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Donnerstag, 22. Mai 2014

Matth. Hohner AG: Eintragung des Squeeze-out Beschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Der Beschluss der Hauptversammlung der Matth. Hohner AG vom 24. März 2014 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Matth. Hohner AG (Minderheitsaktionäre) auf die HS Investment Group Inc., Road Town, Tortola, British Virgin Islands (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 12,30 je auf den Inhaber lautender Stückaktie wurde am heutigen Tag in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Matth. Hohner AG auf die HS Investment Group Inc. übergegangen. Gemäß § 327e Abs. 3 AktG verbriefen die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktienurkunden der Matth. Hohner AG ab sofort nur noch den Anspruch auf die angemessene Barabfindung.

Die Notierung der Aktien der Matth. Hohner AG wird in Kürze eingestellt.

Trossingen, den 22. Mai 2014

Matth. Hohner AG
- Der Vorstand -

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der W.E.T. Automotive Systems AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der W.E.T. Automotive Systems AG, 85235 Odelzhausen, zugunsten der Hauptaktionärin Gentherm Europe GmbH hat das LG München I unter dem Aktenzeichen 5 HK 24402/13 verbunden. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 13. November 2014, 10:30 Uhr, bestimmt. Zu dem Termin wurde der gerichtlich bestellte Abschlussprüfer, Herr WP Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt, zur Anhörung geladen.

LG München I, 5 HK 24402/13
Jaeckel, J. u.a. ./. Gentherm Europe GmbH
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, c/o Rechtsanwälte TaylorWessing, 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP,  80539 München  

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Mannheimer Holding AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, hatte am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, beschlossen, siehe  http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/squeeze-out-bei-der-mannheimer-holding.html.

Die hierzu gestellten Spruchanträge ausgeschlossener Minderheitsaktionäre hat das Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 AktE 2/13 verbunden. Mit Beschluss vom 24. April 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Fleck zum gemeinsamer Vertreter bestellt.

LG Mannheim, Az. 24 AktE 2/13
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
72 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Fleck, c/o Rechtsanwälte Müller, Kornblum und Teichmann
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller

Mittwoch, 21. Mai 2014

Linklaters/Taylor Wessing: Buch.de schließt Minderheitsgesellschafter aus

Linklaters hat Buch.de beim aktienrechtlichen Squeeze-out durch Thalia beraten. Die Thalia Holding hatte als Hauptaktionärin von Buch.de mit 95,1 Prozent der Anteile den Ausschluss der Minderheitsaktionären eingeleitet und damit die Voraussetzungen geschaffen, dass die Online-Buchhandlung vollständig in den Besitz von Thalia übergeht.

Die Hauptversammlung beschloss, die restlichen, im Besitz von Kleinaktionären befindlichen 4,9 Prozent der Buch.de-Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 8,76 Euro je Aktie auf Thalia zu übertragen. Der Übertragungsbeschluss wurde in der Hauptversammlung der Buch.de Internetstores AG Anfang April gefasst und am 16 Mai in das Handelsregister eingetragen. Neben dem Squeeze-out begleitete Linklaters Buch.de auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Daneben war jedoch auch Taylor Wessing mit einem Team um den Münchner Partner Stephan Heinemann tätig. Die Kanzlei ist regelmäßige Beraterin von Buch.de und übernimmt dabei auch die Betreuung der Hauptversammlung.

Die Buch.de Internetstores AG ist auf den Online-Handel von Büchern und anderen Medien spezialisiert. Sie betreibt die Webseiten Buch.de, Bol.de und Alphamusic.de sowie die Online-Auftritte von Thalia in Deutschland und Österreich. Mit rund 180 Mitarbeitern erwirtschaftete das Unternehmen zuletzt einen Umsatz von 97,7 Millionen Euro. 

Mit nunmehr 100 Prozent der Anteile ist die zur Douglas Holding AG gehörende Thalia Holding GmbH der Hauptaktionär. Linklaters hatte Douglas in den vergangenen Jahren unter anderem bei der Übernahme durch den Finanzinvestor Advent International sowie beim Squeeze-out der Minderheitsaktionäre durch Übertragung an die Beauty Holding Two GmbH begleitet.

