B257215

Zielgesellschaft:

AGROB Immobilien AG 
Münchener Straße 101 
85737 Ismaning 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 41185 
ISIN: DE0005019004 (Stammaktien) WKN: 501900 (Stammaktien) 
ISIN: DE0005019038 (Vorzugsaktien) WKN: 501903 (Vorzugsaktien)

Angaben der Bieterin:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. (die "Bieterin") mit Sitz in Luxemburg hat heute entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG mit Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der AGROB Immobilien AG in Höhe von EUR 3,00 (ISIN DE0005019004) (die "AGROB-Stammaktien") und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) (die "AGROB-Vorzugsaktien") abzugeben (das "Übernahmeangebot").

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten.

Das Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Übernahmeangebots werden im Internet unter https://www.rfr-offer.de veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die RFR InvestCo 1 S.à r.l. hat heute einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à r.l. Luxemburg und der Ersa V S.à r.l., geschlossen, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB-Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags erfolgt voraussichtlich Ende Oktober.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der AGROB Immobilien AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der AGROB Immobilien AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Luxemburg, den 30. September 2021

RFR InvestCo 1 S.à r.l.

AGROB Immobilien AG: Mitteilung über Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die RFR InvestCo 1 S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg ("Bieterin") hat am 30. September 2021 (veröffentlicht um 23.45 Uhr) gemäß § 10 WpÜG ihre Entscheidung bekannt gegeben, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gemäß §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der AGROB Immobilien AG zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 3.00 je Aktie (ISIN DE0005019004) und sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie (ISIN DE0005019038) abzugeben.

Für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Stammaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 40,05 in bar und für jede der Bieterin eingereichte AGROB-Vorzugsaktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 36,44 in bar als Gegenleistung anbieten. Das Übernahmeangebot soll nach der Mitteilung im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bedingungen erfolgen.

Zugleich hat die Bieterin mitgeteilt, dass sie am 30. September 2021 einen Aktienkaufvertrag mit der Ersa IV S.à.r.l., Luxemburg, und der Ersa V S.à.r.l. abgeschlossen hat, unter dem sie insgesamt 1.894.517 AGROB-Stammaktien (entspricht ca. 81,87% der AGROB-Stammaktien) zu einem Preis von EUR 40,05 je AGROB-Stammaktie und 390.449 AGROB-Vorzugsaktien (entspricht ca. 24,67% der AGROB Vorzugsaktien) zu einem Preis von EUR 36,44 je AGROB-Vorzugsaktie erwerben wird. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags soll nach der Mitteilung voraussichtlich Ende Oktober erfolgen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden nach Erhalt und Prüfung der Angebotsunterlage im Einklang mit ihren gesetzlichen Pflichten eine begründete Stellungnahme abgeben.

Ismaning, den 01.10.2021

Der Vorstand

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien HolidayCheck Group AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHTZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Burda Digital SE
Arabellastraße 23
81925 München 
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240850

Zielgesellschaft: 
HolidayCheck Group AG 
Neumarkter Straße 61 
81673 München 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133680 
ISIN DE0005495329 I WKN: 549532

Angaben der Bieterin:

Die Burda Digital SE (die "Bieterin") mit Sitz in München, Deutschland hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der HolidayCheck Group AG mit Sitz in München, Deutschland (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HolidayCheck Group AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der HolidayCheck Group AG in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE0005495329) (die "HolidayCheck-Aktien") abzugeben (das "Delisting-Angebot").

Für jede der Bieterin eingereichte HolidayCheck-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,70 in bar als Gegenleistung anbieten.

Die Bieterin beabsichtigt, in Abstimmung mit der Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der HolidayCheck-Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 73,13 % am Grundkapital der HolidayCheck Group AG.

Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter https://www.burda-digital.de veröffentlicht.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der HolidayCheck Group AG. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der HolidayCheck Group AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

München, den 29. September 2021

Burda Digital SE

Erneutes Kaufangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 2,31

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Inhaber der der oben genannten Nachbesserungsrechte auf eine eventuelle Nachzahlung, für die im Rahmen des Squeeze-out auf den Hauptaktionär übergegangenen Aktien der Conwert Immobilien Invest SE, macht Ihnen die Petrus Advisers Ltd. ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.-
WKN: A2JAK6
Art des Angebots: Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot 
Anbieter: Petrus Advisers Ltd.
Abfindungspreis: 2,31 EUR je Nachbesserungsrecht 

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben. Nähere Informationen hierzu liegen uns allerdings nicht vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie das freiwillige öffentliche  Erwerbsangebot  der  Petrus  Advisers  Ltd.  annehmen.  Wir  werden  eine  solche  Prüfung  nicht vornehmen. 

Alle Details im Internet
Weitere Informationen zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot können Sie jederzeit in der Angebotsunterlage nachlesen, welche auf der Internetseite der Petrus Advisers Ltd. unter dem Link https://petrusadvisers.com/de/erwerbsangebote veröffentlicht ist.    (...)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ANZAG beendet: Es bleibt bei der erstinstanzlichen Erhöhung um fast 13 %

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25. November 2014 die Barabfindung auf EUR 32,72 je ANZAG-Aktie festgelegt (Erhöhung um ca. 12,74 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/12/spruchverfahren-zum-squeeze-out-anzag.html.

Das OLG Frankfurt am Main hat numehr mit Beschluss vom 13. September 2021 die gegen diese Entscheidung von der Antragsgegnerin und von mehreren Antragsteller eingelegten Beschwerden zurückgewiesen. Es bleibt damit bei der erstinstanzlichen Erhöhung.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. September 2021, Az. 21 W 38/15
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. November 2014, Az. 3-05 O 43/13
Zürn u.a. ./. Alliance Healthcare Deutschland Holdings 1 GmbH
96 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA WP Dr. Matthias Schüppen,
Graf Kanitz, Schüppen & Partner, 70173 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Allen & Overy, 60306 Frankfurt am Main

HolidayCheck Group AG plant Delisting, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 29. September 2021 - Der Vorstand der HolidayCheck Group AG (ISIN DE0005495329) hat heute beschlossen, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting).

Im Rahmen einer heute durchgeführten gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, mit der Burda Digital SE, die mit ca. 73 % an der Gesellschaft beteiligt ist, eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abzuschließen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Burda Digital SE, den Aktionären der Gesellschaft ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien zu einem Barangebotspreis von Euro 2,70 je Aktie zu unterbreiten. Nach Einschätzung der Burda Digital SE liegt der Angebotspreis über dem gesetzlich für ein Delisting-Erwerbsangebot geforderten volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate. Der endgültige Preis wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt werden und mag von dem geschätzten Betrag abweichen. Als Delisting-Erwerbsangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.

Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und wird im Rahmen der gesetzlichen Erfordernisse des § 27 WpÜG zum Delisting-Erwerbsangebot Stellung nehmen.

Über den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse drei Börsentage nach der Veröffentlichung des Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen soll, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs werden die Aktien der HolidayCheck Group AG nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.

Dienstag, 28. September 2021

Schaltbau Holding AG: Mitteilung an die Inhaber der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5FV1)

München, 27. September 2021 - Die Schaltbau Holding AG (die "Emittentin") macht hiermit gemäß § 11(b)(ii)(D) der Anleihebedingungen der Pflichtwandelschuldverschreibungen 2021/2022 (ISIN DE000A3E5FV1, die "Schuldverschreibungen") bekannt, dass die Voltage BidCo GmbH (die "Bieterin") heute eine Mitteilung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG veröffentlicht hat, wonach (i) das von ihr unterbreitete Übernahmeangebot an die Aktionäre der Emittentin (das "Übernahmeangebot") bis zum Ablauf der Annahmefrist nach § 16 Abs. 1 WpÜG, d.h. bis zum 22. September 2021, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit), für 8.032.191 Aktien (dies entspricht ca. 78,49 % der zum 31. August 2021 ausgegebenen Aktien) angenommen wurde und (ii) zum Ablauf der Annahmefrist alle Angebotsbedingungen erfüllt waren, mit Ausnahme solcher Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten sein mussten (d.h. der fusions- und investitionskontrollrechtlichen Genehmigungen).

Unter Berücksichtigung der außerhalb des Angebots von der Bieterin erworbenen 143.457 Aktien wird die Bieterin damit nach Vollzug des Übernahmeangebots mindestens 8.175.648 Aktien halten (dies entspricht ca. 79,89 % der zum 31. August 2021 ausgegebenen Aktien bzw. 74,86 % auf vollständig verwässerter Basis).

Sofern Anleihegläubiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bedingte Wandlungserklärungen abgegeben haben, werden diese gemäß § 11(b)(ii)(C) der Anleihebedingungen infolge der vorgenannten Veröffentlichung durch die Bieterin wirksam und unbedingt.

Anleihegläubiger, die bislang nicht von ihrem im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bestehenden Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben, dies aber noch tun wollen, können die von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen noch bis 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) am letzten Tag der weiteren Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG (11. Oktober 2021) in Aktien der Emittentin wandeln.

Über die Schaltbau-Gruppe

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte Schaltbau Holding AG (ISIN: DE000A2NBTL2) gehört mit einem Jahresumsatz von etwa 500 Mio. Euro und mit etwa 3.000 Mitarbeitern zu den international führenden Anbietern von Systemen und Komponenten für die Verkehrstechnik und die Investitionsgüterindustrie. Die Unternehmen der Schaltbau-Gruppe mit den Kernmarken Pintsch, Bode, Schaltbau und SBRS entwickeln hochwertige Technik und kundenspezifische technologische Lösungen für Bahninfrastruktur, Schienenfahrzeuge sowie Straßen- und Nutzfahrzeuge. Als einer der wenigen Spezialisten für intelligente Energiekonzepte auf Gleichstrombasis ist die Schaltbau-Gruppe darüber hinaus Innovationstreiber für schnell wachsende Zukunftsmärkte wie New Energy / New Industry und E-Mobility. Mehr Informationen zur Schaltbau-Gruppe finden Sie unter: https://schaltbaugroup.com/de.

Montag, 27. September 2021

Übernahme erfolgreich: Vonovia SE hält mehr als 50 % an der Deutsche Wohnen AG

Der größte deutsche Immobilienkonzern Vonovia SE hat nach einer heutigen Mitteilung die Aktienmehrheit an dem Konkurrenten Deutsche Wohnen erreicht. Bis zum späten Freitag habe sich die Vonovia 50,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Deutsche Wohnen gesichert. Vonovia ist gerade dabei, im nunmehr dritten Anlauf die Nummer zwei für EUR 53,- je Aktie zu übernehmen.

Zweimal war Vonovia gescheitert, weil nicht genügend Aktien der Deutsche Wohnen angeboten worden waren. Um diesmal Erfolg zu haben, hatte Vonovia-Chef Rolf Buch Bedingungen in dem Übernahmeangebot fallen gelassen, unter anderem die Mindestannahmeschwelle von 50 % der Aktien, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/09/deutsche-wohnen-se-verzicht-auf.html

Im Rahmen der Übernahme hat der Fonds Davidson Kempner kürzlich beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung beantragt. Damit soll der Deutsche Wohnen die Ausgabe neuer Aktien und der Verkauf eigener Aktien an Vonovia untersagt werden. Davidson Kempner besitzt nach eigenen Angaben 3,2 % des Grundkapitals der Deutsche Wohnen und ist auch an Vonovia beteiligt. Der Fonds wirft den Wohnungskonzernen vor, die Rechte der Aktionäre umgangen zu haben. Der Vorstand der Deutsche Wohnen habe eine Reihe rechtlich fragwürdiger Maßnahmen ergriffen, "deren einziger Zweck es ist, Vonovia dabei zu helfen, die Kontrolle über Deutsche Wohnen zu erlangen", heißt es in der Mitteilung. Dadurch werde das Recht der Aktionäre, über den Erfolg des Übernahmeangebots von Vonovia zu entscheiden, wesentlich beeinträchtigt.

Übernahmeangebot für Aktien der Aves One AG veröffentlicht

Rhine Rail Investment AG
München 

Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 

Die Angebotsunterlage zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Rhine Rail Investment AG, München, Deutschland, an die Aktionäre der Aves One AG, Hamburg, Deutschland, zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Aves One AG (ISIN DE000A168114) sowie eine unverbindliche englische Übersetzung sind ab heute im Internet unter 


abrufbar. 

Gedruckte Exemplare der Angebotsunterlage werden ab dem heutigen Tag bei der Société Générale S.A., Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Neue Mainzer Straße 46-50, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen postalischen Anschrift per Telefax an +49 69 71 74 583 oder E-Mail an custodyservices@sgss.socgen.com). 

