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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 18. September 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK kündigt Sonderprüfungsantrag zur Hauptversammlung der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA an und lädt zur Infoveranstaltung ein

Die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (WKN: A0JK2A / ISIN: DE000A0JK2A8) hat für den 27. September zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 eingeladen und schlägt umfangreiche Satzungsänderungen vor. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hat im Vorfeld diverse Anträge eingereicht, von denen die Gesellschaft aber nur einen Teil veröffentlicht hat. Besonders vehement probiert die Gesellschaft allen Anschein nach die Veröffentlichung des vorgelegten Sonderprüfungsantrags zu verhindern.

Im Sinne der Aufrechterhaltung einer uneingeschränkten Willensbildung der Aktionäre im Vorfeld zur Hauptversammlung lädt die SdK für Freitag, den 20.09.2024, um 18:30 Uhr zu einer Infoveranstaltung ein. Im Rahmen der Veranstaltung wird die SdK ihre vorbereiteten Initiativen und Anträge mit Blick auf die bevorstehende Hauptversammlung vorstellen. Ferner werden weitere Aktionäre zu Wort kommen, die auch bereits Gegenanträge eingereicht haben. Ausklingend wird in gemütlicher virtueller Stammtisch-Atmosphäre über allerlei Themen, wie Portfolioentwicklung und Net Asset Value (NAV), miteinander diskutiert.

Die Veranstaltung ist ausschließlich für SdK-Mitglieder. Es ist jedoch beabsichtigt, im Nachgang einzelne Passagen auf dem SdK-YouTube-Kanal „SdK – Die Anlegergemeinschaft“ zu veröffentlichen, wo nun auch bereits ein kleiner Trailer mit allen weiteren Informationen zur Anmeldung einsehbar ist: https://youtu.be/FGWpdUtCcVA

München, den 18.09.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA!

VARTA AG: VARTA AG gibt Ergänzung des Sanierungskonzepts und kommerzielle Einigung über Brückenfinanzierung bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 18. September 2024 ‑ Die VARTA AG teilt mit, dass sie sich heute mit nahezu allen Konsortialkreditgebern sowie einer vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der VARTA AG kontrollierten Gesellschaft („MT InvestCo“) und der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“) auf eine Ergänzung zu der am 17. August 2024 veröffentlichten kommerziellen Einigung über ein Sanierungskonzept geeinigt hat. Das ergänzte Sanierungskonzept entspricht strukturell im Wesentlichen dem Sanierungskonzept vom 17. August 2024 und enthält zusätzlich ein verbessertes Angebot an die Schuldscheindarlehensgläubiger, an einer einvernehmlichen Restrukturierung der VARTA AG im Rahmen des angezeigten Restrukturierungsvorhabens unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) teilzunehmen. Insgesamt soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast nunmehr von 485 Mio. Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden. Wie bisher ist die gleichzeitige Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro zur Deckung des Liquiditätsbedarfs vorgesehen. Zudem sollen Forderungen von Schuldscheindarlehensgläubigern i.H.v. 25 Mio. Euro den werthaltigen garantiebesicherten Forderungen der Konsortialkreditgeber im Rang gleich stehen. Außerdem wurde das bereits vereinbarte Wertaufholungsinstrument für die von dem Schuldenschnitt betroffenen Finanzierer nach dem Sanierungszeitraum angepasst. Ein Großteil der Schuldscheindarlehensgläubiger hat Interesse an diesem Angebot bekundet.

Das Sanierungskonzept sieht weiterhin eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der VARTA AG auf 0 Euro vor, die zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der VARTA AG und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der VARTA AG führt, in Kombination mit einer anschließenden Kapitalerhöhung durch die MT InvestCo und Porsche.

Auf Grundlage des ergänzten Sanierungskonzepts hat die VARTA AG heute eine Einigung über den im Wesentlichen finalen Entwurf eines angepassten Restrukturierungs-Term Sheets mit nahezu allen Konsortialkreditgebern sowie der MT InvestCo und Porsche erzielt.

Die VARTA AG wird mit den vorgenannten Konsortialkreditgebern sowie weiteren relevanten Beteiligten ein Lock-Up-Agreement abschließen, das u.a. eine Verpflichtung der unterzeichnenden Konsortialkreditgeber vorsehen wird, die Restrukturierung der VARTA AG im Rahmen des angezeigten Restrukturierungsvorhabens unter Anwendung des StaRUG zu unterstützen. MT InvestCo und Porsche werden mit der VARTA AG eine Investorenvereinbarung ähnlichen Inhalts abschließen. Auf der Grundlage des abgestimmten Entwurfs des Restrukturierungs-Term Sheets wird die VARTA AG den Restrukturierungsplan fertigstellen, nach Abschluss des Lock-Up-Agreements und der Investorenvereinbarung beim Restrukturierungsgericht einreichen und einen Erörterungs- und Abstimmungstermin beantragen.

Zudem wurde eine grundsätzliche Einigung über die Bereitstellung einer kurzfristigen Brückenfinanzierung in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro durch einen Teil der Konsortialkreditgeber erreicht, die die Finanzierung der Gesellschaft bis zum Abschluss des StaRUG-Verfahrens absichern soll.

Die Einigung über das Restrukturierungs-Term Sheet sowie der Abschluss eines Lock-Up-Agreements, der Investorenvereinbarung und der Brückenfinanzierung stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Beteiligten und der Abstimmung der finalen Dokumentation.

