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Mittwoch, 24. Januar 2024

InVision AG: InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH

Corporate News

Düsseldorf, 24. Januar 2024 - Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG (ISIN: DE0005859698) haben heute gemäß § 27 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien der InVision AG, die nicht bereits direkt von der Acme 42 GmbH gehalten werden, im Internet unter www.ivx.com/investors veröffentlicht.

Empfehlung der Angebotsannahme


Vorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass die Angebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und das von der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im Interesse der Gesellschaft liegt. Das Angebot gibt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären, die ihre InVision-Aktien aufgrund der durch das anstehende Delisting reduzierten Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) veräußern möchten, eine angemessene Möglichkeit, ihre InVision-Aktien zu einem fairen Marktpreis zu veräußern. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der InVision AG, das Angebot anzunehmen.

Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils eigenständigen und unabhängig voneinander vorgenommenen Prüfung der Angebotsunterlage durch Vorstand und Aufsichtsrat.

Handel mit InVision-Aktien bald nur noch stark eingeschränkt möglich


Die InVision AG wird vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots den Widerruf der Zulassung sämtlicher InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und auf Xetra nicht mehr möglich sein. Auch der Handel im Freiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, München, Stuttgart und bei Tradegate Exchange wird voraussichtlich eingestellt. Dadurch wird der Handel mit InVision-Aktien nur noch stark eingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann.

Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang

Für die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreiche Transparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigen Erleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung von Informationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Als nicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft keinen Konzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch verkürzte Einzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden darüber hinaus zukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der InVision AG beinhalten, da dieses künftig in getrennten Tochterunternehmen geführt wird.

Delisting ist im Interesse des Unternehmens

In ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die von der Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des Delistings unterstützen. Mit erfolgtem Delisting wird die strategische und unternehmerische Flexibilität der Gesellschaft gefördert und bei strategischen Entscheidungen kann unabhängig von den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf dem Kapitalmarkt ein längerfristiger Ansatz verfolgt werden. Darüber hinaus werden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensible Informationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber geschützt. Durch die Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung und durch Kosteneinsparungen, wie etwa durch den Wegfall von fortlaufenden Aufwendungen für die Notierung von Wertpapieren, die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, die Rechtsberatung durch Kapitalmarktspezialisten, oder die Durchführung von Hauptversammlungen, kann InVision die freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung der Gesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls die Auffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund der Beteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der Verfügbarkeit alternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit nicht auf den Zugang zum Kapitalmarkt angewiesen ist.

Die Aktionäre der InVision AG können das Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlich am 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Die detaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.

Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite www.ivx.com/investors in deutscher Sprache einsehbar und wird bei der InVision AG, Investor Relations, Speditionstr. 5, 40221 Düsseldorf, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Anfragen bitte per E-Mail an ir@invision.de.

Die Informationen dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oder Ergänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat dar, deren Inhalt allein maßgeblich ist.

Über InVision:

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Weitere Informationen unter: www.ivx.com

Squeeze-out bei der Ottakringer Getränke AG beschlossen: Angebotene Barabfindung wird überprüft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG, Wien, am 22. Januar 2024 wurde ein Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) der Minderheitsaktionäre zugunsten der Ottakringer Holding AG beschlossn. Wirksam wird dieser erst mit Eintragung im Firmenbuch (dem österreichischen Handelsregister). Hinter der Holding stehen die beiden Eigentümerfamilien Wenckheim und Menz.

Bekannt ist der Getränkekonzern neben der Biermarke Ottakinger (benannt nach dem 16. Wiener Gemeindebezirk Ottakring) für seine Mineralwassermarke Vöslauer. Des Weiteren gehört zu dem Konzern ein Getränkehandel (Del Fabro & Kolarik GmbH) und die Trinkservice GmbH.

Als Barabfindung für die enteigneten Minderheitsaktionäre werden lediglich EUR 85,- je Stammaktie und EUR 70,- je Vorzugsaktie angeboten. Dieses Angebot entspricht dem Delisting-Angebot vom September 2023, das allerdings als zu niedrig kritisiert worden war und nur von ca. einem Prozent angenommen wurde. Die österreichische Aktionärsvereinigung IVA (Interessenverband für Anleger) hatte das Delisting als "Verstoß gegen das Reinheitsgebot" bezeichnet: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot verstößt gegen das “Reinheitsgebot”

Auch bei dem Squeeze-out kam Kritik von der Aktionärsvereinigung IVA. Deren Vorsitzender Florian Beckermann kritisierte, dass der Versuch unternommen werde, die Minderheitsaktionäre günstig loszuwerden. Die Hauptversammlung sei emotional verlaufen, insbesondere das Immobilienvermögen und die Geschäftsentwicklung von Vöslauer interessierte die Anteilseigner. Man wolle wissen, ob alle notwendigen Werte wie zum Beispiel auch Immobilien und andere Objekte in die Begutachtung mit eingeflossen sind und entsprechend bewertet wurden.

Ein Gutachten der Beratungsgesellschaft PwC, das im Auftrag der Ottakringer Getränke AG im Jahr 2018 erstellt wurde, hatte laut der Zeitung "Die Presse" damals einen Unternehmenswert ohne stille Reserven von über EUR 136,- je Aktie festgestellt. Der damalige Rückkaufpreis für eigene Aktien lag bei EUR 100,-.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren vom Handelsgericht Wien, voraussichtlich unter Einschaltung des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses, geprüft werden. 

Dienstag, 23. Januar 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Odeon Film AG rechtskräftig abgeschlossen: LG München I hebt Barabfindung auf EUR 1,72 je Aktie an (+ 9,55 %)

LEONINE Licensing GmbH
München

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung

In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre Odeon Film AG, macht die LEONINE Licensing GmbH gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts München I vom 25. August 2023, 5 HK O 12034/21, wie folgt bekannt:
 
„I. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Odeon Film AG zu leistende Barabfindung wird auf € 1,72 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie erhöht. Dieser Betrag ist unter Anrechnung geleisteter Zahlungen ab dem 28.8.2021 mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
 
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
 
III. Der Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an den gemeinsamen Vertreter zu zahlenden Vergütung werden auf € 200.000,-- festgesetzt.“
 
München, im Januar 2024
 
LEONINE Licensing GmbH
Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Januar 2024

KPMG: Valuation News - Januar 2024

Die Themen der aktuellen Ausgabe:

- Kapitalkostenstudie 2023 – Unvorhersehbarkeit steigt! – Zinsen auch? Was sind Ursachen, was sind Symptome? 