Beteiligte Personen
 
Linklaters für Buch.de Internetstores AG
Dr. Hans-Ulrich Wilsing, Corporate, Partner, Düsseldorf
Sebastian Goslar, Corporate, Counsel, Düsseldorf

Taylor Wessing für Buch.de Internetstores AG
Stephan Heinemann, Federführung, Corporate/M&A, Partner, München

Verlängerung des Übernahmeangebots für Kabel Deutschland-Aktien

Mitteilung meiner Depotbank:

Wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, wurde folgendes Angebot verlängert:

Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG bietet den Aktionären der Kabel Deutschland Holding AG bis auf Weiteres (vorher bis 14.05.2014) an, ihre Aktien für EUR 84,53 je Aktie im Rahmen eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu übernehmen. Es wurde ein Antrag auf Festsetzung der angemessenen Abfindung beim zuständigen Landgericht gestellt. Der Kurs der Kabel Deutschland Holding AG betrug am 15.05.2014 an der Börse in Frankfurt EUR 99,92 (Angaben ohne Gewähr).

Die Abfindung wird vom 14.03.2014 mit jährlich 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

Die Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Kabel Deutschland Holding AG und haben für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Anspruch auf die Zahlung einer Geldleistung für jedes volle Geschäftsjahr (beginnend mit dem Geschäftsjahr ab 01.04.2014) in Höhe von brutto EUR 3,77.

Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Ihren Lasten. Alle Inhaber müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater zu besprechen.

Die Festsetzung der Weisungsfrist auf unserem Weisungsformular erfolgt aus technischen Gründen. Eine Weisung ist möglich bis zwei Monate nach Beendigung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Sobald ein finaler Beschluss im Spruchstellenverfahren erfolgt ist, werden wir Sie hierüber informieren. Ohne Ihre Weisung werden wir nichts für Sie in dieser Angelegenheit unternehmen.

Bereits erteilte Weisungen behalten ihre Gültigkeit.

Travel Viva AG: Letzter Handelstag am Entry Standard der FWB am 26.06.2014

CORPORATE NEWS

Aschaffenburg, 19. Mai 2014 - Der Vorstand der Travel Viva AG hat den mit der Deutschen Börse AG abgeschlossenen Vertrag zur Einbeziehung der Aktien der Travel Viva AG in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gekündigt.

Die Deutsche Börse hat heute die Kündigung bestätigt. Die Aktie der Travel Viva AG (ISIN DE000A0HNGF2) wird am Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse noch bis 26. Juni 2014 gehandelt. Danach wird der Handel der Travel Viva-Aktien eingestellt.

Weitere Einzelheiten werden den Bekanntmachungen der Deutsche Börse AG oder der Travel Viva AG zu entnehmen sein.

Über Travel Viva:
Die Travel Viva AG mit Sitz in Aschaffenburg ist auf den Internet-Vertrieb von Linien-, Charter- und Low-Cost-Flügen sowie Zusatzleistungen (Hotels, Mietwagen, Reiseversicherungen etc.) an Endkunden spezialisiert. Die Travel Viva betreibt im DACH-Markt erfolgreich die vom TÜV Süd zertifizierten Online-Reiseportale airline-direct.de und billigflug.de als Leadmarken sowie die weiteren Zielgruppenportale traveltopia.de, tbooker.de und e-flights.de. International ist die Gesellschaft mit den Reiseportalen airline-direct.pl, taniebilety.pl, a1r.pl und ticketplus.pl in Polen sowie airline-direct.es in Spanien aktiv. Die Travel Viva verfügt über eine Beteiligung an Travel Overland mit den Online-Marken flug.de, travelchannel.de und travel-overland.de. Die Tochtergesellschaften maxviva Technologies AG, ASNM New Media AG und Flight One Reiseservice GmbH sind zusätzlich in Marktsegmenten wie Softwareentwicklung, Softwarebetrieb, Online-Marketing und PR sowie Kundenservicecenter aktiv. Weitere Informationen unter www.travelviva.de.

Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:
Travel Viva AG
Oliver Trompke, Vorstand
Luitpoldstr. 9
63739 Aschaffenburg
Tel.: +49 (0) 6021 / 45482-0
Fax: +49 (0) 6021 / 4548222
E-Mail: ir@travelviva.de 
www.travelviva.de

Dienstag, 20. Mai 2014

Creaton AG: Widerruf der Zulassung der Vorzugsaktien zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird mit Ablauf des 20. Mai 2014 wirksam

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Wertingen, 20. Mai 2014 - Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der CREATON AG mit Schreiben vom heutigen Tag mitgeteilt, entsprechend dem Antrag der CREATON AG, Wertingen, vom 08.05.2014 die Zulassung der CREATON-Vorzugsaktien zum regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen zu haben. Der Widerruf wird mit Ablauf des 20. Mai 2014 wirksam. Der Handel der CREATON-Vorzugsaktien sowie die Preisfeststellung im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse werden mit Ablauf des 20. Mai 2014 eingestellt. Der Handel der CREATON-Vorzugsaktien und die Preisfeststellung an der Börse München bleiben jedoch bestehen.

MAGIX AG stellt Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr

Corporate News

Berlin, 20. Mai 2014. Der Vorstand der MAGIX AG, Berlin, (ISIN DE0007220782) hat heute beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Freiverkehr (Entry Standard) zu stellen. Entsprechende Anträge sollen bei den Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart gestellt werden.

Durch den angestrebten Börsenrückzug der MAGIX AG ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft; insbesondere ist die Gesellschaft für ihre Finanzierung nicht auf den Kapitalmarkt angewiesen. Der Schutz der Anleger im Streubesitz soll dadurch sichergestellt werden, dass der Börsenrückzug nicht sofort wirksam wird, sondern erst mit Wirkung zum 30. November 2014, mithin nach Ablauf einer Frist von mehr als sechs Monaten nach Antragstellung. Bis dahin können die Aktionäre ihre Aktien wie bisher über die Börse handeln.

Der Vorstand

Über MAGIX
Die MAGIX AG ist eine Holding mit zahlreichen Tochtergesellschaften und Beteiligungen im In- und Ausland. Die Tochtergesellschaften haben unterschiedliche Geschäftsmodelle und beschäftigen sich mit Software, Online-Diensten, Unterhaltungs- und Content-Angeboten sowie Immobilienanlagen. Die Tochterunternehmen beschäftigen ca. 340 Mitarbeiter.

Kontakt:
Dr. Sven Reichardt, MAGIX AG
Tel 030-29392280, Fax 030-29392415
ir(at)magix.net

VSM Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG: VSM AG zieht sich von den Börsen zurück

Der Vorstand der VSM · Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken Aktiengesellschaft (VSM AG) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, einen vollständigen Rückzug (Delisting) der Aktien der Gesellschaft von allen Börsen zum 31. Dezember 2014 zu vollziehen. Die Gesellschaft wird eine erneute Veröffentlichung vornehmen, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.

Montag, 19. Mai 2014

buch.de internetstores AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Münster, 19. Mai 2014 - Der Beschluss der Hauptversammlung der buch.de internetstores AG (ISIN DE0005204606, Symbol: BUE) vom 2. April 2014 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der buch.de internetstores AG auf die Thalia Holding GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 je auf den Inhaber lautende Stückaktie wurde am 16. Mai 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der buch.de internetstores AG auf die Thalia Holding GmbH übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der buch.de internetstores AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Ein eventuell bis dahin noch stattfindender Börsenhandel in diesen Aktien ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der ehemaligen Minderheitsaktionäre.

Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die Thalia Holding GmbH gesondert veröffentlichen.

Kontakt:
Dr. Bettina Althaus, Leiterin Unternehmenskommunikation
Mobil +49 (0)175 / 22 46 127, Fon +49 (0)251 5309-140, Fax +49 (0)251
5309-119, Mail althaus@buch.de
http://ag.buch.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out Badische Gas- und Elektrizitätsversorgung AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

Das Landgericht Mannheim hat die zahlreichen Spruchanträge zu dem am 27. Januar 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Badischen Gas- und Elektrizitätsversorgung AG, Lörrach, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/squeeze-out-bei-der-badische-gas-und.html, unter dem führenden Aktenzeichen 23 AktE 1/14 verbunden. Die von der Kanzlei Rödl & Partner, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/03/rodl-partner-squeeze-out-beim.html, vertretene Antragsgegnerin, die badenova AG & Co. KG, kann bis zum 17. Juni 2014 auf die Anträge erwidern.

