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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 11. Juli 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out folgt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigelegt
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 10. Juli 2025

Voltabox AG Voltabox-Hauptversammlung beschließt Umfirmierung in Voltatron AG – Weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Wachstumsstrategie geschaffen

Corporate News

Paderborn/Nürnberg, 10. Juli 2025 – Die ordentliche Hauptversammlung 2025 der Voltabox AG (DE000A2E4LE9) hat allen zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit unterstützt sie die konsequente Fortführung der laufenden umfassenden Neuausrichtung der Gesellschaft und schafft die Grundlage für eine zielgerichtete dynamische Unternehmensentwicklung. Beschlossen wurden unter anderem die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2025 sowie eines Bedingten Kapitals 2025 I als Baustein zur Realisierung der M&A-Wachstumsagenda, die Umfirmierung des Unternehmens, die Verlegung des Sitzes sowie die Erweiterung des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands. Vom Grundkapital der Gesellschaft waren 14.446.471 Aktien vertreten. Dies entspricht einem Anteil von 68,59 %.

Der Unternehmenssitz wird gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung künftig Fürth sein. Damit zielt das Management auf eine effizientere Steuerung mit einem Team aus Experten in verschiedenen Kernfunktionen ab. In diesem Zusammenhang entschied sich das Unternehmen, die ordentliche Hauptversammlung 2025 im Mövenpick Hotel Nürnberg Airport und damit in unmittelbarer Nähe zum neuen Unternehmenssitz durchzuführen.

Auch der Name der Gesellschaft ändert sich. Aus der Voltabox AG wird die Voltatron AG. Die Umfirmierung erfolgt mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister. Der Unternehmensname nimmt Bezug auf Alessandro Volta als Pionier der Elektrizität und damit der Batterietechnik sowie auf das Elektron als zentrales Element der Elektronik. Damit unterstreicht die Gesellschaft ihren Fokus auf die Batterie- und Energiespeichertechnik neben weiteren industriellen Anwendungen und legt ausgehend von den bestehenden Kompetenzen den inhaltlichen Schwerpunkt auf den Bereich der Entwicklung und Herstellung elektronischer Lösungen. Die Marke „Voltatron“ steht dabei für Innovation, Kundenfokus, Integrität, unternehmerischen Mut mit Weitblick, Partnerschaft auf Augenhöhe und langfristigen Erfolg.

Der Namenswechsel macht die Transformation zu einem spezialisierten Anbieter von elektronischen Komponenten, Geräten und Systemlösungen deutlich – basierend auf einem umfassenden Produktions- und Technologie-Know-how.

CEO Martin Hartmann betonte im Rahmen der Hauptversammlung mit Blick auf die strategischen Weichenstellungen und die angestrebte Positionierung im Markt: „Durch die umgesetzten Maßnahmen der vergangenen Monate ist das Unternehmen heute klar stabilisiert. Auf Basis unserer Strategie befinden wir uns auf einem guten Weg, die Organisation zügig und gezielt weiterzuentwickeln. Unser Anspruch ist es, ein Angebot aufzubauen, mit dem wir ein einzigartiges Portfolio zuverlässiger und passgenauer Elektroniklösungen bereitstellen können. Der Fokus liegt dabei – neben weiteren Wachstumsbranchen – unverändert auf der Batterie- und Energiespeicherindustrie. Damit liefern wir unseren Kunden den Schlüssel, um in ihren Märkten langfristig erfolgreich zu sein.“

Zur Finanzierung des angestrebten Wachstums hat die Hauptversammlung wesentliche Voraussetzungen beschlossen. Mit der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und der Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2025 I steht zukünftig ein Instrument zur Verfügung, um flexibel und schnell Wandelinstrumente zu begeben und zu bedienen. Es ersetzt das bisherige Bedingte Kapital 2017 vollständig und liegt mit bis zu 10.531.536,00 Euro innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenze von 50% des Grundkapitals.

Parallel dazu wurde das bestehende, teilweise ausgenutzte Genehmigte Kapital 2023 aufgehoben und durch ein neues Genehmigtes Kapital 2025 ersetzt. Es ermöglicht dem Vorstand – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 10.531.536,00 Euro zu erhöhen. Damit wird die finanzielle Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei der Umsetzung der strategischen Ziele, insbesondere im Hinblick auf die M&A-Wachstumsagenda, gestärkt.

CFO Florian Seitz erklärte dazu: „Die heutigen Beschlüsse verschaffen uns die notwendige Flexibilität, um zielgerichtet auf sich bietende Chancen im Markt reagieren zu können. Potenzielle Kapitalmaßnahmen verfolgen dabei ausschließlich das Ziel, profitables Wachstum zu ermöglichen und unsere strategische Position nachhaltig zu stärken. Die Voraussetzungen im Markt sind dafür aktuell grundsätzlich gegeben. Die weiteren Expansionsschritte gehen wir sehr sorgfältig an und bewerten diese nach klaren wirtschaftlichen Maßgaben.“

Weiterhin stimmte die Hauptversammlung einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Voltabox AG und der EKM Elektronik GmbH zu. Ziel ist die steuerliche und wirtschaftliche Integration der Tochtergesellschaft sowie die Nutzung bestehender Verlustvorträge.

Ebenfalls bestätigte die Hauptversammlung ein leicht angepasstes Vergütungssystem für den Vorstand und billigte die bestehende Aufsichtsratsvergütung.

Die vollständigen Abstimmungsergebnisse sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung 2025 sind auf der Website der Gesellschaft unter ir.voltabox.ag verfügbar.

1&1 AG kommentiert Indexentscheidung von STOXX

Corporate News

Montabaur, 10. Juli 2025. Die 1&1 AG (ISIN DE 0005545503) nimmt die Mitteilung von STOXX Ltd. zur Kenntnis, wonach das Unternehmen am 11. Juli 2025 aus dem SDAX, HDAX und TecDAX ausgeschlossen wird. Als Grund wird eine „Übernahme“ gemäß Ziffer 8.3.2 des DAX Equity Index Calculation Guide genannt.

Aus Sicht der 1&1 AG sind die Voraussetzungen des genannten Regelwerks nicht erfüllt. Es liegt weder eine Übernahme vor, noch befindet sich die Gesellschaft in einem Übernahmeverfahren. Bei dem Angebot der United Internet AG vom 5. Juni 2025 handelte es sich um ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots. Nach Vollzug dieses Angebots hält die United Internet AG 85,10 % des Grundkapitals (und 85,32 % der Stimmrechte) der 1&1 AG. Die Entscheidung von STOXX Ltd. ist daher für die 1&1 AG nicht nachvollziehbar.

Die 1&1 AG weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin ein ausreichender Freefloat von rund 15 Prozent gegeben ist. Mit dieser Meldung reagiert das Unternehmen auch auf zum Teil unzutreffende Darstellungen in den Medien.

Montabaur, 10. Juli 2025

1&1 AG
Der Vorstand

Über die 1&1 AG

Die 1&1 AG mit Sitz in Montabaur ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter und Teil der United Internet Gruppe.

Mit Fokus auf den deutschen Markt stärkt 1&1 gezielt die digitale Souveränität des Landes. 1&1 betreibt als erster Netzbetreiber Europas ein vollständig virtualisiertes 5G-Mobilfunknetz auf Basis der innovativen Open-RAN-Technologie – unabhängig, technologieoffen und bereit für Echtzeitanwendungen der Zukunft. Als viertes Netz steht das 1&1 O-RAN für mehr Wettbewerb und Innovation in der deutschen Mobilfunklandschaft.

Neben einem umfassenden Mobilfunkportfolio bietet 1&1 Breitbandanschlüsse, die zumeist auf dem deutschlandweiten Glasfaser-Transportnetz von 1&1 Versatel sowie für die letzte Meile auf regionalen Netzen von City Carriern und Deutscher Telekom basieren.

Die Marke 1&1 adressiert Value- und Premiumsegmente, während die Discount-Marken des Konzerns preisbewusste Zielgruppen ansprechen.

