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Dienstag, 21. Januar 2025

Zalando SE: Zalando startet öffentliches Übernahmeangebot für ABOUT YOU

Corporate News

- Die Angebotsunterlage wurde heute nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht.

- Die Annahmefrist beginnt heute und endet voraussichtlich am 17. Februar 2025.

- Der Angebotspreis von 6,50 EUR pro Aktie entspricht einer Prämie von 12 % auf das mittlere Kursziel der Analyst*innen in Höhe von 5,80 EUR, und einer Prämie von 107 % auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs von ABOUT YOU (berechnet am 10. Dezember 2024).

- Der Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU begrüßen und unterstützen das Angebot.

- Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. Es gelten die in der Angebotsunterlage beschriebenen üblichen Vollzugsbedingungen.

Berlin, 20. Januar 2025 // Zalando SE (die „Bieterin“ oder „Zalando“) hat heute nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) für die Aktien der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) veröffentlicht.

Die Aktionär*innen von ABOUT YOU haben ab heute die Möglichkeit, das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien für eine Barabfindung in Höhe von 6,50 EUR pro Aktie einzureichen. Dies entspricht einer Prämie von 12 % auf das mittlere Kursziel der Analyst*innen von 5,80 EUR und einer Prämie von 107 % auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs von ABOUT YOU am 10. Dezember 2024, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Absicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch Zalando.

Durch Vereinbarungen mit den Hauptaktionären von ABOUT YOU, der Otto Group, der Otto Familie, HEARTLAND und allen drei Gründern und Vorstandsmitgliedern von ABOUT YOU, sowie durch weitere Zukäufe hat sich Zalando für die Transaktion bereits knapp 80 % des Aktienkapitals von ABOUT YOU gesichert. Da beide Unternehmen derselben Branche angehören, bietet der Zusammenschluss erhebliche Wertschöpfungspotenziale.

Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage unterstützen der Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU das Übernahmeangebot und beabsichtigen, den Aktionär*innen von ABOUT YOU die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Die Annahmefrist endet voraussichtlich am 17. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. Der Abschluss der Transaktion wird im Sommer 2025 erwartet, vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen regulatorischen Freigaben.

Einzelheiten zur Annahme des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Den Aktionär*innen von ABOUT YOU wird empfohlen, sich an ihre Depotbank zu wenden, um ihre Aktien einzureichen und sich über etwaige Fristen zu erkundigen, die Maßnahmen vor Ablauf der Annahmefrist erfordern.

Das Übernahmeangebot und eine unverbindliche englische Übersetzung sind ab sofort online unter https://the-perfect-fit.de/ verfügbar. Die Unterlage ist auch kostenlos bei der BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland erhältlich (bitte senden Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse per Fax an +49-69-1520-5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).

Delisting durch Insolvenz – droht ein StaRUG 2.0?

https://www.goingpublic.de/being-public/delisting-durch-insolvenz-droht-ein-starug-2-0/

Trotz Beendigung der Ampelkoalition hat die Bundesregierung den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes II ­(Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen, ZuFinG II, vom 27. November 2024) beschlossen, der vor allem mit dem Vorschlag zum Delisting aufgrund von Insolvenz Aufmerksamkeit erregt. Sollte er Gesetz werden, wäre künftig durch bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Delisting ohne das ­bislang erforderliche Delisting-Erwerbsangebot möglich.

