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Mittwoch, 6. November 2024

Bekanntmachung der Commerzbank Aktiengesellschaft zum Aktienrückkaufprogramm

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / (Aktienrückkaufprogramm 2024/II)

Frankfurt am Main, 6. November 2024

Nach Erhalt der regulatorischen Zustimmungen hat der Vorstand der Commerzbank AG am 4. November 2024 beschlossen, einen Aktienrückkauf zu einem Gesamtkaufpreis (mit Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 600 Mio. ("Aktienrückkaufprogramm 2024/II") vorzunehmen (vgl. Ad hoc-Mitteilung vom 4. November 2024). Der Rückkauf der eigenen Aktien (ISIN: DE 000 CBK 1001) über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse und ggf. zusätzlich über die multilateralen Handelssysteme Cboe, Turquoise und Aquis innerhalb der Europäischen Union beginnt am 7. November 2024 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis spätestens zum 12. Februar 2025. In dem Zeitraum vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 ist eine kurze Unterbrechung des Aktienrückkaufs vorgesehen. Zweck des Aktienrückkaufs ist die Verringerung des Grundkapitals der Commerzbank AG. Die zurückgekauften Aktien der Commerzbank AG werden daher eingezogen.

Das Aktienrückkaufprogramm 2024/II wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank AG vom 30. April 2024 durchgeführt. Danach ist die Commerzbank AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 29. April 2029 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Commerzbank AG zu erwerben. Gemäß dieser Ermächtigung können derzeit bis zu Stück 118.466.900 Aktien zurückgekauft werden. Beim Erwerb der Aktien der Commerzbank AG über die Börse und die multilateralen Handelssysteme darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Commerzbank-Aktie im Xetra-Handel bzw. in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den dem jeweiligen Erwerb vorangehenden drei Handelstagen um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erfolgt unter Beauftragung eines Kreditinstituts, wobei das Kreditinstitut die erworbenen Aktien an die Commerzbank AG weiterverkauft. Es ist vorgesehen, dass das beauftragte Kreditinstitut seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Commerzbank AG entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 („Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052“) unabhängig und unbeeinflusst von der Commerzbank AG trifft. Die Commerzbank AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.

Die Commerzbank AG wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Commerzbank AG vom 30. April 2024 durchführen. Das mit dem Erwerb von Aktien der Commerzbank AG beauftragte Kreditinstitut wurde von der Commerzbank AG entsprechend verpflichtet.

Die Aktien der Commerzbank AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Commerzbank AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Commerzbank AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm 2024/II kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024/II zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Commerzbank AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich "Investor Relations" (www.investor-relations.commerzbank.com) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der STEMMER IMAGING AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebotes gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
Ventrifossa BidCo AG
c/o Apex Corporate Products (Germany) GmbH
Eschersheimer Landstraße 50-54
60322 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069

Zielgesellschaft:
STEMMER IMAGING AG
Gutenbergstr. 9-13
82178 Puchheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237247
ISIN: DE000A2G9MZ9 (WKN: A2G9MZ)

Heute, am 6. November 2024, hat die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von der MiddleGround Management, L.P. verwaltet oder beraten werden, entschieden, den Aktionären der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“) im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots („Delisting-Angebot“) anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaber lautende Stückaktien von STEMMER mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie („STEMMER-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER-Aktie anzubieten.

Das Delisting-Angebot wird unter keinen Angebotsbedingungen stehen.

Nach dem am 5. November 2024 jeweils erfolgten Vollzug des mit der PRIMEPULSE SE am 22. Juli 2024 unterzeichneten Aktienkauf- und Übertragungsvertrag sowie des am 22. Juli 2024 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots hält die Bieterin gegenwärtig 5.429.829 STEMMER-Aktien, was rund 83,54% des Grundkapitals von STEMMER entspricht.

Die Bieterin hat heute mit STEMMER eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, die die wesentlichen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie der Durchführung des Widerrufs der Zulassung der STEMMER-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse regelt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat von STEMMER, die dem Abschluss der Delisting-Vereinbarung heute zugestimmt haben, unterstützen das Delisting-Angebot ausdrücklich und verpflichten sich, den Widerruf der Zulassung der STEMMER-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen, vorbehaltlich der Prüfung der von der Bieterin noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und ihrer jeweiligen Sorgfaltspflichten.

Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.project-oculus.de veröffentlicht.

München, 6. November 2024

Ventrifossa BidCo AG

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung ist weder direkt noch ein indirekt ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien von STEMMER in Australien, Kanada, Hongkong, Japan, Neuseeland, Russland, Singapur oder Südafrika oder in anderen Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot gemäß den Gesetzen und Vorschriften dieser Jurisdiktion nach geltendem Recht verboten wäre. 

Das Delisting-Angebot selbst sowie seine Bedingungen und weitere das Delisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage im Detail dargelegt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gebilligt hat. Investoren und Inhabern von Aktien der STEMMER wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot stehenden Dokumente nach deren Veröffentlichung sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Aktionäre, die nicht in Deutschland ansässig sind und das Delisting-Angebot annehmen möchten, müssen sich über die einschlägigen und anwendbaren Rechtsvorschriften informieren, einschließlich darüber, ohne Beschränkung, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, und über mögliche steuerliche Konsequenzen. Das Delisting-Angebot erfolgt nicht, weder direkt noch indirekt, und der Verkauf von Aktien durch oder für Aktionäre wird nicht angenommen, in Jurisdiktionen, in denen die Unterbreitung des Delisting-Angebots oder seine Annahme mit den Gesetzen dieser Jurisdiktionen kollidieren würde. (...)

STEMMER IMAGING: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung für Delisting und Erhalt eines Verlangens für Verhandlungen über einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

STEMMER IMAGING: Delisting-Vereinbarung zu bevorstehendem Delisting-Erwerbsangebot abgeschlossen und Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen STEMMER IMAGING AG und Ventrifossa BidCo AG

Puchheim, 6. November 2024 – Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots plant die Ventrifossa BidCo AG ein Delisting der Aktien der STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) mittels eines Delisting-Erwerbsangebots.

Zu diesem Zweck haben die Gesellschaft und die Ventrifossa BidCo AG heute eine Vereinbarung für ein Delisting der Gesellschaft („Delisting-Vereinbarung“) abgeschlossen. Im Rahmen der Delisting-Vereinbarung wurde unter anderem vereinbart, dass die Ventrifossa BidCo AG den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots den Erwerb ihrer STEMMER IMAGING-Aktien gegen eine Barzahlung in Höhe von 48,00 Euro je Aktie anbietet. Vorbehaltlich u. a. der Prüfung der von Ventrifossa BidCo AG noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage, hat die Gesellschaft ihrerseits in der Delisting-Vereinbarung zugesagt, das Delisting zu unterstützen und im Zusammenhang mit dem Delisting‑Erwerbsangebot den Widerruf der Zulassung der STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Börsenzulassung werden die STEMMER IMAGING-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Darüber hinaus hat die STEMMER IMAGING AG heute ein Schreiben von der Ventrifossa BidCo AG erhalten, in dem diese der STEMMER IMAGING AG ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der STEMMER IMAGING AG als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Ventrifossa BidCo AG als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand der STEMMER IMAGING AG zeitnah in Verhandlungen mit der Ventrifossa BidCo AG über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten.

STEMMER IMAGING AG: Gibt erfolgreiche Übernahme durch MiddleGround Capital bekannt

Corporate News

- MiddleGround Capital, eine in Lexington, Kentucky, USA ansässige Private-Equity-Firma, hat gestern den Vollzug der Übernahme der STEMMER IMAGING bekannt gegeben.

- Mit Vollzug der öffentlichen Übernahme erhalten STEMMER IMAGING-Aktionäre, die ihre Aktien angedient haben, EUR 48,00 je Aktie.