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der SYNLAB AG

Ephios Bidco GmbH
München

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der SYNLAB AG
München
- ISIN DE000A2TSL71 / WKN A2TSL7 - 

Die ordentliche Hauptversammlung der SYNLAB AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246540 („SYNLAB“), vom 16. Mai 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der SYNLAB auf die Hauptaktionärin, die Ephios Bidco GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 286393 („Ephios Bidco“), die unmittelbar über 95 % der Aktien der SYNLAB hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2025 in das Handelsregister der SYNLAB eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SYNLAB in das Eigentum der Ephios Bidco übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine von der Ephios Bidco zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 12,44 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SYNLAB. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht München ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SYNLAB an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses am 27. Juni 2025 in das Handelsregister der SYNLAB ist ebenfalls am 27. Juni 2025 durch die erstmalige Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG

zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank, die für die Weiterleitung der Barabfindung (zzgl. angefallener Zinsen) an die jeweiligen Minderheitsaktionäre verantwortlich ist. Von den Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung, die provisions- und spesenfrei erfolgen, nichts zu veranlassen.

Falls in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Minderheitsaktionären der SYNLAB gewährt werden. 

München, im Juli 2025
Ephios Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 3. Juli 2025

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 9. Juli 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Team Agrar AG ohne Erhöhung

In dem Spruchverfahren zu dem am 7. Februar 2024 eingetragenen Squeeze-out bei der Team Agrar AG gab es keine Erhöhung der auf EUR 12,97 festgelegten Barabfindung. Das LG Flensburg hatte den von einem einzigen Antragsteller eingereichten Spruchantrag Ende 2024 zurückgewiesen. Mit der dagegen eingereichten Beschwerde war der Antragsteller nicht erfolgreich. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG Schleswig) ließ aber die Rechtsbeschwerde in seinem Beschluss vom 17. Juni 2025 zu.

LG Flensburg, Beschluss vom 7. November 2024, Az. 6 O 24/24
OLG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2025, Az. 9x W 13/24

Elbstein AG beschließt Kapitalerhöhung in Form einer gemischten Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Seebeck Werftquartier GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

„NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE“

Hamburg, 9. Juli 2025

Der Vorstand der Elbstein AG (ISIN: DE000A1YDGT7; „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 15 Mio. durch Ausgabe von bis zu 15 Mio. neuen Aktien gegen Einlagen unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wird als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung durchgeführt. Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Große Aktionäre haben sich gegenüber der Gesellschaft bereit erklärt, ihre Bezugsrechte auf insgesamt 13.987.782 neue Aktien nicht auszuüben, sondern den Gesellschaftern der Seebeck Werftquartier GmbH mit dem Sitz in Bremerhaven zum Zwecke der Zeichnung gegen Sacheinlagen zur Verfügung zu stellen. Hierdurch sollen insgesamt 89,9 % der Geschäftsanteile an der Seebeck Werftquartier GmbH („Zielgesellschaft“) in die Elbstein AG gegen Ausgabe von 13.987.782 neuen Aktien eingebracht werden („Sachkapitalerhöhung“). Die Zielgesellschaft hält umfangreichen Grundbesitz in Bremerhaven, auf dem schwerpunktmäßig Wohnimmobilienprojekte realisiert werden sollen. Die Bebauungspläne stehen derzeit noch aus.

Vorbehaltlich der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) des gesetzlich erforderlichen Wertpapierinformationsblatts werden die verbleibenden 1.012.218 neuen Aktien den Aktionären der Gesellschaft, die ihre Bezugsrechte ausüben möchten, während der Bezugsfrist von 14 Tagen auf der Grundlage eines im Bundesanzeiger voraussichtlich am 14. Juli 2025 zu veröffentlichenden Bezugsangebots in einem Bezugsverhältnis von 2:1 (2 bestehende Aktien gewähren ein Bezugsrecht auf 1 neue Aktie) zum Bezugspreis von EUR 1,85 je neuer Aktie angeboten („Barkapitalerhöhung“). Die Aktionäre sind zudem berechtigt, bereits bei Ausübung ihrer Bezugsrechte verbindliche Kaufaufträge für weitere neue Aktien zum Bezugspreis abzugeben („Überbezug“). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung oder vorrangige Zuteilung im Rahmen des Überbezugs besteht nicht.

Der Nettoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung soll überwiegend in die Finanzierung der Projektentwicklungen der Seebeck Werftquartier GmbH einfließen.

Vonovia SE: Anfechtungsklage gegen den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE vergleichsweise beigelegt

Vonovia SE
Bochum
ISIN: DE000A1ML7J1 / WKN: A1ML7J

Bekanntmachung gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG

Gemäß §§ 248a, 149 Abs. 2 AktG geben wir bekannt, dass die Anfechtungsklage von Aktionären gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 24. Januar 2025 über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 und die entsprechende Änderung der Satzung durch Einfügung eines § 6a (Landgericht Dortmund, Az. 20 O 3/25) durch einen Prozessvergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO beendet wurde. Zudem hat die Gesellschaft mit Zustimmung der Kläger ihren Antrag im Freigabeverfahren gemäß § 246a AktG beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-8 AktG 1/25) zurückgenommen.

Der durch Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 30. Juni 2025 festgestellte Inhalt des Vergleichs lautet - bis auf die Anschriften der Parteien, die Angaben zu ihren Vertretern und die Angaben zu den jeweiligen Verfahrensbevollmächtigten - wie folgt:

PROZESSVERGLEICH

zwischen

der
Vonovia SE, [...]
- nachfolgend Gesellschaft -

und

... GmbH, [...]
- nachfolgend Klägerin zu 1) -

Herrn M. N., [...]
- nachfolgend Kläger zu 2) -

und

Herrn M. R., [...]
- nachfolgend Kläger zu 3),

- nachfolgend gemeinsam auch Kläger -

Gesellschaft und Kläger werden nachfolgend auch gemeinsam als die Parteien und einzeln als Partei bezeichnet.

Präambel

(A) Die Gesellschaft hat am 15. Dezember 2024 als herrschende Gesellschaft mit der Deutsche Wohnen SE als abhängiger Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) geschlossen. Am 23. Januar 2025 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE dem Abschluss des BGAV mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Am 24. Januar 2025 hat die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft mit der erforderlichen Mehrheit die Zustimmung zum Abschluss des BGAV sowie die Schaffung eines für die Durchführung des BGAV erforderlichen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2025) samt entsprechender Satzungsänderung beschlossen.

(B) Die Kläger haben gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Zustimmung zum Abschluss des BGAV und über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2025 unter dem 24. Februar 2025 jeweils Anfechtungsklage beim Landgericht Dortmund erhoben. Das Anfechtungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 20 O 3/25 geführt.

(C) Die Gesellschaft hat mit Schriftsatz vom 5. Mai 2025 beim Oberlandesgericht Hamm einen Antrag auf Feststellung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 246a AktG, hilfsweise eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 935 ff. ZPO, gestellt, dass die Anfechtungsklage weder der bestandskräftigen Eintragung des BGAV im Handelsregister der Deutsche Wohnen SE noch der Eintragung des Bedingten Kapitals 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft entgegensteht. Das Freigabeverfahren wird unter dem Aktenzeichen I-8 AktG 1/25 geführt. Die Parteien sind unterschiedlicher Rechtsauffassung, ob das Freigabeverfahren in diesem Fall statthaft ist.

(D) Die Parteien sind nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage zu der Überzeugung gelangt, das Anfechtungsverfahren sowie das Freigabeverfahren einvernehmlich zu beenden.

(E) Ziel dieses Prozessvergleichs (Vergleich) ist es auch, eine unverzügliche, reibungslose und bestandskräftige Eintragung des BGAV in das Handelsregister der Deutsche Wohnen SE zu gewährleisten.