Aufgrund der inhaltlichen Einigung mit den Konsortialkreditgebern und der MT InvestCo und von Porsche als Investoren sowie des bekundeten Interesses der Schuldscheindarlehensgläubiger an dem verbesserten Restrukturierungsangebot geht der Vorstand der VARTA AG davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert sind.

Petrus hält nunmehr mehr als 10 Prozent an der IMMOFINANZ

Nach einer heutigen Beteiligungsmeldung hält eine Gruppe um den aktivistischen Investor Petrus (Klaus Umek, Petrus Advisers Investments Fund L.P.) nunmehr 10,50 Prozent an dem österreichischen Immobilienkonzern IMMOFINANZ AG, Wien. Damit kann sie einen Squeeze-out verhindern (für den nach österreichischem Recht mehr als 90 Prozent erforderlich sind).

1,37 % werden von Petrus direkt in Aktien gehalten, weitere 9,12 % über Instrumente.

Crealogix Holding AG: Kraftloserklärung der restlichen sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Crealogix Holding AG und Sistierung des Handels

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

SIX Exchange Regulation AG bestimmt letzten Handelstag und Dekotierungsdatum


Crealogix Holding AG (Crealogix) hat heute bekannt gegeben, dass das Handelsgericht des Kantons Zürich alle restlichen sich noch im Publikum befindenden Namenaktien der Crealogix mit einem Nennwert von je CHF 8.00 (je eine „Crealogix-Aktie“) kraftlos erklärt hat. Der Entscheid des Handelsgerichts ist rechtskräftig und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und in der Neuen Zürcher Zeitung durch das Handelsgericht publiziert.

Crealogix hat heute ausserdem bekannt gegeben, dass die SIX Exchange Regulation AG den letzten Handelstag an und das Dekotierungsdatum der Crealogix Aktien von der SIX Swiss Exchange wie folgt festgelegt hat:

Letzter Handelstag: 7. November 2024

Dekotierungsdatum: 8. November 2024

Infolge der Kraftloserklärung der restlichen sich im Publikum befindenden Crealogix-Aktien durch das Handelsgericht hat jeder Inhaber von kraftloserklärten Crealogix-Aktien Anspruch auf eine Entschädigung von CHF 60 in bar pro kraftloserklärter Crealogix-Aktie. Der vorgesehene Zeitpunkt für die Auszahlung dieser Entschädigung gegen Lieferung der kraftloserklärten Crealogix-Aktien ist der 25. September 2024. Im Zusammenhang mit der Auszahlung dieser Entschädigung ist vorgesehen, den Handel mit Crealogix Aktien an der SIX Swiss Exchange an den folgenden Daten zu sistieren: 23. September 2024, 24. September 2024 und 25. September 2024.

Dienstag, 17. September 2024

DFV Deutsche Familienversicherung AG stärkt Wirtschaftlichkeit und Flexibilität

Corporate News

Beendigung des Handels der Aktie an Frankfurter Wertpapierbörse – Haron Holding S.A. macht freiwilliges Übernahme- und Delistingangebot

Frankfurt am Main, 17. September 2024 – Am heutigen Tag haben die DFV Deutsche Familienversicherung AG und die Haron Holding S.A. eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, in der sich die Haron Holding S.A. verpflichtet hat, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar in Höhe von voraussichtlich Euro 6,60 zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgütige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der voraussichtliche Angebotspreis. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung wiederrum verpflichtet, den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG möchte in Zukunft strategisch flexibler und freier in unternehmerisch wichtigen Entscheidungen agieren können und zugleich durch den Widerruf der Börsenzulassung jährlich rund EUR 2,5 Mio. einsparen. Außerdem wird durch das Delisting u.a. die Verwaltung erheblich von Berichtspflichten, die keinen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit der DFV Deutsche Familienversicherung AG leisten, entlastet. Die durch diesen Schritt frei werdenden Ressourcen sollen zusätzlich in die Fortsetzung der Unternehmensstrategie des profitablen Wachstums gesteckt werden.

Die Zulassung der Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG zum Handel am regulierten Markt ist für die DFV Deutsche Familienversicherung AG mit erheblichen finanziellen und personellen Belastungen verbunden, die zudem zu Lasten des Tagesgeschäfts gehen. Hierzu zählen umfangreiche Berichtspflichten, zeitlich herausfordernde Veröffentlichungserfordernisse und die zusätzlich nach den internationalen Rechnungslegungsstandards zu erstellenden Abschlüsse.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG strebt an – soweit möglich – einen wirksamen Widerruf der Zulassung ihrer Aktien noch im Kalenderjahr 2024 zu erreichen.

DFV Deutsche Familienversicherung AG beschließt Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 17. September 2024 – Der Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, (ISIN: DE000A2NBVD5, die „Gesellschaft“) hat heute beschlossen, den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) zu beantragen und in diesem Zusammenhang eine Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A. („Haron Holding“), Luxemburg, abzuschließen.

Um das Delisting zu ermöglichen, haben die Gesellschaft und die Haron Holding heute eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. In der Delisting-Vereinbarung hat sich die Haron Holding verpflichtet, den Aktionären der Gesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots anzubieten, die Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung einer Geldleistung in bar in Höhe von voraussichtlich EUR 6,60 zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgütige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der voraussichtliche Angebotspreis.