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung im Internet unter 
im Internet am: 21.09.2021 

München, den 21. September 2021 

Rhine Rail Investment AG
Der Vorstand

zooplus AG: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von EQT auf die zooplus AG in Höhe von EUR 470,00 je zooplus-Aktie

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 25. September 2021 - Die Pet Bidco GmbH (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Investmentfonds gehalten wird, die von verbundenen Unternehmen der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verwaltet und kontrolliert werden, hat heute die Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Übernahmeangebot") an die Aktionäre der zooplus AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der zooplus AG (ISIN DE0005111702) ("zooplus-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 470,00 je zooplus-Aktie angekündigt.

Die Gesellschaft und die Bieterin haben zudem eine Investorenvereinbarung geschlossen mit dem Ziel, die nachhaltige Wachstumsstrategie der Gesellschaft weiter auszubauen und wesentliche Investitionen in die Stärkung der führenden Stellung der Gesellschaft auf dem europäischen Heimtiermarkt zu unterstützen.

Der Vollzug des Übernahmeangebots wird an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, unter anderem das Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % zuzüglich einer zooplus-Aktie, die Erteilung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe und weitere marktübliche Bedingungen.

Vorstand und Aufsichtsrat der zooplus AG begrüßen das Übernahmeangebot.

zooplus gibt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch EQT zu einem Preis von 470 Euro pro Aktie bekannt

München, 25. September 2021. Die zooplus AG, Europas führendeOnline-Plattform für Heimtierbedarf, begrüßt das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot durch EQT, eine globale Investment-Organisation, zu einem Angebotspreis von 470 Euro pro zooplus-Aktie in bar. Dies entspricht einem Aufschlag von 10 Euro auf das von Hellman & Friedman ("H&F") am 14. September 2021 veröffentlichte Angebot und einer Prämie von 69 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus-Aktie vom 12. August 2021, dem Tag vor der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots durch H&F für das Unternehmen.

Das Angebot ist ein Beleg für das Bestreben des Vorstands, den Wert für seine Aktionäre zu maximieren und gleichzeitig einen finanziellen und strategischen Partner zu finden, um den eigenen Wettbewerbsvorsprung zu stärken und die Marktführerschaft auf dem wachsenden und sich schnell wandelnden europäischen Heimtiermarkt auf lange Sicht auszubauen. Dies erfordert unter anderem substanzielle Investitionen in digitale Exzellenz, eine hervorragende Logistik und ein breites Produkt- und Service-Angebot, die sich nachteilig auf die kurz- und mittelfristige Profitabilität des Unternehmens auswirken - eine Strategie, die EQT voll unterstützt.

Eckdaten des Angebots

Das Barangebot von EQT in Höhe von 470 Euro je zooplus-Aktie impliziert eine Equity-Bewertung für zooplus von ca. 3,6 Milliarden Euro (diluted). Dies entspricht einer Prämie von 69 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs der zooplus-Aktie vom 12. August 2021. Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie und den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich kartellbehördlicher Freigaben. EQT hat nicht die Absicht, einen Beherrschungs- und / oder Gewinnabführungsvertrag mit zooplus abzuschließen. Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots hat EQT die Absicht, zooplus zu gegebener Zeit nach dem Vollzug der Übernahme von der Börse zu nehmen.

Unterstützung der Strategie von zooplus


EQT hat zahlreiche Unternehmen erfolgreich dabei begleitet, nachhaltig zu wachsen, die eigene Marktführerschaft auszubauen und Netzwerkeffekte im Portfolio optimal zu nutzen. Damit verfügt EQT über die nötige Finanzkraft und strategische Expertise, um zooplus beim Ausbau seiner langfristigen Marktführerschaft zu unterstützen. Beide Parteien haben das Ziel, langfristigen Wert zum Wohl der Kunden, Partner und Mitarbeiter von zooplus zu schaffen und eine Investorenvereinbarung unterzeichnet. In dieser Vereinbarung hat sich EQT dazu verpflichtet, erhebliche Wachstumsinvestitionen des Unternehmens, die nachhaltige Wachstumsstrategie von zooplus, seine paneuropäische Marktpräsenz sowie sein Management und Mitarbeiter zu unterstützen. Zudem befürwortet EQT, dass der Hauptsitz in München und alle anderen wesentlichen Standorte des Unternehmens erhalten bleiben.

EQT ist eine globale Investment-Organisation mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 71 Milliarden Euro in 27 aktiven Fonds. Die Organisation verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Heimtierbereich. Zu den aktuellen und früheren Portfoliounternehmen gehören IVC Evidensia, Europas führender Anbieter von Veterinärdienstleistungen, Bought By Many, ein in Großbritannien ansässiger Anbieter von Heimtierversicherungen sowie der skandinavische Omnichannel-Händler für Heimtierbedarf, Musti Group, den EQT im Jahr 2020 veräußert hat. EQT unterstützt seine Portfoliounternehmen darin, nachhaltiges Wachstum, operative Exzellenz und Marktführerschaft zu erreichen. Die Portfoliounternehmen profitieren darüber hinaus von EQTs globalem Netzwerk, dem Zugang zu seinen Branchenexperten und internen Digitalisierungsteams, die unter anderem über Expertenwissen in den Bereichen E-Commerce, digitale Geschäftsentwicklung, Cybersecurity und maschinelles Lernen verfügen.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes werden die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von EQT nach Freigabe durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt: www.eqt-offer.com

Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

Unternehmensprofil:

Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. Mit einem großen und relevanten Produktangebot in den Bereichen Tiernahrung sowie Tierpflege und -zubehör beliefert zooplus mehr als 8 Millionen Tierhalter in Europa, von denen mehr als 5 Millionen mehr als zwei Bestellungen im Jahr 2020 getätigt haben. Das Sortiment umfasst renommierte internationale Marken, beliebte lokale Marken sowie hochwertige, exklusive Eigenmarkenlinien für Tiernahrung, Zubehör, Pflegeprodukte, Spielzeug und vieles mehr für Hunde, Katzen, Vögel, Hamster, Pferde und viele andere bepelzte und nicht-bepelzte Freunde. Darüber hinaus profitieren zooplus-Kunden von exklusiven Treueprogrammen, dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, einer schnellen und zuverlässigen Lieferung sowie einem nahtlosen digitalen Einkaufserlebnis, kombiniert mit einer Vielzahl von interaktiven Inhalten und Community-Angeboten. Der Umsatz von zooplus belief sich im Geschäftsjahr 2020 auf mehr als 1,8 Mrd. EUR und erreichte damit einen Anteil von rund 7% am europäischen Markt für Heimtierbedarf, dessen Volumen sich auf etwa 28 Mrd. EUR bis 29 Mrd. EUR netto beläuft (Offline- und Online-Handel zusammengenommen).

