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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 23. Januar 2025

Nagarro SE beendet die Gespräche über ein mögliches Take-Private, um eine alternative strategische Option zu verfolgen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,

- Gespräche über ein mögliches Take-Private beendet

- Fokus auf Maximierung des Shareholder Value durch organisches und anorganisches Wachstum

- Dividendenpolitik zur jährlichen Ausschüttung von 10-20 % des EBIT

- Aktienrückkauf in Höhe von bis zu 400 Mio. € in den nächsten drei Jahren


23. Januar 2025 – In der Ad-hoc-Mitteilung vom 16. Oktober 2024 bestätigte der Vorstand der Nagarro SE, dass sich die Nagarro SE im Rahmen der Bewertung strategischer Optionen in Gesprächen mit bestimmten Interessenten über ein mögliches Take-Private der Nagarro SE einschließlich eines öffentlichen Übernahmeangebots befand.

Als Ergebnis dieser Bewertung der strategischen Optionen hat der Vorstand heute in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat der Nagarro SE beschlossen, diese Gespräche über ein mögliches Take-Private zu beenden und sich stattdessen auf die Maximierung des Shareholder Value durch die Umsetzung einer unabhängigen organischen und anorganischen Wachstumsstrategie einschließlich Effizienzsteigerungen zu konzentrieren, begleitet von der Intention, in den nächsten drei Jahren Aktien im Wert von bis zu 400 Mio. € zurückzukaufen und eine nachhaltige Dividendenpolitik zu verfolgen, bei der jährlich 10-20 % des EBIT ausgeschüttet werden, vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der Hauptversammlung.

VARTA AG: Landgericht Stuttgart verwirft Beschwerden gegen Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts als unzulässig, Restrukturierungsplan der VARTA AG damit rechtskräftig

VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 23. Januar 2025 – Die VARTA AG (die „Gesellschaft“) teilt mit, dass heute das Landgericht Stuttgart sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat. Die Rechtsbeschwerde wurde vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen. Der Restrukturierungsplan der Gesellschaft ist damit rechtskräftig.

Wie bereits kommuniziert, hatte das Restrukturierungsgericht Stuttgart den Restrukturierungsplan am 11. Dezember 2024 bestätigt, nachdem die Mehrheit der abstimmenden Gruppen dem Restrukturierungsplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25. November 2024 zugestimmt hatte.

Wie ebenfalls bereits kommuniziert, sieht der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft Dr. Dr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten. Zudem soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Mio. Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen werden eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.

Nach der jetzt eingetretenen Rechtskraft werden die Umsetzung des Plans und damit das Delisting nunmehr zeitnah erfolgen.

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE: Gerichtlicher Sachverständiger legt Gutachten vor

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der innogy SE hat der gerichtlich bestellte Sachverständige Tönnes von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher im letzten Jahr sein Gutachten vorgelegt. Dieses wurde nunmehr den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Der Sachverständige kommt zu einem Wert von EUR 65,44 je innogy.Aktie. Der E.ON-Konzern hatte den innogy-Minderheitsaktionären eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 42,82 je Aktie angboten. Die Beteiligten können zu dem Gutachten innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen.

LG Dortmund, Az. 18 O 25/20 AktE
Coriolix Capital GmbH u.a.. ./. innogy SE (jetzt: E.ON Verwaltungs GmbH)
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG München I hat die Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 13149/24 verbunden.

Die VIB hat den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie angeboten. Verschmelzung mit Squeeze-out wurden auf der Hauptversammlung am 13. August 2024 beschlossen Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 7. Oktober 2024.

LG München I, Az. 5 HK O 13149/24

Salzgitter Aktiengesellschaft: Gespräche im Rahmen eines möglichen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Salzgitter AG / Indikativer Angebotspreis von EUR 18,50

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Gesellschaft bestätigt, dass die Aktionärin GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft der Salzgitter AG (ISIN DE0006202005 / WKN 620200, die "Gesellschaft") zusammen mit der TSR Recycling GmbH & Co. KG (gemeinsam das "Konsortium") am Abend des 22. Januar 2025 dem Vorstand im Zusammenhang mit einem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb der Aktien der Gesellschaft ein nicht-bindendes Angebot unter Angabe eines indikativen Angebotspreises von EUR 18,50 pro Aktie an der Gesellschaft übermittelt hat und die Gesellschaft sich in Gesprächen mit dem Konsortium befindet.

Die Gesellschaft prüft das nicht-bindende Angebot einschließlich der Preisindikation. Das Ergebnis der Prüfung und Gespräche mit dem Konsortium ist offen.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

OHB SE: Capital Market Day 2025

Corporate News  23.01.2025 / 11:00 CET/CEST

- Wachstumsausblick bis zum Geschäftsjahr 2027 prognostiziert kontinuierliche Steigerung von Gesamtleistung und Margen

- Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht (+ 82 %)

- Gesellschaft gibt Einblick in aktualisierte Unternehmensstrategie

Auf dem heutigen Capital Market Day 2025 hat der Raumfahrt- und Technologiekonzern OHB SE (Prime Standard, ISIN DE0005936124) einen Einblick in aktuelle Markt- und Unternehmensentwicklungen gegeben.

