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Dienstag, 3. Januar 2023

Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der Vantage Towers AG

Oak Holdings GmbH
Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1. Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Oak Holdings GmbH, Düsseldorf, Deutschland, (die „Bieterin“) hat am 13. Dezember 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) an die Aktionäre der Vantage Towers AG, Düsseldorf, Deutschland, zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (ISIN DE000A3H3LL2) („Vantage Towers-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 32,00 je Aktie der Vantage Towers AG veröffentlicht (das „Übernahmeangebot“). Die Annahmefrist des Übernahmeangebotes endet am 10. Januar 2023, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert.

1. Bis zum 2. Januar 2023, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) wurde das Übernahmeangebot für insgesamt 33.364.650 Vantage Towers-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 6,6 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG.

2. Am 19. Dezember 2022 ist die beabsichtigte Umstrukturierung des Vodafone-Konzerns mit den in Ziffer 6.2.2 (ii) der Angebotsunterlage beschriebenen Wirkungen vollzogen worden.

3. Die Vodafone GmbH, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hielt am Meldestichtag unmittelbar 413.347.708 Vantage Towers-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 81,72 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG. Die Stimmrechte der 413.347.708 Vantage Towers-Aktien wurden zum Meldestichtag den übrigen Kontrollierenden Vodafone Parteien (wie in Ziffer 6.2.2 (i) der Angebotsunterlage definiert) mit Ausnahme der Oak Holdings 1 und der Oak Holdings 2 gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG zugerechnet.

4. Die Vodafone Group Plc, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hatte zum Meldestichtag das Übernahmeangebot für ihre 20.833.333 Vantage Towers-Aktien (entsprechend einem Anteil von rund 4,12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG) angenommen. Diese 20.833.333 Vantage Towers-Aktien sind daher bereits in der Gesamtzahl der Vantage Towers-Aktien, für die das Übernahmeangebot gemäß Nr. 1 dieser Bekanntmachung angenommen wurde, enthalten.

5. Die Oak Consortium GmbH, eine mit der Bieterin gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG, hatte am Meldestichtag das Recht, Geschäftsanteile der Oak Holdings 1 GmbH zu erwerben (wie in Ziffern 6.6 und 6.7.3 (ii) der Angebotsunterlage beschrieben), welche in Kombination mit dem Abschluss der Gesellschaftervereinbarung (wie in Ziffer 8.2 der Angebotsunterlage beschrieben) nach den Grundsätzen der Mehrmütterherrschaft gemeinsame Kontrolle über die Oak Holdings 1 GmbH vermitteln werden. Dieses Recht stellte am Meldestichtag ein Instrument im Sinne von § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG der Oak Consortium GmbH und (mittelbar) der übrigen Weiteren Consortium Kontrollerwerber (wie in Ziffer 6.5 der Angebotsunterlage definiert), die ebenfalls mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind, in Bezug auf 413.347.708 Stimmrechte der Vantage Towers AG (entsprechend einem Anteil von rund 81,72 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Vantage Towers AG) dar.

Darüber hinaus hielten am Meldestichtag weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen Vantage Towers-Aktien, darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG oder Ansprüche auf Übertragung von Vantage Towers-Aktien. Ihnen waren am Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Vantage Towers-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügungim Internet unter:
https://angebot.wpueg.de/websites/1092_ma/German/1000/bekanntmachungen.html
im Internet am: 03.01.2023.

Düsseldorf, den 3. Januar 2023

Oak Holdings GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Januar 2023

Weitere Annahmefrist beendet - Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe sichern sich 92,67 % der home24-Aktien

Corporate News

- Gesellschaften um XXXLutz haben sich insgesamt rund 92,67 % am derzeitigen Grundkapital von home24 gesichert - inklusive Aktien durch Kapitalerhöhung, Aktienerwerbe und andere Instrumente

- Mit Ablauf der weiteren Annahmefrist ist das Angebot beendet

Wels, 02. Januar 2023 - Die RAS Beteiligungs GmbH, die LSW GmbH und die SGW-Immo-GmbH, drei Gesellschaften um die XXXLutz Gruppe ("XXXLutz"), haben heute nach Ablauf der weiteren Annahmefrist das finale Ergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das "Angebot") an die Aktionäre der home24 SE ("home24" oder die "Gesellschaft") bekannt gegeben. Insgesamt wurden 23.254.956 Aktien angedient. Basierend auf einem Grundkapital der Gesellschaft von 33.580.083 Aktien entspricht dies einem Anteil von rund 69,25 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von home24. Zusammen mit den Aktien aus der am 5. Oktober 2022 angekündigten, von Gesellschaften um die XXXLutz gezeichneten und durchgeführten Kapitalerhöhung, sowie mit bereits getätigten Aktienerwerben und anderen Instrumenten hat XXXLutz sich insgesamt rund 92,67 % am derzeitigen Grundkapital von home24 gesichert.

Mit Ablauf der weiteren Annahmefrist ist das Angebot an die home24-Aktionäre, ihre Aktien anzudienen, beendet. Die Übernahme von home24 durch die Bieterinnen um die XXXLutz Gruppe wird vollzogen, sobald sämtliche kartellrechtliche Freigaben vorliegen. Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt XXXLutz, die home24-Aktie von der Börse zu nehmen.

Über XXXLutz

XXXLutz ist in den 77 Jahren seines Bestehens stetig gewachsen. Die XXXLutz Unternehmensgruppe betreibt über 370 Einrichtungshäuser in 13 europäischen Ländern (Österreich, Deutschland, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Schweden, Serbien und Polen) und beschäftigt mehr als 25.700 Mitarbeiter. Mit einem Jahresumsatz von 5,34 Milliarden Euro ist die XXXLutz Gruppe einer der drei größten Möbelhändler der Welt.

Über home24

home24 ist eine führende pure-play Home & Living E-Commerce-Plattform in Kontinentaleuropa und Brasilien. Mit über 250.000 Home & Living-Produkten in Europa und über 200.000 Artikeln in Lateinamerika bietet home24 eine einzigartige Produktauswahl an großen und kleinen Möbelstücken, Gartenmöbeln, Matratzen und Beleuchtung. home24 hat ihren Hauptsitz in Berlin und beschäftigt weltweit knapp 3.000 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist in sieben europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Frankreich, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz, Belgien und Italien. Darüber hinaus ist home24 unter der Marke "Mobly" in Brasilien tätig. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Lifestyle-Marke Butlers mit 100 Filialen in der DACH-Region und weiteren 25 im übrigen Europa. home24 ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A14KEB5).