- Berücksichtigung der Verschuldung – Der neue IDW Bewertungshinweis 1/2023 

- Schärfung der Perspektive zur Länderrisikoprämie – Operative Risiken und Ausfallrisiken

Zum Herunterladen:

https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmg/de/pdf/Themen/2024/01/kpmg-valuation-news-januarausgabe-2024.pdf

DSW kämpft weiter für LEONI-Aktionäre: Gutachten zur StaRUG-Umsetzung liegt vor

Pressemitteilung der DSW

Düsseldorf, 23. Januar 2024 – Nachdem das Restrukturierungsgericht trotz Beschwerde zahlreicher Aktionäre den Weg bei der LEONI AG für eine Restrukturierung nach dem "Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen" (StaRUG) freigemacht hatte, ist das Kapitel für die freien Aktionäre damit noch lange nicht abgeschlossen.

Der DSW liegen nun die Ergebnisse eines von ihr bei Professor Werner Gleißner, einem renommierten Wirtschaftswissenschaftler und Experten für Risikomanagement, in Auftrag gegeben Gutachtens vor.

Ausgehend von öffentlich vorliegenden Informationen wurden insbesondere zwei Fragestellungen untersucht:

1. War das Risikofrüherkennungssystem der LEONI AG in der Lage, mögliche „bestandsgefährdende Entwicklungen“ adäquat zu erkennen, um gegebenenfalls die gesetzlich gebotenen „geeigneten Gegenmaßnahmen“ gemäß § 1 StaRUG zu initiieren?

2. Ist das Ergebnis der Restrukturierung, das faktisch (bis auf eine Ausnahme) einen kompletten Vermögensverlust der Aktionäre darstellt, „alternativlos“ und somit von den Aktionären zu akzeptieren?

„Mit den ausgewerteten öffentlich verfügbaren Informationen gibt es erhebliche Zweifel daran, dass das Risikomanagement der LEONI AG den 2021/2022 erweiterten Anforderungen gerecht wird. Die formalen und methodischen Voraussetzungen waren gegeben (Risikoanalyse und Risikoaggregationsverfahren), aber offenbar wurde das System kaum genutzt und der Dateninput nicht ‚fortlaufend‘ aktualisiert, wie es aber § 1 StaRUG fordert, um rechtzeig ‚geeignete Gegenmaßnahmen‘ zur Krisenabwehr initiieren zu können. Es ist ein eklatanter Widerspruch, dass sich aus dem Risikobericht ergibt, die Risikotragfähigkeit sei gegeben, während der Vorstand im gleichen Geschäftsbericht eine akute – und überraschende – Bestandsgefährdung erläutert“, stellt Professor Gleißner fest. Zudem ist nicht plausibel erklärbar, wieso die bisherigen Aktionäre keine Gelegenheit erhielten, die gemäß Sanierungskonzept notwendige Erhöhung des Risikodeckungspotentials, also des Eigenkapitals, beizusteuern. Das Sanierungskonzept zeigt nämlich eine aussichtsreiche Zukunft und eine deutliche Wertsteigerung, an der alle Aktionäre hätten partizipieren können, sagt Professor Gleißner.“

Aus dem Geschäftsbericht lässt sich jedenfalls nicht entnehmen, dass eine wesentliche Erweiterung und Weiterentwicklung des Risikomanagements infolge der Anforderungen aus StaRUG stattgefunden hat (StaRUG wird hier nicht erwähnt). Das Unternehmen verfügt zwar bereits seit Jahren über ein Risikomanagement, das auch eine quantitative Risikoanalyse und Risikoaggregation sowie die Beurteilung der Risikotragfähigkeit zulässt. Es ist allerdings nicht erkennbar, dass durch eine „fortlaufende“ Überwachung gemäß § 1 StaRUG Veränderungen des Grads der Bestandsgefährdung erfolgten. Die Information im Risikobericht erscheinen veraltet und stehen im Widerspruch zu den Aussagen des Vorstands im gleichen Geschäftsbericht (nach dem Risikobericht wäre die Risikotragfähigkeit weiter gewährleistet).

Möglicherweise hätte eine rechtzeitige Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen – von Risikoreduzierung bis hin zu einer Kapitalerhöhung – die 2023 eingetretene schwere Krise mit der Notwendigkeit einer Restrukturierung nach StaRUG überflüssig gemacht.

„Zudem wurde den Aktionären eine offensichtlich vorhandene strategische Handlungsoption für die Restrukturierung gar nicht zur Entscheidung vorgelegt: Nach Erstellung eines aussichtsreichen Restrukturierungsplans für LEONI hätte man allen Aktionären die Möglichkeit anbieten sollen, von der dort dokumentierten positiven Zukunftsperspektive zu partizipieren“, sagt Klaus Nieding, Vizepräsident der DSW. Dies wäre möglich gewesen, wenn das Risikodeckungspotenzial durch alle Aktionäre rechtzeitig in Form einer Kapitalerhöhung bereitgestellt worden wäre.

Dass den Aktionären dies jedoch verwehrt wurde, ist aus Sicht der DSW Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche gegenüber den Organen der LEONI AG. Das Kapitel LEONI ist somit für die ehemaligen Aktionäre und die DSW noch nicht abgeschlossen, sondern die Aufbereitung fängt nun erst richtig an.

„Der Fall Leoni offenbart zudem ungeschminkt, dass das StaRUG in seiner heutigen Aufstellung für Publikumsgesellschaften nicht geeignet ist. Die Einbindung der Aktionäre und damit Eigentümer erfolgt gar nicht oder zu spät. Das gilt insbesondere auch für die Information der Aktionäre. Das Management muss bereits in einer frühen Phase über die potenziellen Restrukturierungsoptionen berichten müssen. Zudem zeigt das StaRUG erhebliche Schwächen beim Schutz der betroffenen Anleger. Die DSW fordert den Gesetzgeber auf, das StaRUG dringend zu reformieren“, unterstreicht Marc Tüngler, DSW-Hauptgeschäftsführer.

Betroffene Leoni-Anleger können sich bei der DSW unter kontakt@dsw-info.de melden.