Im Fokus steht dabei ein Ausblick auf die erwartete Geschäftsentwicklung für das aktuelle Geschäftsjahr 2025 und die beiden nachfolgenden Jahre, der eine kontinuierliche Steigerung der Gesamtleistung und der EBITDA- und EBIT-Marge prognostiziert.

Darüber hinaus gab die Gesellschaft einen Überblick zu der im Verlauf des Jahres 2024 aktualisierten Unternehmensstrategie als Grundlage für die Erreichung des weiteren Wachstums des Konzerns:
  • Durch organisches Wachstum in allen etablierten Geschäftsfeldern, dabei vor allem im Bereich Erdbeobachtung, sowie die Erschließung neuer Märkte strebt der OHB-Konzern Auftragseingänge von nachhaltig mehr als EUR 2 Mrd. ab dem Jahr 2026 an. Mit rund EUR 1,7 Mrd. im Jahr 2024, konnte der Konzern den Auftragseingang im letzten Geschäftsjahr um rund 82 % im Vergleich zum Vorjahr steigern.
  • Die Umsetzung des im Jahr 2024 gestarteten Transformationsprozesses soll eine nachhaltig wettbewerbsfähige Kostenstruktur durch einen noch stärkeren Fokus auf die Kundenzentrierung in allen Konzerngesellschaften sicherstellen. Teil dieses Prozesses bilden unter anderem konzernweite Initiativen zu den Themen Technologiemanagement und der Digitalisierung der Wertschöpfungskette sowie die Implementierung effizienter Verwaltungsstrukturen. Zu diesem Zweck werden Synergiepotenziale innerhalb des Konzerns identifiziert und zukünftig in noch größerem Umfang genutzt.
Der testierte Konzern-Jahresabschluss 2024 der OHB SE wird auf der für den 20. März 2025 geplanten Bilanzpressekonferenz und der sich am selben Tag anschließenden Analystenkonferenz im Detail erläutert sowie zum Herunterladen auf der Website der OHB SE zur Verfügung stehen.

Mittwoch, 22. Januar 2025

SHS VIVEON AG gibt erfolgreichen Abschluss der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt

Corporate News

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN

München, 22. Januar 2025 – SHS VIVEON AG (ISIN DE000A0XFWK2) gibt heute bekannt, dass die Gesellschaft die am 27. Dezember 2024 beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich abgeschlossen hat. Der Bezugspreis betrug EUR 3,00 je Aktie. Die Bezugsquote lag bei rund 89,0 %.

Nicht im Rahmen des Bezugsrechtsangebots bezogenen Aktien wurden den bezugswilligen Aktionären zum Überbezug gegen Zahlung des Bezugspreises angeboten. Die Sidetrade AG als Großaktionärin der Gesellschaft hatte sich verpflichtet, die auf sie entfallenden Bezugsrechte auszuüben und sich am Überbezug zu beteiligen, um eine vollständige Platzierung der Kapitalerhöhung sicherzustellen. Insgesamt wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung 1.245.426 junge Aktien mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 2025 platziert. Die Sidetrade AG hat insgesamt 1.236.970 junge Aktien gezeichnet.

Mit Abschluss der Kapitalmaßnahme wird das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.490.853,00 um EUR 1.245.426,00 auf EUR 3.736.279,00 durch die Ausgabe von Stück 1.245.426 junger Aktien erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2024. Die Kapitalerhöhung wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

Die jungen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft die bei der Clearstream Banking AG hinterlegt wird. Die Lieferung der jungen Aktien an die Aktionäre erfolgt voraussichtlich am 29. Januar 2025 unter der ISIN DE000A3EX289. Nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2024 beschließt, werden die jungen Aktien mit den alten Aktien gleichgestellt und unter der ISIN DE000A0XFWK2 verbucht.

Aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung ist SHS VIVEON AG ein Nettoemissionserlös von rund EUR 3,6 Mio. zugeflossen. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung wird zur Unterstützung strategischer Initiativen verwendet, die darauf abzielen, die technologischen Kapazitäten der Gesellschaft durch ein Rechenzentrum zu stärken. Ein etwa verbleibender Rest der Emissionserlöse soll in den Ausbau der Marketing- und Salesforce-Abteilung der Gesellschaft investiert werden.

Über die SHS VIVEON AG

Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

LG Frankfurt am Main: Übernahmerechtlicher Squeeze-out bei der infas Holding Aktiengesellschaft beantragt

Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 16/25

Die Ipsos DACH Holding AG, geschäftsansässig c/o lpsos GmbH, Sachsenstraße 6, 20097 Hamburg, hat gem. § 39a WpÜG mit Eingang am 08.01.2025 beim Landgericht Frankfurt am Main beantragt:

Der Antragstellerin werden die verbleibenden stimmberechtigten Aktien an der infas Holding Aktiengesellschaft, mit Sitz in Bonn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17379, die nicht bereits der Antragstellerin gehören, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,80 pro Aktie durch Beschluss übertragen.

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 39b Abs. 2 WpÜG.

Stellungnahmen zu diesem Antrag sind zu dem Az. 3-05 O 16/25 beim Landgericht Frankfurt am Main binnen eines Monats nach dieser Veröffentlichung einzureichen.