(F) Dies vorausgeschickt schließen die Vertragsparteien ohne Aufgabe der jeweils vertretenen Rechtsansichten und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage auf Anraten des Gerichts folgenden Prozessvergleich:

1. Verpflichtungen der Gesellschaft

1.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt der Eintragung des BGAV im Handelsregister der Deutsche Wohnen SE auf ihrer Homepage Informationen zu veröffentlichen, in denen beschrieben wird, in welchen Szenarien die Ausgabe neuer Aktien, die als Abfindung nach Maßgabe des BGAV gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 AktG aus dem Bedingten Kapital 2025 gewährt werden, mit einer Gewinnberechtigung für das abgelaufene Geschäftsjahr „rechtlich und tatsächlich möglich“ sein soll (wie es in § 6a Absatz 3 der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. Januar 2025 beschlossenen Satzungsänderung zur Schaffung des Bedingten Kapitals 2025 vorgesehen ist).

1.2 Die Parteien stimmen überein, dass Dividendenansprüche für ein Geschäftsjahr für Aktionäre der Gesellschaft, die für dasselbe Geschäftsjahr bereits in ihrer bisherigen Eigenschaft als Aktionär der Deutsche Wohnen SE eine Dividende der Deutsche Wohnen SE oder eine Ausgleichszahlung unter dem BGAV erhalten und im Anschluss das Abfindungsangebot angenommen haben, zu vermeiden sind. Eine solche “doppelte“ Dividendenberechtigung könnte insbesondere entstehen, und dies wurde auch von den Klägern anfechtungshalber gerügt, wenn in einem Geschäftsjahr die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE zeitlich vor derjenigen der Gesellschaft stattfindet, der Aktionär der Deutsche Wohnen SE das Abfindungsangebot nach dem Dividendenstichtag der Deutsche Wohnen SE annimmt und vor dem Dividendenstichtag der Gesellschaft neue Aktien der Gesellschaft erhält, die (zwecks Vermeidung illiquider neuer Aktien mit separater ISIN) mit den gleichen Dividendenrechten ausgestattet sind, wie die alten Aktien der Gesellschaft. Zur Vermeidung der Gewährung von Sondervorteilen an solchermaßen abfindungsberechtigte Aktionäre der Deutsche Wohnen SE wird die Gesellschaft daher ihre ordentliche Hauptversammlung ab dem Geschäftsjahr 2027 jeweils zeitlich vor derjenigen der Deutsche Wohnen SE abhalten, soweit dies möglich ist und solange die außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen SE zur Annahme des Abfindungsangebots unter dem BGAV (einschließlich gemäß § 5 Abs. 7 des BGAV) berechtigt sind. Überdies beabsichtigt die Gesellschaft, ihre ordentliche Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2026 nicht später als drei Geschäftstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE abzuhalten, um das vorgeschilderte Risiko zu minimieren.

1.3 Die Gesellschaft beabsichtigt zudem, bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem der BGAV beendet wird, eine Beschränkung der Redezeit von Aktionären bei ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlungen grundsätzlich frühestens eine Stunde nach Beginn der Debatte vorzunehmen.

1.4 Die Gesellschaft verpflichtet sich, das vorstehend nach Ziffer ‎1.2 und Ziffer ‎1.3 Vereinbarte ab dem Zeitpunkt der Eintragung des BGAV im Handelsregister der Deutsche Wohnen SE auf ihrer Homepage zu veröffentlichen.

2. Verpflichtung der Kläger

2.1 Die Kläger stimmen im Gegenzug ausdrücklich und unwiderruflich der Eintragung des BGAV in das Handelsregister der Deutsche Wohnen SE und des Beschlusses über das Bedingte Kapital 2025 samt entsprechender Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft zu.

2.2 Die Kläger verpflichten sich des Weiteren, auf Verlangen der Gesellschaft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung, die erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die notwendig oder hilfreich sein können, um die jeweilige Handelsregistereintragung zu ermöglichen.

2.3 Etwaige gegenüber dem jeweiligen Registergericht bereits erhobene Einwände gegen die jeweilige Eintragung und von ihnen hierzu beim Registergericht etwaige gestellte Anträge werden die Kläger unverzüglich durch entsprechende Erklärung gegenüber dem jeweiligen Registergericht zurücknehmen bzw. für erledigt erklären.

2.4 Mit der Wirksamkeit dieses Vergleichs gemäß Ziffer ‎6.1 sind alle Ansprüche der Kläger aus den der Anfechtungsklage zugrundeliegenden Anfechtungsrügen, seien diese bekannt oder unbekannt, vergangen, gegenwärtig oder zukünftig, vorhersehbar oder unvorhersehbar (vorbehaltlich nachfolgender Ziff. 2.7), abgegolten und erledigt. Die Verpflichtungen der Gesellschaft unter Ziffer ‎1.1 und Ziffer ‎1.4 sowie die Erklärungen unter Ziffer ‎1.2 und Ziffer ‎1.3 bleiben hiervon unberührt.

2.5 Die Kläger verzichten auf sämtliche Rechtsmittel, Rechtsbehelfe oder sonstige Einwände gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der von den Hauptversammlungen der Gesellschaft und der Deutsche Wohnen SE gefassten Beschlüsse zur Zustimmung zum BGAV sowie zum Bedingten Kapital 2025. Zudem verpflichten sich die Kläger, solche Rechtsmittel, Rechtsbehelfe oder sonstige Einwände nicht geltend zu machen. Auch beteiligen sie sich nicht an solchen Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen oder sonstigen Einwänden, die von dritten Personen geführt werden, und werden diese nicht unterstützen. Die Kläger werden die Eintragung des BGAV in das Handelsregister der Deutsche Wohnen SE sowie des Bedingten Kapitals 2025 in das Handelsregister der Gesellschaft nicht behindern (insbesondere mittels Einwänden oder Anträgen gegenüber dem für die Deutsche Wohnen SE oder gegenüber dem für die Gesellschaft zuständigen Registergericht).

2.6 Die Kläger verzichten auf sämtliche Rechtsmittel, Rechtsbehelfe oder sonstige Einwände gegen die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2025 gefassten Beschlüsse. Zudem verpflichten sich die Kläger, solche Rechtsmittel, Rechtsbehelfe oder sonstige Einwände nicht geltend zu machen. Auch beteiligen sie sich nicht an solchen Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen oder sonstigen Einwänden, die von dritten Personen geführt werden, und werden diese nicht unterstützen. Die Kläger werden die Eintragung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Mai 2025 gefassten Beschlüsse in das Handelsregister der Gesellschaft nicht behindern (insbesondere mittels Einwänden oder Anträgen gegenüber dem für die Gesellschaft zuständigen Registergericht).

2.7 Mit den Klägern verbundene Personen sind auch Aktionäre der Deutsche Wohnen SE. Die Parteien stellen klar und vereinbaren ausdrücklich, dass dieser Prozessvergleich sämtliche Rechte der Kläger und/oder mit diesen verbundenen Personen auf Einleitung von Spruchverfahrensanträgen nach dem SpruchG unberührt lässt.

3. Verfahrensbeendigung

3.1 Mit der Wirksamkeit dieses Vergleichs gemäß Ziffer ‎6.1 ist das Anfechtungsverfahren erledigt.

3.2 Vorsorglich erklären die Kläger das Anfechtungsverfahren für erledigt; die Gesellschaft schließt sich der Erledigungserklärung an.

3.3 Die Kläger nehmen die Anfechtungsklage höchst vorsorglich zurück, soweit nicht schon dieser Vergleich oder die Erledigungserklärung das Anfechtungsverfahren beenden. Die Gesellschaft erklärt für diesen Fall rein vorsorglich ihre Einwilligung in die Klagerücknahme.

3.4 Vonovia verpflichtet sich, den Freigabeantrag unverzüglich zurückzunehmen. Die Kläger erklären rein vorsorglich bereits jetzt ihre Zustimmung zur Rücknahme des Freigabeantrags.

3.5 Die Kläger verzichten hiermit unwiderruflich auf die Fortführung der Anfechtungsklage und die Gesellschaft verzichtet hiermit unwiderruflich auf die Fortführung des Freigabeverfahrens.