Weitere Informationen zu zooplus finden Sie unter investors.zooplus.com oder auf unserer internationalen Shop-Seite unter zooplus.com.

Sonntag, 26. September 2021

Mitteilung von Netto-Leerverkaufspositionen ADLER Real Estate Aktiengesellschaft

Gladstone Capital Management LLP
London

Mitteilung von Netto-Leerverkaufspositionen

Zu folgendem Emittenten wird vom oben genannten Positionsinhaber eine Netto-Leerverkaufsposition gehalten:

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
ISIN: LU1250154413
Datum der Position: 21.09.2021
Prozentsatz des ausgegebenen Aktienkapitals: 1,33 %

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. September 2021

Samstag, 25. September 2021

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 57/21 verbunden. Gleichzeitig hat das Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess zum gemeinsamen Vertreter bestellt.

Die Antragsgegnerin kann bis zum 20. Dezember 2021 auf die Spruchanträge erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann daraufhin bis zum 31. Januar 2022 Stellung nehmen.

LG Frankfurt a.M, Az. 3-05 O 57/21
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION AG (vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson Dunn & Crutcher LLP, 60310 Frankfurt am Main

Freitag, 24. September 2021

VTG Aktiengesellschaft: Squeeze-Out-Beschluss gefasst / Minderheitsaktionäre erhalten EUR 88,11 pro Aktie

Corporate News

Hamburg, 23. September 2021 - Die außerordentliche Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft hat am 22. September 2021 mit 99,75 % der abgegebenen Stimmen den Antrag der Hauptaktionärin, der Warwick Holding GmbH (Warwick), auf Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf sich gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes (Squeeze-out nach § 327a AktG) beschlossen. Die Minderheitsaktionäre werden nach Eintragung des Squeeze-Out im Handelsregister eine Barabfindung von EUR 88,11 pro VTG-Aktie von der Warwick erhalten. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt.

Über VTG

Die VTG Aktiengesellschaft mit Hauptsitz in Hamburg ist ein weltweit agierendes Asset- und Logistikunternehmen mit Schwerpunkt Schiene. Neben der Vermietung von Eisenbahngüterwagen und Tankcontainern bietet der Konzern multimodale Logistikdienstleistungen und integrierte Digitallösungen an. Zur Flotte des Unternehmens zählen rund 94.000 Eisenbahngüterwagen, darunter schwerpunktmäßig Kesselwagen, Intermodalwagen, Standardgüterwagen und Schiebewandwagen, sowie rund 9.000 Tankcontainer. Durch das diversifizierte Leistungsportfolio bietet VTG ihren Kunden eine leistungsstarke Plattform für den internationalen Transport von Gütern und entwickelt individuell maßgeschneiderte Logistiklösungen über alle Branchen hinweg. Das langjährige und spezifische Know-how umfasst die komplette Transportkette unterstützt von smarter Technologie. Der Konzern verfügt über langjährige Erfahrung und spezifisches Know-how, insbesondere im Transport flüssiger und sensibler Güter. Zum Kundenkreis zählen eine Vielzahl renommierter Unternehmen aus nahezu allen Industriezweigen, wie beispielsweise der Chemie-, Mineralöl-, Automobil-, Agrar- oder Papierindustrie. Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete VTG einen Umsatz von 1.218 Millionen Euro und ein operatives Betriebsergebnis (EBITDA) von 492 Millionen Euro. Über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ist das Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg vorrangig in Europa, Nordamerika, Russland und Asien präsent. Zum 31. Dezember 2020 beschäftigte die VTG weltweit rund 2.100 Mitarbeiter:innen.

Donnerstag, 23. September 2021

Übernahmeangebot für Aktien der HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der HAHN-IMMO.-BETEIL.NA O.N. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: HAHN-IMMO.-BETEIL.NA O.N.
WKN: A2BPK0
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 3,25 EUR je Aktie 
Sonstiges: Die Mindestabnahme beträgt 100 Aktien.

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Umfang des Angebots 
Das Angebot ist zunächst auf 100.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Diese und weitere Informationen können Sie dem Bundesanzeiger vom 22.09.2021 entnehmen.          (...)

____________

Anmerkung der Redaktion:

Zur deutlich höheren Notierung der HAHN-Aktie bei Valora:

https://veh.de/isin/de000a2bpk00

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • ADVA Optical Networking SE
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG
  • Biotest AG
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Schneider Electric Investment AG konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für den beabsichtigten aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Stuttgart, 22. September 2021. Die Hauptaktionärin der RIB Software SE, die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, hat der RIB Software SE heute das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der RIB Software SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der RIB Software SE (Minderheitsaktionäre) auf die Schneider Electric Investment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-out).

Der erforderliche Beschluss soll in einer für den 3. November 2021 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE gefasst werden. Die Schneider Electric Investment AG hält Aktien der RIB Software SE in Höhe von rund 96,28 % des Grundkapitals.

Die Höhe der von der Schneider Electric Investment AG den Minderheitsaktionären der RIB Software SE für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung EUR 41,72 je auf den Namen lautender Stückaktie der RIB Software SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten Sachverständigen Prüfer überprüft.

Übernahmeangebot der Vonovia SE für Aktien der GSW Immobilien AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 

Bieter: 
Vonovia SE 
Universitätsstraße 133 
44803 Bochum 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16879. 
ISIN: DE000A1ML7J1 

Zielgesellschaft: 
GSW Immobilien AG 
Mecklenburgische Straße 57 
14197 Berlin 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 125788 B. 
ISIN: DE000GSW1111 
(im Folgenden die „GSW“) 

Die Vonovia SE hat am 21. September 2021 entschieden, den Aktionären der GSW (GSW-Aktionäre) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der GSW mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der GSW von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE000GSW1111) (GSW-Aktien) gegen eine Barzahlung zum gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben. 

Der Vollzug der Transaktion wird für Januar 2022 erwartet und wird unter keinen Bedingungen stehen.

Die Vonovia SE behält sich ferner vor, in den endgültigen Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. 

Die Angebotsunterlage und weitere das Übernahmeangebot betreffende Mitteilungen werden im Internet unter https://de.vonovia-gsw.de veröffentlicht werden. 