LG Mannheim, Az. 23 AktE 1/14
Vogel u.a. ./. badenova AG & Co. KG
20 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, badenova AG & Co. KG:
Rechtsanwälte Rödl & Partner (Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, 81925 München)

Freitag, 16. Mai 2014

Maquet Medical Systems AG: Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems

Pressemitteilung vom 15.05.2014

Rastatt, 15.05.2014 - Der Vorstand der MAQUET Medical Systems AG (vormals: Alsterhöhe 1. V V AG, nachfolgend: "MAQUET") - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - und der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") haben sich am heutigen Tage darauf geeinigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen MAQUET als herrschendem Unternehmen und Pulsion als beherrschtem Unternehmen zu verhandeln und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären der Pulsion soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung und die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festlegen.

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem noch der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.

MAQUET ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MAQUET-Gruppe. Die MAQUET-Gruppe wiederum gehört zur schwedischen Getinge Group, die von der an der Stockholmer Börse notierten Getinge AB geführt wird.

Wichtige Hinweise:
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Vorstands von MAQUET beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.

Rastatt, den 15.05.2014

MAQUET Medical Systems AG
Der Vorstand

Squeeze-out bei der Comarch Software und Beratung AG: LG München I erhöht Barabfindung auf EUR 3,30

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Comarch Software und Beratung Aktiengesellschaft, München, hat das Landgericht München I den Barabfindungsbetrag auf EUR 3,30 erhöht (Beschluss vom 7. Mai 2014). Gegenüber dem von der Antragsgegnerin, der Comarch AG, angebotenen Betrag von EUR 2,95 entspricht dies einer Anhebung um EUR 0,35, entsprechend fast 12 % mehr. Der Erhöhungsbetrag ist ab dem 3. Oktober 2012 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  
Gegen den Beschluss des Landgerichts kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden.
 
LG München I, Az. 5 HK O 21386/12 (Helfrich, M. ./. Comarch AG).
63 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80801 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Comarch AG:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, 53175 Bonn

Celesio AG: Beratung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und vorläufige Festlegung der Abfindung sowie der Garantiedividende bzw. der Ausgleichszahlung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Stuttgart, 14. Mai 2014. Der Vorstand der Celesio AG hat heute über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Celesio AG als abhängigem Unternehmen und der Dragonfly GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main (einer 100%igen mittelbaren Tochtergesellschaft der McKesson Corporation, San Francisco, USA), als herrschendem Unternehmen beraten. Gegenstand der Beratungen war unter anderem die Unternehmensbewertung der Celesio AG, die die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) als unabhängiger Bewerter im Auftrag der Celesio AG und der Dragonfly GmbH & Co. KGaA durchgeführt hat.

Auf der Grundlage seiner Beratung und der Unternehmensbewertung der KPMG hat sich der Vorstand der Celesio AG mit der Geschäftsführung der Dragonfly GmbH &
Co. KGaA darauf verständigt, in dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugunsten der außenstehenden Aktionäre der Celesio AG voraussichtlich eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 22,99 je Celesio Aktie vorzusehen. Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Celesio Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis zum 22. Januar 2014 (einschließlich). Am 23. Januar 2014 hatte die Dragonfly GmbH & Co. KGaA ihre Absicht bekannt gegeben, mit der Celesio AG einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abzuschließen. Dieser für die Barabfindung maßgebliche Börsenkurs liegt über dem durch KPMG im Rahmen der Unternehmensbewertung nach dem Standard IDW S 1 ermittelten Wert von EUR 22,42 je Celesio Aktie.

Der Vorstand der Celesio AG und die Geschäftsführung der Dragonfly GmbH & Co. KGaA haben sich ferner darauf verständigt, als Garantiedividende bzw. jährliche feste Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG voraussichtlich einen Betrag von brutto EUR 0,83 (im konkreten Fall entspricht dies auch netto einem Betrag von EUR 0,83) je Celesio Aktie für jedes volle Geschäftsjahr festzulegen. Der gerichtlich bestellte Vertragsprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, hat eine Abfindung und eine Garantiedividende bzw. Ausgleichszahlung in dieser Höhe jeweils als nach dem gegenwärtigen Stand der Prüfung angemessen bestätigt. Der finale Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers steht noch aus.