4. Kosten

4.1 Die Gesellschaft trägt die Gerichtskosten des beim Landgericht Dortmund anhängigen Anfechtungsverfahrens sowie die Gerichtskosten des beim Oberlandesgericht Hamm anhängigen Freigabeverfahrens.

4.2 Die Gesellschaft trägt ihre außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage der Kläger, dem Freigabeverfahren (soweit dieses die Kläger und deren Anfechtungsklage betrifft) und in Bezug auf diesen Vergleich selbst.

4.3 Die Gesellschaft erstattet den Klägern nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ihre jeweiligen Rechtsanwaltskosten für das Anfechtungs- sowie das Freigabeverfahren einschließlich der Verhandlungen und dem Abschluss dieses Vergleichs. Dies erfolgt auf Grundlage des vom Landgericht vorläufig festgesetzten Streitwerts in Höhe von EUR 500.000 für das Anfechtungsverfahren, eines Streitwerts wie von der Gesellschaft vorgeschlagen in Höhe von EUR 500.000 für das Freigabeverfahren und eines Vergleichsmehrwerts in Höhe von EUR 750.000 aufgrund der in Ziffern ‎1.1 bis ‎1.4 dieses Vergleichs enthaltenen Regelungen über zusätzliche Streitgegenstände.

4.4 Die Kläger werden die Kosten in einem gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren nach Maßgabe der vorstehenden Streitwerte festsetzen lassen. Die Gesellschaft verzichtet auf sämtliche Rechtsmittel, Rechtsbehelfe oder sonstige Einwände gegen den Kostenfestsetzungsantrag, sofern dieser in Übereinstimmung mit den vorgenannten Streitwerten in Ziffer 4.3 gestellt wird.

4.5 Die nach Ziffer ‎4.3 zu erstattenden Kosten sind 14 Bankarbeitstage nach Zugang des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den jeweiligen Kläger zur Zahlung fällig.

4.6 Weitere Kosten oder Auslagen als die vorgenannten werden den Klägern im Zusammenhang mit diesem Vergleich nicht erstattet. Die Kostenregelung in dieser Ziffer 4 ist insoweit abschließend und ausschließlich. Die Parteien verpflichten sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Änderung der in diesem Vergleich getroffenen Kostenregelung führen können.

5. Veröffentlichung

Gemäß § 248a i.V.m. § 149 Abs. 2 und 3 AktG wird der Vorstand der Gesellschaft diese Vereinbarung im vollständigen Wortlaut sowie mit den Namen der Parteien im Bundesanzeiger bekanntmachen.

6. Sonstiges

6.1 Dieser Vergleich wird mit seiner Feststellung durch gerichtlichen Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO wirksam.

6.2 Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und einzelnen oder mehreren Klägern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich das Landgericht Dortmund zuständig.

6.3 Dieser Vergleich unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.

6.4 Die Parteien erklären, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vergleichs keine Sondervorteile gewährt, eingeräumt oder in Aussicht gestellt und solche auch nicht gefordert worden sind.

6.5 Die Parteien verpflichten sich, die Erreichung des aus der Präambel und den Vorschriften dieses Vergleichs ersichtlichen Zwecks des Vergleichs nach besten Kräften zu fördern und verzichten, soweit gesetzlich zulässig, auf eine Anfechtung oder sonstige Rückabwicklung dieses Vergleichs.

6.6 Sollten Bestimmungen dieses Vergleichs oder eine künftige Ergänzung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vergleichs nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vergleich eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen bzw. zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien rechtlich und wirtschaftlich gewollt haben bzw. nach dem Sinn und Zweck des Vergleichs gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vergleichs oder bei der späteren Aufnahme der Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

6.7 Dieser Vergleich enthält alle Abreden zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und geht allen etwaigen mündlichen und schriftlichen Absichtserklärungen vor, welche die Vertragsparteien in Zusammenhang mit den Vergleichsverhandlungen abgegeben haben.

6.8 Änderungen oder Ergänzungen dieses Prozessvergleichs (einschließlich dieses Absatzes) bedürfen der Schriftform.

___________________

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Juli 2025

Damit kann der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE im Handelsregister eingetragen werden.

I-ADVISE AG: Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, Juli 2025:

Die aktuelle Ausgabe der Praxisstudie zeigt die Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2024. Wie in der Vorauflage gehen wir detaillierter auf einzelne Bewertungen des abgelaufenen Jahres ein.

Aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Börsenkurs als mögliche Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts haben wir ergänzend bereits die Fälle der Bewertungen mit Stichtag im ersten Halbjahr 2025 hinsichtlich der Verwendung des Börsenkurses anstelle des Ertragswerts zur Schätzung des Unternehmenswerts analysiert.

In keinem der analysierten Squeeze-out oder BGAV im Jahr 2024 wurde die Abfindung auf Basis des Börsenkurses vorgenommen, ohne eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In drei Fällen war in 2024 der Ertragswert höher als der Börsenkurs, so dass nach der BGH-Rechtsprechung bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Abfindung auf Basis des Börsenkurses grundsätzlich geeignet sein könnte. Jedoch wurde in diesen Fällen den Börsenkurs nicht als hinreichend belastbar angesehen, so dass die Abfindungen aus den höheren Ertragswerten abgeleitet wurden. Bei einer Verschmelzung wurde im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben den Ertragswerten auch die Börsenkursrelation berücksichtigt.

Auch in den 5 Fällen des ersten Halbjahrs 2025, in denen der Börsenkurs geringer war als der Ertragswert, wurde die Abfindung auf Basis des Ertragswerts vorgenommen.

Der Mittelwert der nachhaltigen Wachstumsraten beträgt in 2024 1,38 %, nach 1,23 % im Vorjahr.

Darüber hinaus zeigt die Studie zahlreiche Details zur Ableitung der Kapitalisierungszinssätze in 2024, 

- z.B. einen Rückgang des verwendeten Basiszinssatzes auf 2,5 % zum Jahresende
- die durchgängige Anwendung einer Marktrisikoprämie von 5,75 % nach Steuern
- die vorherrschende Verwendung von sog. raw Betafaktoren und Verzicht auf ausschließliche Anwendung von adjusted Betafaktoren
- die über die Jahre stark gestiegene Bedeutung des Debt Beta.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2024/25

Wenn Sie automatisch über Updates unserer Studien informiert werden möchten, können Sie sich dafür in unserem Studien-Alert eintragen.

EPH Group AG: Einigung auf den Erwerb von drei weiteren Hotelprojekten über Sachkapitalerhöhung, Börsenlisting der Aktien und Barkapitalerhöhung geplant

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wien, am 09.07.2025: Die EPH Group AG („EPH“) hat heute mit zwei Grundstückseigentümern eine grundsätzliche Einigung dahingehend erzielt, dass EPH von den Verkäufern drei Hotelprojekte für einen lastenfreien Kaufpreis im niedrigen zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erwirbt. Dabei handelt es sich um Liegenschaften am Großglockner, im Raum Ossiacher See und im Nationalpark Kalkalpen, auf denen neue Hotelprojekte entwickelt werden sollen. Die entsprechenden Widmungen liegen bereits vor. Alle drei Projekte befinden sich im Stadium vor Baugenehmigung.

Der Erwerb der Projekte ist jeweils als Asset Deal über drei neu zu gründende Tochtergesellschaften der EPH geplant, an welchen EPH mit 90% und die jeweilige Verkäuferin mit 10% beteiligt sein wird (die „Projektgesellschaften“). Die nach Abzug von auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten verbleibenden Kaufpreisforderungen der Verkäuferinnen gegenüber den Projektgesellschaften von rund EUR 3,35 Millionen (die „einzubringenden Forderungen“) sind von den Projektgesellschaften nicht zu begleichen, sondern sollen von den Verkäuferinnen gegen den Erhalt von Aktien an der EPH als Sacheinlage über eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre in die EPH eingebracht werden. Die auf den Projektliegenschaften lastenden Bankverbindlichkeiten im höheren einstelligen Millionenbereich sollen nach Möglichkeit von den finanzierenden Banken weiter finanziert oder ansonsten durch die jeweilige Projektgesellschaft rückgeführt werden. Die Transaktion steht daher seitens EPH unter Finanzierungsvorbehalt.