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Januar 2025

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC überschreitet Mindestannahmeschwelle für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für CompuGroup Medical – Erwarteter Beginn der erweiterten Annahmefrist am 29. Januar

Corporate News

- Mindestannahmeschwelle von 17 % überschritten

- Übernahmeangebot erfolgreich (vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen) – Meilenstein für strategische Partnerschaft

- Bis heute 17,46 % der Aktien von CompuGroup Medical angedient oder außerhalb des Angebots erworben

- Angebotsfrist läuft bis zum 23. Januar – weitere zweiwöchige Annahmefrist voraussichtlich vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025, um Aktien zu 22 Euro je Aktie anzudienen

Koblenz, Frankfurt - CVC Capital Partners („CVC“) hat die Mindestannahmeschwelle von 17 % für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“ oder „CGM“) innerhalb der Annahmefrist überschritten. Zum 22. Januar 2025, 11:00 Uhr (MEZ), wurde das öffentliche Übernahmeangebot der Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden, für etwa 3,85 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical angenommen. Zusätzlich wurden 13,62 % aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical durch Aktienkäufe außerhalb des Angebots erworben, welche gegenwärtig direkt und über Instrumente durch CVC gehalten werden.

Daniela Hommel, Chief Financial Officer von CompuGroup Medical, erklärt: „Das Überschreiten der Mindestannahmeschwelle ist der nächste Meilenstein auf unserem Weg zur strategischen Partnerschaft mit CVC. Mit CVC an unserer Seite sind wir ideal positioniert, um unsere marktführende Rolle im Bereich E-Health zu stärken und auszubauen. Klares Ziel ist es, unseren Kunden und ihren Patienten die besten Lösungen zu bieten.“

Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagt: „Wir sind begeistert, dass wir diesen Meilenstein erreicht haben, und freuen uns auf die Partnerschaft mit CompuGroup Medical. Gemeinsam werden wir die Chancen im dynamischem E-Health-Markt nutzen und so das nächste Kapitel der bemerkenswerten CGM-Erfolgsgeschichte schreiben.“

Aktionäre von CompuGroup Medical können ihre Aktien während der laufenden Annahmefrist, die bis zum 23. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) andauert, sowie innerhalb der erweiterten Annahmefirst voraussichtlich vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) für 22 Euro je Aktie andienen. Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zu entnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über etwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegt wurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der weiteren Annahmefrist erforderlich machen können.

Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt der Erfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.1 und 12.1.2 der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025 erwartet.

Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, das Unternehmen nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis im Rahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide und nicht börsennotierte Wertpapiere mit sehr begrenzter Berichterstattung zu halten, bei denen ungewiss ist, ob sie zu einem angemessenen Preis veräußert werden können. CVC benötigt nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots keine weiteren Aktien, um das Delisting-Angebot vorzubringen.

Details zum Angebot

Am 09. Dezember 2024 haben CompuGroup Medical und CVC eine strategische Partnerschaft bekanntgegeben, mit dem Ziel die langfristige Wachstums- und Innovationsstrategie von CompuGroup Medical zu unterstützen. Gemeinsam planen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesen voranzutreiben, von denen Patienten und Gesundheitsdienstleister weltweit profitieren.

Im Rahmen der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat CVC ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre von CompuGroup Medical in Höhe von 22,00 Euro je Aktie in bar unterbreitet. Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt, die zusammen rund 50,1 % aller Aktien halten, werden ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. Die Parteien haben vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zu schließen.

Das Angebot entspricht einem Aufschlag von 51,2 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und einem Aufschlag von 33,5 % auf den Schlusskurs der Aktien von CompuGroup Medical am 6. Dezember 2024, dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des Übernahmeangebots. Das Angebot bietet den CompuGroup Medical-Aktionären die Möglichkeit, einen erheblichen Anteil des zukünftigen Wertpotenzials des Unternehmens unmittelbar und mit hoher Sicherheit zu realisieren.

Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sind die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar: www.practice-public-offer.com

Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

CompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit und erwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. Die Softwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen und organisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungen für alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichen Gesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen. Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartige Kundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofis in ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- und Pharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19 Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovative Lösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.

Über CVC Capital Partners


CVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über ein Netzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asien mit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügt über sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity, Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das Unternehmen Kapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellen Investoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen der CVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweit in rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd. Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Im deutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe und betreibt erfolgreiche Partnerschaften mit gründer- und familiengeführten Unternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter für Premium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führender Dienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, ein global führender Spezialist für Industriegase.

Wichtige Hinweise:

Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM-Aktien"). Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot sind ausschließlich in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung freigegebenen Angebotsunterlage enthalten. Caesar BidCo (die "Bieterin") behält sich das Recht vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot ist unter anderem im Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.  (...)

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: SNP übertrifft die angehobene Prognose für das Geschäftsjahr 2024 deutlich und erzielt bestes Ergebnis der Unternehmensgeschichte

Corporate News

- Auftragseingang erhöhte sich um 16% auf rund 310 Mio. € (2023: 266,1 Mio. €)

- Konzernumsatz wuchs um 25% auf ca. 254 Mio. € (2023: 203,4 Mio. €)

- EBIT stieg um 150% auf rund 28 Mio. € (2023: 11,1 Mio. €); EBIT-Marge kletterte auf rund 11% (2023: 5,5%)

Heidelberg, 22. Januar 2025 – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, ein weltweit führender Anbieter von Software für digitale Transformation, automatisierte Datenmigration und Datenmanagement im SAP-Umfeld, verzeichnete nach vorläufigen Geschäftszahlen im Jahr 2024 ein deutliches Wachstum. Aufgrund eines sehr starken Q4 2024 stieg der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 um 16% auf rund 310 Mio. €. Der Umsatz legte im gleichen Zeitraum um 25% auf rund 254 Mio. € (2023: 203,4 Mio. €) zu und übertraf damit die in den vergangenen 12 Monaten zweimal angehobene Prognose von 240 bis 250 Mio. €. Auch das EBIT verbesserte sich kräftig um 150% auf rund 28 Mio. € im Geschäftsjahr 2024 (2023: 11,1 Mio. Euro). Damit lag das EBIT deutlich über der angehobenen Prognose von 21 bis 25 Mio. €. Entsprechend verdoppelte sich die EBIT-Marge auf rund 11% (2023: 5,5%).