Montag, 20. Januar 2025

Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1,5L Fazilität

Corporate News

Luxemburg, 20. Januar 2025 – Die Adler Group S.A. („Adler Group”) hat verbindliche Zusagen in Höhe von ca. 0,7 Mrd. EUR für eine Refinanzierung der von der ADLER Financing S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft („Financing SPV“), ausgegebenen 1,5L Anleihen und einer entsprechenden Anpassung der 1,5L Fazilität zwischen, unter anderem, Adler Group und dem Financing SPV erhalten („Refinanzierung“). Die angepasste 1,5L Fazilität wird mit einem endfälligen Zinssatz von 10,00 % p.a. verzinst zuzüglich 0,75 % OID mit einer Non-Call-Protection im ersten Jahr und einer 1%igen Call-Prämie im zweiten Jahr (danach zum Nennwert kündbar). Die Senkung des endfälligen Zinssatzes von 14.00 % spiegelt vor allem das verbesserte Risikoprofil der Adler Group wider. Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen 1L Refinanzierung, welche am 20. Dezember 2024 angekündigt wurde, und der Zustimmung der Inhaber der 3.041.900.000 EUR 2L 6,25% PIK Notes (ISIN: DE000A3L3AF1), die von Titanium 2L BondCo S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft, ausgegeben wurde. Vorausgesetzt, dass die erforderliche Zustimmung erteilt wird, wird der Abschluss der Refinanzierung voraussichtlich Mitte Februar 2025 erwartet.

Die derzeitigen 1,5L Anleihen sind in zwei Serien unterteilt: (i) eine Serie von 556 Mio. EUR, die jährlich mit 14,00 % PIK verzinst wird, und (ii) eine Serie von 116 Mio. EUR, die bis zum 30. Juli 2025 mit 4,25 % PIK verzinst wird und danach in die Serie von 556 Mio. EUR umgewandelt wird und mit 14,00 % PIK jährlich verzinst wird. Beide Serien sollen parallel refinanziert werden.

Mit dem derzeit angenommenen Refinanzierungsvolumen von 0,7 Mrd. EUR und dem aktuellen Geschäftsplan wird die Adler Group über die erwartete Restlaufzeit der 1,5L Fazilität rund 87 Mio. EUR an Zinskosten einsparen. Das Fälligkeitsdatum der 1,5L-Fazilität vom 31. Dezember 2029 bleibt unverändert.

Diese zweite Refinanzierung innerhalb weniger Wochen beweist erneut das gestiegene Vertrauen des Marktes in die Adler Group. Neben der Verbesserung unserer Kapitalstruktur werden wir weiterhin Maßnahmen ergreifen, um zusätzlichen Wert für unser Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen“, kommentiert Dr. Karl Reinitzhuber, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group.

Wir sind dankbar für das Vertrauen, das wir von einer großen Gruppe von Investoren erhalten haben, die sich an dieser Refinanzierung beteiligt hat. Die deutliche Senkung unserer Fremdkapitalkosten und die Einsparung von rund 134 Mio. EUR an Zinskosten über die erwartete Restlaufzeit des 1L und des 1.5L stabilisiert unsere Plattform weiter“, kommentiert Thorsten Arsan, Mitglied des Verwaltungsrats und CFO der Adler Group.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Adler Group S.A. ist Antragsgegnerin in dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Consus Real Estate AG sowie zum Squeeze-out bei der ADLER Real Estate AG. Die ADLER Real Estate AG ist wiederum Antragsgegnerin in dem zuvor eingeleiteten Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der WESTGRUND AG.

Accentro Real Estate AG: Änderungen der Anleihebedingungen erfolgreich abgeschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 20. Januar 2025 – Am 28. November 2024 gab ACCENTRO bekannt, dass die Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zu den Änderungen der Anleihebedingungen mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt haben, wobei die Umsetzung des Beschlusses noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen stand.

Heute wurden sämtliche Bedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der geänderten Anleihebedingungen erfüllt. ACCENTRO erwartet, dass die Änderungen zeitnah in Kraft treten werden.

Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Bad Dürkheim, 20. Januar 2025. Der Vorstand hat heute beschlossen, einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit der ELARIS AG zu stellen. Der Antrag wurde entsprechend eingereicht.

Die Zahlungsunfähigkeit ist durch die Entscheidung von Investoren der ELARIS AG, keine weiteren Mittel zur Verfügung zu stellen, ausgelöst worden.

