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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Samstag, 6. November 2021

Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses bei der HumanOptics AG durch Anfechtungsklage verzögert

Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 6. Juli 2021 gefassten Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der HumanOptics AG mit Sitz in Erlangen auf die HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main bzw. – nach Wirksamwerden einer bereits beschlossenen Sitzverlegung – mit Sitz in Erlangen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben haben. Die Klage ist bei der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Nürnberg-Fürth unter dem Aktenzeichen 1 HK O 4924/21 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt. 

Erlangen, den 10. September 2021

HumanOptics AG
Der Vorstand

Rechtsformwechsel der REII-Development AG in eine GmbH: Barabfindungsangebot bei Widerspruch

Auf der kommenden Hauptversammlung der REII-Development AG am 23. November 2021 soll unter TOP 6 ein Beschluss zur Umwandlung der Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gefasst werden. Jedem Aktionär, der Widerspruch zu Protokoll gegen die Umwandlung erklärt, wird ein Abfindungsangebot in Höhe von 0,10 Euro für jeden Geschäftsanteil/ehemalige Aktie angeboten.

Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 23. November 2021:

"Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zur Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie zur Bestellung der Geschäftsführung zu fassen:

a) Umwandlung in Gesellschaft mit beschränkter Haftung

aa) Die REII-Development AG wird formwechselnd gemäß §§ 190 ff., 226, 238 ff. UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.

bb) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhält den Gesellschaftsvertrag, der als Anlage 1 zu dieser Einladung beigefügt ist.

cc) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung führt die Firma REII-Development GmbH (im Folgenden „GmbH“) und hat ihren Sitz in Düsseldorf.

dd) Das Stammkapital der GmbH beträgt € 500.000,00. Gesellschafter der GmbH werden die Personen, die zum Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister Aktionärinnen/Aktionäre der REII-Development AG sind. Jede Aktie in einem Nominalwert von 1,- € an dem Grundkapital der REII-Development AG in Höhe von insgesamt € 500.000,00 wird in einen Geschäftsanteil mit einem Nominalwert von 1,- € an dem Stammkapital der GmbH in Höhe von ebenfalls € 500.000,00 gewandelt.Für das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander gelten nach der Umwandlung die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der GmbH (Anlage 1). Der Gesellschaftsvertrag ist wesentlicher Bestandteil des Umwandlungsbeschlusses.

ee) Besondere Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft wie Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien o.ä. bestehen nicht. Einzelnen Gesellschafterinnen/Gesellschaftern werden keine Vorzüge oder Sonderrechte in der GmbH gewährt.

ff) Jeder/m Aktionärin/Aktionär, die/der gegen den Beschluss über den Formwechsel Widerspruch zu Protokoll erklärt, wird eine Barabfindung nach Maßgabe des als Anlage 2 zu dieser Einladung beigefügten Abfindungsangebotes, das wesentlicher Bestandteil des Umwandlungsbeschlusses ist, für den Fall angeboten, dass sie/er ihr/sein Ausscheiden aus der Gesellschaft erklärt. (…)

Anlage 2)  (…)

Abfindungsangebot


Die Gesellschaft unterbreitet hiermit allen Aktionäre, die in der für den 23. November 2021 vorgesehenen Hauptversammlung gegen den Beschluss über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der GmbH Widerspruch zur Niederschrift erklären, das folgende Angebot auf Zahlung einer Barabfindung. Dieses Angebot ist gleichzeitig Bestandteil des Umwandlungsbeschlusses:

1. Jedem Aktionär, der gegen den Beschluss über den Formwechsel der Gesellschaft Widerspruch in der Hauptversammlung erklärt, wird ein Barabfindungsangebot in Höhe von EUR 0,10 für jeden Geschäftsanteil im Nennbetrag von 1 € an der in eine GmbH umgewandelten Gesellschaft angeboten. Das Angebot setzt voraus, dass der Aktionär sein Ausscheiden aus der in eine GmbH umgewandelten Gesellschaft erklärt. Dem Widerspruch steht es gleich, wenn ein Aktionär zu der Hauptversammlung, die über den Formwechsel beschließt, zu Unrecht nicht zugelassen wurde oder die Hauptversammlung nicht ordnungsgemäß einberufen oder der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.

Für den Fall, dass ein Aktionär nach § 212 UmwG einen Antrag auf Bestimmung der angemessenen Barabfindung durch das Gericht stellt und dieses eine von dem vorstehenden Angebot abweichende Barabfindung bestimmt, so gilt diese vom Gericht bestimmte Abfindung als angeboten."

Freitag, 5. November 2021

Übernahmeangebot für Aktien der alstria office REIT-AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1 und 34 WpÜG

Bieterin:
Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l.
26A, Boulevard Royal
2449 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
eingetragen im Handels- und Unternehmensregister des Großherzogtums Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Registernummer B258124

Zielgesellschaft:
alstria office REIT-AG
Steinstraße 7
20095 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99204
WKN A0LD2U / ISIN DE000A0LD2U1

Am 4. November 2021 hat Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von privaten Immobilienfonds von Brookfield Asset Management kontrolliert wird, entschieden, den Aktionären der alstria office REIT-AG (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A0LD2U1) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "alstria-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,50 je alstria-Aktie zu erwerben (das "Angebot"). Das Angebot wird unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe sowie anderen marktüblichen Bedingungen stehen.

Die Bieterin hat mit der Gesellschaft am heutigen Tag eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die grundlegenden Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie die gemeinsamen Absichten und Auffassungen im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit enthält.

Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter www.lake-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von alstria-Aktien dar. Das Angebot selbst sowie dessen Bestimmungen und Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von alstria-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Angebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Luxemburg, 4. November 2021

Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l.

Squeeze-out bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft eingetragen

Der auf der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 gefaßte Übertragungsbeschluss, dessen Eintragung durch eine Anfechtungsklage verzögert worden war, ist nunmehr am 3. November 2021 im Handelsregister eingetragen und am 4. November 2021 bekannt gemacht worden. Spruchanträge zur Überprüfung der angebotenen Barabfindung können bis zum 4. Februar 2022 gestellt werden.

alstria office REIT-AG: Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die alstria-Aktionäre durch Brookfield, alstria schließt eine Investorenvereinbarung mit Brookfield ab

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Hamburg, 4. November 2021 - Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) ("alstria") gibt bekannt, dass sie heute mit Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l., einer Gesellschaft, die von privaten Immobilienfonds von Brookfield Asset Management ("Brookfield") kontrolliert wird, eine Investorenvereinbarung (die "Investorenvereinbarung") unterzeichnet hat, wonach Brookfield ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien von alstria, die sie derzeit nicht besitzen, für EUR 19,50 je Aktie in bar unterbreiten wird (das "Angebot").

Das Angebot unterliegt einer Mindestannahmeschwelle von 50% plus einer alstria-Aktie (einschließlich der Aktien, die sich bereits im Besitz von Brookfield befinden) und bestimmten weiteren üblichen Bedingungen, einschließlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe in Deutschland.