Übernahmeangebot für SYNLAB-Aktien: Bekanntmachung des Eintritts einer Angebotsbedingung

Ephios Luxembourg S.à r.l.
Luxemburg

Bekanntmachung des Eintritts einer Angebotsbedingung hier: investitionskontrollrechtliche Freigabe für die Slowakei

Ephios Luxembourg S.à r.l., mit Geschäftsanschrift 4, rue Albert Borschette, 1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B198777, ("Bieterin") hat am 23. Oktober 2023 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der SYNLAB AG, mit der Geschäftsanschrift Moosacher Straße 88, 80809 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246540, ("Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2TSL71) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "SYNLAB-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 10,00 je SYNLAB-Aktie (das "Angebot") veröffentlicht (die "Angebotsunterlage").

Die Annahmefrist des Angebots endete am 20. November 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Angebot kann nicht mehr angenommen werden.

1. Gemäß Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage stehen das Angebot und die durch die Annahme des Angebots mit den Aktionären der Gesellschaft zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffern 12.1.1 und 12.1.2 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen.

2. Am 22. Januar 2024 hat das Ministry of Economy der Slowakei als zuständige Behörde in der Slowakei die investitionskontrollrechtliche Freigabe für die Transaktion (wie in Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage definiert) erteilt. Dadurch ist die in Ziffer 12.1.1(b) der Angebotsunterlage beschriebene Angebotsbedingung der investitionskontrollrechtlichen Freigabe für die Transaktion durch das Ministry of Economy der Slowakei als zuständige Behörde in der Slowakei eingetreten.

Luxemburg, 23. Januar 2024

Ephios Luxembourg S.à r.l.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.ephios-offer.com
im Internet am: 23.01.2024. 

Luxemburg, den 23. Januar 2024

Ephios Luxembourg S.à r.l.

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Januar 2024

Bürstenfabrik Emil Kränzlein (früher: Cranz net. AG Beteiligungsgesellschaft, dann: Hench-Thermoplast AG): Insolvenzverfahren eröffnet

AG ehem. Bürstenfabrik Emil Kränzlein, 
Actiengesellschaft von 1896 i.Ins.

- ISIN: DE0005282008 -
- WKN 528 200 -

Am 15.01.2024 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet, Az.: 1 IN 202/23, Insolvenzgericht Aalen. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Hans-Jörg Derra, Ulm, bestellt.

Wir sind zuversichtlich, dass unsere Schadensersatzansprüche gegen die Firma Engels Consulting & Investment GmbH, Königsbronn, sowie die ehemals als Aufsichtsräte der Gesellschaft amtierenden Mitglieder der Familie Hans A. Bernecker, CH-Ascona, wirksam verfolgt werden.

Aalen, 20.01.2024

Volker Deibert
Notliquidator

Aurubis AG: Unternehmensleitung wird 2024 neu aufgestellt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 23. Januar 2024 – Der Aufsichtsrat der Aurubis AG ist mit dem Vorstandsvorsitzenden Roland Harings, dem Finanzvorstand Rainer Verhoeven und dem Vorstand Custom Smelting & Products Heiko Arnold übereingekommen, die laufenden Vorstandsverträge vorzeitig zu beenden.

Herr Dr. Arnold wird seine Vorstandstätigkeit zum 29. Februar 2024 beenden, Herr Verhoeven verlässt das Unternehmen zum 30. Juni 2024 und Herr Harings zum Geschäftsjahresende am 30.September 2024.

Die drei Vorstandsmitglieder tragen damit den besonderen Herausforderungen der Aurubis im abgelaufenen Geschäftsjahr Rechnung, insbesondere mit Blick auf die schwerwiegenden Betrugs- und Diebstahlsfälle im Werk Hamburg und Vorkommnisse im Bereich der Arbeitssicherheit. Auf Basis eines umfassenden Rechtsgutachtens der Kanzlei Hengeler Mueller zur Verantwortung der drei Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat beschlossen, nach aktuellem Stand von der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die drei Vorstandsmitglieder abzusehen.

Inge Hofkens, Vorständin Multimetal Recycling, wird ihre Aufgaben im Vorstand fortführen und zusätzlich die Gesamtverantwortung für den Bereich Commercial übernehmen.

Der Aufsichtsrat hat den Prozess für eine zeitnahe Besetzung der Positionen in Gang gesetzt.

Mit Wirkung vom 1. März 2024 wird zudem Prof. Markus Kramer zunächst bis 30. September 2024 zur Vervollständigung des neuen Vorstandsteams aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand entsandt, um dort wesentliche Aufgaben von Heiko Arnold zu übernehmen. Zusätzlich wird er Chief Transformation Officer und erhält die Gesamtverantwortung für den Bereich Personal sowie die Funktion des Arbeitsdirektors.

Die strategische Ausrichtung und die Umsetzung der strategischen Wachstumsinitiativen werden unverändert weiterverfolgt.

Schaeffler AG: Schaeffler erwirbt weitere 9 Prozent an Vitesco

Corporate News

- Aktienpaket wurde von der BofA Securities Europe S.A. im Rahmen eines Total-Return-Swaps mit Schaeffler aufgebaut

- Preis für zusätzliche Vitesco-Aktien unterhalb der Gegenleistung des Erwerbsangebots

- Gemeinsam mit IHO Holding verfügt Schaeffler über 88,81 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an Vitesco


Herzogenaurach | 23. Januar 2024 | Die Schaeffler AG („Schaeffler“) hat mit der BofA Securities Europe S.A. den Erwerb eines Aktienpakets von 3,6 Millionen Aktien an der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“) vereinbart. Dies entspricht einem Anteil von etwa 9,00 Prozent an Vitesco. Die BofA Securities Europe S.A. hatte die Aktien im Rahmen eines Total-Return-Swap-Geschäfts nach Ankündigung des öffentlichen Erwerbsangebots durch Schaeffler im Markt erworben. Der Preis für die zusätzlich erworbenen Aktien liegt unter der im Rahmen des Übernahmeangebots durch Schaeffler gezahlten Gegenleistung.

Durch den Erwerb des Aktienpakets erhöht sich der Anteil von Schaeffler an Vitesco auf rund 38,87 Prozent. Die IHO als Holding der Familie Schaeffler hält weiterhin rund 49,94 Prozent der Anteile an Vitesco, so dass Schaeffler zusammen mit der IHO Holding über rund 88,81 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an Vitesco verfügt. Weiterhin ist geplant, dass ein Zusammenschluss mit Vitesco im vierten Quartal 2024 und die Vereinheitlichung der Aktiengattung mit vollen Stimmrechten der Schaeffler AG im Ergebnis zu einer verbesserten Liquidität in der Aktie führen wird. Das Ziel, einen erhöhten Streubesitz von voraussichtlich etwa 30 Prozent zu erreichen, bleibt unverändert bestehen.

