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Freitag, 12. September 2025

ENCAVIS AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out vollzogen

Corporate News

Hamburg, 12. September 2025 – Der von der Hauptversammlung der ENCAVIS AG am 16. Juli 2025 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre durch einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ist mit der am 10. September 2025 erfolgten Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Hauptaktionärin, der Elbe BidCo AG, als übernehmender Rechtsträgerin wirksam geworden. Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind auf die Hauptaktionärin, einer von durch Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. (KKR) beratene und verwaltete Investmentfonds, Vehikel und Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft, übergegangen. Die Minderheitsaktionäre erhalten von der Hauptaktionärin eine Barabfindung in Höhe von EUR 17,23 je gehaltener Aktie der ENCAVIS AG. Die Einzelheiten hierzu werden von der Hauptaktionärin bekanntgemacht.

Über ENCAVIS

Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.

Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 11. September 2025

Deutsche Balaton AG: Angebotsunterlage veröffentlicht

Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, hat ihren Aktionären ein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb von bis zu 1.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von EUR 2.175,00 je Stammaktie (ISIN DE000A2LQT08, WKN A2LQT0) unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 10. September 2025 bis zum 8. Oktober 2025.

Das Angebot ist im Bundesanzeiger vom 10. September 2025 veröffentlicht worden.

Bestellung des gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren zur Kapitalerhöhung bei der NanoFocus AG

Landgericht Düsseldorf

Bekanntmachung

33 O 32/25 [AktE]

Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren zur Bestimmung der Ausgleichszahlung oder der zusätzlich zu gewährenden Aktien für Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gem. §§ 255, 255a AktG zugunsten der Aktionäre der NanoFocus AG (Amtsgericht Oberhausen, HRB 13864) nach Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der NanoFocus AG am 28. August 2024 über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und Bareinlagen anhängig.

Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:

Rechtsanwalt Toni Riedel
Graf-Adolf-Platz 1-2
40213 Düsseldorf 
3. Kammer für Handelssachen
Sackermann
Vorsitzender Richter am Landgericht

Quelle: Bundesanzeiger vom 9. September 2025

Cherry SE: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 11. September 2025 – Der Vorstand der Cherry SE („Gesellschaft“) gibt bekannt, dass sich im Rahmen der fortlaufenden Arbeiten an Finanzabschlüssen und nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens anzunehmen ist, dass sich das bilanzielle Eigenkapital (nach HGB) der Gesellschaft auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hat.

Dies ist vor allem auf sogenannte Sell-In-Umsatzrückgänge zurückzuführen, die sich aus der konsequenten Umsetzung der Warenbestandsabbaumaßnahmen sowohl im eigenen Bestand als auch im Bestand der Vertriebspartner ergeben. Diese Maßnahmen wurden entsprechend publiziert und im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Gesellschaft am 22. Juli 2025 in München detailliert gegenüber den Aktionären erläutert.

Die Eigenkapitalreduzierung hat keine Auswirkungen auf das Sanierungskonzept der Gesellschaft, das weiterhin konsequent umgesetzt wird.

Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes zum 1. Halbjahr 2025 wird wie angekündigt am Freitag, den 26. September 2025 erfolgen.

Der Vorstand der Cherry SE wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, um die Reduzierung des Eigenkapitals entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 92 AktG) den Aktionären anzuzeigen.

PharmaSGP Holding SE: PharmaSGP veröffentlicht vorläufige Halbjahreszahlen 2025

Corporate News

Gräfelfing, 11. September 2025 – Das deutsche OTC-Pharmaunternehmen PharmaSGP Holding SE hat im ersten Halbjahr 2025 auf Basis vorläufiger, ungeprüfter Zahlen einen Umsatz von 66,0 Mio. EUR erzielt. Damit konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 13,0 % gesteigert werden (Vorjahr: 58,4 Mio. EUR). Im ersten Quartal erreichte PharmaSGP einen Umsatz von 33,5 Mio. EUR, im zweiten Quartal betrug der Umsatz 32,5 Mio. EUR. Das bereinigte Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (bereinigtes EBITDA) sank im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,4 % von 16,9 Mio. EUR auf 16,7 Mio. EUR. Ursache hierfür waren unter anderem höhere Aufwendungen für Marketing und Wareneinsatz, insbesondere im Rahmen des Ausbaus der pureSGP-Markenwelt. Die daraus resultierende bereinigte EBITDA-Marge lag bei 25,3 % (Vorjahr: 28,9 %).

Für das laufende Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand gemäß der am 11. Juli 2025 angepassten Prognose einen Umsatz im Bereich zwischen 132,0 Mio. EUR und 138,0 Mio. EUR. Für das bereinigte EBITDA wird ein Wert zwischen 37,0 Mio. EUR und 39,0 Mio. EUR erwartet. Dies entspricht einer bereinigten EBITDA-Marge von 26,8 % bis 29,5 %. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt weiterhin unter anderem die anhaltend hohen Unsicherheiten in der geopolitischen und weltwirtschaftlichen Lage. Die weitere Entwicklung im Jahresverlauf sowie potenzielle Folgen für Deutschland und Europa lassen sich derzeit nicht abschließend einschätzen.

Durch den langfristig geplanten weiteren Ausbau des pureSGP-Portfolios erwartet das Unternehmen, dass sich das Margengefüge der PharmaSGP-Gruppe in den kommenden Jahren entsprechend verändern und in einer Bandbreite von 24,0 % bis 26,0 % (bereinigte EBITDA-Marge) einpendeln wird.

Den vollständigen Halbjahresbericht 2025 wird die PharmaSGP am 25. September 2025 veröffentlichen.

ÜBER DIE PHARMASGP HOLDING SE

PharmaSGP ist ein führendes Consumer-Health-Unternehmen mit einem diversifizierten Portfolio von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (over-the-counter „OTC“) und anderen Gesundheitsprodukten, die mit Fokus auf den Vertriebskanal Apotheke vermarktet werden. Die Arzneimittel des Unternehmens basieren mehrheitlich auf natürlichen pharmazeutischen Wirkstoffen mit dokumentierter Wirksamkeit und wenig bekannten Nebenwirkungen.

Die Kernmarken des Unternehmens decken chronische Indikationen ab, darunter rheumatische Schmerzen und Nervenschmerzen sowie andere altersbedingte Leiden. In Deutschland ist PharmaSGP mit den Markenfamilien RubaXX®bei rheumatischen Schmerzen und Restaxil®bei neuralgischen Schmerzen (auch: Nervenschmerzen) Marktführer für systemische, chemiefreie Schmerzmittel. Darüber hinaus bietet PharmaSGP führende Produkte gegen sexuelle Schwäche und Schwindelbeschwerden an. Seit der Einführung des ersten Produkts aus dem aktuellen Produktportfolio im Jahr 2012 hat PharmaSGP ihr Geschäftsmodell erfolgreich in anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, Italien, Belgien, Spanien und Frankreich, etabliert. Im September 2021 wurde das Produktportfolio um die Marken Baldriparan®, Formigran®, Spalt®und Kamol®erweitert und damit die Indikationsbereiche Schmerzen und Schlafstörungen weiter ausgebaut bzw. erschlossen. Das Vertriebsgebiet wurde um die Schweiz sowie Osteuropa erweitert. PharmaSGP erwirtschaftete im Jahr 2024 einen Umsatz von 118,8 Mio. EUR bei einer bereinigten EBITDA-Marge von 31,3 %.

Um ihre Wettbewerbsposition weiter auszubauen, plant PharmaSGP, die Zahl der Indikationen, die durch ihr Produktangebot abgedeckt werden, zu erhöhen sowie die europäische Präsenz auszubauen und ihre Wachstumsstrategie insbesondere durch die Nutzung ausgewählter M&A-Möglichkeiten zu beschleunigen.

Mittwoch, 10. September 2025

Abwicklungshinweise zur vergleichsweisen Beendigung des Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SM Capital Aktiengesellschaft

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
Sindelfingen

ISIN DE0006171846

Ergänzende Bekanntmachung der Abwicklungshinweise zu der im Bundesanzeiger am 08.07.2025 veröffentlichten Bekanntmachung über den Inhalt des am 30.06.2025 gerichtlich festgestellten Vergleichs in dem aktienrechtlichen Spruchverfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Az.: 31 O 29/18 KfHSpruchG) über die Bestimmung der angemessenen Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs gemäß §§ 304, 305 AktG i.V.m. § 1 Nr. 1 SpruchG.

Hinweise zur technischen Abwicklung

Die SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft gibt folgende Einzelheiten zur Abwicklung der sich aus dem gerichtlich festgestellten Vergleich ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) außenstehenden Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft bekannt:

Zentrale Abwicklungsstelle ist die Bankhaus Gebr. Martin AG Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.

Die im Hinblick auf den durch den außergerichtlichen Vergleich vereinbarten Erhöhungsbeträge nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut eine Kontoverbindung unterhalten, über das seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder die Barabfindung abgewickelt wurde(n), brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der jeweiligen Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 08. Oktober 2025 keine entsprechende Gutschrift der jeweiligen Nachbesserung erhalten, werden gebeten, sich schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Ausgleichszahlung und/oder die Barabfindung abgewickelt wurde(n). Die genaue Abstimmung über die Anforderung und die spätere Auszahlung der Erhöhungsbeträge findet dann zwischen der ggf. neuen und der alten Depotbank statt. Erhöhungsbeträge können nur von der Depotbank bei der Abwicklungsstelle abgefordert werden, über die die Ausgleichszahlung/Barabfindung ausgezahlt wurde.

Außenstehende Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft, die das aufgrund des außergerichtlichen Vergleichs erhöhte Angebot auf Barabfindung noch annehmen möchten, werden darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG mit Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung des gerichtlich festgestellten Vergleichs, d. h. am 08. Oktober 2025 (einschließlich), endet. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn die Erklärung zur Annahme des Barabfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Nachbesserungsberechtigten (ehemaligen) Aktionären der SM Capital Aktiengesellschaft wird empfohlen, wegen der persönlichen steuerlichen Behandlung der erhöhten Ausgleichszahlung sowie des Erhöhungsbetrags auf die Barabfindung ihren jeweiligen steuerlichen Berater zu konsultieren. Bei eventuellen Rückfragen werden die nachzahlungsberechtigten (ehemaligen) Aktionäre der SM Capital Aktiengesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

Die auf den Erhöhungsbetrag Barabfindung je Aktie geschuldeten Zinsen werden mit den erhaltenen Ausgleichszahlungen bzw. den nun zu leistenden Nachzahlungen der betreffenden Referenzzeiträume verrechnet.

Die Erfüllung der sich aus dem Vergleich ergebenden Nachzahlungsverpflichtungen ist für die Aktionäre, kosten-, provisions- und spesenfrei.

Die Annahmeerklärung kann über die Homepage der Anbieterin https://smw-ag.de/beteiligungen/sm-capital-ag/index.html heruntergeladen werden.

Sindelfingen, im August 2025

SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft

Quelle: Bundesanzeiger vom 7. August 2025

Montag, 8. September 2025

Kontrollerlangung über die Turbon AG

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. 

Korrektur der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Turbon AG gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 iVm § 10 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerb/Pflichtangebot vom 5. September 2025

Bieterin:
S77 Holdings GmbH

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88495
Schlebuscher Straße 77, 51381 Leverkusen

Zielgesellschaft:
Turbon AG

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15780
Zum Ludwigstal 14 - 16, 45527 Hattingen
Inhaberaktien: WKN 750450 / ISIN DE0007504508

Angaben zum Kontrollerwerb:

Die S77 Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat am 29. August 2025 durch den Zukauf weiterer Aktien die Kontrolle gemäß § 35 Absatz 1 iVm § 29 Absatz 2 über die Turbon AG mit Sitz in Hattingen erlangt.

Durch den Erwerb verfügt die Bieterin nunmehr über insgesamt 1.122.150 der 3.294.903 Stückaktien der Turbon AG. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 34,06% der Stimmrechte an der Turbon AG. Über den vorgenannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Turbon AG.

Mit Erlangung der Kontrolle gemäß §§ 35 Absatz 1, 29 Absatz 2 WpÜG über die Turbon AG ist die Bieterin zur Abgabe eines Pflichtangebots gemäß § 35 Absatz 2 WpÜG, gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG, verpflichtet.

Mit dem vorgenannten Zukauf weiterer Aktien der Turbon AG durch die Bieterin hat auch folgende Person infolge Stimmrechtszurechnung nach § 30 WpÜG mittelbar die Kontrolle über die Turbon AG erlangt: 

1. Holger Stabenau, geschäftsansässig c/o S77 Holdings, GmbH, Schlebuscher Straße 77, 51381 Leverkusen 

Holger Stabenau hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte der Bieterin aus den Stückaktien der S77 Holdings GmbH, mithin Stimmrechte in Höhe von 34,06 % an der Turbon AG, nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. 

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Absatz 1 iVm § 10 Absatz 3 WpÜG erfolgt daher zugleich auch im Namen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten Person, vertreten durch die Bieterin. 

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären der Turbon AG gemäß § 35 Absatz 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Turbon AG zum gesetzlichen Mindestpreis und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen abgeben. 

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der vorstehend unter Ziffer 1 genannten Person erfüllen. Diese wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Turbon AG veröffentlichen. 

Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gem. §§ 35 Absatz 2 Satz 2, 14 Absatz 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter https://s77-holdings.com veröffentlicht werden. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht. 

Weitere Wichtige Informationen: 

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Turbon AG. Inhabern von Aktien der Turbon AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. 

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) durchgeführt. Dementsprechend wurden und werden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der Turbon AG können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden. 

8. September 2025 

S77 Holdings GmbH
Holger Stabenau
Geschäftsführer

Freitag, 5. September 2025

LS INVEST AG: Weitere Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss zur Vergleichsvereinbarung

LS INVEST AG
Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer weiteren Aktionärin eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 56/25 beim Landgericht Düsseldorf anhängig ist.

Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage, den in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten von 11. Juni 2025 gefassten Beschlüsse zu TOP 1 (Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters) für nichtig zu erklären.

Güte- und Verhandlungstermin wurden noch nicht angesetzt.

Duisburg, im September 2025

LS INVEST AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 5. September 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GK Software AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Das LG Leipzig hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GK Software AG zu dem Aktenzeichen 04 HK O 1832/25 verbunden. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.

Bei der Antragsgegnerin Fujitsu ND Solutions AG handelt es sich um ein Transaktionsunternehmen des Fujitsu-Konzerns. Mit einem Übernahmeangebot im Jahr 2023 hatte der Fujitsu-Konzern eine Mehrheit an der Gesellschaft übernommen.

Das Gericht hat der Antragsgegnerin aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten auf die Anträge zu erwidern.

LG Leipzig I, Az. 04 HK O 1832/25
Divantis GmbH u.a. ./. Fujitsu ND Solutions AG

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems), maßgebliche Handelsregistereintragung am 16. Juni 2025 (Fristende: 16. September 2025)
  • CECONOMY AG: Übernahmeangebot durch JD.com

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung

  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 1. August 2025
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Hauptversammlung am 16. Juli 2025

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Hauptversammlung am 28. August 2025

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH 

  • New Work SE (früher: XING): Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE für EUR 105,65 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 5. August 2025 (Fristende: 5. November 2025)

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.), Eintragung im Handelsregister am 27. Juni 2025 (Fristende: 29. September 2025)

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Eintragung und Bekanntmachung am 23. Juni 2025 (Fristende: 23. September 2025) 
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 4. September 2025

Kaufangebot an ehemalige Aktionäre der STADA Arzneimittel AG zu EUR 1,20 je Andienungsrecht

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 28. August 2025:

"Am 19. Juli 2017 wurde den Aktionären der STADA Arzneimittel AG durch die Nidda Healthcare Holding AG, einem Gemeinschaftsunternehmen der internationalen Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven Partners, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb ihrer Aktien zum Preis von 66,25 Euro je Anteilsschein unterbreitet. Innerhalb der Annahmefrist (bis zum Ablauf des 16. August 2017) wurde das Angebot der Bieterin von 63,76 % der STADA-Aktionäre und innerhalb einer weiteren Annahmefrist (bis zum 01. September 2017) von weiteren 0,11 % der STADA-Aktionäre angenommen.

Damalige Aktionäre der STADA AG hatten ihre regulären Aktien zunächst in die zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5A4 oder in nachträglich zum Verkauf eingereichten Wertpapiere mit der ISIN DE000A2GS5B2 eingetauscht und diese im Anschluss im Rahmen des Übernahmeangebotes angedient.

Im Zuge der Annahme des Abfindungsangebotes behielt der ehemalige Aktionär der STADA AG weiterhin ununterbrochen alle Rechte (u.a. Klagerecht, Nachzahlungsrecht). („Das Andienungsrecht“)."

Angeboten werden EUR 1,20 je STADA-Andienungsrecht. Das Andienungsrecht dürfte allerdings deutlich mehr wert sein. Die STADA-Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien 2017 im Rahmen des Übernahmeangebots angedient hatten, haben nach der einschlägigen Rechtsprechung einen übernahmerechtlichen Nachzahlungsanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag von EUR 66,25 je STADA-Aktie und dem der Fondsgesellschaft Elliott zugesicherten höheren Betrag von EUR 74,40, d.h. in Höhe von EUR 8,15 je STADA-Aktie, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/02/nachzahlungsanspruch-fur-ehemalige.html Dies hat das LG Frankfurt am Main kürzlich wieder mit mehreren Entscheidungen bestätigt und eine (von Nidda Healthcare eingewandte) Verjährung abgelehnt.

Betroffene STADA-Minderheitsaktionäre sollten daher die Rechtslage vor einer Annahme des Kaufangebots anwaltlich prüfen lassen.

Kaufangebot für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,75

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) bei der BUWOG AG, Wien, zugunsten der Vonovia SE hat Handelsgericht Wien kürzlich die Barabfindung auf EUR 36,30 je BUWOG-Aktie angehoben (+ 25 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/squeeze-out-bei-der-buwog-ag.html. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von 2 % ab dem Tag nach der Beschlussfassung bis zur Veröffentlichung des Eintragungsbeschlusses und 4 % Zinsen für den Zeitraum danach.

Mit einem am 2. September 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Kaufangebot werden nunmehr Nachbesserungsrechte (ISIN: AT0000A23KB4) zu EUR 1,75 zu kaufen gesucht, deutlich unterhalb des bislang ausgeurteilten Nachbesserungsbetrags in Höhe von EUR 7,25 je BUWOG-Aktie. 

Mittwoch, 3. September 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sinner AG: Gerichtliche Zustimmung zur Vergütung des Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sinner AG, Karlsruhe, zugunsten der SBS Familien - Verwaltungs AG hat das LG Mannheim mit Beschluss vom 27. Februar 2025 die Einholung eines Sachverständigengutachten angeordnet, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/02/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_28.html

Das Gericht hat nunmehr mit Beschluss vom 30. August 2025 die Zustimmung zu der Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen erteilt und folgenden Stundensätzen zugestimmt:

"1. Für den Gutachter ein Stundensatz von 500,00 EUR zzgl. USt.,
2. für den Einsatz hochqualifizierter Bewerter (Wirtschaftsprüfer und zusätzlich Qualifikations-
nachweis auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung) 400,00 EUR zzgl. USt.,
3. für den Einsatz von Senior Consultants 300,00 EUR zzgl. USt.,
4. für den Einsatz von Consultants 250,00 EUR zzgl. USt.,
5. für den Einsatz von Assistenten 100,00 EUR zzgl. USt."

