SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Montag, 28. Juli 2025
Uniper SE: Uniper rechnet mit einem deutlichen Ergebnisrückgang für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025. Ergebnisausblick für das Geschäftsjahr 2025 wird bestätigt.
Uniper rechnet für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 mit einem Ergebnis, das deutlich unter dem des Vorjahres liegt. Basierend auf vorläufigen und ungeprüften Zahlen erwartet Uniper für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025 ein Adjusted EBITDA von EUR 379 Mio. (Vorjahr: EUR 1.743 Mio.) und ein Adjusted Net Income von EUR 135 Mio. (Vorjahr: EUR 1.138 Mio.).
Der Ergebnisrückgang resultiert aus reduzierten Ergebnisbeiträgen aus Absicherungsgeschäften im Segment Flexible Generation. Zudem wird das Segment Greener Commodities im Jahr 2025 durch Optimierungsaktivitäten der Vergangenheit im Gasportfolio beeinflusst. Zusätzlich trägt der Entfall von Erträgen aus der Gasersatzbeschaffung ausgebliebener Gasmengen aus Russland zu dem Ergebnisrückgang im Vergleich zum Vorjahr bei.
Für das Geschäftsjahr 2025 bestätigt Uniper den Ergebnisausblick.
Die verwendeten Kennzahlen sind im Geschäftsbericht der Uniper SE erläutert.
Alle veröffentlichten Zahlen und Aussagen sind vorläufig und ungeprüft. Die detaillierten Ergebnisse für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 werden, wie angekündigt, am 7. August 2025 veröffentlicht.
PharmaSGP Holding SE veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH
Gräfelfing, 28. Juli 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5, WKN: A2P4LJ) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der FUTRUE GmbH (die „Bieterin“) vom 14. Juli 2025 an alle Aktionäre der PharmaSGP Holding SE veröffentlicht.
Nach sorgfältiger Prüfung der Angebotsunterlage der Bieterin halten Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP Holding SE den Angebotspreis in Höhe von 28,00 EUR je PharmaSGP-Aktie aus finanzieller Sicht für angemessen. Unter Berücksichtigung aller in der Stellungnahme ausgeführten Aspekte erkennen der Vorstand und der Aufsichtsrat an, dass die Entscheidung der PharmaSGP-Aktionäre in Bezug auf das Delisting-Erwerbsangebot von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden kann. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher entschieden, hinsichtlich der Annahme oder Nicht-Annahme des Delisting-Erwerbsangebots durch die Aktionäre keine Empfehlung abzugeben (neutrale Stellungnahme).
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der PharmaSGP Holding SE gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG wurde auf der Webseite der PharmaSGP Holding SE unter https://ir.pharmasgp.com/ im Bereich „Die Aktie / Delisting“ in deutscher Sprache veröffentlicht.
Die Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots hat mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 14. Juli 2025 begonnen und endet voraussichtlich am 11. August 2025 um 24:00 Uhr (MESZ). Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage aufgeführt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: https://www.futrue-offer.com.
Wichtiger Hinweis:
Maßgeblich ist ausschließlich die begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung, Zusammenfassung oder Ergänzung dieser Stellungnahme dar. Den Aktionären wird empfohlen, vor ihrer Entscheidung, ob sie das Delisting-Erwerbsangebot annehmen oder nicht, die begründete Stellungnahme vollständig zu lesen.
Eckert & Ziegler SE: Kapitalerhöhung eingetragen. Aktiensplit in Vorbereitung.
Berlin, 28. Juli 2025. Die Hauptversammlung der Eckert & Ziegler SE (ISIN DE0005659700) hatte am 18. Juni 2025 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 42.343.864 € auf 63.515.796 € beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 25. Juli 2025 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich dadurch von 21.171.932 € auf 63.515.796 € erhöht.
Über die genauen Daten zur Umsetzung des Aktiensplits wird die Gesellschaft nach Festlegung der Einzelheiten im Rahmen der bankenseitigen Umsetzung berichten.
Ziel des Aktiensplits ist es insbesondere die Liquidität der Aktie zu erhöhen und damit die Handelbarkeit der Eckert & Ziegler Aktie zu erleichtern.
Über Eckert & Ziegler
Die Eckert & Ziegler SE gehört mit über 1.000 Mitarbeitern zu den führenden Anbietern von isotopentechnischen Komponenten für Nuklearmedizin und Strahlentherapie. Das Unternehmen bietet weltweit an seinen Standorten Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Radiopharmazie an, von der frühen Entwicklung bis hin zur Kommerzialisierung. Die Eckert & Ziegler Aktie (ISIN DE0005659700) ist im TecDAX der Deutschen Börse gelistet.
Wir helfen zu heilen.
mVISE AG plant strategische Kapitalmaßnahmen und sichert sich Finanzierungszusage über EUR 6 Mio.
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Düsseldorf, 28. Juli 2025
Am heutigen Tag haben Vorstand und Aufsichtsrat der mVISE AG mit Sitz in Düsseldorf (Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehrssegment Scale, ISIN: DE0006204589), („Gesellschaft“) beschlossen, zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. September 2025 einzuladen. Der außerordentlichen Hauptversammlung soll u.a. eine Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 10:1 und eine anschließende Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals zur Einwerbung eines Bruttoemissionserlöses in Höhe von bis zu EUR 7 Mio. unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien soll dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft an den fünf (5) letzten Handelstagen im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vor der Entscheidung des Vorstands über die Durchführung dieser Kapitalerhöhung abzüglich eines angemessenen Risikoabschlags von bis zu 15 % entsprechen. Die Gesellschaft strebt an, im Rahmen der Barkapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös in Höhe von mindestens EUR 6.000.000,00 zu erzielen, um bestehende Finanzverbindlichkeiten zurückführen zu können und die finanzielle Stabilität der Gesellschaft nachhaltig zu stärken.
Für den Fall, dass der erstrebte Mindest-Bruttoemissionserlös im Rahmen der Barkapitalerhöhung nicht erreicht werden sollte, soll der Hauptversammlung zudem vorgeschlagen werden, den Vorstand zusätzlich zu ermächtigen, neue Wandelschuldverschreibungen auszugeben oder die Konditionen der bestehenden Wandelanleihe 2022/2026 entsprechend anzupassen und insbesondere deren Laufzeit zu verlängern, und zwar in einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 6.000.000,00.
Dem Vorstand liegen in diesem Zusammenhang bereits Zusagen vor, einer Laufzeitverlängerung der Wandelanliehe 2022/2026 bis 2030 bei einem jährlichen Zins von 4,5 % und einem Wandlungspreis von EUR 1,85 bzw. – infolge der Kapitalherabsetzung – von EUR 18,50 zuzustimmen. Unabhängig davon hat ein dritter Investor zugesagt, zu ebendiesen Konditionen eine neue Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.000.000,00 zu zeichnen und zu übernehmen.
Der Vorstand beabsichtigt, von der Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, dass der erzielte Bruttoemissionserlös aus der Barkapitalerhöhung und der Gesamtnennbetrag der ausgegebenen bzw. angepassten Wandelschuldverschreibungen einen Gesamtbetrag in Summe von EUR 7.000.000,00 nicht überschreiten. Ferner beabsichtigt der Vorstand, von dieser Ermächtigung nur insoweit Gebrauch zu machen, dass im Ergebnis Wandelschuldverschreibungen aus der Wandelanleihe 2022/2026 und aufgrund der Ermächtigung ausgegebene neue Wandelschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag von maximal EUR 6.000.000,00 bestehen bzw. in neue Aktien gewandelt werden können.
ProSiebenSat.1 Media SE: MFE-MEDIAFOREUROPE erhöht die Gegenleistung für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre von ProSiebenSat.1
Unterföhring, 28. Juli 2025. MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. („MFE“) hat heute ihre Entscheidung bekanntgegeben, die Gegenleistung für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionär:innen der ProSiebenSat.1 Media SE zu erhöhen. Laut Mitteilung von MFE wird die Aktienkomponente der Gegenleistung von bislang 0,4 MFE-A-Aktien pro ProSiebenSat.1-Aktie um 0,9 MFE-A-Aktien auf insgesamt 1,3 MFE-A-Aktien je ProSiebenSat.1-Aktie erhöht. Die Barkomponente bleibt unverändert bei 4,48 Euro pro ProSiebenSat.1-Aktie.
Der Vorstand begrüßt die angekündigte Erhöhung der Angebotsgegenleistung, die das langfristig angelegte Investment und fortgesetzte Engagement von MFE in ProSiebenSat.1 unterstreicht.
Basierend auf dem Schlusskurs der MFE-A-Aktie an der Börse Euronext Mailand von 2,82 Euro am 25. Juli 2025, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Erhöhung, hat die erhöhte Gegenleistung einen impliziten Wert von circa 8,15 Euro pro ProSiebenSat.1-Aktie. Die Angebotsgegenleistung entspricht damit einer Prämie von circa 15,8 Prozent auf den Xetra-Schlusskurs der ProSiebenSat.1-Aktie von 7,04 Euro am 25. Juli 2025 und einer Prämie von circa 24,8 Prozent auf den Xetra-Schlusskurs von 6,53 Euro am 26. März 2025, dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des ursprünglichen MFE-Angebots. Das öffentliche Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots der PPF IM Limited bleibt unverändert bei 7,00 Euro in bar je ProSiebenSat.1-Aktie.