Im Zuge der beschriebenen Transaktion wird die EPH eine Einbeziehung ihrer Aktien in das Vienna MTF der Wiener Börse (direct market oder direct market plus) veranlassen. Die den Verkäuferinnen zu übertragende Anzahl an neuen Aktien der EPH wird sich durch Division der einzubringenden Forderungen mit dem Referenzpreis für das Börsenlisting am Vienna MTF der Wiener Börse bemessen.

Vor Einbeziehung der Aktien in das Vienna MTF ist eine Barkapitalerhöhung bei der EPH im Wesentlichen aus dem bestehenden Aktionärskreis in einer Größenordnung von EUR 430.000 bis EUR 930.000 durch Zufuhr von Eigenmitteln in die EPH geplant. Für die Zeit nach dem Börsenlisting werden derzeit weitere Finanzierungsoptionen geprüft.

Das Signing der Liegenschaftskaufverträge soll – einen weiteren positiven Verlauf der durch EPH noch abzuschließenden Due Diligence-Prüfung vorausgesetzt – binnen vier Wochen erfolgen. Das Börsenlisting der Aktien der EPH ist bis Ende September 2025, die Umsetzung der Sachkapitalerhöhung bis Jahresende geplant. Infolge des Closings der Sach- und der Barkapitalerhöhung würde sich berechnet auf Basis der Bilanz der EPH zum 31.12.2024 und unter Annahme der Durchführung der Barkapitalerhöhung um EUR 930.000 die Eigenkapitalausstattung der EPH von rund minus EUR 1,5 Millionen auf plus EUR 2,8 Millionen verbessern, was einer Eigenkapitalquote von rund 27,5% entspräche.

Ende der adhoc-Meldung

Über die EPH Group AG:

Die EPH Group AG besteht aus einer Gruppe von Investoren, Projektentwicklern, Hotelimmobilien-, Finanzierungs- und Kapitalmarkt-Experten. Das Unternehmen plant den Aufbau eines diversifizierten Portfolios von renditestarken Hotels und Resorts im Premium- und Luxussegment in Österreich, Deutschland und anderen europäischen Top-Destinationen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung des EPH Teams besteht ein hervorragender Marktzugang und eine volle Akquisitionspipeline. In den Bereichen Feasibility Study, Due Diligence, Bewertung, Contract Management, M&A, Portfolio Strategy, Development und Construction arbeitet die EPH Group AG mit den führenden Hotel- und Tourismus-Consulting-Unternehmen in Österreich und Deutschland zusammen. So kann die Gesellschaft auf eine umfassende Expertise zurückgreifen und für jedes Projekt die bestmögliche Strategie entwickeln.

Die Anleihe der EPH Group AG (ISIN: DE000A3LJCB4 / WKN: A3LJCB) notiert im Open Market (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse, im Vienna MTF der Wiener Börse und im Rahmen eines dualen Listings an der Euronext Paris im Segment Euronext Access.

Weitere Informationen finden Sie unter www.eph-group.com.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) wieder vor dem OLG Frankfurt am Main

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung zunächst deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.html

Das OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellt der vom Landgericht als maßgeblich herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden.

Das LG Frankfurt am Main hielt nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Begründet wird dies mit dem relativ hohen Bid-Ask-Spread und den erheblichen Kurssprüngen. Das Landgericht schätzte den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value (NAV). Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgte das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzte die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Dieser vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert liege nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39 (S. 31). Jedenfalls bei einer Abweichung von 1 - 2 % greife regelmäßig eine "Bagatellgrenze" (S. 32).

14 Antragsteller hatten gegen diese im zweiten Durchgang ergangene erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main, bei dem die Sache nunmehr zum zweiten Mal anhängig ist, hat den Beschwerdeführern eine Frist zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerden bis zum 2. Oktober 2025 gesetzt. Danach werde eine einheitliche Frist zur Erwiderung eingeräumt werden.
 
OLG Frankfurt am Main, Az. 21 W 67/25  
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. Februar 2025, Az. 3-05 O 79/19
OLG Frankfurt am Main,  Beschluss vom 15. Juni 2022, Az. 21 W 135/20
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. August 2020, Az. 3-05 O 79/19
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)

Dienstag, 8. Juli 2025

Endor AG: Delisting der Endor AG Aktien von der Börse München mit Ablauf des 30. September 2025

Ad hoc Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Landshut, 08. Juli 2025

Die Geschäftsführung der Börse München hat der Endor AG („Gesellschaft“) mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Notierung der Aktien der Gesellschaft (WKN 549166 / ISIN DE0005491666) im Freiverkehr an der Börse München („Delisting“) stattgegeben wurde und das Delisting mit Ablauf des 30. September 2025 wirksam werden wird.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an der Börse München gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Mitteilende Personen:

Dr. Hubert Ampferl, Insolvenzverwalter
Andres Ruff, CEO

SPARTA Invest AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf und berichtet über das Reinvermögen zum 30. Juni 2025

Heidelberg (07.07.2025/14:55 UTC+2) 

Der Vorstand der SPARTA Invest AG hat heute beschlossen, bis zu 100.000 Stück eigene Aktien (entsprechend rd. 2,07 % des Grundkapitals) der SPARTA Invest AG im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots außerhalb der Börse zu erwerben. Der Aktienrückerwerb soll zu einem Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 20,53 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SPARTA Invest AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro erfolgen. 

Einzelheiten zu dem Aktienrückkauf werden demnächst im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.sparta-invest.de veröffentlicht werden. Der Aktienrückkaufbeschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. August 2024, wonach die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien in einem Zeitraum bis zum 12. August 2029 ermächtigt ist. Die eigenen Aktien sollen im Rahmen der von der Hauptversammlung am 22. August 2024 erteilten Ermächtigung verwendet werden. 

Aktuell hält die SPARTA Invest AG keine eigenen Aktien. 

Der Vorstand hat zudem heute das Reinvermögen der SPARTA Invest AG zum 30. Juni 2025 mit rd. 152,6 Mio. Euro und damit rd. 31,65 Euro je Aktie festgestellt. Mit einem Börsenwert von rd. 50 Mio. Euro, entsprechend einem Reinvermögensanteil von knapp 33 %, ist die Beteiligung an der Skeena Resources Limited zum Stichtag der größte Einzelwert im Portfolio der SPARTA Invest AG. Daneben sind im Reinvermögen liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von rd. 24 Mio. Euro berücksichtigt. 

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Leonardo Art Holdings GmbH: Beowolff Capital kündigt Beginn der Annahmefrist für Barangebot über 11,25 Euro je Aktie an Aktionäre der artnet AG mit anschließendem Delisting an

Pressemitteilung

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Beowolff Capital kündigt Beginn der Annahmefrist für Barangebot über 11,25 Euro je Aktie an Aktionäre der artnet AG mit anschließendem Delisting an

- Nach der Genehmigung durch die BaFin hat Beowolff Capital die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot für die artnet AG veröffentlicht

- Die Annahmefrist, während der die Aktionäre von artnet ihre Aktien zu einem attraktiven Barpreis von 11,25 € pro artnet-Aktie andienen können, beginnt heute und endet am 5. August 2025

- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer attraktiven und signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird voraussichtlich zum Ende der weiteren Annahmefrist in Kraft treten (voraussichtlich am 22. August 2025)

- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet und die Familie Neuendorf begrüßen das Angebot und die Entscheidung von Beowolff Capital, die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu unterstützen

London, Großbritannien – 8. Juli 2025: Leonardo Art Holdings GmbH (“Leonardo Art Holdings“), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, hat heute nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Veröffentlichung der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für das freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot (das „Angebot“) für die artnet AG („artnet“) bekannt gegeben.