Atlantic BidCo GmbH kauft weitere Aareal-Aktien

Atlantic BidCo GmbH
Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die Atlantic BidCo GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 26. April 2022 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der Aareal Bank AG, Wiesbaden, Deutschland, zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die nicht direkt von der Bieterin gehalten werden, an der Aareal Bank AG (ISIN DE0005408116) (die „Aareal-Aktien “) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 33,00 je Aareal-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endete am 24. Mai 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG endete am 13. Juni 2022, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG erfolgte am 30. Mai 2022.

Die Bieterin hat am 30. Dezember 2022 und damit nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG außerhalb des Angebotsverfahrens außerbörslich insgesamt 839.695 Aareal-Aktien gegen Zahlung einer Geldleistung erworben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,40 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Aareal Bank AG. Der dabei höchste zu zahlende Kaufpreis für eine Aareal-Aktie beträgt EUR 33,00. Davon werden 495 Aareal-Aktien voraussichtlich am 3. Januar 2023 und 839.200 Aareal-Aktien voraussichtlich am 6. Januar 2023 auf die Bieterin übertragen.

Die Bieterin hat am 30. Dezember 2022 und damit nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG außerhalb des Angebotsverfahrens außerdem eine Vereinbarung über den Erwerb von insgesamt 1.197.000 Aareal-Aktien geschlossen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Aareal Bank AG. Der Vollzug des Erwerbs steht unter anderem unter der Bedingung der Erfüllung sämtlicher Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots. Die Übertragung der 1.197.000 Aareal-Aktien wird voraussichtlich kurzfristig nach Erfüllung sämtlicher Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots erfolgen. Der von der Bieterin zu zahlende Kaufpreis beträgt dabei EUR 28,74 je Aareal-Aktie.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Aareal Bank AG dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) im Zusammenhang mit einem öffentlichem Übernahmeangebot. Verbindlich für die Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen ist allein die von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Angebotsunterlage. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der Aareal Bank AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Frankfurt am Main, 2. Januar 2023

Atlantic BidCo GmbH

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 02.01.2023. 

Frankfurt am Main, den 2. Januar 2023

Atlantic BidCo GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Januar 2023

_________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Atlantic BidCo GmbH hält damit nach einer Durchführung des Übernahmeangebots fast 90 % der Aareal-Aktien, die relevante Schwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sinner AG: Bestellung der gemeinsamen Vertreterin

Landgericht Mannheim

23 O 10/22 SpruchG

In dem Spruchverfahren - 23 0 10/22 SpruchG - vor dem Landgericht Mannheim gegen die SBS Familien - Verwaltungs AG, Georgiensteige 12, 75175 Pforzheim im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 327 a AktG aus der Sinner AG, Dumersheimer Str. 59, 76185 Karlsruhe, wurde als Vertreterin der außenstehenden Aktionäre bestimmt:

Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Nibelungenstr. 84, 80639 München

Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Januar 2023

Montag, 2. Januar 2023

WESTAG AG: Mitteilung des Endergebnisses und der Zuteilungsquote des öffentlichen Aktienrückkaufangebots

Aufgrund des am 24.11.2022 im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots sind der Westag AG bis zum Ablauf der Annahmefrist am 16.12.2022, 12:00 Uhr MEZ, insgesamt 13.517 Vorzugsaktien angedient worden.

Das Aktienrückkaufangebot der Westag AG bezog sich auf den Erwerb von bis zu 454.010 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Westag AG zum Angebotspreis von € 25 je Stückaktie.

Da die Gesamtzahl der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, diese Maximalzahl nicht überschreitet, beträgt die Zuteilungsquote damit 100 %.

Die angedienten Aktien werden voraussichtlich am 28. Dezember 2022 Zug um Zug gegen Gutschrift des Angebotspreises aus den Kundendepots ausgebucht.

Rheda-Wiedenbrück, im Dezember 2022

WESTAG AG
Der Vorstand

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen (ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen Verkaufsbeschluss
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr am 16. November 2022 eingetragen (Fristende: 16. Februar 2023)
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022 (Fristende: 27. Januar 2023)
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
  • home24 SE: Übernahmeangebot
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Eintragung im Handelsregister nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungsklagen am 8. November 2022 (Fristende: 8. Februar 2023)

  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und Übernahmeangebot
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss vergleichsweise beigelegt, Eintragung am 5. Dezember 2022 (Fristende: 6. März 2023)
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Sonntag, 1. Januar 2023

Aktuelle Netto-Leerverkaufspositionen für Aktien der MorphoSys AG

HRTEU Limited
MorphoSys AG
DE0006632003
0,52 %
2022-12-29

Whitebox Advisors LLC
MorphoSys AG
DE0006632003
0,59 %
2022-12-29

Citadel Advisors LLC
MorphoSys AG
DE0006632003
0,70 %
2022-12-28

Qube Research & Technologies Limited
MorphoSys AG
DE0006632003
2,21 %
2022-12-28

Marshall Wace LLP
MorphoSys AG
DE0006632003
2,63 %
2022-12-20

LMR Partners LLP
MorphoSys AG
DE0006632003
0,70 %
2022-12-16

Systematica Investments Limited
MorphoSys AG
DE0006632003
1,50 %
2022-12-12

Arrowstreet Capital, Limited Partnership
MorphoSys AG
DE0006632003
1,36 %
2022-11-22

Qube Research & Technologies Limited
MorphoSys AG
US6177602025
0,53 %
2021-06-17
  
Quelle: Bundesanzeiger (Stand: 1. Januar 2023 - Es erfolgt keine Aktualisierung)

Eine Meldepflicht besteht erst ab 0,5 %.

Freitag, 30. Dezember 2022

Unseriöse Kaufangebote an Aktionäre der Lotto24 AG und der TLG Immobilien AG?