Vorstand und Aufsichtsrat von alstria begrüßen das Angebot von Brookfield und sind der Ansicht, dass die Transaktion im Interesse des Unternehmens liegt. Vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat, den alstria-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Mittwoch, 3. November 2021

Squeeze-out bei der biolitec AG: Laut Handelsgericht Wien keine Leistungsfestsetzung im Überprüfungsverfahren - Ehemalige Aktionäre müssen Nachbesserungsansprüche geltend machen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der österreichischen biolitec AG hatte das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 9. Juni 2021 die angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 20,43 je Aktie sehr deutlich auf EUR 34,60 angehoben, zzgl. Zinsen von 2 % jährlich über Basiszins. Das Handelsgericht folgte damit dem Gutachten des vom Gremium bestellten Sachverständigen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_26.html

Mit einem weiteren Beschluss vom 11. Oktober 2021 hat das Handelsgericht nunmehr klargestellt, dass entsprechend der neuen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 12. Mai 2021 (Az. 6 Ob 246/20z) und entgegen der bisherigen österreichischen Literaturauffassung im Barabfindungsverfahren nicht über Leistungsansprüche entschieden werde (so im Übrigen auch die Rechtslage in Deutschland). Das Verfahren ziele laut OGH nicht auf individuelle Anspruchsdurchsetzung ab, sondern setze lediglich eine für alle Beteiligten bindende Abfindungshöhe fest (S. 6). 

Entsprechend den Hinweisen der Aktionärsvereinigung SdK müssen betroffene ausgeschlossene biolitec-Aktionäre sich zum Erhalt der Zuzahlung unter Vorlage eines geeigneten Legitimationsnachweises und Mitteilung ihrer Kontodaten bei Dr. Wolfgang Neuberger, c/o WNB Beteiligungsholding GmbH, FN 420026k, Untere Viaduktgasse 6/9, 1030 Wien, zwecks Erfassung ihrer Daten und Anmeldung ihrer Ansprüche melden.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/08/sdk-zum-squeeze-out-bei-der-biolitec-ag.html

Handelsgericht Wien, Beschlüsse vom 9. Juni 2021 und 11. Oktober 2021,
Az. 74 Fr 2598/18w
FN 376788a
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien

Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG
  • ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
  • AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
  • AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
  • Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-put
  • Biotest AG: Übernahmeangebot
  • Deutsche Wohnen AG: Übernahme
  • ERLUS Aktiengesellschaft: Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 6. August 2021 und Bekanntmachung am 7. August 2021 (Fristende am 8. November 2021)
  • HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
  • HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, außerordentliche Hauptversammlung am 6. Juli 2021, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung bei der übernehmenden Amadeus Corporate Business AG am 26. August 2021 und Bekanntmachung am 27. August 2021 (Fristende: 29. November 2021)
  • ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • KUKA AG
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE, Eintragung am 31. August 2021 (Fristende am 30. November 2021)
  • MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 24. August 2021 und Bekanntmachung am 25. August 2021 (Fristende: 25. November 2021)
  • RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
  • Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 9. September 2021
  • SAINT-GOBAIN ISOVER G+H Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 2. September 2021 (Fristende am 2. Dezember 2021)
  • Schaltbau Holding AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt
  • Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
  • Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
  • Tele Columbus AG
  • VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung), ao. Hauptversammlung am 22. September 2021
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • zooplus AG: Übernahmeangebote
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 2. November 2021

Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss bei der WESTGRUND Aktiengesellschaft

WESTGRUND Aktiengesellschaft
Berlin

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage nach § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:

Ein Aktionär hat gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der WESTGRUND Aktiengesellschaft vom 09. Juni 2021 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft auf die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz („AktG“)“ Anfechtungsklage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Die Klage ist unter dem Aktenzeichen 90 O 54/21 rechtshängig. 

Berlin, den 25. Oktober 2021

WESTGRUND Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. Oktober 2021

Übernahmeangebot der Vonovia SE für Aktien der GSW Imobilien AG zu EUR 114,81

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der GSW IMMOBILIEN AG macht die Vonovia SE Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: GSW IMMOBILIEN AG
WKN: GSW111
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Vonovia SE
Zwischen-WKN: A3MQBL
Abfindungspreis: 114,81 EUR je Aktie 

Alle in- und ausländischen Aktionäre der GSW IMMOBILIEN AG können dieses Angebot nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften annehmen. Das schließt Aktionäre mit ein, deren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt sich im Europäischen Wirtschaftsraum (Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen) befindet. Der Anbieter weist allerdings darauf hin, dass es rechtliche Beschränkungen geben kann, falls Sie dieses Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen. (...)

Alle Details im Internet 

Diese und alle weiteren Details des Angebots können Sie jederzeit im Internet unter https://de.vonovia-gsw.de/ nachlesen.

Samstag, 30. Oktober 2021

Adler Group S.A.: Dr. Bernd Schade wird neuer CDO der Adler Group

PRESSEMITTEILUNG 

Erfahrener Projektentwickler zieht zudem in den Vorstand der Consus Real Estate AG ein

Luxembourg/Berlin, 28. Oktober 2021. Die ADLER Group, S.A., ein führendes deutsches, voll integriertes Wohnimmobilien-Unternehmen verstärkt die Führungsspitze im Bereich Projektentwicklung. Mit Wirkung zum 1. November 2021 wird Dr. Bernd Schade Chief Development Officer (CDO) der Adler Group. Zudem wird er an die Seite von Theo Gorens im Vorstand der Konzerngesellschaft Consus Real Estate AG einziehen. Bernd Schade tritt die Nachfolge von Jürgen Kutz an.

Im Rahmen ihrer strategischen Weiterentwicklung fokussiert sich die Adler Group auf Wohnimmobilien in den Top-7-Städten in Deutschland. Das schließt die Entwicklung hochwertiger Immobilien ein, die nach Fertigstellung in den Bestand übergehen (Build-to-hold).

"Wir freuen uns sehr, mit Bernd Schade einen renommierten und erfahrenen Projektentwickler für die Adler Group gewonnen zu haben. Er wird mit seiner Expertise und seiner ausgewiesenen Management-Kompetenz maßgeblich dazu beitragen, die Projekte der Gruppe erfolgreich voranzutreiben", sagt Thierry Beaudemoulin, Co-CEO der Adler Group. "Bei Jürgen Kutz bedanken wir uns herzlich für langjährige erfolgreiche Arbeit insbesondere für Consus und seit dem Zusammenschluss für die Adler Group."

Bernd Schade verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Projektentwicklung und im Projektmanagement von Immobilienprojekten in ganz Deutschland. Zuletzt war er im Vorstand der Bauwert AG im Schwerpunkt für die gewerbliche Immobilienprojektentwicklung sowie Investmentbereich verantwortlich. Davor war er unter anderem in leitenden Funktionen bei Union Investment sowie als Mitglied der Unternehmensleitung und verantwortlich für den Bereich Real Estate bei Breuninger tätig.