Ab heute können Aktionäre von artnet das Angebot annehmen, indem sie ihre Aktien zu einer attraktiven Barvergütung von 11,25 € je artnet-Aktie (der „Angebotspreis“) andienen. Die Annahmefrist läuft am Ende des 5. August 2025 aus. Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie zu realisieren. Das Delisting wird zum Ende der weiteren Annahmefrist am 22. August 2025 erwartet.

Der Angebotspreis entspricht einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025, dem letzten Handelstag der artnet-Aktie vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung des wesentlichen Aktionärs Weng Fine Art AG über ein mögliches Übernahmeangebot durch Dritte für artnet zu einem Angebotspreis von 11,00 € und ca. 56 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der vergangenen drei Monate in Höhe von 7,20 € vor diesem Datum. Darüber hinaus entspricht dies einer Prämie von ca. 38% auf den XETRA-Schlusskurs der artnet-Aktie vom 10. April 2025, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung von artnet über laufende Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Übernahmeangebots für artnet zu einem Angebotspreis von mindestens 11,00 €.

artnet Aktionäre, die das Angebot annehmen möchten, sollten umgehend ihre Depotbank oder ihren Wertpapierdienstleister, bei dem ihre artnet-Aktien verwahrt werden, kontaktieren. Das Angebot unterliegt den in der von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen.

Andrew Wolff, Chief Executive Officer von Beowolff Capital, sagte: „Mit unserer Unterstützung kann artnet seine Entwicklung als privates Unternehmen beschleunigen, ohne dem kurzfristigen Druck und den Kosten einer Börsennotierung ausgesetzt zu sein. Durch die Annahme unseres Angebots können die Aktionäre von artnet den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie realisieren.“

Vorstand und Aufsichtsrat von artnet sowie die Familie Neuendorf begrüßen und unterstützen das Angebot von Beowolff Capital. Beowolff Capital hat sich bereits einen Anteil von ca. 88 % des Grundkapitals von artnet gesichert.

artnet wird, vorbehaltlich üblicher Bedingungen und Vorbehalte, nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots den Widerruf der Zulassung der artnet-Aktien zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ende der weiteren Annahmefrist des Angebots beantragen und alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte und Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Handel im Freiverkehr zu beenden. Dies kann zu einer sehr eingeschränkten Liquidität und Kursverfügbarkeit der artnet-Aktien führen. Weiterhin enden mit dem Delisting vom regulierten Markt auch die umfassenden Finanzberichterstattungspflichten und Kapitalmarkt-Veröffentlichungspflichten von artnet. Beowolff Capital beabsichtigt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss des Angebots, keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit artnet abzuschließen.

Die Angebotsunterlage und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.

Berater

Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.

Branicks Group AG: Bündelung des Geschäfts mit institutionellen Investoren bei der VIB

Presseinformation der Branicks Group AG

- Komplexität der Strukturen im Konzern weiter reduziert

- Keine Änderung in Geschäftsbeziehung zu institutionellen Investoren

-Verrechnung aller Forderungen aus dem fälligen Darlehen


Frankfurt, 07. 07. 2025 – Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, bündelt das Geschäft mit institutionellen Investoren des Konzerns (Institutional Business) konzernintern bei der VIB Vermögen AG (VIB). Durch die heute mit der VIB Vermögen AG vereinbarte Übertragung des Geschäfts von der Branicks Group AG auf die voll konsolidierte VIB Vermögen AG ist eine Reduzierung der Komplexität der Gesellschafterstruktur im Konzern beabsichtigt. Das Volumen der Übertragung liegt bei rund 360 Mio. EUR.

An der Geschäftsbeziehung zu institutionellen Investoren ändert sich nichts. Kundenschnittstelle und Ansprechpartner bleiben gleich. Das Commercial Portfolio der Branicks Group AG ist von der organisatorischen Veränderung nicht betroffen.

Sonja Wärntges, CEO und CFO der Branicks Group AG kommentierte die Transaktion: „Mit der Übertragung unseres Institutional Business auf die VIB bündeln wir dieses Geschäft an einer Stelle im Konzern. Für unsere Kunden bleibt alles wie gehabt. Die Vereinfachung unserer Strukturen macht uns schlagkräftiger und ist ein weiterer Schritt voran.“

Der Vollzug der Transaktion steht noch unter üblichen, rein formalen Vollzugsvoraussetzungen. Branicks und VIB haben zudem vereinbart, dass mit Vollzug der Übertragung sämtliche Forderungen der VIB gegenüber der Branicks aus dem am 7. Juli 2023 von der VIB Vermögen AG an die Branicks Group AG gewährten Darlehen in Höhe von rund 300 Mio. EUR verrechnet werden.

Über die Branicks Group AG:

Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie neu Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 31.03.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 11,2 Mrd. Euro.

Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.

Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.

Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).

Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.

Mehr Informationen unter www.branicks.com

Montag, 7. Juli 2025

VIB Vermögen AG: Übernahme des Geschäfts mit Institutionellen Investoren der Branicks Group AG, Verrechnung des fälligen Darlehens

Veröffentlichung einer Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)

Neuburg a. d. Donau, 07. 07. 2025 – Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, hat heute mit der Branicks Group AG („Branicks“) die Übernahme deren Institutional Business vereinbart. Das Volumen der Übertragung auf die VIB liegt bei rund 360 Mio. EUR. Die VIB baut damit im Rahmen ihrer Geschäftsstrategie ihren bereits etablierten Geschäftsbereich „Institutional Business“ um die Bereiche Management und Strukturierung von Fonds, Club Deals und Einzelmandate institutioneller Investoren in allen Zyklusphasen aus.

Der Vollzug der Transaktion steht noch unter üblichen, rein formalen Vollzugsvoraussetzungen. Branicks und VIB haben vereinbart, dass mit Vollzug der Übertragung sämtliche Forderungen der VIB gegenüber Branicks aus dem am 7. Juli 2023 von VIB an Branicks gewährten Darlehen verrechnet werden.

VIB Vermögen AG
Neuburg a. d. Donau

Daimler Truck Holding AG verkündet neues Aktienrückkaufprogramm

07.07.2025 / 18:12 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Leinfelden-Echterdingen – Vorstand und Aufsichtsrat der Daimler Truck Holding AG haben heute die Durchführung eines neuen Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Mit Beginn in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 sollen eigene Aktien im Wert von bis zu 2 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren erworben werden.

Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung der Daimler Truck Holding AG vom 27. Mai 2025, wonach der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2030 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben darf.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der COMPUTEC MEDIA AG: Bayerisches Oberstes Landesgericht bestellt neuen gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2013 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der COMPUTEC MEDIA AG, Fürth, hatte das LG Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 19. November 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Aufgrund der von mehreren Antragsteller gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden ist das Verfahren nunmehr beim Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) anhängig. 

Da der bisherige gemeinsame Vertreter aus Altersgründen seine Anwaltszulassung zurückgegeben hatte, hat das "Bayerische Oberste" mit Beschluss vom 3. Juli 2025 Frau Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt zur neuen gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre bestimmt.

BayObLG, Az. 101 W 23/25
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 19. November 2020, Az. 1 HK O 8174/13
Vogel, E. u.a. ./. Marquard Media International AG
48 Antragsteller
gemeinsame/r Vertreter/in: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München (bisher: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hahn)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Marquard Media International AG:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München

Nakiki SE plant strategische Neuausrichtung hin zu einer „pure“ Bitcoin Treasury-Strategie

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Aufbau eines Bitcoin-Portfolios angestrebt

- Umfirmierung und Kapitalmaßnahmen geplant


Frankfurt am Main, 07. Juli 2025 – Die Nakiki SE (ISIN: DE000WNDL300) plant eine strategische Neuausrichtung mit dem Ziel, das erste deutsche börsennotierte Unternehmen mit einer reinen Bitcoin Treasury-Strategie zu werden. Eine Bitcoin Treasury-Strategie bedeutet, dass ein Unternehmen seinen Anlagefokus auf Investitionen in Bitcoin legt. Die Weichen für den Aufbau eines Bitcoin-Portfolios wurden heute nach Gesprächen mit potenziellen Investoren, platzierenden Banken und Bitcoin-Experten gestellt. Der im Laufe des 2. Halbjahres 2025 stattfindenden Hauptversammlung soll zu diesem Zweck neben einer Anpassung des Gesellschaftszwecks auch eine Umfirmierung vorgeschlagen werden. Zudem werden die Gespräche mit Ankerinvestoren geführt, um die für die Finanzierung des Bitcoin-Portfolios erforderlichen Mittel durch Kapitalerhöhungen sicherzustellen.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der Nakiki SE handelt es sich um die frühere windeln.de SE.