Übernahmeangebot für Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots betreffend die Aktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

Bieterin:
Haron Holding S.A.
(société anonyme)
16, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Großherzogtum Luxemburg
eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés; R.C.S.) Luxemburg unter B245160

Zielgesellschaft:
DFV Deutsche Familienversicherung AG
(Aktiengesellschaft)
Reuterweg 47
60323 Frankfurt am Main
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 78012
Inhaberaktien: WKN A2NBVD, ISIN DE000A2NBVD5

Angaben der Bieterin:

Die Haron Holding S.A. (die „Bieterin“) mit Sitz in Munsbach, Großherzogtum Luxemburg hat am heutigen Tag, dem 17. September 2024, entschieden, den Aktionären der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland (die „Zielgesellschaft“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots (das „Angebot“) anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stückaktien der DFV Deutsche Familienversicherung AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,00 je Aktie (die „DFV-Aktien“), die nicht bereits von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in bar von voraussichtlich EUR 6,60 je Aktie (der „Voraussichtliche Angebotspreis“) zu erwerben. Liegt der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die „BaFin“) nach den gesetzlichen Regelungen ermittelte und mitgeteilte Mindestpreis über diesem Voraussichtlichen Angebotspreis, so wird der endgültige Angebotspreis dem von der BaFin mitgeteilten Mindestpreis entsprechen. Dieser kann höher sein als der Voraussichtliche Angebotspreis.

Die Bieterin hat mit der Zielgesellschaft heute eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft gegenüber der Bieterin verpflichtet, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, bereits vor Ablauf der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist des Angebots, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der DFV-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im regulierten Markt (Prime Standard) (sog. Delisting) zu stellen.

Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG sowie die Veröffentlichung weiterer das Angebot betreffender Informationen im Internet wird unter www.haron-pe.com erfolgen.

Weitere Informationen:

Die Bieterin ist eine mittelbare Holding-Gesellschaft von Luca Pesarini, Schuttrange, Großherzogtum Luxemburg. Die Bieterin hält bereits unmittelbar 1.358.536 von insgesamt 14.587.780 der DFV-Aktien. Dies entspricht rund 9,31 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Luca Pesarini, dem diese Aktien nach § 34 Wertpapierhandelsgesetz zugerechnet werden, hält selbst unmittelbar weitere 2.288.748 DFV-Aktien. Dies entspricht rund 15,69 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Die Bieterin hat mit verschiedenen Großaktionären der Zielgesellschaft, nämlich Luca Pesarini, der SK-Beteiligungen GmbH, die von Herrn Stefan Knoll, dem Vorstandvorsitzenden der Zielgesellschaft, kontrolliert wird, Annett Vogel, Georg Glatzel, handelnd als Nachlassverwalter für Elias und Noah Vogel, sowie der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH handelnd für ein Spezial-Investmentvermögen, dessen Anteile sämtlich von der VPV Lebensversicherungs-AG gehalten werden, Vereinbarungen geschlossen, dass für die von diesen Aktionären jeweils gehaltenen DFV-Aktien das Angebot nicht angenommen wird (die „Nichtandienungsvereinbarungen“). Die Nichtandienungsvereinbarungen beziehen sich auf insgesamt 10.012.245 DFV-Aktien und deren Einhaltung ist durch Depotsperrvereinbarungen zusätzlich sichergestellt.

Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 hielt die DFV Deutsche Familienversicherung AG zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von DFV-Aktien. Inhabern von DFV-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar DFV-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden ggf. auf www.haron-pe.com veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.

Munsbach, Großherzogtum Luxemburg, den 17. September 2024

Haron Holding S.A.

Squeeze-out bei der EQS Group AG eingetragen

Die Hauptversammlung der EQS Group AG, München, hatte am 30. Juli 2024 die Übertragung der Aktien ihrer Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der Thoma Bravo, L.P.) für eine Barabfindung in Höhe von EUR 40,- je EQS-Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 12. September 2024 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist). Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Montag, 16. September 2024

Aufspaltung der Axel Springer SE? – Nunmehrige Bewertung doppelt so hoch wie bei dem Squeeze-out

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Bei dem auf der ordentlichen Hauptversammlung des Medienkonzerns Axel Springer SE am 26. November 2020 beschlossenen Squeeze-out wurde das Unternehmen mit EUR 6,5 Milliarden bewertet. Damals wurden die Springer-Aktien vorübergehend in dem Transaktionsvehikel Traviata B.V. gebündelt, um den Ausschluss der Minderheitsaktionäre durchführen zu können. Die Antragsgegnerin hielt nämlich weniger als 50 % der Springer-Aktien (laut Mitteilung der Gesellschaft vom 23. Februar 2021 rund 48,5 %) und kam nur über sog. Wertpapierleihverträge zu einem für einen aktienrechtlichen Squeeze-out erforderlichen Anteil von mehr als 95 %. Nach dem im Jahr 2021 durchgeführte Squeeze-out wurden die Aktien wieder aufgeteilt.

Die "Ehe" zwischen den Altaktionären und den Private-Equity-Investoren dürfte nun wieder aufgelöst werden. So verdichten sich laut Financial Times die Gerüchte um eine mögliche Aufspaltung der Axel Springer SE. Am Donnerstag soll der Aufsichtsrat des Medienkonzerns über eine mögliche Trennung von Anzeigengeschäft und Medienaktivitäten beraten.

Die Aufteilung erfolgt wohl entlang der Interessen der Partner. Demnach sollen der US-amerikanische Private-Equity-Investor KKR und der kanadische Pensionsfonds CPPIB die Kontrolle über das profitable digitale Kleinanzeigengeschäft bekommen. Ein Minderheitsanteil soll bei Springer-Chef Mathias Döpfner und Großaktionärin Friede Springer bleiben. Diese wiederum würden die Mehrheit über Springers (deutlich niedriger bewerteten) Mediengeschäft erhalten.