- Aufgrund gestiegener organisatorischer Anforderungen im Rahmen des Übernahmeprozesses wird die Veröffentlichung des Q3-Berichts auf den 13. November 2024 verschoben.


Puchheim, 6. November 2024 – Die STEMMER IMAGING AG (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) gab heute bekannt, dass die Übernahme durch die Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von MiddleGround Capital („MiddleGround“), einer Private-Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, kontrolliert wird, gestern erfolgreich abgeschlossen wurde.

Zuvor hatten Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG nach eingehender Prüfung in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Bieterin ihre Empfehlung zur Annahme des Angebots abgegeben. Weiterhin konnten zwischenzeitlich alle weiteren Angebotsbedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots erfüllt werden.

STEMMER IMAGING-Aktionäre konnten bis zum 18. Oktober 2024 ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist für EUR 48,00 je Aktie andienen. Die Zahlung des Angebotspreises wird unverzüglich mit dem gestrigen Vollzug des Übernahmeangebots erfolgen.

Aufgrund der hohen organisatorischen Anforderungen bei der Vorbereitung und fortlaufenden Begleitung des Transaktionsprozesses hat die STEMMER IMAGING AG beschlossen, die Veröffentlichung des Q3-Berichts auf den 13. November 2024 zu verschieben.

Über STEMMER IMAGING

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie.
Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments.

Über MiddleGround Capital

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über 3,7 Mrd USD. MiddleGround Capital tätigt Mehrheitsbeteiligungen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Spezialhandel. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.

ZEAL Network SE: Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien und öffentliches Aktienrückkaufangebot

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER VERBREITUNG IN DEN, INNERHALB DER ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DES GELTENDEN RECHTS DARSTELLEN WÜRDE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

(Hamburg, 6. November 2024) Der Vorstand der ZEAL Network SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 30. Juni 2022 und vom 25. September 2019 über die Verwendung eigener Aktien beschlossen, sämtliche derzeit gehaltenen eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital der Gesellschaft von € 22.396.070,00 um € 733.851,00 auf € 21.662.219,00 herabzusetzen. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien reduziert sich nach Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung entsprechend um 733.851 Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie.

Darüber hinaus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 beschlossen, dass die Gesellschaft ihren Aktionären ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 568.181 auf den Namen lautende nennbetragslose Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE000ZEAL241) unterbreitet. Dies entspricht einem Anteil von bis zu rund 2,62 % des Grundkapitals der Gesellschaft nach Durchführung der vorstehend beschriebenen Kapitalherabsetzung. Es ist beabsichtigt, die im Rahmen des Rückkaufangebots erworbenen Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen.

Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt am Montag, dem 18. November 2024 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung, am Freitag, dem 29. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland).

Der Angebotspreis je zum Rückkauf eingereichter Aktie beträgt € 44,00.

Sofern im Rahmen des Rückkaufangebots mehr als 568.181 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, wobei Annahmen mit Stückzahlen bis zu 100 Aktien bevorrechtigt berücksichtigt werden.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, die am 18. November 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.zealnetwork.de) im Abschnitt "Investoren / Aktienrückkauf 2024" sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird. Darüber hinaus wird die Gesellschaft eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage auf ihrer Internetseite (www.zealnetwork.de) im Abschnitt "Investors / Repurchase Offer 2024" veröffentlichen.

WICHTIGER HINWEIS


Diese Mitteilung und alle in diesem Zusammenhang veröffentlichten Materialien sind nicht zur vollständigen oder teilweisen, direkten oder indirekten Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung in den, innerhalb der oder aus den Vereinigten Staaten von Amerika oder anderen Ländern bestimmt, in denen dies eine Verletzung des geltenden Rechts dieser Länder darstellen würde. Sie sind nicht an Personen gerichtet oder zur Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung an bzw. zur Nutzung durch solche Personen bestimmt, die Bürger oder Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines Staates, Landes oder anderen Hoheitsgebiets sind oder sich dort aufhalten, in dem die Veröffentlichung, Verteilung, Verbreitung oder Nutzung der Mitteilung und jeglicher hiermit zusammenhängenden Materialien gegen geltendes Recht verstoßen oder eine Registrierung oder Zulassung jeglicher Art in einem solchen Hoheitsgebiet erfordern würde. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder sonstigen Staaten dar.

Dienstag, 5. November 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr erst am 14. Oktober 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat das Landgericht Itzehoe mitgeteilt, dass ein Termin zur mündlichen Verhandlung (mit Anhörung des Prüfers) erst am 15. Oktober 2025 (deutlich später als der ursprünglich für den 28. Januar 2025 in Aussicht gestellte Termin) stattfinden kann.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Gigaset AG i.L.: Gläubigerversammlung stimmt Insolvenzplan zu

Ad hoc Meldung

WKN: 515600 / WKN A14KQ7

Bocholt, 5. November 2024 17:55 – Am heutigen Tag haben die Gläubiger und Aktionäre der Gesellschaft in einem Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht - Münster den vom Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplan der Gigaset AG einstimmig angenommen.

Der Insolvenzplan sieht eine Besserstellung der Planbetroffenen vor. Durch den Beitritt eines neuen Investors, der Gold Gear Investment (Singapore) Pte. Ltd. („Gold Gear“), soll die Gigaset AG unter Aufrechterhaltung der Börsennotierung rechtsträgererhaltend saniert und fortgeführt werden.

In diesem Zusammenhang wird unter anderem das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 132.455.896,00 im Wege der Einziehung von 16 Aktien und einer nachfolgenden vereinfachten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 30:1 auf EUR 4.415.196,00 herabgesetzt und anschließend um EUR 15.584.804,00 auf EUR 20.000.000,00 erhöht. Die Erhöhung erfolgt durch Ausgabe von 15.584.804 neuen auf den Namen lautenden Vorzugsstückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlage und ausschließlich an den neuen Investor Gold Gear bei korrespondierendem Ausschluss des Bezugsrechts der Alt-Aktionäre. Darüber hinaus enthält der Insolvenzplan weitere Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Insolvenzquote für die Gläubiger führen.

Die Bestätigung des Insolvenzplans durch das Amtsgericht Münster unterliegt noch verschiedenen aufschiebenden Bedingungen und wird erst mit Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses wirksam.

Gigaset AG i.L.
Der Vorstand

Formycon AG: Formycon beantragt Wechsel in den Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Pressemitteilung // 04. November 2024

- Zulassung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird heute beantragt

- Formycon-Aktien werden voraussichtlich ab dem 12. November 2024 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

- Erhöhte Aufmerksamkeit, Handelbarkeit und Liquidität der Aktie zielen auf kontinuierliche Erweiterung und Internationalisierung der Investorenbasis ab

- Nach MSCI Germany Small Cap Index-Aufnahme im Mai 2023 weitere Index-Notierungen angestrebt


Planegg-Martinsried – Die Formycon AG (“Formycon” oder “Gesellschaft”) gibt bekannt, dass sie am heutigen Tag die Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (“Uplisting”) beantragen wird. Der Prime Standard ist das Segment des regulierten Markts der Frankfurter Wertpapierbörse mit besonderen Zulassungsfolgepflichten und stellt den Transparenzstandard mit den höchsten Anforderungen dar. Durch das Uplisting beabsichtigt Formycon, ihre Position auf dem internationalen Kapitalmarkt zu stärken sowie ihre Transparenz und Attraktivität für Investoren weiter zu erhöhen.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Zulassung zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) voraussichtlich am 11. November 2024 erteilt wird. Die Handelsaufnahme der Aktien im Prime Standard ist für den 12. November 2024 geplant. Der für das Uplisting erforderliche Wertpapierprospekt der Gesellschaft soll am 8. November 2024 von der Bundesanstalt für Finanzaufsicht gebilligt und unverzüglich danach unter www.formycon.com/wertpapierprospekt veröffentlicht werden.