AKASOL AG: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 119,16 festgelegt

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Darmstadt, 29.10.2021 - Die ABBA BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main ("ABBA BidCo") hat dem Vorstand der AKASOL AG ("AKASOL"; ISIN DE000A2JNWZ9) heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der AKASOL zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die ABBA BidCo gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt.

Die ABBA BidCo hält derzeit 92,95 % des Grundkapitals der AKASOL und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die ABBA BidCo hat die Barabfindung in Höhe von EUR 119,16 je Aktie der AKASOL festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat jedoch bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der AKASOL und der ABBA BidCo sind für den 1. November 2021geplant. Die außerordentliche Hauptversammlung der AKASOL, die einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die ABBA BidCo gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 119,16 je Aktie der AKASOL fassen soll, wird voraussichtlich am 17. Dezember 2021 stattfinden.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AKASOL und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der AKASOL sowie von der Eintragung derVerschmelzung in das Handelsregister am Sitz der ABBA BidCo ab.

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Anmerkung der Redaktion:

Es scheint der neue Trend zu sein, dass der von der Hauptaktionärin bezahlte Prüfer bereits vor Abschluss der Prüfung die Angemessenheit der von der Hauptaktionärin angebotenen Barabfindung feststellen kann.

Donnerstag, 28. Oktober 2021

Endspiel-Studie 2021

Mitteilung der Solventis vom 25. Oktober 2021

+ 37,4%! – die Performance unserer letztjährigen Endspielfavoriten kann sich sehen lassen. Es waren wieder einige „Wetten“ dabei, die aufgegangen sind: Übernahmeangebote (ÜA) gab es für AGROB, Aves One und GxP. Bei Audi ist der Squeeze-out (SO) eingetragen und die Spruchstelle läuft. Auch ohne Nachbesserungen konnten die gängigen Indizes geschlagen werden.

Unter „Endspielen“ verstehen wir Unternehmen, die Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) oder Squeeze-out bereits angekündigt haben oder bei denen eine solche Strukturmaßnahme anstehen könnte. Endspiele haben ein günstigeres Risikoprofil als „normale“ Aktieninvestments. Übernahmeangebote sind als Vorstufen für mögliche Strukturmaßnahmen zu sehen.

Im Rahmen von abgeschlossenen Spruchverfahren beliefen sich die Nachbesserungen seit der letzten Endspiel-Studie – ohne den 300 %-Ausreißer Honeywell Riedel-de Haën AG – auf 13,8 % inklusive Zinsen. Darin sind die Fälle ohne Nachbesserung („Nuller“) enthalten. Ohne Nuller kommen wir auf ein Plus von 21,6 % inklusive Zinsen. Bei 65 % (Vj. 56 %) der Spruchverfahren wurde seit der letzten Endspiel-Studie nachgebessert.

Für die neue Studie – immerhin schon die 16. Ausgabe – haben wir wieder ein interessantes Portfolio zusammengestellt. Für jeden Favorit gibt es eine Kurzanalyse inklusive Modell. Wir meinen, dass die Endspiel-Favoriten unter fundamentalen Gesichtspunkten Kurspotenzial haben und zusätzlich die Chance auf ein Endspiel bieten.

Außerdem enthält die Endspiel-Studie spannende Beiträge zu folgenden Themen: „Hängen Strukturmaßnahmen und Übernahmen von der Börsenphase ab?“, „Aktien als Währung bei Übernahmen“ und „Wella Urteil schafft zusätzliche Untergrenze bei Abfindungen“.

264 Unternehmen umfasst unser Endspiel-Universum 2021. Es ist nach verschiedenen Kriterien wie Veränderungen in der Aktionärsstruktur, kritischen Schwellen bei Stimmrechts- und Grundkapitalanteilen aufbereitet und übersichtlich zusammengefasst.

Diese einzigartige Ausarbeitung können Sie zum Preis von 1.250 € zzgl. USt. erwerben.

Bei Interesse oder Rückfragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns entweder telefonisch unter der Nummer 06131/4860-500 oder per Mail an sekretariat@solventis.de. Nach Bestellung erhalten Sie die Studie dann umgehend per Post.

GORE German Office Real Estate AG plant Neuausrichtung mit Investmentfokus auf den luxemburgischen Gewerbeimmobilienmarkt und Veränderung ihrer Aktionärsstruktur

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Einbringung eines luxemburgischen Immobilien- und Immobilieninvestment-portfolios im Wert von über 1 Mrd. EUR in die GORE geplant

- Einbringung des Portfolios gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung

- Einbringung der neuen GORE-Aktien in Mutterkonzern PREOS gegen neue PREOS-Aktien

- Veräußerung der neuen GORE-Aktien durch PREOS an Luxemburger Investmentgesellschaft mit institutionellen, strategischen Investoren beabsichtigt

- Neubesetzung des GORE-Vorstands, Umfirmierung und Sitzwechsel geplant


Frankfurt am Main, 19. Oktober 2021 - Der Vorstand der GORE German Office Real Estate AG ("GORE", ISIN DE000A0Z26C8) plant eine fundamentale Neuausrichtung und den Einstieg eines neuen Mehrheitsaktionärs in die Gesellschaft. Der Aufsichtsrat der GORE hat dieser geplanten Maßnahme auf der Grundlage eines unter Beteiligung der Konzernmutter PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS") sowie der publity AG unterzeichneten Letter of Intent (Absichtserklärung) zugestimmt. Im Falle eines positiven Abschlusses der Due Diligence-Prüfungen wird eine Grundlagen-Vereinbarung über die Durchführung der Transaktion unterzeichnet.

In einem ersten Schritt soll ein Portfolio von luxemburgischen Immobilienprojekten, das von einem General Partner verwaltet wird, in die GORE eingebracht werden. Das Portfolio, soll in die GORE im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien eingebracht werden. Der für die GORE-Aktien anzusetzende Wert soll anhand des Börsenkurses und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung ermittelt werden und wird voraussichtlich in einer Spanne von EUR 2 bis EUR 3 je GORE-Aktie liegen.

Die Einbringung soll durch die Ausgabe neuer GORE-Aktien erfolgen. Zudem sollen im nächsten Schritt die neu entstandenen GORE-Aktien in die PREOS gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung eingebracht werden. Die von PREOS im Anschluss an diese beiden Transaktionsschritten gehaltenen GORE-Aktien sollen von der PREOS in einem dritten Schritt an Investoren umplatziert werden.