Derzeit halten Döpfner und Springer jeweils rund 22 Prozent. KKR hält mehr als 35 Prozent der Aktien und ist damit derzeit der größte Anteilseigner. CPPIB kommt auf knapp 13 Prozent. Laut Financial Times kommt der Gesamtkonzern auf eine Bewertung von EUR 13,5 Milliarden (mehr als doppelt so viel wie die Bewertung beim Squeeze-out).

Allein EUR 10 Milliarden davon mache das als besonders lukrativ geltende Kleinanzeigengeschäft aus, zu dem die Job-Plattform Stepstone und die Immobiliensparte Aviv gehören. Zu dem Mediengeschäft gehören neben den deutschen Zeitungen Bild und Welt auch die US-Medien Politico und Business Insider.

Insbesondere der deutlich höhere Wert des digitalen Geschäfts war in dem Spruchverfahren bemängelt worden. Der gerichtlich bestellte gemeinsame Vertreter hatte Anfang 2023 von einer der "signifikantesten Fehlbewertungen" im Rahmen von Strukturmaßnahmen der letzten Jahrzehnte gesprochen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_91.html

Spruchverfahren zum Squeeze-out:
LG Berlin II, Az. 102 O 13/21 SpruchG
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Traviata B.V.
59 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer PartGmbB, 40545 Düsseldorf

ALBIS Leasing AG: Rolf Hauschildt kündigt Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für Aktien der ALBIS Leasing AG an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 16. September 2024. Herr Rolf Hauschildt (Bieter) hat heute bekannt gegeben, dass er sich am 16. September entschieden hat, den Aktionären der ALBIS Leasing AG (ISIN: DE0006569403, WKN: 656940, www.albis-leasing.de) (Zielgesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1 (ISIN: DE0006569403) zu erwerben (Übernahmeangebot). Aktuell beabsichtigt der Bieter, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 2,60 je Aktie der Zielgesellschaft in bar anzubieten. Der endgültige Angebotspreis sowie die übrigen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen bleiben der Angebotsunterlage vorbehalten.

Nach den Angaben des Bieters wird das Übernahmeangebot voraussichtlich unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erhöhung der Beteiligung des Bieters im Inhaberkontrollverfahren nicht untersagt und/oder beschränkt.

Der Bieter hält laut eigenen Angaben insgesamt 6.301.855 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Zielgesellschaft. Dies entspricht ca. 29,73 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die sonstigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden laut Bieter in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Gemäß ihren gesetzlichen Verpflichtungen werden Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch den Bieter eine Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot abgeben und veröffentlichen.

Endor AG: CORSAIR steht kurz vor der Übernahme von Fanatec Sim Racing

Corporate News

Milpitas (Kalifornien)/Landshut, 16. September 2024 – CORSAIR freut sich bekannt zu geben, eine endgültige Vereinbarung mit der Endor AG unterzeichnet zu haben, um die Produktlinie Fanatec Sim Racing zu übernehmen. Dies umfasst auch die derzeitigen Mitarbeiter von Endor, die die Fanatec-Produktlinie betreuen und betreiben. Der Hauptsitz bleibt weiterhin in Landshut, wo die Entwicklung zukünftiger Fanatec-Sim-Racing-Produkte fortgeführt wird. Der Abschluss der Transaktion wird in Kürze erwartet.

Fanatec ist weltweit bekannt dafür, das aufregende Erlebnis des Sim-Racing in viele Haushalte und Rennzentren gebracht und eine große Fangemeinde leidenschaftlicher Anhänger aufgebaut zu haben. Mit hochwertiger Hardware und innovativen Produkten hat Fanatec in der Sim-Racing-Branche Maßstäbe für ein fesselndes Rennerlebnis gesetzt. Zu den spezialisierten Sim-Racing-Produkten gehören Force-Feedback-Lenkräder, Pedale, Schalthebel und komplette Cockpits für PlayStation-, Xbox- und PC-basierte Rennsimulatoren.

Andy Paul, CEO von CORSAIR, äußerte seine Begeisterung über dieses Ereignis: „Wir bewundern die Marke Fanatec seit Langem und freuen uns, diese herausragenden Produkte einem noch breiteren Publikum zugänglich zu machen. Wir sind fest entschlossen, die Produktlinien von Fanatec weiterzuentwickeln und auszubauen, den Kundenservice zu verbessern und die Bedürfnisse der Sim-Racing-Community zu erfüllen. Rennsportbegeisterte können sich auf ein noch intensiveres und realistischeres Sim-Racing-Erlebnis freuen.“

Andres Ruff, CEO der Endor AG, fügte hinzu: „CORSAIR teilt Fanatecs Leidenschaft für Innovation, Qualität und kontinuierliche Weiterentwicklung. CORSAIR wird neue Möglichkeiten für Fanatec eröffnen, das Portfolio weiter auszubauen und noch enger mit der wachsenden Sim-Racing-Community zusammenzuarbeiten.“

CORSAIR plant, erhebliche Investitionen in die Marke Fanatec, ihre Produkte und die weltweite Verfügbarkeit über ihre Vertriebskanäle zu tätigen. Alle bestehenden und zukünftigen Fanatec-Kunden werden von dem erstklassigen Support durch CORSAIR profitieren, einschließlich Garantie und Software-Updates.

CORSAIR und Fanatec teilen das unmittelbare Ziel, während dieses Eigentumswechsels eine pünktliche Lieferung aller Bestellungen sicherzustellen und die Kundenzufriedenheit zu erhalten.