Nach Veröffentlichung und Prüfung der formellen Änderung des Angebots werden Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft ihre jeweils gesetzlich vorgeschriebene begründete Stellungnahme zu dem vom MFE angekündigten, geänderten Angebot abgeben.
Freitag, 25. Juli 2025
Accentro Real Estate AG: Unterzeichnung Lock-up Agreement, Vorlage Entwurf Sanierungsgutachten und Finalisierung Restrukturierungsplan einschließlich Neubesetzung Aufsichtsrat
Berlin, 25. Juli 2025 – Nach erzielter Einigung über die letzten offenen kommerziellen Punkte des zwischen der Accentro und der sogenannten Ad Hoc Gruppe vereinbarten Restrukturierungskonzepts, bestätigt durch ein im Entwurf vorliegendes Sanierungsgutachten nach IDW S6, hat der Vorstand heute die finale Fassung des Lock-up Agreements (inklusive eines Term Sheets, welches die wesentlichen Parameter des Restrukturierungskonzepts im Wesentlichen in der am 29. März 2025 bekannt gegebenen Form enthält) und die finale Fassung des Restrukturierungsplans verabschiedet. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand den Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) heute beim zuständigen Restrukturierungsgericht Berlin einreichen und einen Erörterungs- und Abstimmungstermin beantragen.
Basierend auf der finalen Unternehmensplanung wird Accentro nach Bestätigung des Restrukturierungsplans Neue Super Senior Anleihen in Höhe von EUR 77 Mio. mit einem Barzinssatz von 10 % pro Jahr und einer Fälligkeit am 31. Dezember 2027 (sofern nicht vorher zurückgezahlt) zur Refinanzierung der Überbrückungsanleihen, Bereitstellung zusätzlicher Betriebsmittel und Begleichung von Transaktionskosten ausgeben. Accentro kann sich entscheiden, die Zinsen nicht in bar, sondern in Form einer Sachleistung durch Erhöhung des ausstehenden Kapitalbetrags der Neuen Super Senior Anleihen zu zahlen.
Accentro geht davon aus, dass ein Gläubiger der Anleihe 2020/2026 das Recht haben wird, für jeweils 469 von ihm gehaltenen Anleihen 2020/2026 eine Neue Super Senior Anleihe zu zeichnen und ein Gläubiger der Anleihe 2021/2029 das Recht haben wird, für jeweils 5 von ihm gehaltenen Anleihen 2021/2029 eine Neue Super Senior Anleihe zu zeichnen. Zusätzlich berechtigt jede Neue Super Senior Anleihe jeden Gläubiger der Anleihe 2020/2026 zum Erwerb von 319 neuen Aktien der Accentro im Rahmen der Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechteausschluss aller Aktionäre mit Ausnahme von ADLER.
Eine Umsetzung bis zum 30. September 2025 unterstellt, wird der jeweils ausstehende Kapitalbetrag der Anleihe 2020/2026 und der Anleihe 2021/2029 (zusammen die „Ausstehenden Anleihen“) im Verhältnis von 32,68 % zu 67,32 % vorrangig besichertes Kapital mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2029 und unbesichertes, qualifiziert nachrangiges Kapital mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2034 aufgeteilt, während im Falle einer späteren Umsetzung die nach dem 30. September 2025 anfallenden Zinsen nur das unbesicherte, qualifiziert nachrangige Kapital erhöhen.
Die Neuen Super Senior Anleihen und die Ausstehenden Anleihen sehen das folgende Konzept einer kumulativen Pflichtrückzahlung vor:
- Im Einklang mit der aktuellen Laufzeit der Ausstehenden Anleihen ist ACCENTRO verpflichtet, die Neuen Super Senior Anleihen und die Ausstehenden Anleihen aus den Nettoerlösen der Verkäufe von Anlageimmobilien sowie aus der Realisierung bestimmter Forderungen vorzeitig zurückzuzahlen, vorbehaltlich bestimmter Schwellenwerte und der Einhaltung der im Sanierungsgutachten festgelegten Mindestliquiditätsanforderungen.
- Die verfügbaren Erlöse werden für Rückzahlungen der Neuen Super Senior Anleihen an bestimmten Tagen jedes Kalenderjahres zuzüglich einer bestimmten Mindestrendite verwendet, was zu einer Gesamtrendite auf das investierte Kapital von 110 % für Rückzahlungen nach den ersten sechs Monaten, 120 % für Rückzahlungen nach 12 Monaten, 130 % für Rückzahlungen nach 18 Monaten, 140 % für Rückzahlungen nach 24 Monaten und 145 % für Rückzahlungen danach führt.
- Rückzahlungen auf den vorrangig besicherten Kapitalbetrag der Ausstehenden Anleihen können erst erfolgen, wenn die Neuen Super Senior Anleihen (und etwaige Mindestrenditeanforderungen darauf) vollständig bezahlt wurden. Eine verpflichtende Rückzahlung des unbesicherten, qualifiziert nachrangigen Kapitalbetrages der Ausstehenden Anleihen ist nicht erforderlich.
Im Übrigen sieht der Restrukturierungsplan im Wesentlichen die Schaffung der bereits mit Mitteilung vom 29. März 2025 genannten Eigen- und Fremdkapitalstruktur vor. Ergänzend beinhaltet der Restrukturierungsplan nunmehr die Abberufung der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder und die Bestellung von Lenny Lionel Michel, Paul Sisak sowie Dr. Nedim Cen in den Aufsichtsrat.
Noratis AG: Noratis AG und IMMOWERK vereinbaren Nachtrag zur Investitionsvereinbarung unter aufschiebender Bedingung/Barmittel i.H.v. 16,0 Mio. Euro werden bis Ende Dez. 2025 zur Verfügung gestellt
Eschborn, 25. Juli 2025 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) und die ImmoWerk Holding GmbH haben sich darauf verständigt, den in der Investitionsvereinbarung (vgl. Ad hoc-Mitteilung vom 5.3.2025) vereinbarten Zeitplan zur Einbringung der Barmittel in Höhe von 16,0 Mio. Euro in die Noratis AG abzuändern. Statt bis Ende Juli 2025 wird die Einbringung der Barmittel nunmehr bis Ende Dezember 2025 erfolgen.
Der Nachtrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Merz Real Estate GmbH & Co. KG gegenüber der Noratis AG erklärt, dass sämtliche Ansprüche der Noratis AG gegenüber der Merz Real Estate GmbH & Co. KG aus der Investoren- und Festbezugsvereinbarung vom 2. Juli 2024/14. August 2024 durch den Abschluss des Nachtrags nicht berührt werden und dass die Ansprüche der Noratis AG gegenüber der Merz Real Estate GmbH & Co. KG erst mit der der vollständigen Einbringung von Barmitteln in Höhe von mindestens EUR 16.000.000 durch die ImmoWerk Holding GmbH in die Noratis AG bis Ende Dezember 2025 entfallen.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- 4SC AG: geplanter Kapitalschnitt mit Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, fusionskontrollrechtliche Freigabe erfolgt, Squeeze-out soll folgen
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- artnet AG: öffentliches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
- Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
- Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot für Stamm- und Vorzugsaktien
- CECONOMY AG: ggf. Übernahmeangebot durch JD.com
- Cliq Digital AG: “Potenzielles Teilrückkaufangebot“, Überlegungen zu einem Delisting
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot der Caesar BidCo GmbH (CVC), nunmehr Delisting zum Ablauf des 24. Juni 2025
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, folgt Squeeze-out?
- DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, nunmehr vergleichsweise beigelegt
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
- Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, Eintragung des Beschlusses am 13. Mai 2025 (Fristende: 13. August 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025
- Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie, jetzt neues Erwerbsangebot
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH
- New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Hauptversammlung am 23. Juni 2025
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting-Erwerbsangebot, am 24.Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB), Hauptversammlung voraussichtlich im 4. Quartal 2025
SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025
- STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Eintragung im Handelsregister am 23. Mai 2025 (Fristende: 24. August 2025)
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025)
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners) zu EUR 10,57 je Aktie
- Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
Donnerstag, 24. Juli 2025
CECONOMY AG: CECONOMY AG bestätigt fortgeschrittene Verhandlungen mit JD.com
Vor dem Hintergrund aktueller Presseberichterstattung bestätigt die CECONOMY AG (“CECONOMY“) fortgeschrittene Verhandlungen mit JD.com (“JD“) über eine mögliche öffentliche Übernahme von CECONOMY durch JD.
JD zieht in Erwägung, den Aktionären von CECONOMY ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots für sämtliche auf den Inhaber lautende Stammaktien nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu unterbreiten und einen Preis in Höhe von EUR 4,60 je Stammaktie anzubieten (“Angebot“).