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach einem Kaufangebot für Aktien der EASY SOFTWARE AG (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/barabfindungsangebot-fur-aktien-der.html) folgen attraktiv aussehende Kaufangebote für Aktien der Lotto24 AG und der TLG Immobilien AG durch die bislang nicht größer in Erscheinung getretene Firma Deeland Investments Ltd. mit Sitz in London. Entsprechende Angebote wurden im Bundesanzeiger am 28. Dezember 2022 veröffentlicht und von mehreren Depotbanken ihren Kunden mitgeteilt. Allein bei TLG betrifft das bei einem Volumen von 1 Mio. Stückaktien einen Betrag von fast EUR 40 Mio.

Die Deeland Investments Ltd. ist zwar schon relativ lange eingetragen, aber nicht wirklich finanzkräftig. Die Firma wird im Handelsregister für England und Wales (Companies House) als "micro company" eingestuft und unterliegt keiner Abschlussprüfung. Das Kapital ("capital and reserves") betrug laut der letzten verfügbaren Meldung zum 31. März 2022 lediglich GBP 110.897,-. 

________

Nachtrag vom 2. Januar 2023:

Deeland Investments Ltd. ist auch hinsichtlich AZV-Minerals-Aktien (ISIN: AU000000AVZ6) aktiv. Die Firma bezeichnet sich dabei als "Finanzhandelsunternehmen", obwohl sie nicht entsprechend zugelassen ist und auch nicht aufsichtsrechtlich überwacht wird. Auch die Aussage, dass man "international eine starke Präsenz in den Finanzzentren Europas" habe, ist ersichtlich unzutreffend.
 
Nachtrag vom 19. Januar 2023:
 
Zum Fall Deeland vgl. auch den Bericht von AnlegerPlus (herausgegeben von der Aktionärsvereinigung SdK): https://anlegerplus.de/deeland-uebernahmeangebote/

Donnerstag, 29. Dezember 2022

Umstrukturierung der Vodafone-Beteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG

Kabel Deutschland Holding AG
Unterföhring

Bekanntmachungen gemäß § 20 Absatz 6 Aktiengesetz (AktG)

1    Am 20. Dezember 2022 haben die

• Vodafone Investments Luxembourg S.à r.l.;
• Vodafone Americas 4;
• Vodafone International 1 S.à r.l.;
• Vodafone Finance UK Limited;
• Vodafone Benelux Limited;
• Vodafone Holdings Luxembourg Limited;
• Vodafone 2.;
• Vodaphone Limited;
• Vodafone Intermediate Enterprises Limited; und die
• Vodafone International Holdings Limited

der Gesellschaft, jeweils gemäß § 20 Abs. 5 des AktG mitgeteilt, dass die nach §§ 20 Abs. 1, 3 und 4, 16 Abs. 4 AktG gemeldete Beteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG nicht mehr besteht und den vorgenannten Gesellschaftern nunmehr weder mittelbar noch unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien oder eine Mehrheitsbeteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG gehört.

2    Am 20. Dezember 2022 hat die Vodafone Europe B.V., LC Capelle aan den IJssel, Niederlande, der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass der Vodafone Europe B.V. mittelbar gemäß § 16 Abs. 4 AktG und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien und eine Mehrheitsbeteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG gehört. Sie hält die Beteiligung über die

• Vodafone GmbH; und
• Vodafone Vierte Verwaltungs AG.

3    Am 20. Dezember 2022 hat die Vodafone Group Plc, darüber hinaus freiwillig mitgeteilt, dass die letztlich kontrollierende Gesellschaft, ihre Beteiligung von mehr als dem vierten Teil der Aktien sowie einer Mehrheitsbeteiligung an der Kabel Deutschland Holding AG (jeweils ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG) mittelbar hält über die

• Vodafone European Investments (unlimited);
• Vodafone International Operations Limited;
• Vodafone Consolidated Holdings Limited;
• Vodafone Europe B.V.;
• Vodafone GmbH; und die
• Vodafone Vierte Verwaltungs AG. 

Unterföhring, 20. Dezember 2022

Kabel Deutschland Holding AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Dezember 2022

Mittwoch, 28. Dezember 2022

Basiszinssatz nach § 247 BGB: ab 1. Januar 2023 Verzinsung mit 6,62 % (Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte)

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich nachstehender Tabelle entnehmen.

Aktueller Stand

Gültig ab

1,62 %

01.01.2023

-0,88 %

01.07.2022

Dienstag, 27. Dezember 2022

fashionette AG: Neuer Großaktionär

fashionette AG
Düsseldorf

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 AktG

Die The Platform Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Registernummer HRA 11176, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

Die Benner Holding GmbH mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Registernummer HRB 32177, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar und ohne Hinzurechnung von Aktien gemäß § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Der Benner Holding GmbH sei die Beteiligung der The Platform Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen.

Dr. Dominik Benner, wohnhaft in Wiesbaden, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört. Ihm sei die Beteiligung der The Platform Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden über die Benner Holding GmbH mit Sitz in Wiesbaden gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen. 

Düsseldorf, im Dezember 2022

fashionette AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Dezember 2022

Anfechtungsklagen gegen Kapitalerhöhung bei der BAUER Aktiengesellschaft

BAUER Aktiengesellschaft
Schrobenhausen
- ISIN DE 0005168108 / WKN 516810 -

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG über die Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Nichtigkeits- (§ 249 AktG) und Anfechtungsklagen (§ 246 AktG) gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft vom 18. November 2022 zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts) erhoben wurden. Die Klagen sind beim Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 5 HK O 14317/22 sowie dem Aktenzeichen 5 HK O 15437/22 rechtshängig. 

Schrobenhausen, im Dezember 2022

BAUER Aktiengesellschaft

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Dezember 2022

BAUER Aktiengesellschaft: BAUER AG setzt geplante Kapitalerhöhung aufgrund von Klage gegen Hauptversammlungsbeschluss aus

19.12.2022 / 13:39 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Schrobenhausen - Der Vorstand der BAUER Aktiengesellschaft (ISIN DE0005168108) hat heute beschlossen, die geplante Kapitalerhöhung vorerst auszusetzen.