GORE soll im Zuge der Transaktion ihr deutsches Immobilienportfolio veräußern und sich ausschließlich auf den Erwerb von Gewerbeimmobilienprojekten in Luxemburg fokussieren. Hierzu ist u. a. eine Sitzverlegung nach Luxemburg sowie eine Umfirmierung und ein anschließender grenzüberschreitender Formwechsel geplant. Zudem wird ein zusätzliches Listing der GORE-Aktien an der Börse Luxemburg angestrebt. Die Neuausrichtung der GORE soll auch mit einer Neubesetzung von zwei Aufsichtsratsposten und einer Erweiterung des Vorstands der GORE um eine Person einhergehen.

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG plant Aufnahme eines neuen Mehrheitsaktionärs und Umplatzierung der Aktien ihrer Tochtergesellschaft

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Luxemburger Investmentgesellschaft mit eigenem Investorenkonsortium etablierter europäischer Versicherungen soll neuer Großaktionär der PREOS werden

- Einbringung eines luxemburgischen Immobilien- und Immobilieninvestment-Portfolios im Wert von über 1 Mrd. EUR durch luxemburgisches Beteiligungsvehikel in die PREOS-Tochter GORE German Office Real Estate AG gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien

- Anschließende Einbringung der neu erworbenen GORE-Aktien durch luxemburgisches Beteiligungsvehikel in die PREOS gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien

- Sukzessive Umplatzierung aller GORE-Aktien an Investoren - Mittelzufluss für weiteres Wachstum der PREOS

- Ausrichtung der GORE auf luxemburgischen Immobilienmarkt


Frankfurt am Main, 19. Oktober 2021 - Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS", ISIN DE000A2LQ850) beabsichtigt, eine Beteiligungsgesellschaft bestehend aus einer Luxemburger Investmentgesellschaft mit eigenem Investorenkonsortium etablierter europäischer Versicherungen, das durch einen General Partner verwaltet wird, als neuen Mehrheitsaktionär in die PREOS aufzunehmen. In diesem Zuge soll die PREOS-Tochtergesellschaft GORE German Office Real Estate AG ("GORE") neu ausgerichtet und verkauft werden. Der Aufsichtsrat der PREOS hat dieser geplanten Maßnahme auf der Grundlage eines unter Beteiligung der PREOS-Konzernmutter publity AG ("publity") sowie der GORE unterzeichneten Letter of Intent (Absichtserklärung) zugestimmt. Im Falle eines positiven Abschlusses der Due Diligence-Prüfungen wird eine Grundlagen-Vereinbarung über die Durchführung der Transaktion unterzeichnet. Die Absichtserklärung sieht im Wesentlichen die folgenden Schritte vor:

In einem ersten Schritt soll ein Portfolio von luxemburgischen Immobilienprojekten, bestehend aus einer Beteiligungsholding und einem Debt Fonds, mit einem Marktwert von voraussichtlich über 1 Mrd. EUR in die GORE im Wege einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer GORE-Aktien eingebracht werden. Der für die GORE-Aktien anzusetzende Wert soll anhand des Börsenkurses und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung ermittelt werden und wird voraussichtlich in einer Spanne von EUR 2 bis EUR 3 je GORE-Aktie liegen. Hieraus wird sich für die PREOS ein Wertberichtigungserfordernis hinsichtlich der im Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit EUR 4,00 bewerteten rund 23 Mio. Aktien ergeben.

In einem zweiten Schritt sollen die neu entstandenen GORE-Aktien in die PREOS ebenfalls im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer PREOS-Aktien eingebracht werden. Der für die PREOS-Aktien anzusetzende Wert soll auch hier anhand des Börsenkurses und auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung ermittelt werden und wird voraussichtlich in einer Spanne von EUR 4,50 bis EUR 5,50 je PREOS-Aktie liegen.

Die für die ersten beiden Schritte erforderlichen Hauptversammlungsbeschlüsse sind für Anfang 2022 geplant.

Die von PREOS im Anschluss an diese beiden Transaktionsschritte gehaltenen GORE-Aktien sollen in einem dritten Schritt an Investoren umplatziert werden. Die Erlöse, die PREOS aus der Umplatzierung der GORE-Aktien zufließen, sollen als Eigenkapitalanteile für den weiteren Ausbau des PREOS-Immobilienportfolios mit Fokus auf Premium-Immobilien des Gewerbeimmobilienmarktes in Deutschland und in einem weiteren Schritt in weiteren europäischen Finanzmetropolen verwendet werden. PREOS plant aufgrund dieses Mittelzuflusses ein Wachstum ihres Immobilienportfolios bis Ende 2023 um Immobilien in einem Marktwert von insgesamt mindestens EUR 3 Mrd. Im Zuge der Transaktion wird bei PREOS eine Neubesetzung von zwei Aufsichtsratsposten sowie des Vorstands angestrebt. Die Gespräche mit Thomas Olek über die Übernahme eines Vorstandspostens in der PREOS (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2020 und Corporate News vom 28.12.2020) sollen in diesem Zusammenhang beendet werden und Herr Olek soll weiterhin ausschließlich als Berater der publity-Unternehmensgruppe zur Verfügung stehen.

GORE soll im Zuge der Transaktion ihr deutsches Immobilienportfolio veräußern und sich ausschließlich auf den Erwerb von Gewerbeimmobilienprojekten in Luxemburg fokussieren. Hierzu ist u. a. eine Sitzverlegung nach Luxemburg sowie eine Umfirmierung in "PREOS Luxembourg" und ein anschließender grenzüberschreitender Formwechsel geplant. Zudem wird ein zusätzliches Listing der GORE-Aktien an der Börse in Luxemburg angestrebt. Die Neuausrichtung der GORE soll auch mit einer Neubesetzung von zwei Aufsichtsratsposten und einer Erweiterung des Vorstands der GORE um eine Person einhergehen.

Im Ergebnis der Transaktion sollen der Luxemburger Investmentgesellschaft über ihr luxemburgisches Beteiligungsvehikel mehrheitlich mit über 50 % an PREOS beteiligt sein und PREOS ihre gesamte Beteiligung an der GORE veräußert haben. Vor dem Hintergrund der geplanten Transaktion wird publity die Gespräche mit dem asiatischen Mischkonzern über den Erwerb einer Beteiligung an der PREOS (vgl. Corporate News vom 28.01.2021) nicht mehr weiterverfolgen.

Zudem wird PREOS künftig nicht mehr freiwillig nach IFRS-Rechnungslegung, sondern bereits für das Geschäftsjahr 2020 ausschließlich nach HGB bilanzieren. Ferner werden die Pläne der geplanten Emission einer Anleihe über EUR 400 Mio. und der Durchführung einer 10 %-igen Barkapitalerhöhung (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 28.07.2020 und Ad-hoc vom 22.09.2020) endgültig aufgegeben. Durch die Transaktion wird es auch zu einer Neuregelung der zukünftigen Dividendenpolitik und damit der Aufgabe der bisher verfolgten Dividendenpolitik kommen (vgl. Ad-hoc vom 07.08.2020).