Rechtlich bindende Vereinbarungen wurden bislang nicht unterzeichnet. Zurzeit ist für CECONOMY daher nicht absehbar, ob es tatsächlich zu einem Übernahmeangebot kommen wird oder nicht.
PharmaSGP Holding SE: FUTRUE GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding
Gräfelfing, 24. Juli 2025 – Die FUTRUE GmbH hat der PharmaSGP Holding SE (ISIN: DE000A2P4LJ5) heute mitgeteilt, dass ihr mehr als 95 % der Aktien an der PharmaSGP Holding SE im Sinne von § 327a AktG gehören.
Ferner hat die FUTRUE GmbH der PharmaSGP Holding SE heute das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle (sog. Squeeze-out).
Wie auch in der Ad-hoc Mitteilung der PharmaSGP Holding SE vom 10. Juni 2025 bekanntgemacht, hat die FUTRUE GmbH die Absicht, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE im Sinne des § 327a AktG (ggf. in Verbindung mit § 62 Abs. 5 UmwG) durchzuführen, bereits im Rahmen der Veröffentlichung ihrer Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots an die Aktionäre der PharmaSGP Holding SE am 10. Juni 2025 bekanntgegeben.
Die Höhe der Barabfindung im Rahmen des Squeeze-out steht noch nicht fest; diese wird durch die FUTRUE GmbH nach Vornahme der hierfür notwendigen Bewertung der PharmaSGP Holding SE mitgeteilt werden. Danach wird die PharmaSGP Holding SE im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Fassung des Übertragungsbeschlusses entscheiden.
4SC AG: Kapitalschnitt mit Kapitalherabsetzung auf Null und gleichzeitiger Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht geplant
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
- Maßnahmen sollen durch ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. September 2025 beschlossen werden
- Kapitalherabsetzung wird zum Delisting der Gesellschaft führen
- Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von insgesamt rund 2,7 Mio. neue Aktien, die den Aktionären im Verhältnis 4:1 zum Bezug angeboten werden; Bezugspreis beträgt EUR 1,00 je neuer Aktie zzgl. eines Aufschlags von maximal 5 %
- Großaktionäre haben Zeichnungszusagen für den vollen Kapitalerhöhungsbetrag abgegeben
- Zuführung neuen Kapitals dient Finanzierung laufender Kosten der Gesellschaft für Übergangszeitraum zur Prüfung einer strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft durch Ausstattung mit neuem Geschäft, durch welches sich künftig ggf. auch bestehende ertragsteuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft nutzen lassen
- Durchführung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Erteilung einer verbindlichen Auskunft des zuständigen Finanzamts zur rechtlichen Absicherung, dass bestehende ertragsteuerliche Verlustvorträge der Gesellschaft von den geplanten Kapitalmaßnahmen unberührt bleiben
Planegg-Martinsried, Deutschland, 23. Juli 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der 4SC AG („4SC“) (Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard, ISIN: DE000A3E5C40) haben heute beschlossen, der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung einen Kapitalschnitt mit Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf Null zur Deckung von Verlusten und gleichzeitiger Barkapitalerhöhung von Null auf EUR 2.726.522 durch Ausgabe von insgesamt 2.726.522 neuen Aktien zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Sämtliche neuen Aktien sollen den Aktionären im Verhältnis von 4:1 (eine neue Aktie für je vier bestehende Aktien) zum Bezugspreis von EUR 1,00 je neuer Aktie zuzüglich eines Aufschlags von maximal 5 % zum Bezug angeboten werden. Der Aufschlag dient der Deckung von Gebühren, Kosten und Auslagen der mit der Abwicklung der Kapitalmaßnahmen zu beauftragenden Emissionsbank. Die beiden Großaktionäre der 4SC haben heute gegenüber der Gesellschaft verbindliche Zeichnungszusagen für den vollen Kapitalerhöhungsbetrag abgegeben. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet am 19. September 2025 statt und wird heute einberufen.
Wie bereits bekanntgegeben, hat 4SC vor dem Hintergrund der negativen Empfehlung des Ausschusses für Humanmedizin (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zum Antrag auf Markzulassung von Resminostat (Kinselby) entschieden, die Entwicklung und Kommerzialisierung ihres einzigen verbleibenden Medikamentenkandidaten Resminostat (Kinselby) einzustellen. Damit verfügt 4SC über kein eigenes operatives Geschäft mehr.
Der Halbjahresabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2025 wird auf Grundlage vorläufiger Zahlen ein negatives bilanzielles Eigenkapital (HGB) in der Größenordnung von rund EUR – 2,6 Millionen aufweisen. Die vorhandenen liquiden Mittel der Gesellschaft reichen aus, um die prognostizierten Kosten einer bis zum 4. Quartal 2026 abgeschlossenen geordneten Liquidation zu decken. Die Aktien der Gesellschaft haben allerdings vor dem Hintergrund der Bilanzsituation der Gesellschaft bereits heute keinen inneren Wert mehr. Im Falle einer Liquidation der Gesellschaft erwartet der Vorstand, dass 4SC allenfalls einen geringen Teil der ausstehenden nachrangigen Gesellschafterdarlehen zurückzahlen kann. Es verbliebe kein Liquidationsüberschuss, der an die Aktionäre von 4SC ausgeschüttet werden könnte.
Die Gesellschaft verfügt jedoch über ertragsteuerliche Verlustvorträge, die nicht übertragbar sind und im Falle einer Liquidation der Gesellschaft verloren gehen würden. Ihr derzeitiger Umfang ist nicht verbindlich festgestellt und hängt unter anderem von in der Vergangenheit erfolgten Änderungen in den von Aktionären unmittelbar und mittelbar gehaltenen Beteiligungen an der 4SC ab. Mit der geplanten Zuführung neuen Kapitals soll der Gesellschaft ausreichend Zeit zur Prüfung von Möglichkeiten einer strategischen Neuausrichtung durch Ausstattung mit neuem Geschäft verschafft werden, durch welche die Gesellschaft künftig ggf. auch die steuerlichen Verlustvorträge nutzen könnte. Das neu zugeführte Kapital dient der Finanzierung der laufenden Kosten der Gesellschaft während dieses Übergangszeitraums. Es ist nicht zur Investition bestimmt und wird voraussichtlich nicht zu einer nachhaltig positiven Eigenkapitalposition der Gesellschaft führen. Die Ausstattung mit neuem Geschäft wird vielmehr vom positiven Ausgang der Prüfung abhängen und eine weitere Zuführung von Eigenkapital sowie möglicherweise auch einen weiteren Kapitalschnitt (ggf. auch durch eine weitere Kapitalherabsetzung auf Null) erfordern. Der Hauptaktionär der 4SC, dessen fortbestehende Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft Voraussetzung für die Erhaltung der genannten Verlustvorträge ist, unterstützt das Vorhaben.
Der vorgeschlagene Kapitalschnitt ermöglicht die geplante Zuführung neuen Kapitals mit Vorrang gegenüber den bestehenden Aktien, die durch die Kapitalherabsetzung auf Null entfallen werden. Aktionäre, die sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligen, scheiden infolge der Kapitalherabsetzung aus der Gesellschaft aus. Ferner wird die Kapitalherabsetzung auf Null von Amts wegen zum Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel im regulierten Markt durch die Frankfurter Wertpapierbörse führen (Delisting). Eine erneute Börsenzulassung der neuen Aktien ist nicht geplant. Damit entfallen für die Gesellschaft künftig laufende Kosten, die mit der Börsenzulassung und den daran anknüpfenden gesetzlichen Pflichten verbunden sind.
Zur rechtlichen Absicherung, dass die geplanten Kapitalmaßnahmen bestehende ertragsteuerliche Verlustvorträge unberührt lassen, beabsichtigt die Gesellschaft beim zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft einzuholen. Die Umsetzung der Kapitalmaßnahmen wird unter dem Vorbehalt der Erteilung der entsprechenden verbindlichen Auskunft stehen.
Mittwoch, 23. Juli 2025
BAG-Urteil: Rechtsprechung stärkt Attraktivität von Börsenmänteln
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit drei Grundsatzentscheidungen vom 26. November 2024 (Az. 1 ABR 37/20, 1 ABR 3/23 und 1 ABR 6/23) für klare Verhältnisse gesorgt: Europäische Aktiengesellschaften (SEs – Societas Europaea), die bei ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigen, unterliegen nicht der Pflicht zur Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens, selbst wenn später Personal eingestellt oder zugeordnet wird.
Diese Entscheidung schafft erhebliche Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren, deren Investitionsentscheidungen von mitbestimmungsfreien Strukturen abhängen.
Vorteile im Überblick:
Auch das Missbrauchsverbot des § 43 SEBG greift laut BAG nur unter engen Voraussetzungen. Selbst im Missbrauchsfall besteht nach Ansicht des Gerichts keine Verpflichtung zur nachträglichen Mitbestimmungseinführung – ein bedeutsames Signal für die Gestaltung von SE-Strukturen in dynamischen Märkten.
Die aktuellen BAG-Urteile positionieren börsengelistete, bei Gründung arbeitnehmerlose SEs als besonders attraktive Plattform für Börsengänge, Unternehmenskäufe und strategische Neuausrichtungen – mit einem klaren Plus an Flexibilität, Effizienz und Rechtssicherheit.