Über CORSAIR

CORSAIR (Nasdaq: CRSR) ist ein weltweit führender Entwickler und Hersteller von Hochleistungsgeräten und -technologien für Gamer, Content-Ersteller und PC-Enthusiasten. Von preisgekrönten PC-Komponenten und -Peripheriegeräten bis hin zu Premium-Streaming-Geräten und intelligenter Umgebungsbeleuchtung bietet Corsair ein umfassendes Ökosystem an Produkten, die zusammenarbeiten, um jedem, vom Gelegenheitsspieler bis zum engagierten Profi, Höchstleistungen zu ermöglichen.

Copyright © 2024 Corsair Gaming, Inc. Alle Rechte vorbehalten. CORSAIR und das Segel-Logo sind eingetragene Marken von CORSAIR in den USA und/oder anderen Ländern. Alle anderen Firmen- und/oder Produktnamen können Handelsnamen, Marken und/oder eingetragene Marken der jeweiligen Eigentümer sein, mit denen sie in Verbindung gebracht werden.

Über die Endor AG

Die Endor AG entwickelt und vermarktet hochwertige Eingabegeräte wie High-End-Lenkräder und Pedale für Rennsimulationen auf Spielekonsolen und PCs. Als „Brain Factory“ liegt der Fokus des Unternehmens auf dem Kreativsektor. Endor führt die Produktentwicklung und den Prototypenbau in Eigenregie und zusammen mit spezialisierten Technologiepartnern hauptsächlich in Deutschland durch. Endor vertreibt seine Produkte unter der Marke FANATEC über E-Commerce hauptsächlich an Endkunden in Europa, den USA, Kanada, Australien und Japan.

Podcast der Effecten-Spiegel AG: "Historischer Vergleich im Postbank-Verfahren"

https://www.effecten-spiegel.com/finanzpodcast/podcast-detail/historischer-vergleich-im-postbank-verfahren

Beschreibung:

Effecten-Spiegel AG einigt sich mit Dt. Bank: Gerichtsprozesse dauern ihre Zeit – doch 14 Jahre sind schon beachtlich. Seit 2010 hat der Gerichtsstreit der Effecten-Spiegel AG mit der Dt. Bank im Rahmen der Postbank-Übernahme alle Instanzen – teils mehrfach – durchlaufen und sogar Rechtsgeschichte geschrieben. Was es mit dem Verfahren auf sich hat, welcher Vergleich nun geschlossen wurde und was dieser für den Prozess bedeutet, bespricht der ES im Interview mit Einzelvorstand Marlis Weidtmann.
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Anmerkung der Redaktion:

In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:

- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

Übernahmeangebot für Aktien der Albis Leasing AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß §§ 29 ff. i.V.m. 34 und 10 ff. des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

Herr Rolf Hauschildt
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Bundesrepublik Deutschland

Zielgesellschaft:

Albis Leasing AG
Ifflandstraße 4
22087 Hamburg
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73071
ISIN: DE0006569403

Angaben des Bieters:


Herr Rolf Hauschildt (Bieter) hat am 16. September entschieden, den Aktionären der Albis Leasing AG mit Sitz in Hamburg (Zielgesellschaft), im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1 (ISIN: DE0006569403) zu erwerben (Übernahmeangebot). Aktuell beabsichtigt der Bieter, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 2,60 je Aktie der Zielgesellschaft in bar anzubieten. Der endgültige Angebotspreis sowie die Übrigen noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen bleiben der Angebotsunterlage vorbehalten.

Das Übernahmeangebot wird voraussichtlich unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erhöhung der Beteiligung des Bieters im Inhaberkontrollverfahren nicht untersagt und/oder beschränkt.

Der Bieter hält insgesamt 6.301.855 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Zielgesellschaft. Dies entspricht ca. 29,73 % des Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die sonstigen Bedingungen und Bestimmungen des Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung durch die BaFin im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:

http://www.rh-angebot.de

Düsseldorf, den 16. September 2024

Rolf Hauschildt

Freitag, 13. September 2024

Endor AG: Geschäft der Endor AG wird von CORSAIR übernommen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch

Landshut, 13. September 2024 – Über das Vermögen der Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) wurde mit Beschluss des Insolvenzgerichts Landshut vom 13. September 2024 unter dem Aktenzeichen IN 542/24 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Partner der Kanzlei Dr. Beck & Partner, bestellt. Im Rahmen eines Asset Deals hat CORSAIR® (Nasdaq: CRSR) den Geschäftsbetrieb der Endor AG erworben. Die Anteile an den ausländischen Tochtergesellschaften werden ebenfalls übertragen. CORSAIR übernimmt zudem sämtliche ungekündigte Arbeitsverhältnisse der Endor AG. Die Endor AG wird im Zuge des Insolvenzverfahrens vollständig abgewickelt und die Börsennotierung zeitnah eingestellt. Aktionäre müssen damit rechnen, keine Zahlungen zu erhalten. Die Firmenimmobilie steht weiterhin zum Verkauf.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • Aurubis AG: ggf. Übernahmeangebot

  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Hauptversammlung am 15. Juli 2024
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • C. Bechstein Pianoforte AG: Squeeze-out, Eintragung im Handelsregister am 26. Juni 2024 (Fristende für Spruchanträge: 26. September 2024)

  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement 
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 12. September 2024

Netfonds AG erwirbt Fondsvermittlungsgeschäft der NSI Asset AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 12. September 2024 – Die Netfonds AG (ISIN: DE000A1MME74, „Netfonds“) hat sich heute mit der NSI Asset AG („NSI“, Hamburg) über den Erwerb des Fondsvermittlungsgeschäftes der NSI geeinigt. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen haben der geplanten Transaktion am heutigen Tag zugestimmt. Netfonds wird in diesem Zusammenhang die operativen Gesellschaften des Bereiches Investment- und Fondsvermittlung der NSI erwerben. Ziel der Transaktion ist die Fokussierung beider Unternehmen auf ihre jeweiligen Kerngeschäftsfelder.