LG Mannheim, Az. 23 O 10/22 SpruchG
Stein, H. u.a. ./. SBS Familien - Verwaltungs AG
47 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, 70173 Stuttgart

Accentro Real Estate AG: Erörterung des Restrukturierungsplans (StaRUG) am 23. September 2025

3614 RES 2403/25

In der Restrukturierungssache

Accentro Real Estate AG,
Kantstraße 44/45, 10625 Berlin,
vertreten durch die Vorstände Dr. Gordon Geiser und Jörg Neuß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 103691
- Schuldnerin -

Beschluss:

Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird bestimmt auf:

Dienstag, 23.09.2025, 12:00 Uhr

Sitzungssaal 120, 1. Stock, Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

Zu diesem Termin werden die vom Restrukturierungsplan betroffenen Gläubiger, die vom Plan betroffenen an der Schuldnerin beteiligten Personen, die Schuldnerin und der Restrukturierungsbeauftragte geladen. Auf § 85 Abs. 2 Satz 1 StaRUG wird verwiesen. Nach dieser Vorschrift ist eine Zustellung von Ladungen zu Terminen gegenüber Aktionären, Kommanditaktionären und Inhabern von Schuldverschreibungen nicht erforderlich, wenn öffentliche Bekanntmachungen nach § 85 Abs. 1 StaRUG erfolgen.

Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen.

Hinweise:

Die Schuldnerin hat gemäß § 84 Absatz 1 StaRUG beantragt, dass in der Restrukturierungssache öffentliche Bekanntmachungen erfolgen sollen.

Der Vorlegende des Restrukturierungsplans ist berechtigt, einzelne Regelungen des Restrukturierungsplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, §§ 45 Absatz 4 StaRUG, 240 InsO.

Der Termin und die Abstimmung kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen, § 45 Abs. 3 Satz 2 StaRUG.

Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64 Abs. 2 Satz 2 StaRUG).

Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen - der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige Beschwerde gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

1. dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und

2. gegen den Plan gestimmt hat und

3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Absatz 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen ab 11.30 Uhr statt. Die Teilnahme an der Versammlung setzt den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise voraus. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen möchten, werden Sie gebeten mitzubringen:

- Ihren gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass

- als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft einen aktuellen Registerauszug (im Original oder beglaubigter Abschrift, nicht älter als 14 Tage) zum Nachweis der Vertretungsmacht

- als Bevollmächtigter eines Planbetroffenen auch die entsprechende schriftliche Vollmacht (im Original zum Verbleib bei Gericht); die Vollmachtsurkunde muss den Namen des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten vollständig unter Angabe ladungsfähiger Anschriften enthalten; ein Nachweis für die Vertretungsberechtigung des Vollmachtgebers ist mit vorzulegen

- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht

- die Vertretung mit Vollmacht im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen; die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen

- ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus Anlagen zum Restrukturierungsplan ersichtlich sind

- als Aktionäre Nachweis des Anteilsbesitzes; als Nachweis genügt ein in Textform erstellter besonderer Nachweis eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts in deutscher Sprache; ist der Nachweis nicht auf den Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins (also nicht auf den 23.09.2025) ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins durch eine Sperrbescheinigung des depotführenden Instituts, wonach die vom Aktionär gehaltenen Aktien bis zum Tag nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin (also bis zum 24.09.2025) gesperrt gehalten werden, geführt werden.

Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.

Nicht deutschsprachige Dokumente sind in amtlich beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache beizubringen. Ausländische Dokumente sind zudem mit Apostille bzw. einer Legalisation zu versehen.

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne die Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme an einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.

Bereits bei Zugang zum Gerichtsgebäude finden Kontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Restrukturierungsplan gebildeten Gruppen von Planbetroffenen berücksichtigt sind.

Gemäß § 76 Abs. 6 StaRUG i.V.m. § 41 Abs. 1, 2, § 45 Abs. 3 StaRUG wird der Restrukturierungsbeauftragte mit der Zustellung der Ladung zum Termin samt eines Abdrucks des Restrukturierungsplans nebst dessen Anlagen an die Planbetroffenen beauftragt. Die Ladungsfrist beträgt mindestens vierzehn Tage, § 45 Abs. 1 Satz 2 StaRUG.

Den Planbetroffenen ist durch die Schuldnerin eine Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahmen des Restrukturierungsbeauftragten vom 25.07.2025 und 18.08.2025 gemäß § 76 Abs. 4 StaRUG in elektronischer Form zu ermöglichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Restrukturierungsgericht - 25.08.2025


In der Restrukturierungssache

Accentro Real Estate AG,
Kantstraße 44/45, 10625 Berlin,
vertreten durch die Vorstände Dr. Gordon Geiser und Jörg Neuß,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 103691
- Schuldnerin -Beschluss:

Wie im Beschluss vom 25.08.2025 ausgeführt, ist den Planbetroffenen durch die Schuldnerin eine Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie in die Stellungnahmen des Restrukturierungsbeauftragten vom 25.07.2025 und 18.08.2025 in elektronischer Form zu ermöglichen.

Planbetroffene wenden sich hierfür per E-Mail an Accentro-StaRUG@stp.one. Die Planbetroffenen werden danach aufgefordert, Nachweise über die Stellung als Planbetroffener zu erbringen. Im Anschluss erfolgt der Versand eines Links sowie eines Passworts. Danach haben die Planbetroffenen über den Link vollumfänglich Zugriff auf den vollständigen Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahmen des Restrukturierungsbeauftragten und können diese herunterladen.

Amtsgericht Charlottenburg - Restrukturierungsgericht - 01.09.2025

creditshelf Aktiengesellschaft: EINREICHUNG EINES INSOLVENZPLANS

Offenlegung von Insider-Informationen nach § 17 Abs. (1) 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung - MAR

Frankfurt am Main, 3. September 2025 – Der Vorstand der creditshelf AG (WKN A2LQUA, ISIN DE000A2LQUA5, Börsenkürzel CSQ, „creditshelf“) hat heute beim zuständigen Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht - einen Insolvenzplan eingereicht. Ziel ist die Sanierung des Rechtsträgers durch Übernahme aller Aktien durch die PVM Private Values Media AG, Frankfurt am Main, („PVM“) Aktionärin, welche Mittel bereitstellt, durch die eine deutliche Besserstellung der nicht nachrangigen Gläubiger der Gesellschaft gegenüber einer Abwicklung im Regelverfahren erreicht wird. Auch im Falle der Annahme des Insolvenzplans wird es keinerlei Zuflüsse an die Aktionäre geben, da die vorhandenen Mittel auch im Insolvenzplan nicht ausreichen, um alle Forderungen der Insolvenzgläubiger zu bedienen.

