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Donnerstag, 31. Juli 2025

Scherzer & Co. AG berichtet über das erste Halbjahr 2025

Die Scherzer & Co. AG hat das erste Halbjahr 2025 nach vorläufigen Zahlen mit einem Gewinn abgeschlossen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) liegt bei 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: -2,6 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) beträgt 3,1 Mio. Euro (-2,6 Mio. Euro).

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft (NAV) beträgt zum 31. Juli 2025 3,30 Euro je Aktie. Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt. Verglichen mit dem Jahresultimowert 2024 von 3,02 Euro entspricht dies einem Plus von 9,27 % im laufenden Geschäftsjahr 2025.

Zum Ergebnis des ersten Halbjahres trugen im Wesentlichen realisierte Kursgewinne in Höhe von 3,6 Mio. Euro sowie Zuschreibungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro bei. Das Ergebnis aus Stillhaltergeschäften lag bei -0,8 Mio. Euro. Im ersten Halbjahr wurden Dividenden in Höhe von 1,0 Mio. Euro vereinnahmt. Dem gegenüber standen stichtagsbedingte Abschreibungen in Höhe von 3,8 Mio. Euro. Der betriebliche Aufwand lag bei 1,0 Mio. Euro.

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Juli 2025 sind geordnet nach Kurswerten: Weleda AG PS, Allerthal-Werke AG, Rocket Internet SE, 1&1 AG, RM Rheiner Management AG, Horus AG, K+S AG, Data Modul AG, AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur, Redcare Pharmacy N.V.

Derzeit verfügt die Scherzer & Co. AG über ein Nachbesserungsvolumen von rund 132,5 Mio. Euro.

Das Nachbesserungsvolumen errechnet sich aus dem Produkt der Anzahl der Aktien und dem zunächst von der Gesellschaft vereinnahmten Abfindungspreis im Rahmen einer Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages). Die Höhe des Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft.

Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus den laufenden Spruchverfahren kommen wird. Die Gesellschaft veröffentlicht in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungsrechteportfolios.

Der ausführliche Zwischenbericht erscheint voraussichtlich Ende August 2025.

Köln, den 31. Juli 2025

Der Vorstand

GBS Software AG erhöht Beteiligung an Recycling Ostsachsen AG (ROSAG) auf 89 % – Terminkauf zum 30.09.2025 zum gleichen Preis wie bereits im Jahr 2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE.

Karlsruhe, 31. Juli 2025 – Die GBS Software AG hat den Erwerb weiterer Aktien an der Recycling Ostsachsen Aktiengesellschaft (ROSAG), Zittau OT Hirschfelde, vertraglich vereinbart und erhöht ihre Beteiligung damit von bislang 51 % auf künftig 89 %. Es handelt sich um einen Terminkauf mit wirtschaftlichem Vollzug zum 30. September 2025. Die Zustimmung zu diesem Terminkauf hat die ROSAG gegenüber der GBS Software AG als Käuferin satzungsgemäß in ihrer gestrigen Hauptversammlung erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat der ROSAG haben ihre Zustimmung zu diesem Terminverkauf an die GBS Software AG als Käuferin im Namen der ROSAG schriftlich erklärt.

Die zusätzlichen 19.000 ROSAG-Aktien übernimmt die GBS Software AG von dem bestehenden Minderheitsaktionär. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 855.000 EUR und damit 45 EUR je ROSAG-Aktie. Dies entspricht damit exakt dem Preis, zu dem die GBS Software AG bereits im Jahr 2023 insgesamt 21.000 Stückaktien an der ROSAG erworben hatte. Ein Teilbetrag dieses Kaufpreises i.H. von 130.000 EUR ist zum 30.09.2025 fällig. Der verbleibende Restbetrag der Kaufpreisforderung i.H. von 725.000 EUR ist zunächst gestundet. Für diesen gestundeten Kaufpreisrestbetrag haben Käufer und Verkäufer eine Option vereinbart, wonach ein Teilbetrag von mindestens 435.000 EUR und höchstens 725.000 EUR durch Ausgabe und Lieferung von mindestens 150.000 und höchstens bis zu 250.000 GBS-Aktien zum Ausgabebetrag von 2,90 EUR je Aktie (gewichteter Durchschnittskurs im 2. Quartal 2025 zzgl. Zuschlag) aus dem genehmigten Kapital der GBS Software AG beglichen werden kann. Ein etwaig sich aus der Nichtausübung oder nur teilweisen  Optionsausübung ergebender Kaufpreisrestbetrag wird nach Ablauf der Optionsausübungsfrist am 15.10.2025 ebenfalls durch Zahlung dieser verbleibenden Forderung beglichen.

Die derzeitige Beteiligung der GBS Software AG in Höhe von 51 % resultiert aus dem Erwerb von 21.000 Aktien im Jahr 2023 sowie der Zeichnung von 4.500 neuen Aktien im Rahmen einer im Jahr 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung der ROSAG. Zusammen mit den per Terminkauf zum 30. September 2025 hinzu erworbenen 19.000 Aktien erhöht sich die Aktienanzahl der GBS Software AG an der ROSAG auf insgesamt 44.500 Stückaktien, dies entspricht 89 % des Grundkapitals der ROSAG.

Die ROSAG ist ein ertragstarkes Recycling-Unternehmen in Sachsen mit einem erfahrenen Managementteam und trägt seit dem Einstieg der GBS Software AG substanziell zum Konzernergebnis bei. Die Gesellschaft ist bereits durch einen bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in den GBS-Konzern integriert. Mit der nunmehr vereinbarten Aufstockung sichert sich die GBS Software AG eine weitergehende wirtschaftliche Beteiligung an der ROSAG und stärkt zugleich ihre Position im Bereich Umwelt- und Kreislaufwirtschaft.

Über die ROSAG

Die ROSAG wurde im Jahr 1999 gegründet und beschäftigt knapp 30 Mitarbeiter. Gegenstand der ROSAG ist u.a. die Verwertung und Entsorgung von Abfällen aller Art, insbesondere das Recycling von Elektronikschrott und anderen Stoffgemischen zum Zweck der Eisen-, Nichteisen- und Edelmetallrückgewinnung sowie der Handel mit allen Vor-, Zwischen- und Endprodukten aus diesen Prozessen. Bereits frühzeitig mit ihrer Gründung hat die Gesellschaft an ihrem Standort in Zittau verschiedene weitere Betriebsgeländeflächen erworben. Heute verfügt sie insgesamt über Betriebsflächen und weiteres Betriebsgelände im Umfang von rund 40.000 qm. 