Vorstand und Aufsichtsrat der Celesio AG werden über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach Vorliegen des Prüfungsberichts der Ebner Stolz GmbH & Co. KG
voraussichtlich am 22. Mai 2014 Beschluss fassen. Im Anschluss daran soll der Vertrag abgeschlossen werden. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Celesio AG, über die im Rahmen der am 15. Juli 2014 geplanten ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden soll, der Zustimmung der Hauptversammlung der Dragonfly GmbH & Co. KGaA sowie der Eintragung in das Handelsregister der Celesio AG.

Travel Viva AG bekommt neuen Mehrheitsaktionär - Squeeze-out eingeleitet und Rückzug aus Entry Standard beschlossen

Aschaffenburg, 15. Mai 2014 - Die Travel Viva AG (ISIN: DE000A0HNGF2 / Entry Standard) teilt mit, dass die Travel Viva Holding AG, eine Gesellschaft der UNISTER-Gruppe, sämtliche Anteile der beiden bisherigen Großaktionäre Lilli Venture GmbH und AERTiCKET AG erworben hat. Die Travel Viva Holding AG hält damit 92,19 % der Aktien an der Travel Viva AG. Im Zusammenhang mit der Transaktion haben die Aufsichtsratsmitglieder Rainer Klee und Lothar Lucks ihr Amt niedergelegt. Das Unternehmen wird umgehend die notwendigen Maßnahmen für deren Nachfolge treffen.

Weiterhin hat die Travel Viva Holding AG das Verlangen, ein Squeeze-out Verfahren nach § 62 Abs. 5 UmwG, §§ 327a ff. AktG einzuleiten, an den Vorstand der Travel Viva AG übermittelt, um die übrigen Aktien der Travel Viva AG zu erwerben. Außerdem hat der Vorstand der Travel Viva AG entschieden, dass sich die Gesellschaft vom Börsenhandel zurückziehen wird. Die Kündigung der Einbeziehung in den Entry Standard wird zeitnah an die Deutsche Börse AG übermittelt werden. Die Gesellschaft wird auch im Übrigen keine Einbeziehung in ein anderweitiges Freiverkehrssegment betreiben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kontaktdaten Investors Relation Travel Viva AG
Jörn Gleisner | +49 6172 27159-0 j.gleisner@financial-relations.de
fr financial relations gmbh | Louisenstraße 97 | 61348 Bad Homburg

Kontaktdaten UNISTER Gruppe:
Dr. Konstantin Korosides | +49 341 65050 25553 | presse@unister.de
Unister Holding GmbH | Barfußgäßchen 11 | 04109 Leipzig | Germany

Pulsion Medical Systems SE: Verständigung über Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen MAQUET Medical Systems AG und Pulsion Medical Systems SE; Downlisting

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Feldkirchen, 15.05.2014 - Der Vorstand der MAQUET Medical Systems AG (vormals: Alsterhöhe 1. V V AG, nachfolgend: "MAQUET") - mit Zustimmung des Aufsichtsrates - und der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE (ISIN: DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") haben sich am heutigen Tage darauf geeinigt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen MAQUET als herrschendem Unternehmen und Pulsion als beherrschtem Unternehmen zu verhandeln und abzuschließen. Den außenstehenden Aktionären der Pulsion soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung gemacht und für die Dauer des Vertrages eine Ausgleichszahlung gewährt werden. Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen über die Abfindung und die jährliche Ausgleichszahlung im Vertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage einer Unternehmensbewertung festlegen.

Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderem noch der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.

Des Weiteren hat der Verwaltungsrat der Pulsion Medical Systems SE beschlossen, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt zu beantragen ("downlisting").

Nach dem Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt werden die Aktien nur noch im Freiverkehr gehandelt werden.

Wichtiger Hinweis:
Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen von Pulsion beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, sich nicht unangemessen auf solche zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.