Über den Insolvenzplan werden die Gläubiger im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins abstimmen, welcher durch das Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht noch festzusetzen ist.

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG 

Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STEMMER IMAGING AG als beherrschter Gesellschaft zu dem Aktenzeichen 5 HK O 6982/25 verbunden. Dem Organvertrag war ein erfolgreiches Übernahmeangebot und eine Investorenvereinbarung mit der Ventrifossa BidCo AG (von dem Private-Equity-Investor MiddleGround beraten) vorangegangen.

Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.

LG München I, Az. 5 HK O 6982/25
Divantis GmbH u.a. ./. Ventrifossa BidCo AG

Dienstag, 2. September 2025

Spruchverfahren zur Kapitalerhöhung bei der niiio finance group AG: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

Landgericht Leipzig

In dem beim Landgericht Leipzig, 4. Kammer für Handelssachen unter dem Aktenzeichen 4 HK O 3110/24 nach § 1 Nr. 1 SpruchG anhängigen Spruchverfahren ist als gemeinsamer Vertreter der nicht antragstellenden Aktionäre bestellt worden:

Rechtsanwalt Dr. Matthias Bender LL.M.
Bender Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hauptstrasse 21
82319 Starnberg
Vogt
Vorsitzende Richterin am Landgericht


Quelle: Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. August 2025, korrigiert am 1. September 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft: Vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 170,- (+ 25,9 %)

 von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Bremer Straßenbahn AG wurde die Barabfindung durch einen vom Landgericht mit Beschluss vom 28. August 2025 festgestellten (Teil-)Vergleich um EUR 35,- auf  EUR 170,- erhöht. Zwei Antragsteller haben diesem Vergleich nicht zugestimmt, können aber noch beitreten.

LG Bremen, Az. 12 O 214/17
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

53 Antragstellergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Johannes Deiß, Hamburg (Neuwerk Rechtsanwälte)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Bremer Verkehrs- und Beteiligungsgesellschaft mbH: Rechtsanwälte Ahlers & Vogel, 28203 Bremen

The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA: The Payments Group Holding – Ergebnisse der Hauptversammlung und Aufsichtsratssitzung

Pressemitteilung

- Reiner Sachs folgt als neuer Aufsichtsratsvorsitzender auf Günther Paul Löw

- Stefan Menz zum Aufsichtsratsmitglied gewählt

- Breite Zustimmung der Hauptversammlung zu den Beschlussvorschlägen samt Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die SGT Capital-Gruppe

- Bericht zur unabhängigen Untersuchung der Geschehnisse bei der TGS24 zwischen April 2023 und April 2024

- Mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der früheren Geschäftsleitung der TGS24 durch drei SGT Capital-Partner


Frankfurt am Main, 2. September 2025 – Die am 28. August 2025 durchgeführte Hauptversammlung der The Payments Group Holding (PGH), 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, hat den Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler Stefan Menz LL.M. zum Aufsichtsratsmitglied gewählt. Im Anschluss an die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat das langjährige Aufsichtsratsmitglied Reiner Sachs aus seiner Mitte zum Vorsitzenden und das langjährige Aufsichtsratsmitglied Gerhard Koning erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Günther Paul Löw hatte sein Aufsichtsratsmandat nach 33 Jahren Aufsichtsratstätigkeit in verschiedenen Unternehmen zum Ablauf der Hauptversammlung niederlegt. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder und der CEO der PGH, Christoph Gerlinger, haben ihm ihren Dank für die vertrauensvolle Zusammenarbeit ausgesprochen.

Die Beschlussvorschläge der Komplementärin der PGH haben in der Hauptversammlung jeweils mehr als 98 % Zustimmung erhalten. Für den Beschlussvorschlag zur Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die SGT Capital-Gruppe haben sogar 100 % der anwesenden Aktionäre gestimmt. Damit ist die wiederholte, absurde Behauptung der SGT Capital LLC (SGTLLC) widerlegt, bei den bisherigen rechtlichen Schritten gegen die SGT-Gruppe und diesbezüglichen Äußerungen der PGH handele es sich bloß um eine persönliche Vendetta ihres CEO.

Die von Joseph Pacini und Carsten Geyer gesteuerte SGT Capital-Gruppe, ihre Partner und ihr Vorläuferunternehmen XiO waren bereits in der Vergangenheit in eine Vielzahl von Rechtsauseinandersetzungen rund um den Globus verwickelt, darunter mit der Verkäuferin in ihrem 2023 gescheiterten Elatec-Deal, einer Gesellschaft der Summit-Partners-Gruppe, mit Investoren der XiO, mit dem Wall Street Journal bzw. seiner Trägergesellschaft Dow Jones, mit der Mehrzahl ihrer früheren Partner und sogar mit den derzeitigen SGTLLC-Partnern Marcel Normann und Jens Dino Steinborn sowie mit ihren eigenen Anwälten. Ein Teil dieser Streitigkeiten dauert nach Informationen der PGH noch an.

Hintergrund des Beschlussvorschlags an die Hauptversammlung sind die bereits berichteten Rechtsstreitigkeiten mit der SGT-Gruppe und mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten, die bei der früheren Geschäftsleitung der singapurischen PGH-Tochter TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGSG24, vormals SGT Capital Pte. Ltd.) zwischen April 2023 und April 2024 zu verzeichnen sind und die bereits Gegenstand des Abhängigkeitsberichts 2024 und der Hauptversammlungseinladung der PGH waren. Die Leitung der Geschäfte der TGS24 erfolgte in diesem Zeitraum unter anderem durch die SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Jens Dino Steinborn.

Hierzu hat die PGH bereits im Juli 2024 eine unabhängige Untersuchung der Geschehnisse bei der TGS24 zwischen April 2023 und April 2024 bei einem renommierten forensischen Ermittlungsdienstleister in Auftrag gegeben. Darüber liegt nun ein vorläufiger Bericht vor. Die Aufklärung wurde dadurch verzögert, dass die frühere Geschäftsleitung der TGS24 dem Buchhaltungssoftware-Dienstleister SAGE unter rechtlichen Drohungen untersagt hat, der TSG24 Zugang zu ihrem eigenen, von ihr abonnierten Buchhaltungssystem einzuräumen.