ROSAG ist darauf spezialisiert die Kunststoff-Metallverbunde von vielfältigem Elektronikschrott aufzulösen und über eigenentwickelte spezielle Verarbeitungsverfahren ein hoch angereichertes Metallkonzentrat für den weiteren Einsatz in hierauf spezialisierten Metallhütten zu erzeugen. Die Gesellschaft erzielte im 1. Halbjahr 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 1) einen Umsatz von rund 4,4 Mio. Euro (Handelsware: 0,6 Mio. EUR; Kerngeschäft: 3,8 Mio. EUR) und  in den Monaten Juli bis Dezember 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 2) einen Umsatz von rund 6,9 Mio. EUR  (Handelsware: 3,4 Mio. EUR; Kerngeschäft: 3,5 Mio. EUR); im gesamten Kalenderjahr 2023 (Rumpfgeschäftsjahr 1 + Rumpfgeschäftsjahr 2 ) somit 11,3 Mio. EUR (Handelsware: 4,0 Mio. EUR; Kerngeschäft: 7,3 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr 2024 erzielt die ROSAG mit einem Umsatz i.H.v. insgesamt 14,2 Mio. EUR (Handelsware: 6,4 Mio. EUR; Kerngeschäft: 7,8 Mio. EUR) ein Umsatzwachstum von insgesamt 24,6 %.

Mittwoch, 30. Juli 2025

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH: JD.com vereinbart strategische Investmentpartnerschaft mit CECONOMY – Schaffung der führenden europäischen Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik

Corporate News

- JD.com expandiert in Europa: Abschluss einer Investmentvereinbarung mit CECONOMY, um die Transformation und das Wachstum von CECONOMY durch JD.com‘s fortschrittliche Technologie‑, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise zu beschleunigen

- JD.com beabsichtigt, ein öffentliches Übernahmeangebot zu einem Angebotspreis von EUR 4,60 in bar abzugeben; dies entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY

- Convergenta, als langjährige Aktionärin und Unternehmen der Gründerfamilie von CECONOMY, wird nach dem öffentlichen Übernahmeangebot einen Anteil von 25,35 % halten; Convergenta und JD.com haben eine Aktionärsvereinbarung über die künftige strategische Ausrichtung des Unternehmens unterzeichnet und werden ihre unternehmerischen Kräfte bündeln

- JD.com hat von Aktionären unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für insgesamt 31,7 % des gesamten Aktienkapitals von CECONOMY erhalten und sich damit vor der Veröffentlichung des Angebots einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert

- Das öffentliche Übernahmeangebot enthält keine Mindestannahmequote; JD.com verpflichtet sich für eine Dauer von drei Jahren, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag anzustreben oder einzugehen

- Aufsichtsrat und Vorstand von CECONOMY unterstützen das öffentliche Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist

- CECONOMY bleibt ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen, unabhängigen Technologieplattform. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant


Beijing / Düsseldorf, 30. Juli 2025 – JD.com („Bieterin“; NASDAQ: JD; HKEX: 9618 (HKD-Aktie) / 89618 (RMB-Aktie)), ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain, hat eine strategische Investmentvereinbarung mit der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder die „Gesellschaft“; XETRA: CEC), der Muttergesellschaft der führenden europäischen Einzelhandelsketten für Unterhaltungselektronik MediaMarkt und Saturn, unterzeichnet. Mit dieser strategischen Investmentpartnerschaft wollen JD.com und CECONOMY Europas führende Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik aufbauen.

Die neue Partnerschaft zielt darauf ab, die weitere Transformation von CECONOMY durch JD.com‘s Technologie-, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise zu beschleunigen, um das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler zu stärken. Im Rahmen der geplanten Partnerschaft hat JD.com über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft JINGDONG Holding Germany GmbH die Absicht bekannt gegeben, den Aktionären von CECONOMY ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) zu einem Angebotspreis von EUR 4,60 pro Aktie in bar für alle ausstehenden Aktien von CECONOMY zu unterbreiten.

CECONOMY ist ein europäischer Marktführer im Bereich Unterhaltungselektronik. Die beiden Hauptmarken MediaMarkt und Saturn betreiben Omnichannel-Geschäftsmodelle und verbinden eine starke E-Commerce-Präsenz mit mehr als 1.000 Märkten in 11 Ländern. CECONOMY hat jährlich rund 2 Milliarden Kundenkontakte und beschäftigt rund 50.000 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2023/24 erzielte CECONOMY einen Gesamtumsatz von 22,4 Milliarden Euro und ein bereinigtes EBIT von 305 Millionen Euro.

Starke Partnerschaft für Wachstum durch einzigartige Expertise bei Technologie, Omnichannel-Handel- und Logistik

Im Rahmen der strategischen Investmentvereinbarung wollen die Partner das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges Unternehmen vorantreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik beschleunigen. JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in die Partnerschaft einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.

„Die Partnerschaft mit CECONOMY wird Europas führende Plattform der nächsten Generation für Unterhaltungselektronik schaffen“, sagte Sandy Xu, CEO von JD.com. „Die Marktführerschaft, die starken Kundenbeziehungen und das Wachstum von CECONOMY sind beeindruckend. Wir sind fest entschlossen, in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die einzigartige Kultur des Unternehmens zu investieren, um auf diesem Erfolg aufzubauen. Gemeinsam mit dem Team werden wir die Fähigkeiten stärken, indem wir unsere fortgeschrittene Expertise bei Technologie, Omnichannel-Handel- und Logistik einbringen, um die laufende Transformation von CECONOMY zu beschleunigen. Unser Ziel ist es, die Plattform von CECONOMY in Europa weiter auszubauen und langfristigen Wert für Kunden, Mitarbeiter, Investoren und lokale Gemeinschaften zu schaffen. Wir haben vollstes Vertrauen in das Managementteam von CECONOMY und freuen uns darauf, gemeinsam die nächste Wachstumsphase einzuleiten.“

CECONOMY CEO Dr. Kai-Ulrich Deissner sagte: „Mit den herausragenden Handels-, Logistik- und Technologiefähigkeiten von JD.com können wir unseren erfolgreichen Wachstumskurs nochmal forcieren und über unsere aktuellen strategischen Ziele hinauswachsen. Dank des großartigen Einsatzes und Engagements unseres gesamten Teams agiert CECONOMY aus einer Position der Stärke. Angesichts der sich stetig wandelnden Kundenerwartungen und Marktdynamiken ist Stillstand aber keine Option. Wir wollen den Wandel im europäischen Handel in den kommenden Jahren nicht nur begleiten, wir wollen ihn weiter anführen. Dafür ist JD.com der richtige Partner. Uns verbindet die Leidenschaft für unsere Kundinnen und Kunden und die feste Überzeugung, dass unsere Mitarbeitenden, vertrauensvolle Partnerschaften zu internationalen Markenherstellern und die Kombination aus digitalem und stationärem Geschäft die Schlüssel zum Erfolg sind. Wir gehen eine Partnerschaft mit JD.com ein, um den europäischen Handel zu stärken, basierend auf komplementären Stärken und gemeinsamen Werten.“