Rechtliche Hinweise

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot der Schaeffler AG an die Aktionäre der Vitesco Technologies Group AG


Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken über das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot („Erwerbsangebot“) der Schaeffler AG („Schaeffler“) für alle Aktien der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“ oder die „Gesellschaft“) und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Vitesco dar. Verbindlich für sämtliche das Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von Schaeffler nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“). Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Vitesco wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Erwerbsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), und bestimmter, auf grenzüberschreitende Erwerbsangebote anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von Schaeffler und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Erwerbsangebots und/oder der das Erwerbsangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland weder beantragt noch veranlasst. Schaeffler und mit ihr gemeinsam handelnde Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften oder anderer Rechtsvorschriften als den anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Abgabe und Veröffentlichung des Erwerbsangebots sowie die öffentliche Werbung für das Erwerbsangebot nach den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika sind von Schaeffler nicht beabsichtigt.

Schaeffler und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe im Zusammenhang mit dem Angebot stehender Unterlagen oder die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung von Schaeffler und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, kann Schaeffler außerhalb des Erwerbsangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der Gesellschaft erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen sowie Derivatgeschäfte in Bezug auf Aktien der Gesellschaft abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Aktien der Gesellschaft gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandelten Transaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet.  (...)

Schaeffler Gruppe – We pioneer motion

Seit über 75 Jahren treibt die Schaeffler Gruppe zukunftsweisende Erfindungen und Entwicklungen im Bereich Motion Technology voran. Mit innovativen Technologien, Produkten und Services in den Feldern Elektromobilität, CO₂-effiziente Antriebe, Fahrwerkslösungen, Industrie 4.0, Digitalisierung und erneuerbare Energien ist das Unternehmen ein verlässlicher Partner, um Bewegung effizienter, intelligenter und nachhaltiger zu machen – und das über den kompletten Lebenszyklus hinweg. Die Motion Technology Company produziert Präzisionskomponenten und Systeme für Antriebsstrang und Fahrwerk sowie Wälz- und Gleitlagerlösungen für eine Vielzahl von Industrieanwendungen. Im Jahr 2022 erwirtschaftete die Unternehmensgruppe einen Umsatz von 15,8 Milliarden Euro. Mit zirka 84.000 Mitarbeitenden ist die Schaeffler Gruppe eines der weltweit größten Familienunternehmen. Mit mehr als 1.250 Patentanmeldungen belegte Schaeffler im Jahr 2022 laut DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) Platz vier im Ranking der innovationsstärksten Unternehmen Deutschlands.

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Anmerkung der Redaktion:

Nach den bislang veröffentlichten Plänen ist eine Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf Schaeffler geplant. Bei einem Überschreiten der 90-%-Schwelle wäre auch ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich.

Der nunmehrige Kauf erfolgte zu mehr als EUR 90,76 je Aktie, vgl. die heutige Stimmrechtsmitteilung: "Kauf zu einem Preis von EUR 90,76595134 je Aktie, bestehend aus dem XETRA-Schlusskurs am 22. Januar 2024 in Höhe von EUR 84,15 und einem Ausgleichsbetrag unter einem Total Return Swap in Höhe von EUR 6,61595134".

Telefónica-Konzern hält mehr als 93 % der Telefónica-Deutschland-Aktien: Squeeze-out möglich

Telefónica Local Services GmbH
Ismaning

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Telefónica Services GmbH, Ismaning, Bundesrepublik Deutschland (die „Bieterin“) hat am 5. Dezember 2023 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der Telefónica Deutschland Holding AG, München, Bundesrepublik Deutschland („Telefónica Deutschland“) zum Erwerb von bis zu 550.882.742 (dies entspricht bis zu 18,52 % der Aktien der Telefónica Deutschland) nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Telefónica Deutschland (ISIN DE000A1J5RX9), einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung bestehender Nebenrechte, insbesondere des Dividendenbezugsrechts (jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von Telefónica Deutschland in Höhe von EUR 1,00 zusammen die „Telefónica Deutschland-Aktien“) gegen Zahlung einer Bargegenleistung in Höhe von EUR 2,35 je Telefónica Deutschland-Aktie (das „Angebot“) veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots begann am 5. Dezember 2023 und endete am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, d.h. Ortszeit in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland).

1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 17. Januar 2024, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit, d.h. Ortszeit in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) („Meldestichtag“) wurde das Angebot für 233.732.773 Telefónica Deutschland-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 7,86 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland.

2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar keine Telefónica Deutschland-Aktien und keine nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland.

3. Zum Meldestichtag hielt die Telefónica S.A., Madrid, Spanien („Telefónica S.A.“), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG, unmittelbar 476.563.263 Telefónica Deutschland-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 16,02 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland. Darüber hinaus hielt die Telefónica Germany Holdings Limited, Worthing, Vereinigtes Königreich („UK HoldCo“), eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG, unmittelbar 2.059.117.075 Telefónica Deutschland-Aktien, was einem Anteil von ca. 69,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland entspricht. Die UK HoldCo ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Worthing, Vereinigtes Königreich. Die O2 (Europe) Limited ist wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Telefónica S.A. Die von der UK HoldCo gehaltenen 2.059.117.075 Telefónica Deutschland-Aktien (was einem Anteil von ca. 69,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland entspricht) werden der O2 (Europe) Limited und der Telefónica S.A. gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 WpÜG zugerechnet.

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Telefónica Deutschland-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Telefónica Deutschland-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

5. Die Gesamtzahl der Telefónica Deutschland-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Telefónica Deutschland-Aktien und der nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf Telefónica Deutschland, die die Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG zum Meldestichtag hielten, beläuft sich zum Meldestichtag auf 2.769.413.111 Telefónica Deutschland-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 93,10% des Grundkapitals und der Stimmrechte von Telefónica Deutschland.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https://www.td-offer.com
im Internet am: 22.01.2024. 