Deutsche Real Estate AG: Zeitnaher Ankauf einer Gewerbeimmobilie in Essen von einer ehemaligen Konzerngesellschaft des Großaktionärs geplant

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Berlin (27.10.2021/17:07) - Die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft (ISIN: DE0008055021) plant den zeitnahen Abschluss eines Kaufvertrages für eine Gewerbeimmobilie in Essen, Am Fernmeldeamt 10, durch die Tochtergesellschaft DRESTATE Objekte Dritte GmbH & Co. KG ("DRESTATE") von der BDPE S.á.r.l., einer ehemals zum Summit Properties Limited ("Summit") Konzern gehörenden Gesellschaft. Der Kaufpreis für die Immobilie beträgt Eur 26,7 Mio. Summit Properties Ltd. ist mit rund 90 % mittelbar an der Deutsche Real Estate AG beteiligt.

Zusätzliche Angaben gemäß § 111c Abs. 3, Abs. 2 AktG:

Der Abschluss erfolgt im Nachgang mit der bereits Ende Juni 2021 vollzogenen Veräußerung des wesentlichen in Deutschland gehaltenen Immobilienportfolios der Konzernmutter Summit Properties Ltd. durch den Tristan-Fonds Episo 5. Der Kaufpreis beruht auf einer eingeholten Bewertung und stellt sich demnach als marktangemessen dar. Die Kaufpreiszahlung soll in einem ersten Schritt durch eine Schuldübernahme durch die Summit-Gruppe erfolgen. In einem zweiten Schritt soll der Summit-Gruppe dann der Kaufpreis durch die DRESTATE erstattet werden Diese Erstattung soll im Wege der Verrechnung mit einem von dem Deutsche Real Estate Konzern gewährten Darlehen an die Summit-Gruppe in Höhe von EUR 20,0 Mio. und in restlicher Höhe von EUR 6,7 Mio. in bar erfolgen.

Flankierend zum Kaufvertrag mit der der Gesellschaft nicht (mehr) nahestehenden Verkäuferin wird die DRESTATE mit Summit im Hinblick auf den Zusammenhang des Erwerbs mit der Übernahme von Summit-Tochtergesellschaften durch Tristan eine umfassende Freistellungsvereinbarung treffen, mit der die DRESTATE von wesentlichen Risiken des Erwerbs, wie beispielsweise Umweltschäden, Haftung für Erschließungsbeiträge von sonstigen Abgaben und Kosten, freigehalten wird. Zudem wird Summit der DRESTATE einen etwaigen Minderwert, der sich daraus ergeben könnte, dass sich bezogen auf das Kaufobjekt ein zusätzliches Entwicklungspotential, welches bei der Bewertung mit berücksichtigt worden ist, aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur in erheblich geringerem Umfang realisieren lassen wird, ersetzen.

Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss des Kaufvertrags und der Freistellungsvereinbarung mit Summit am heutigen Tag nach § 111b AktG zugestimmt.

Der Deutsche Real Estate Konzern erwägt zudem als Reinvestitionsmaßnahmen und zur Ergänzung des eigenen Immobilienportfolios die Übernahme von weiteren Immobilien der Summit-Gruppe in Deutschland.

Berlin, den 27. Oktober 2021

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Noerr berät Deutsche Industrie REIT-AG bei Delisting-Übernahmeangebot durch CTP N.V.

Pressemitteilung von Noerr vom 27.10.2021

Noerr hat mit einem Team um Dr. Holger Alfes und Dr. Laurenz Wieneke die Deutsche Industrie REIT-AG („DIR") beim Abschluss einer Grundsatzvereinbarung über den Zusammenschluss mit der niederländischen CTP N.V. („CTP") beraten, einem führenden Entwickler und Verwalter von Gewerbeimmobilien in Europa. In diesem Zusammenhang hat CTP seine Absicht bekanntgegeben, den Aktionären der DIR ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der DIR zu unterbreiten. Das Angebot erfüllt gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots nach den Vorschriften des Börsengesetzes, das für den Widerruf der bestehenden Zulassung der DIR-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) erforderlich ist. Das Transaktionsvolumen liegt bei rund 800 Millionen Euro.

CTP beabsichtigt, vorbehaltlich der Bestimmung des Mindestpreises durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und den in der zu veröffentlichenden Angebotsunterlage festgelegten endgültigen Bestimmungen, den Aktionären der DIR eine Bargegenleistung in Höhe von €17,12 je DIR-Aktie bzw. alternativ eine freiwillige Aktiengegenleistung von fünf neuen Aktien von CTP im Tausch für vier DIR-Aktien anzubieten, was – bezogen auf die Schlusskurse der CTP und der DIR vom 25. Oktober 2021 – einem rechnerischen Gegenwert von €24,94 je DIR-Aktie und damit einer Prämie von rund 48,0% entspricht.

Der Abschluss der Transaktion wird für Anfang 2022 erwartet. Danach plant CTP, die DIR grenzüberschreitend auf CTP zu verschmelzen.

Die DIR ist ein auf den Erwerb sowie die Bewirtschaftung von Light-Industrial-Immobilien spezialisierter Bestandshalter, dessen Aktien seit 2017 zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Berlin zugelassen sind. Mit Vollzug des Angebots entsteht ein führender pan-europäischer, börsennotierter Immobilienkonzern für Logistik- und Unternehmensimmobilien mit einem kombinierten Portfolio von über €7,2 Mrd. sowie umfangreicher Projektentwicklungsaktivität für den Eigenbestand. Für CTP bietet die Transaktion die Möglichkeit zum Eintritt in den deutschen Markt, in dem CTP bislang nicht vertreten war.

Noerr berät die DIR im Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss und dem beabsichtigten Delisting-Übernahmeangebot umfassend. In der Vergangenheit hatte Noerr bereits den erfolgreichen Börsengang und weitere Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft begleitet.

Berater Deutsche Industrie REIT-AG: Noerr

Dr. Holger Alfes, Dr. Laurenz Wieneke (gemeinsame Federführung), Dr. Julian Schulze De la Cruz (alle Frankfurt), Dr. Stephan Schulz (Hamburg, alle Kapitalmarktrecht), Dr. Florian-Felix Marquardt (Steuerrecht, Frankfurt)

Associates: Dr. Philip M. Schmoll, Thomas Thies (beide Frankfurt), Dr. Jan Hoffmann Linhard (Hamburg), Anne-Kristin Schiller (New York, alle Kapitalmarktrecht)

Mittwoch, 27. Oktober 2021

Angebotsunterlage der GRIFOLS, S.A., für Biotest-Aktien veröffentlicht (EUR 43,- je Stammaktie und EUR 37,- je Vorzugsaktie)

ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT (BARANGEBOT) der GRIFOLS, S.A. an die Aktionäre der Biotest Aktiengesellschaft zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der GRIFOLS, S.A. unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stammaktien) und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien (Vorzugsaktien) der Biotest Aktiengesellschaft gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 43,00 je Stammaktie der Biotest Aktiengesellschaft und EUR 37,00 je Vorzugsaktie der Biotest Aktiengesellschaft

Annahmefrist: 26. Oktober 2021 bis 4. Januar 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York)

Zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:

Als "mögliche Strukturmaßnahmen" werden auf S. 26 ein Delisting und ein Squeeze-out genannt. Ergänzend heißt es: "Die Bieterin hat darüber hinaus keine Absichten, bei der Biotest AG strukturelle Maßnahmen zu ergreifen. Insbesondere beabsichtigt die Bieterin nicht darauf hinzuwirken, in den drei Jahren nach Vollzug dieses Angebots einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Bezug auf die Biotest AG abzuschließen."

Vonovia SE: Übernahmeangebot erfolgreich: Vonovia erreicht insgesamt rund 87,6 % der Stimmrechte an der Deutsche Wohnen

Bochum, 26. Oktober 2021 - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Ende der weiteren Annahmefrist hat Vonovia insgesamt rund 87,6 % der Stimmrechte an der Deutsche Wohnen erreicht. Bis zum 21. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ) hatten die Aktionäre der Deutsche Wohnen die Möglichkeit, ihre Aktien zu einem Preis von 53 Euro je Aktie anzudienen.

Für jene Aktionäre der Deutsche Wohnen, die das Angebot bis zum Ende der weiteren Annahmefrist angenommen haben, wird die Zahlung der Angebotsgegenleistung voraussichtlich bis zum 2. November 2021 über ihre Depotbanken erfolgen. Gemeinsam werden Vonovia und Deutsche Wohnen ein Portfolio von rund 568.000 Wohnungen bewirtschaften.

Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender von Vonovia: "Wir können jetzt mit vereinten Kräften die großen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen im Wohnungsmarkt angehen. Wir haben vielfach bewiesen, dass wir mit der Bewirtschaftung einer größeren Zahl von Wohnungen erhebliche Vorteile erzielen können, die allen Stakeholdern zugutekommt. Wir stehen zu unserer Verantwortung, gemeinsam mit der Politik an konkreten Lösungen für bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu arbeiten."

Das endgültige Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots ist auf der Transaktionswebseite der Vonovia (https://de.vonovia-st.de/) einsehbar.

Über Vonovia

Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute besitzt Vonovia rund 414.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.000 verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 63 Mrd. €. Vonovia stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares, attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch Nachverdichtung und Aufstockung.

Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im September 2015 wurde die Aktie in den DAX 30 (heute DAX 40) aufgenommen, im September 2020 in den EURO STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders, EURO STOXX ESG Leaders 50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt rund 11.000 Mitarbeiter.

GxP German Properties AG: GxP German Properties AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Bezugsrechtsausschluss

Berlin (26.10.2021/18:30) - Der Vorstand der GxP German Properties AG (nachfolgend "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 5 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 10.583.827,00 um EUR 1.058.382,00 (ca. 10 % des Grundkapitals) auf 11.642.209,00 durch Ausgabe von 1.058.382 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlage zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde bei der Kapitalerhöhung ausgeschlossen (vereinfachter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Zum Bezug der neuen Aktien wurde ausschließlich die derzeitige Mehrheitsaktionärin Paccard eight GmbH (vormals Summit RE eight GmbH) zugelassen. Der Ausgabepreis je neuer Aktie beträgt EUR 6,04 und liegt damit über dem aktuellen Börsenkurs.

Der Bruttoerlös aus der Kapitalerhöhung beträgt EUR 6.392.627,28. Dieser dient der Finanzierung und Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft zur erfolgreichen Umsetzung der Wachstumsstrategie. Der erwartete Erlös aus der Kapitalerhöhung soll hauptsächlich zur teilweisen (Re-)Finanzierung der HCOB Loan Facility (Thor Assets) verwendet werden.

Deutsche Industrie REIT-AG: CTP N.V. kündigt Delisting-Übernahmeangebot mit freiwilliger Aktiengegenleistung an

Pressemitteilung

CTP N.V. kündigt Delisting-Übernahmeangebot für Deutsche Industrie REIT-AG mit freiwilliger Aktiengegenleistung an / Abschluss einer Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) / Führender börsennotierter Spezialist für Logistik- und Unternehmensimmobilien in Europa mit kombiniertem Immobilienportfolio von über €7 Mrd. entsteht


Potsdam, 26. Oktober 2021 – Die Deutsche Industrie REIT-AG („DIR") und die CTP N.V. („CTP") haben heute eine Grundsatzvereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen (Business Combination Agreement) unterzeichnet. In diesem Zusammenhang hat CTP ihre Absicht bekannt gegeben, den Aktionären der DIR ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der DIR („DIR-Aktien") nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu unterbreiten, das gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots gemäß Börsengesetz erfüllt („Angebot").

Vorbehaltlich der Bestimmung des Mindestpreises durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der in der zu veröffentlichenden Angebotsunterlage festgelegten endgültigen Bestimmungen, beabsichtigt CTP eine Bargegenleistung in Höhe von €17,12 je DIR-Aktie anzubieten. Als freiwillige, alternative Gegenleistung nach Wahl jedes annehmenden Aktionärs beabsichtigt CTP, 5 neue Aktien von CTP („Angebotsaktien") im Tausch für 4 DIR-Aktien (dies entspricht 1,25 Aktien der CTP für jede eingereichte DIR-Aktie) anzubieten („Aktiengegenleistung"). Die Angebotsaktien werden mit der gleichen Dividendenberechtigung wie die derzeit ausgegebenen Aktien der CTP angeboten und sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung von genehmigtem Kapital der CTP geschaffen werden. Die Aktien der CTP sind an der Euronext Amsterdam, einem geregelten Markt der Euronext Amsterdam N.V., notiert (ISIN: NL00150006R6), an der auch die Angebotsaktien zugelassen werden. Das Angebot wird gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots nach den Vorschriften des Börsengesetzes erfüllen, das für den Widerruf der Zulassung der DIR-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) („Delisting") erforderlich ist. Das Angebot wird daher nicht von Vollzugsbedingungen abhängig sein.

Die Aktiengegenleistung im Rahmen des Angebots entspricht – bezogen auf die Schlusskurse der CTP und der DIR vom 25. Oktober 2021 – einem rechnerischen Gegenwert von €24,94 je DIR-Aktie und damit einer Prämie von rund 48,0%. Bezogen auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der DIR-Aktie während der letzten drei Monate (3 Monats-VWAP) sowie während der letzten sechs Monate (6 Monats-VWAP) beträgt die Prämie der Aktiengegenleistung im Rahmen des Angebots rund 45,7% bzw. rund 48,0%. DIR-Aktionäre, die im Rahmen des Angebots eine Bargegenleistung wählen, erhalten stattdessen den gesetzlichen Mindestpreis für ein Delisting-Übernahmeangebot von voraussichtlich €17,12 je DIR-Aktie (vorbehaltlich der finalen Ermittlung des Mindestpreises durch die BaFin).

In der Grundsatzvereinbarung haben DIR und CTP ihr gemeinsames Verständnis in Bezug auf den wirtschaftlichen und strategischen Hintergrund der Transaktion, den Ablauf des Angebots, die grundsätzliche Unterstützung des Angebots durch den Vorstand und Aufsichtsrat von DIR sowie das gemeinsame Verständnis im Hinblick auf die zukünftige geschäftliche Kooperation zwischen den Parteien niedergelegt. DIR hat sich in dieser Vereinbarung gegenüber CTP verpflichtet, soweit rechtlich zulässig, ein Delisting der DIR zu beantragen. In diesem Zusammenhang ist die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung der DIR geplant, um über die Beendigung des Status als REIT-AG und die erforderlichen Satzungsänderungen zu beschließen. Der Hauptsitz des kombinierten Unternehmens wird nach dem Zusammenschluss in Utrecht bleiben, während das deutsche Geschäft vom Sitz der DIR in Potsdam aus gesteuert werden soll. Das Business Combination Agreement legt außerdem Governance-Grundlagen für das kombinierte Unternehmen fest.

Vorstand und Aufsichtsrat der DIR begrüßen das Angebot und beabsichtigen, es auf Grundlage der Grundsatzvereinbarung und im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen vorbehaltlich einer Prüfung der vollständigen Angebotsunterlage sowie weiterer Bedingungen zu unterstützen und den Aktionären die Annahme gegen Gewährung der Aktiengegenleistung zu empfehlen.

Mit Vollzug des Angebots entsteht ein führender pan-europäischer börsennotierter Immobilienkonzern für Logistik- und Unternehmensimmobilien mit einem kombinierten Portfolio von über €7,2 Mrd. sowie umfangreicher Projektentwicklungsaktivität für den Eigenbestand. Für CTP bietet die Transaktion die Möglichkeit zum Eintritt in den deutschen Markt, in dem CTP bislang nicht vertreten war.

Die DIR kam im Dezember 2017 als auf die wertschaffende Bewirtschaftung von Unternehmensimmobilien spezialisierter Bestandshalter an die Börse. Nach Erhalt des REIT-Status im Januar 2018 ist ihr Portfolio auf aktuell 89 Liegenschaften mit einem Marktwert per 30. Juni 2021 von rund €798 Mio. angewachsen. Die DIR verfügt aktuell über eine Marktkapitalisierung von rund €540 Mio.

Rolf Elgeti, CEO der DIR, ist überzeugt: „Diese Transaktion schafft für die Aktionäre der DIR zum richtigen Zeitpunkt signifikanten Wert – einerseits durch das attraktive Umtauschverhältnis sowie andererseits durch die Möglichkeit, als künftige Anteilseigner der CTP am weiteren Wachstum des kombinierten Unternehmens in einem der spannendsten Immobiliensegmente in Europa zu partizipieren. Die Verbreiterung von Kapitalbasis und operativer Plattform bietet vielversprechende Perspektiven, um die drei zentralen Erfolgsfaktoren im Wettbewerb – nämlich Produktzugang, Kapitalkostenoptimierung und Nachhaltigkeit – auf eine neue Stufe zu heben."

Sonja Petersen, CIO, und René Bergmann, CFO, ergänzen: „Mit CTP gewinnen wir einen strategischen Partner, der sowohl operativ wie auch am Kapitalmarkt eine beeindruckende Entwicklung aufgezeigt hat. DIR und ihre Aktionäre werden von der pan-europäischen Aufstellung des Portfolios und Netzwerks der CTP sowie ihrer Development-Kompetenz in besonderer Weise profitieren können."

Ein Abschluss der Transaktion wird für Anfang 2022 erwartet. Danach plant CTP, die DIR grenzüberschreitend auf CTP zu verschmelzen.

Das Angebot wird von etwa 56% der DIR-Aktionäre, zu denen auch vom Vorstandsvorsitzenden der DIR kontrollierte Gesellschaften gehören, durch verschiedene Vereinbarungen mit CTP unterstützt, darunter unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen und Nichtandienungsvereinbarungen.

DIR wird bei der Transaktion von VICTORIAPARTNERS als Financial Advisor beraten, Noerr agiert als Rechtsberater.

WICHTIGE HINWEISE


Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der Deutsche Industrie REIT-AG ("DIR") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage enthalten sein, nachdem deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der DIR wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von DIR zum Ausdruck. (...)

Dienstag, 26. Oktober 2021

Übernahmeangebot für Aktien der Deutsche Industrie REIT-AG

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODERWEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit §§ 29 Abs. 1, 34 WpÜG und § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
CTP N.V.
Apollolaan 151
1077 AR Amsterdam, Niederlande
eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Handelsregister van de Kamer van Koophandel) unter Register-Nummer 76158233
ISIN: NL00150006R6

Zielgesellschaft:
Deutsche Industrie REIT-AG
August-Bebel-Str. 68
14482 Potsdam, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 13964 
ISIN: DE000A2G9LL1

Die CTP N.V. mit satzungsmäßigem Sitz in Utrecht, Niederlande ("CTP"), hat heute, am 26. Oktober 2021, entschieden, den Aktionären der Deutsche Industrie REIT-AG mit Sitz in Rostock, Deutschland ("DIR"), anzubieten, sämtliche auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (die "DIR-Aktien") im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots zu erwerben (das "Angebot").

Vorbehaltlich der Bestimmung des Mindestpreises durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der in der Angebotsunterlage festgelegten endgültigen Bestimmungen, beabsichtigt CTP eine Bargegenleistung in Höhe von EUR 17,12 je DIR-Aktie anzubieten. Als freiwillige, alternative Gegenleistung nach Wahl jedes annehmenden Aktionärs beabsichtigt CTP, fünf neue Aktien von CTP mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 0,16 (die "Angebotsaktien") im Tausch für jeweils vier DIR-Aktien (entsprechend 1,25 Aktien der CTP für jede eingereichte DIR-Aktie) anzubieten (die "Aktiengegenleistung"). Die Angebotsaktien werden mit der gleichen Dividendenberechtigung wie die derzeit ausgegebenen Aktien der CTP angeboten und sollen durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung von genehmigtem Kapital der CTP geschaffen werden. Die Aktien der CTP sind an der Euronext Amsterdam, einem regulierten Markt der Euronext Amsterdam N.V., zum Handel zugelassen (ISIN: NL00150006R6). Die gleiche Zulassung soll für die Angebotsaktien erfolgen.

Das Angebot wird gleichzeitig die Voraussetzungen eines Delisting-Angebots gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BörsG erfüllen, das für den Widerruf der Zulassung der DIR-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Berlin und der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) (das "Delisting") erforderlich ist. Gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG wird das Angebot daher nicht von Vollzugsbedingungen abhängig sein.