„Wir haben Formycon in den vergangenen Jahren zu einem international anerkannten, unabhängigen Spezialisten für die Entwicklung von Biosimilars ausgebaut. Nach FYB201, das mittlerweile in 20 Ländern der Welt verfügbar ist und in den meisten Märkten das führende Lucentis®-Biosimilar darstellt, werden mit FYB202 und FYB203 zwei weitere Formycon-Biosimilars attraktive Therapieoptionen für viele Patienten und Märkte bieten. Diese erfreuliche operative Geschäftsentwicklung unterstreicht das Entwicklungspotenzial unseres Unternehmens und bildet die Basis für das geplante Uplisting in ein höheres Börsensegment, das ein starkes Signal für unsere Präsenz am Kapitalmarkt sendet,“ erklärt Dr. Stefan Glombitza, CEO der Formycon AG.

„Wir haben uns in den vergangenen Monaten intensiv auf diesen Schritt vorbereitet und freuen uns sehr, dieses für uns äußerst wichtige Ereignis nun verkünden zu können. Mit einer Marktkapitalisierung von etwa 870 Mio. Euro hat das Unternehmen eine Phase und Reife erreicht, die vor allem das Interesse internationaler und institutioneller Investoren verstärkt geweckt hat. Um dieser Interessengruppe und auch unseren bestehenden Aktionärinnen und Aktionären einen noch besseren Zugang zur Formycon-Aktie zu ermöglichen, war der Schritt in den Prime Standard zu wechseln unerlässlich. Perspektivisch eröffnet dies auch die Möglichkeit, in einen Auswahlindex der Deutschen Börse aufgenommen zu werden, was die Sichtbarkeit und Attraktivität der Aktie weiter steigern würde,“ erklärt Enno Spillner, CFO der Formycon AG.

Derzeit sind die Aktien der Gesellschaft in den Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale) einbezogen und werden unter der ISIN DE000A1EWVY8 (WKN A1EWVY) gehandelt. Diese Notierung wird mit der Aufnahme des Handels der Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt aufgehoben. Die ISIN und die WKN werden sich durch das Uplisting nicht ändern.

Als Listing Agent für das Uplisting fungiert die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Über Formycon:


Die Formycon AG (FWB: FYB) ist ein führender, unabhängiger Entwickler von hochwertigen Biosimilars, Nachfolgeprodukten biopharmazeutischer Arzneimittel. Das Unternehmen fokussiert sich auf Therapien in der Ophthalmologie, Immunologie, Immun-Onkologie sowie weiteren wichtigen Indikationsgebieten und deckt nahezu die gesamte Wertschöpfungskette von der technischen Entwicklung über klinische Studien bis hin zur Einreichung und Zulassung durch die Arzneimittelbehörden ab. Für die Kommerzialisierung seiner Biosimilars setzt Formycon weltweit auf starke, vertrauenswürdige und langfristige Partnerschaften. Mit FYB201/Ranibizumab hat Formycon bereits ein Biosimilar in Europa und den USA auf dem Markt. Zwei weitere Biosimilars, FYB202/Ustekinumab und FYB203/Aflibercept, wurden von der FDA zugelassen; FYB202 ist auch in Europa zugelassen. Drei weitere Biosimilar-Kandidaten befinden sich derzeit in der Entwicklung. Mit seinen Biosimilars leistet Formycon einen wichtigen Beitrag, um möglichst vielen Patientinnen und Patienten den Zugang zu hochwirksamen und bezahlbaren Medikamenten zu ermöglichen. Die Formycon AG hat ihren Sitz in München und ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert: FYB / ISIN: DE000A1EWVY8 / WKN: A1EWVY. Weitere Informationen finden Sie unter: www.formycon.com

Über Biosimilars:

Seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren haben biopharmazeutische Arzneimittel die Behandlung schwerer und chronischer Krankheiten revolutioniert. Bis zum Jahr 2032 werden viele dieser Arzneimittel ihren Patentschutz verlieren – darunter 45 Blockbuster mit einem geschätzten jährlichen Gesamtumsatz von weltweit mehr als 200 Milliarden US-Dollar. Biosimilars sind Nachfolgeprodukte von biopharmazeutischen Arzneimitteln, für die die Marktexklusivität abgelaufen ist. Sie werden in hoch regulierten Märkten wie der EU, den USA, Kanada, Japan und Australien nach strengen regulatorischen Verfahren zugelassen. Biosimilars schaffen Wettbewerb und ermöglichen so mehr Patienten den Zugang zu biopharmazeutischen Therapien. Gleichzeitig reduzieren sie die Kosten für die Gesundheitsdienstleister. Der weltweite Umsatz mit Biosimilars liegt derzeit bei etwa 21 Milliarden US-Dollar. Analysten gehen davon aus, dass der Umsatz bis 2030 auf über 74 Milliarden US-Dollar ansteigen könnte.

SCUR-Alpha 1766 GmbH (in future: Project Neptune Bidco GmbH) Nexus AG und TA schließen Investorenvereinbarung und TA kündigt öffentliches Übernahmeangebot an

Corporate News

5. November 2024

Nexus AG und TA vereinbaren strategische Partnerschaft mit dem Ziel, die Wachstumspotentiale der Gesellschaft im internationalen E-Health-Markt optimal zu nutzen. 

- TA wird ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 70,00 pro Aktie in bar abgeben.

- Vorstand und Aufsichtsrat der Nexus AG unterstützen das Angebot und sehen in der strategischen Partnerschaft erheblichen Mehrwert für die Nexus AG und ihre Kunden.

- TA wird als strategischer Partner für zusätzliche Expertise im Softwaregeschäft, größere finanzielle Flexibilität und eine stabile Eigentümerstruktur sorgen.

- Aktionäre erhalten eine Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs der Nexus Aktie am 4. November 2024, und einer Prämie von 35,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate.

- TA hat unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen für rund 26,9 % der Nexus-Aktien erhalten, u. a. von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, LUXEMPART und weiteren langjährigen Investoren.

- Die Investorenvereinbarung beinhaltet definitive Absprachen zur Strategie, zu Mitarbeitern, Standorten und dem Management.

Donaueschingen, 5. November 2024. Die Nexus AG, ein europaweit führendes Softwareunternehmen im E-Health Bereich und eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen "TA") haben heute eine Investorenvereinbarung betreffend eine strategische Partnerschaft und ein öffentliches Übernahmeangebot durch TA unterzeichnet. Die strategische Partnerschaft zielt darauf ab, das Marktpotential des schnell wachsenden europäischen E-Health Marktes zu nutzen und weiteres profitables Wachstum für die Nexus AG zu fördern.

Die Anforderungen an digitale Unterstützung im Gesundheitswesen wachsen weiter und Softwareunternehmen sind gefordert, die nötigen Investitionen in ihren Lösungen umzusetzen und zu finanzieren. Dazu gehören auch erhebliche Investitionen zur Unterstützung strategischer Zukäufe und regionale Expansionen. TA verfügt über breites Know-how in der Softwarebranche, im Bereich Unternehmenszusammenschlüsse und im Gesundheitswesen und wird das Management der Nexus AG in diesen Feldern unterstützen. Die daraus resultierenden kurz- und mittelfristigen Auswirkungen auf die Profitabilität und den Cashflow nimmt TA in Kauf und TA ist bereit, die Finanzierung der nötigen Investitionen zu unterstützen.

In dem Zusammenhang hat TA ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Nexus-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 70,00 je Aktie in bar angekündigt.

Der Vorstand begrüßt die Aussicht auf eine strategische Partnerschaft mit TA ausdrücklich. TA hat deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es die Gesamtstrategie der Nexus AG und insbesondere die Innovationstrategie unterstützen wird.