Im Rahmen dieser Transaktion erwirbt die NSI die an Netfonds ausgegebene Wandelschuldverschreibung in Höhe von 5,2 Mio. Euro von der Netfonds AG zurück. Zusätzlich erhält die NSI in Abhängigkeit der operativen Kennzahlen einen signifikanten Barkaufpreis. Über die exakte Höhe des Kaufpreises haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Finanzierung der Transaktion erfolgt aus eigenen Mitteln. Um auch in Zukunft bei vergleichbaren Gelegenheiten aktiv werden zu können, evaluiert Netfonds derzeit mögliche Finanzierungsrahmen im Bereich des Fremdkapitals.

Nach der erfolgreichen Transaktion wird Netfonds 100 % der Anteile an den Fondsvermittlungsgesellschaften halten. Im Zuge dessen erhöhen sich die jährlich wiederkehrenden Nettoerlöse von Netfonds um ca. 1,4 Mio. Euro. Die Umsetzung der Transaktion wird voraussichtlich bereits im laufenden dritten Quartal 2024 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen zur Netfonds Gruppe und ihren verbundenen Tochterunternehmen finden Sie unter www.netfonds.de.

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat heute ihr förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des Barwerts der Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany Holding GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen Ertragswert je Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG übersteigt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.

Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG ab. Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in der für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der MEDION AG gefasst werden.

Essen, 12. September 2024

MEDION AG
Der Vorstand

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der IDS Scheer AG verzögert sich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der IDS Scheer AG als beherrschter Gesellschaft mit einer Tochtergesellschaft der Software AG, die SAG Beteiligungs AG, hatte das LG Saarbrücken mit Beschluss 6. Juni 2018 eine Erhöhung abgelehnt und die Spruchanträge zurückgewiesen, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/06/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und_19.html

Das OLG Saarbrücken hat nunmehr in seinem Hinweisbeschluss vom 25. Februar 2021 festgehalten, dass es die von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden für zulässig erachte. Es wollte noch mehrere Rechts- bzw. Bewertungsfragen klären und hat ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt.

Auf eine Sachstandsanfrage teilte das OLG mit, dass die mehrere Monate vakante Vorsitzendenstelle im 1. Zivilsenat zum 1. August 2024 neu besetzt worden sei. Da der Vorsitzende zugleich Berichterstatter in der vorliegenden Sache ist, ging damit auch ein Wechsel in der Berichterstattung einher. Der Senat in seiner neuen Zusammensetzung sei in Anbetracht der langen Verfahrensdauer bemüht, die Sache bald zu beraten. Es werde jedoch um Verständnis gebeten, dass die Einarbeitung in das umfangreiche und komplexe Verfahren durch den neuen Berichterstatter noch einige Zeit in Anspruch nehmen könne.

Bei der bisherigen Antragsgegnerin Software AG hat kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake stattgefunden.

OLG Saarbrücken, Az. 1 W 5/19
LG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Juni 2018, Az. 7 KfH O 34/10
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Software AG (früher: SAG Beteiligungs GmbH)
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Paul Richard Gottschalk, 66113 Saarbrücken
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60325 Frankfurt am Main

Mittwoch, 11. September 2024

UniCredit steigt bei der Commerzbank ein: Folgt ein Zusammenschluss?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hat die Großaktionärin Bundesrepublik Deutschland ihren über den Finanzmarktstabilisierungsfonds gehaltenen Anteil von 17,15 % um mehr als 5 Prozentanteile auf nur noch 12,11 % an der deutschen Großbank reduziert. Die größte italienische Bank UniCredit hat laut Handelsblatt neben dem bisherigen Staatsanteil weitere Aktien "am Markt" erworben und hält damit derzeit insgesamt neun Prozent der Anteile. Die für die Bundesrepublik handelnde Finanzagentur teilte mit, die UniCredit habe bei einem beschleunigten Platzierungsverfahren alle übrigen Interessenten überboten. Der Kaufpreis dieses Pakets lag den Angaben zufolge bei EUR 13,20 je Commerzbank-Aktie.

Die UniCredit will mit dem Institut nun über einen möglichen Zusammenschluss reden. Man werde zusammen mit der Commerzbank Möglichkeiten zur Wertsteigerung für die Aktionäre beider Banken erörtern. Wenn nötig, werde man regulatorische Genehmigungen für eine mögliche Ausweitung des Anteils auf mehr als 9,9 % einholen.

Der Aufbau der Commerzbank-Position wurde nur kurz nach dem angekündigten Rückzug von Commerzbank-Vorstandschef Manfred Knof bekannt. Dieser hatte mitgeteilte, dass er ab 2026 „aus persönlichen Gründen“ nicht mehr für den Job zur Verfügung stehe.

Viele Beschäftigte der Commerzbank und die Gewerkschaft Verdi lehnen einen Zusammenschluss jedoch ab. „Wir werden uns mit allen Mitteln gegen eine Übernahme durch Unicredit wehren“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretär und Commerzbank-Aufsichtsrat Stefan Wittmann dem Handelsblatt. „Der Bund muss jetzt klare Kante zeigen und seine verbliebene Beteiligung von zwölf Prozent nutzen, um eine schädliche Übernahme der Commerzbank zu verhindern.“

Es bleibt spannend, wie die Geschichte weitergeht. FOCUS titelte schon "Das Ende der Commerzbank-Geschichte naht". Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen.

