• SKW-Vorstand Kay Michel lässt drei Hauptversammlungen platzen und flüchtet unter dubiosen
Umständen in die Insolvenz, um den Investor seiner Wahl zur "finanziellen Restrukturierung"
der SKW durchzusetzen.
• Tatsächlich geht es nicht um eine Restrukturierung, sondern um eine Übernahme. Die Kapitalherabsetzung
auf null mit anschließendem Debt-to-Equity-Swap (Sachkapitalerhöhung)
durch den Hedgefonds Speyside Equity soll die Enteignung der Aktionäre und die Unternehmensübernahme
durch Speyside ohne Hauptversammlungsbeschluss ermöglichen. Das verstößt
gegen geltendes Europarecht.
• Die Hauptversammlung am 18. Mai 2018 ist für die Aktionäre ein wichtiger Schritt, um die
Enteignung und Unternehmensübernahme durch Speyside Equity abzuwenden. Hierzu müssen
die Aufsichtsräte Ramsauer, Stegmann und Weinheimer abgewählt werden.
• Die MCGM nimmt die Vertretung und die Stimmrechte persönlich verhinderter Aktionäre
durch Vollmacht wahr.
München, 5. April 2018 – In einem in der Kapitalmarktgeschichte Deutschlands einmalig
dreisten Vorgehen ließ der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Kay Michel,
drei Hauptversammlungen (31.08.2017, 10.10.2017 und 06.12.2017) platzen. Dies geschah
offenbar, um die Willensbildung der Aktionäre auf einer Hauptversammlung zu verhindern
und den Hedgefonds Speyside Equity bei der finanziellen Restrukturierung der
SKW durchzusetzen. Nach dem Willen des Vorstands Kay Michel und der Aufsichtsratsmehrheit
sollen die Aktionäre von der Beteiligung an der finanziellen Restrukturierung der
Gesellschaft ausgeschlossen und enteignet werden.
Nach Einschätzung von MCGM handelt es sich um eine Unternehmensübernahme und
einen grob rechtswidrigen Eingriff in die Gesellschafterstruktur durch den mit dem US-Hedgefonds
Speyside in enger Abstimmung handelnden Vorstand Kay Michel und der Aufsichtsratsmehrheit.
Deren Konzept sieht vor, durch Kapitalschnitt auf null, einer Barkapitalerhöhung unter Ausschluss
des Bezugsrechts und anschließendem Debt-to-Equity-Swap (Sachkapitalerhöhung) dem Partner Speyside 100% der Anteile an SKW zuzuschanzen.
Vorstand Kay Michel muss seit langem klar gewesen sein, dass er die dafür erforderliche
Mehrheit auf einer Hauptversammlung niemals bekommen hätte. Vermutlich führte er die
Insolvenz herbei, um seinen Vorschlag unter vereinfachten Umständen mit aller Macht
durchzudrücken.
Es gibt begründete Anhaltspunkte dafür, dass die vorgebrachten Insolvenzgründe der
Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit gar nicht vorlagen, sondern von Vorstand und
Aufsichtsratsmehrheit geschickt fingiert wurden. Der Vorstand hätte nämlich verschiedene
Möglichkeiten zur kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung und zur Kapitalerhöhung bzw. Entschuldung
gehabt. Der MCGM sind mindestens drei Investoren bekannt, die einen solchen
Weg mittragen wollten.
Das geplante Ausbooten der Aktionäre durch die konzertierte Aktion von Vorstand Kay
Michel, der willfährigen Aufsichtsratsmehrheit, Speyside-Manager Oliver Maier und Insolvenzverwalter
Gerloff verstößt allerdings eindeutig gegen geltendes Europarecht, welches
besagt, dass jede Kapitalerhöhung und ein Bezugsrechtsausschluss bei der vorgesehenen
Barkapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen werden müssen. Die Akteure
Michel, Maier und Gerloff setzen darauf, dass dies vom Gericht übersehen wird. Für Kapitalerhöhungen
bleibt die Hauptversammlung auch im Insolvenzfall zuständig. Das begründet
die Hoffnung, dass der von Vorstand Kay Michel vorgelegte Insolvenzplan gekippt werden
kann.
Es liegt auf der Hand, dass der Vorstand Kay Michel und der Refinanzierungsausschuss
des Aufsichtsrates (dem die Herren Ramsauer, Stegmann, Weinheimer und Kirsch angehören)
die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre nicht wahren. Den Aktionären
entsteht durch dieses Verhalten ein hoher Schaden. Die MCGM geht davon aus, dass organschaftliche
Pflichten im erheblichen Umfang verletzt wurden und Schadensersatzansprüche
der Aktionäre gegen Vorstand und die genannten Aufsichtsratsmitglieder gegeben
sind. Deshalb umfasst die von der MCGM und weiteren bedeutenden Aktionären einberufene
Hauptversammlung die Abwahl der betroffenen Aufsichtsräte des Refinanzierungsausschusses,
• Peter Ramsauer,
• Volker Stegmann (Aufsichtsratsvorsitzender) und
• Titus Weinheimer (ehemaliger Aufsichtsratsvorsitzender)
Auch der gerichtlich bestellte Aufsichtsrat
• Alexander Kirsch,
darf nicht wiedergewählt werden, damit die Aktionäre einen Teil der Kontrolle über ihr Unternehmen
wieder zurückgewinnen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der
Website der MCGM unter
http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs.
Gleichzeitig hat die MCGM gerichtliche Schritte eingeleitet und wird alle juristischen Möglichkeiten
ausschöpfen, um bis zum 18. Mai 2018 auch noch eine Kapitalerhöhung auf die
Agenda der Hauptversammlung zu setzen.
Daher ist es von großer Bedeutung, dass die Aktionäre der SKW durch eine hohe Präsenz
eine starke und klare Willensbekundung auf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 abgeben.
Aktionäre, die an der HV nicht persönlich teilnehmen werden, können der MCGM eine Stimmrechts- und Vertretungsvollmacht ausstellen, um ihre Interessen wahrnehmen
zu lassen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular finden die Aktionäre ebenfalls auf der
Website der MCGM (
http://www.mcg-m.com/index.php/de/skw-stahl-metallurgie-hvs).
Pressemitteilung der MCGM