Nach Kenntnis der Gesellschaft ist beim Landgericht München I eine Klage eines Aktionärs gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. November 2022 zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des mittelbaren Bezugsrechts im Rahmen der gesetzlichen Frist eingegangen.

Damit kann die Bezugsrechtsfrist für Aktionäre nicht wie geplant am 22. Dezember 2022 beginnen und muss vorerst auf noch unbestimmte Zeit verschoben werden.

Die BAUER AG wird umgehend ein Freigabeverfahren zur Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses bei Gericht einleiten und im Übrigen über den Fortgang der Kapitalerhöhung entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen informieren.

Montag, 26. Dezember 2022

Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So ist bei der Verallia Deutschland AG nach vergleichsweiser Beilegung einer Anfechtungsklage der Squeeze-out Anfang Dezember eingetragen worden. Bei der ADLER Real Estate AG, bei der McKesson Europe AG (früher: Celesio AG) und bei der KROMI Logistik AG wurde eine Ausschluss der Minderheitsaktionäre angekündigt. 
 
Insbesondere bei folgenden deutschen Unternehmen ist über kurz oder lang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out, als verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bereits ab einer Beteiligung von 90 % möglich), eine Verschmelzung oder eine andere Strukturmaßnahme denkbar:

- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting-Rückerwerbsangebot

- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot

- ADM Hamburg Aktiengesellschaft (früher: Oelmühle Hamburg): Streubesitz < 5 %

- ADVA Optical Networking SE: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 

- ALBA SE (früher: INTERSEROH SE): BuG, Streubesitz ca. 6 %

- Allane SE (früher: Sixt Leasing SE): geringer Streubesitz (< 7 %)

- Allgäuer Brauhaus AG: Streubesitz < 10 %

- alstria office REIT-AG: erfolgreiches Übernahmeangebot

- artnet AG: Übernahmesituation

- Aves One AG: Beherrschungsvertrag angekündigt, ggf. Squeeze-out?

- Aluminiumwerk Unna AG: delistet, minimaler Streubesitz

- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %

- Bellevue Investments GmbH & Co. KGaA (früher: MAGIX AG): delistet, geringer Streubesitz

- CENTROTEC SE: Delisting

- cycos AG: BuG, delistet, geringer Streubesitz

- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting

- DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: geringer Streubesitz, Umplatzierung von 91 %

- Deutsche EuroShop AG: Übernahmeangebot

- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz

- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz

- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall

- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr

- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- Eisen- und Hüttenwerke AG: geringer Streubesitz

- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- fashionette AG: Verkauf eines Aktienpakets

- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

- FRIWO AG: geringer Streubesitz

- Funkwerk AG: geringer Streubesitz

- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %

- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot

- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme

- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot

- HolidayCheck Group AG: Delisting

- HOMAG Group AG: Spruchverfahren zum BuG

- home24 SE: Business Combination Agreement, Übernahme durch XXXLutz-Konzern

- HORNBACH Baumarkt AG: erfolgreiches Delisting-Angebot, Streubesitz < 10 %

- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
 
- Lechwerke AG: geringer Streubesitz, Umstrukturierung

- Lotto24 AG: sehr geringer Streubesitz

- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz

- Matica Technologies AG (ehemals: Digital Identification Solutions AG): geringer Streubesitz

- MediClin AG: geringer Streubesitz

- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- MeVis Medical Solutions AG: BuG

- MK-Kliniken AG: Streubesitz < 10 %

- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz

- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot

- Oppmann Immobilien AG: Delisting

- OSRAM LICHT AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Delisting

- Pfeiffer Vacuum Technology AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Pangea GmbH angekündigt

- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz

- PNE AG: Umplatzierung eines Aktienpakets

- RLG Systems AG (bisher: CCR Logistics Systems AG): delistet, geringer Streubesitz

- RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Streubesitz < 8 %

- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot

- secunet Security Networks AG: geringer Streubesitz

- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %

- SHW AG: Delisting, Übernahmeangebot 

- SLM Solutions Group AG: Investitionsvereinbarung mit Nikon, Übernahmeangebot

- Steuler Fliesengruppe AG (ehemals Norddeutsche Steingut AG): Streubesitz < 10 %

- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung

- STS Group AG: kürzlich Delisting-Erwerbsangebot

- SUMIDA Aktiengesellschaft (zuvor: VOGT electronic AG): Delisting, Beherrschungsvertrag, geringer Streubesitz

- TAG Colonia-Immobilien AG: BuG, geringer Streubesitz

- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz

- Uniper SE: fast vollständige Verstaatlichung

- United Internet AG: Erwerbsangebot angekündigt

- Vantage Towers AG: Übernahmeangebot

- va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung, Übernahmeangebot

- VIB Vermögen AG

- VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft: delistet, geringer Streubesitz

- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz

- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot

- Württembergischen Lebensversicherung AG

- Your Family Entertainment AG

- Zapf Creation AG: Delisting Ende 2018, geringer Streubesitz

- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz

- zooplus SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, sehr geringer Streubesitz

Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.

(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Samstag, 24. Dezember 2022

Rhine Rail Investment AG will Aktien der Aves One AG zu EUR 12,80 "abgreifen"

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mit vorweihnachtlichem Schreiben vom 22. Dezember 2022 empfiehlt der Vorstand der Aves One AG den Minderheitsaktionären, ein Erwerbsangebot seiner Hauptaktionärin Rhine Rail Investment AG zu EUR 12,80 anzunehmen. Aufgrund des Delistings sei man nicht länger verpflichtet, die hohen Transparenzanforderungen einer Börsennotierung zu erfüllen. Man werde daher nur noch "sehr eingeschränkt" Informationen öffentlich bereitstellen.

Unabhängig von dieser freundlichen Drohung und des im Interesse der Hauptaktonärin (einer von Swiss Life Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners kontrollierten Gesellschaft) erfolgten Delistings können Aves-One-Aktien weiterhin ohne Probleme im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden. Die Kurse lagen Anfang des Jahres über EUR 15,-, in der Spitze bei EUR 15,65, und seitdem niemals unter den gebotenen EUR 12,80.  