Ansprechpartner:
Investor Relations, PULSION Medical Systems SE
Ralph Schäfer, Director Legal Affairs
Tel.: +49 (0)89 / 459914 211
Fax: +49 (0)89 / 459914 481
E-mail: schaefer@pulsion.com

Dienstag, 13. Mai 2014

Schlossgartenbau-AG: Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt mit Ablauf des 12. November 2014

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Stuttgart, 13. Mai 2014: Die Geschäftsführung der Wertpapierbörse Stuttgart hat der Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Zulassung der Aktien der Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft zum regulierten Markt entsprechend dem Antrag der Gesellschaft widerrufen hat (§ 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 22 Abs. 1 und 2 der Börsenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse).

Der Widerruf wird mit Ablauf des 12. November 2014 wirksam und der Handel von Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt damit vollständig beendet.

Schlossgartenbau-Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Kontakt: Pressestelle der LBBW Immobilien Management GmbH
Frau Dr. Brigitte Reibenspies, Telefon 0711/21 77 - 4124
E-Mail: brigitte.reibenspies@lbbw-im.de

Sonntag, 11. Mai 2014

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der GROHE AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung

In dem Spruchverfahren vor dem LG Dortmund zu dem 2006 beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der GROHE AG (Europas größter Hersteller von Sanitärarmaturen) gab es erstinstanzlich keine Erhöhung, wie die Aktionärsvereinigung SdK meldet (AnlegerPlus 04/2014). Mit der Überschrift "Unverständliche Entscheidung" weist die  SdK darauf hin, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige auf einen angemessenen Abfindungsbetrag in Höhe von EUR 37,06 (statt angebotener EUR 35,19: + 5,31 %) und auf einen Abfindungsbetrag  in Höhe von EUR 2,79  (statt EUR 2,72) gekommen sei. Die SdK hat daher gegen die Entscheidung des Landgerichts Beschwerde eingelegt.  

Freitag, 9. Mai 2014

Bekanntmachung des Squeeze-out bei der Generali Deutschland

Assicurazioni Generali S.p.A.

Triest

 

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG, Köln

ISIN DE0008400029
Wertpapier-Kenn-Nummer 840 002


Die außerordentliche Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG, Köln, vom 4. Dezember 2013 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest (nachfolgend „Generali S.p.A.“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
                             
Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Mai 2014 in das Handelsregister der Generali Deutschland Holding AG beim Amtsgericht Köln (HRB 66277) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG in das Eigentum der Generali S.p.A. übergegangen. Die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien verbriefen bis zu ihrer Übertragung an den Hauptaktionär nur noch den Anspruch auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG eine von der Generali S.p.A. zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 107,77 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Generali Deutschland Holding AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 2,56.

Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde von den gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfern Wolfgang Alfter und Wolfram Wagner, c/o Stüttgen & Haeb AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) an mit jährlich 5 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
                              
Die Auszahlung der Barabfindung an die ehemaligen Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der Generali Deutschland Holding AG unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister durch die

 

UniCredit Bank AG, München,


über die jeweilige Depotbank. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile satzungsgemäß ausgeschlossen ist und sämtliche Aktien in Form von Globalurkunden bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an der Globalurkunde sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327f AktG, 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Generali Deutschland Holding AG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Generali Deutschland Holding AG gewährt werden.

Triest, im Mai 2014

Assicurazioni Generali S.p.A.

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. Mai 2014

DSW: Entscheidung der Börse Düsseldorf zum Delisting setzt Maßstäbe im Anlegerschutz

Die Düsseldorfer Börse hat bekannt gegeben, dass sie an ihren strengen Voraussetzungen für das sogenannte Delisting von Aktiengesellschaften festhalten wird. Also werden Unternehmen auch weiterhin der Börsennotierung in Düsseldorf nur dann den Rücken kehren können, wenn sie einen Hauptversammlungsbeschluss haben und den Aktionären ein den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes genügendes Kaufangebot vorlegen. „Damit setzt die Düsseldorfer Börse Maßstäbe für den Anlegerschutz in Deutschland. Im Gegensatz zu den anderen Börsenplätzen wurde in Düsseldorf offenbar erkannt, wie wichtig der Schutz der freien Aktionäre auch für den Finanzplatz Deutschland ist. Denn ohne entsprechende Schutzmechanismen werden die Kapitalgeber in Zukunft deutlich zurückhaltender sein. Wir hoffen, dass weitere deutsche Börsen diesem Beispiel folgen und ihre Börsenordnungen entsprechend anpassen“, kommentiert Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), die Entscheidung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Oktober 2013 entschieden, dass ein Delisting, also der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt, auch ohne Beschluss der Hauptversammlung und Kaufangebot durchgeführt werden kann. „Das war ein harter Schlag für den Anlegerschutz in Deutschland. Ein Delisting stellt einen groben Eingriff in die Rechte der Aktionäre dar. Schließlich fällt dadurch die Handelbarkeit der Aktien ebenso weg wie die transparente Preisbildung“, sagt Tüngler. Jetzt sei es an den anderen Börsen, die verloren gegangenen Aktionärsrechte mittels einer Änderungen ihrer Börsenordnungen wiederherzustellen, fordert der Anlegerschützer.