„Nach einem ersten Halbjahr auf Rekordniveau und dem besten dritten Quartal jemals haben wir unsere Erfolgsserie mit dem stärksten vierten Quartal und folglich besten Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte fortgesetzt“, sagt Jens Amail, CEO von SNP. „Wir sind dankbar für das anhaltende Vertrauen unserer Kunden und Partner, das zu diesen außergewöhnlichen Ergebnissen geführt hat. Das gesamte SNP-Team hat in allen strategischen Wachstumsbereichen hervorragende Arbeit geleistet: Wir haben unser Partnergeschäft weiter ausgebaut, den Auftragseingang in strategischen Märkten verdoppelt und die Modernisierung von SAP-Landschaften in Richtung S/4HANA und RISE in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit SAP vorangetrieben. Auf dieser Basis und zusammen mit dem zusätzlichen Wachstumspotenzial unserer branchen- und partnerunabhängigen Softwareplattform SNP Kyano blicken wir unverändert optimistisch in die Zukunft."

Andreas Röderer, CFO von SNP, kommentiert: "Das Wachstum ging Hand in Hand mit weiteren operativen Prozessverbesserungen und führte in Kombination zu einer Verbesserung unserer EBIT-Marge im Jahr 2024. Das starke Wachstum in unserem Partner- und Softwaregeschäft bildet eine starke Basis für weiteres profitables Wachstum im Jahr 2025 und darüber hinaus."

Die Angaben dieser Meldung basieren auf vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen. Der vollständige Geschäftsbericht 2024 wird am 27. März 2025 veröffentlicht.

Über SNP

SNP (Ticker: SHF.DE) ist mit seiner weltweit führenden Technologieplattform Kyano ein zuverlässiger Partner für Unternehmen, die bei Transformationsvorhaben und für mehr Geschäftsagilität auf wegweisende datengestützte Funktionalitäten setzen. Kyano integriert alle technischen Möglichkeiten und Partnerfunktionalitäten für eine softwarebasierte und ganzheitliche Datenmigration und das Datenmanagement. In Kombination mit dem BLUEFIELD-Ansatz setzt Kyano einen weltweiten Industriestandard für die schnelle und sichere Reorganisation und Modernisierung von SAP-zentrierten IT-Landschaften bei gleichzeitiger Nutzung datengesteuerter Innovationen.

Weltweit vertrauen über 3.000 Kunden aller Branchen und Größen auf SNP, unter ihnen 20 der DAX 40 und über 100 der Fortune 500 Unternehmen. Die SNP-Gruppe beschäftigt weltweit rund 1.500 Mitarbeitende an 35 Standorten in 20 Ländern. Das Unternehmen mit Stammsitz in Heidelberg erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 203,4 Mio. Euro.

Weitere Informationen unter www.snpgroup.com

Philion SE: Insolvenzplan wird erstellt / Aktionäre sollen sämtliche Aktien kompensationslos verlieren

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Philion SE (ISIN: DE000A1X3WF3) erstellt der Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus einen Insolvenzplan. Ein wesentlicher Teil des Plans soll vorsehen, die Gesellschaft zu entschulden und die aktuell bestehenden Aktien an einen oder mehrere Investoren, u.a. die MERIDIANA Capital Group GmbH aus Hamburg, zu übertragen bzw. den Erwerb sämtlicher Anteile mittels vereinfachter Kapitalherabsetzung und Ausgabe neuer Aktien zu erreichen. Bestehende Aktionäre sollen keine Kompensation für den Verlust ihrer Aktien erhalten. Die Investoren beabsichtigen, die Börsennotierung aufrechtzuerhalten. Nach der Erstellung und Prüfung wird der Insolvenzplan den Gläubigern im Rahmen eines Erörterungs- und Abstimmungstermins zur Abstimmung vorgelegt werden.

Succession German Bidco GmbH: Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE abzuschließen

Pressemitteilung

München, 22. Januar 2025. – Die Succession German Bidco GmbH (die “Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Carlyle (NASDAQ: CG) verwaltet und/oder beraten werden, hat am 23. Dezember 2024 die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (die “Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (die “SNP-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 61,00 je SNP-Aktie (das “Angebot“) nach § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht (die “Veröffentlichung“). Das Angebot wird unter kartellrechtlichen sowie außen-wirtschaftsrechtlichen Freigaben stehen.

