Das Landgericht (LG) Leipzig hat die Anträge in dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PC-Ware Information Technologies AG (nunmehr: COMPAREX Deutschland AG), Leipzig, zurückgewiesen. Das Spruchverfahren wird daher in II. Instanz am Oberlandesgericht weiter geführt werden.
Die Hauptaktionärin, die zur Raiffeisen Informatik-Gruppe gehörende Peruni Holding GmbH, Wien, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 23,31 je PC-Ware-Aktie angeboten. Das LG hat kein Sachverständigengutachten eingeholt, sondern lediglich den Prüfer angehört. Ansonsten stützt sich das Gericht vor allem auf das Privatgutachten der von der Antragsgegnerin beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Das LG Leipzig hält ausdrücklich den IDW-Standard Unternehmensbewertungen hinsichtlich der Überprüfung des Barabfindungsbetrags als "vertretbar und angemessen" für (alleine) maßgeblich, sowie "die dies bestätigende höchst- und oberinstanzliche Rechtsprechung (S. 13).
LG Leipzig, Beschluss vom 8. März 2013, Az. 01 HK O 422/11
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Claus Wagner, 01277 Dresden
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Peruni Holding GmbH:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln
Die Hauptaktionärin, die zur Raiffeisen Informatik-Gruppe gehörende Peruni Holding GmbH, Wien, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 23,31 je PC-Ware-Aktie angeboten. Das LG hat kein Sachverständigengutachten eingeholt, sondern lediglich den Prüfer angehört. Ansonsten stützt sich das Gericht vor allem auf das Privatgutachten der von der Antragsgegnerin beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Das LG Leipzig hält ausdrücklich den IDW-Standard Unternehmensbewertungen hinsichtlich der Überprüfung des Barabfindungsbetrags als "vertretbar und angemessen" für (alleine) maßgeblich, sowie "die dies bestätigende höchst- und oberinstanzliche Rechtsprechung (S. 13).
LG Leipzig, Beschluss vom 8. März 2013, Az. 01 HK O 422/11
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Claus Wagner, 01277 Dresden
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Peruni Holding GmbH:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln