Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Landshut,
16. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) gibt
bekannt, dass das Amtsgericht Landshut zwei Aktionäre der Endor AG
ermächtigt hat, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die
gerichtliche Ermächtigung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
-
Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Endor
AG sowie den Stand von Angeboten, Gesprächen, Verhandlungen und
Vereinbarungen, betreffend die Restrukturierung/Beseitigung der
(drohenden) Zahlungsunfähigkeit der Endor AG
- Entzug des
Vertrauens gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias
Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic durch die Hauptversammlung
- Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG
- Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
-
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung
des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der
Restrukturierung der Endor AG
- Beschlussfassung über die
Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Gewährung des
Bezugsrechts an die Aktionäre.
Die antragstellenden Aktionäre
beabsichtigen der Hauptversammlung der Gesellschaft nach Informationen
des Vorstands, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu EUR 70 Mio.
vorzuschlagen. Die neuen Aktien sollen nach Informationen des Vorstands
zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben werden.
Die
Gesellschaft geht davon aus, dass die Aktionäre von der Ermächtigung
Gebrauch machen und durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger die
außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.
Die
Einberufung und Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung
gefährdet nach Ansicht des Vorstands der Endor AG die Restrukturierung
der Gesellschaft im Rahmen des laufenden Verfahrens nach dem
Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) mit
dem Einstieg des Investors Corsair, weil insbesondere Wechsel im
Aufsichtsrat oder Vorstand sowie Kapitalmaßnahmen dem Investor Corsair
ein Recht zur Kündigung der Zwischenfinanzierung geben und/oder zur
Beendigung der Restrukturierung gemäß dem mit Corsair vereinbarten Term
Sheet berechtigen.
Scheitert das laufende StaRUG-Verfahren, sind
auch die kreditgebenden Banken zur Kündigung der
Standstillvereinbarungen berechtigt.
Die antragstellenden
Aktionäre haben dem Vorstand nach wie vor kein belastbares
Finanzierungskonzept vorgelegt. Der Vorstand geht nicht davon aus, dass
die beabsichtigte Kapitalerhöhung der Gesellschaft rechtzeitig und in
ausreichendem Umfang liquide Mittel zur Verfügung stellt.
Insbesondere
liegen dem Vorstand keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass
ausreichend Investoren zur Zeichnung der neuen Aktien gegen Leistung des
Ausgabebetrags bereit sind. Selbst eine Zuführung von Eigenkapital in
Höhe von EUR 70 Mio. genügt nach Ansicht des Vorstands derzeit nicht für
eine nachhaltige Sanierung, weil mit diesem Betrag lediglich die
Kredite gegenüber den finanzierenden Banken zurückgeführt werden können,
nicht aber die Zwischenfinanzierung durch Corsair und auch der weitere
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft nicht abgedeckt wäre. Auch bei
vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung hätte die Gesellschaft
daher in diesem Fall keine positive Fortführungsprognose.
Eine
Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne belastbares
Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft führen und
den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze erheblich
gefährden.
Da die Gesellschaft die laufenden Finanzierungen ohne
rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht zurückzahlen kann, würde
eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen, dass das
StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen Insolvenzantrag
stellen muss.
Eine Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne
belastbares Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft
führen und den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze
erheblich gefährden.
Da die Gesellschaft die laufenden
Finanzierungen ohne rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht
zurückzahlen kann, würde eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen,
dass das StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen
Insolvenzantrag stellen muss.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die
Restrukturierung nach dem StaRUG fortzusetzen. Derzeit geht die
Gesellschaft davon aus, dass Corsair und die kreditgebenden Banken die
geplante Restrukturierung mit dem Investor Corsair weiterhin
unterstützen. Der Vorstand der Endor AG nimmt daher zum jetzigen
Zeitpunkt weiterhin eine positive Fortführungsprognose an.
Die Endor AG prüft die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Amtsgerichts.
Über den weiteren Verlauf wird Endor entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.