Ismaning, den 22. Januar 2024

Telefónica Local Services GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Januar 2024

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Anmerkung der Redaktion:

Die Aktien der Telefónica Deutschland fallen aus den Indices MDax und TecDax heraus, da die für die Aufnahme notwendige Bedingung eines Streubesitzanteils von mindestens zehn Prozent nicht mehr erreicht wird. Ab einer Beteiligung über 90 % ist ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich, bei über 95 % ein aktienrechtlicher Squeeze-out.

Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG) hat das LG Lübeck - Kammer für Handelssachen III - mit Beschluss vom 28. Dezember 2023 die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 HKO 44/23 verbunden und Herrn RA Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter bestellt. 

Nach dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen SLM-Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SLM.

LG Lübeck, Az. 13 HKO 44/23
Jaeckel, J. u.a. ./. Nikon SLM Solutions AG (vormals: Nikon AM. AG)
23 Spruchanträge/38 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin
(RA´in Dr. Juli Schwalm)

ADLER Group S.A.: Adler Group setzt laufende Restrukturierung planmäßig weiter um

Corporate News

Die Entscheidung des Court of Appeal zur Aufhebung der Sanction Order hat keinen Einfluss auf die zuvor implementierte finanzielle Restrukturierung, da die geänderten Anleihebedingungen nach deutschem Recht unverändert in Kraft bleiben

Luxemburg, 23. Januar 2024 - Die Adler Group S.A. („Adler Group“) wird ihre laufende Restrukturierung planmäßig fortsetzen. Das erklärt die Adler Group nach der heutigen Entscheidung des Court of Appeal of England and Wales („Court of Appeal“), die vom High Court of Justice of England and Wales am 12. April 2023 verfügte Sanction Order aufzuheben.

Gemäß der Sanction Order waren die von der AGPS BondCo plc, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Adler Group, begebenen Anleihen per 17. April 2023 geändert worden. Die geänderten Anleihebedingungen bilden seitdem die Grundlage der laufenden Verbindlichkeiten der Adler Group. Da die Berufungskläger im April für die Sanction Order keine aufschiebende Wirkung beantragt hatten, konnte die Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte nach deutschem Recht.

Der heutigen Entscheidung des Court of Appeal war ein mehrtägiges Anhörungsverfahren Ende Oktober 2023 vorangegangen. Unabhängig vom Urteil des Court of Appeal behalten die Anleihebedingungen nach deutschem Recht in vollen Umfang ihre Gültigkeit. Die Adler Group respektiert die Entscheidung des Court of Appeal, diese hat jedoch daher keinen Einfluss auf die Gesellschaft oder die wirksam geänderten Anleihebedingungen.

Die Adler Group ist allen Stakeholdern für die kontinuierliche Unterstützung dankbar.

KONTRON AG hält bereits fast 60 % an der KATEK SE

Nach einer Stimmrechtsmitteilung vom 22. Januar 2024 hält die KONTRON AG per 18. Januar 2024 bereits 59,44 % an der KATEK SE (derzeit alle über "Instrumente"). Es dürfte sich um die bisher von der PRIMEPULSE SE gehaltenen Aktien handeln.

Wie letzte Woche gemeldet, steht der Vollzug des Aktienkaufvertrags noch unter aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigaben, und wird bis März 2024 erwartet. Nach dem Vollzug des Erwerbs der Aktien und der Kontrollerlangung über die KATEK SE wird die Kontron Acquisition GmbH entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ein Pflichtangebot an die Aktionäre der KATEK SE veröffentlichen. Das Pflichtangebot soll gleichzeitig als Delisting-Erwerbsangebot ausgestaltet werden.

Montag, 22. Januar 2024

windeln.de SE: Übertragung sämtlicher Stückaktien der windeln.de SE

windeln.de SE
München


(ISIN: DE000WNDL300, ISIN DE000WNDL318)

Übertragung sämtlicher Stückaktien der windeln.de SE

Der Insolvenzverwalter der windeln.de SE (Stefan-George-Ring 23, 81929 München) hat einen Insolvenzplan im Insolvenzverfahren der windeln.de SE vorgelegt, der von den Gläubigern angenommen und durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.12.2023 bestätigt wurde. Dieser Beschluss ist nunmehr rechtskräftig.

Entsprechend den Regelungen des Insolvenzplans werden sämtliche Aktien mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung wie folgt auf die nachfolgend bezeichneten fünf Gesellschaften (im Folgenden: „Erwerber“) übertragen:

1. Meridiana Capital Group GmbH, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 40774: 1.325.399 Stückaktien

2. Meridiana Blockchain Ventures SE, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 182976: 1.325.399 Stückaktien

3. Seaside Capital Markets GmbH, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 133111: 1.325.399 Stückaktien

4. NEKO Securities Ltd., Unity House, Suite 888, Westwood Park, Wigan WN3 4HE, United Kingdom, eingetragen im Registered Office England and Wales Company unter No.12352907: 1.325.399 Stückaktien

5. Anlagenwert Hamburg GmbH, Johnsallee 30, 20148 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 95837: 220.899 Stückaktien

In Summe werden die Erwerber Inhaber sämtlicher Stückaktien an der windeln.de SE. Die Erwerber werden zur Abgabe aller erforderlichen Erklärungen in Bezug auf die Übertragung von Aktien auf sich selbst oder von ihnen benannte Gesellschaften nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Verteilungsschlüssels bevollmächtigt. 

München, 04.01.2023

Ivo-Meinert Willrodt als Insolvenzverwalter der windeln.de SE

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Januar 2024

windeln.de SE: Vornahme von gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen in Umsetzung des Insolvenzplans

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die windeln.de SE teilt mit, dass entsprechend des rechtskräftigen Insolvenzplans vom 07.12.2023, der von den Gläubigern angenommen und durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 11.12.2023 bestätigt wurde, folgende Maßnahmen nunmehr umgesetzt werden:

Die Gesellschaft wird in NAKIKI SE umfirmiert.

Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

Die Organe wurden wie folgt neu besetzt:

Vorstand: Hendric Groth

Aufsichtsrat: Dr. Wilhelm Hegenbart, Peter Hufnagel, Barbara Klosterhalfen

Die zuvor bestellten Organmitglieder üben kein Mandat mehr für die Gesellschaft aus. Es wird eine Kapitalerhöhung in Höhe von 200.000 EUR nominal gegen Ausgabe von 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 gegen Zahlung einer Einlage in Höhe von EUR 1,00 je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt.

Der Sitz der Gesellschaft wird nach Hamburg verlegt. Die neue Geschäftsanschrift lautet wie folgt: Johnsallee 30, 20148 Hamburg.