In der Aves-One-Aktie steckt durchaus noch Phantasie auf ein sog. Endpiel und damit auf eine höhere Abfindung. Im letzten Jahr wurde der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt. Ggf. könnte auch bei Überschreiten der Schwelle von 90 % direkt ein Squeeze-out erfolgen. Insoweit lohnt es sich, den vergleichbaren Parallelfall VTG mit einer deutlich höheren Barabfindung beim Squeeze-out und einer Nachbesserungsmöglichkeit im Spruchverfahren anzuschauen, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/warwick-holding-gmbh-konkretisiert.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_24.html

Freitag, 23. Dezember 2022

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts - abschließende Entscheidung nicht vor 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hat das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe: 
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_22.html

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Entgegen der Auffassung des Landgerichts gebe es schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Forderung nach einer "vollen" Entschädigung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre) keine Bagatellgrenzen, erst recht nicht in der vom Landgericht angenommenen Höhe von 5 % bzw. 10 % (für verkaufte Beteiligungen). Über diese Beschwerden entscheidet das nunmehr für Spruchverfahren zuständige (wiedererrichtete) Bayerische Oberste Landesgericht in zweiter Instanz.

Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 hat das Bayerische Oberste Landesgericht seinen Zeitplan mitgeteilt. Demnach können die Beschwerden bis zum 28. April 2023 (ergänzend) begründet werden. Die Beschwerdegegnerin UniCredit kann hierauf bis zum 15. September 2023 erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann sodann bis zu 15. Januar 2024 Stellung nehmen. Eine abschließende Entscheidung wird daher frühestens 2024 ergehen (wobei eine Vorlage an den BGH bzw. die Zulassung einer Rechtsbeschwerde, insbesondere zur Rechtsfrage einer sog. Bagatellgrenze nicht ausgeschlossen ist). 

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Barabfindungsangebot für Aktien der EASY SOFTWARE AG

Mitteilung meiner Depotbank:

WKN A2YN99 ISIN DE000A2YN991 EASY SOFTWARE AG NA O.N.

Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:

Bieter: Deeland Investments Ltd.
Rückkaufpreis: 16,900 EUR
Umtauschvorbehalt: Die Mindestabnahmemenge beträgt 12.500 Aktien
Rückkaufvolumen: beträgt max. 1.250.000 Aktien
Annahmefrist: 23.12.2022 - 14.03.2023

Falls Sie o.g. freiwilliges Barabfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir um Ihre Weisung bis spätestens 14.03.2023 bei uns eingehend. Ohne Ihre Weisung werden wir in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.

_________

Anmerkung der Redaktion:

Bei einer Mindestannahme von 12.500 Aktien beträgt der Gegenwert EUR 211.250,-.

Deeland Investments Ltd. wird im Handelsregister (Companies House) als "micro company" eingestuft und unterliegt keiner Abschlussprüfung. Das Kapital ("capital and reserves") betrug zum 31. März 2022 GBP 110.897,-.

Zu dem Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der EASY SOFTWARE AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/02/spruchverfahren-zum-beherrschungs-und.html
 
 
Nachtrag vom 19. Januar 2023:
 
Zum Fall Deeland vgl. auch den Bericht von AnlegerPlus (herausgegeben von der Aktionärsvereinigung SdK): https://anlegerplus.de/deeland-uebernahmeangebote/

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant), Hauptversammlungstermin noch offen (ursprünglich zum Jahresende 2022 angekündigt), Anfechtungsklage gegen Verkaufsbeschluss
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
  • AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr am 16. November 2022 eingetragen
  • Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt
  • cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022
  • GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
  • home24 SE: Übernahmeangebot, weitere Annahmefrist
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
  • KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Eintragung im Handelsregister nach vergleichsweiser Beilegung von Anfechtungsklagen am 8. November 2022

  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
  • Pfeiffer Vacuum Technology AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angestrebt
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und Übernahmeangebot
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement
  • Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss vergleichsweise beigelegt, Eintragung am 5. Dezember 2022
  • Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 22. Dezember 2022

fashionette AG: GENUI gibt den Verkauf ihrer Aktien an der fashionette AG an The Platform Group GmbH & Co. KG bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Düsseldorf, 20. Dezember 2022. GENUI I GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg (vormals: Genui Fund GmbH & Co. KG) ("GENUI"), die größte Aktionärin der fashionette AG ("Gesellschaft"), hat heute öffentlich bekannt gegeben und die Gesellschaft darüber informiert, dass GENUI sämtliche von ihr gehaltenen 2.388.072 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Gesellschaft, entsprechend 38,52 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft, veräußert hat. GENUI ist daher keine Aktionärin der Gesellschaft mehr. Laut ihrer Pressemitteilung hat GENUI ihre Aktien an The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden, veräußert. Über den Kaufpreis für die veräußerten Aktien wurde laut Pressemitteilung Stillschweigen vereinbart. Der Gesellschaft ist der Kaufpreis daher nicht bekannt.

Führungswechsel bei DEMIRE: Ingo Hartlief geht zum Jahresende, Prof. Dr. Alexander Goepfert übernimmt den Vorstandsvorsitz - AXA-Manager Ralf Bongers erweitert ab April 2023 das Leitungsteam

Corporate News

Langen, den 14. Dezember 2022. Ingo Hartlief, Vorsitzender des Vorstands der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0), wird das Führungsgremium des Unternehmens zum 31. Dezember 2022 auf eigenen Wunsch hin verlassen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu widmen. Zu seinem Nachfolger bestimmte der Aufsichtsrat der DEMIRE seinen bisherigen Vorsitzenden, Prof. Dr. Alexander Goepfert, der zum Jahresende aus dem Kontrollgremium ausscheiden wird.

Ingo Hartlief, Vorsitzender des Vorstands der DEMIRE, sagt zu seinem bevorstehenden Abschied: "Unser Unternehmen hat in den vergangenen Jahren trotz etlicher Herausforderungen, denen der Immobilienmarkt ausgesetzt war und ist, eine konstant solide Entwicklung genommen. Nach vier Jahren der gemeinsamen erfolgreichen Arbeit gilt mein besonderer Dank dem Aufsichtsrat und dem großartigen DEMIRE-Team für das stets vertrauensvolle Miteinander."