STEMMER IMAGING AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von MiddleGround Capital

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie mit attraktiver Prämie von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 2024

- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die von der Bieterin vorgesehene Geschäftsstrategie für STEMMER IMAGING nach der Transaktion

- Annahmefrist läuft voraussichtlich bis zum 30. September 2024


Puchheim, 11. September 2024 – Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG („STEMMER IMAGING“) haben heute gemäß den Vorgaben des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ihre gemeinsame begründete Stellungnahme zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Ventrifossa BidCo AG („Bieterin“) für die Aktien der STEMMER IMAGING (ISIN DE000A2G9MZ9 / WKN A2G9MZ) abgegeben. Die Bieterin ist eine von MiddleGround Capital kontrollierte Holdinggesellschaft. Nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der am 2. September 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme den Aktionärinnen und Aktionären der STEMMER IMAGING AG, das Angebot anzunehmen.

Die Hauptaktionärin PRIMEPULSE SE sowie weitere Aktionärinnen und Aktionäre, die gemeinsam rund 78 % der STEMMER IMAGING-Aktien halten, haben sich mit MiddleGround Capital bereits auf eine Partnerschaft verständigt und werden das Angebot mit den von ihnen gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien unterstützen. Die Mitglieder des Vorstands der STEMMER IMAGING AG haben das Übernahmeangebot für die von ihnen gehaltenen Aktien angenommen. PRIMEPULSE hat sich darüber hinaus dazu verpflichtet, einen Teil der von ihr gehaltenen STEMMER IMAGING-Aktien in die Bieterin einzubringen und ist somit auch in Zukunft als Minderheitsaktionärin an der neuen Struktur langfristig beteiligt.

Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen und Zielsetzungen von STEMMER IMAGING, den Aktionärinnen und Aktionären von STEMMER IMAGING wie auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern innerhalb der STEMMER IMAGING Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher begrüßen und unterstützen sie das Angebot der Bieterin wie es in der Angebotsunterlage dargelegt ist. So ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat und unter Berücksichtigung der Beurteilung (Fairness Opinion) durch den Finanzberater ParkView Partners GmbH der Angebotspreis in Höhe von EUR 48,00 je STEMMER IMAGING-Aktie aus finanzieller Sicht fair und angemessen. Ferner enthält der Angebotspreis eine attraktive Prämie in Höhe von ca. 52 % auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING-Aktie am 19. Juli 2024, und in Höhe von ca. 41 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der STEMMER IMAGING‑Aktie der vergangenen drei Monate bezogen auf den 21. Juli 20241. Daneben hat die Gesellschaft nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat mit MiddleGround Capital einen starken Finanzpartner, der sich verpflichtet hat, das operative Geschäft im Hinblick auf das geplante Wachstum finanziell zu unterstützen.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING wurde gemäß § 27 WpÜG im Internet auf der Internetseite der STEMMER IMAGING unter https://www.stemmer-imaging.com/de/ unter der Rubrik „Investor Relations“ in deutscher Sprache veröffentlicht und wird auch an gleicher Stelle in unverbindlicher englischer Übersetzung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

Die Annahmefrist hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 2. September 2024 begonnen und endet voraussichtlich am 30. September 2024 um 24:00 Uhr (MESZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.project-oculus.de. Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionärinnen und Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden.

Dem Tag, nach dem die Ad-hoc-Mitteilung zum Abschluss einer Investorenvereinbarung veröffentlicht wurde.


Wichtiger Hinweis

Allein die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist maßgeblich. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme dar. Jede Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Übernahmeangebots sollte ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung der unter www.project-oculus.de veröffentlichten Angebotsunterlage und der unter www.stemmer-imaging.com unter „Investor Relations“ veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der STEMMER IMAGING getroffen werden.

Dienstag, 10. September 2024

ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG beschließen Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

- Restrukturierungsplan soll vorsehen, dass die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 gegen eine angemessene Kompensation auf alle Ansprüche aus der Anleihe verzichten; Zinszahlung am 1. Oktober 2024 entfällt

- Investoren sichern für den Fall des Eintritts der Rechtskraft des Restrukturierungsplans frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zu


Köln, 10. September 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG („ESPG“ oder „Gesellschaft“) haben beschlossen, beim zuständigen Amtsgericht ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) anzuzeigen.

Die Beschlussfassungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass alle verfolgten Optionen zur Finanzierung der am 1. Oktober 2024 anstehenden Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 bisher nicht erfolgreich realisiert werden konnten und der Vorstand diese nun nicht mehr weiterverfolgt. Die Gesellschaft ist damit drohend zahlungsunfähig, und Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Anzeige und Durchführung eines StaRUG-Verfahrens die einzig verbliebene Möglichkeit zur erfolgreichen Restrukturierung der ESPG.

Der Restrukturierungsplan soll einen Verzicht der Anleihegläubiger auf alle Ansprüche aus der Anleihe gegen eine angemessene Kompensation vorsehen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Beteiligung der Anleihegläubiger am weiteren Unternehmenserfolg geprüft. Es ist vorgesehen, den Restrukturierungsplan kurzfristig bei Gericht mit dem Ziel einzureichen, dass dessen Regelungen bis Ende Oktober 2024 wirksam werden können. Die am 1. Oktober 2024 anstehende Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 wird nicht mehr erfolgen.

Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere dem Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans, haben Investoren bereits zugesichert, frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.