Die Aktien der Altaktionäre werden entschädigungslos eingezogen. Die entsprechende Benachrichtigung des Insolvenzverwalters wurde am 09.01.2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Außerdem teilt die Gesellschaft mit:

Die Gesellschaft ist nach Abschluss des Insolvenzverfahrens schuldenfrei.
Die Börsennotierung der Gesellschaft bleibt unter der WKN WNDL30 erhalten.
Die Internetseite der Gesellschaft lautet: https://nakikifinance.com/

Aurubis AG: Gespräche zur personellen Neuaufstellung des Vorstands der Aurubis AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, 22.01.2024: Vertreter des Aufsichtsrats führen, unter dem Vorbehalt der für den 23. Januar 2024 geplanten Diskussion und Beschlussfassung im Gesamtaufsichtsrat, weit fortgeschrittene Gespräche mit drei Vorstandsmitgliedern über die Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit. Danach würden Roland Harings (CEO) zum 30. September 2024, Rainer Verhoeven (CFO) zum 30. Juni 2024 und Dr. Heiko Arnold (COO) zum 29. Februar 2024 aus dem Vorstand ausscheiden. Bis zu ihrem vorzeitigen Ausscheiden würden diese Vorstandsmitglieder ihre jeweiligen Aufgaben weiterhin wahrnehmen.

Es wird außerdem erwogen, ebenfalls unter Vorbehalt eines Gesamtaufsichtsratsbeschlusses, zum 1. März 2024 Dr. Markus Kramer bis voraussichtlich 30. September 2024 aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand zu entsenden.

Circus SE startet erfolgreich Handelsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse und XETRA-Listing

Corporate News

– Handelsaufnahme am führenden deutschen Finanzplatz erweitert Wachstumsperspektiven und Anlegerkreis

– Ausbau der Vorreiterrolle bei KI-Lösungen und innovativer Robotik im Foodtech-Markt


Hamburg – 22. Januar 2024 – Die Circus SE (ISIN: DE000A2YN355 / WKN A2YN35) hat am 22. Januar 2024 erfolgreich das Listing auf Xetra und in Verbindung damit die Handelsaufnahme an der Frankfurter Wertpapierbörse vollzogen.

Die in Hamburg ansässige Circus Gruppe ist ein auf proprietäre Technologie Lösungen spezialisiertes Unternehmen in den Bereichen Robotik, Software-Engineering und Künstliche Intelligenz (KI). Ziel ist es, den globalen Food-Service-Markt mit einem jährlichen Umsatz von 2,6 Billionen US-Dollar zu revolutionieren.

In Partnerschaft mit branchenführenden Partnern hat Circus seit seiner Gründung im Jahr 2021 seine Robotik- und Softwarelösungen in verschiedenen deutschen Städten erfolgreich getestet und implementiert. Das Technologieunternehmen ist Wegbereiter für den weltweiten Übergang zur Automatisierung im Foodtech-Bereich und disruptiert eine gesamte Branche mittels technologischer Lösungen.

Nikolas Bullwinkel, Gründer und CEO von Circus: „Mit dem Xetra-Listing und der Handelsaufnahme in Frankfurt vollziehen wir begleitend zum schnell wachsenden Foodtech-Sektor nun auch einen entscheidenden Schritt auf dem Kapitalmarkt. Durch unser einzigartiges Zusammenspiel von Robotik, KI und Softwarelösungen haben wir die Möglichkeit, bahnbrechende Veränderungen in einer Branche herbeizuführen, der es seit Jahrzehnten an Innovationen mangelt. Indem wir uns den lang überfälligen operativen Herausforderungen im Lebensmittel-Service stellen und uns an neue Anforderungen anpassen, bringen wir Verbrauchern genau das, wonach sie verlangen: Hochwertige Mahlzeiten zu einem erschwinglichen Preis.“

Circus wird sich in den nächsten Jahren darauf konzentrieren, seine Position als weltweiter Vorreiter im Bereich KI-Lösungen und innovativer Robotik auszubauen und neue Entwicklungen im Foodtech-Bereich voranzutreiben.

Die Handelsaufnahme am führenden Finanzplatz in Deutschland ermöglicht es der Gesellschaft, ihr Geschäftsmodell sowie dessen Wachstumsperspektiven einem größeren Anlegerkreis vorzustellen und zugänglich zu machen.

Über die Circus Gruppe:

Die Circus Gruppe (ISIN: DE000A2YN355) transformiert die Food-Service-Branche mit Hilfe intelligenter Automatisierung und Digitalisierung. Von der Rezepterstellung bis zur Qualitätskontrolle deckt Circus die gesamte Wertschöpfungskette ab. Bislang sind insgesamt rund 40 Millionen Euro Wachstumskapital in die Circus Gruppe geflossen, um die patentierte Circus-Technologie, die einen autonomen Kochprozess mit Robotik, Sensorik und künstlicher Intelligenz ermöglicht, zur Marktreife zu entwickeln. Circus beschäftigt über 100 Mitarbeitende aus 34 Nationalitäten an vier Standorten. Hauptsitz der Gesellschaft ist Hamburg. Weitere Informationen unter circus-group.com.

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: DEMIRE nimmt Neubewertung des Portfolios zum 31. Dezember 2023 vor

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)

Langen, den 22. Januar 2024. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real EstateAG (ISIN: DE000A0XFSF0) („DEMIRE“ oder „Gesellschaft“) lässt derzeit durch den externen Gutachter Savills eine Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zum Stichtag 31. Dezember 2023 durchführen.

Auf Grundlage eines Bewertungsentwurfs geht die Gesellschaft gegenwärtig davon aus, dass der Verkehrswert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (like-for-like) zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Jahresende 2022 voraussichtlich um 12,0 % bis 14,5 % bzw. EUR 127 Mio. bis EUR 154 Mio. zurückgehen wird.

Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts der DEMIRE ist für den 25. April 2024 geplant.

Samstag, 20. Januar 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der KROMI Logistik AG hat das LG Hamburg mit Beschluss vom 10. Januar 2024 die eingegangenen Spruchanträge verbunden und Herrn RA Dr. Johannes Deiß zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Der Antragsgegnerin Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV wurde aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten zu den Anträgen Stellung zu nehmen.

