Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,
das dritte Quartal schloss mit einem Umsatz von TEUR 9.210 und damit einem Wachstum von 8,1 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Dadurch konnte das schwache erste Halbjahr 2014 teilweise kompensiert werden, der Umsatz in den ersten drei Quartalen liegt bei TEUR 27.326 und mit 1 % leicht über dem Vorjahreszeitraum.
Eine stabile Rohmarge im Zielkorridor von 70 % sowie die fortgeführte Kostendisziplin im Bereich der operativen Kosten führten zu einem operativen Ergebnis (EBIT) von TEUR 2.453 bzw. einer EBIT-Marge von 26,6 % im dritten Quartal (Vorjahr: TEUR 2.199, 25,8 %). In den ersten drei Quartalen wurde ein EBIT von TEUR 7.048 (Vorjahr: TEUR 7.006) bzw. eine EBIT-Marge von 25,8 % (Vorjahr 25,9 %) erreicht.
Der Free Cash Flow betrug im dritten Quartal TEUR 1.831 (Vorjahr: TEUR -241) und in den ersten drei Quartalen 2014 TEUR 5.351 (Vorjahr: TEUR 1.189). Die EBIT / Free Cashflow Conversion Rate lag im dritten Quartal 2014 bei 75 % (Vorjahr -11 %) und in den ersten drei Quartalen 2014 bei 77 % (Vorjahr 17 %).
Die Anzahl der Mitarbeiter lag zum 30. September 2014 bei 128 (Vorjahr 133).
Besondere Ereignisse: - Am 14. August 2014 fand eine Außerordentliche Hauptversammlung statt, welche als einzigen Tagesordnungspunkt die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 3. Juli 2014 zwischen MAQUET Medical Systems AG als herrschendem Unternehmen und PULSION Medical Systems SE als beherrschtem Unternehmen hatte. Die Außerordentliche Hauptversammlung beschloss mit der erforderlichen Mehrheit die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; der Vertrag wurde mit seiner Eintragung in das Handelsregister vom 2. Oktober 2014 wirksam. Neben Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen für Aktionäre der Pulsion Medical Systems SE sieht der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab dem Geschäftsjahr 2015 für die PULSION Medical Systems SE vor, den Gewinn vollständig an die MAQUET Medical Systems AG abzuführen.
- Des Weiteren beschloss der Verwaltungsrat der PULSION Medical Systems SE, bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Widerruf der Zulassung zu Teilbereichen des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zu beantragen ('downlisting'). Dies wurde mit Wirkung zum 30. September 2014 von der Frankfurter Wertpapierbörse genehmigt.
- Der ebenfalls auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsrats beantragte Widerruf der Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse zum 30. Dezember 2014 genehmigt. Danach können die Aktien der PULSION Medical Systems SE nur noch im Freiverkehr gehandelt werden.
Feldkirchen, 11. November 2014
PULSION Medical Systems SE
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