Die Bieterin hat in der Veröffentlichung ebenfalls mitgeteilt, dass sie am 23. Dezember 2024 mit dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, Wolfgang Marguerre, einen Aktienkaufvertrag über den Kauf und die Abtretung aller von Herrn Marguerre gehaltenen SNP-Aktien zu einem Kaufpreis pro SNP-Aktie in Höhe des Angebotspreises abgeschlossen. Der Aktienkaufvertrag steht unter den gleichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben, unter denen das Angebot stehen wird. Darüber hinaus hat die Bieterin in der Veröffentlichung mitgeteilt, dass sie am 23. Dezember mit weiteren Aktionären der Gesellschaft Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich jeder dieser Aktionäre verpflichtet hat, das Angebot für alle der von ihm gehaltenen SNP-Aktien anzunehmen.

Insgesamt beziehen sich der Aktienkaufvertrag und die Andienungsvereinbarungen auf ca. 76,25% des Grundkapitals bzw. 77,33 % der Stimmrechte der Gesellschaft (unter Berücksichtigung der durch SNP gehaltenen eigenen Aktien). Die Bieterin geht insofern sicher davon aus, dass sie nach Vollzug des Angebots über das notwenige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.

Vor diesem Hintergrund gibt die Bieterin hiermit ihre Absicht bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen und in einer Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat die Gesellschaft am heutigen Tag entsprechend informiert und darum geben, bereits jetzt in Verhandlungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einzutreten sowie entsprechende Vorbereitungshandlungen zu treffen.

München, 22. Januar 2025

Succession German Bidco GmbH

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Succession German Bidco GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Heidelberg, 22. Januar 2025 – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705, Prime Standard, Ticker Symbol: SHF) („SNP“ oder das „Unternehmen“) hat heute ein Schreiben von der Succession German Bidco GmbH erhalten, in dem diese der Gesellschaft ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Succession German Bidco GmbH („Bieterin“) als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen.

Die Bieterin hatte am 23. Dezember 2024 angekündigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle außenstehenden Aktionäre von SNP zu einem Preis von EUR 61,00 pro Aktie in bar abzugeben (das „Angebot“). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot wird zeitnah innerhalb der gesetzlichen Fristen stattfinden.

Bereits im Zeitpunkt der Ankündigung hatte die Bieterin sich 76,25% des Grundkapitals bzw. 77,33 % der Stimmrechte der Gesellschaft (unter Berücksichtigung der durch SNP gehaltenen eigenen Aktien) durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär Wolfgang Marguerre und unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit weiteren Aktionären der SNP gesichert. Vor diesem Hintergrund geht die Bieterin davon aus, nach dem Vollzug des Angebots über die erforderlichen Stimmrechte zu verfügen, um in einer innerhalb der nächsten 6 Monate stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.

Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand auf Bitte der Geschäftsführung der Bieterin unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften zeitnah in Verhandlungen mit ihr über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten, zumal sich die Bieterin in der am 23. Dezember 2024 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung verpflichtet hat, die Kosten hierfür zu übernehmen.

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Umsatz und EBIT im Geschäftsjahr 2024 besser als erwartet

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Heidelberg, 22. Januar 2025 – Auf Basis vorläufiger Berechnungen erzielt die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705) im Jahr 2024 einen Umsatz von rund 254 Mio. € und übertrifft damit die in den vergangenen 12 Monaten zweimal angehobene Prognose von 240 Mio. € bis 250 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahreswert von 203,4 Mio. € konnte der Umsatz um rund 25 % gesteigert werden.

Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung und operativen Prozessverbesserungen liegt das EBIT bei rund 28 Mio. € und damit deutlich über der prognostizierten Bandbreite von 21 Mio. € bis 25 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahreswert von 11,1 Mio. € entspricht dies einer Steigerung von rund 150 %.

Der Auftragseingang weist wie prognostiziert ein Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) von größer als eins aus und liegt bei rund 310 Mio. €, was einem Wachstum von mehr als 16% gegenüber dem Vorjahreswert von 266,1 Mio. € entspricht.

Die Angaben dieser Meldung basieren auf vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen. Der vollständige Geschäftsbericht 2024 wird am 27. März 2025 veröffentlicht.

Dienstag, 21. Januar 2025

Baader Bank AG: Baader Bank und die Bayerische Börse verlängern Handelszeit auf gettex

Pressemitteilung

Die Baader Bank erweitert ihr Handelsangebot und verlängert gemeinsam mit der Bayerischen Börse die Handelszeit auf gettex. Während der Handel bisher von 08:00 bis 22:00 Uhr möglich war, gilt die verlängerte Handelszeit von 07:30 bis 23:00 Uhr. Es können zunächst mit einem eingeschränkten Universum, das einen großen Anteil des aktuellen Umsatzes ausmacht und sukzessive ausgeweitet wird, Wertpapiere zu den neuen Handelszeiten über die Baader Bank als Market Maker gehandelt werden. Zuvor hatte die Baader Bank bereits seit Oktober 2024 im außerbörslichen Handel die Handelszeit entsprechend verlängert.

Die Baader Bank agiert als exklusiver Market Maker für Aktien, Fonds, ETPs und Anleihen auf gettex. Mit den verlängerten Handelszeiten wird konsequent der steigenden Nachfrage seitens Kooperationspartnern als auch institutioneller Kunden und Privatkunden begegnet. Mit diesem Schritt optimiert die Baader Bank ihr Handelsangebot ‚Baader Trading‘ und festigt ihre Marktposition als Market Maker in Deutschland.