Zudem sind mit dem heutigen Tag Stundungsvereinbarungen mit zwei Gläubigern unerwartet ausgelaufen.

Der Vorstand führte in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit mehreren Kapitalgebern und Investoren für neues Eigenkapital.

Insbesondere konnte ein Investor einen zugesagten Betrag in Millionenhöhe nicht rechtzeitig bereitstellen. Damit besteht keine Finanzierungslösung, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der ELARIS AG außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern.

Das Geschäftsmodell der ELARIS AG geriet im 4. Quartal unter massiven Druck, da die EU seit November 2024 zusätzlich zu dem Importzoll von 10 % weitere Strafzölle auf Importe von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China verhängt hat. Dies wirkte sich auch auf bereits verkaufte und noch nicht importierte Kfz aus – insbesondere da die Zölle rückwirkend zu Juli 2024 erhoben werden.

Zwar arbeitet ELARIS gemeinsam mit ihren Partnern intensiv an einer Endmontage / Produktion außerhalb Chinas. Damit würde kein zusätzlicher Zoll anfallen. Diese Lösung bedarf jedoch Vorarbeit und letztlich Zeit.

Der Vorstand führt unabhängig von dem jetzt notwendigen Schritt gleichwohl Gespräche mit potenziellen Investoren fort.

Lars Stevenson, CEO, ELARIS AG

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 die Barabfindung je MAN-Stückaktie auf EUR 79,71 erhöht (+ 12,8 % im Vergleich zu der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68). Die Antragsgegnerin TRATON SE hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird. Abzuwarten belibt, ob und wie viele Antragsteller ebenfalls in die Beschwerde gehen werden.

LG München I, Beschluss vom 20. Dezember 2024, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Petro Welt Technologies AG: Verhandlung vor dem Gremium am 20. März 2025

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Petro Welt Technologies AG hatte das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 28. November 2024 das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Das Gremium hat die Sache am 16. Januar 2025 ohne die Parteien erörtert und eine Verhandlung mit den Parteien auf den 20. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt.

FN 69011 m
HG Wien, Az. (führend) 78 Fr 34286/23 g
Gremium, Gr. 1/24
34 Antragsteller
gemeinsamer Vertreterin: RA´in Dr. Katharina Widhalm-Budak, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien

Freitag, 17. Januar 2025

Kartoon Studios, Inc. hält nur noch 44,78 % an der Your Family Entertainment AG

Nach einer kürzlich veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung hält die Kartoon Studios, Inc. (vormals Genius Brands Int.) nach 70,88 % nur noch 44,78 % an der Your Family Entertainment AG, München

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Endspiele-Blog der Solventis

https://www.solventis.de/endspiele-blog/

Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil als herkömmliche Aktien auf.

Donnerstag, 16. Januar 2025

Accentro Real Estate AG: ACCENTRO und Anleihegläubiger einigen sich auf eine Verlängerung der aktuellen Überbrückungsanleihen sowie eine zusätzliche Brückenfinanzierung als Teil der laufenden Restrukturierungsverhandlungen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 16. Januar 2025 – ACCENTRO und eine Gruppe von Anleihegläubigern, die zusammen etwa 68% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 225 Mio. der Anleihe 2020/2026 sowie 100% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 100 Mio. der Anleihe 2021/2029 (zusammen die „Ad Hoc Gruppe“; die Anleihen 2020/2026 und 2021/2029 zusammen die „Ausstehenden Anleihen“) halten, haben eine Verlängerung der aktuellen Überbrückungsanleihen bis zum 30. Juni 2025 sowie eine zusätzliche Brückenfinanzierung (zusammen „Brückenfinanzierung“) in einer Gesamthöhe von erforderlichenfalls bis zu ca. EUR 21 Mio. vereinbart, um den Liquiditätsbedarf von ACCENTRO bis zum 30. Juni 2025 zu decken und die Fortsetzung der laufenden Verhandlungen über eine umfassende Restrukturierungslösung unter Führung der Ad Hoc Gruppe zwischen der Ad Hoc Gruppe und verschiedenen Stakeholdern zu ermöglichen. Die Ad Hoc Gruppe ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Brückenfinanzierung zu kündigen, wenn bis zum 3. Februar 2025 keine für ACCENTRO und die Ad Hoc Gruppe annehmbare Einigung mit den relevanten Stakeholdern erzielt wird.

