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Dienstag, 8. Oktober 2019

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Celanese AG ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE


Wie von uns berichtet (http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_13.html), brachte das Spruchverfahren zu dem 2006 beschlossenen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei 1999 von der Hoechst AG abgespaltenen Celanese AG erstinstanzlich keine Erhöhung des Barabfindungsbetrags.

Dagegen hatten mehrere Antragsteller und der gemeinsame Vertreter vor fünf Jahren Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main verwarf nunmehr die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters als unzulässig und wies die Beschwerden der Antragsteller zurück.

Nach Auffassung des OLG sind bei den Planzahlen keine Korrekturen vorzunehmen. Auch bei dem Kapitalisierungszinssatz sei eher ein höherer Wert anzunehmen gewesen (höherer Basiszinssatz in dem Zeitraum vor der Hauptversammlung). Das OLG akzeptiert den Ansatz einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5,5 % nach Steuern (S. 22).

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. September 2019, Az. 21 W 64/14
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2014, Az. 3-05 O 4/07
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Celanese Europe Holding GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf

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