Die OS Otto Holding GmbH hat der Otto Stumpf AG gemäß § 327 a AktG das Verlangen übermittelt, dass die Hauptversammlung der Otto Stumpf AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die OS Otto Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (Squeeze-out).
Sie hat die Barabfindung auf EUR 156,00 je Stammaktie im Nennbetrag von EUR 2,00, EUR 156,00 je Vorzugsaktie mit Mehrstimmrecht im Nennbetrag von EUR 2,00 und EUR 156,00 je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von EUR 2,00 festgelegt. Die Hauptversammlung wird am 20. Dezember 2007 stattfinden.
Ad-hoc-Meldung
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