Anmerkung der Redaktion:
Die Atlantic BidCo GmbH hält damit nach einer Durchführung des Übernahmeangebots fast 90 % der Aareal-Aktien, die relevante Schwelle für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out.
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Landgericht Mannheim
23 O 10/22 SpruchG
In dem Spruchverfahren - 23 0 10/22 SpruchG - vor dem Landgericht Mannheim gegen die SBS Familien - Verwaltungs AG, Georgiensteige 12, 75175 Pforzheim im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 327 a AktG aus der Sinner AG, Dumersheimer Str. 59, 76185 Karlsruhe, wurde als Vertreterin der außenstehenden Aktionäre bestimmt:
Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, Nibelungenstr. 84, 80639 München
Quelle: Bundesanzeiger vom 2. Januar 2023
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
Eine Meldepflicht besteht erst ab 0,5 %.
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach einem Kaufangebot für Aktien der EASY SOFTWARE AG (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/12/barabfindungsangebot-fur-aktien-der.html) folgen attraktiv aussehende Kaufangebote für Aktien der Lotto24 AG und der TLG Immobilien AG durch die bislang nicht größer in Erscheinung getretene Firma Deeland Investments Ltd. mit Sitz in London. Entsprechende Angebote wurden im Bundesanzeiger am 28. Dezember 2022 veröffentlicht und von mehreren Depotbanken ihren Kunden mitgeteilt. Allein bei TLG betrifft das bei einem Volumen von 1 Mio. Stückaktien einen Betrag von fast EUR 40 Mio.• Vodafone Investments Luxembourg S.à r.l.;
• Vodafone Americas 4;
• Vodafone International 1 S.à r.l.;
• Vodafone Finance UK Limited;
• Vodafone Benelux Limited;
• Vodafone Holdings Luxembourg Limited;
• Vodafone 2.;
• Vodaphone Limited;
• Vodafone Intermediate Enterprises Limited; und die• Vodafone International Holdings Limited
• Vodafone GmbH; und• Vodafone Vierte Verwaltungs AG.
• Vodafone European Investments (unlimited);• Vodafone International Operations Limited;• Vodafone Consolidated Holdings Limited;• Vodafone Europe B.V.;• Vodafone GmbH; und die• Vodafone Vierte Verwaltungs AG.
Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der jeweils relevante Stand des Basiszinssatzes lässt sich nachstehender Tabelle entnehmen.
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Aktueller Stand |
Gültig ab |
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1,62 % |
01.01.2023 |
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-0,88 % |
01.07.2022 |
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So ist bei der Verallia Deutschland AG nach vergleichsweiser Beilegung einer Anfechtungsklage der Squeeze-out Anfang Dezember eingetragen worden. Bei der ADLER Real Estate AG, bei der McKesson Europe AG (früher: Celesio AG) und bei der KROMI Logistik AG wurde eine Ausschluss der Minderheitsaktionäre angekündigt.von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mit vorweihnachtlichem Schreiben vom 22. Dezember 2022 empfiehlt der Vorstand der Aves One AG den Minderheitsaktionären, ein Erwerbsangebot seiner Hauptaktionärin Rhine Rail Investment AG zu EUR 12,80 anzunehmen. Aufgrund des Delistings sei man nicht länger verpflichtet, die hohen Transparenzanforderungen einer Börsennotierung zu erfüllen. Man werde daher nur noch "sehr eingeschränkt" Informationen öffentlich bereitstellen.
Unabhängig von dieser freundlichen Drohung und des im Interesse der Hauptaktonärin (einer von Swiss Life
Asset Managers und Vauban Infrastructure Partners kontrollierten
Gesellschaft) erfolgten Delistings können Aves-One-Aktien weiterhin ohne Probleme im Freiverkehr der Börse Hamburg gehandelt werden. Die Kurse lagen Anfang des Jahres über EUR 15,-, in der Spitze bei EUR 15,65, und seitdem niemals unter den gebotenen EUR 12,80.
In der Aves-One-Aktie steckt durchaus noch Phantasie auf ein sog. Endpiel und damit auf eine höhere Abfindung. Im letzten Jahr wurde der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt. Ggf. könnte auch bei Überschreiten der Schwelle von 90 % direkt ein Squeeze-out erfolgen. Insoweit lohnt es sich, den vergleichbaren Parallelfall VTG mit einer deutlich höheren Barabfindung beim Squeeze-out und einer Nachbesserungsmöglichkeit im Spruchverfahren anzuschauen, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/warwick-holding-gmbh-konkretisiert.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/11/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_24.html
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hat das LG München I mit der am 22. Juni 2022 verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung die Spruchanträge zurückgewiesen. Das LG München I hielt die den HVB-Minderheitsaktionären angebotene Barabfindung zwar für zu gering, meinte aber bei einer Abweichung unter 5 % wegen des Prognosecharakters jeder Unternehmensbewertung keine Unangemessenheit der ursprünglichen Barabfindung feststellen zu können, siehe:Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Entgegen der Auffassung des Landgerichts gebe es schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Forderung nach einer "vollen" Entschädigung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre) keine Bagatellgrenzen, erst recht nicht in der vom Landgericht angenommenen Höhe von 5 % bzw. 10 % (für verkaufte Beteiligungen). Über diese Beschwerden entscheidet das nunmehr für Spruchverfahren zuständige (wiedererrichtete) Bayerische Oberste Landesgericht in zweiter Instanz.
Mit Verfügung vom 21. Dezember 2022 hat das Bayerische Oberste Landesgericht seinen Zeitplan mitgeteilt. Demnach können die Beschwerden bis zum 28. April 2023 (ergänzend) begründet werden. Die Beschwerdegegnerin UniCredit kann hierauf bis zum 15. September 2023 erwidern. Der gemeinsame Vertreter kann sodann bis zu 15. Januar 2024 Stellung nehmen. Eine abschließende Entscheidung wird daher frühestens 2024 ergehen (wobei eine Vorlage an den BGH bzw. die Zulassung einer Rechtsbeschwerde, insbesondere zur Rechtsfrage einer sog. Bagatellgrenze nicht ausgeschlossen ist).
BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Mitteilung meiner Depotbank:
WKN A2YN99 ISIN DE000A2YN991 EASY SOFTWARE AG NA O.N.
Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:
Bieter: Deeland Investments Ltd.
Rückkaufpreis: 16,900 EUR
Umtauschvorbehalt: Die Mindestabnahmemenge beträgt 12.500 Aktien
Rückkaufvolumen: beträgt max. 1.250.000 Aktien
Annahmefrist: 23.12.2022 - 14.03.2023
Falls Sie o.g. freiwilliges Barabfindungsangebot annehmen möchten, bitten wir um Ihre Weisung bis spätestens 14.03.2023 bei uns eingehend. Ohne
Ihre Weisung werden wir in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.
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Anmerkung der Redaktion:Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG hat das LG Frankfurt am Main im letzten Jahr die Barabfindung auf EUR 10,23 je ADC-Aktie festgesetzt (Anhebung um 5,25 %). Dieser Betrag entspricht dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal.Corporate News
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat
veröffentlicht
- Das Angebot von 32,00 EUR je Aktie wird als fair und angemessen angesehen
- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die Absicht des
Gemeinschaftsunternehmens, die Strategie von Vantage Towers zu
unterstützen, und sind der Ansicht, dass das Übernahmeangebot im besten
Interesse der Gesellschaft, ihrer Mitarbeiter, ihrer Aktionäre und
anderer Stakeholder ist
Düsseldorf, 21. Dezember 2022 - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der
Vantage Towers AG ["Vantage Towers"] haben ihre gemeinsame begründete
Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG (Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der Oak
Holdings GmbH an die Aktionäre von Vantage Towers veröffentlicht. Die Oak
Holdings GmbH ist eine hundertprozentige mittelbare Tochtergesellschaft der
Vodafone GmbH, die Teil eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen der
Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH werden soll, einer
Holdinggesellschaft, die von Fonds beherrscht wird, die wiederum von Global
Infrastructure Partners verwaltet oder beraten werden, sowie von
Investmentfonds, Vehikeln und/oder Konten, die von verschiedenen
Tochtergesellschaften der KKR & Co. Inc. beraten und verwaltet werden.
Nach unabhängiger Prüfung und eingehender Bewertung der von der Oak Holdings GmbH veröffentlichten Angebotsunterlage und insbesondere der Bedingungen des Übernahmeangebots empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen Vantage-Towers-Aktionären, das Übernahmeangebot anzunehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat von Vantage Towers halten den Angebotspreis von
32,00 EUR je Vantage Towers Aktie für fair und angemessen im Sinne des § 31
Abs. 1 WpÜG. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des
Angebotspreises wurden Vorstand und Aufsichtsrat von Rothschild & Co.
beraten, die die Angemessenheit des Angebotspreises in einer Stellungnahme
bestätigt haben.
Darüber hinaus begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat die wirtschaftlichen und
strategischen Absichten der Oak Holdings GmbH, wie sie in der
Angebotsunterlage dargelegt sind. Insbesondere hat die Oak Holdings GmbH
ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, Vantage Towers in seinen weiteren
Bemühungen zu unterstützen, das Unternehmen in die nächste Wachstumsphase zu
führen und seine Position als einer der führenden Funkmastbetreiber in
Europa weiter auszubauen.
Vivek Badrinath, CEO von Vantage Towers: "Unter Berücksichtigung aller
finanziellen und strategischen Aspekte des Übernahmeangebots sind der
Aufsichtsrat sowie meine Vorstandskollegen und ich davon überzeugt, dass die
Annahme und der Vollzug des Übernahmeangebots im besten Interesse der
Gesellschaft, ihrer Mitarbeiter, ihrer Aktionäre und anderer Stakeholder
sind."
Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrates von Vantage Towers, fügte hinzu: "Nach einer sorgfältigen und gründlichen Analyse der Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat allen Vantage-Towers-Aktionären, das Angebot anzunehmen. Es ermöglicht ihnen, eine sehr attraktive Prämie von 33% auf den IPO-Emissionspreis zu erhalten. Vantage Towers Aktionäre, die das Angebot annehmen, können einen erheblichen Anteil des angestrebten langfristigen Werts sofort und im Voraus realisieren."
Die Aktionäre von Vantage Towers können das Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlich am 10. Januar 2023, 24:00 Uhr MEZ enden. Der Vollzug des Übernahmeangebots steht unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen, nicht aber des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle. Die Oak Holdings GmbH und die mit dieser gemeinsam handelnden Personen haben sich bereits rund 88,27 % der Aktien und Stimmrechte an Vantage Towers gesichert und Oak Holdings GmbH beabsichtigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Vantage Towers abzuschließen. Die detaillierten Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die Vollzugsbedingungen können der Angebotsunterlage entnommen werden.
Die Gemeinsame Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats
von Vantage Towers zum freiwilligen Übernahmeangebot der Oak Holdings GmbH,
veröffentlicht am 21. Dezember 2022, ist kostenlos erhältlich bei der
Vantage Towers AG, Investor Relations, Prinzenallee 11-13, 40549 Düsseldorf,
Telefon +49 211 61712-0, Telefax: +49 211 61712-901, E-Mail:
ir@vantagetowers.com. Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website
von Vantage Towers veröffentlicht:
https://www.vantagetowers.com/de/investoren/offentliches-ubernahmengebot-gip-kkr.
Die begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche
Aussagen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher
Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht.
Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
Unabhängig von der Empfehlung weisen Vorstand und Aufsichtsrat jedoch darauf
hin, dass jeder Aktionär von Vantage Towers selbstverständlich die
Gesamtumstände, seine persönliche Situation und seine Einschätzung möglicher
zukünftiger Entwicklungen berücksichtigen und eigenständig entscheiden
sollte, ob er das Übernahmeangebot annehmen möchte oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass allein die Gemeinsame Begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Erklärung dar.
Über Vantage Towers
Vantage Towers ist mit rund 83.000 Funkmaststandorten in zehn Ländern ein führender Funkmastbetreiber in Europa, der Menschen, Unternehmen und internetfähige Geräte miteinander verbindet - in Städten wie auf dem Land.
Das Unternehmen wurde 2020 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Seit
dem 18. März 2021 ist Vantage Towers im Prime Standard der Deutschen Börse
in Frankfurt gelistet. Die Aktien sind im MDAX, TecDAX, STOXX Europe 600
sowie FTSE Global Midcap Index notiert.
Zum Portfolio von Vantage Towers gehören Türme, Masten, Dachstandorte,
Distributed Antenna Systems (DAS) sowie Small Cells. Durch den Bau, Betrieb
und die Vermietung dieser Infrastruktur an (Mobil-) Funknetzbetreiber,
IoT-Anbieter oder Versorgungsunternehmen leistet Vantage Towers einen
wichtigen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa.
Während der Strom, den Vantage Towers für den Betrieb der Infrastruktur benötigt, bereits zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wird grüne Energie zunehmend direkt an den Standorten mit Hilfe von Solarzellen, Mikrowindturbinen und in Zukunft auch Wasserstofflösungen erzeugt. Dies fügt sich gut in die Gesamtstrategie des Unternehmens ein, eine nachhaltige Digitalisierung in Europa voranzutreiben und Kunden durch technologische Innovation bei der Dekarbonisierung und der Erreichung ihrer Klimaziele zu unterstützen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter
http://www.vantagetowers.com/de, folgen Sie uns auf Twitter unter
@VantageTowers oder vernetzen Sie sich mit uns auf LinkedIn unter
www.linkedin.com/company/vantagetowers.
Haftungshinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements)'' im Hinblick auf die Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Geschäftsaussichten, Wachstum und Strategien von Vantage Towers. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen in Bezug auf Ziele, Vorgaben, Strategien, Prognosen und Wachstumsaussichten, einschließlich der Angaben für das zum 31. März 2023 endende Geschäftsjahr, mittelfristige Ziele, neue Standorterrichtungen, Mietziele und in Aussicht stehende Vermietungen, das Working Capital, die Kapitalstruktur und Dividendenpolitik von Vantage Towers, zukünftige Pläne, Ereignisse oder Leistungen, Wirtschaftsaussichten und Branchentrends.
Zukunftsgerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"können", "sollen", "möglicherweise", "erwarten", "beabsichtigten", oder
"vorbereiten" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. (...)
Verweise auf Vantage Towers beziehen sich auf die Vantage Towers AG und Verweise auf die Vantage Towers Gruppe beziehen sich auf die Vantage Towers AG und ihre Tochtergesellschaften, sofern nicht anders angegeben.