LG Hamburg, Az. 415 HKO 42/23
Götz, K. u.a. ./. Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV
29 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, c/o NEUWERK Partnerschaft von Rechtsanwält:innen mbH

Scherzer & Co. AG: Vorläufiges Ergebnis des Geschäftsjahres 2023

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Scherzer & Co. AG hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Verlust abgeschlossen. Nach den vorläufigen Zahlen, die noch u.a. dem Vorbehalt abweichender Bewertungsansätze und dem Vorbehalt der Abschlussprüfung unterliegen, wurde ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von -0,6 Mio. EUR und ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von -0,9 Mio. EUR ermittelt.

Net Asset Value: Der Wert des Portfolios unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten (ohne Berücksichtigung der Nachbesserungsrechte und evtl. anfallender Steuern) je Scherzer-Aktie hat sich im Geschäftsjahr 2023 um 4,43 % verringert.

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft beträgt per 18.01.2024 3,00 EUR je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,26 EUR notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 24,67 % unter dem Inventarwert vom 18.01.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und evtl. anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Köln, 19. Januar 2024

Der Vorstand

Software AG: Der Vorstand der Software AG erhält förmliches Verlangen der Mosel Bidco SE nach umwandlungsrechtlichem Squeeze-out

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Darmstadt (19.01.2024/09:10) - Die Mosel Bidco SE, München (" Mosel Bidco"), eine von Fonds kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Silver Lake verwaltet oder beraten werden, hat dem Vorstand der Software Aktiengesellschaft, Darmstadt (Frankfurt: ISIN DE000A2GS401) (" SAG"), heute das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG, Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der SAG auf die Mosel Bidco durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der SAG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SAG beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der SAG als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Mosel Bidco den übrigen Aktionären der SAG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Mosel Bidco zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Die Mosel Bidco hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von rund 93,33 % am Grundkapital der SAG hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der SAG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Mosel Bidco bzw. der SAG ab. Die SAG wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

Software AG

Donnerstag, 18. Januar 2024

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG: OLG Frankfurt am Main verkündet Entscheidung am 9. Februar 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der ISRA VISION AG hat das OLG Frankfurt am Main die Sache am 11. Januar 2024 verhandelt. Dabei wurde Herr WP Andreas Creutzmann von der sachverständigen Prüferin IVA angehört.

Eine Entscheidung soll am 9. Februar 2024, 10:00 Uhr, verkündet werden.

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 129/22
LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 21. Juli 2022, Az. 3-05 O 57/21
SCI AG u.a. ./. ISRA VISION GmbH (zuvor: ISRA VISION AG, vormals: Atlas Copco Germany Holding AG)
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson Dunn & Crutcher LLP, 60310 Frankfurt am Main

OHB SE: Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 77 Mio. erfolgreich abgeschlossen

Corporate News

- Zulassung der neuen Aktien zum Handel heute erfolgt

- Investitionen in zentrale Wachstumsfelder

- Steigende Nachfrage nach kosteneffizienten, flexiblen Raumfahrtlösungen

- KKR neuer Minderheitsinvestor; Familie Fuchs behält dauerhaft Kontrolle

Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime Standard, „OHB”), ein führendes europäisches Raumfahrt- und Technologieunternehmen, hat die geplante Stärkung ihrer Kapitalbasis für die Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie erfolgreich durchgeführt. Der neue Minderheitsinvestor Orchid Lux HoldCo S.à r.l., eine von durch verschiedene Tochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierte Holdinggesellschaft (KKR), hat im Einklang mit den im August 2023 unterzeichneten Vereinbarungen eine Kapitalerhöhung der Gesellschaft gezeichnet. Das Grundkapital der OHB SE wurde unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 und Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre um 10 % gegen Bareinlagen erhöht. Der Bezugspreis entspricht dem Angebotspreis des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Orchid Lux HoldCo S.à r.l. in Höhe von EUR 44,00 je neuer Aktie.

Insgesamt wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung 1.746.809 neue Aktien zu einem Brutto-Emissionserlös in Höhe von rund EUR 77 Mio. ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit EUR 19.214.905,00, eingeteilt in 19.214.905 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Die neuen Aktien wurden am heutigen Tag zum Handel zugelassen.

Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB: „Mit der jetzt erfolgten Kapitalerhöhung sind wir unserem Ziel, der führende Anbieter von Raumfahrtlösungen in Europa zu werden, einen weiteren Schritt nähergekommen. Wir freuen uns auf die neuen Perspektiven und Chancen, die wir gemeinsam mit KKR nutzen werden.“

Die von der Familie Fuchs weiterhin dauerhaft kontrollierte und als eigenständiges Familienunternehmen agierende OHB wird das zusätzliche Kapital in den drei Segmenten SPACE SYSTEMS, AEROSPACE und DIGITAL einsetzen, um sich für die steigende Nachfrage nach privat finanzierten, kosteneffizienten und flexiblen Raumfahrtlösungen aufzustellen.

KKR investiert zudem insgesamt EUR 30 Mio. über Wandelschuldverschreibungen in die weitere Entwicklung der Rocket Factory Augsburg AG, um die Entwicklung des Microlaunchers RFA ONE bis hin zum erfolgreichen Erstflug voranzutreiben.

KATEK SE: KATEK und KONTRON gehen Wachstumsweg künftig gemeinsam und bauen ihre Führungspositionen in den Bereichen IoT und GreenTec aus

Corporate News

München, 18. Januar 2024 - Die börsennotierten Unternehmen KATEK SE und KONTRON AG wollen ihre erfolgreiche Entwicklung in Zukunft gemeinsam vorantreiben und beschleunigen. Dazu hat die KONTRON AG mit der PRIMEPULSE SE einen Aktienkaufvertrag über den Erwerb ihrer Beteiligung an der KATEK SE in Höhe von circa 59,4 Prozent abgeschlossen.

KATEK hat besonders in den letzten fünf Jahren Erfolgsgeschichte geschrieben. Dabei war und ist der Anspruch, in der europäischen Elektronikindustrie den Unterschied zu machen und einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Schlüsselindustrien in Europa wie  Medizintechnik, Elektromobilität, Erneuerbare Energien/Solar, Maschinenbau/Robotik oder Luftfahrt zu leisten - und zwar vor allem in den wichtigen Bereichen der Entwicklung, des Prototyping und der Fertigung der Elektronik.