„Wir unterstützen die strategische Investmentvereinbarung und das Übernahmeangebot voll und ganz und sind überzeugt, dass dies die beste Möglichkeit ist, die erfolgreiche Transformation von CECONOMY weiter voranzutreiben“, sagt Jürgen Kellerhals vom Ankerinvestor Convergenta. „Das Managementteam von CECONOMY verfolgt eine klare strategische Vision und JD.com bringt die erforderlichen Ressourcen und Fähigkeiten mit, um die nächste Wachstumsphase des Unternehmens zu stärken. Die technologische Kompetenz von JD.com ist weltweit führend, was sich durch den Erfolg in anderen Märkten zeigt. Als langfristiger Ankerinvestor sind wir davon überzeugt, dass dies der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt für das Unternehmen, seine Mitarbeiter und seine Kunden ist.“

JD.com ist eine Markenplattform und ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Seit der Gründung im Jahr 2004 hat sich JD.com durch ein branchenführendes integriertes Kundenerlebnis über sämtliche Vertriebskanäle hinweg sowie neue Servicestandards für Logistik einen exzellenten Ruf erworben. Mit der Mission, ein besseres Leben durch Technologie zu ermöglichen, strebt JD.com an, das vertrauenswürdigste Unternehmen der Welt zu werden. JD.com verfügt bereits über umfangreiche Erfahrung in Europa: So betreibt JD.com Logistikdienstleistungen und Lagerhäuser in vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und Polen.

Attraktiver Angebotspreis und Unterstützung durch die Hauptaktionäre

Der Angebotspreis entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % auf den volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) der Aktie mit Stand 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch die Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY.

JD.com hat die Unterstützung der CECONOMY-Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet und Beisheim Stiftung für das Angebot erhalten, was die Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft verdeutlicht. Der Ankeraktionär Convergenta hat sich unwiderruflich verpflichtet, 3,81 % der CECONOMY-Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Darüber hinaus hat Convergenta mit JD.com eine Aktionärsvereinbarung über die verbleibenden 25,35 % der CECONOMY-Aktien geschlossen, die mit Abschluss des Übernahmeangebots wirksam wird. Die Partnerschaft mit Convergenta schafft Kontinuität für CECONOMY und spiegelt den Wunsch von Convergenta wider, das Erbe der Familie durch eine Beteiligung an der zukünftigen Strategie und der weiteren Transformation von CECONOMY fortzuführen. Darüber hinaus hat JD.com mit Haniel, freenet und der Beisheim Stiftung unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für insgesamt 27,9 % des gesamten Aktienkapitals von CECONOMY unterzeichnet, was zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners Convergenta von JD.com zu einer Gesamtbeteiligung von
57,1 % führt.

JD.com verpflichtet sich für eine Dauer von drei Jahren, keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit CECONOMY abzuschließen. Die Investmentvereinbarung sieht eine Aufhebung der Börsennotierung (Delisting) vor, die voraussichtlich kurz nach Abschluss des Angebots umgesetzt wird. Die Transaktion wird durch eine Kombination eines Akquisitionsdarlehens und der liquiden Mittel aus der Bilanz von JD.com finanziert. Der Abschluss des Angebots wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet.

Das Angebot wird zu den Bedingungen und Konditionen, die in der Angebotsunterlage stehen werden, abgegeben. Diese unterliegt der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Nach Erteilung dieser Genehmigung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage gemäß dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) veröffentlicht und die Annahmefrist für das Angebot beginnt. Das Angebotsdokument (sobald verfügbar) und weitere Informationen zum Angebot werden auf der folgenden Website veröffentlicht: www.green-offer.com

Deutsche Bank und Goldman Sachs agieren als Finanzberater und Baker McKenzie als Rechtsberater von JD.com. HSBC, Standard Chartered Bank und Bank of America fungieren als beauftragte Konsortialführer, Bookrunner und Underwriter für die Akquisitionskreditfazilität.

Über JD.com

JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (147,0 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.

Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.

Über CECONOMY


Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.

CECONOMY AG: CECONOMY AG schließt Investorenvereinbarung mit JD.com und unterstützt öffentliches Übernahmeangebot von JD.com

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

CECONOMY AG („CECONOMY“) hat heute mit JINGDONG HOLDING GERMANY GmbH („Bieterin“), einer mittelbar durch JD.com („JD“) gehaltenen Holdinggesellschaft, eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Die Investorenvereinbarung steht im Zusammenhang mit der heute bekanntgegebenen Absicht der Bieterin, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der CECONOMY zu einem Preis von EUR 4,60 pro Aktie in bar abzugeben. 

Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das angekündigte Angebot, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. 

Das Angebot wird neben weiteren üblichen Bedingungen unter dem Vorbehalt der Erteilung fusionskontroll- und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe nach der EU-Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten stehen. 

CECONOMY wurde weiterhin mitgeteilt, dass die Bieterin und Convergenta Invest GmbH („Convergenta“) am heutigen Tag eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen haben. Über Convergenta hält die Gründerfamilie von MediaMarkt, die Familie Kellerhals, derzeit ca. 29,16 % der Aktien der CECONOMY. Convergenta wird das Angebot für 18,5 Mio. Aktien (3,81 %) annehmen, folglich mit rund 25,35 % weiter an CECONOMY beteiligt bleiben. 

Zudem wurde CECONOMY darüber informiert, dass Haniel Finance Deutschland GmbH, Beisheim Holding GmbH, BC Equities GmbH & Co. KG und freenet AG, die gemeinsam rund 27,9 % der Aktien halten, jeweils verbindlich zugesagt haben, im Hinblick auf die von ihnen gehaltenen Aktien das Übernahmeangebot der Bieterin anzunehmen. 

Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY werden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot abgeben und veröffentlichen. 

Übernahmeangebot der JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH für Aktien der CECONOMY AG

NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN) IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATES DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 

Bieterin:
JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH
c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2
10117 Berlin
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107672.

Zielgesellschaft:
CECONOMY AG
Kaistraße 3
40221 Düsseldorf
Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473.
ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)

Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute entschieden, sämtlichen Aktionären der CECONOMY AG (die "Gesellschaft" oder "CECONOMY") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "CECONOMY-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie in bar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").

Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Investmentvereinbarung in Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nach Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.

Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe von CECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene Aktionäre der Gesellschaft (zusammen "Convergenta"), heute im Hinblick auf ihre zukünftige Zusammenarbeit eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeit unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß der Aktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des Übernahmeangebots 25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren derzeitigen Anteil an CECONOMY von 29,16% durch eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Annahme des Übernahmeangebots in Bezug auf 3,81% der CECONOMY-Aktien reduzieren. Ebenfalls heute hat die Bieterin mit mehreren Aktionären der Gesellschaft Vereinbarungen geschlossen, in denen sich diese unwiderruflich zur Annahme des Übernahmeangebots für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien (einschließlich 3,81% von Convergenta) verpflichtet haben.

Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich u.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung ausländischer Direktinvestitionen nach den Regeln einzelner Staaten und der Freigabe unter der EU-Verordnung zu ausländischen Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzug des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem das Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der "Exchange Act") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden.

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern.

Düsseldorf, 30. Juli 2025

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH

Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE beschließt ein öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1.147.300 Aktien

Corporate News

NICHT ZUR WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE WEITERLEITUNG ODER VERBREITUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG

Brilon, den 30. Juli 2025 – Der Verwaltungsrat der CENTROTEC SE (ISIN DE0005407506 / WKN 540750) hat beschlossen, ein freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1.147.300 CENTROTEC-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 75,00 je Stückaktie durchzuführen.

Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Verwaltungsrat Gebrauch von den durch die Hauptversammlungen vom 24. Juni 2024 und vom 26. Juni 2025 beschlossenen Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien.

Die Annahmefrist beginnt am 1. August 2025, 00:00 Uhr (MESZ) und endet voraussichtlich am 22. August 2025, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 1.147.300 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote). Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 30. Juli 2025 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.centrotec.de) unter der Rubrik „Info – Investor Relations – Aktienrückkauf 2025“ sowie anschließend auch im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird.

Dieses Aktienrückkaufangebot für bis zu 1.147.300 CENTROTEC-Aktien berücksichtigt die von der Gesellschaft, in Ausnutzung der Ermächtigung vom 24. Juni 2024, im Rahmen des Aktienrückkaufs über den Freiverkehr der Börse Hamburg, seit dem 4. Dezember 2024 erworbenen und von der Gesellschaft gehaltenen 27.561 eigenen Aktien (Stichtag 25. Juli 2025) sowie eventuell noch weitere im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms zu erwerbende Aktien.

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung ist nicht an Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder anderer Jurisdiktion sind, oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung gegen geltendes Recht verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde. (...)

Hamburger Hafen und Logistik AG: Jeroen Eijsink wird Vorstandsvorsitzender der HHLA

Corporate News

Hamburg, 30. Juli 2025 | Der Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) hat in seiner heutigen Sitzung Jeroen Eijsink mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2025 zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt.

Jeroen Eijsink (52) verfügt über mehr als 25 Jahre internationale Erfahrung in der Logistik- und Transportbranche. Der gebürtige Niederländer startete seine Laufbahn bei Siemens in der damaligen Digitalisierungssparte und übernahm ab 2003 verschiedene Managementfunktionen bei Deutsche Post DHL, unter anderem als CEO DHL Freight Germany sowie CEO DHL Freight Benelux & UK. Im Jahr 2015 wechselte er zu C.H. Robinson, einem global agierenden Anbieter für Speditionsdienstleistungen, und trieb dort als President Europe den Ausbau des europäischen Geschäfts voran. Im August 2023 wurde er CEO der Girteka Group, eines führenden europäischen Straßentransportunternehmens, wo er die strategische Neuausrichtung des Unternehmens leitete. Jeroen Eijsink hat Betriebswirtschaftslehre an der Erasmus-Universität Rotterdam studiert.

Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats der HHLA: „Mit Jeroen Eijsink gewinnt die HHLA eine international erfahrene Führungspersönlichkeit mit einem tiefen Verständnis für die Herausforderungen und Chancen globaler Logistik. Seine ausgewiesene Erfolgsbilanz in der Führung und Transformation komplexer Organisationen sowie sein klarer Blick für Effizienz und Innovation werden die HHLA in einer entscheidenden Phase der Weiterentwicklung stärken. Wir sind überzeugt, dass Jeroen Eijsink die richtigen Impulse setzen wird, um die HHLA weiterhin erfolgreich, zukunftsfest und wettbewerbsstark aufzustellen.“

Jeroen Eijsink zu seiner Ernennung: „Mein Dank gilt dem Aufsichtsrat für das mir entgegengebrachte Vertrauen. Ich freue mich darauf, meine bisherigen Erfahrungen in meiner Funktion als CEO bei der HHLA einzubringen und das Unternehmen in dem dynamischen Umfeld, in dem wir tätig sind, weiter voranzubringen. Gemeinsam werden wir die Chancen der Transformation nutzen und die Position der HHLA als Schlüsselakteur in der europäischen Logistik im Sinne unserer Kunden weiter ausbauen.“

Jeroen Eijsink folgt auf die derzeitige Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath, die das Unternehmen nach neun Jahren im Amt zum 30. September 2025 verlässt. Die Bestellung gilt zunächst für drei Jahre.

Freshfields berät bei Finanzierung von PharmaSGP-Delisting

Pressemitteilung der Kanzlei Freshfields

Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields hat die Norddeutsche Landesbank im Zusammenhang mit der Brückenfinanzierung des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots für alle ausstehenden Aktien der PharmaSGP Holding SE durch die FUTRUE GmbH beraten. Die Norddeutsche Landesbank fungierte als Dokumentationsagent und einer der Kreditgeber im Rahmen der syndizierten Finanzierung. Die Delisting-Transaktion ermöglicht es der FUTRUE GmbH, ihre bestehende Beteiligung an der PharmaSGP Holding SE auszubauen.

Neben der Beratung zur Finanzierung hat Freshfields mit einem separaten Team die UniCredit Bank GmbH im Zusammenhang mit den übernahmerelevanten Aspekten der Delisting-Transaktion sowie der Ausstellung der nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz von einem unabhängigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen auszustellenden Finanzierungsbestätigung beraten.

Das Freshfields-Team stand unter der Federführung von Partner Dr. Frank Laudenklos, Counsel Alexander Pospisil und Principal Associate Dr. Lucas Lengersdorf (alle Finance, Frankfurt).

Das Team umfasste ferner Associate Beatrice Zobel (Finance) sowie Partner Dr. Sebastian Röger und Principal Associate Sebastian Jung (beide Steuerrecht, Frankfurt).

Im Zusammenhang mit der Beratung zu den übernahmerelevanten Aspekten der Delisting-Transaktion sowie der Finanzierungsbestätigung waren zudem Principal Associates Dr. Daniel Roggenkemper (Frankfurt) und Dr. Jean Mohamed (Hamburg, beide Corporate) tätig.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): Erstinstanzlich keiner Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Allgemeinen Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi) hatte das Landgericht Mannheim die Sache am 7. März 2024 verhandelt und dabei Herrn WP/StB Jörg Neis und Herrn WP Florias Leis von der Abfindungsprüferin Ebner Stolz zu dem Prüfbericht angehört.

Das Landgericht hat nunmehr daraufhin mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen. Die Barabfindung sei nicht über den angebotenen Betrag i.H. von EUR 127,91 je Stückaktie der Agosi zu erhöhen. Das Gericht stellt hierbei maßgeblich auf den Börsenkurs ab.

Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das OLG Karlsruhe.