Auch die Instant IPO setzt auf SE-Börsenmäntel, die exakt den Voraussetzungen der aktuellen BAG-Rechtsprechung entsprechen. Die angebotenen Börsenmäntel wurden mitbestimmungsfrei gegründet und erfüllen die Voraussetzungen, um dauerhaft ohne Nachholungspflicht der Mitbestimmung übernommen und betrieben zu werden. Damit bietet Instant IPO nicht nur eine rechtlich belastbare, sondern auch eine besonders schnelle und effiziente Struktur für Börsengänge und Unternehmensübernahmen – ganz im Sinne der arbeitsrechtlichen Klarstellung durch das BAG.
Weitere Informationen zu Börsenmänteln finden sie unter www.instant-ipo.de.
FutureSmart Holdings AG: Strategische Übernahme, Kooperation mit globaler Bildungsgruppe, neue Produktionsstätte, Start „Projekt 1.000“
Highlights der aktuellen Entwicklungen:
- Strategische Übernahme in Vorbereitung – voraussichtlicher Ergebnisbeitrag von 250.000 EUR p.a.
- Vorstand bekräftigt Kurspotential der Aktie – Ziel: Rückkehr zur Erstnotiz von 5,00 EUR
- „Projekt 1.000“ gestartet – Versand personalisierter cloudbasierter Werbemittel an 1.000 Entscheider
- Produktionskapazitäten deutlich ausgeweitet – neue Fertigung in Portugal eröffnet
- Verhandlungen mit globaler Bildungsgruppe – Ziel: Digitalisierung an 65 Privatschulen weltweit
- Hauptversammlungssaison gestartet – FutureSmart-Lösungen erstmals im großflächigen Einsatz
Strategische Übernahme zur Geschäftsfelderweiterung
Die FutureSmart Holdings AG (ISIN DE000A3DU5V8) befindet sich in fortgeschrittenen Gesprächen über den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an einem Finanzdienstleister mit Fokus auf Aktionärsversammlungen und Investor Relations. Das Ziel der geplanten Transaktion ist die Ausweitung des Geschäftsbereichs HV-Dienstleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe.
Im Fall einer erfolgreichen Übernahme rechnet der Vorstand mit einem zusätzlichen Jahresumsatz im niedrigen siebenstelligen Bereich sowie einem positiven Ergebnisbeitrag in Höhe von rund 250.000 EUR nach Steuern. Der Abschluss der Verhandlungen wird kurzfristig erwartet.
- Zielgesellschaft: Etablierter Anbieter von Investor Relations und HV-Dienstleistungen
- Erwarteter Umsatzbeitrag: niedriger siebenstelliger Bereich
- Voraussichtlicher Ergebniszuwachs: 250.000 EUR p.a.
- Abschluss der Verhandlungen: zeitnah erwartet
Kooperation mit Bildungsgruppe im K–12-Segment in Vorbereitung
In Zusammenarbeit mit einem weltweit aktiven Anbieter von Bildungseinrichtungen verhandelt die FutureSmart Gruppe aktuell über eine Kooperation mit dem Ziel, 65 Bildunseinrichtungen in 11 Ländern mit insgesamt knapp 50.000 Schülern mit den Cloud2Go Lösungen auszustatten. Der Abschluss der Gespräche ist für den Start des neuen Schuljahres geplant.
Alexander Coenen, Geschäftsführer der Cloud2Go GmbH kommentiert: „Diese Kooperation kann einen wichtigen Meilenstein in der Firmengeschichte markieren, denn wir würden damit nicht nur in das Bildssegment einsteigen – ein Bereich, der meiner Meinung nach sehr gut zu unseren Lösungen passt – wir würden darüber hinaus Zugang zu den Eltern der Schüler dieser Privatschulen erhalten, die gröβtenteils selbständige Unternehmer sind, und ebenfalls Bedarf an unseren Produkten haben. Das Umsatzpotential liegt somit im deutlich siebenstelligen Bereich.“
Cloud2Go startet „Projekt 1.000“ und adressiert starkes Marktvolumen
Laut dem Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) lag der Umsatz der Werbeartikelbranche in Deutschland im vergangenen Jahr bei rund 3,33 Milliarden Euro.
Die gängisten Werbeartikel in Deutschland (und auch weltweit) sind sogenannte Streuartikel – also kleine, günstige Produkte, die in großen Mengen verteilt werden und oft mit dem Firmenlogo bedruckt sind.
USB-Sticks und Tech-Gadgets stehen dabei laut Lebensmittelpraxis.de mit einem geschätzten jährlichen Umsatz von 320 Mio. EUR an zweiter Stelle der Wunschliste bei Konsumenten.
Die Tochtergesellschaft Cloud2Go GmbH hat ihr neues Konzept zur digitalen Kundenakquise gestartet. Mit personalisierten cloudbasierten Smartcards sollen täglich neu gegründete Unternehmen erreicht werden – ein Markt mit rund 1.600 Neugründungen pro Tag in Deutschland.
- Umsatzpotenzial: rund 5 Mio. EUR p.a.
- Pilotlauf gestartet mit 1.000 Empfängern im aktuellen Quartal
- Smartcards bieten 3 Monate kostenlosen Cloudzugang, danach kostenpflichtige Freischaltung
Die neue Produktionsstätte in Portugal erhöht die monatliche Fertigungskapazität um bis zu 25.000 Karten und sichert langfristig skalierbares Wachstum.
Beginn der Hauptversammlungsaison
Der August ist traditionell der Monat in dem die Hauptversammlungen der meisten börsennotierten Gesellschaften stattfinden. So halten auch die ersten Kunden der FutureSmart Gruppe ihre Hauptversammlung im August ab. Um die innovativen Lösungen der FutureSmart Gruppe - mit NFC-basierten Stimmkarten, Echtzeit-Anzeige der Abstimmungsergebnisse, automatischer Präsenzerfassung von Zu- und Abgängen mittels NFC Check-in und Check-out und der umweltfreundlichen und nachhaltigen Weitergabe von Präsentationen und Geschäftsberichten über die eigene Cloud - weiter am Markt zu etablieren, werden die Hauptversammlungen dazu genutzt entsprechendes Film- und Videomaterial zu erstellen, das dann in einer zielgerichteten Werbeaktion potentiellen Kunden im Bereich der HV-Dienstleistungen vorgestellt werden soll. Auch aus dem Bereich der Dienstleistungen rund um die Hauptversammlung erwartet die FutureSmart Gruppe für das kommende Geschäftsjahr einen deutlichen Umsatz- und Ergebnisbeitrag.
Produkthighlights und Alleinstellungsmerkmale:
- NFC-Stimmkarten & automatischer Check-in/out
- Echtzeit-Abstimmungsergebnisse
- Cloudbasierte Bereitstellung aller Unterlagen
Signifikantes Erholungspotential der Aktie:
Andreas Franz, Vorstand der FutureSmart Holdings AG, erklärt:
„Dank einiger unserer Ankerinvestoren konnte der anfängliche Kursrückgang abgefedert werden – der Kurs hat einen Boden gebildet. Basierend auf der aktuellen Entwicklung und den immensen Zukunftspotentialen birgt das derzeitige Kursniveau meiner Meinung nach ebenfalls immenses Erholungspotential. Wir werden zumindest alle Hebel in Bewegung setzen, um das durch Gutachten gestützte Niveau der Erstnotiz bei 5,00 EUR wieder zu erreichen.“
Über FutureSmart Holdings AG
Die FutureSmart Holdings AG ist eine technologiegetriebene Beteiligungsgesellschaft mit Fokus auf digitale Infrastruktur, innovative Cloudlösungen und skalierbare Geschäftsmodelle. Ziel ist es, durch organisches Wachstum und strategische Mehrheitsbeteiligungen langfristig Wert für Aktionäre zu schaffen.
ams-OSRAM AG: ams OSRAM platziert €500 Mio. 2029er Anleihen, um ausstehende OSRAM-Aktien vorzufinanzieren und €150 Mio. der 2027er Wandelanleihe zurückzukaufen, und berichtet solide vorläufige Q2 Ergebnisse
- Privatplatzierung von weiteren vorrangigen Anleihen in Teilbeträgen von EUR 200 Mio. zu 10,5 % und USD 350 Mio. zu 12,25 % mit Fälligkeit 2029
- Ca. EUR 350 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme sind hauptsächlich für die vorzeitige langfristige Vorfinanzierung von in größerem Umfang erwarteten Andienungen von ausstehenden OSRAM-Aktien vorgesehen
- Ca. EUR 150 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme sind hauptsächlich für Teilrückkaufsangebote der ausstehenden Wandelanleihe mit Fälligkeit 2027 vorgesehen, abhängig vom Marktumfeld
- Q2/25 (vorläufig): Umsatz EUR 775 Mio. und 18,8 % ber. EBITDA-Marge, auf dem Mittelpunkt der Erwartungsspanne
- Q2/25 (vorläufig): FCF (einschließlich gezahlter Nettozinsen) leicht negativ mit minus EUR 14 Mio.
- H1/25: Neugeschäft (Design-Wins) im Halbleiterbereich voll im Plan mit rund EUR 2,5 Mrd. in H1/25
- Q3/25: Erwarteter Umsatz von EUR 790 – 890 Mio. bei einer EBITDA-Marge von 19,5 % +/-1,5 %, auf Basis eines EUR/USD Kurses von 1.16
- GJ25: Ausblick auf verbesserte Profitabilität und freien Cashflow (FCF, inkl. Nettozinsen) von mehr als EUR 100 Mio. bestätigt
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (23. Juli 2025) -- ams OSRAM platziert €500 Mio. 2029er Anleihen, um ausstehende OSRAM Aktien vorzufinanzieren und €150 Mio. der 2027er Wandelanleihe zurückzukaufen, und berichtet solide vorläufige Q2 Ergebnisse
„Unser Plan zur beschleunigten Entschuldung kommt gut voran. Aber wir denken bereits an die absehbare, letztinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren zum fairen Ausgleich für die OSRAM-Minderheitsaktionäre. Deshalb haben wir im Rahmen einer Privatplatzierung zusätzliche vorrangige EUR- und USD-Anleihen mit Fälligkeit 2029 begeben, um größere Andienungen ausstehender OSRAM-Minderheitsanteile vorzufinanzieren“, sagte Rainer Irle, CFO von ams OSRAM.
ams OSRAM hat erfolgreich vorrangige unbesicherte Euro- und US-Dollar-Anleihen im Gesamtgegenwert von rund EUR 500 Mio., mit Fälligkeit 2029 bei ausgewählten Investoren platziert.
Die zusätzlichen Euro-Anleihen im Umfang von EUR 200 Mio. haben einen Kupon von 10,5 % und wurden zu einem Preis von EUR 104,00 begeben. Die zusätzlichen US-Dollar-Anleihen im Umfang von
USD 350 Mio. haben einen Kupon von 12,25 % und wurden zu einem Preis von USD 104,75 begeben.
ams OSRAM beabsichtigt, ca. EUR 350 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme der Erlöse aus der Privatplatzierung dieser vorrangigen Anleihen primär zur Vorfinanzierung potenzieller umfangreicher Ausübungen der Put-Optionen der verbleibenden OSRAM-Minderheitsaktionäre zu nutzen und hat dabei von den derzeit günstigen Marktbedingungen profitiert. Die OSRAM-Put-Optionen verfallen zwei Monate nach Veröffentlichung der endgültigen Entscheidung im Spruchverfahren. Das Unternehmen geht davon aus, dass es nach der gerichtlichen Entscheidung zu umfangreichen Ausübungen dieser Put-Optionen kommen wird, wie es in solchen Situationen üblich ist. EUR 50 Mio. werden zur Rückzahlung einer temporären Ziehung der revolvierenden Kreditlinie (Revolving Credit Facility, RCF) verwendet, die im zweiten Quartal 2025 in Anspruch genommen wurde, um den größten Teil der im ersten Halbjahr 2025 ausgeübten OSRAM-Put-Optionen zu bedienen. Die RCF dient primär dazu, genau solche Put-Options-Ausübungen vorübergehend zu finanzieren. Die übrigen Erlöse von ca. EUR 150 Mio. (äquivalent) der Gesamtsumme aus der Platzierung der zusätzlichen vorrangigen Anleihen, die nicht zur Vorfinanzierung von OSRAM-Put-Optionen verwendet werden, sind potenziellen Teil-Rückkaufangeboten für die ausstehenden Wandelanleihen mit Fälligkeit 2027 vorbehalten – abhängig vom jeweiligen Marktumfeld.
Der Abschluss der Privatplatzierung und die Ausgabe der zusätzlichen vorrangigen Anleihen wird am oder um den 29. Juli 2025 erwartet, vorbehaltlich der für ähnliche Transaktionen üblichen aufschiebenden Bedingungen.
Vorläufige Ergebnisse 2. Quartal 2025
Im Zusammenhang mit der Privatplatzierung von vorrangigen Euro- und US-Dollar-Anleihen mit Fälligkeit 2029 gibt ams OSRAM auch vorläufige und ungeprüfte Ergebnisse für das zweite Quartal bekannt.
Konzernumsatz
Der Konzern erzielte im zweiten Quartal 2025 einen Umsatz von EUR 775 Mio. und liegt damit im mittleren Bereich der prognostizierten Spanne von EUR 725 bis 825 Mio. Der schwächere US-Dollar wirkte sich im Vergleich zum Vorquartal mit rund minus EUR 35 Mio. negativ auf den Umsatz aus.
Bereinigtes Konzernergebnis (EBITDA)
Das bereinigte EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, bereinigt um Sondereffekte) lag im zweiten Quartal 2025 bei EUR 145 Mio. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 18,8 % und damit leicht über der Mitte der prognostizierten Spanne von 18,5 % +/- 1,5 %.
Free Cash Flow
Free Cash Flow – definiert als operativer Cashflow inklusive gezahlter Nettozinsen abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit (CAPEX) zuzüglich Erlösen aus Desinvestitionen – war im zweiten Quartal 2025 mit minus EUR 14 Mio. leicht negativ und verbesserte sich damit gegenüber dem ersten Quartal 2025.
Vorläufiger Ausblick 3. Quartal 2025
Konzernumsatz
Das Unternehmen erwartet für das dritte Quartal einen Konzernumsatz in einer Spanne von EUR 790 bis 890 Mio., ausgehend von einem EUR/USD-Wechselkurs von 1,16. Der Einfluss des schwächeren US-Dollars auf den Umsatz im Vergleich zum Jahresbeginn liegt dabei im mittleren zweistelligen Millionen-Euro-Bereich.
Bereinigtes Konzernergebnis (EBITDA)
Das Unternehmen erwartet, dass das bereinigte EBITDA im dritten Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal auf 19,5 % +/-1,5 % ansteigt. Grundlage hierfür sind steigende Umsätze sowie die reibungslose und schneller als geplante Umsetzung des strategischen Effizienzprogramms „Re-establish the Base“.
Free Cash Flow – GJ 2025
Für das gesamte Geschäftsjahr rechnet das Unternehmen weiterhin mit einem positiven Free Cash Flow (einschließlich gezahlter Nettozinsen) von mehr als EUR 100 Mio.
Wichtiger Hinweis:
Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der zusätzlichen 10,5 % vorrangigen Schuldverschreibungen über 200 Millionen Euro mit Fälligkeit 2029 und zusätzlichen 12,25 % vorrangigen Schuldverschreibungen über 350 Millionen US-Dollar mit Fälligkeit 2029 oder sonstiger Wertpapiere (zusammen die „Wertpapiere“) dar. Sie stellt auch kein Angebot, keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder einen Verkauf in einer anderen Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre. (...)
Dienstag, 22. Juli 2025
CPI Europe AG: Änderungen im Vorstand
Wien, 22. Juni 2025
Radka Doehring und der Aufsichtsrat der CPI Europe AG haben sich heute einvernehmlich darauf verständigt, dass Radka Doehring mit 31. Juli 2025 aus dem Vorstand ausscheiden wird.
Die Änderung erfolgt aus persönlichen Gründen und Radka Doehring wird weiterhin für die Gesellschaft tätig sein und die Funktion der Prokuristin übernehmen.
Die Vorstandsagenden von Radka Doehring werden bis auf Weiteres vom Vorstandsmitglied Pavel Měchura übernommen.
Der Aufsichtsrat hat die Suche nach potenziellen Vorstandskandidaten aufgenommen.
Leonardo Art Holdings GmbH: Beowolff Capital begrüßt Unterstützung des Vorstands und Aufsichtsrats von artnet für Übernahme- und Delisting-Angebot
Pressemitteilung
NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE
- Vorstand und Aufsichtsrat von artnet haben heute ihre begründete Stellungnahme veröffentlicht und sprechen sich für das Übernahme- und Delisting-Angebot aus
- Beowolff Capital schätzt den konstruktiven Dialog mit dem Vorstand und Aufsichtsrat von artnet und begrüßt deren Unterstützung
- Beowolff Capital setzt weiterhin auf die langfristige Entwicklung von artnet in einem privaten Marktumfeld
- Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, ihre Aktien bis zum 5. August 2025 zu einem Barpreis von 11,25 € je Aktie anzudienen
London, Großbritannien – 22. Juli 2025: Leonardo Art Holdings GmbH (“Leonardo Art Holdings“), eine Investmentgesellschaft, die von Beowolff Capital Management Ltd. (zusammen, „Beowolff Capital”) beraten wird, begrüßt die von Vorstand und Aufsichtsrat der artnet AG („artnet“) veröffentlichte begründete Stellungnahme für das laufende freiwillige öffentliche Übernahme- und Delisting-Angebot von Beowolff Capital für artnet (das „Angebot“).
