Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
- OnVista plant Umstrukturierung durch Verlagerung des Kölner Standorts und Zusammenführung des Geschäftsbetriebs in Frankfurt am Main sowie durch Delisting der Aktien der OnVista AG
- Verlagerungskosten belasten Ergebnis 2014
27. November 2014 - Der Vorstand der OnVista AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage beschlossen, im kommenden Jahr den derzeit in Köln angesiedelten Geschäftsbetrieb der OnVista AG und der OnVista Media GmbH von Köln nach Frankfurt am Main zu verlagern und so die geschäftlichen Aktivitäten der OnVista-Gruppe am derzeitigen Standort der OnVista Bank
GmbH in Frankfurt am Main zusammenzuführen. Dazu sollen der Geschäftsbetrieb der OnVista Media GmbH ebenso wie der Geschäftsbetrieb der OnVista AG bereits ab dem 1. April 2015 von Frankfurt am Main aus tätig werden. Der Standort Köln wird in dem Umfang weitergeführt, der erforderlich ist, um bis zur Änderung des jeweiligen satzungsgemäßen Sitzes eine zuverlässige Erreichbarkeit der Gesellschaften sowie eine geordnete Umsetzung der Verlagerung zu gewährleisten.
Die Konzentration auf den derzeitigen Standort der OnVista Bank GmbH wird nach Einschätzung des Vorstands zu deutlich effizienteren Abläufen innerhalb der OnVista-Gruppe sowie auch zu Synergien, etwa durch die gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur in Frankfurt am Main,
führen. Der Vorstand erwartet aus der Standortverlagerung insgesamt dauerhafte und nachhaltig erzielbare Kostenvorteile in signifikanter Höhe. Durch die einmalig für die Standortverlagerung anfallenden Kosten geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 allerdings von einer Ergebnisbelastung in Höhe von rund EUR 1,5 Mio. aus. Entgegen den bisherigen Erwartungen wird
für das Jahr 2014 nunmehr lediglich ein Ergebnis erwartet, welches im niedrigen einstelligen Millionenbereich unterhalb des Vorjahresergebnisses liegt (Konzernergebnis nach Steuern 2013: EUR -2,46 Mio.). Bereits im Jahr 2015 sowie auch im Folgejahr werden die zusätzlichen Aufwände im Zusammenhang mit der Standortverlegung durch die Vorteile kompensiert werden können, ab dem Jahr 2017 rechnet der Vorstand dann mit spürbaren Ergebnisverbesserungen aufgrund der Vorteile aus der Standortverlagerung.
Zudem hat der Vorstand der OnVista AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage ein Delisting der Aktien der OnVista AG beschlossen. Der Vorstand wird daher den Widerruf der Aktien der OnVista AG zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) beantragen. Die Aktien der OnVista AG werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen
Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart gehandelt. Der Vorstand wird auch alle erforderlichen Maßnahmen zum Widerruf der Einbeziehung der Aktien der OnVista AG in den Handel an diesen Börsen einleiten.
In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass der Widerruf der Zulassung durch die Frankfurter Wertpapierbörse und die Einstellung des Handels an den verschiedenen Regionalbörsen voraussichtlich im zweiten Quartal 2015 wirksam wird.
Hintergrund der vom Vorstand getroffenen Entscheidung über die Durchführung eines Delisting ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Börsennotierung der Aktien resultierenden, nicht unerheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren. Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Börsennotierung - wie sich aus den vergleichsweise geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile mehr für die Gesellschaft und ihre Aktionäre.
Beide Maßnahmen dienen der Schaffung schlanker, effizienter und wettbewerbsfähiger Strukturen in der OnVista Gruppe.
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