LG Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 23 O 3/22 SpruchG
Jaeckel, U. u.a.. ./. Agosi AG (vormals: Umicore International AG)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Oliver Jenal, Peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf

Dienstag, 29. Juli 2025

Angebotsunterlage für Aktien der Leo International Precision Health AG veröffentlicht

Die SGCI Corporate Finance GmbH und Herr Hsiao-Hsuan „Leo” Wang haben an die Aktionäre der Leo International Precision Health AG ein Pflichtangebot gegen Zahlung von EUR 0,71 je Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 25. Juli bis zum 22. August 2025.

Zu der Angebotsunterlage der SGCI Corporate Finance GmbH und des Herrn Hsiao-Hsuan „Leo” Wang vom 28. Juli 2025 auf der Webseite der BaFin:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Leo_International.html

Angebotsunterlage für Aktien der 2invest AG veröffentlicht

Die 2invest AG hat ihren Aktionären ein freiwilliges Ewerbsangebot gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 13,18 je Stammaktie unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 4. bis zum 18. August 2025.

Zur Angebotsunterlage: https://2invest-ag.com/sonstiges/aktienrueckkauf/

2invest AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und berichtet über Reinvermögen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß § 17 MAR

Heidelberg (23.07.2025) Der Vorstand der 2invest AG, Heidelberg, ISIN DE000A3H3L44, hat heute den Beschluss (nachfolgend der „Aktienrückkaufbeschluss“) gefasst, bis zu 341.205 Stück eigene Aktien (entsprechend rund 5,94% des Grundkapitals) der 2invest AG im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 13,18 EUR je auf den Namen lautende Stückaktie der 2invest AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR erfolgen.

Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://2invest-ag.com/sonstiges/aktienrueckkauf/ veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. April 2025, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Zeitraum bis zum 10. April 2030 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen, der von der Hauptversammlung am 11. April 2025 erteilten Ermächtigung verwendet werden.

Die 2invest AG hält aktuell 233.610 eigene Aktien (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 4,06 %).

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der 2invest AG zum 21. Juli 2025 mit rd. 115 Mio. EUR festgestellt. Auf Basis von 5.748.154 ausgegebenen Aktien sowie der 233.610 eigenen Aktien, damit 5.514.544 ausstehenden Aktien, ergibt sich ein Reinvermögen je ausstehender Aktie von rd. 20,80 Euro. Das Reinvermögen beinhaltet als größten Wert die rund 14,4%ige Beteiligung an der 4basebio PLC, UK, mit einem Wert von rd. 24,4 Mio. EUR per 21. Juli 2025 bei einem Kurs von 9,50 GBP je Aktie, was mit rd. 21% des Reinvermögens ein wesentliches Klumpenrisiko darstellt, sowie Barmittel von rd. 16,3 Mio. EUR (rd. 14% des Reinvermögens).

Das Reinvermögen der 2invest AG ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten und zum Stichtag gebildeten Rückstellungen. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Börsenwert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere, die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Auf Basis des Eigenkapitals der Gesellschaft nach HGB zum 21. Juli 2025 von rd. 85,8 Mio. EUR entspricht der Wert je Aktie rund 15,56 EUR.

H&R GmbH & Co. KGaA: H&R Holding GmbH verzichtet auf Mindestannahmeschwelle in Erwerbsangebot an die Aktionäre der H&R GmbH & Co. KGaA

Pressemitteilung

- Mit Wegfall der Mindestannahmeschwelle erhöht sich Transaktionssicherheit für die Aktionärinnen und Aktionäre der H&R GmbH & Co KGaA

- Aktionäre können das Erwerbsangebot nun bis zum 25. August 2025 annehmen


Salzbergen, 29. Juli 2025. Die H&R GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A2E4T77) wurde von der H&R Holding GmbH informiert, dass die H&R Holding GmbH, eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, heute den Verzicht auf die Mindestannahmeschwelle von 85 % für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot (Aufstockungsangebot) bekannt geben hat. Damit wird das Angebot in jedem Fall vollzogen – unabhängig von der finalen Andienungsquote.

Die Annahmefrist für das Angebot zum Preis von EUR 5,00 je Aktie verlängert sich infolgedessen bis zum 25. August 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen, um fristgerecht über die Annahme zu entscheiden.

Nach erfolgreichem Vollzug des Erwerbsangebots beabsichtigt die Bieterin, die Umsetzung eines Delisting-Angebots oder eines Squeeze-outs zu prüfen, sofern dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, um die notwendige Transformation der deutschen Raffineriestandorte der H&R KGaA potenziell abseits des Börsenumfelds voranzutreiben.

Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Aufsichtsrat der H&R KGaA werden nach Veröffentlichung und Prüfung der formellen Änderung des Angebots eine aktualisierte Fassung der gesetzlich vorgeschriebenen begründeten Stellungnahme abgeben.

H&R Holding GmbH verzichtet auf Mindestannahmeschwelle in Erwerbsangebot an die Aktionäre der H&R GmbH & Co. KGaA

Corporate News     29.07.2025

- Mit Wegfall der Mindestannahmeschwelle erhöht sich Transaktionssicherheit für die Aktionärinnen und Aktionäre der H&R GmbH & Co KGaA

- Aktionäre können das Erwerbsangebot nun bis zum 25. August 2025 annehmen

- Angebotspreis in Höhe von EUR 5,00 je H&R KGaA-Aktie bietet Aktionären die einmalige Gelegenheit, ihre Aktien zu attraktiven Konditionen an die Gründer- und Mehrheitsgesellschafterfamilie zu veräußern

- Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird im dritten Quartal 2025 erwartet


Die H&R Holding GmbH (die „Bieterin“), eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, hat heute angekündigt, auf die auflösende Bedingung des Nichterreichens einer Mindestannahmeschwelle von 85 % für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der H&R GmbH & Co. KGaA („H&R KGaA“, ISIN: DE000A2E4T77) zu verzichten. Das Erwerbsangebot wird daher sicher vollzogen, und zwar sowohl bei Erreichen als auch bei Nichterreichen einer Andienungsquote von 85 %. Damit adressiert das Unternehmen mögliche Unsicherheiten am Markt und erhöht somit die Transaktionssicherheit. Das Erwerbsangebot unterliegt keinen weiteren Bedingungen.

Durch den Verzicht auf die Angebotsbedingung verlängert sich die ursprünglich am 11. August 2025 auslaufende Annahmefrist um zwei Wochen und wird nun am 25. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden.

Die Aktionäre der H&R KGaA haben bis dahin noch die Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Preis von EUR 5,00 je H&R KGaA-Aktie in bar anzudienen.

Die Einzelheiten der Annahme des Erwerbsangebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. H&R KGaA-Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über die von der Depotbank gesetzten Fristen zu informieren, die gegebenenfalls ein Handeln vor dem offiziellen Ende der verlängerten Annahmefrist erfordern.

Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 erwartet.