Montag, 9. September 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der comdirect bank Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr voraussichtlich am 28. Januar 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der comdirect bank Aktiengesellschaft zugunsten der COMMERZBANK AG hat sich die vom Gericht angeforderte Stellungnahme des Sachverständigen Breithaupt zu den Einwendungen der Antragsteller verzögert. Das Landgericht Itzehoe hat daraufhin mitgeteilt, dass als Termin zur mündlichen Verhandlung nunmehr der Dienstag, 28. Januar 2025 in Aussicht gestellt werde (und nicht mehr Ende November 2024).

Der Antragsgegnerin wurde die Frist zur Stellungnahme auf die Einwendungen der Antragsteller antragsgemäß verlängert bis 15. Oktober 2024.

LG Itzehoe, Az. 8 HKO 29/20
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. COMMERZBANK AG
100 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf (RA Dr. Hartwin Bungert, RA´in Dr. Petra Mennicke)

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Weber & Ott Aktiengesellschaft: Verhandlung nunmehr am 27. März 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem bereits 2019 beschlossenen und eingetragenen Squeeze-out bei dem Modeunternehmen Weber & Ott AG, Forchheim, hat das Landgericht Nürnberg-Fürth nach zwei Terminverschiebungen nunmehr Anhörungstermin auf den 27. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt. Bei dem Termin soll Herr WP Dr. Matthias Popp von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz (jetzt: RSM Ebner Stolz) zu dem Prüfbericht angehört werden.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7281/19
Rolle, T. u.a. ./. RSL Investment GmbH
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Wasmann)

DATRON AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 30.000 Aktien

Ad-hoc-Mitteilung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Mühltal, den 09. September 2024 - Der Vorstand der DATRON AG (WKN A0V9LA), Anbieter von innovativen CNC-Fräsmaschinen, Dentalfräsmaschinen, Dosiermaschinen und Fräswerkzeugen mit Sitz in Mühltal bei Darmstadt, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bis zu 30.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht bis zu 0,75 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots zu einem Angebotspreis von EUR 8,30 je Stückaktie zurückzukaufen.

Mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot macht der Vorstand Gebrauch von der durch die Hauptversammlung vom 30. Juni 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Die Aktien sollen primär zur Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der Rückkauf dient damit vor allem dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 (c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14.04.2014. Andere Verwendungen der zurück erworbenen Aktien gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2023 sind nicht ausgeschlossen.

Die Annahmefrist beginnt am 16. September 2024, 00:00 Uhr (MESZ) und endet vorbehaltlich einer Verkürzung oder Verlängerung am 27. September 2024, 24:00 Uhr (MESZ). Sofern im Rahmen des Angebots mehr als 30.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d.h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquote). Die weiteren Einzelheiten des öffentlichen Aktienrückkaufangebots und dessen Abwicklung sind der Angebotsunterlage zu entnehmen, die ab dem 11. September 2024, auf der Internetseite der Gesellschaft (www.datron.de) im Bereich "Investor Relations - Aktienrückkauf - Aktienrückkauf 2024" sowie anschließend auch im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht werden wird.

Über DATRON:


Die DATRON AG entwickelt, produziert und vertreibt innovative Fräsmaschinen, insbesondere für die Hochleistungsbearbeitung von Aluminium und Verbundmaterialien, hochwertige Fräswerkzeuge sowie Dosiermaschinen für industrielle Dicht‐ und Klebanwendungen. Durch neueste Technologien, abgesichert durch zahlreiche Patente und die Einbindung in ein umfangreiches Customer Care-Dienstleistungspaket, bietet DATRON einzigartige Lösungen Made in Germany für Kunden in aller Welt an.

DATRON Fräs- und Dosierlösungen zeichnen sich durch ihre hohe Energieeffizienz, Qualität und Wirtschaftlichkeit aus und werden in allen Branchen, vorwiegend in der Elektrotechnik, der Metall-, Kunststoff‐, Medizin- und Automobilindustrie, sowie in der Luftfahrt eingesetzt. Mehr als 3.000 Maschinenkunden arbeiten weltweit erfolgreich mit über 6.000 DATRON Maschinensystemen.

DATRON bewegt sich auf einem nachhaltigen, profitablen Wachstumskurs. Im Geschäftsjahr 2023 wurde weltweit ein Umsatz von rund EUR 63,8 Mio. und ein EBIT von rund EUR 6,0 Mio. erzielt. Derzeit beschäftigt DATRON rund 300 Mitarbeiter.

DATRON wurde in den vergangenen Jahren vielfach ausgezeichnet: Das Unternehmen trägt unter anderem das Siegel als TOP JOB 2020 Arbeitgeber wie auch diverse Red Dot Design Awards für das Maschinendesign (zuletzt DATRON MXCube und DATRON evo 600) und einen Red Dot Communication Award für die (r)evolutionäre Steuerungssoftware DATRON next.

Weitere Informationen finden sich unter www.datron.de.

SdK-Video "VARTA: Gemeinsam vor das Bundesverfassungsgericht!"

https://www.youtube.com/watch?v=0qL7oJsVlLw

Beschreibung der Anlegerschutzvereinigung SdK:

Die drohende Enteignung der VARTA-Aktionäre beschäftigt uns als SdK nun bereits seit einigen Monaten. Jetzt haben wir einen Plan entwickelt, um nicht nur das Worst Case-Szenario beim Batteriehersteller, sondern auch alle zukünftigen kritischen Anwendungen von StaRUG zu unterbinden. SdK-Vorstandsvorsitzender Daniel Bauer erläutert unsere Strategie, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.