Der Markt für E-Health-Lösungen befindet sich im Umbruch. Einrichtungen im Gesundheitswesen stellen immer höhere Anforderungen an digitale Unterstützungen und sind außerdem mehr und mehr auf Digitalisierungslösungen angewiesen. Gleichzeitig scheiden weitere Anbieter aus dem Markt aus. Für die Nexus AG ergibt sich in diesem Umfeld die Möglichkeit, Marktanteile zu erhöhen und Marktpräsenz zu erweitern. Wir sind darauf fokussiert, die steigenden Kundenerwartungen an Digitalisierungslösungen zu erfüllen oder gar zu übertreffen. Durch ihre umfassende Branchen-Expertise und Erfahrungen mit Wachstumsstrategien in Softwareunternehmen ist TA ein wertvoller, langfristiger Partner für die Nexus AG und unsere Kunden. Eine erfolgreiche Transaktion würde uns befähigen, die Umsetzung unserer Strategie zu beschleunigen. Wir sind überzeugt, dass durch die aktuellen Marktchancen unser Fokus auf dem Gewinn zusätzlicher Marktanteile und dem Realisieren unserer Innovationen liegen muss. Diese Ausrichtung sollte Vorrang vor kurz- und mittelfristiger Gewinnorientierung haben und TA trägt diese Markt- und Strategiesicht uneingeschränkt mit. Das Angebot von 70,00 Euro je Aktie bietet unseren Aktionären eine attraktive Prämie und die Entschei
dung wesentlicher Aktionäre, das Angebot anzunehmen, ist ein Beleg für die Attraktivität des Angebots.“ so Dr. Ingo Behrendt, CEO der Nexus AG.

Nach sorgfältiger Prüfung verschiedener strategischer Optionen und nach Analyse der angebotenen Partnerschaft mit TA und dem damit einhergehenden Übernahmeangebot sind Aufsichtsrat und Vorstand einheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die Transaktion im besten Interesse des Unternehmens und seiner Aktionäre ist. Daher begrüßen wir die strategische Partnerschaft mit TA und unterstützen das Angebot. Die Transaktion ist im besten Sinne unserer Kunden, Partner und Mitarbeiter und schafft sofortigen Wert für unsere Aktionäre“, betont Dr. Hans-Joachim König, Aufsichtsratsvorsitzender der Nexus AG.

TA hat den Wachstumskurs von Nexus über viele Jahre hinweg verfolgt, während derer sich das Unternehmen als führender Anbieter von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen in Deutschland, der Schweiz und Europa etabliert hat“, sagte Stefan Dandl, Director bei TA.

Wir glauben, dass Nexus mit seiner modernen Technologieplattform, seinem umfangreichen, branchenführenden Produktportfolio und seiner starken Kundenorientierung gut positioniert ist, um weiter zu wachsen und Innovationen voranzutreiben. Wir freuen uns darauf, mit Ingo und dem Nexus-Team zusammenzuarbeiten, um das Geschäft durch eine Kombination aus strategischen Zukäufen und erheblichen F&E-Investitionen in Cloud- und KI-Technologien weiter auszubauen.“, so Birker Bahnsen, Managing Director bei TA.

Eckdaten des Angebots

TA beabsichtigt, allen Nexus-Aktionären ein Barangebot in Höhe von EUR 70,00 je Aktie zu unterbreiten. Das impliziert eine Equity-Bewertung für die Nexus AG von ca. EUR 1,21 Milliarden und entspricht einer Prämie von 35,3 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Nexus-Aktie in den vergangenen drei Monaten sowie einer Prämie von 44,2 % auf den Schlusskurs vom 4. November 2024.

Die Aktionäre der Nexus AG erhalten somit die Möglichkeit, einen wesentlichen Teil des erwarteten langfristigen Wertzuwachses sofort und vorab zu realisieren. Das Angebot wird einer Mindestannahmequote von 50 % plus einer Aktie und den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellbehördlicher und außenwirtschaftlicher Freigaben, unterliegen. TA beabsichtigt, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Nexus AG abzuschließen.

Im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots hat TA die Absicht, die Nexus AG zu gegebener Zeit nach dem Vollzug der Übernahme von der Börse zu nehmen. Der Vorstand der Nexus AG betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie abseits des Börsenumfelds als einen Vorteil und trägt das von TA beabsichtigte potenzielle Delisting grundsätzlich mit.

Die Erfolgsgeschichte der Nexus AG soll fortgeschrieben werden


Durch eine klare Innovationsstrategie und eine langfristige und kundenorientierte Ausrichtung hat sich die Nexus AG in den letzten 25 Jahren von einem Start-up zu einem der wesentlichen Anbieter europäischer E-Health-Lösungen entwickelt. Mit jährlich zweistelligen Wachstumsraten und kontinuierlich steigenden Unternehmensgewinnen gehört die Nexus AG zu einem führenden Softwareunternehmen in Deutschland. Durch die strategische Partnerschaft mit TA soll diese Entwicklung fortgeschrieben und weiter beschleunigt werden. Beide Parteien haben eine Investorenvereinbarung mit der klaren Zusage unterzeichnet, langfristigen Wert zum Vorteil von Kunden, Partnern und Mitarbeitern zu schaffen. Die Umsetzung der oben genannten Initiativen wird jedoch höhere Investitionen und eine eher langfristige Perspektive der Aktionäre erfordern.

Nach Ansicht von TA wird dies nicht nur Vorabinvestitionen in Kapital und Personal erfordern, sondern wird sich auch auf das Ertragsniveau in den kommenden Jahren auswirken. TA ist deshalb der Überzeugung, dass die Realisierung des langfristigen Potenzials der Nexus AG in seiner derzeitigen Unternehmensform als börsennotiertes Unternehmen eingeschränkt ist. Folglich soll die Partnerschaft und Transaktion dem Unternehmen die Möglichkeit geben in einem privaten, nicht börsennotieren Umfeld langfristige Innovationsstrategien zu verfolgen, Kundenbindungen zu erhöhen und Kapital zu reinvestieren.

TA und die Nexus AG haben sich weiter darauf verständigt, dass die Führung des Unternehmens beim derzeitigen Vorstand der Nexus AG verbleiben wird. Der Firmensitz in Donaueschingen sowie alle anderen wesentlichen Standorte sollen erhalten bleiben.

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes wird die Angebotsunterlage, sobald sie verfügbar ist, und werden andere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot von TA nach Freigabe durch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der folgenden Website zur Verfügung gestellt:

www.neptune-public-offer.com.

Nach der Veröffentlichung werden Vorstand und Aufsichtsrat die Angebotsunterlage gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen sorgfältig prüfen und eine begründete Stellungnahme abgeben.

GSK Stockmann Partnerschaftsgesellschaft mbB, Sitz München fungiert als Rechtsberater der Nexus AG. TA wird von Barclays als Finanzberater und von Kirkland & Ellis International LLP als Rechtsberater unterstützt.

Ein Investoren- und Analyst-Call findet heute, am 5. November 2024 um 15:00 Uhr statt.

Über Nexus AG:


Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.

Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de

Über TA Associates


TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. Seit der Eröffnung des Londoner Büros im Jahr 2003 hat TA mehr als 10 Mrd. USD in 58 Unternehmen in der gesamten EMEA-Region investiert, von denen viele bis heute erfolgreich veräußert wurden. In der 55-jährigen Geschichte des Unternehmens war Technologie der größte Einzelinvestitionsbereich für TA. TA hat fast 300 Investitionen in diesem Sektor getätigt, darunter viele der größten Technologieunternehmen der Welt. Dies gilt auch heute noch, da der Technologiesektor der aktivste Sektor für den Kapitaleinsatz von TA ist.

Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com

Übernahmeangebot für Aktien der Nexus AG

Veröffentlichung der Entscheidung
zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG

Bieterin:
SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH)
c/o SCUR24 Holding GmbH
Schwanthalerstraße 73
80336 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422

Zielgesellschaft:
Nexus AG
Irmastraße 1
78166 Donaueschingen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter HRB 602434
WKN 522 090 / ISIN DE0005220909

Am 5. November 2024 hat die SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH) (die "Bieterin"), eine Holdingsgesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, entschieden, den Aktionären der Nexus AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nennwertlose Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005220909) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "Nexus‑Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 70,00 je Nexus‑Aktie zu erwerben (das "Angebot"). Das Angebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 50 % und einer Aktie des Grundkapitals der Gesellschaft vorsehen und unter marktüblichen Bedingungen stehen, insbesondere fusionskontrollrechtlicher und investitionskontrollrechtlicher Freigaben.

Am heutigen Tag hat die Bieterin mit verschiedenen Aktionären der Gesellschaft unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich diese Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot für alle jeweils von ihnen gehaltenen Nexus-Aktien anzunehmen. Die Andienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 26,98 % aller Stimmrechte und 26,92 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Andienungsvereinbarungen stellen "Instrumente" im Sinne des § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.neptune-public-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen.

München, 5. November 2024

SCUR-Alpha 1766 GmbH (künftig: Project Neptune Bidco GmbH)

Montag, 4. November 2024

Adler Group S.A. gibt den Verkauf ihrer 62,78%igen Beteiligung an Brack Capital Properties N.V. an LEG Immobilien SE bekannt

Corporate News

- Erfolgreiche Veräußerung des 62,78%igen Anteils von Adler an BCP, früher als ursprünglich erwartet

- Die Transaktion führt zu einem Nettoerlös von 219,3 Mio. EUR, wodurch die Bilanz weiter stabilisiert und der erneuerte Business Plan von Adler untermauert wird

- Erstes Closing von 52,68 % soll bis Anfang Januar 2025 erfolgen


Luxemburg, 4. November 2024 – Nach der Veröffentlichung der geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2022 und 2023 Ende September 2024 setzt die Adler Group S.A. („Adler Group“) ihren Geschäftsplan fort und gibt heute bekannt, dass sie eine Vereinbarung über den Verkauf ihres 62,78%igen Anteils am Aktienkapital der Brack Capital Properties N.V. („BCP“) an die LEG Immobilien SE („LEG“) für einen Gesamtbetrag von 219,3 Mio. EUR in bar getroffen hat.

Das Gesamtportfolio von BCP umfasst heute 9.101 Wohneinheiten in ganz Nordrhein-Westfalen, Hannover, Bremen und Kiel sowie im Osten Deutschlands um Leipzig, Magdeburg und Halle. Darüber hinaus besitzt BCP die Entwicklungsprojekte Grafenberg und Gerresheim, die zusammen eine Fläche von ca. 200.000 Quadratmetern umfassen und das Potenzial für die Entwicklung von ca. 1.650 Wohnungen bieten.

Die Transaktion wird in einem zweistufigen Closing-Verfahren abgewickelt. Die erste Tranche von 52,68 % des Aktienkapitals wird voraussichtlich in der ersten Januarwoche 2025 im Rahmen eines Direktverkaufs zu EUR 45,00 pro Aktie abgeschlossen. Für die zweite Tranche der verbleibenden 10,10 % des Aktienkapitals hat sich die Adler Group unwiderruflich verpflichtet, ihre Aktien im Rahmen eines öffentlichen Angebots nach israelischem Recht zu einem Preis von 45,00 EUR je Aktie oder mehr anzubieten, das voraussichtlich spätestens am 1. Januar 2026 abgeschlossen wird.

Thierry Beaudemoulin, CEO der Adler Group: “Wir freuen uns, dass wir diese wichtige Transaktion früher als ursprünglich erwartet abschließen konnten. Wir unterstützen die Strategie von BCP voll und ganz und freuen uns, mit der LEG einen starken lokalen Partner gefunden zu haben, der die Zukunft von BCP unter neuen Eigentümern sichern und ermöglichen wird.”

Stefan Brendgen, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group: “Im Namen des gesamten Verwaltungsrats kann ich sagen, dass wir mit dem Ergebnis dieses herausfordernden Prozesses sehr zufrieden sind und dass es uns einmal mehr gelungen ist, den eingeschlagenen Weg zur Umstrukturierung und Stabilisierung der Gruppe einzuhalten.”

Van Lanschot Kempen N.V. fungierte als einziger Finanzberater, White & Case LLP als einziger Rechtsberater.

infas Holding Aktiengesellschaft: Weitergehende Prüfung des laufenden öffentlichen Übernahmeangebots durch Bundeskartellamt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bonn, 4. November 2024 – infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) gibt bekannt, dass das Bundeskartellamt heute mitgeteilt hat, eine weitergehende fusionskontrollrechtliche Prüfung, insbesondere Marktbefragungen, des laufenden öffentlichen Übernahmeangebots der Ipsos DACH Holding AG („Bieterin“), vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin eine erneute Anmeldung des Vorhabens bei dem Bundeskartellamt infolge einer Rücknahme des ursprünglichen Antrags vornehmen, um weiterhin eine Freigabe im Vorprüfverfahren (sog. Phase I) zu ermöglichen.

Bonn, den 4. November 2024

Salzgitter Aktiengesellschaft: Mögliches freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Salzgitter AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Aktionärin GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft der Salzgitter AG (ISIN DE0006202005 / WKN 620200, die "Gesellschaft") hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass sie erwägt, zusammen mit der TSR Recycling GmbH & Co. KG (gemeinsam das "Konsortium") den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb der Aktien der Gesellschaft zu unterbreiten. Das mögliche Angebot soll unter anderem unter der Bedingung stehen, dass die Summe der durch das Konsortium bis zum Ablauf der Annahmefrist erworbenen Aktien mindestens
45 % + eine Aktie an der Gesellschaft erreicht (einschließlich der bereits von der GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft gehaltenen Aktien). Die mögliche Höhe des Angebotspreises ist der Gesellschaft noch nicht mitgeteilt worden.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt über weitere relevante Entwicklungen hierzu entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen unverzüglich informieren. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden für den Fall, dass das Konsortium den Aktionären der Gesellschaft ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot unterbreiten sollte, eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

LEG Immobilien SE: Erwerb der Brack Capital Properties N.V. mittels Abschluss eines Aktienkaufvertrags und Tender Commitments für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- LEG Tochtergesellschaft und Adler Real Estate GmbH (Adler) schließen Aktienkaufvertrag über insgesamt 52,68 % der Anteile an Brack Capital Properties N.V. (BCP)

- Adler verpflichtet sich für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots zur Einlieferung weiterer 10,1 % der Anteile an BCP (Tender Commitment)


Die LEG Grundstücksverwaltung GmbH (LEG), eine Tochtergesellschaft der LEG Immobilien SE, hat heute mit Zustimmung der Gremien der LEG Immobilien SE mit Adler eine Vereinbarung über den Erwerb von 52,68 % der Anteile an der BCP, einem an der Börse Tel Aviv notierten Immobilienunternehmen, geschlossen. Zusammen mit den bereits 2021/2022 erworbenen 35,52 % der Anteile an der BCP stockt die LEG ihren Anteil mit Vollzug des Aktienkaufvertrags zunächst auf 88,20 % auf. Darüber hinaus hat sich Adler verpflichtet, die restlichen von ihr gehaltenen 10,1 % Anteile für den Fall eines öffentlichen Erwerbsangebots der LEG hinsichtlich der BCP einzuliefern (Tender Commitment). Für den Fall eines ausbleibenden öffentlichen Erwerbsangebots räumt die LEG der Adler zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Verkaufsoption hinsichtlich der 10,1 % der Anteile an der BCP ein.