Nach erfolgreichem Vollzug des Erwerbsangebots beabsichtigt die Bieterin, die Umsetzung eines Delisting-Angebots oder eines Squeeze-outs zu prüfen, sofern dies zum jeweiligen Zeitpunkt wirtschaftlich und betrieblich zweckmäßig ist, um die notwendige Transformation der deutschen Raffineriestandorte der H&R KGaA potenziell abseits des Börsenumfelds voranzutreiben.

Eine Hotline für Aktionäre für Fragen zum Erwerbsangebot ist montags bis freitags zwischen 9:00 - 18:00 Uhr MEZ unter +49 (0)211 43079242 oder über HR-Offer-eu@fgsglobal.com erreichbar.


Über die H&R GmbH & Co. KGaA

Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an den Börsen Hamburg und Düsseldorf notierte H&R GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A2E4T77) ist als Unternehmen der Spezialchemie in der Entwicklung und Herstellung chemisch-pharmazeutischer Spezialprodukte auf Basis fossiler, biologischer, synthetischer und recycelter Kohlenwasserstoffe und in der Produktion von Präzisions-Kunststoffteilen tätig.

Weitere Informationen zur H&R KGaA finden Sie unter www.hur.com

Über die H&R Holding GmbH und Nils Hansen

Die H&R Holding GmbH ist eine von Nils Hansen beherrschte Gesellschaft, die zur Beteiligung an Gesellschaften gegründet wurde.

Nils Hansen ist der langjährige beherrschende Gesellschafter der H&R GmbH & Co. KGaA. Er übernahm im Jahr 1973 im Alter von 33 Jahren die alleinige Verantwortung für das traditionsreiche Hamburger Handelshaus Hansen & Rosenthal. In den frühen 1990er Jahren erfolgte unter seiner Federführung der Erwerb des Raffineriestandorts Salzbergen und die dortige Umstellung von der reinen Schmierstoff- zur diversifizierten Spezialitätenproduktion. Der Standort wurde im Jahr 2001 in die WASAG Chemie AG im Wege einer Verschmelzung eingebracht, hieraus entstand zunächst die H&R WASAG AG. Die Aktien der H&R WASAG AG wurden ab Juli 2002 an der Börse gehandelt. Später erfolgte die Umfirmierung in die H&R AG. Der Erwerb des Raffineriestandortes Ölwerke Schindler GmbH im Hamburger Hafen im Jahr 2004 beschleunigte die Entwicklung zu einem der führenden Produzenten von ölbasierten Spezialitäten weiter. 2015/16 erfolgte die mehrheitliche Einbringung des Chinageschäftes und die Umwandlung in die H&R KGaA. Nils Hansen ist seit der Verschmelzung im Jahr 2001 größter Gesellschafter der heutigen H&R KGaA. Er wird durch seine beiden Söhne Niels H. Hansen und Sven Hansen wesentlich in der Führung und Zukunftsgestaltung der H&R-Gruppe unterstützt.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Entscheidungsverkündung am 28. November 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out  bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hat das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Die Prüferin soll noch mehrere Unterlagen und Informationen bis zum 30. September 2025 nachreichen. Termin zu Verkündung einer Entscheidung wurde auf Freitag, den 28. November 2025, 10:00 Uhr, bestimmt. 

LG München I, Az. 5 HK O 14435/24
Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA und der Wincor Nixdorf AG

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Paderborn
als Rechtsnachfolgerin der Diebold Nixdorf AG (vormals Wincor Nixdorf AG), Paderborn

Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung gemäß §§ 304, 305 AktG in Bezug auf den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Eschborn, und der Wincor Nixdorf AG, Paderborn, vom 26. September 2016
gemäß § 14 Nr. 2 SpruchG

Am 26. September 2016 schlossen die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Eschborn, und die Wincor Nixdorf AG, Paderborn, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Nach Fassung der Zustimmungsbeschlüsse durch die jeweiligen Hauptversammlungen der Wincor Nixdorf AG und der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 14. Februar 2017 in das Handelsregister der zu diesem Zeitpunkt bereits in Diebold Nixdorf AG umfirmierten Wincor Nixdorf AG eingetragen und bekannt gemacht.

Im Anschluss an die Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags leiteten 91 Antragsteller ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund ein und beantragten die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung. Das Landgericht Dortmund wies sämtliche Anträge mit Beschluss vom 6. April 2022 (Az. 18 O 9/17 [AktE]) zurück. Gegen diesen Beschluss legten 29 der Antragsteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Mit Beschluss vom 5. Juni 2025 (Az. I-26 W 7/22 [AktE]) wies das Oberlandesgericht Düsseldorf sämtliche Beschwerden zurück. Der Beschluss des Landgerichts Dortmund ist damit rechtskräftig.

Die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde während des Verlaufs der gerichtlichen Verfahren in Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA umfirmiert und verlegte ihren Sitz nach Paderborn. Zudem erfolgte aufgrund Verschmelzungsvertrags vom 31. Januar 2019 die Verschmelzung der Diebold Nixdorf AG als übertragende Gesellschaft auf die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA. Die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde im Wege des Formwechsels in die Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH umgewandelt.

Die Geschäftsführung der Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH gibt gemäß § 14 Nr. 2 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 6. April 2022 (Az. 18 O 9/17 [AktE]) wie folgt bekannt:

Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 6. April 2022

In dem Verfahren nach dem AktG
1. des Herrn (...),
(...)
91. der Frau (...),

Antragsteller,

Prozessbevollmächtigte (...)

gegen

die Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA, vertr.d.d. Komplementär, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn,
Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG, Otto-Beck-Str. 11, 68165 Mannheim,
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt,

Die Anträge der Antragsteller zu 6), 30), 31), 67), 68), 84) und 85) werden als unzulässig zurückgewiesen, die übrigen Anträge als unbegründet.

Die Gerichtskosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Diese hat auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen und seine Aufwendungen zu ersetzen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt. 

Paderborn, im Juni 2025

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Juli 2025

Ludwig Beck am Rathauseck: Anfechtungsklage gegen den Sonderprüferbeschluss

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE0005199905 / Wertpapier-Kenn-Nr. 519 990 -

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den folgenden Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2025 Anfechtungsklage (§ 246 AktG) erhoben hat:

Gegen den unter Tagesordnungspunkt 10 gefassten Beschluss über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG zur Prüfung des Verdachts von Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die sich aus §§ 93 und 116 AktG bestehenden Sorgfaltspflichten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie ggfs. Feststellung aus diesen Verletzungen der Gesellschaft entstandener und noch entstehender Schäden.

Die Klage ist beim Landgericht München I, Abteilung für Zivilsachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 8094/25 anhängig. 