Janosch film & medien AG: Verschiebung Hauptversammlung / Strategische Refokussierung

07.07.2025 / 14:15 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Janosch film & medien AG hat beschlossen, die für den 14. Juli 2025 geplante ordentliche Hauptversammlung abzusagen. Hintergrund dieser Entscheidung ist eine strategische Refokussierung der Gesellschaft auf das Kerngeschäft rund um die Marke Janosch. Dazu zählen neben der Auswertung der Janosch-Rechte und weiterer Figurenwelten Investitionen in die Bereiche Kinder, Familie und Nachhaltigkeit.

Eine erneute Einladung zu einer Hauptversammlung, die spätestens im September 2025 stattfinden soll, wird zeitnah erfolgen. In dieser Hauptversammlung wird der Tagesordnungspunkt „Genehmigtes Kapital“ nicht erneut aufgenommen. Die neue Ausrichtung der Gesellschaft sowie die zukünftige Strategie werden im Rahmen der Hauptversammlung umfassend dargestellt; ebenso werden der Verkauf der Janosch-Kunstwerke und das bisherige Beteiligungsgeschäft ausführlich erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat prüfen darüber hinaus, wie künftig mit frei verfügbaren finanziellen Mitteln umgegangen werden soll. Aufgrund der Fokussierung auf das Kerngeschäft werden neben operativen Gewinnen auch der kurz- bis mittelfristige Verkauf von nicht strategischen Wertpapierpositionen die frei verfügbare Liquidität erhöhen. In Betracht gezogen werden neben Investitionen in das Kerngeschäft höhere Dividendenausschüttungen sowie ggfs. ein Aktienrückkaufprogramm.

Der Vorstand

Savills Immobilien Beratungs-GmbH: Top-6-Büromärkte: Büroflächenumsatz erholt sich, bleibt aber unter dem langfristigen Mittel

Corporate News

- Flächenumsatz: Im 1. Halbjahr 2025 belief sich der Flächenumsatz auf 1,3 Mio. m², was einem Zuwachs von etwa 17,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal entsprach.

- Mietentwicklung: Die Spitzenmieten stiegen gegenüber dem Vorquartal um 0,5 %, während die Medianmieten um 2,4 % anstiegen.

- Leerstand: Die Leerstandsrate nahm um 50 Basispunkte gegenüber dem 1. Quartal 2025 zu und erreichte im Durchschnitt der Top-6-Städte 7,7 %.

- Ausblick: Der Flächenumsatz dürfte 2025 über dem Vorjahresniveau liegen. Die Spitzenmieten dürfte weiter ansteigen.

Im 1. Halbjahr 2025 verzeichneten die Top-6-Büromärkte* einen Flächenumsatz von rund 1,3 Mio. m². Damit lag das Ergebnis 17,8 % über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Im Vergleich zum durchschnittlichen Flächenumsatz der ersten Halbjahre der vergangenen zehn Jahre bedeutete dies jedoch ein Minus von 9,1 %.

Die Spitzenmiete stieg im Durchschnitt der Top-6-Städte im 2. Quartal 2025 um 0,5 % gegenüber dem Vorquartal und um 5,6 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Auch die Medianmiete zog weiter an und erhöhte sich gegenüber dem ersten Quartal 2025 um 2,4 % sowie im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,0 %. Die Durchschnittsmiete stieg um 2,7 % im Vergleich zum Vorquartal an.

Die Leerstandsquote belief sich im Durchschnitt der Top-6-Städte im 2. Quartal 2025 auf 7,7 %. Gegenüber dem 1. Quartal entsprach dies einem Anstieg um 50 Basispunkte. Im Vergleich zum Vorjahresquartal lag sie um 180 Basispunkte höher.

Jan-Niklas Rotberg, Managing Director und Head of Office Agency Germany bei Savills, berichtet: „Der Büroflächenumsatz in den Top-6-Städten zeigt eine leichte Erholung – die Vermietungsmärkte sind aktiver als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Im langfristigen Vergleich bleibt das Niveau allerdings unterdurchschnittlich. Ein Grund dafür ist der anhaltende Trend zur Flächenreduzierung durch hybride Arbeitsmodelle: Besonders größere Büros werden bei Umzügen verkleinert. Zudem verlängern viele Nutzer weiterhin ihre Mietverträge, um das derzeit unsichere Umfeld abzuwarten und ihre künftigen Flächenbedarf zu planen. Die Entwicklung verläuft zudem regional sehr unterschiedlich: In Frankfurt sorgten vor allem großflächige Anmietungen im ersten Quartal für deutliche Zuwächse, auch Köln setzte positive Impulse. Dagegen taten sich Städte wie Düsseldorf und Berlin schwerer. Während sich der Flächenumsatz je nach Region unterschiedlich entwickelt, steigt die Leerstandsquote in allen Top-6-Städten. Vor allem in peripheren Lagen beobachten wir stärkere Leerstandsanstiege. Die Spitzenmiete zeigt sich davon weiterhin unbeeindruckt und setzt ihren Aufwärtstrend fort. Dies ist auf die nach wie vor hohe Nachfrage nach zentralen und modernen Flächen zurückzuführen, die in vielen Märkten weiterhin knapp sind. Angesichts der sinkenden Zahl an Fertigstellungen und rückläufigen Baugenehmigungen dürfte sich dieser Trend auch mittel- bis langfristig fortsetzen.“

Ausblick: Flächenumsatz leicht im Plus – Leerstände und Spitzenmieten ziehen weiter an


Für das laufende Jahr prognostiziert Savills einen Büroflächenumsatz, der das Vorjahresniveau übersteigt und sich dem langfristigen Durchschnitt annähert. Die anhaltende Verknappung moderner, zentraler Büroflächen lässt eine weitere Steigerung der Spitzenmieten erwarten. Gleichzeitig dürfte die Leerstandsquote weiter zunehmen.

* Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München

Ergänzende Grafiken und Daten zu dieser Pressemeldung finden Sie in unserem Online-Dashboard zu den Top-6-Büromärkten.

Freitag, 4. Juli 2025

EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen

Corporate News

Berlin, 4. Juli 2025 – Der Vorstand der EV Digital Invest AG (ISIN: DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W), Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH & Co. KG, sieht sich gezwungen, unverzüglich beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.

Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung des Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin gegenüber der Gesellschaft.

Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands, die verbindlich vereinbarte Zahlung auf alternativen Wegen durchzusetzen und die Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, konnte in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt werden. Der Vorstand der EV Digital Invest AG nimmt die Entscheidung der Mehrheitsaktionärin mit großem Unverständnis zur Kenntnis, zumal die Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise operativ wieder stabilisiert. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigen Wirkung und die Projekt-Pipeline verbessert sich spürbar in Qualität und Umfang. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass die fällige Zahlung genau in diesem Moment überraschend verweigert wurde. Ohne diese unabsehbare Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht nötig gewesen.

Die EV Digital Invest AG wird im Rahmen des beabsichtigten Eigenverwaltungsverfahrens mit den zuständigen Stellen und Verfahrensbeteiligten kooperieren.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out folgt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert, nunmehr Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
  • artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der SCUR-Alpha 1849 GmbH (zukünftig: Leonardo Art Holdings GmbH)
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
  • Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 3. Juli 2025

VOQUZ Labs AG: Barabfindung im Rahmen des aktienrechtlichen Squeeze-out auf EUR 10,57 festgelegt

02.07.25 16:30:00

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR


NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES GELTEN WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG.