Nach Verständnis der PGH liegt eine erhebliche Zahl von mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten vor, durch die der TGS24 Millionenschäden zugefügt worden sein dürften. Nach Ansicht der PGH ist nun jeweils zu prüfen, ob und welche Rechtsverstöße vorliegen, wer sie verursacht hat, und ob sie beispielsweise die Tatbestände der Untreue erfüllen.

Unter anderem haben die damaligen Direktoren der TGS24 – ohne für die PGH erkennbare Rechtsgründe oder Anlässe – Zahlungen der TGS24 an die SGTLLC und ihr nahestehende Unternehmen getätigt, Darlehen an diese ausgereicht und Auslagen für diese getätigt, die bis heute nicht oder nur teilweise an die TGS24 zurückgezahlt wurden, darunter 71 TEUR für eine Gerichtsgebühr einer SGT ELT BidCo GmbH im Zusammenhang mit dem Elatec-Rechtsstreit, 200 TEUR für einen Aktienerwerb der SGT Beteiligungsberatung GmbH (SGTBB), 500 TEUR als Anzahlungen an die SGTBB und 1,4 Mio. EUR Auslagen für den SGT Capital Fund II und andere Entitäten. Ab September 2023 hatten die damaligen Direktoren der TGS24 das Finanzreporting an die PGH verweigert. Der PGH erscheint es naheliegend, dass sie für etwaige Schäden haften, zumal drei von ihnen zugleich wirtschaftlich Begünstigte der SGT-Gruppe sind, mit denen die TGS24 ständig Transaktionen getätigt hat. Somit waren die damaligen Direktoren der TGS24 einem ständigen Interessenkonflikt ausgesetzt. Die von der PGH bei der TGS24 vorgefundenen Unterlagen brachten auch die Einräumung einer Darlehenslinie an die SGT ELT BidCo zur Begleichung von Gebühren, Kosten und Honoraren im Elatec-Rechtsstreit seitens des von CSC Intertrust administrierten SGT Capital Fund II in Höhe von von 3,35 Mio. EUR ans Licht, wodurch der Wert der der TGS24 von der SGTLLC eingeräumten Sicherheiten nennenswert geschmälert worden sein könnte. Marcel Normann hat in Vertretung der TGS24 zudem wenige Tage vor seinem Ausscheiden im Februar 2024 eine deutliche Verschlechterung dieser Besicherung vereinbart. Wie sich erst in 2025 herausstellte, haben die damaligen Direktoren der TGS24 möglicherweise des weiteren pflichtwidrig versäumt, eine Dokumentation der ordnungsgemäßen Besicherung laut Besicherungsvereinbarung bei der SGTLLC einzufordern. Soweit die TGS24 bei Transaktionen zu Gunsten der SGT-Gruppe geschädigt wurde, stellt sich nach der Ansicht der PGH auch die Frage einer etwaigen persönlichen Bereicherung.

Bezüglich der seit Dezember 2024 laufenden schändlichen, feigen und strafbaren anonymen Verleumdungskampagne zum Nachteil der PGH und ihrem Geschäftsführer Christoph Gerlinger, in welcher unter anderem auch Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der früheren Verbindung zur SGTLLC eine Rolle spielten, liegen zwischenzeitlich neue Erkenntnisse vor. Eine der anonymen Emails enthielt am 21. Januar 2025 den Screenshot einer E-Mail an die Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars, deren Inhalt irrelevant ist. Die Namen des Senders und Empfängers der Email waren geschwärzt. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass es Marianne Rajic war, die am 20. Januar 2025 Forvis Mazars anschrieb. Die PGH hat Marianne Rajic und die übrigen SGT Partner daraufhin mit der Frage konfrontiert, wie ein Screenshot dieser Email, auf dem ihr Name geschwärzt war, nur 30 Stunden später Anlage einer der anonymen Emails werden konnte. Die Geschäftsführung der PGH hat ihre Anwälte angewiesen, Strafanzeige zu erstatten.

Der Partner der die SGTLLC vertretenden Rechtsanwälte Willkie Farr & Gallagher, Georg Linde, legt weiter seine Hand für die Nichtbeteiligung der SGT Capital-Partner an der Schmutzkampagne ins Feuer und bat die PGH, ihn bei Äußerungen zu dem Thema wie folgt zu zitieren – „Ich habe mit allen fünf Partnern gesprochen und kann in ihrem Namen nochmals bestätigen, dass keiner etwas mit der Angelegenheit zu tun hat.“

Der CEO der PGH schockiert: „Ich bin fassungslos und auch sonst menschlich sehr enttäuscht von den SGT-Partnern – nicht nur wegen der massiven Verfehlung ihrer Fundraising-Versprechen aus 2020 bis zu unserer Trennung in 2024, des Nichtvorhandenseins der angeblichen verbindlichen Kapitalzusage von 411 Mio. USD eines asiatischen Finanzdienstleisters und des Scheiterns des Elatec-Deals in 2023, was zur Einstellung unseres verlustträchtigen Private Equity-Geschäfts und zu unserer Trennung von der SGT Capital im Februar 2024 geführt hat. Sondern insbesondere wegen der vorgefundenen, vielleicht in Antizipation der bevorstehenden Trennung verursachten mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten und des schäbigen Verhaltens nach der Trennung. So versuchen sie bekanntlich, sich ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber zu entziehen, sogar solchen, die sie selbst durch mutmaßliche Unregelmäßigkeiten wie Vornahmen von Zahlungen, Darlehenseinräumungen und Auslagenübernahmen der TGS24 zu Gunsten der SGT-Gruppe verursacht haben. Selbst die unserem Team von ihnen versprochenen Boni 2023 haben sie bis heute nicht bezahlt. Dabei waren Carsten, Marcel, Dino und ich auch privat befreundet und haben uns vertraut. Carsten und Georg wollten sogar noch im Sommer 2023 ein Immobilienprojekt mit mir gemeinsam tätigen. Und nicht zuletzt hat die SGT Capital sogar ihr bis dato einziges Private Equity-Investment, den Ultimaco-Deal, unter anderem auch der PGH zu verdanken, da die PGH ihre Anlaufverluste im Zeitraum September 2020 – Mai 2022 von knapp 7 Mio. EUR finanziert hat, darunter insbesondere die SGT-Partnergehälter und die ihres Teams.“

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBWS Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe – The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken- und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt es Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company Builder namens ‚Softmax AI‘. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startups Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teils aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen: www.tpgholding.com.