München, im Juli 2025

LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
- Der Vorstand - 

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. Juli 2025

Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der DISO Verwaltungs AG

DISO Verwaltungs AG
München
WKN A0JELZ / ISIN: DE000A0JELZ5

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Der Vorstand der DISO Verwaltungs AG gibt gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG bekannt:Zwei Aktionäre haben Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen folgende auf der Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 gefasste Beschlüsse erhoben:

Tagesordnungspunkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Tagesordnungspunkt 5: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Tagesordnungspunkt 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung, um den Unternehmensgegenstand anzupassen

Tagesordnungspunkt 8: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 über die Änderung von § 18 der Satzung

Tagesordnungspunkt 9: Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. Januar 2024 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Matica Technologies Group SA, Lugano, Schweiz (hiernach "Matica SA") als herrschendem Unternehmen und der DISO Verwaltungs AG als abhängigem Unternehmen

Tagesordnungspunkt 10: Beschlussfassung über die Genehmigung des Abschlusses einer Bestätigungsvereinbarung zwischen der DISO Verwaltungs AG und der Matica Technologies Group SA nach § 179a AktG über die Veräußerung von 2.914.000 Aktien an der Matica Fintec S.p.A.

Tagesordnungspunkt 11: Bestätigung zur Beschlussfassung über Wahl zum Aufsichtsrat

Die Klage ist vor dem Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 7388/25 anhängig. 

Esslingen am Neckar, im Juli 2025

DISO Verwaltungs AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 24. Juli 2025

Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hatte das LG Lübeck die Sache am 29. April 2025 verhandelt und eine vergleichsweise Anhebung der Barabfindung von EUR 18,89 auf EUR 20,- je Aktie vorgeschlagen. Da nicht alle Antragsteller dem Vergleichsvorschlag zustimmten, hat das Landgericht daraufhin mit Beschluss vom 22. Juli 2025 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts kann auf den Börsenkurs abgestellt werden. Ein ergänzendes Sachverständigengutachten müsse nicht eingeholt werden.

Das Landgericht hat die Beschwerde (vom Beschwerdewert unabhängig) ausdrücklich zugelassen. Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig.

LG Lübeck, Beschluss vom 22. Juli 2025, Az. 13 HKO 44/23
Jaeckel, J. u.a. ./. Nikon SLM Solutions AG (vormals: Nikon AM. AG)
28 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)

Kommission untersucht ausländische Subventionen bei Übernahme von Covestro durch ADNOC

Pressemitteilung  28. Juli 2025  Vertretung in Deutschland

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um den Erwerb von Covestro durch die Abu Dhabi National Oil Company PJSC („ADNOC“) gemäß der Verordnung über ausländische Subventionen („FSR“) zu prüfen. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) gewährten ausländischen Subventionen den EU-Binnenmarkt verzerren könnten.

ADNOC ist ein staatlicher Öl- und Gasproduzent mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Covestro (ehemals Bayer MaterialScience AG), ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, ist ein Chemieproduzent, der sich auf die Herstellung von Hochleistungspolymeren und Komponenten für diese Polymere konzentriert. Das Unternehmen beliefert eine Vielzahl von Branchen und beschäftigt derzeit rund 18.000 Mitarbeiter.

Die vorläufigen Bedenken der Kommission

Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass ADNOC und Covestro möglicherweise ausländische Subventionen erhalten, die den EU-Binnenmarkt verzerren.

Zu den möglichen ausländischen Subventionen gehören insbesondere eine unbegrenzte Garantie der Vereinigten Arabischen Emirate sowie eine zugesagte Kapitalerhöhung von ADNOC bei Covestro. Die Kommission hat vorläufige Bedenken, dass die ausländischen Subventionen ADNOC in die Lage versetzt haben könnten, Covestro zu einer Bewertung und zu finanziellen Bedingungen zu erwerben, die nicht den Marktbedingungen entsprachen und die von nicht subventionierten Investoren nicht hätten erreicht werden können. Die Kommission hat auch vorläufige Bedenken, dass die Transaktion ADNOC Investitionsstrategien ermöglichen könnte, die die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt beeinträchtigen würden.

Im Rahmen ihrer eingehenden Untersuchung wird die Kommission insbesondere prüfen:
  • Ob die ausländischen Subventionen, die ADNOC erhalten haben könnte, das Ergebnis des Übernahmeprozesses verzerrt haben. ADNOC könnte einen ungewöhnlich hohen Preis und andere günstige Bedingungen geboten haben, die andere Investoren davon abgehalten haben könnten, ein Angebot abzugeben.
  • Die Frage, ob solche potenziellen ausländischen Subventionen zu negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt in Bezug auf die Tätigkeiten des fusionierten Unternehmens nach der Übernahme führen können.

Das Vorhaben wurde am 15. Mai 2025 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission hat nun 90 Arbeitstage, d. h. bis zum 2. Dezember 2025, Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Am Ende der 90 Arbeitstage dauernden eingehenden Untersuchung kann die Kommission i) die von dem Unternehmen vorgeschlagenen Verpflichtungen akzeptieren, wenn sie die Wettbewerbsverzerrung vollständig und wirksam beseitigen, ii) den Zusammenschluss untersagen oder iii) keine Einwände erheben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Fallnummer FS.100156.

Montag, 28. Juli 2025

Uniper SE: Uniper rechnet mit einem deutlichen Ergebnisrückgang für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025. Ergebnisausblick für das Geschäftsjahr 2025 wird bestätigt.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Uniper rechnet für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 mit einem Ergebnis, das deutlich unter dem des Vorjahres liegt. Basierend auf vorläufigen und ungeprüften Zahlen erwartet Uniper für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025 ein Adjusted EBITDA von EUR 379 Mio. (Vorjahr: EUR 1.743 Mio.) und ein Adjusted Net Income von EUR 135 Mio. (Vorjahr: EUR 1.138 Mio.).

Der Ergebnisrückgang resultiert aus reduzierten Ergebnisbeiträgen aus Absicherungsgeschäften im Segment Flexible Generation. Zudem wird das Segment Greener Commodities im Jahr 2025 durch Optimierungsaktivitäten der Vergangenheit im Gasportfolio beeinflusst. Zusätzlich trägt der Entfall von Erträgen aus der Gasersatzbeschaffung ausgebliebener Gasmengen aus Russland zu dem Ergebnisrückgang im Vergleich zum Vorjahr bei.

Für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt Uniper den Ergebnisausblick.

Die verwendeten Kennzahlen sind im Geschäftsbericht der Uniper SE erläutert.

Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Die detaillierten Ergebnisse für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 werden, wie angekündigt, am 7. August 2025 veröffentlicht.

PharmaSGP Holding SE veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH

Corporate News

Gräfelfing, 28. Juli 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5, WKN: A2P4LJ) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) vom 14. Juli 2025 an alle Aktionäre der PharmaSGP Holding SE veröffentlicht.

Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage der Bieterin halten Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP Holding SE den Angebotspreis in Höhe von 28,00 EUR je PharmaSGP-Aktie aus finanzieller Sicht für angemessen. Unter Berücksichtigung aller in der Stellungnahme ausgeführten Aspekte erkennen der Vorstand und der Aufsichtsrat an, dass die Entscheidung der PharmaSGP-Aktionäre in Bezug auf das Delisting-Erwerbsangebot von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher entschieden, hinsichtlich der Annahme oder Nicht-Annahme des Delisting-Erwerbsangebots durch die Aktionäre keine Empfehlung abzugeben (neutrale Stellungnahme).