In ihrer Stellungnahme empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat von artnet den Aktionären, das Angebot in Höhe von 11,25 € je artnet-Aktie (der „Angebotspreis“) anzunehmen. Sie begründen dies mit der überzeugenden strategischen Entscheidung, artnet in ein privat geführtes Unternehmen mit einem stabilen, langfristigen Aktionär zu überführen. Darüber hinaus verweisen sie auf die finanzielle Attraktivität des Angebots, einschließlich der signifikanten Prämie für die Aktionäre. Zudem sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass artnet als privat geführtes Unternehmen seine Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit ohne den kurzfristigen Druck und die Kosten einer Börsennotierung fokussierter voranbringen kann.
Beowolff Capital begrüßt den konstruktiven Austausch mit Vorstand und Aufsichtsrat von artnet sowie deren deutliche Unterstützung des Angebots. Das Unternehmen schätzt das Vertrauen, das Vorstand und Aufsichtsrat von artnet dem Angebot sowie der langfristigen Vision von Beowolff Capital für die zukünftige Entwicklung von artnet entgegenbringen. Beowolff Capital bleibt entschlossen, die langfristige Entwicklung sowie die führende Rolle von artnet im globalen digitalen Kunstmarkt zu unterstützen.
Aktionäre von artnet haben die Möglichkeit, durch die Andienung ihrer Aktien im Rahmen des Angebots den Wert ihrer Beteiligung unmittelbar vor dem Delisting mit einer signifikanten Prämie von ca. 97 % auf den XETRA-Schlusskurs von artnet am 3. März 2025 zu realisieren. Die Annahmefrist läuft am Ende des 5. August 2025 aus, gefolgt von einer weiteren Annahmefrist. Das Delisting wird zum Ende der weiteren Annahmefrist am 22. August 2025 erwartet.
Beowolff Capital hat sich durch Aktienkäufe und verbindliche Vereinbarungen mit Aktionären bereits einen Anteil von mehr als 89 % an artnet gesichert.
Die Angebotsunterlage und andere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot sind auf der folgenden Website veröffentlicht: www.leonardo-offer.com.
Berater
Beowolff Capital wird von ParkView Partners als exklusivem Finanzberater und Kirkland & Ellis als Rechtsberater bei der Transaktion unterstützt.
artnet AG: Vorstand und Aufsichtsrat von artnet empfehlen die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots der Leonardo Art Holdings GmbH
- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zu dem Übernahme- und Delisting-Angebot der Leonardo Art Holdings GmbH veröffentlicht
- Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen das Angebot, das im besten Interesse von artnet und ihren Stakeholdern ist, und empfehlen den Aktionären von artnet die Annahme des Angebots
- Angebotspreis von EUR 11,25 je Aktie wird als angemessen bewertet
- Delisting mit Ablauf der weiteren Annahmefrist des Angebots
Berlin/New York, 22 Juli 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der artnet AG („artnet“ oder „Gesellschaft”) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) zu dem freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebot der Leonardo Art Holdings GmbH („Bieterin“) an die Aktionäre von artnet („Angebot“) veröffentlicht („Begründete Stellungnahme“). Die Bieterin ist eine Holdinggesellschaft, welche durch die Beowolff Capital Management Ltd. („Beowolff Capital“) beraten wird.
Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung und Bewertung der von der Bieterin veröffentlichten Angebotsunterlage zu dem Angebot unterstützen der Vorstand und der Aufsichtsrat das Angebot, das im besten Interesse von artnet und ihren Stakeholdern ist, und empfehlen allen Aktionären von artnet die Annahme des Angebots.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, eine langfristige und stabile Eigentümerstruktur für artnet zu etablieren. Diese soll es der Gesellschaft ermöglichen, ihren strategischen Fahrplan außerhalb der Beschränkungen des Kapitalmarkts wirksamer zu verfolgen, indem das Wachstum in allen Kernsegmenten durch die Expertise des artnet-Managements in Zusammenarbeit mit Beowolff Capital beschleunigt wird. Der hierfür erforderliche Widerruf der Zulassung der Aktien von artnet („artnet-Aktien“) zum Handel am regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) soll artnet zudem erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das Angebot und das Delisting ist die zwischen artnet und der Bieterin bereits am 27. Mai 2025 abgeschlossene Investment- und Delisting-Vereinbarung, welche die wesentlichen Bestimmungen des Angebots unter besonderer Berücksichtigung des Delisting, sowie die gemeinsamen Absichten und das gemeinsame Verständnis in Bezug auf die künftige Zusammenarbeit und Strategie beinhaltet.
Darüber hinaus erachten Vorstand und Aufsichtsrat von artnet den Angebotspreis von EUR 11,25 je artnet-Aktie für angemessen. Bei der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat von RSM Ebner Stolz beraten, die eine Fairness Opinion vorgelegt haben, welche die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigt und der Begründeten Stellungnahme beigefügt ist.
Die Bieterin hat sich durch Aktienkäufe und verbindliche Vereinbarungen mit Aktionären zusammen bereits einen Anteil von mehr als 89% der artnet-Aktien gesichert.
Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 8. Juli 2025 begonnen und endet am 5. August 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Aktionäre von artnet können das Angebot über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre artnet-Aktien anzudienen. Als Übernahme- und Delisting-Angebot unterliegt das Angebot keinen Angebotsbedingungen. Weitere Einzelheiten zu dem Angebot können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite www.leonardo-offer.com abrufbar ist.
Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich der Treuepflichten des Vorstands, verpflichtet, den Antrag auf das Delisting nicht später als zwei Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen und diesen Antrag so zu stellen, dass das Delisting mit Ablauf der weiteren Annahmefrist des Angebots und im Einklang mit allen von der Frankfurter Wertpapierbörse auferlegten zeitlichen Anforderungen erfolgt. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft in der Investment- und Delisting-Vereinbarung verpflichtet, keine Anträge auf Zulassung der artnet-Aktien zu einem regulierten Markt einer Börse zu stellen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Einbeziehung der artnet-Aktien in den Freiverkehr einer Börse oder eines multilateralen Handelssystems oder eines organisierten Handelssystems im Sinne der Marktmissbrauchsverordnung zu veranlassen oder zu unterstützen.
Die Begründete Stellungnahme ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.artnet.com/investor-relations/ im Bereich "Übernahme- und Delisting-Angebot". Exemplare der Begründeten Stellungnahme sowie etwaiger Ergänzungen und/oder zusätzlicher Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Angebots werden zudem bei der Gesellschaft (artnet AG, Niebuhrstraße 78 10629 Berlin, Deutschland) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Bestellung auch möglich unter der Telefonnummer +49 (0)30 209 178-0 oder per Fax an +49 (0)30 209 178-29 oder per E-Mail an ir@artnet.com, jeweils unter Angabe einer vollständigen Postadresse für den Postversand oder einer E-Mail Adresse).
Die Begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Angebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass allein die Begründete Stellungnahme maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der Begründeten Stellungnahme dar.
OHB SE sichert sich Finanzierung für die kommenden fünf Jahre mit Verlängerungsoptionen
Corporate News
Bremen, 22. Juli 2025. Die OHB SE (ISIN: DE0005936124, Prime
Standard) hat einen neuen Kreditrahmenvertrag abgeschlossen, der den
bereits bestehenden Vertrag vorzeitig ablöst. Im Zuge der Refinanzierung
wurde das Kreditvolumen von EUR 300 Mio. auf EUR 350 Mio. erhöht, die
Laufzeit beträgt fünf Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils
einem Jahr.
Das erhöhte Kreditvolumen und die verlängerte Laufzeit unterstützen die
strategische Ausrichtung und das weitere Wachstum der OHB SE.
Kurt Melching, CFO:
„Mit der neuen Finanzierung sichern wir uns attraktive Konditionen und
erweiterten finanziellen Spielraum. Gleichzeitig konnten wir zentrale
Vertragsinhalte optimieren. Die Unterzeichnung dieses Kreditvertrags
markiert für den OHB-Konzern einen wesentlichen Meilenstein zur
Sicherung des Wachstums. Ein großer Dank gilt den Bestandsbanken für die
langjährige positive Zusammenarbeit sowie auch den neuen Banken im
Konsortium für ihr Vertrauen und das Interesse an OHB.“
Die neue Kreditfazilität wird von einem Konsortium bestehend aus
Bayerische Landesbank, Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank
Luxembourg S.A., Landesbank Baden-Württemberg, Landesbank
Hessen-Thüringen Girozentrale, UniCredit Bank GmbH, ING Bank, eine
Zweigniederlassung der ING-DiBa AG und Norddeutsche Landesbank –
Girozentrale - bereitgestellt. Die OHB SE wurde bei der Refinanzierung
von der Finanzberatung Herter & Co. GmbH sowie der
Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing beraten.
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE): Alte Rechtslage vor SpruchG-Novelle anwendbar
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) mit der früheren ADVA Optical Networking SE (jetzt: Adtran Networks SE) hatten mehrere Antragsteller beantragt, durch Zwischenentscheidung analog § 280 ZPO festzustellen, dass die neue Rechtslage (nach Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze) auf dieses Verfahren nicht anwendbar ist. Nach der neuen Rechtslage ist u.a. eine anwaltliche Vertretung verpflichtend und ein Mehrheitsvergleich möglich.