Wichtige Information: 

Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von GSW-Aktien. Ferner ist diese Bekanntmachung kein Angebot zum Erwerb oder eine Aufforderung zum Erwerb von Aktien der Vonovia SE. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.     (...)

Bochum, den 21. September 2021 

Vonovia SE
Der Vorstand

Mittwoch, 22. September 2021

Übernahmeangebot für Aktien der AGRARIUS AG zu EUR 0,75

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der AGRARIUS AG INH. O.N. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:

Wertpapiername: AGRARIUS AG INH. O.N.
WKN: A2BPL9
Art des Angebots: Übernahme
Anbieter: Taunus Capital Management AG
Abfindungspreis: 0,75 EUR je Aktie

Sollten Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen, kann es Beschränkungen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen.

Das Angebot ist auf 500.000 Aktien begrenzt. Die Mindestabnahmemenge beträgt 100 Aktien. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Sollten mehr Aktien zum Kauf angeboten werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen.

Alle Details im Internet
Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit im Bundesanzeiger vom 20.09.2021 nachlesen.    (...)

____________

Zur Notierung der AGRARIUS-Aktie bei Valora:

https://veh.de/isin/de000a2bpl90

GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA: Delisting / Einstellung des Börsenhandels zum 30.09.2021

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Schwäbisch Hall (21.09.2021/17:20) - Der Handel in Aktien der GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA unter der ISIN DE000A3H21L2 wird zum Donnerstag, 30. September 2021 eingestellt. Ab Freitag, 1. Oktober 2021 findet damit kein Börsenhandel und keine Kursfeststellung in Aktien der Emittentin mehr statt.

Zum Hintergrund: Die Börse Hamburg hat mit der Einstellung des Börsenhandels einem Antrag der Gesellschaft entsprochen. Zuvor hat die Hauptversammlung der Emittentin vom 27. Juli 2021 beschlossen, die Notierung der Aktie an der Hanseatischen Wertpapierbörse in Hamburg (Freiverkehr) einzustellen.

Es ist vorgesehen, dass bis auf Weiteres die Girosammelverwahrung für die Aktien erhalten bleibt und die Wertpapiere in den Depots der Aktionäre verwahrt bleiben.

GUB Investment Trust GmbH & Co. KGaA

Dienstag, 21. September 2021

XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"

https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308

Diese XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren sowie Bewertungsmethoden zu informieren und diese zu diskutieren.

Interview mit Rechtsanwalt Martin Arendts zu Spruchverfahren

Zum Video auf YouTube:

https://www.youtube.com/watch?v=fv_4kN6cRxE&t=10s

Für eine schnelle Hintergrundinformation siehe die Präsentation für den Vortrag vor dem Aktienclub München: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/03/vortrag-vor-dem-aktienclub-munchen.html

Ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (der immer häufiger erfolgt, aktuell etwa bei Agosi, Nymphenburg Immobilien und AKASOL) ist bereits ab 90 % möglich, ein aktienrechtlicher Squeeze-out ab 95 %. Für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (aktuell etwa bei der Schaltbau geplant) benötigt man 75 % der Stimmen in der Hauptversammlung. 

Die Verzinsung für die Nachbesserung ist in § 327b Abs. 2 AktG geregelt: "Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen (...)". Da der Basiszinssatz derzeit negativ ist (aktuell - 0,88 %, Anpassung jeweils zum 1.1. und 1.7. eines jeden Jahres) gibt es etwas mehr als 4 % , nämlich 4,12 % (was immer noch deutlich besser als eine Anleihe eines bonitätsmäßig guten Schuldners ist).

Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi)

Agosi AG
Pforzheim
(vormals Umicore International AG)

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft
Pforzheim
– ISIN DE0005038509 / WKN 503 850 –

Die ordentliche Hauptversammlung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft („Agosi“) vom 28. Juli 2021 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Agosi („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die Agosi AG (vormals firmierend als Umicore International AG, Pforzheim („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 i.V. mit §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Hauptaktionärin gehörten zu dieser Zeit bereits Aktien in Höhe von mindestens neun Zehntel des Grundkapitals der Agosi; sie war damit Hauptaktionärin der Agosi gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG.

Der Übertragungsbeschluss ist am 16. September 2021 in das Handelsregister der Agosi beim Amtsgericht Mannheim (HR B 500092) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der Agosi auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der Agosi als übertragender Gesellschaft mit ihrer Hauptaktionärin als übernehmender Gesellschaft ist am 16. September 2021 in das Handelsregister der Agosi beim Amtsgericht Mannheim und am 16. September 2021 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Mannheim (HR B 740361) eingetragen worden. Dadurch sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung der Agosi auf die Hauptaktionärin wirksam geworden. Ebenfalls am 16. September 2021 wurde die Umfirmierung der Hauptaktionärin von „Umicore International AG“ in „Agosi AG“ in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam.

Nach Maßgabe des Übertragungsbeschlusses erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 127,91 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Agosi. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart als vom Landgericht Mannheim ausgewählte und bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt.

Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Agosi beim Amtsgericht Mannheim, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Mannheim, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Agosi ist am 16. September 2021 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist am 16. September 2021 bekannt gemacht worden.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Zahlung der Barabfindung ist bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei sein. 

Pforzheim, im September 2021

Agosi AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 21. September 2021
_____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den  Agosi-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren vom LG Mannheim überprüft werden.

Abschließende vergleichsweise Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Kontron S&T AG

S&T AG
Linz, Österreich

Bekanntmachung des gerichtlichen Vergleichs im Spruchverfahren betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Kontron S&T AG, Augsburg

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht München I, Az: 5 HK O 6604/20, betreffend die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Kontron S&T AG, Augsburg, gemäß § 327a ff AktG sind nun auch die verbliebenen Antragsteller dem mit Beschluss vom 5. Juli 2021 festgestellten Vergleich beigetreten. Dies hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 7. September 2021 festgestellt, was hiermit bekanntgemacht wird. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 2. Dezember 2021 wurde infolge der Verfahrensbeendigung durch Vergleich aufgehoben. 