Vision und Treiber zugleich ist der ungebrochene Trend der „Elektronifizierung der Welt“, in der nahezu alle Geräte durch Elektronik intelligent werden, mittels Sensoren Informationen aufnehmen, diese verarbeiten, speichern und mit anderen Geräten und Menschen über das sogenannte IoT (Internet-of-Things) kommunizieren. Gleichzeitig steigt der Wertschöpfungsanteil der Elektronik, Hardware und Software von Jahr zu Jahr weiter an. Elektronik ist IoT und umgekehrt: Das ist im Kern der Treiber für das KATEK Geschäftsmodell.

Mit dieser Strategie konnte KATEK in den letzten Jahren ein überdurchschnittliches Wachstum in der europäischen Elektronikindustrie erzielen und sich von einem regionalen Anbieter zu einem global tätigen Unternehmen mit Standorten auch in den USA, Canada, Malaysia und Singapur entwickeln. Heute ist KATEK Elektronikpartner der Wahl für führende deutsche und europäische Mittelständler und Konzerne und mit einem Jahresumsatz von mehr als einer Dreiviertelmilliarde Euro und mehr als 3.200 Mitarbeitenden einer der bedeutendsten mittelständischen Player in der Elektronikindustrie in Europa. „Diese Entwicklung ist umso bemerkenswerter im Umfeld der Krisen der letzten Jahre, die zu Lieferengpässen und Preissteigerungen geführt haben. Wir konnten die Situation sogar gezielt nutzen, um unsere Marktanteile weiter auszubauen“, sagt KATEK CEO und Co-Founder Rainer Koppitz. Neben dem Segment „Electronics“ hat KATEK zudem erfolgreich ein zweites Segment „Systems & Products“ aufgebaut und belegt damit im Wesentlichen in den Bereichen Solar/Renewables und Charging für Elektromobilität eine Spitzenposition im europäischen Markt für grüne Technologien.

Vor diesem Hintergrund wurde im Q3 2023 die zweite Phase der Effizienzstrategie definiert und kommuniziert: KATEK will die erreichten Größenvorteile nun in eine nachhaltige Profitabilität überführen. In der Folge sind alle Beteiligten zu dem Schluss gekommen, dass der schnellste und aussichtsreichste Weg für die Umsetzung dieser Strategie im Verbund mit KONTRON ist, einem Marktführer im Bereich IoT. Beide Unternehmen ergänzen sich sehr gut. Zudem besteht zwischen beiden Unternehmen seit vielen Jahren eine intensive und partnerschaftliche Verbindung. KONTRON ist aktuell einer der drei größten Kunden der KATEK und kann bereits im laufenden Jahr der größte Kunde werden. Schon heute verzeichnet KATEK mit KONTRON signifikantes Geschäft in Nordamerika und Europa unter anderem in Branchen wie Aerospace/Defense, Medical und Robotik. Mit KATEK als Teil der KONTRON Gruppe ergeben sich für beide Unternehmen Synergien in vielerlei Hinsicht, beispielsweise durch den Zugriff auf dediziertes Know-how für den Ausbau des besonders werthaltigen System- und Produktgeschäfts (High Value Electronics) in vielversprechenden Zielmärkten, die sich durch besondere Wachstumsraten und -perspektiven auszeichnen.

Die neue strategische Partnerin KONTRON ermöglicht KATEK die Fortschreibung der Wachstumsstory sowohl organisch als auch durch gezielte Akquisitionen. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Track Rekords bei M&A-Projekten beider Unternehmen möchten KATEK und KONTRON diesen Pfad gemeinsam weiter verfolgen, um die Chancen im Markt zu nutzen. Die bisherige Ankeraktionärin PRIMEPULSE SE unterstützt diesen Schritt, denn er bietet für KATEK, deren Mitarbeiter, Aktionäre und Geschäftspartner die Chance, die Wachstumsstory fortzuschreiben, erfolgreich in die Zukunft zu gehen und die nächste Stufe beim nachhaltigen profitablen Wachstum zu erreichen.

Dazu Rainer Koppitz: „KATEK und KONTRON sind zwei Firmen mit denselben Überzeugungen, derselben Sprache, derselben DNA und derselben unternehmerischen Kultur. Ich bin überzeugt, dass Hannes Niederhauser, der CEO der KONTRON AG, persönlich eine reibungslose Integration der beiden Unternehmen sicherstellen wird.“ Rainer Koppitz wird zum 29. Februar 2024 aus dem Vorstand ausscheiden und das Unternehmen verlassen, jedoch weiterhin beratend zur Verfügung stehen, insbesondere in Fragen der Post-Merger-Integration und künftiger M&A-Projekte.

Der KATEK CFO Dr. Johannes Fues soll künftig den neuen Bereich „GreenTec“ der KONTRON verantworten, dem unter anderem die Geschäfte im Bereich eMobility/Charging und Renewables/Solar des KATEK Segments „Systems & Products“ zugeordnet werden.

niiio finance group AG: Ad-hoc Meldung gemäß Art. 17 MAR

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Bislang kein Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit der zukünftigen Mehrheitsaktionärin Neptune BidCo AG, derzeit keine vorzeitige Kündigung und Rückzahlung der Wandelanleihe 2021/2026; Inhaber der Wandelanleihe 2021/2026 können dennoch im Zuge des erfolgten Kontrollwechsels die Rückzahlung beantragen

Görlitz, 18.01.2024

Die niiio finance group AG (ISIN: DE000A2G8332) („Gesellschaft“) teilt mit, dass der beabsichtigte Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Neptune BidCo AG (vgl. Ad-hoc Meldung der Gesellschaft v. 15.12.2023) bis zum heutigen Tag nicht erfolgt ist. Der Vorstand hat daher entschieden, die von der Gesellschaft ausgegebene Wandelanleihe 2021/2026 („Wandelanleihe“) bis auf Weiteres nicht zu kündigen und nicht vorzeitig zurückzuzahlen („Kündigung der Wandelanleihe“).

Die Kündigung der Wandelanleihe soll zu einem späteren, noch nicht festgelegten Zeitpunkt erfolgen.

Die Inhaber der Wandelanleihe haben das Recht, die Rückzahlung der Wandelanleihe auf Grundlage des am 11.01.2024 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Kontrollwechsels, im Rahmen dessen die Neptune TopCo GmbH und die Neptune BidCo AG die Mehrheit der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft erworben haben, zu beantragen. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie in den online unter https://www.niiio.finance/investor-relations einsehbaren Anleihebedingungen.