Der cash-finanzierte Kaufpreis für die gesamte 62,78 % Beteiligung der Adler an der BCP beläuft sich auf circa EUR 219 Mio. Der Preis von EUR 45 pro Aktie entspricht einem Abschlag von 48 % auf den von der BCP für H1/2024 ausgewiesenen Net Tangible Asset Value (NTA), so dass sich ein positiver Effekt auf den NTA je Aktie der LEG ergibt. Für 2025 wird ein neutraler Effekt auf den Adjusted Funds From Operations (AFFO) je Aktie erwartet. Wesentliche Effekte auf den Loan to Value Quotient (LTV) sind nicht zu erwarten. Mittelfristig soll das Profitabilitätsniveau der BCP auf das der LEG angehoben werden, insbesondere mittels Synergiehebung in den Bereichen Finanzierung, Bewirtschaftung und Verwaltung und wird damit zum AFFO Wachstum beitragen.

Die LEG Immobilien SE sieht die mögliche Vollendung des Erwerbs der BCP als einen konsequenten Schritt zur Ausweitung ihres Portfolios im Rahmen ihrer Strategie an. Durch die Transaktion kann die LEG ihre Marktposition weiter ausbauen – über 90 % der 9.100 Wohneinheiten der BCP liegen in ihrem Kern-Tätigkeitsbereich, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, das rund die Hälfte des BCP Portfolios ausmacht – aber auch in den im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie hinzugekommenen Märkten wie Kiel, Hannover, Göttingen und Bremen. Mit Leipzig etabliert die LEG nun einen neuen attraktiven Standort.

Der Vollzug der Transaktion hinsichtlich der 52,68 % der Anteile ist für Anfang 2025 geplant; die fusionskontrollrechtliche Freigabe liegt bereits vor. Der Vollerwerb (einschließlich eines Squeeze-out verbleibender Minderheitseigner und Delisting) wird in den kommenden Monaten danach erwartet.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank beschließt die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro

Ad hoc Mitteilung 

4. November 2024

Nach Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen hat die Commerzbank AG heute die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms im Volumen von bis zu 600 Millionen Euro beschlossen.

Der Aktienrückkauf startet frühestens nach der Berichterstattung für das 3. Quartal 2024 und soll bis spätestens Mitte Februar 2025 abgeschlossen sein. Die Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden zum Start des Aktienrückkaufs in einer Mitteilung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gegeben. Die zurückgekauften Aktien der Commerzbank AG sollen eingezogen werden.

Disclaimer 

Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. (...)

KHD Humboldt Wedag International AG: KHD hebt Ergebnisprognose an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 4. November 2024 – Vor dem Hintergrund der aktualisierten Unternehmensplanung und der guten Entwicklung der Ertragslage im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahrs 2024 hebt die KHD Humboldt Wedag International AG (KHD), Köln, die Ergebnisprognose des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 an.

Im Gegensatz zu der im März veröffentlichten und im August bestätigten Prognose, in der beim operativen Ergebnis (EBIT) und der EBIT-Marge leicht negative Werte erwartet wurden, plant KHD nunmehr im Konzernabschluss 2024 für das EBIT und die EBIT-Marge klar positive Werte zu erreichen. Unter Berücksichtigung eines positiven Finanzergebnisses plant KHD damit ein deutlich positives Ergebnis vor Steuern (EBT) und einen Konzernjahresüberschuss.

Albis Leasing AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt

Corporate News

- Vorstand und Aufsichtsrat bewerten positiv, dass Rolf Hauschildt mit seinem Angebot Kontinuität und Stabilität für die Gesellschaft gewährleisten möchte und die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt

- Angebot nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Albis Leasing AG im Interesse der Gesellschaft

- Angebotspreis von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie finanziell angemessen – Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des Angebots, insbesondere Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten


Hamburg, 4. November 2024. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Albis Leasing AG (ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von Rolf Hauschildt (der „Bieter“) vom 21. Oktober 2024 an alle Aktionäre der Albis Leasing AG gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht (die „Begründete Stellungnahme“).

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Angebotsunterlage des Bieters und die darin geäußerten Ziele und Absichten eingehend geprüft und mit Blick auf ihre Auswirkungen auf die Albis Leasing AG, ihre Arbeitnehmer und die weiteren Stakeholder – hierbei insbesondere die Aktionäre – der Gesellschaft bewertet. In ihrer Stellungnahme heben Vorstand und Aufsichtsrat hervor, dass der Bieter die aktuelle Ausrichtung der Albis Leasing AG unterstützt und nicht beabsichtigt, aktiv in die laufende Geschäftstätigkeit einzugreifen. Darüber hinaus möchte der Bieter mit seinem Angebot zur Kontinuität und Stabilität der Albis Leasing AG beitragen. Vorstand und Aufsichtsrat sind unabhängig voneinander nach intensiver Beratung der Ansicht, dass das Angebot insgesamt im Interesse der Gesellschaft ist.

Vorstand und Aufsichtsrat haben zudem die finanzielle Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung für die Albis Leasing-Aktien sorgfältig und umfassend analysiert. Basis hierfür waren die aktuelle Strategie und Finanzplanung der Gesellschaft, die historische Kursentwicklung der Albis Leasing-Aktie und insbesondere eine Fairness Opinion der Beratungsgesellschaft Baker Tilly. Ferner wurde die Unternehmensanalyse der Finanzanalysten der Solventis AG herangezogen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass der Angebotspreis in Höhe von EUR 2,80 je Albis Leasing-Aktie als derzeit angemessen angesehen werden kann.

Nach sorgfältiger Abwägung aller in der Begründeten Stellungnahme genannten Aspekte unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat das Angebot und empfehlen insbesondere den Aktionären, die ihr Investment in Albis Leasing-Aktien zeitnah realisieren möchten, dieses anzunehmen und ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen.

Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist der Bieter ein verlässlicher, langfristig orientierter und partnerschaftlich denkender Aktionär. Dies deckt sich mit den Absichten des Vorstands und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, die als an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre ebenfalls ihr persönliches Engagement in der Gesellschaft langfristig sehen. Um dieses langfristige Engagement zu unterstreichen, beabsichtigen Sascha Lerchl, Vorstand der Albis Leasing AG, und Christoph F. Buchbender, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Albis Leasing AG, das Angebot des Bieters für die von ihnen gehaltenen Aktien nicht anzunehmen.

Die gemeinsame Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat wurde gemäß § 27 WpÜG auf der Website der Albis Leasing AG unter https://www.albis-leasing.de/investoren/uebernahmeangebot veröffentlicht. Die Begründete Stellungnahme ist zudem am Sitz der Hauptverwaltung der Albis Leasing AG in der Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg, zur kostenlosen Ausgabe erhältlich.

Die Frist für die Annahme des Angebots hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 21. Oktober 2024 begonnen und endet – vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen – am 18. November 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite des Bieters abrufbar ist: https://www.rh-angebot.de.

Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung des Inhalts der Begründeten Stellungnahme dar und enthalten möglicherweise nicht alle Informationen, die für Aktionäre der Albis Leasing AG relevant sein könnten. Albis Leasing AG-Aktionäre sollten daher die gesamte Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats sorgfältig lesen. Ausschlaggebend ist allein die Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Freitag, 1. November 2024

D. E. Shaw & Co., L.P. hält mehr als 5 Prozent an der Commerzbank

Nach der heutigen Stimmrechtmitteilung hält die von David Elliott Shaw gegründete D. E. Shaw & Co., L.P. seit dem 18. Oktober 2024 5,04% der Commerzbank (alles über Instrumente, 0 % über Aktien).

HELMA Eigenheimbau AG: Übernahme vollzogen - CAPELLA-Gruppe übernimmt operative Aktivitäten und den Großteil des Betriebsvermögens der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH

Corporate News

- CAPELLA-Gruppe übernimmt operative Aktivitäten und den Großteil des Betriebsvermögens der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH

- Wiederaufnahme des operativen Geschäfts

- Letzter Handelstag der Aktie 23. Januar 2025

Berlin / Lehrte, 1. November 2024 – Die Berliner CAPELLA-Gruppe hat den Großteil des Betriebsvermögens sowie die operativen Aktivitäten der HELMA Eigenheimbau AG und der HELMA Wohnungsbau GmbH übernommen. Mit dem planmäßigen Closing zum 1. November 2024 übernimmt die CAPELLA-Gruppe das operative Geschäft von HELMA und wird die Geschäftsführung zum 1. Januar 2025 um Arndt Krienen erweitern.