Prof. Dr. Alexander Goepfert, Vorsitzender des Aufsichtsrats der DEMIRE, kommentiert: "Wir bedauern das Ausscheiden von Ingo Hartlief, respektieren aber seinen Wunsch, sich neu zu orientieren. Herr Hartlief hat maßgeblichen Anteil an der erfolgreichen Entwicklung und Institutionalisierung des Unternehmens. Die DEMIRE ist durch sein Wirken bestens aufgestellt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Der Aufsichtsrat dankt ihm für seine stets sehr gute Arbeit und seine herausragenden Leistungen. Sowohl beruflich als auch privat wünscht der Aufsichtsrat Herrn Hartlief für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Wir freuen uns, dass er unserem Haus auch nach seinem Ausscheiden in beratender Funktion zur Verfügung steht."

In Ingo Hartliefs Zeit bei DEMIRE fallen die Steigerung des Immobilienportfolio-Wertes inklusive der Cielo-Beteiligung von ca. 1,1 auf ca. 1,7 Mrd. Euro, die Umschichtung des Portfolios durch 12 Ankäufe und 34 Verkäufe, ca. 10 % über den Bewertungen. Der FFO I stieg von 23,4 Mio. Euro 2018 auf erwartete 38,5 - 40,5 Mio. Euro 2022. Selbst in Corona Phasen konnte Ingo Hartlief regelmäßig über verbesserte Vermietungsleistungen berichten.

Prof. Dr. Alexander Goepfert wird als neuer Vorstandsvorsitzender der DEMIRE ab dem kommenden Jahr insbesondere für die Ressorts Strategie, Portfoliomanagement, Recht, Personal und zusammen mit dem CFO, Tim Brückner, Investor Relations verantwortlich zeichnen. Seit Sommer 2018 arbeitete er als Vorsitzender des Aufsichtsrats eng mit dem Vorstand des Unternehmens zusammen, beriet das operative Führungsgremium in Fragen der Unternehmensstrategie und unterstützte bei der Kontaktpflege zu den Großaktionären.

Die mit dem Ausscheiden von Prof. Dr. Alexander Goepfert aus dem Aufsichtsrat der DEMIRE vakante Position im Kontrollgremium des Unternehmens soll durch eine gerichtliche Bestellung wieder besetzt werden, um die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats sicherzustellen. Als neues Mitglied ist der unabhängige Immobilien-Consultant Markus Hofmann vorgesehen, der auch die Nachfolge von Prof. Dr. Alexander Goepfert als Vorsitzender des Aufsichtsrats antreten soll.

Im Zuge des Wechsels in der operativen Führungsverantwortung bei der DEMIRE hat der Aufsichtsrat des Unternehmens zudem die Erweiterung des Vorstands auf drei Mitglieder beschlossen und zum 1. April 2023 den derzeitigen Leiter des Asset Managements bei AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Ralf Bongers, zum Vorstandsmitglied bestellt. Ralf Bongers wird die Verantwortung insbesondere für die Ressorts Transaktionen und Asset Management übernehmen.

Prof. Dr. Alexander Goepfert führt hierzu aus: "Vor dem Hintergrund der unruhigen makroökonomischen Rahmenbedingungen ist es von essenzieller Bedeutung, dass die DEMIRE rasch und flexibel auf zum Teil schnell wechselnde Herausforderungen reagieren kann. Dazu ist die weitere Reduktion der Komplexität der Portfoliostruktur ebenso notwendig wie der fortgesetzte Ausbau der stabilen Cash-Position. Die neue Aufstellung des Vorstands spiegelt im Hinblick auf Größe und Ressortverteilung die Gewichtigkeit dieser Aufgaben wider."

Zusammen mit CFO Tim Brückner wird der Vorstand der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG dann aus drei Mitgliedern unter Vorsitz von Prof. Dr. Alexander Goepfert bestehen.

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Über die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG

DEMIRE - REALize Potential


Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG erwirbt und hält Gewerbeimmobilien in mittelgroßen Städten und aufstrebenden Randlagen von Ballungsgebieten in ganz Deutschland. Die Gesellschaft hat ihre besondere Stärke im Realisieren von immobilienwirtschaftlichen Potenzialen an diesen Standorten und konzentriert sich auf ein Angebot, das sowohl für international agierende als auch regionale Mieter attraktiv ist. Die DEMIRE verfügt zum 30. September 2022 über einen Immobilienbestand von 64 Objekten mit einer Vermietungsfläche von rund 1,0 Mio. m². Unter Berücksichtigung des anteilig erworbenen Objektes Cielo in Frankfurt/Main beläuft sich der Marktwert auf rund EUR 1,7 Milliarden.

Die Ausrichtung des Portfolios auf den Schwerpunkt Büroimmobilien mit einer Beimischung von Handels-, Hotel- und Logistikobjekten ist der Rendite- / Risikostruktur für das Geschäftsfeld Gewerbeimmobilien angemessen. Die Gesellschaft legt Wert auf langfristige Verträge mit solventen Mietern sowie das Realisieren von Potentialen und rechnet daher auch weiterhin mit stabilen und nachhaltigen Mieteinnahmen und einer soliden Wertentwicklung.

Die Aktien der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG (ISIN: DE000A0XFSF0) sind im Prime Standard der Deutschen Börse in Frankfurt notiert.

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) 

Langen, 14. Dezember 2022 - Der Vorstandsvorsitzende der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ("DEMIRE"), Herr Ingo Hartlief, hat den Aufsichtsrat der DEMIRE heute darüber informiert, dass er sein Amt als Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 niederlegt, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu widmen. Der Aufsichtsrat hat ebenfalls heute einer einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags von Herrn Hartlief zugestimmt. Herr Hartlief steht der DEMIRE weiter beratend zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat hat zudem heute Herrn Prof. Dr. Alexander Goepfert mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 zum neuen Mitglied des Vorstands bestellt und zugleich zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Herr Prof. Dr. Goepfert hat den Aufsichtsrat daraufhin heute darüber informiert, dass er sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 niederlegt und aus dem Gremium ausscheidet. Herr Prof. Dr. Goepfert übernimmt in seiner Rolle als neuer Vorstandsvorsitzender der DEMIRE insbesondere die Zuständigkeit für die Ressorts Strategie, Portfolio Management, Recht, Personal und zusammen mit dem CFO Tim Brückner Investor Relations.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat Herrn Ralf Bongers mit Wirkung ab dem 1. April 2023 als weiteres Mitglied des Vorstands bestellt. Das Vorstandsteam wird somit ab dem 1. April 2023 zusammen mit Tim Brückner (CFO) aus drei Mitgliedern bestehen. Herr Bongers übernimmt mit seinem Eintritt in den Vorstand insbesondere die Zuständigkeit für die Ressorts Transaktionen und Asset Management.

