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Mittwoch, 19. November 2014

WMF AG: Barabfindung im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out

Ad-hoc-Mitteilung: Finedining Capital AG teilt Absicht mit, Barabfindung für Squeeze-out auf EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie festzusetzen.

Geislingen an der Steige, 19. November 2014 - Die Finedining Capital AG (vormals Finedining Capital GmbH) mit Sitz in München, die insgesamt rund 92,0 % des Grundkapitals der WMF AG (abzüglich von der WMF AG gehaltener eigener Aktien) hält, hat am 18. Juni 2014 ihre Absicht bekundet, im Rahmen einer Verschmelzung der WMF AG auf die Finedining Capital AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch die Hauptversammlung der WMF AG beschließen zu lassen (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gem. § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG). Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der WMF AG und der Finedining Capital AG sind für den 26. November 2014 geplant.

Die Finedining Capital AG hat dem Vorstand der WMF AG heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die angemessene Barabfindung auf einen Betrag von EUR 58,37 je Stamm- und Vorzugsaktie der WMF AG festzusetzen. Die finale Festlegung der Barabfindung soll nach Abschluss der Bewertungs- und Prüfungsarbeiten im Wege eines aktualisierten Squeeze-out Verlangens erfolgen.

WMF AG
Der Vorstand

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