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP Holding SE gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG wurde auf der Webseite der PharmaSGP Holding SE unter https://ir.pharmasgp.com/ im Bereich „Die Aktie / Delisting“ in deutscher Sprache veröffentlicht.

Die Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 14. Juli 2025 begonnen und endet voraussichtlich am 11. August 2025 um 24:00 Uhr (MESZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage aufgeführt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.futrue-offer.com.

Wichtiger Hinweis:


Maßgeblich ist ausschließlich die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung, Zusammenfassung oder Ergänzung dieser Stellungnahme dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Delisting-Erwerbsangebot annehmen oder nicht, die begründete Stellungnahme vollständig zu lesen.

Eckert & Ziegler SE: Kapitalerhöhung eingetragen. Aktiensplit in Vorbereitung.

Corporate News

Berlin, 28. Juli 2025. Die Hauptversammlung der Eckert & Ziegler SE (ISIN DE0005659700) hatte am 18. Juni 2025 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 42.343.864 € auf 63.515.796 € beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 25. Juli 2025 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich dadurch von 21.171.932 € auf 63.515.796 € erhöht.

Über die genauen Daten zur Umsetzung des Aktiensplits wird die Gesellschaft nach Festlegung der Einzelheiten im Rahmen der bankenseitigen Umsetzung berichten.

Ziel des Aktiensplits ist es insbesondere die Liquidität der Aktie zu erhöhen und damit die Handelbarkeit der Eckert & Ziegler Aktie zu erleichtern.

Über Eckert & Ziegler

Die Eckert & Ziegler SE gehört mit über 1.000 Mitarbeitern zu den führenden Anbietern von isotopentechnischen Komponenten für Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Das Unternehmen bietet weltweit an seinen Standorten Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Radiopharmazie an, von der frühen Entwicklung bis hin zur Kommerzialisierung. Die Eckert & Ziegler Aktie (ISIN DE0005659700) ist im TecDAX der Deutschen Börse gelistet.
Wir helfen zu heilen.

mVISE AG plant strategische Kapitalmaßnahmen und sichert sich Finanzierungszusage über EUR 6 Mio.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Düsseldorf, 28. Juli 2025

Am heutigen Tag haben Vorstand und Aufsichtsrat der mVISE AG mit Sitz in Düsseldorf (Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehrssegment Scale, ISIN: DE0006204589), („Gesellschaft“) beschlossen, zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2025 einzuladen. Der außerordentlichen Hauptversammlung soll u.a. eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 und eine anschließende Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals zur Einwerbung eines Bruttoemissionserlöses in Höhe von bis zu EUR 7 Mio. unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien soll dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft an den fünf (5) letzten Handelstagen im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Entscheidung des Vorstands über die Durchführung dieser Kapitalerhöhung abzüglich eines angemessenen Risikoabschlags von bis zu 15 % entsprechen. Die Gesellschaft strebt an, im Rahmen der Barkapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von mindestens EUR 6.000.000,00 zu erzielen, um bestehende Finanzverbindlichkeiten zurückführen zu können und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft nachhaltig zu stärken.

Für den Fall, dass der erstrebte Mindest-Bruttoemissionserlös im Rahmen der Barkapitalerhöhung nicht erreicht werden sollte, soll der Hauptversammlung zudem vorgeschlagen werden, den Vorstand zusätzlich zu ermächtigen, neue Wandelschuldverschreibungen auszugeben oder die Konditionen der bestehenden Wandelanleihe 2022/2026 entsprechend anzupassen und insbesondere deren Laufzeit zu verlängern, und zwar in einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 6.000.000,00.

Dem Vorstand liegen in diesem Zusammenhang bereits Zusagen vor, einer Laufzeitverlängerung der Wandelanliehe 2022/2026 bis 2030 bei einem jährlichen Zins von 4,5 % und einem Wandlungspreis von EUR 1,85 bzw. – infolge der Kapitalherabsetzung – von EUR 18,50 zuzustimmen. Unabhängig davon hat ein dritter Investor zugesagt, zu ebendiesen Konditionen eine neue Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.000.000,00 zu zeichnen und zu übernehmen.

Der Vorstand beabsichtigt, von der Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, dass der erzielte Bruttoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung und der Gesamtnennbetrag der ausgegebenen bzw. angepassten Wandelschuldverschreibungen einen Gesamtbetrag in Summe von EUR 7.000.000,00 nicht überschreiten. Ferner beabsichtigt der Vorstand, von dieser Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, dass im Ergebnis Wandelschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2022/2026 und aufgrund der Ermächtigung ausgegebene neue Wandelschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von maximal EUR 6.000.000,00 bestehen bzw. in neue Aktien gewandelt werden können.

ProSiebenSat.1 Media SE: MFE-MEDIAFOREUROPE erhöht die Gegenleistung für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre von ProSiebenSat.1

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Unterföhring, 28. Juli 2025. MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. („MFE“) hat heute ihre Entscheidung bekanntgegeben, die Gegenleistung für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionär:innen der ProSiebenSat.1 Media SE zu erhöhen. Laut Mitteilung von MFE wird die Aktienkomponente der Gegenleistung von bislang 0,4 MFE-A-Aktien pro ProSiebenSat.1-Aktie um 0,9 MFE-A-Aktien auf insgesamt 1,3 MFE-A-Aktien je ProSiebenSat.1-Aktie erhöht. Die Barkomponente bleibt unverändert bei 4,48 Euro pro ProSiebenSat.1-Aktie.

Der Vorstand begrüßt die angekündigte Erhöhung der Angebotsgegenleistung, die das langfristig angelegte Investment und fortgesetzte Engagement von MFE in ProSiebenSat.1 unterstreicht.

Basierend auf dem Schlusskurs der MFE-A-Aktie an der Börse Euronext Mailand von 2,82 Euro am 25. Juli 2025, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Erhöhung, hat die erhöhte Gegenleistung einen impliziten Wert von circa 8,15 Euro pro ProSiebenSat.1-Aktie. Die Angebotsgegenleistung entspricht damit einer Prämie von circa 15,8 Prozent auf den Xetra-Schlusskurs der ProSiebenSat.1-Aktie von 7,04 Euro am 25. Juli 2025 und einer Prämie von circa 24,8 Prozent auf den Xetra-Schlusskurs von 6,53 Euro am 26. März 2025, dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des ursprünglichen MFE-Angebots. Das öffentliche Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots der PPF IM Limited bleibt unverändert bei 7,00 Euro in bar je ProSiebenSat.1-Aktie.

Nach Veröffentlichung und Prüfung der formellen Änderung des Angebots werden Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ihre jeweils gesetzlich vorgeschriebene begründete Stellungnahme zu dem vom MFE angekündigten, geänderten Angebot abgeben.