Dieses Gesetz war am 28. Februar 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Der neu eingefügte Absatz 3 zu § 17 SpruchG sieht eine (nicht unproblematische) Rückwirkung deutlich vor der Bekanntmachung des Umsetzungsgesetzes am 28. Februar 2023 vor:
„Die Änderungen der §§ 1 bis 6c, 10a bis 13, 16 und 17 durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (…) sind erstmals auf Spruchverfahren anzuwenden, in denen ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ab dem 31. Januar 2023 gestellt wurde.“
Spruchanträge zu dem am 16. Januar 2023 eingetragenen BuG-Vertrag waren allerdings bereits im Januar 2023 und damit vor diesem Stichtag gestellt worden. Dennoch meinte die Antragsgegnerin in ihrer Antragserwiderung, dass bereits die neue Rechtslage anwendbar sei. Sie argumentiert damit, dass nach § 20 FamFG eine zwingende Verfahrensverbindung zu erfolgen habe, so dass der Anwaltszwang auch vor dem 31. Januar 2023 gestellte Anträge erfasse. Die nach dem 31. Januar 2023 ohne anwaltliche Vertretung gestellten Anträge seien ohnehin unzulässig.
Mit Beschluss vom 14. Juli 2025 stellt das LG Meiningen klar, dass vorliegend die alte Rechtslage maßgeblich ist (und somit auch ohne anwaltliche Vertretung gestellte Spruchanträge zulässig sind):
"Es wird festgestellt, dass die Änderungen der §§ 1 bis 6c, 10a bis 13, 16 und 17 SpruchG durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze vom 22. Februar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51) auf das hier streitgegenständliche Spruchverfahren (HK 0 3/23) nicht anwendbar sind."
Nach Auffassung des Gericht komme es auf die Einleitung des Spruchverfahrens an. Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin sei das vorliegende Spruchverfahren nicht erst mit der Verbindung aller Verfahren, sondern mit der jeweiligen Antragstellung entstanden. Ob die einzelnen Spruchverfahren dann miteinander verbunden werden, entscheide gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 SpruchG der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen. Der Zeitpunkt der Verbindung bestimme hierbei weder, welche Verfahrensordnung gilt, noch begründe dies erst das Vorliegen eines Spruchverfahrens.
Die alte Rechtslage sei auch für die nach dem 31. Januar 2023 gestellten Spruchanträge maßgeblich. Die mit gerichtlichem Beschluss vom 23. Mai 2023 erfolgte Verbindung habe letztlich ein einheitliches Verfahren geschaffen, wobei die nachfolgenden Verfahren mit dem vor dem 31. Januar 2023 eingeleiteten Verfahren zu dem Aktenzeichen HK O 3/23 verbunden wurden. Die Verfahren sind mithin zu dem noch nach altem Recht zu beurteilenden Verfahren hinzuverbunden worden, so dass auch für diese nunmehr einheitliche Verfahren das entsprechende Recht zugrunde zu legen sei.
LG Meiningen, Az. HK O 3/23
Langhorst, C. u.a. ./. Adtran Holdings, Inc.
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Gerd Lenuzza, 99092 Erfurt
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Gootz Hirsch PartmbB, 70173 Stuttgart (RA Dr. Dirk Wasmann)
Zu nunmehr verpflichtenden anwaltlichen Vertretung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/07/anderungen-des-spruchverfahrens-teil-1.html
Squeeze-out bei der Cumerius AG
Die anstehende Hauptversammlung der Cumerius AG, Frankfurt am Main, am 26. August 2025 soll der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Schüyolo GmbH beschließen. Die Barabfindung wurde auf 5,32 Euro je Cumerius-Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung:Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:„Die auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der übrigen Aktionäre der Cumerius AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß des aktienrechtlichen Verfahrens zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Schüyolo GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Königstein im Taunus unter HRB 9239, als Hauptaktionärin zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Stückaktie der Cumerius AG auf die Schüyolo GmbH übertragen."
Bei Cumerius handelt es sich um eine eigentümergeführte Unternehmensgruppe, die in Immobilienprojekte mit Schwerpunkt „Selfstorage“ investiert (nachdem das Geschäftsfeld Zweitmarkt für Versicherungspolicen aufgegeben wurde).
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
- Dahlbusch AG: minimaler Streubesitz (knapp über 3.000 Aktien)
- DATAGROUP SE: Inestorenvereinbarung mit KKR, öffentliches Erwerbsangebot von KKR
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz, Kündigung der Einbeziehung in den Freiverkehr
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- H&R GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot
- HanseYachts AG: Delisting
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz
- Katek SE: erfolgreiches Delisting-Erwerbsangebot der Kontron AG, Streubesitz < 13 %
- MeVis Medical Solutions AG: BuG
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Studio Babelsberg AG: Erwerb Mehrheitsbeteiligung, BuG
- STEICO SE: Mehrheitsbeteiligung der Kingspan Group PLC, Großaktionär Kingspan hat seinen Anteil von 51 % auf 61,1 % aufgestockt, Spekulation über Delisting
- STEMMER IMAGING AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG/MiddleGround, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- Tele Columbus AG: sehr geringer Streubesitz, Kursverfall
- ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: minimaler Streubesitz
- Westag AG (früher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- ZEAG Energy AG: sehr geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Savills Immobilien Beratungs-GmbH: Umdenken am Immobilienmarkt: Neues Umfeld stellt höhere Anforderungen an Eigentümer und Investoren
Der deutsche Immobilienmarkt durchlebt einen tiefgreifenden Wandel. Nach dem Ende des Nullzinsumfeldes beginnt zwar gerade ein neuer Marktzyklus, doch dieser unterscheidet sich fundamental von seinem Vorgänger. Das ist die Kernaussage der aktuellen Savills-Studie „Umdenken: Ein Ausblick für den deutschen Immobilienmarkt“, die zwei zentrale Thesen formuliert: Erstens wird es keinen neuen „Superzyklus“ geben. Zweitens beginnt der neue Zyklus in einer grundlegend veränderten gesellschaftlichen und technologischen Realität als der letzte, was völlig neue Anforderungen an die Immobilienmarktakteure mit sich bringt. Kein neuer Superzyklus in Sicht: Asset-Management rückt ins Zentrum Der letzte Immobilienmarktzyklus profitierte von einer einzigartigen Kombination aus starkem Bevölkerungswachstum, florierender Wirtschaft und fallenden Zinsen – und wurde so zum „Superzyklus“. Eine solche Konstellation wird sich nach Einschätzung der Savills-Experten auf absehbare Zeit nicht wiederholen. „Die für Immobilienmarktakteure goldene Nullzins-Ära hat nicht nur außergewöhnlich hohe Renditen ermöglicht, sondern auch viele strukturelle Risiken überdeckt. Diese Zeiten sind vorbei“, sagt Draženko Grahovac, CEO Germany und Head of Valuation Europe bei Savills. „Im neuen Zyklus werden die Mieterträge wieder entscheidend für die Performance von Immobilieninvestments sein – starke Zinsrückgänge als Renditetreiber gehören der Vergangenheit an. Das erhöht den Wert guten Asset-Managements.“ Performance-Unterschiede nehmen zu: Gezielte Kapitalallokation wird mit Überrenditen belohnt Das veränderte Umfeld erhöht nicht nur die Bedeutung der Miete, sondern wird auch die Unterschiede zwischen einzelnen Immobilienstandorten und -segmenten deutlich verstärken. Während sich die Renditen verschiedener Sektoren und Lagen im Nullzinsumfeld durch die Renditekompression stark angenähert haben, wird die Streuung künftig wieder größer ausfallen, so Savills. „Für Investoren bedeutet das: Es reicht nicht mehr, einfach nur im Markt investiert zu sein“, erklärt Karsten Nemecek, Deputy CEO Germany und verantwortlich für den Bereich Capital Markets bei Savills. „Die Gesamtrendite eines Investors hängt künftig wieder viel stärker von seinem Investmentansatz sowie der konkreten Zusammensetzung seines Portfolios ab. Investoren mit kluger Kapitalallokation werden mit entsprechend höheren Renditen belohnt.“ Neues gesellschaftlich-technologisches Umfeld polarisiert die Märkte Zudem startet der neue Zyklus in einem gesellschaftlich-technologischen Umfeld, das sich in den letzten eineinhalb Jahrzehnten rasant gewandelt hat. ESG-Anforderungen, Digitalisierung, Homeoffice, Online-Handel sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz prägen die Immobilienmärkte zunehmend. „Technologische und gesellschaftliche Entwicklungen verändern Flächennachfrage und Nutzerbedürfnisse – und sie polarisieren die Märkte. Immer mehr Immobilien generieren überhaupt kein Einkommen mehr oder lassen sich nur schwer verkaufen, während die besten Objekte immer höhere Erträge abwerfen. Für Eigentümer und Investoren erhöht das die Anforderungen an die Marktanalyse, auf deren Basis sie dann geeignete Asset-Management- bzw. Investitionsentscheidungen treffen können“, erläutert Matthias Pink, Head of Research Germany bei Savills. Wandel von der Ware zur Dienstleistung birgt zusätzliches Ertragspotenzial Die steigenden Nutzeranforderungen lassen sich mit dem reinen Vermieten von Fläche immer weniger befriedigen. Stattdessen spielt Service eine zunehmend wichtige Rolle, wie der nutzungsartenübergreifende Vormarsch von Betreiberkonzepten in den letzten Jahren zeigt. „Immobilien wandeln sich von einer Ware zur Dienstleistung – und dieser Wandel birgt zusätzliches Ertragspotenzial für jene Eigentümer und Investoren, die ihren Nutzern entsprechende Angebote machen“, glaubt Pink. Generell steigen die Anforderungen an Eigentümer und Investoren: „Von der Marktanalyse bis zum Exit verlangt das neue Marktumfeld ein noch höheres Maß an Kompetenz als bisher, um auch künftig rentable Immobilieninvestitionen tätigen zu können“, so das Fazit der Savills-Studie. Alle Daten und Fakten in unsererm aktuellem Spotlight UMDƎNKƎN: Ein Ausblick für den deutschen Immobilienmarkt |
SYNLAB AG: Studienergebnisse zeigen: Darmmikrobiom kann frühzeitig Aufschluss über das Risiko einer späteren Demenz-Erkrankung geben
Corporate News
- Eine aktuell veröffentlichte Studie unter Beteiligung von Prof. Matthias Willmann, medizinischer Experte bei SYNLAB Deutschland legt nahe, dass die Gesamtheit der Darmbakterien, das Darmmikrobiom, ergänzend Aufschluss über das Risiko an einer Vorstufe der Demenz zu erkranken geben kann – bereits Jahre vor Auftreten der Symptome.