Bis zum Eintritt von Herrn Bongers in den Vorstand übernimmt Herr Prof. Dr. Goepfert die Zuständigkeit für die vorgenannten Ressorts interimsweise.

Die durch den Wechsel von Herrn Prof. Dr. Goepfert zum 1. Januar 2023 entstehende Vakanz im Aufsichtsrat soll durch die gerichtliche Ersatzbestellung von Herrn Markus Hofmann geschlossen werden. Herr Hofmann soll im Fall seiner Bestellung zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt werden.

IMMOFINANZ AG: IMMOFINANZ stockt ihre S IMMO-Beteiligung auf über 50% auf

Corporate News 

Wien, 19. Dezember 2022  

Die IMMOFINANZ AG („IMMOFINANZ“) erwirbt von ihrer Kernaktionärin CPI Property Group („CPIPG“) 17.305.012 Aktien an der S IMMO AG („S IMMO“) und erlangt damit eine Mehrheitsbeteiligung an S IMMO in Höhe von 50% plus eine Aktie. Der Kaufpreis beläuft sich auf EUR 337,5 Mio. bzw. EUR 19,5 je S IMMO-Aktie. Die Finanzierung erfolgt mittels einer langfristigen Kreditfazilität, die der IMMOFINANZ von der CPIPG zur Verfügung gestellt wird. Der Aktienkaufvertrag wurde heute, 19. Dezember 2022, unterzeichnet. Das Closing der Transaktion wird vor Jahresende 2022 erfolgen, sodass die IMMOFINANZ die S IMMO im Jahresabschluss 2022 voll konsolidieren wird. 

„Mit diesem Erwerb erreicht die IMMOFINANZ ein langfristiges strategisches Ziel. Die Konsolidierung beider Unternehmen ist wertsteigernd, führt zu einer stärkeren Marktposition und ermöglicht die Realisierung von Synergien“, erklärt Radka Doehring, Vorständin der IMMOFINANZ. 

Der Kaufpreis für die Aktien wurde zwischen IMMOFINANZ und CPIPG auf Basis einer marktüblichen Bewertungsmethode und relevanter Preisparameter verhandelt und wird durch eine Fairness Opinion einer unabhängigen Investmentbank unterstützt. Die von CPIPG eingeräumte langfristige Finanzierung erfolgt zu marktüblichen Konditionen und weist eine Laufzeit bis März 2028 auf. Rückführungen sollen laufend gemäß verfügbaren Mitteln getätigt werden und IMMOFINANZ hat die Möglichkeit, vorzeitige Rückzahlungen vorzunehmen. 

Über die IMMOFINANZ 

Die IMMOFINANZ ist ein gewerblicher Immobilienkonzern und fokussiert ihre Aktivitäten auf die Segmente Büro und Einzelhandel in acht Kernmärkten in Europa: Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien und die Adriatic-Region. Zum Kerngeschäft zählen die Bewirtschaftung und die Entwicklung von Immobilien. Dabei setzt die IMMOFINANZ stark auf ihre Marken STOP SHOP (Einzelhandel), VIVO! (Einzelhandel) und myhive (Büro), die ein Qualitäts- und Serviceversprechen darstellen. Das Unternehmen besitzt ein Immobilienvermögen von rund EUR 5,5 Mrd., das sich auf 260 Objekte verteilt. Das Unternehmen ist an den Börsen Wien (Leitindex ATX) und Warschau gelistet. Weitere Information: https://www.immofinanz.com

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: Entscheidungsverkündung am 13. Januar 2023

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main im letzten Jahr die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt (Anhebung um 5,25 %). Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal.

Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung hatten die Antragsgegnerin und mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. In dem Beschwerdeverfahren hatte das OLG Frankfurt am Main den Sachverständigen 19. Dezember 2022 angehört. Eine Entscheidung soll am 13. Januar 2023 verkündet werden.

OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 150/21
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. August 2021, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf

Vorstand und Aufsichtsrat von Vantage Towers empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots der Oak Holdings GmbH

Corporate News

 - Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

 - Das Angebot von 32,00 EUR je Aktie wird als fair und angemessen angesehen

 - Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Absicht des Gemeinschaftsunternehmens, die Strategie von Vantage Towers zu unterstützen, und sind der Ansicht, dass das Übernahmeangebot im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Mitarbeiter, ihrer Aktionäre und anderer Stakeholder ist

Düsseldorf, 21. Dezember 2022 - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Vantage Towers AG ["Vantage Towers"] haben ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH an die Aktionäre von Vantage Towers veröffentlicht. Die Oak Holdings GmbH ist eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH, die Teil eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH werden soll, einer Holdinggesellschaft, die von Fonds beherrscht wird, die wiederum von Global Infrastructure Partners verwaltet oder beraten werden, sowie von Investmentfonds, Vehikeln und/oder Konten, die von verschiedenen Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc. beraten und verwaltet werden.

Nach unabhängiger Prüfung und eingehender Bewertung der von der Oak Holdings GmbH veröffentlichten Angebotsunterlage und insbesondere der Bedingungen des Übernahmeangebots empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen Vantage-Towers-Aktionären, das Übernahmeangebot anzunehmen. 

Vorstand und Aufsichtsrat von Vantage Towers halten den Angebotspreis von 32,00 EUR je Vantage Towers Aktie für fair und angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurden Vorstand und Aufsichtsrat von Rothschild & Co. beraten, die die Angemessenheit des Angebotspreises in einer Stellungnahme bestätigt haben.
Darüber hinaus begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Oak Holdings GmbH, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Insbesondere hat die Oak Holdings GmbH ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, Vantage Towers in seinen weiteren Bemühungen zu unterstützen, das Unternehmen in die nächste Wachstumsphase zu führen und seine Position als einer der führenden Funkmastbetreiber in Europa weiter auszubauen.