Montag, 1. September 2025

Deutsche Konsum REIT-AG finalisiert Sanierungskonzept und legt Bedingungen für die Sanierungskapitalerhöhung fest

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung)

Potsdam, Deutschland, 1. September 2025 – Die Deutsche Konsum REIT-AG („Gesellschaft“) (ISIN: DE000A14KRD3 | WKN: A14KRD | Börsenkürzel: DKG) hat heute das finale Sanierungsgutachten der FTI-Andersch AG erhalten, welches dem Standard IDW S6 entspricht und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH berücksichtigt. Die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Sanierungskapitalerhöhung, in deren Rahmen ein Debt-to-Equity-Swap für Verbindlichkeiten in Höhe von bis zu rund EUR 120 Mio. erfolgen soll, sowie umfangreiche Verkaufsmaßnahmen von Immobilienvermögen zur Reduzierung der Verschuldung der Gesellschaft mit einem Volumen in Höhe von rund EUR 300 Mio. Der Sanierungszeitraum läuft bis September 2027. Die relevanten Finanzierungsgläubiger haben zudem die Fälligkeiten ihrer Forderungen bis zum Ende des Sanierungszeitraums verlängert bzw. vergleichbare Zusagen erteilt. Die Zusagen stehen zum Teil noch unter marktüblichen aufschiebenden Bedingungen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese zeitnah erfüllt werden.

Auf dieser Grundlage wurden heute auch die Bedingungen für die Sanierungskapitalerhöhung festgelegt. Diese soll weiterhin als gemischte Bar- und Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrecht zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 pro neu ausgegebener Aktie durchgeführt werden. Das Bezugsverhältnis soll 1 zu 1,5 betragen. Das bedeutet, dass die Aktionäre der Gesellschaft für eine bestehende Aktien 1,5 neue Aktien beziehen können. Damit soll das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 50.351.091,00 um bis zu EUR 75.526.635,00 auf bis zu EUR 125.877.726,00 erhöht werden. Als Sacheinlage sollen Forderungen aus Namens- und Wandelschuldverschreibungen im Volumen von bis zu rund EUR 120 Mio. eingebracht werden. In Höhe eines Betrags von rund EUR 108 Mio. wird die Sacheinlage von Unternehmen erbracht, die direkt oder indirekt von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR („VBL“) gehalten werden. Die Wandelschuldverschreibungsgläubiger bringen als Sacheinlage die EUR 10 Mio. Wandelschuldverschreibungen (zzgl. Zinsen) vollständig ein. Die Sacheinlage der VBL reduziert sich entsprechend, wenn andere Aktionäre in größerem Umfang ihr Bezugsrecht ausüben.

Die außerordentliche Hauptversammlung, die über die Sanierungskapitalerhöhung beschließt, soll im Oktober 2025 stattfinden. Die Umsetzung der Sanierungskapitalerhöhung steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die BaFin die erforderliche Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG für den Fall erteilt, dass es im Rahmen der Sanierungskapitalerhöhung zu einer Kontrollerlangung an der Gesellschaft durch die VBL oder mit der VBL verbundene Unternehmen kommt (Sanierungsbefreiung).

MOBOTIX AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung

MOBOTIX AG
Winnweiler-Langmeil

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1. Die Certina Software Investments AG mit Sitz in Grünwald, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

2. Die Certina IT AG mit Sitz in Grünwald, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Certina Software Investments AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

3. Die Certina Solutions AG, hat uns mitgeteilt, dass ihr kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihr abhängigen Certina Software Investments AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören.

4. Herr Dr. Hans Wehrmann, wohnhaft in Grünwald, Landkreis München, hat uns mitgeteilt, dass ihm kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Aktien, die der von ihm abhängigen Certina Software Investments AG gehören, mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an unserer Gesellschaft gehören. 

Winnweiler-Langmeil, im August 2025
MOBOTIX AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. August 2025

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.08.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.08.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.08.2025 3,29 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,32 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 29,48% unter dem Inventarwert vom 31.08.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. August 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

Centrotec SE: Im Umfeld des Aktienrückkaufangebotes haben wir mehr als die Hälfte der Beteiligung börslich veräußert. Durch die offensichtliche Andienung des Großaktionärs betrug die Zuteilungsquote lediglich 10,49%.

1&1 AG: United Internet hat am 22.08.2025 die Beteiligung an der 1&1 AG außerbörslich um 2,4 Mio. Aktien zu 18,70 EUR je Aktie aufgestockt. Der Anteilsbesitz steigt damit auf 86,46%.

Redcare Pharmacy N.V.: Umstufungen von Research-Häusern führten zu erhöhter Volatilität des Aktienkurses. Die aktuell reduzierte Kursbasis haben wir für Zukäufe genutzt.

Clearvise AG: Die Gesellschaft prüft den Strategiewechsel zu einer YieldCo. Hierbei sollen die operativen Geschäftsbereiche vollständig zur Großaktionärin Tion Renewables GmbH outgesourct werden. Clearvise soll mit stabilen, planbaren Ausschüttungen aus dem bestehenden Portfolio fortgeführt werden. Die Scherzer & Co. AG hat ihre Beteiligung aufgestockt.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Squeeze-out bei der Diebold Nixdorf AG: Spruchverfahren ohne Erhöhung beendet

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH,
Paderborn,
als Rechtsnachfolgerin der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Paderborn

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG
der gerichtlichen Entscheidung in dem Spruchverfahren betreffend den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG

Am 31. Januar 2019 schlossen die Diebold Nixdorf AG, Paderborn, als übertragende Gesellschaft und die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA, Paderborn, als übernehmende Gesellschaft einen Verschmelzungsvertrag, der vorsah, dass die Anteile der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übertragen werden. Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde am 10. Mai 2019 in das Handelsregister der Diebold Nixdorf AG eingetragen.

Nach Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses leiteten 85 ehemalige Aktionäre der Diebold Nixdorf AG ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund (Az. 18 O 29/19 [AktE]) mit dem Ziel einer höheren Barabfindung ein. Das Landgericht Dortmund wies sämtliche Anträge mit Beschluss vom 1. September 2023 zurück. Gegen diesen Beschluss legten 20 Antragsteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Mit Beschluss vom 5. Juli 2025 (Az. I-26 W 2/24 [AktE]) wurden sämtliche Beschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Dortmund ist damit rechtskräftig.