Die laufenden Verhandlungen zwischen der Ad Hoc Gruppe und verschiedenen Stakeholdern basieren auf den in der Ad Hoc Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigten Grundannahmen, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass die angekündigten Größenordnungen des angestrebten nachhaltigen Reinvestitionsvolumens für den Neuaufbau des Privatisierungsportfolios sowie des erwarteten zusätzlichen liquiditätswirksamen Abbaus sonstiger Forderungen und Beteiligungen möglicherweise angepasst werden.

ACCENTRO versteht, dass die rechtliche und wirtschaftliche Struktur der umfassenden Restrukturierungslösung noch Gegenstand der laufenden Verhandlungen ist, wobei eine umfassende Restrukturierung sowohl der Fremd- als auch der Eigenkapitalseite von ACCENTRO Teil der Verhandlungen ist, wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigt.

BAVARIA Industries Group AG: BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien

16.1.2025  Pressemitteilung

Der Vorstand der Münchner Industrieholding BAVARIA Industries Group AG plant ein Rückkaufangebot. Die Aktionäre können der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufangebotes die Aktien andienen. In der Zeit vom Dienstag, den 21. Januar 2025 bis Freitag, den 14. Februar 2025 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 bis zu 80.000 Stück Aktien von allen BAVARIA Industries Group AG-Aktionären zum Preis von EUR 82 angedient werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 80.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien ISIN DE0002605557, was ca. 1,74 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.

Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.

Mittwoch, 15. Januar 2025

Effecten-Spiegel AG: Net Asset Value zum 31.12.2024

Der NAV als Nettoinventarwert aller Vermögenswerte der Gesellschaft inkl. stiller Reserven und stiller Lasten sowie inkl. Verbindlichkeiten liegt zum 31.12.2024 und damit nach Ausschüttung der von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Mai beschlossenen Dividende in Höhe von 560.580,96 € bei 21,84 € je im Umlauf befindlicher Effecten-Spiegel-Aktie. Zum Stichtag hielt die Gesellschaft insgesamt 308.869 eigene Aktien (Vorzüge und Stämme). Die ES-Vorzugsaktie notiert aktuell in München bei 13,00 €, die ES-Stammaktie bei 14,50 €.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Wertpapierpositionen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft sind, geordnet nach Positionsgröße auf Basis des Tageskurswertes zum 31.12.2024:

Coloplast AS
Sixt SE (Stämme)
McCormick & Co. Inc.
The Walt Disney Company
Target Corp.
Starbucks Corp.
Incyte Corp.
Danaher Corp.
Pan American Silver Corp.
Zoetis Inc.

Zudem ist die Gesellschaft im Effecten-Spiegel Aktien-Fonds (A2N82J) und in verschiedenen Unternehmensanleihen sowie einer kurzlaufenden Bundesanleihe investiert.

Nach Eintritt der notwendigen Vollzugsbedingung am 20.12.2024 für die Übernahme der infas Holding AG durch eine Tochtergesellschaft der Ipsos S.A. Paris wurde der Bestand an infas-Aktien aus dem Finanzanlagevermögen der Effecten-Spiegel AG als zum Verkauf eingereichte Aktien im Rahmen einer Kapitalmaßnahme intern umgebucht und erscheint somit nicht mehr unter den zehn größten Wertpapierpositionen zum 31.12.2024.