Pressemitteilung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)

Donnerstag, 8. Mai 2014

Squeeze-out bei Shigo Asia AG: Spruchverfahren geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der Shigo Asia AG, Hamburg, hatte das Landgericht Hamburg die Barabfindung von EUR 21,73 auf EUR 29,65 erhöht (Beschluss vom 21. März 2014), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/squeeze-out-shigo-asia-ag-lg-hamburg.html.

Die Antragsgegnerin hat gegen diesen Beschluss nunmehr Beschwerde eingelegt (Beschwerdeschrift vom 5. Mai 2014).

LG Hamburg, 417 HKO 205/12
41 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Crown Eminence Investment Limited:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer

Spruchverfahren Squeeze-out Degussa AG: Antragsgegnerin scheitert auch mit Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie berichtet, hatte die Evonik Industries AG mit viel Eifer und Mühe versucht, den in dem bereits seit 2006 laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Degussa AG, Düsseldorf, gerichtlich bestellten Sachverständigen, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Lars Franken (IVC Independent Valuation & Consulting), für befangen erklären zu lassen, vgl. unseren Bericht unter http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/spruchverfahren-squeeze-out-degussa-ag.html.

Das Landgericht Düsseldorf hatte dieses Unterfangen mit Beschluss vom 20. August 2013 zurückgewiesen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/11/spruchverfahren-squeeze-out-degussa-ag.html. Die dagegen von der Kanzlei Allen & Overy für die Evonik Industries AG eingelegte sofortige Beschwerde hatte das OLG Düsseldorf zurückgewiesen (Beschluss vom 10. März 2014, Az.  I-26 W 16/13 AktE), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/spruchverfahren-squeeze-out-degussa-ag.html.

Auch mit der dagegen erhobenen Anhörungsrüge und Gegenvorstellung scheiterte nunmehr die Antragsgegnerin. Das OLG Düsseldorf wies diese mit Beschluss vom 30. April 2014 zurück. Für die von der Antragsgegnerin beantragte Ergänzung des OLG-Beschlusses um die Zulassung der Rechtsbeschwerde sei vorliegend kein Raum. Da es sich um ein "Altverfahren" vor Inkrafttreten des FamFG handele, könne keine, erst mit diesem Gesetz eingeführte Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen werden. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Rügeverfahrens zu tragen.

Das Spruchverfahren kann nunmehr nach rechtskräftigem Abschluss des Beschwerdeverfahrens vor dem Landgericht weitergeführt werden.

LG Düsseldorf, Az. 31 O 89/06
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 16/13 AktE (Beschwerde Befangenheitsantrag)
Scholz u.a. ./. Evonik Industries AG (früher: RAG Projektgesellschaft mbH)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:

Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, 68163 Mannheim

Generali Deutschland Holding AG: Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses im Handelsregister

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 7. Mai 2014

Heute wurde der Squeeze-Out-Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Generali Deutschland Holding AG vom 4. Dezember 2013 in das Handelsregister eingetragen. Dieser Beschluss hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG auf die Hauptaktionärin, die Assicurazioni Generali S.p.A. mit Sitz in Triest, Italien, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 107,77 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie zum Gegenstand.

Mit der Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Generali Deutschland Holding AG auf die Assicurazioni Generali S.p.A. übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der Generali Deutschland Holding AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden.

Generali Deutschland Holding AG
Der Vorstand