Das Projektportfolio umfasst 29 Projekte in Berlin, Hannover und Leipzig mit einer Gesamtgrundstücksfläche von über 800.000 Quadratmetern, die überwiegend mit Baurecht ausgestattet sind. Alle vertraglichen Bedingungen wurden erfüllt, sodass rund 130 Mitarbeiter, wie vorgesehen, zum 1. November 2024 in die neue Gesellschaft des Investors übergegangen sind. Über die Details des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart.

Insolvenzverwalter Manuel Sack, Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, sagt: „Während des Insolvenzverfahrens haben wir den Betrieb stabilisiert und fortgeführt, um die Interessen der Gläubiger, der Mitarbeitenden und der Regionen mit HELMA Bauprojekten in Einklang zu bringen. Mithilfe der zielgenauen Instrumente des Insolvenzrechts ist es uns gelungen, eine Zukunftslösung zu entwickeln und umzusetzen.“

Der Investorenprozess für die sich ebenfalls im Insolvenzverfahren befindliche – und von der CAPELLA-Gruppe nicht übernommene – HELMA Ferienimmobilien GmbH sowie die Immobilienprojekte im Raum München läuft wie geplant eigenständig weiter. Das Unternehmen wird fortgeführt und die einzelnen Projekte werden weiterentwickelt. Parallel werden die Verhandlungen mit mehreren Interessenten fortgesetzt.

Adrian Heeger, Gesellschafter und Geschäftsführer der CAPELLA-Gruppe sagt: „Wir freuen uns, mit der Übernahme der Projekte und Mitarbeiter einen neuen Grundstein für eine HELMA 2.0 gelegt zu haben, und werden unverzüglich in die Realisierung sowie Weiterentwicklung der Projekte einsteigen. Der Bau und Erwerb von Einfamilien- und Reihenhäusern, insbesondere in den von uns vertretenen Metropolregionen, dürfte zukünftig auch bei internationalen Investoren für Interesse sorgen.“ Heeger ergänzt: „Darüber hinaus freue ich mich, dass wir Arndt Krienen als Führungspersönlichkeit und ausgewiesenen Immobilienexperten für unser Team gewinnen konnten. Arndt Krienen hat durch seine bisherigen Tätigkeiten bei börsennotierten Immobilen-Aktiengesellschaften auf allen Unternehmenseben die Kompetenz und Erfahrung, die wir für einen Neustart benötigen. Arndt Krienen wird uns ab sofort in der Geschäftsleitung unterstützen und zum 1. Januar 2025 Vorsitzender der Geschäftsführung.“

Die Aktie der HELMA Eigenheimbau AG wird im Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse letztmalig am 23. Januar 2025 gehandelt.

NEON EQUITY AG wird DN Deutsche Nachhaltigkeit AG / Außerordentliche Hauptversammlung beschließt Umfirmierung und Erwerb von 88 % der First Move! AG

Corporate News

- Einbringung von 88 % der Anteile an der First Move! AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage

- Einstieg als Impact Investor in Zukunftsmarkt der umweltschonenden Park- und Parkhaustechnologie


Frankfurt am Main, 1. November 2024 – Die Aktionäre der NEON EQUITY AG („NEON EQUITY“, ISIN DE000A3DW408) haben auf der gestrigen außerordentlichen Hauptversammlung allen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit von mehr als 97 Prozent zugestimmt. Unter anderem wurde die Umfirmierung der NEON EQUITY in „DN Deutsche Nachhaltigkeit AG“ beschlossen. Dies trägt der strategischen Fokussierung des Unternehmens als Pure Play Impact Investor Rechnung.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts. Zur Übernahme der neuen Aktien wurde die SP1 Equity GmbH zugelassen. Im Gegenzug wird sie als Sacheinlage ihre Beteiligung im Umfang von 88 % der Aktien des Park- und Parkhaustechnologie-Unternehmens First Move! AG („First Move“) einbringen. Die Sachkapitalerhöhung soll gegen Gewährung von 30.000.000 neuen NEON EQUITY-Aktien an die SP 1 Equity GmbH erfolgen. Die SP1 Equity GmbH hält aktuell bereits eine Beteiligung an NEON EQUITY von mehr als 25 % und wird nach Umsetzung der Transaktion voraussichtlich mehr als 50 % der Aktien halten. Mit der Übernahme der First Move stärkt die künftige DN Deutsche Nachhaltigkeit ihre Positionierung als führender Akteur im Zukunftsmarkt des automatisierten Parkens.

First Move verfügt über eine patentierte Park- und Parkhaustechnologie, die eine Erhöhung der Flächenproduktivität der Parkhausfläche um über 100 % gegenüber einem herkömmlichen Parkhaus erreicht. Durch die – auch für die Nachrüstung geeignete Lösung – werden der Schadstoffausstoß und der Flächenbedarf deutlich reduziert und die Kapazitäten zur Aufladung von Elektrofahrzeugen zudem deutlich erhöht. Die innovative Technologie trägt damit entscheidend zu einer verbesserten Umwelt mit deutlicher CO2-Reduktion in Innenstädten bei. Aufgrund der effizienten und platzsparenden First Move-Technologie müssen beispielsweise weniger Flächen versiegelt werden. Zudem fördert First Move mit seiner Parkhaustechnologie den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Ole Nixdorff, CEO der NEON EQUITY: „Auf der außerordentlichen Hauptversammlung wurden wichtige Grundsteine für das weitere Wachstum unseres Unternehmens gelegt. Unser klarer Fokus auf nachhaltige Investments spiegelt sich sowohl im neuen Namen als auch in der Übernahme der First Move wider. Umweltschonendes Parken und entsprechende Parkhaustechnologie sind ein stark wachsender Zukunftsmarkt, denn innovative Mobilitäts-Lösungen sind für die Energiewende unabdingbar. Wir werden in den nächsten Quartalen unser Portfolio in solchen Wachstumsmärkten mit positivem Impact auf Umwelt und Gesellschaft noch stärker ausbauen.“

Über NEON EQUITY


Die NEON EQUITY AG investiert in ESG-konforme Unternehmen mit hohen Wachstumschancen in Zukunftsbranchen wie AI, Mobilität, Ernährung, Gesundheit und Energie und begleitet diese bei erfolgreichen Börsengängen. Dabei ist NEON EQUITY einer der führenden Anbieter bei der Beratung von Börsengängen und Kapitalmarkttransaktionen und verbindet schnell wachsende Impact-Unternehmen mit internationalen institutionellen Investoren. NEON EQUITY verfolgt somit eine nachhaltige und börsenrelevante Strategie und berät ihre Portfoliopartner bankenunabhängig zu allen Instrumenten des Kapitalmarktes.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

EASY SOFTWARE AG stärkt Eigenkapitalbasis und senkt Verschuldung durch Debt-to-Equity-Swap

Pressemitteilung

Essen, 31. Oktober 2024 – Der Vorstand der EASY SOFTWARE AG (die „Gesellschaft“) (WKN A2YN99) teilt mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals um EUR 1.105.511,00 auf EUR 7.547.550,00 erhöht worden ist. Die Kapitalerhöhung erfolgte gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts und wurde heute in das Handelsregister eingetragen. Zur Zeichnung der neu ausgegebenen Aktien wurde die Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, die conrizon AG („conrizon“), zugelassen, welche Gesellschafterdarlehen im Rahmen eines sogenannten Debt-to-Equity-Swaps eingebracht hat. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte zum gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten drei Monate. Die Beteiligung der conrizon am Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich infolge der Kapitalerhöhung um rund 3,1 % auf rund 81,8 %.
Durch den Debt-to-Equity-Swap wird die Verschuldung der Gesellschaft gesenkt und das Eigenkapital gestärkt. Die Finanzierungskosten der Gesellschaft reduzieren sich durch die Transaktion um circa EUR 610.000,00 pro Jahr.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.10.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.10.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.10.2024 2,99 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,14 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,43% unter dem Inventarwert vom 31.10.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Oktober 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
1&1 AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Apontis Pharma AG.