Vivek Badrinath, CEO von Vantage Towers: "Unter Berücksichtigung aller finanziellen und strategischen Aspekte des Übernahmeangebots sind der Aufsichtsrat sowie meine Vorstandskollegen und ich davon überzeugt, dass die Annahme und der Vollzug des Übernahmeangebots im besten Interesse der Gesellschaft, ihrer Mitarbeiter, ihrer Aktionäre und anderer Stakeholder sind."

Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrates von Vantage Towers, fügte hinzu: "Nach einer sorgfältigen und gründlichen Analyse der Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen Vantage-Towers-Aktionären, das Angebot anzunehmen. Es ermöglicht ihnen, eine sehr attraktive Prämie von 33% auf den IPO-Emissionspreis zu erhalten. Vantage Towers Aktionäre, die das Angebot annehmen, können einen erheblichen Anteil des angestrebten langfristigen Werts sofort und im Voraus realisieren." 

Die Aktionäre von Vantage Towers können das Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlich am 10. Januar 2023, 24:00 Uhr MEZ enden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen, nicht aber des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle. Die Oak Holdings GmbH und die mit dieser gemeinsam handelnden Personen haben sich bereits rund 88,27 % der Aktien und Stimmrechte an Vantage Towers gesichert und Oak Holdings GmbH beabsichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Vantage Towers abzuschließen. Die detaillierten Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die Vollzugsbedingungen können der Angebotsunterlage entnommen werden. 

Die Gemeinsame Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Vantage Towers zum freiwilligen Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH, veröffentlicht am 21. Dezember 2022, ist kostenlos erhältlich bei der Vantage Towers AG, Investor Relations, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf, Telefon +49 211 61712-0, Telefax: +49 211 61712-901, E-Mail: ir@vantagetowers.com. Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Vantage Towers veröffentlicht:

https://www.vantagetowers.com/de/investoren/offentliches-ubernahmengebot-gip-kkr

Die begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Unabhängig von der Empfehlung weisen Vorstand und Aufsichtsrat jedoch darauf hin, dass jeder Aktionär von Vantage Towers selbstverständlich die Gesamtumstände, seine persönliche Situation und seine Einschätzung möglicher zukünftiger Entwicklungen berücksichtigen und eigenständig entscheiden sollte, ob er das Übernahmeangebot annehmen möchte oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass allein die Gemeinsame Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Erklärung dar. 

Über Vantage Towers 

Vantage Towers ist mit rund 83.000 Funkmaststandorten in zehn Ländern ein führender Funkmastbetreiber in Europa, der Menschen, Unternehmen und internetfähige Geräte miteinander verbindet - in Städten wie auf dem Land. 

Das Unternehmen wurde 2020 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Seit dem 18. März 2021 ist Vantage Towers im Prime Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet. Die Aktien sind im MDAX, TecDAX, STOXX Europe 600 sowie FTSE Global Midcap Index notiert. Zum Portfolio von Vantage Towers gehören Türme, Masten, Dachstandorte, Distributed Antenna Systems (DAS) sowie Small Cells. Durch den Bau, Betrieb und die Vermietung dieser Infrastruktur an (Mobil-) Funknetzbetreiber, IoT-Anbieter oder Versorgungsunternehmen leistet Vantage Towers einen wichtigen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa.

Während der Strom, den Vantage Towers für den Betrieb der Infrastruktur benötigt, bereits zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wird grüne Energie zunehmend direkt an den Standorten mit Hilfe von Solarzellen, Mikrowindturbinen und in Zukunft auch Wasserstofflösungen erzeugt. Dies fügt sich gut in die Gesamtstrategie des Unternehmens ein, eine nachhaltige Digitalisierung in Europa voranzutreiben und Kunden durch technologische Innovation bei der Dekarbonisierung und der Erreichung ihrer Klimaziele zu unterstützen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter http://www.vantagetowers.com/de, folgen Sie uns auf Twitter unter @VantageTowers oder vernetzen Sie sich mit uns auf LinkedIn unter www.linkedin.com/company/vantagetowers.

Haftungshinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements)'' im Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Geschäftsaussichten, Wachstum und Strategien von Vantage Towers. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen in Bezug auf Ziele, Vorgaben, Strategien, Prognosen und Wachstumsaussichten, einschließlich der Angaben für das zum 31. März 2023 endende Geschäftsjahr, mittelfristige Ziele, neue Standorterrichtungen, Mietziele und in Aussicht stehende Vermietungen, das Working Capital, die Kapitalstruktur und Dividendenpolitik von Vantage Towers, zukünftige Pläne, Ereignisse oder Leistungen, Wirtschaftsaussichten und Branchentrends. 

Zukunftsgerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden", "können", "sollen", "möglicherweise", "erwarten", "beabsichtigten", oder "vorbereiten" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen Varianten) zu erkennen. (...)

Verweise auf Vantage Towers beziehen sich auf die Vantage Towers AG und Verweise auf die Vantage Towers Gruppe beziehen sich auf die Vantage Towers AG und ihre Tochtergesellschaften, sofern nicht anders angegeben.

Clean Logistics SE: Clean Logistics SE beschließt Kapitalerhöhung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

Hamburg, 21. Dezember 2022: Die Clean Logistics SE hat heute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit Bezugsrecht der Aktionäre durch Ausgabe von bis zu 2.700.000 neuen Aktien beschlossen. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,80 je Aktie. Große Aktionäre der Gesellschaft haben ihre Bereitschaft erklärt, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Zudem haben Gläubiger der Gesellschaft signalisiert, dass sie über einen debt equity swap (Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital) nachdenken. Hintergrund der Maßnahmen ist eine derzeit schwierige finanzielle Situation der Gesellschaft, die kurzfristigen Handlungsbedarf zur Sicherung der Überlebensfähigkeit der Gesellschaft erfordert. Die vorstehend beschriebenen Maßnahmen sollen zusammen mit anderen geplanten Elementen Teil eines kurzfristigen Gesamtkonzepts sein, um die Gesellschaft zu stabilisieren.