Marlis Weidtmann
Vorstand

SdK zu MyHammer: Minderheitsaktionäre doppelt übervorteilt

https://anlegerplus.de/myhammer-minderheitsaktionaere-doppelt-uebervorteilt/

Wer wissen möchte, wie Großaktionäre rechtliche Möglichkeiten nutzen können, um Minderheitsaktionäre zu benachteiligen und rauszudrängen, der sollte sich den Fall MyHammer zu Gemüte führen. Ein Lehrstück negativer Art.

Citigroup Inc. hält nunmehr 7,45 % an der Commerzbank

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hält die Citigroup seit einer Schwellenüberschreitung am 9. Januar 2025 nunmehr 7,45 % an der Commerzbank, davon 1,25 % über Aktien und 6,20 % über Instrumente. Nach einer kurz zuvor veröffentlichten Simmrechtsmitteilung hält des Weiteren Barclays 16,05 % an der Commerzbank. Ein weiteres Paket an der Commerzbank liegt bekanntlich seit letztem Jahr bei der UniCredit. Spekuliert wurde, ob Citigroup und Barclays eventuell mit UniCredit zusammenarbeiten. Die drei Banken halten deutlich über 50 % an der Commerzbank. Der Übernahmepoker bleibt damit spannend. 

Mynaric AG: Mynaric gibt den Erhalt von Deficiency Letters der Nasdaq bekannt

Corporate News

MÜNCHEN, 15. Januar 2025 - Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, gab heute bekannt, dass das Unternehmen ein Benachrichtigungsschreiben vom 9. Januar 2025 (der " Deficiency Letter I") von der Abteilung für Zulassungsvoraussetzungen der Nasdaq Stock Market Inc. (die "Nasdaq") erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, dass Mynaric die Kriterien für eine fortgesetzte Börsennotierung an der Nasdaq, einschließlich Nasdaq Listing Rule 5250(c)(2), nicht mehr erfüllt, da das Unternehmen es versäumt hat, spätestens sechs Monate nach Ende des zweiten Quartals eine Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf Formblatt 6-K einzureichen (die "Zwischenberichtsanforderung"). Darüber hinaus gab Mynaric heute bekannt, dass es ein Benachrichtigungsschreiben vom 13. Januar 2025 (der "Deficiency Letter II") von der Nasdaq erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, dass Mynaric die Listing Rule 5620(a) nicht mehr einhält, da das Unternehmen es versäumt hat, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres von Mynaric eine Jahreshauptversammlung abzuhalten (das"Annual Meeting Requirement").

Der Deficiency Letter I und der Deficiency Letter II haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung der American Depositary Shares von Mynaric, die die Stammaktien des Unternehmens repräsentieren (die "ADS"), die weiterhin unter dem Symbol "MYNA" gehandelt werden.

Der Deficiency Letter I sieht vor, dass Mynaric gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(F) 60 Kalendertage Zeit hat, um einen Plan zur Wiederherstellung der Konformität vorzulegen, und wenn Nasdaq diesen Plan akzeptiert, kann die Nasdaq eine Ausnahmeregelung von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Fälligkeitsdatum des Antrags oder bis zum 30. Juni 2025 gewähren, um die Einhaltung der Zwischenberichtspflicht wiederherzustellen. Der Deficiency Letter II sieht vor, dass Mynaric gemäß der Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(G) 45 Kalendertage Zeit hat, um einen Plan zur Wiederherstellung der Konformität vorzulegen, und dass die Nasdaq, wenn sie einen solchen Plan akzeptiert, eine Ausnahme von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Fälligkeitsdatum der Anmeldung oder bis zum 30. Juni 2025 gewähren kann, um die Konformität mit dem Annual Meeting Requirement wiederherzustellen.

Falls Mynaric die entsprechenden Pläne nicht vorlegt oder die Nasdaq keine Ausnahme gewährt, erhält Mynaric von der Nasdaq die schriftliche Mitteilung, dass die ADS von Mynaric von der Notierung ausgeschlossen werden. Zu diesem Zeitpunkt kann Mynaric bei einem Anhörungsgremium gemäß den in den geltenden Nasdaq-Börsenregeln festgelegten Verfahren Einspruch gegen die Entscheidung über die Einstellung der Börsennotierung einlegen.