Bereits im Handelsgeschäft mit Kryptowährungen, welches über das Setup der Baader Bank 24h verfügbar ist, hat sich gezeigt, dass Privatanleger vermehrt unabhängig von klassischen Börsenzeiten handeln und eine klare Präferenz für die verlängerten Handelszeiten aufweisen. Mit der Ausweitung im außerbörslichen Handel und auf gettex kann dieser Entwicklung sinnvoll begegnet werden. Weiterhin ermöglichen die verlängerten Handelszeiten den Anlegern die Möglichkeit, unmittelbarer auf aktuelle Nachrichten und Unternehmensmeldungen zu reagieren, insbesondere mit Blick auf den US-Handel.

„Wir freuen uns sehr, dass wir das neue Jahr mit diesem wichtigen Schritt starten und damit unser Handelsangebot unter der Marke Baader Trading gemeinsam mit unserem Partner, der Bayerischen Börse, weiter optimieren. Auch im Jahr 2025 wollen wir konsequent daran arbeiten, die Möglichkeiten im Wertpapierhandel für unsere Kunden noch besser zu machen“, so Oliver Riedel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Baader Bank AG.

Die Baader Bank steht seit mehr als 40 Jahren für höchste Kompetenz im Wertpapierhandel. Um auch in Zukunft einen erstklassigen Service anbieten zu können, subsumieren wir unter Baader Trading unsere Handelsaktivitäten und Dienstleistungen, das heißt das börsliche und außerbörsliche Market Making, sowie das Brokerage und den Krypto-Handel.

„Der Handel mit ausländischen Wertpapieren hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und immer mehr Orderflow-Provider wünschen sich, dass ihre Kundinnen und Kunden diese Wertpapiere auch vor 8 Uhr und nach 22 Uhr handeln können. Damit ist die Verlängerung der Handelszeiten ein Ausdruck unserer Kundenorientierung und ein konsequenter Schritt für einen attraktiven Wertpapierhandel“, erläutert Dr. Robert Ertl, Vorstand der Bayerischen Börse AG.

Zuletzt haben die Börse gettex und die Börse München gemeinsam mit der Baader Bank im Oktober 2023 die Handelszeit für alle von der Baader Bank AG betreuten Anleihen auf bis 22:00 Uhr verlängert, um dem erhöhten Interesse an dieser Anlageklasse gerecht zu werden.

Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank schließt Aktienrückkauf über 600 Mio. Euro ab – Zweite Tranche von bis zu 400 Mio. Euro beantragt

Corporate News  21. Januar 2025  09:56

- Insgesamt 38.837.806 eigene Aktien zurückgekauft (3,278 % des Grundkapitals)

- CEO Bettina Orlopp: „Der Abschluss der ersten Tranche ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, für das Jahr 2024 mindestens 70 % des Nettoergebnisses an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben.“

Die Commerzbank AG hat die erste Tranche ihres dritten Aktienrückkaufprogramms am Montag, den 20. Januar 2025, erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Rückkauf hatte die Bank am 7. November 2024 begonnen. Seitdem kaufte die Commerzbank insgesamt 38.837.806 eigene Aktien (ISIN DE000CBK1001) im Volumen von rund 600 Mio. Euro zu einem Durchschnittspreis von rund 15,45 Euro je Aktie zurück. Das entspricht einem Anteil von 3,278 % am Grundkapital der Bank.

„Der Abschluss der ersten Tranche über 600 Mio. Euro ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, für das Jahr 2024 mindestens 70 % des Nettoergebnisses an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben“, sagte Commerzbank-CEO Bettina Orlopp. „Die Zustimmung für eine zweite Tranche von bis zu 400 Mio. Euro haben wir bereits bei der Europäischen Zentralbank und der Finanzagentur beantragt. In den kommenden Jahren wollen wir die Kapitalrückgabe an unsere Aktionärinnen und Aktionäre weiter erhöhen.“

Die Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2024 soll neben dem aus zwei Tranchen bestehenden Aktienrückkauf auch eine Dividende umfassen.

Mit einem geplanten Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro ist das dritte Rückkaufprogramm das bisher umfangreichste in der Geschichte der Commerzbank. Im Rahmen ihres ersten Aktienrückkaufprogramms hatte die Bank im Juni 2023 für rund 122 Mio. Euro insgesamt 12.134.305 eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von rund 10,05 Euro je Aktie zurückgekauft. Der Rückkauf war Teil der Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von insgesamt rund 370 Mio. Euro. Das zweite Aktienrückkaufprogramm führte die Commerzbank zwischen dem 10. Januar und dem 5. März 2024 durch. In diesem Zeitraum kaufte die Bank insgesamt 55.554.320 eigene Aktien im Volumen von rund 600 Mio. Euro zu einem Durchschnittspreis von rund 10,80 Euro je Aktie zurück. Der zweite Rückkauf war Bestandteil der Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von insgesamt rund 1 Mrd. Euro.