Im Zusammenhang mit dem Angebot haben CTP und DIR heute eine Grundsatzvereinbarung (Business Combination Agreement) geschlossen, in der das gemeinsame Verständnis der Parteien in Bezug auf den wirtschaftlichen und strategischen Hintergrund der Transaktion, den Ablauf des Angebots sowie die grundsätzliche Unterstützung des Angebots durch DIR sowie durch deren Vorstand und Aufsichtsrat niedergelegt ist. In dieser hat sich die DIR gegenüber der CTP verpflichtet, soweit rechtlich zulässig, einen Delisting-Antrag bei der Börse Berlin und der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. In diesem Zusammenhang ist vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung der DIR geplant, um über die Beendigung des Status der DIR als REIT-AG einschließlich der erforderlichen Satzungsänderungen zu beschließen.

Zur Sicherung der Transaktion hat CTP mit verschiedenen Aktionären der DIR, zu denen auch von dem Vorstandsvorsitzenden der DIR kontrollierte Gesellschaften gehören, unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen geschlossen, die zusammen etwa 44 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DIR umfassen, in denen sich die Aktionäre verpflichtet haben, ihre Aktien im Rahmen des Angebots gegen Gewährung der Aktiengegenleistung anzudienen.

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. CTP behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen zu dem Angebot werden im Internet unter https://ctp.eu/investors/takeover-offers/DIR-takeover veröffentlicht werden.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Deutsche Industrie REIT-AG ("DIR") oder CTP N.V. ("CTP") dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot (das "Angebot") betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die CTP behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der DIR wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. (...)

Das Angebot betrifft den Erwerb von Wertpapieren einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den deutschen Offenlegungspflichten, die von jenen der Vereinigten Staaten abweichen. Die in den Angebotsdokumenten enthaltenen oder erwähnten Finanzinformationen wurden in Übereinstimmung mit Nicht-U.S. Rechnungslegungsstandards erstellt und sind daher nicht mit den Finanzinformationen von U.S. Gesellschaften oder Gesellschaften vergleichbar, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungslegung in den Vereinigten Staaten (US GAAP) erstellen.

Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten auf Basis der in Rule 14d-1(c) unter dem U.S. Securities Exchange Act of 1934 in der aktuellen Fassung (der "U.S. Securities Exchange Act") enthaltenen Ausnahme von den U.S. tender offer rules durchgeführt. Die Ausgabe von Aktien wird auf Basis der in Rule 802 unter dem U.S. Securities Act of 1933 in der aktuellen Fassung (der "U.S. Securities Act") enthaltenen Ausnahme von den Registrierungspflichten erfolgen. Das Angebot wird sonst in Übereinstimmung mit den anwendbaren deutschen Bestimmungen durchgeführt werden. Das Angebot unterliegt daher Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften, einschließlich von Rücktrittsrechten, Angebotszeitplan, Abwicklungsprozess und Zeitpunkt von Zahlungen, die von jenen abweichen, die in den U.S. Übernahmevorschriften und Gesetzen vorgesehen sind.  (...)

Soweit in diesem Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. (...)

Amsterdam, den 26. Oktober 2021

CTP N.V.

ADLER Group S.A., mittelbares Mutterunternehmen der WESTGRUND, setzt Verkaufsprozess fort und schließt Absichtserklärung über Portfoliotransaktion mit 14.368 Einheiten ab

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Berlin, 26. Oktober 2021:

Die ADLER Group S.A. ("ADLER"), das mittelbare Mutterunternehmen der WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND"), hat ihren Verkaufsprozess fortgeführt und heute mit Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der WESTGRUND eine Grundsatzvereinbarung mit einem führenden Investmentfond über wesentliche Eckpunkte einer Transaktion in Bezug auf insgesamt 14.135 Wohneinheiten und 233 Gewerbeeinheiten unterzeichnet. Diese Einheiten sind hauptsächlich in Ostdeutschland gelegen.

Die geplante Transaktion betrifft 7.813 Wohneinheiten und 85 Gewerbeeinheiten der WESTGRUND.

Nach der Grundsatzvereinbarung beträgt der vereinbarte Immobilienwert für das vorgenannte Portfolio mehr als EUR 1 Milliarde. Dies liegt deutlich über dem vom CBRE zum 30. Juni 2021 ausgewiesenen Buchwert. Der Wert der Immobilien der WESTGRUND beträgt ca. EUR 560 Millionen.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt einer Due Diligence Prüfung seitens des Käufers, des Abschlusses endgültiger Vereinbarungen sowie der Erfüllung marktüblicher Bedingungen, insbesondere behördlicher Zustimmungen, und soll bis Q1 2022 erfolgen.
____________

Anmerkung der Redaktion:

Bei WESTGRUND ist der auf der ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021 beschlossene Squeeze-out - offensichtlich wegen einer Anfechtungsklage - bislang nicht eingetragen worden.

ADLER Group S.A., Mutterunternehmen der ADLER Real Estate, setzt Verkaufsprozess fort und schließt Absichtserklärung über Portfoliotransaktion mit 14.368 Einheiten ab

Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014)

Berlin, 26. Oktober 2021:

Die ADLER Group S.A. ("ADLER"), Mutterunternehmen der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER Real Estate"), hat ihren Verkaufsprozess fortgeführt und heute mit Zustimmung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ADLER Real Estate eine Grundsatzvereinbarung mit einem führenden Investmentfond über wesentliche Eckpunkte einer Transaktion in Bezug auf insgesamt 14.368 Einheiten unterzeichnet. Diese Einheiten sind hauptsächlich in Ostdeutschland gelegen.

Die geplante Transaktion betrifft 6.322 Wohneinheiten und 148 Gewerbeeinheiten der ADLER Real Estate sowie 7.813 Wohneinheiten und 85 Gewerbeeinheiten der WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND"), an der die ADLER Real Estate 98,25 % der Aktien hält.

Nach der Grundsatzvereinbarung beträgt der vereinbarte Immobilienwert für das vorgenannte Portfolio mehr als EUR 1 Milliarde (ADLER Real Estate: ca. EUR 460 Millionen; WESTGRUND: ca. EUR 560 Millionen). Dies liegt deutlich über dem vom CBRE zum 30. Juni 2021 ausgewiesenen Buchwert.

Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt einer Due Diligence Prüfung seitens des Käufers, des Abschlusses endgültiger Vereinbarungen sowie der Erfüllung marktüblicher Bedingungen, insbesondere behördlicher Zustimmungen, und soll bis Q1 2022 erfolgen.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der ADLER Real Estate AG war ein Beherrschungsvertrag mit der damals noch als ADO Properties S.A. firmierenden Hauptaktionärin als herrschender Gesellschaft geplant, der allerdings bislang nicht weiterverfolgt worden ist.

Bei WESTGRUND ist der auf der ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021 beschlossene Squeeze-out - offensichtlich wegen einer Anfechtungsklage - bislang nicht eingetragen worden.