Darüber hinaus wurde Mynaric zuvor von der Nasdaq benachrichtigt, dass es die Nasdaq Listing Rule 5450(b)(2)(A) nicht mehr erfüllt, da es nicht in der Lage ist, einen Mindestmarktwert von 50 Mio. USD an börsennotierten Wertpapieren aufrechtzuerhalten (die "MVLS-Anforderung").

Mynaric prüft derzeit seine Möglichkeiten zur Wiedererfüllung der Zwischenberichts-, der Jahresversammlungs- und der MVLS-Anforderungen sowie zur Behebung anderer potenzieller künftiger Verstöße gegen die Anforderungen der Nasdaq für eine fortgesetzte Notierung. Es kann nicht garantiert werden, dass Mynaric in der Lage sein wird, die MVLS-Anforderungen oder andere Anforderungen der Nasdaq für eine fortgesetzte Notierung rechtzeitig wieder zu erfüllen, was zur Folge hätte, dass die Wertpapiere von der Nasdaq gestrichen würden.

Über Mynaric

Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

Barclays Bank PLC hält nunmehr 16,05 % an der Commerzbank

Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hält Barclays seit einer Schwellenüberschreitung am 7. Januar 2025 nunmehr 16,05 % an der Commerzbank, davon 7,72 % über Aktien und 8,33 % über Instrumente. Ein weiteres Paket an der Commerzbank liegt bekanntlich seit letztem Jahr bei der UniCredit. Zuletzt war bekanntgeworden, dass die US-Bank Citi vor allem über Derivate Zugriff auf 5,1 % an der Commerzbank hat.

Dienstag, 14. Januar 2025

Mehrheitsbeteiligung an der STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING AG
Puchheim

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Ventrifossa BidCo AG mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 294069 (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa HoldCo GmbH (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa LuxCo II S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die Ventrifossa LuxCo I S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III (EU), S.C.Sp. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround GP III S.à r.l. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III-X, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround Partners III, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MiddleGround GP III, L.P. (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

Die MG GP III Holdings, LLC (die Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Aktien und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört.

John Maze Stewart (der Mitteilende), hat mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 1 AktG) sowie mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG (Mehrheit der Anteile und Mehrheit der Stimmrechte) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) an der STEMMER IMAGING AG gehört. 

Puchheim, im Januar 2025

STEMMER IMAGING AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Januar 2025

Montag, 13. Januar 2025

publity AG: Vorläufige Zahlen 2024; Verlust des hälftigen Grundkapitals

Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

Frankfurt am Main, 13. Januar 2025 – Der Vorstand der publity AG („Gesellschaft“) ist am heutigen Tag nach Gesprächen über die Veräußerung der Beteiligung der Gesellschaft an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG zu der Einschätzung gelangt, dass ein Verkauf dieser Beteiligung unwahrscheinlich geworden ist. Daher bedarf es voraussichtlich einer Wertberichtigung der Beteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG in einer Größenordnung von ca. 170 Mio. Euro. Diese Wertberichtigung führt zu einem Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft. Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft ergeben sich hieraus nicht unmittelbar.

Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 werden derzeit unter Berücksichtigung dieser Wertberichtigung berechnet. Der Vorstand geht derzeit von einem Jahresfehlbetrag zwischen 185 und 210 Mio. Euro (HGB) (Vorjahr: 236 Mio. Euro) aus.

Der Vorstand wird unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den Aktionären gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 6. November 2015 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag geringfügig von EUR 23,71 auf EUR 24,62 angehoben, siehe https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/squeeze-out-bei-der-gfkl-financial.html.

Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 die von zahlreichen Antragstellern gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerden zurückgewiesen und auf die Beschwerde der jetzt als Lowell Holding GmbH firmierende Antragsgegnerin die erstinstanzliche Erhöhung der Barabfindung wieder einkassiert. Für die Antragsteller(-vertreter) gibt es damit keine Erhöhung und keine Kostenerstattung. Das Spruchverfahren ist damit beendet.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Dezember 2024, Az. I-26 W 5/20 AktE
LG Dortmund, Beschluss vom 30. September 2019, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Lowell Holding GmbH (früher: Garfunkel Holding GmbH)

60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Gunther Lehleiter, LL.M., c/o Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 44141 Dortmund
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, 
Lowell Holding GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main (RA Dr. Thomas Bücker)

infas Holding Aktiengesellschaft: infas Holding Aktiengesellschaft erweitert Vorstand und erwartet Veränderungen im Aufsichtsrat

Veröffentlichung einer Insiderinformation gem. Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

infas Holding Aktiengesellschaft, WKN 609710,
notiert im regulierten Markt in Frankfurt am Main


Bonn, 13. Januar 2025 – Im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) erweitert die infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) den Vorstand und bereitet sich auf Veränderungen im Aufsichtsrat vor.

Im Zuge des Vollzugs des Übernahmeangebots von Ipsos hat der Aufsichtsrat heute Christoph Preuß und Thomas Allerstorfer zu Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft bestellt.

Christoph Preuß übernimmt die Nachfolge von Herrn Menno Smid als Vorstandsvorsitzender. Thomas Allerstorfer übernimmt ab 1. Mai 2025 die Rolle des Finanzvorstands. Die amtierende Vorständin Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke bleibt bis 30. April 2025 Finanzvorständin und gewährleistet damit die Übergabe an Thomas Allerstorfer, so dass ab 1. Mai 2025 infas und Ipsos Deutschland unter einheitlicher Führung stehen.

Darüber hinaus haben die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft angekündigt, ihre Ämter kurzfristig niederlegen zu wollen. Die Gesellschaft bereitet sich daher auf die kurzfristige gerichtliche Bestellung von neuen Aufsichtsratsmitgliedern vor, die in Absprache mit Ipsos zur Bestellung vorgeschlagen werden sollen.

Bonn, den 13. Januar 2025

Freitag, 10. Januar 2025

Ströer SE & Co. KGaA: Ströer bestätigt Gespräche mit Interessenten betreffend das Kerngeschäft von Ströer

Korrektur einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 10. Januar 2025. Wir haben aktuelle Marktgerüchte betreffend einen möglichen Verkauf des Kerngeschäfts von Ströer zur Kenntnis genommen. Wir bestätigen, dass wir indikative Angebote von Private-Equity-Investoren betreffend einen möglichen Erwerb der Geschäftsbereiche Außenwerbung/Out-of-Home (OOH) sowie digitale Medien von Ströer erhalten haben. Diese indikativen Angebote haben dem Kerngeschäft eine indikative Bewertung deutlich oberhalb der Marktkapitalisierung von Ströer beigemessen. Auf dieser Grundlage befinden wir uns in ergebnisoffenen Gesprächen. Es gibt bisher keine Vereinbarung über die Bedingungen und Konditionen einer möglichen Transaktion, einschließlich des möglichen Kaufpreises. Die Gespräche dauern nach wie vor an und es ist derzeit noch nicht abzusehen, ob es letztlich zum Abschluss eines Kaufvertrags kommen wird. Darüber hinaus würde ein solcher Kaufvertrag die Zustimmung der Hauptversammlung von Ströer erfordern.

Es gibt keine Änderung der kommunizierten Strategie von Ströer, Werte zu heben, vor dem Hintergrund einer aufgehenden Schere zwischen Marktkapitalisierung und intrinsischem Wert des Geschäfts. Der Vorstand bleibt daher darauf fokussiert, den optimalen Weg zur Umsetzung der Strategie auszuleuchten, was auch die Prüfung und Bewertung von Interessenbekundungen für das Kerngeschäft wie die nunmehr erhaltenen Angebote einschließt. Sollten die aktuellen Gespräche zu einer Transaktion führen, würde Udo Müller an dem Geschäftsbereich unverändert beteiligt bleiben und ihn unverändert führen.