Linz, im September 2021

S&T AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. September 2021

Nur geringes Interesse an dem Delisting-Erwerbsangebot von Adler Pelzer für Aktien der STS Group AG: Wie geht es weiter?

von Martin Arendts

Der Automobilzulieferer Adler Pelzer Holding GmbH hat kürzlich ein Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der STS Group AG veröffentlicht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/sts-group-ag-adler-pelzer.html. Adler Pelzer wollte damit die von Mutares erworbene Mehrheitsbeteiligung in Höhe von ca. 73,25 % des Grundkapitals der STS Group AG weiter aufstocken. Die STS Group AG ist ein weltweit führender Nutzfahrzeug-Systemlieferant für die Automobilindustrie im Soft und Hard Trim Bereich und passt damit gut in das Portfolio von Adler Pelzer.

Für die angebotenen EUR 7,31 Euro je STS-Aktie hat jedoch kaum ein Minderheitsaktionär innerhalb der bis zum 6. September 2021 laufenden Annahmefrist Aktien abgeben wollen. Laut der "Wasserstandsmeldung" gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG sind Adler Pelzer lediglich ca. 0,34 % weitere Aktien angedient worden. Damit hat Adler Pelzer den Anteil an der Gesellschaft nur geringfügig auf 73,6 % ausbauen können. Bis zum 23. September 2021 läuft noch eine Nachfrist, in der man das Angebot noch akzeptieren kann. 

Da die STS-Aktie inzwischen aber mit über EUR 8,- deutlich über dem angebotene Erwerbspreis in Höhe von EUR 7,31 notiert, ist derzeit nicht mit einer signifikanten Annahmequote zu rechnen. "Der Anlegerbrief" hält das Unternehmen in einer aktuellen Aktienanalyse für sehr günstig bewertet und sieht insbesondere bei den Expansionsplänen in den USA auf Basis eines bereits erteilten Großauftrags Phantasie. Auch habe die Gesellschaft ihre strategische Positionierung mit dem deutlich größeren Adler-Pelzer-Konzern im Rücken weiter gestärkt. "Der Anlegersbrief" hat das Kursziel für die STS-Aktie daher auf EUR 10,- erhöht,

Spannend bleibt aus Sicht der STS-Minderheitsaktionäre, ob das Delisting trotz des weiterhin erheblichen Streubesitzes durchgeführt wird und welche weiteren Strukturmaßnhamen anstehen könnten (etwa ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, da die 90 %-Schwelle für einen Squeeze-out noch weit entfernt ist).

Montag, 20. September 2021

Squeeze-out bei der Bauverein Neuss AG

Die Hauptaktionärin des 1891 gegründeten Bauvereins Neuss, die Stadt Neuss, will bei der Gesellschaft einen Squeeze-out durchziehen. Die Gesellschaft soll anschließend von einer Aktiengesellschaft in die Rechtsform einer GmbH überführt werden. Als Hintergrund werden in einem Zeitungsbericht steuerliche Probleme, neue Vorgaben des Gesetzgebers und Klagen über das Gebäudemangement genannt.

Bekanntmachung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs bei der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft

NIAG SE
München

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) der 
Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft, München

Die NIAG SE, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 194365 („Gesellschaft“), und die Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft, München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 103055, („Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft“) haben am 27. November 2020 einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, mit welchem die Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die Gesellschaft überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewährung. Der Verschmelzungsvertrag enthält gemäß § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft vom 19. Februar 2021 hat die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Gesellschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft wurde am 13. September 2021 in das Handelsregister der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 103055 mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG eingetragen, dass dieser erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der Gesellschaft wirksam wird. Die Verschmelzung wurde am 14. September 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München unter HRB 194365 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Minderheitsaktionäre auf die Gesellschaft übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft eine von der Gesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten Sachverständigen Prüfer IVA Valuation & Advisory AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am Sitz der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (abrufbar unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de) an – frühestens jedoch ab Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft ist am 14. September 2021 bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 15. September 2021 bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

UniCredit Bank AG, München,

zentralisiert. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft erfolgt Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327f Satz 2 AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft gewährt werden. 

München, im September 2021

NIAG SE
Der Geschäftsführende Direktor

Quelle: Bundesanzeiger vom 16. September 2021
_____________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Nymphenburg-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren vom LG München I überprüft werden.

Sonntag, 19. September 2021

Übernahmeangebot für Aktien der Biotest AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes gemäߧ 10 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Bieterin:
GRIFOLS, S.A. 
Registeradresse: Jesús i Maria, 6 
08022, Barcelona, Spanien 
eingetragen im Handelsregister von Barcelona 
LEI: 959800HSSNXWRKBK4N60 
Class A Shares: ISIN: ES0171996087 
Class B Shares: ISIN: ES0171996095

Zielgesellschaft: 
Biotest Aktiengesellschaft 
Landsteinerstraße 5, 63303 Dreieich, Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 42396 
Stammaktien: ISIN: DE0005227201 / WKN: 522 720 
Vorzugsaktien: ISIN: DE0005227235 / WKN: 522 723

Die GRIFOLS, S.A. mit Sitz in Barcelona, Spanien, (die "Bieterin") hat am 17. September 2021 entschieden, den Aktionären der Biotest Aktiengesellschaft mit Sitz in Dreieich, Deutschland, (die "Zielgesellschaft") anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stück-Stammaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 (ISIN: DE0005227201 / WKN: 522 720) (die "Stammaktien") sowie ihre auf den Inhaber lautenden Stück-Vorzugsaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 (ISIN: DE0005227235 / WKN: 522 723) (die "Vorzugsaktien") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie und in Höhe von EUR 37,00 je Vorzugsaktie nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zu den in der Angebotsunterlage (die "Angebotsunterlage") noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Bieterin ist ein globales Gesundheitsunternehmen, das sich auf die Herstellung von aus Blutplasma gewonnenen Arzneimitteln und auf Transfusionsmedizin spezialisiert hat. Die Haupttätigkeit der Bieterin umfasst die Gewinnung von Plasma über ihr Plasmasammelnetz für die weitere Herstellung von aus Plasma gewonnenen Arzneimitteln in ihren Einrichtungen sowie den Verkauf und Vertrieb der Endprodukte weltweit. Die Aktien der Bieterin, bestehend aus Class A Shares (ISIN: ES0171996087) und Class B Shares (ISIN: ES0171996095), sind an den vier spanischen Wertpapierbörsen und im SIBE der Börse Madrid notiert.

Die Bieterin hat am heutigen Tag mit der TIANCHENG INTERNATIONAL INVESTMENT LIMITED mit Sitz in Hong Kong, (die "Verkäuferin") einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Aktien an der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG mit Sitz in München, Deutschland, (der "Anteilskaufvertrag") geschlossen. Die Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG hält wiederum 17.783.776 Stammaktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil von ca. 89,88 % des stimmberechtigten Grundkapitals und von ca. 44,94 % des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft) und 214.581 Vorzugsaktien der Zielgesellschaft (entsprechend einem Anteil von ca. 0,54 % des gesamten Grundkapitals der Zielgesellschaft). Bei der Berechnung des Kaufpreises, der gemäß dem Anteilskaufvertrag von der Bieterin zu bezahlen ist, wurden die von der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG gehaltenen Stammaktien der Zielgesellschaft mit einem Wert in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie und die von der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG gehaltenen Vorzugsaktien der Zielgesellschaft mit einem Wert in Höhe von EUR 37,00 je Vorzugsaktie angesetzt. Der Vollzug des Anteilskaufvertrags ist auf bestimmte kartellrechtliche Freigaben sowie auf die Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 10 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes bedingt. Die Bieterin beabsichtigt derzeit nicht, nach Vollzug des Anteilskaufvertrages und der Durchführung des Übernahmeangebotes in naher Zukunft einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Zielgesellschaft anzustreben.

Das Übernahmeangebot wird unter einer oder mehreren bestimmten, in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen (einschließlich des Vollzugs des Anteilskaufvertrags und damit indirekt bestimmter Freigaben, wie diese im Anteilskaufvertrag vorgesehen sind) stehen. Das Übernahmeangebot wird keine Mindestannahme als Bedingung enthalten. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit den detaillierten Bestimmungen und Bedingungen und sonstigen Informationen zu dem Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) und weiterer im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehender Informationen im Internet wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die "BaFin") erfolgen unter:
https://www.grifols.com/en/biotest-voluntary-takeover-offer

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.   (...)

Barcelona, den 17. September 2021 

GRIFOLS, S.A. 
Board of Directors 

[gezeichnet] Tomás Dagá Gelabert 
Member of the Board Director and Vice Secretary

Biotest AG: Übernahmeangebot: Grifols S.A. kündigt Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für die Biotest AG an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Dreieich, 17. September 2021. Grifols S.A., ein spanisches Unternehmen in der Gesundheitsbranche, gibt heute die Entscheidung bekannt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden öffentlich gehandelten Stamm- und Vorzugsaktien der Biotest AG zu einem Preis von 43,00 EUR pro Stammaktie und 37,00 EUR pro Vorzugsaktie in bar abzugeben. Grifols S.A. hat auch bekanntgegeben, dass sie mit der Tiancheng International Investment Limited einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Aktien an der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, der Hauptaktionärin der Biotest AG, geschlossen hat. Bei der Berechnung des Kaufpreises wurden die von der Tiancheng (Germany) Pharmaceutical Holdings AG gehaltenen Stammaktien und Vorzugsaktien an der Biotest AG angesetzt. Der Vollzug des Kaufvertrags ist auf bestimmte kartellrechtliche Freigaben sowie auf die Veröffentlichung der Entscheidung von Grifols S.A. zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots bedingt. In der heutigen Veröffentlichung hat Grifols S.A. mitgeteilt, dass Grifols S.A. nicht beabsichtigt, nach Vollzug des Kaufvertrages und der Durchführung des Übernahmeangebotes in naher Zukunft einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Biotest AG anzustreben.

Das Übernahmeangebot wird unter einer oder mehreren bestimmten, in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen stehen. Das Übernahmeangebot soll keine Mindestannahme als Bedingung enthalten. Wie sich aus der Veröffentlichung von Grifols S.A ergibt, behält sich Grifols vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den heute veröffentlichten Eckdaten abzuweichen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Biotest AG werden gemäß ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht eine Stellungnahme zu dem Angebot nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage veröffentlichen.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Donnerstag, 16. September 2021

Finanzinvestor KKR beendet Gespräche über mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf die zooplus AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 15. September 2021 - Die zooplus AG (die "Gesellschaft") teilt mit, dass der Finanzinvestor KKR die Gesellschaft heute über seine Entscheidung informiert hat, die Gespräche über ein mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot durch KKR an die Aktionäre der Gesellschaft angesichts der jüngsten Entwicklungen nicht fortzuführen.

Unternehmensprofil:
Die zooplus AG ist gemessen am Umsatz die führende Online-Plattform für Heimtierbedarf in Europa. Im Jahr 1999 als deutsches Start-up gegründet, wurde das Geschäftsmodell des Unternehmens international erfolgreich eingeführt und hat sich der Mission verschrieben, Glücksmomente zwischen Haustieren und Tierhaltern in mittlerweile 30 europäischen Ländern zu schaffen. (...)

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • ADVA Optical Networking SE
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
  • Aves One AG
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • GxP German Properties AG

  • HELLA GmbH & Co. KGaA
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlung voraussichtlich im vierten Quartal 2021 
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geplant
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out angekündigt
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft am 19. Februar 2021 gefasste Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die NIAG SE (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) ist nunmehr eingetragen und am 15. September 2021 bekannt gemacht worden.

Die Eintragung war zunächst durch Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen verhindert worden, siehe die Bekanntmachung im Bundesanzeiger: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/06/eintragung-des-squeeze-out-beschlusses.html

Ein Freigabebeschluss ermöglichte dann doch noch die Eintragung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/squeeze-out-beschlusses-bei-der.html

Die Angemessenheit der den Nymphenburg-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren vom LG München I überprüft werden.

Mittwoch, 15. September 2021

Abwicklung der vergleichsweisen Erhöhung der Barabfindung zum Squeeze-out bei der Kontron S&T AG

S&T AG
Linz, Österreich

Ergänzende technische Bekanntmachung zu der im Bundesanzeiger vom 21. Juli 2021 veröffentlichten Bekanntmachung über den Teil-Vergleich im Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Ausschluss (Squeeze-Out) der ehemaligen Minderheitsaktionäre
der Kontron S&T AG, Augsburg
(ISIN DE000A2BPK83 / WKN: A2BPK8) gemäß §§ 327a ff AktG

 In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht München I, Az: 5 HK O 6604/20, betreffend die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Kontron S&T AG, Augsburg, gemäß § 327a ff AktG hat das LG München I festgestellt, dass ein Teil-Vergleich geschlossen wurde. S&T AG machte den Teil-Vergleich am 21. Juli 2021 im Bundesanzeiger bekannt.