Über die Commerzbank

Die Commerzbank ist die führende Bank für den deutschen Mittelstand und starke Partnerin von rund 25.500 Firmenkundenverbünden. Zudem betreut sie Privat- und Unternehmerkundinnen und -kunden in Deutschland mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Mrd. Euro. In zwei Geschäftsbereichen – Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden – bietet die Bank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Die Commerzbank wickelt rund 30 % des deutschen Außenhandels ab und ist im Firmenkundengeschäft international in mehr als 40 Ländern vertreten. Die Bank konzentriert sich auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Im internationalen Geschäft begleitet die Commerzbank Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz und Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden steht die Bank mit den Marken Commerzbank und comdirect an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden: online und mobil, im Beratungscenter und persönlich vor Ort. Die polnische Tochtergesellschaft mBank S.A. ist eine innovative Digitalbank und betreut rund 5,7 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in der Tschechischen Republik und der Slowakei.

Zalando SE: Zalando startet öffentliches Übernahmeangebot für ABOUT YOU

Corporate News

- Die Angebotsunterlage wurde heute nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht.

- Die Annahmefrist beginnt heute und endet voraussichtlich am 17. Februar 2025.

- Der Angebotspreis von 6,50 EUR pro Aktie entspricht einer Prämie von 12 % auf das mittlere Kursziel der Analyst*innen in Höhe von 5,80 EUR, und einer Prämie von 107 % auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs von ABOUT YOU (berechnet am 10. Dezember 2024).

- Der Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU begrüßen und unterstützen das Angebot.

- Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. Es gelten die in der Angebotsunterlage beschriebenen üblichen Vollzugsbedingungen.

Berlin, 20. Januar 2025 // Zalando SE (die „Bieterin“ oder „Zalando“) hat heute nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) für die Aktien der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) veröffentlicht.

Die Aktionär*innen von ABOUT YOU haben ab heute die Möglichkeit, das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien für eine Barabfindung in Höhe von 6,50 EUR pro Aktie einzureichen. Dies entspricht einer Prämie von 12 % auf das mittlere Kursziel der Analyst*innen von 5,80 EUR und einer Prämie von 107 % auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs von ABOUT YOU am 10. Dezember 2024, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Absicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch Zalando.

Durch Vereinbarungen mit den Hauptaktionären von ABOUT YOU, der Otto Group, der Otto Familie, HEARTLAND und allen drei Gründern und Vorstandsmitgliedern von ABOUT YOU, sowie durch weitere Zukäufe hat sich Zalando für die Transaktion bereits knapp 80 % des Aktienkapitals von ABOUT YOU gesichert. Da beide Unternehmen derselben Branche angehören, bietet der Zusammenschluss erhebliche Wertschöpfungspotenziale.

Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage unterstützen der Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU das Übernahmeangebot und beabsichtigen, den Aktionär*innen von ABOUT YOU die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Die Annahmefrist endet voraussichtlich am 17. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. Der Abschluss der Transaktion wird im Sommer 2025 erwartet, vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen regulatorischen Freigaben.

Einzelheiten zur Annahme des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Den Aktionär*innen von ABOUT YOU wird empfohlen, sich an ihre Depotbank zu wenden, um ihre Aktien einzureichen und sich über etwaige Fristen zu erkundigen, die Maßnahmen vor Ablauf der Annahmefrist erfordern.

Das Übernahmeangebot und eine unverbindliche englische Übersetzung sind ab sofort online unter https://the-perfect-fit.de/ verfügbar. Die Unterlage ist auch kostenlos bei der BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland erhältlich (bitte senden Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse per Fax an +49-69-1520-5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).

Delisting durch Insolvenz – droht ein StaRUG 2.0?

https://www.goingpublic.de/being-public/delisting-durch-insolvenz-droht-ein-starug-2-0/

Trotz Beendigung der Ampelkoalition hat die Bundesregierung den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes II ­(Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen, ZuFinG II, vom 27. November 2024) beschlossen, der vor allem mit dem Vorschlag zum Delisting aufgrund von Insolvenz Aufmerksamkeit erregt. Sollte er Gesetz werden, wäre künftig durch bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Delisting ohne das ­bislang erforderliche Delisting-Erwerbsangebot möglich.

Montag, 20. Januar 2025

Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1,5L Fazilität

Corporate News

Luxemburg, 20. Januar 2025 – Die Adler Group S.A. („Adler Group”) hat verbindliche Zusagen in Höhe von ca. 0,7 Mrd. EUR für eine Refinanzierung der von der ADLER Financing S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft („Financing SPV“), ausgegebenen 1,5L Anleihen und einer entsprechenden Anpassung der 1,5L Fazilität zwischen, unter anderem, Adler Group und dem Financing SPV erhalten („Refinanzierung“). Die angepasste 1,5L Fazilität wird mit einem endfälligen Zinssatz von 10,00 % p.a. verzinst zuzüglich 0,75 % OID mit einer Non-Call-Protection im ersten Jahr und einer 1%igen Call-Prämie im zweiten Jahr (danach zum Nennwert kündbar). Die Senkung des endfälligen Zinssatzes von 14.00 % spiegelt vor allem das verbesserte Risikoprofil der Adler Group wider. Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen 1L Refinanzierung, welche am 20. Dezember 2024 angekündigt wurde, und der Zustimmung der Inhaber der 3.041.900.000 EUR 2L 6,25% PIK Notes (ISIN: DE000A3L3AF1), die von Titanium 2L BondCo S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft, ausgegeben wurde. Vorausgesetzt, dass die erforderliche Zustimmung erteilt wird, wird der Abschluss der Refinanzierung voraussichtlich Mitte Februar 2025 erwartet.