Die VOQUZ Labs Aktiengesellschaft gibt bekannt, dass die Blitz 24-250 GmbH dem Vorstand der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft heute ein konkretisiertes Verlangen nach §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat.

Die Blitz 24-250 GmbH hält derzeit rund 95,86 % des Grundkapitals der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Die Blitz 24-250 GmbH hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 10,57 je Aktie der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird.

Auf der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft, die voraussichtlich am 12. August 2025 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft auf die Blitz 24-250 GmbH gegen eine Barabfindung von EUR 10,57 je Aktie beschlossen werden.

Der Squeeze-out wird erst nach Zustimmung der Hauptversammlung der VOQUZ Labs Aktiengesellschaft und Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wirksam.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar.  (...)

Hamburger Hafen und Logistik AG: HHLA informiert auf Hauptversammlung über Jahresverlauf und strategische Entwicklung

Corporate News

HHLA-Hauptversammlung 2025


Hamburg, 3. Juli 2025 | Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) stimmte heute allen zur Abstimmung gekommenen Tagesordnungspunkten zu. Zudem wurde die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,10 Euro je A-Aktie beschlossen.

Die HHLA-Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath blickte in ihrer Rede auf das Geschäftsjahr 2024 zurück, in dem die HHLA ihre Position als europäischer Netzwerk-Logistiker gestärkt hat. Trotz globaler Herausforderungen, wie der anhaltenden Konjunkturschwäche in Deutschland, dem Konflikt im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, hat die HHLA das Jahr mit einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung abgeschlossen: Der Konzernumsatz stieg um 10,5 Prozent auf 1.598,3 Mio. Euro und das Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich um 22,7 Prozent auf 134,3 Mio. Euro.

Vorstandsvorsitzende Angela Titzrath: „Die HHLA hat im Jahr 2024 in einem herausfordernden Marktumfeld Stabilität bewiesen und gleichzeitig konsequent an der Umsetzung ihrer strategischen Ziele gearbeitet. Maßgeblich vorangetrieben wurden der gezielte Ausbau des europäischen Netzwerks sowie die technologische Weiterentwicklung und Automatisierung der Containerterminals in Hamburg. Dadurch haben wir nicht nur die Grundlage für zukünftiges Wachstum geschaffen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Hamburg gestärkt. Die positive wirtschaftliche Entwicklung zeigt, dass die HHLA auf dem richtigen Weg ist – mit dem klaren Ziel, das Unternehmen noch vernetzter, digitaler und nachhaltiger aufzustellen.“

Die Hauptversammlung beschloss, eine Bardividende je börsennotierter A-Aktie in Höhe von 0,10 Euro auszuzahlen. An die Aktionäre des Teilkonzerns Hafenlogistik werden somit insgesamt 7,3 Mio. Euro ausgeschüttet. Für den nicht an der Börse gelisteten Teilkonzern Immobilien werden 1,50 Euro je S-Aktie ausgezahlt. Die S-Aktien befinden sich zu 100 Prozent im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg. Für beide Teilkonzerne zusammengenommen schüttet die HHLA insgesamt 15,7 Mio. Euro für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 aus.

Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung, die Rede und Präsentation der Vorstandsvorsitzenden sind auf der Webseite der HHLA im Bereich Investor Relations unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht: www.hhla.de/hauptversammlung.

voxeljet AG: Gericht bestätigt StaRUG Plan

Corporate News

- Der StaRUG Plan erhielt heute die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit und das Gericht bestätigte den StaRUG Plan.

- Der Plan soll sicherstellen, dass voxeljet die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um sich auf das operative Geschäft, Kunden, Lieferanten, Tochtergesellschaften und Mitarbeiter zu konzentrieren.


Friedberg, Deutschland, 03. Juli 2025 – Die voxeljet AG ("Gesellschaft", "voxeljet" oder "wir"), ein Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden, teilt mit, dass der Hauptinvestor Anzu Special Acquisition Corp II ("Anzu") im Rahmen des heute vom Gericht in München bestätigten Plans neues Eigenkapital in Höhe von 2,5 Mio. Euro einbringen wird. Der Plan sieht zusätzlich einen Forderungserlass aus Verbindlichkeiten gegenüber Anzu in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR und eine Verlängerung der Fälligkeit der Verbindlichkeiten bis 2031 vor. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft ermöglichen und voxeljet zukunftsfähig aufstellen.

„Wir haben den notwendigen Prozess in kurzer Zeit durchgeführt, um die Beeinträchtigung auf das operative Geschäft so gering wie möglich zu halten. Mit der Bestätigung des Plans durch das Gericht erwarten wir, dass dieser Abschnitt des Prozesses abgeschlossen ist“, sagt Rudolf Franz, Vorstand der voxeljet AG.

Franz fügte hinzu: „Dieser Plan sorgt für die Beständigkeit unserer Geschäftstätigkeit und bekräftigt unser Bereitschaft, unsere Kunden zuverlässig zu bedienen und ihre laufenden und zukünftigen Bedürfnisse zu erfüllen. Der Plan sichert die nachhaltige Finanzierung und kann voxeljet in eine erfolgreiche Zukunft führen.“

Das Gericht hat den nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) erstellten Plan ("StaRUG Plan") bestätigt. Wie bereits kommuniziert, sieht der Plan eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Der vom Gericht bestätigte Plan führt zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft. Anschließend wird das Kapital der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre erhöht. Ausschließlich Anzu wird als einziger planbetroffener Finanzgläubiger zur Zeichnung der neuen Aktien zugelassen.

Der Forderungserlass wird einen Erlass in Höhe von EUR 500.000 im Jahr 2025 und jeweils einen Erlass in Höhe von EUR 1.500.0000 in den Jahren 2026 und 2027 umfassen. Ferner werden die jährlichen Zinsen ab Juli 2026 auf 3% p.a. reduziert. Bis zum (einschließlich) 30. Juni 2026 sind keine Zinszahlungen geschuldet. Durch den Plan wird zudem geregelt, dass die Schuldscheindarlehen erst zum 2. Januar 2031 zur Rückzahlung fällig werden.

Die Umsetzung des Plans soll unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft der Planbestätigung erfolgen.

VOXELJET

voxeljet wurde 1999 als Spin-off der Technischen Universität München (TUM) mit einer klaren Vision gegründet: durch die Entwicklung neuer generativer Verfahren für die Serienanfertigung komplexer Bauteile mittels 3D-Druck einen neuen Fertigungsstandard zu begründen. voxeljet ist ein weltweit agierender führender Anbieter von high-speed, großformatigen 3D-Druckern und On-Demand-3D-Druckteilen für industrielle und gewerbliche Kunden. Bauteile, die mit Hilfe der voxeljet-Technologie hergestellt werden, fliegen im All, machen die Mobilität effizienter und ermöglichen die Herstellung neuer technischer Lösungen. Besuchen Sie die Website von voxeljet unter www.voxeljet.com und folgen Sie uns auf LinkedIn.

ANZU PARTNERS

Anzu Partners ist eine Investmentgesellschaft, die sich auf Cleantech-, Industrie- und Life-Science-Technologieunternehmen konzentriert, die das Potenzial haben, ihre Branchen zu verändern. Anzu arbeitet mit Unternehmern zusammen, um technologische Innovationen zu entwickeln und zu vermarkten, indem es Kapital und fundiertes Know-how in den Bereichen Geschäftsentwicklung, Marktpositionierung, globale Konnektivität und Betrieb bereitstellt. Im Jahr 2024 verwaltete Anzu Partners ein Vermögen von rund 1 Milliarde US-Dollar mit einem Team von über fünfzig Fachleuten in Atlanta, Boston, San Diego, Tampa und Washington DC. Weitere Informationen finden Sie unter anzupartners.com.