ZEAL Network SE/Lotto 24 AG: Der Squeeze-out der Lotto24 wurde am 8.10.24 eingetragen. Die Scherzer & Co. AG vereinnahmte eine Abfindung in Höhe von ca. 9,2 Mio. Euro, die zum Abbau der Verschuldung genutzt wird und erwartet einen Ergebnisbeitrag von ca. 5,6 Mio. Euro aus der Transaktion. Unmittelbar nach Ausschluss der Lotto24-Minderheitsaktionäre „musste“ ZEAL Network die Prognose für das laufende Jahr deutlich anheben. Dies unterstreicht, dass im anstehenden Spruchverfahren gute Chancen auf eine deutliche Erhöhung der Abfindung bestehen.

Apontis Pharma AG: Die Zentiva AG, Teil der Zentiva Gruppe, hat ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zu 10 Euro je Apontis-Aktie abgeben und sich bereits den 37,5%-Anteil des bisherigen Hauptaktionärs Paragon gesichert. Die Aktie soll delistet werden. Die Zentiva Gruppe wird von einem Fonds der Advent International L.P. kontrolliert.

Data Modul AG: Aufgrund eines schwächeren Geschäftsverlaufs des bisherigen Jahres ist die Prognose für 2024 gesenkt worden. Der Kurs hielt sich trotzdem stabil.

HelloFresh SE: Die führende Kochboxen- und Ready-to-Eat-Anbieter erwartet ein bereinigtes EBITDA für Q3 2024 deutlich über der Markterwartung, da insbesondere im Segment Kochboxen der Fokus auf Profitabilität verlagert wurde. Die Ergebnisprognose für das Gesamtjahr wurde daher angehoben, entsprechend die Umsatzerwartung gesenkt.

Siltronic AG: Der globale Produzent von Wafern aus Reinstsilizium hat solide Zahlen für das 3. Quartal 2024 gemeldet und den Ausblick für das laufende Geschäftsjahr bestätigt.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

KPMG Kapitalkostenstudie 2024 veröffentlicht

Die KPMG Kapitalkostenstudie ist eine jährlich durchgeführte empirische Untersuchung, die Aufschluss darüber gibt, wie sich aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen auf die Geschäftsmodelle, Planungsrechnungen und langfristigen Renditeerwartungen (Kapitalkosten) von Unternehmen in der DACH-Region auswirken. Die jährlich hohe Reichweite der KPMG Kapitalkostenstudie unterstreicht den hohen praktischen Nutzen, den diese Untersuchung für Unternehmen bietet.

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Deutsche Konsum REIT-AG: Deutsche Konsum REIT-AG erhält rund EUR 30,6 Mio. Rückführung auf ihre ausstehende Darlehensforderung gegenüber der Obotritia Capital KGaA

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, 31. Oktober 2024 - Die Deutsche Konsum REIT-AG ("DKR") (ISIN DE000A14KRD3) hat heute auf ihre Darlehensforderung gegenüber der Obotritia Capital KGaA („Obotritia Capital“) eine Rückzahlung in Höhe von rund EUR 30,6 Mio. erhalten.

Eine weitere Rückzahlung in Höhe von rund EUR 7,4 Mio. wurde von der Obotritia Capital für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2024/2025 in Aussicht gestellt. Unter der Bedingung dieser weiteren Rückzahlung wurde mit der Obotritia Capital eine weitere Verlängerung des Rückzahlungstermins für den dann noch ausstehenden Rückzahlungsbetrag bis zu 31. Dezember 2025 vereinbart.

Da die DKR die Darlehensforderungen gegenüber der Obotritia Capital zum 30. September 2023 aus Vorsichtsgründen wertberichtigt hatte, entsteht durch die jetzige und die weitere in Aussicht gestellte Rückzahlung ein außerordentlicher ergebniswirksamer Ertrag für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von rund EUR 28,2 Mio.

VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin

Öffentliche Restrukturierungssache der
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen (Jagst), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059 („Gesellschaft"),
beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 RES 1243/24

Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins
gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG
über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan
am Montag, dem 25. November 2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),
im Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart


Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.

Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart – Restrukturierungsgericht – („Gericht") am 21. Juli 2024 ein Restrukturierungsvorhaben angezeigt.

Die Gesellschaft hat am 31. Oktober 2024 bei dem Gericht die Durchführung des gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst Anlagen beigefügt.

Das Gericht hat daraufhin am 31. Oktober 2024 den folgenden Beschluss erlassen und die folgenden Hinweise gegeben:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:

Montag, 25.11.2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr)

Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 Stuttgart

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen. Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Stuttgart im Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über den Bundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.

Hinweise:

1. Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG werden den Planbetroffenen über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 elektronisch zugänglich gemacht. Über den vorgenannten Link erhalten die Planbetroffenen auch die notwendigen Zugangsdaten.

Planbetroffene Gläubiger sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder anderweitig ihre aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Planbetroffene Aktionäre sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten Nachweis über den Anteilsbesitz des Aktionärs vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 31.10.2024 oder einen nachfolgenden Tag beziehen.

2. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.

3. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

4. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

a. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Dies sind alle Gläubiger, die im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder im Erörterungs- und Abstimmungstermin ihre aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.

Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 31.10.2024 bis zum Beginn des Erörterungs- und Abstimmungstermins am 25.11.2024 stattfindet, ist für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.

Für die vorgenannten Glaubhaftmachungen gelten die formalen Anforderungen gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

b. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre berechtigt, die beim Erörterungs- und Abstimmungstermin einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten schriftlichen Nachweis über den Anteilsbesitz des planbetroffenen Aktionärs in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf Montag, den 18. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), der sog. „Nachweisstichtag“, beziehen.

Der Nachweis kann zusammen mit einer Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin bis spätestens am Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 vorab elektronisch übermittelt werden. Der vollständige Nachweis ist dennoch zusätzlich in der vorgenannten Form zum Erörterungs- und Abstimmungstermin mitzubringen.

Über die Aktien kann ungeachtet des Nachweisstichtags weiter verfügt werden. Erwerber von Aktien nach dem Nachweisstichtag können aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder ermächtigen. Die Vollmacht bzw. Ermächtigung ist im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen. Es gelten die formalen Anforderungen für Vollmachten gem. Ziff. 7 b) (s.u.).

5. Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.

6. Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen und in die Stellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG über den vorgenannten Link sowie zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin sind alle Planbetroffenen persönlich oder durch gem. § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt.

7. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:

- Ihren Personalausweis oder Reisepass,

- bei Vertretung eines Planbetroffenen zusätzlich eine entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) für jeden Vertreter zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers,

- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. rechtsfähigen Personengesellschaft zusätzlich einen aktuellen schriftlichen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate; bei ausländischen Gesellschaften ggfls. entsprechende gleichwertige Nachweise) und ggfls. eine entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) für jede betroffene juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers und

- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusätzlich die entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift) und einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis der/des Aussteller(s) der Vollmacht und zwar jeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme und Abstimmung am Erörterungs- und Abstimmungstermin zugelassen zu werden.

8. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am und zur Ausübung des Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, unter Vorlage der notwendigen Unterlagen bis Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Website https://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 mitzuteilen, ob sie am Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen werden und ob sie sich vertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Erörterungs- und Abstimmungstermin übersandt.

9. Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26 bis 28 StaRUG nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer 
  • dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und
  • gegen den Plan gestimmt hat und
  • mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.