Danach wird die gezahlte Barabfindung von € 5,68 um einen Betrag von € 1,12 auf € 6,80 je Aktie erhöht. Die erhöhte Barabfindung ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen seit dem Tag der Hauptversammlung, also ab dem 13. März 2020 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB, somit 4,12% p.a. zu verzinsen.

Technische Umsetzung der Nachbesserung:

Nachstehend werden die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der Abfindungserhöhung bekannt gegeben. Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens sind in die Wege geleitet.

Die Barabfindung auf die girosammelverwahrten Aktien der ehemaligen Aktionäre wird den Kontoinhabern unmittelbar von der Clearstream Banking AG nach dem Stand vom 09. Juni 2020 mit Valuta 01. Oktober 2021 gutgeschrieben. Zusätzlich erhält jeder Aktionär eine Zinszahlung in Höhe von 4,12% für den Zeitraum vom 13. März 2020 bis 30. September 2021, somit EUR 0,07168 je Aktie.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Nachbesserung erfolgt über die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Göppingen, und die jeweilige Depotbank. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Kontron S&T AG-Aktionäre umgehend zu ermitteln.

Die nachbesserungsberechtigten ehemaligen Kontron S&T AG-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung des Squeeze-Outs abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme nichts zu veranlassen.

Nachbesserungsberechtigte ehemalige Kontron S&T AG-Aktionäre, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Abfindung abgewickelt wurde.

Die ehemaligen Aktionäre erhalten die Abfindungserhöhung zuzüglich Zinsen. Die Zinsen gelangen ohne Abzug von Abschlagssteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung wird den ehemaligen Aktionären empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.

Die Erfüllung der sich aus dem Teil-Vergleich ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die ehemaligen Aktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei.

Die Depotbanken erhalten eine Depotbankenprovision in Höhe von EUR 5,00 je Depot. Die Provision ist umgehend, jedoch bis spätestens 15. Oktober 2021 bei der Abwicklungsstelle, Bankhaus Gebr. Martin AG, Fax Nr. 07161/969317 anzufordern. 

Linz, im August 2021

S&T AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 14. September 2021

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ESSANELLE HAIR GROUP AG ohne Erhöhung der Barabfindung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Friseurkette ESSANELLE HAIR GROUP AG (Verschmelzung auf die HairGroup AG, Düsseldorf) hatte das Landgericht Düsseldorf in der I. Instanz die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr mit Beschluss vom 13. September 2021 zurückgewiesen. Das Verfahren ist damit ohne Erhöhung beendet.

Das OLG wollte zunächst mit Beschluss vom 30. November 2020 eine Beweiserhebung anordnen. So sollte ein Sachverständigengutachten zu dem Betafaktor (unverschuldet 0,9) und zu dem dem Auftragsgutachten zugrunde gelegten Wachstumsabschlag (lediglich 0,5 %) eingeholt werden. Angesichts der zwischenzeitlichen Insolvenz der Antragsgegnerin Klier Hair Group GmbH wurde daraus aber nichts. Zwar wurde das Insolvenzverfahren zwischenzeitlich nach Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben. Leider gibt es nach diesem Insolvenzplan aber nur eine Quote von 2 %, so dass eine Beweiserhebung wirtschaftlich kein Sinn machte.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. September 2021, Az. I-26 W 1/19 AktE
LG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2018, Az. 35 O 11/15 AktE
Zürn u.a. ./. Klier Hair Group GmbH (bisher: HairGroup GmbH, früher: HairGroup AG, zuvor: Essanelle Hair Group AG)
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Toni Riedel, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, HairGroup GmbH: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 20354 Hamburg 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG): Neuer Verhandlungstermin am 17. Februar 2022

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Diebold Nixdorf AG (vormals: Wincor Nixdorf AG) hat das LG Dortmund nach einer pandemiebedingten Verzögerung (Absage des für den 10. Dezember 2020 angesetzten Termins) einen neuen Verhandlungstermin am 17. Februar 2022, 10:30 Uhr, anberaumt. Zu diesem Termin sollen die Sachverständigen Ulrich Kühnen und Wolfram Wagner zur Erörterung des Prüfberichts geladen werden (wobei die Wahrnehmung des Termins durch einen genügt). 

Das Gericht will insbesondere klären, ob die Planung für die Jahre 2019 - 2021 hinreichend plausibel war, obwohl die aufgrund des Forecasts für 2018 angenommenen IST-Zahlen nicht den tatsächlichen Zahlen für dieses Jahr entsprechen. Auch will es wissen, warum die Planzahlen für die folgenden Jahre 2019 ff. unverändert geblieben sind, obwohl sich abzeichnete, dass der Forecast für 2018 von den tatsächlichen Zahlen abwich. Im Übrigen soll die Wertentwicklung der Sonderwerte erörtert werden. Weitere Punkte sind die Überprüfung der Marktrisikoprämie (eigene Untersuchungen des sachverständigen Prüfers?), der Beta-Faktor und der Wachstumsanschlag.

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Dortmund, Az. 18 O 29/19 AktE
Langhorst u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA)

86 Antragsteller 
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin: RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum BuG:
LG Dortmund, Az. 18 O 9/17 AktE
Jaeckel u.a. ./. Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH (bisher: Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, zuvor: Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA)

91 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, 53115 Bonn
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
1. SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68165 Mannheim
2. RA Dr. York Schnorbus, c/o Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Dienstag, 14. September 2021

Deutsche Wohnen SE: Verzicht auf Mindestannahmeschwelle und sonstige Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots der Vonovia SE an die Aktionär:innen der Deutsche Wohnen SE

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Berlin, 13. September 2021 - Die Deutsche Wohnen SE (ISIN DE000A0HN5C6) (die "Deutsche Wohnen") gibt bekannt, dass die Vonovia SE (die "Vonovia") auf die Mindestannahmeschwelle und auf sämtliche weiteren Vollzugsbedingungen ihres Übernahmeangebots an die Aktionär:innen der Deutsche Wohnen verzichtet hat. Die Deutsche Wohnen hat nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass dem Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle keine triftigen Gründe entgegenstehen, die die Deutsche Wohnen nach dem Business Combination Agreement berechtigen würden, ihre Zustimmung zum Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle zu verweigern.

Durch den Verzicht auf die Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots verlängert sich die ursprünglich am 20. September 2021 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen und wird nun am 4. Oktober 2021 enden.

Vorstand und Aufsichtsrat werden entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zeitnah eine ergänzende Stellungnahme zu dem geänderten Übernahmeangebot veröffentlichen.