Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Landshut,
 16. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) gibt 
bekannt, dass das Amtsgericht Landshut zwei Aktionäre der Endor AG 
ermächtigt hat, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die
 gerichtliche Ermächtigung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:
-
 Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Endor 
AG sowie den Stand von Angeboten, Gesprächen, Verhandlungen und 
Vereinbarungen, betreffend die Restrukturierung/Beseitigung der 
(drohenden) Zahlungsunfähigkeit der Endor AG
- Entzug des 
Vertrauens gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff, Matthias 
Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic durch die Hauptversammlung
- Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 103 AktG
- Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat
-
 Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung 
des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der 
Restrukturierung der Endor AG
- Beschlussfassung über die 
Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Gewährung des 
Bezugsrechts an die Aktionäre.
Die antragstellenden Aktionäre 
beabsichtigen der Hauptversammlung der Gesellschaft nach Informationen 
des Vorstands, eine Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu EUR 70 Mio. 
vorzuschlagen. Die neuen Aktien sollen nach Informationen des Vorstands 
zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 ausgegeben werden.
Die 
Gesellschaft geht davon aus, dass die Aktionäre von der Ermächtigung 
Gebrauch machen und durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger die 
außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.
Die 
Einberufung und Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung 
gefährdet nach Ansicht des Vorstands der Endor AG die Restrukturierung 
der Gesellschaft im Rahmen des laufenden Verfahrens nach dem 
Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) mit 
dem Einstieg des Investors Corsair, weil insbesondere Wechsel im 
Aufsichtsrat oder Vorstand sowie Kapitalmaßnahmen dem Investor Corsair 
ein Recht zur Kündigung der Zwischenfinanzierung geben und/oder zur 
Beendigung der Restrukturierung gemäß dem mit Corsair vereinbarten Term 
Sheet berechtigen.
Scheitert das laufende StaRUG-Verfahren, sind 
auch die kreditgebenden Banken zur Kündigung der 
Standstillvereinbarungen berechtigt.
Die antragstellenden 
Aktionäre haben dem Vorstand nach wie vor kein belastbares 
Finanzierungskonzept vorgelegt. Der Vorstand geht nicht davon aus, dass 
die beabsichtigte Kapitalerhöhung der Gesellschaft rechtzeitig und in 
ausreichendem Umfang liquide Mittel zur Verfügung stellt.
Insbesondere
 liegen dem Vorstand keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass 
ausreichend Investoren zur Zeichnung der neuen Aktien gegen Leistung des
 Ausgabebetrags bereit sind. Selbst eine Zuführung von Eigenkapital in 
Höhe von EUR 70 Mio. genügt nach Ansicht des Vorstands derzeit nicht für
 eine nachhaltige Sanierung, weil mit diesem Betrag lediglich die 
Kredite gegenüber den finanzierenden Banken zurückgeführt werden können,
 nicht aber die Zwischenfinanzierung durch Corsair und auch der weitere 
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft nicht abgedeckt wäre. Auch bei 
vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung hätte die Gesellschaft 
daher in diesem Fall keine positive Fortführungsprognose.
Eine 
Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne belastbares 
Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft führen und 
den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze erheblich 
gefährden.
Da die Gesellschaft die laufenden Finanzierungen ohne 
rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht zurückzahlen kann, würde
 eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen, dass das 
StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen Insolvenzantrag 
stellen muss.
Eine Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne
 belastbares Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft
 führen und den Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze 
erheblich gefährden.
Da die Gesellschaft die laufenden 
Finanzierungen ohne rechtzeitige Zufuhr neuer liquider Mittel nicht 
zurückzahlen kann, würde eine Kündigung von Finanzierungen dazu führen, 
dass das StaRUG-Verfahren abgebrochen und die Gesellschaft einen 
Insolvenzantrag stellen muss.
Die Gesellschaft beabsichtigt, die 
Restrukturierung nach dem StaRUG fortzusetzen. Derzeit geht die 
Gesellschaft davon aus, dass Corsair und die kreditgebenden Banken die 
geplante Restrukturierung mit dem Investor Corsair weiterhin 
unterstützen. Der Vorstand der Endor AG nimmt daher zum jetzigen 
Zeitpunkt weiterhin eine positive Fortführungsprognose an.
Die Endor AG prüft die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung des Amtsgerichts.
Über den weiteren Verlauf wird Endor entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.