- Bei Demenzen wie der Alzheimer-Demenz ist eine frühzeitige Erkennung entscheidend, da die derzeitigen Behandlungsmethoden umso wirksamer sind, je früher sie eingesetzt werden.
- Die Forschungsergebnisse im Anfangsstadium könnten zu Screening-Instrumenten für die Routinediagnostik führen, aus denen Therapien und Maßnahmen abgeleitet werden können.
Eine Studie unter Beteiligung von Prof. Matthias Willmann, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie ärztliche Leitung des Labors Dr. Bayer bei SYNLAB in Leinfelden-Echterdingen legt nahe, dass das Darmmikrobiom Aufschluss über das Risiko an einer Demenz zu erkranken geben kann. Dies ist bereits viele Jahre vor Auftreten der Symptome erkennbar.
Das Darmmikrobiom – die Gesamtheit der Bakterien, die im menschlichen Verdauungssystem existieren – wird mit vielen Aspekten der Gesundheit in Verbindung gebracht, so auch mit der Gehirnfunktion. Die Forschenden beobachteten in dieser Studie 100 gesunde Personen über einen Zeitraum von vier Jahren und stellten fest, dass Veränderungen in der Darmbakterienaktivität im Vorfeld aufzeigten, wer später eine sogenannte leichte kognitive Beeinträchtigung (Mild Cognitive Impairment, kurz MCI) entwickelt, ein mögliches Frühstadium der Alzheimer-Krankheit.
Im Zustand einer MCI haben Menschen spürbare Gedächtnis- oder Denkprobleme, die jedoch nicht so schwerwiegend sind, dass sie das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen. MCI kann zwar ein Frühwarnzeichen für Alzheimer sein, aber nicht jede Person mit MCI entwickelt später auch eine Demenz.
Interessanterweise war in dieser Studie nicht die Art der Bakterien entscheidend, sondern deren Funktion. Die genauesten Vorhersagen ergaben sich aus der Analyse der mikrobiellen Funktionen, beispielsweise welche Gene aktiv waren und welche Substanzen die Bakterien produzierten. Anhand dieser Funktionsdaten erstellte das Team ein statistisches Modell, mit dem sich MCI mit einer Genauigkeit von bis zu 84 % vorhersagen ließ – basierend auf Darmmikrobiomdaten, die Jahre zuvor erhoben worden waren. Dies deutet darauf hin, dass Veränderungen der Darmbakterienaktivität lange vor den ersten erkennbaren kognitiven Symptomen auftreten können.
„Bei Alzheimer ist eine frühzeitige Erkennung – idealerweise im präklinischen Stadium – entscheidend, da sowohl medikamentöse als auch nicht-medikamentöse Behandlungsstrategien im frühen Verlauf deutlich wirksamer sind. Wenn eine Darmmikrobiomanalyse Risikopersonen zuverlässig identifizieren kann, könnte dies den Weg für frühzeitigere Interventionen ebnen – möglicherweise sogar bevor Gedächtnisprobleme auftreten“, so Prof. Willmann, SYNLAB-Experte und Mitautor der Studie. Die Forschungsergebnisse unterstreichen das Potenzial von Darmmikrobiomtests als ergänzendes, nicht-invasives Instrument zur Früherkennung kognitiver Einschränkungen.
„Zwar befindet sich die Forschung auf diesem Gebiet noch in einem frühen Stadium, doch könnte sie in Zukunft die Etablierung neuer Screening-Instrumente für die Routinediagnostik ermöglichen. Auf dieser Grundlage wiederum besteht die Option Therapien und Maßnahmen abzuleiten, die das Leben von Betroffenen deutlich verbessern können“, ergänzt Dr. Martin Roskos, Chief Medical Officer bei SYNLAB Deutschland.
Weitere Informationen zur Studie sowie Studienleitung, -Konzeption und allen Beteiligten finden Sie unter: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40429881/.
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Anmerkung der Redaktion:
Der Squeeze-out bei der SYNLAB AG wurde am 27. Juni 2025 eingetragen. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft.
Montag, 21. Juli 2025
Deutsche Konsum REIT-AG erwartet einen Abwertungsbedarf für ihr Immobilienportfolio und den Verlust der Steuerbefreiung als REIT
Potsdam, Deutschland, 21. Juli 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute ein vorläufiges Ergebnis für die zum Stichtag 30. Juni 2025 im Auftrag gegebenen gutachterliche Bewertung ihres Immobilienbestandes erhalten. Die Neubewertung des Portfolios liegt mit voraussichtlich ca. EUR 794 Mio. etwa 4,9 % (like-for-like) unter dem Niveau zum 30. September 2024. Daraus resultiert ein nicht liquiditätswirksamer Abwertungsbedarf in Höhe von voraussichtlich ca. EUR 41 Mio., der das Ergebnis zum Ende des dritten Quartals des Geschäftsjahrs 2024/2025 negativ beeinflussen wird.
Vor dem Hintergrund wird die Gesellschaft die Eigenkapitalanforderung nach dem REIT-Gesetz von mindestens 45 % voraussichtlich zum Ende des Geschäftsjahr 2024/2025, d.h. zum 30. September 2025, nicht einhalten. Da die Gesellschaft diese Anforderung bereits zum 30. September 2023 und zum 30. September 2024 nicht erfüllt hat, wird die Steuerbefreiung als REIT voraussichtlich am 30. September 2025 enden. Die daraus resultierenden Effekte wurden bereits vorsorglich im Entwurf der gegenwärtigen Sanierungsplanung berücksichtigt.
Im Übrigen befindet sich die Gesellschaft mit ihren Gläubigern weiterhin in Sanierungsverhandlungen. Die mit Mitteilung vom 29. Mai 2025 bekannt gegebene Sanierungskapitalerhöhung soll nunmehr voraussichtlich durch eine außerordentliche Hauptversammlung im Herbst 2025 beschlossen werden. Die gegenwärtige Sanierungsplanung sieht Objektveräußerungen mit Verkaufserlösen im Volumen von EUR 300 bis 350 Mio. bis Ende 2027 vor. Die Gesellschaft strebt weiterhin an, die Sanierungsverhandlungen bis Ende August 2025 abzuschließen.
Falkenstein Nebenwerte AG: Börsentechnische Umsetzung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Die ordentliche Hauptversammlung der Falkenstein Nebenwerte AG hat am 15. Mai 2025 u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln von EUR 500.000,00 um EUR 500.000,00 auf EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 durch Umwandlung eines in der Kapitalrücklage ausgewiesenen Betrags in Höhe von EUR 500.000,00 zu erhöhen.
Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von insgesamt 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 1:1 ausgegeben werden, so dass die Aktionäre für jeweils eine bestehende Aktie eine Berichtigungsaktie erhalten. Die Zuteilung der Berichtigungsaktien erfolgt für die berechtigten Aktionäre aufgrund ihrer Bestände an Altaktien nach dem Stand vom 21. Juli 2025 nach Börsenschluss mittels Depotgutschrift. Die neuen Stückaktien erhalten die gleichen ISIN / WKN wie die alten Stückaktien. Die neuen Aktien werden nach dem 21. Juli 2025 von den Börsen Hamburg und Berlin in die Notierung der alten Stückaktien einbezogen. Vom 22. Juli 2025 an erfolgt die Notierung der Stückaktien der Gesellschaft in Ex-Berichtigungsaktien.