Die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA wurde im Verlauf des Verfahrens im Jahr 2020 in die Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH formwechselnd umgewandelt.

Die Geschäftsführung der Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH gibt hiermit gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 1. September 2023 (Az. 18 O 29/19 [AktE]) wie folgt bekannt:

Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 1. September 2023

In dem Verfahren nach dem AktG

1. des (...),
85. (...)
Antragsteller, 

ZU-Bevollmächtigter (...)
Verfahrensbevollmächtigter (...)

gegen

die Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH, Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn,
Antragsgegnerin, 

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts mbH, Otto-Beck-Str. 11, 68165 Mannheim,

Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, Neue Mainzer Str. 52, 60311 Frankfurt, 

weiterer Beteiligter: Rechtsanwalt Dr. Daniel Lochner, (...), 53115 Bonn
als gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre. 

Die Anträge der Antragsteller zu 40), 60) und 69) werden als unzulässig zurückgewiesen, die übrigen Anträge als unbegründet.

Die Gerichtskosten werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Diese hat auch die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre zu tragen und seine Aufwendungen zu ersetzen.

Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 200.000 € festgesetzt. 

Paderborn, im August 2025

Diebold Nixdorf Holding Germany GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2025

___________________

Anmerkung der Redaktion:

Frühere Diebold-Nixdorf-Aktionäre können ggf. noch eine „Ausscheidensprämie“ in Höhe von EUR 0,48 je Aktie erhalten, siehe:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/08/beherrschungs-und-gewinnabfuhrungsvertr_25.html

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH: JD.com kündigt Beginn der Annahmefrist des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für CECONOMY AG an

Corporate News

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN DIE GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach Gestattung durch die BaFin

- Annahmefrist beginnt heute, 1. September 2025, und endet am 10. November 2025

- Barangebot von EUR 4,60 pro Aktie entspricht einer attraktiven Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY

- Das öffentliche Übernahmeangebot enthält keine Mindestannahmeschwelle; ein Delistingprozess von CECONOMY wird voraussichtlich kurz nach Vollzug des Angebots umgesetzt

- JD.com hat von Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme des Angebots für insgesamt 31,7 % des gesamten Stammkapitals von CECONOMY erhalten und sich einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert

- Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das Angebot uneingeschränkt und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen

Beijing / Düsseldorf – 1. September 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com"), hat heute nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Angebot“) an alle Aktionäre der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder die „Gesellschaft“) zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von CECONOMY (die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) veröffentlicht.

Ab heute können CECONOMY-Aktionäre das Angebot annehmen, indem sie ihre CECONOMY-Aktien zu einem attraktiven Angebotspreis von EUR 4,60 in bar pro Aktie (der „Angebotspreis“) andienen. Dies entspricht einer Prämie von ca. 42,6 % zum volumengewichteten Dreimonats-Durchschnittskurs (VWAP) zum Stichtag 23. Juli 2025, dem Tag vor Bestätigung fortgeschrittener Gespräche mit JD.com durch Ad-hoc-Mitteilung von CECONOMY. Damit bietet das Angebot den bestehenden Aktionären kurzfristige Liquidität und die Möglichkeit, ein langfristiges Wertpotenzial vorzeitig zu realisieren.

Die Annahmefrist endet am 10. November 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Das Angebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle und die Investmentvereinbarung sieht einen Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) vor, der voraussichtlich kurz nach Vollzug des Angebots umgesetzt wird. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen möglicherweise das Risiko ein, weniger liquide Aktien zu halten, die mit einer begrenzten Möglichkeit zum Verkauf ihrer Aktien zu einem angemessenen Preis und einer reduzierten Finanzberichterstattung verbunden sind. Einzelheiten zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) enthalten. Um ihre Aktien anzudienen, sollten sich die Aktionäre an ihre jeweilige Depotbank oder ein anderes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei dem ihre CECONOMY-Aktien verwahrt werden, wenden. Aktionäre sollten sich insbesondere bei ihren Depotbanken nach etwaigen relevanten Fristen erkundigen, die möglicherweise ein Tätigwerden vor Ablauf der Annahmefrist erfordern.

Vorstand und Aufsichtsrat von CECONOMY unterstützen das öffentliche Übernahmeangebot uneingeschränkt und sind der Auffassung, dass die Transaktion im Sinne des Unternehmens, seiner Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Partner und anderer Stakeholder ist. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen – vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage – den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Darüber hinaus unterstützen CECONOMYs Aktionäre Convergenta, Haniel, freenet, und Beisheim Stiftung das Angebot und unterstreichen damit die Attraktivität des Angebots für alle Aktionäre der Gesellschaft. Die Bieterin hat von diesen Aktionären unwiderrufliche Verpflichtungserklärungen zur Annahme des Angebots über insgesamt 31,7 % des gesamten Grundkapitals von CECONOMY erhalten und sich damit schon vor Veröffentlichung des Angebots einschließlich des verbleibenden Anteils des künftigen JD.com-Partners Convergenta die Kontrolle über eine Gesamtbeteiligung von 57,1 % gesichert.

Der Vollzug des Angebots steht unter üblichen regulatorischen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt sind. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen und Freigaben erwartet JD.com den Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026.

Das Angebot folgt auf die bereits bekanntgegebene Unterzeichnung einer strategischen Investmentvereinbarung zwischen JD.com und CECONOMY. Die Partnerschaft zielt darauf ab, das Wachstum von CECONOMY als eigenständiges Unternehmen voranzutreiben und die Transformation von CECONOMY in Europas führende Omnichannel-Plattform für Unterhaltungselektronik zu beschleunigen. JD.com ist für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik bekannt. Das Unternehmen wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten in die Partnerschaft einbringen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.

Gemäß den Anforderungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in deutscher und englischer Sprache) unter www.green-offer.com verfügbar. Exemplare der Angebotsunterlage können in Deutschland zudem kostenfrei bei der Deutschen Bank Aktiengesellschaft, TSS, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, bezogen werden (Anfragen per E-Mail an dct.tender-offers@db.com, unter Angabe einer vollständigen Post- oder E-Mail-Adresse, an die ein Exemplar der Angebotsunterlage übersandt werden kann).

Über JD.com


JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben. JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). Im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres, das am 30. Juni 2025 endete, meldete JD.com einen Umsatz von 91,8 Mrd. US-Dollar (78,3 Milliarden Euro).JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.

Pressebilder finden Sie unter https://jdcorporateblog.com/media-resources/.

Über CECONOMY


Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.