Die derzeitigen 1,5L Anleihen sind in zwei Serien unterteilt: (i) eine Serie von 556 Mio. EUR, die jährlich mit 14,00 % PIK verzinst wird, und (ii) eine Serie von 116 Mio. EUR, die bis zum 30. Juli 2025 mit 4,25 % PIK verzinst wird und danach in die Serie von 556 Mio. EUR umgewandelt wird und mit 14,00 % PIK jährlich verzinst wird. Beide Serien sollen parallel refinanziert werden.

Mit dem derzeit angenommenen Refinanzierungsvolumen von 0,7 Mrd. EUR und dem aktuellen Geschäftsplan wird die Adler Group über die erwartete Restlaufzeit der 1,5L Fazilität rund 87 Mio. EUR an Zinskosten einsparen. Das Fälligkeitsdatum der 1,5L-Fazilität vom 31. Dezember 2029 bleibt unverändert.

Diese zweite Refinanzierung innerhalb weniger Wochen beweist erneut das gestiegene Vertrauen des Marktes in die Adler Group. Neben der Verbesserung unserer Kapitalstruktur werden wir weiterhin Maßnahmen ergreifen, um zusätzlichen Wert für unser Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen“, kommentiert Dr. Karl Reinitzhuber, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group.

Wir sind dankbar für das Vertrauen, das wir von einer großen Gruppe von Investoren erhalten haben, die sich an dieser Refinanzierung beteiligt hat. Die deutliche Senkung unserer Fremdkapitalkosten und die Einsparung von rund 134 Mio. EUR an Zinskosten über die erwartete Restlaufzeit des 1L und des 1.5L stabilisiert unsere Plattform weiter“, kommentiert Thorsten Arsan, Mitglied des Verwaltungsrats und CFO der Adler Group.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Adler Group S.A. ist Antragsgegnerin in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG sowie zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG. Die ADLER Real Estate AG ist wiederum Antragsgegnerin in dem zuvor eingeleiteten Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WESTGRUND AG.

Accentro Real Estate AG: Änderungen der Anleihebedingungen erfolgreich abgeschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 20. Januar 2025 – Am 28. November 2024 gab ACCENTRO bekannt, dass die Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zu den Änderungen der Anleihebedingungen mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt haben, wobei die Umsetzung des Beschlusses noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen stand.

Heute wurden sämtliche Bedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der geänderten Anleihebedingungen erfüllt. ACCENTRO erwartet, dass die Änderungen zeitnah in Kraft treten werden.

Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bad Dürkheim, 20. Januar 2025. Der Vorstand hat heute beschlossen, einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit der ELARIS AG zu stellen. Der Antrag wurde entsprechend eingereicht.

Die Zahlungsunfähigkeit ist durch die Entscheidung von Investoren der ELARIS AG, keine weiteren Mittel zur Verfügung zu stellen, ausgelöst worden.

Zudem sind mit dem heutigen Tag Stundungsvereinbarungen mit zwei Gläubigern unerwartet ausgelaufen.

Der Vorstand führte in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit mehreren Kapitalgebern und Investoren für neues Eigenkapital.

Insbesondere konnte ein Investor einen zugesagten Betrag in Millionenhöhe nicht rechtzeitig bereitstellen. Damit besteht keine Finanzierungslösung, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der ELARIS AG außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern.

Das Geschäftsmodell der ELARIS AG geriet im 4. Quartal unter massiven Druck, da die EU seit November 2024 zusätzlich zu dem Importzoll von 10 % weitere Strafzölle auf Importe von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China verhängt hat. Dies wirkte sich auch auf bereits verkaufte und noch nicht importierte Kfz aus – insbesondere da die Zölle rückwirkend zu Juli 2024 erhoben werden.

Zwar arbeitet ELARIS gemeinsam mit ihren Partnern intensiv an einer Endmontage / Produktion außerhalb Chinas. Damit würde kein zusätzlicher Zoll anfallen. Diese Lösung bedarf jedoch Vorarbeit und letztlich Zeit.

Der Vorstand führt unabhängig von dem jetzt notwendigen Schritt gleichwohl Gespräche mit potenziellen Investoren fort.

Lars Stevenson, CEO, ELARIS AG

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 die Barabfindung je MAN-Stückaktie auf EUR 79,71 erhöht (+ 12,8 % im Vergleich zu der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68). Die Antragsgegnerin TRATON SE hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird. Abzuwarten belibt, ob und wie viele Antragsteller ebenfalls in die Beschwerde gehen werden.

LG München I, Beschluss vom 20. Dezember 2024, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Petro Welt Technologies AG: Verhandlung vor dem Gremium am 20. März 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Petro Welt Technologies AG hatte das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 28. November 2024 das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Das Gremium hat die Sache am 16. Januar 2025 ohne die Parteien erörtert und eine Verhandlung mit den Parteien auf den 20. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt.

FN 69011 m
HG Wien, Az. (führend) 78 Fr 34286/23 g
Gremium, Gr. 1/24
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreterin: RA´in Dr. Katharina Widhalm-Budak, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien

Freitag, 17. Januar 2025

Kartoon Studios, Inc. hält nur noch 44,78 % an der Your Family Entertainment AG

Nach einer kürzlich veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält die Kartoon Studios, Inc. (vormals Genius Brands Int.) nach 70,88 % nur noch 44,78 % an der Your Family Entertainment AG, München