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Montag, 14. Oktober 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der m4e AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Landgericht München I


Bekanntmachung
5 HK O 4082/19

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der m4e AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Studio 100 Media AG.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann
Prenzlauer Allee 8 (Nähe Alexanderplatz)
10405 Berlin
Tel.: 030/86 42 2011

Dr. Krenek

Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Oktober 2019

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