01.06.2023 / 12:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Auf Grundlage einer heutigen Erörterung sind Vorstand und Aufsichtsrat übereingekommen, einen Formwechsel der ABO Wind AG in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vertieft zu prüfen und durch die Erstellung der hierzu notwendigen Dokumentationen vorzubereiten. In den nächsten Monaten wollen die Gremien dann entscheiden, ob sie der Hauptversammlung einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Hintergrund des erwogenen Formwechsels ist der Wunsch, die Möglichkeiten der Gesellschaft am Kapitalmarkt zu verbessern. Aktuell ist das Potential für Kapitalerhöhungen begrenzt, weil die Familien der Gründer als Mehrheitsaktionäre auch weiterhin maßgeblichen Einfluss ausüben möchten. Nach einer Umwandlung in eine KGaA könnte ihr Einfluss als Gesellschafter einer Komplementärin gesichert bleiben. Die bewährte Struktur eines familiengeführten Unternehmens, das zugleich für eine Finanzierung auch über den Kapitalmarkt offen steht, bliebe gewahrt. Daran würde sich nichts ändern, wenn die Beteiligung der Gründerfamilien am Kommanditkapital bei etwaigen Kapitalerhöhungen unter die Schwelle einer Mehrheit sinken würde.
Sofern die weiteren Prüfungen und Entscheidungen positiv verlaufen sollten, geht der Vorstand davon aus, der Hauptversammlung noch in diesem Jahr einen Beschlussvorschlag zu einem Formwechsel vorlegen zu können.
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