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Mittwoch, 9. Oktober 2019

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BUWOG AG: Verhandlung vor dem Gremium am 22. November 2019

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 2. Oktober 2018 beschlossenen Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hat das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG ("Gremium") nunmehr angekündigt, die Sache am 22. November 2019 zu verhandeln. Dabei soll die Sach- und Rechtslage besprochen und die Möglichkeit eines Vergleichs erörtert werden. Ansonsten will das Gremium einen externen Sachverständigen bestellen.

In dem Verfahren wird die angebotene und im Januar 2019 ausgezahlte Barabfindung in Höhe von EUR 29,05 pro BUWOG-Aktie auf ihre Angemessenheit hin überprüft.

Marktteilnehmer erwarten offensichtlich eine Nachbesserung. So gab es zahlreiche Kaufangebote für BUWOG-Nachbesserungsrechte.

Gremium, Gr 3/19
Handelsgericht Wien, FN 349794 d, Az. 74 Fr 20749/18 m
Obert u.a. ./. VONOVIA SE
gemeinsame Vertreterin: BINDER GÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Auftragsgutachterin: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co KG
sachverständige Prüferin: Grant Thornton Unitreu GmbH

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