Wir werden unsere Aktionäre über weitere Entwicklungen in angemessener Form und im Einklang mit unseren rechtlichen Verpflichtungen informieren.

Manz AG informiert über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Corporate News

- Operatives Geschäft wird auch während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens weitergeführt

- Verkaufsprozess wurde auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet

- Manz-Aktie wird bis auf Weiteres an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt

- Segmentwechsel vom Prime Standard in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen steht bevor


Reutlingen, 10. Januar 2025 – Die Manz AG („Manz“) durchläuft derzeit den üblichen Regelprozess eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, nachdem am 20. Dezember 2024 ein entsprechender Insolvenzantrag gestellt wurde. Auch während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens wird das operative Geschäft weitergeführt.

Vorläufiges Insolvenzverfahren im Regelprozess

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist es die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, das verbliebene Vermögen der Manz zu sichern, zu verwalten und im Interesse der Gläubiger zu verwerten sowie eine möglichst hohe Anzahl an Arbeitsstellen zu sichern. Hierfür wurde der geplante Verkaufsprozess einzelner Aktivitäten am 9. Januar 2025 deutlich erweitert. Der vorinsolvenzliche Verkaufsprozess, der zunächst auf den Verkauf des Batteriezellgeschäfts beschränkt war, wurde nun auf alle Geschäftsbereiche ausgeweitet.

Martin Mucha erklärt: „Durch den breit angelegten Verkaufsprozess soll der Kreis interessierter Investoren vergrößert werden, so dass idealerweise der Verkauf im Laufe des Frühjahrs an einen oder mehrere geeignete Investoren abgeschlossen werden kann. Wie die schlussendliche Lösung aussehen wird, hängt vom weiteren Verlauf des Gesamtprozesses ab. Mir persönlich ist es wichtig, dass die Mitarbeiter der Manz AG stets zeitnah über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert werden. Ihre Motivation und Kompetenzen sind wesentlich für eine erfolgreiche Umsetzung.“

Handel der Manz-Aktie im Parketthandel und Segmentwechsel in den General Standard

Die Frankfurter Wertpapierbörse hatte in einer Bekanntmachung über ihre Webseite am 27. Dezember 2024 veröffentlicht, dass der Handel mit Aktien der Manz AG auf der Handelsplattform XETRA im regulierten Markt (Prime Standard) beendet wurde. Unverändert bestehen die Möglichkeiten, Aktien im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt) sowie an den Börsenplätzen Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Hamburg und Hannover zu handeln.

Gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse ist zu erwarten, dass infolge des Insolvenzverfahrens die Deutsche Börse AG die Zulassung der Manz-Aktien zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) innerhalb der nächsten Wochen widerrufen wird. Dies bedeutet einen Segmentwechsel in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, was bei der Manz AG Kosten und Aufwand der Folgepflichten reduziert, insbesondere entfallen hierdurch die Quartalsmitteilungen sowie die Verpflichtung, Veröffentlichungen auch in englischer Sprache vorzunehmen. Die Zulassung der Manz-Aktien zum börslichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse ist von diesem Schritt nicht betroffen und bleibt derzeit bestehen.

Der im Dezember 2024 erfolgte Insolvenzantrag der Manz AG war notwendig geworden, da das Unternehmen vor dem Hintergrund der ursprünglichen Markterwartungen für die Elektromobilität frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und stark in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert hatte. Vor allem in Europa hat sich das erwartete Marktpotenzial, auch aufgrund fehlender Unterstützung durch entsprechende politische Rahmenbedingungen, nicht wie erwartet realisiert. Der europäische Markt für Batteriezellen erlitt einen drastischen Einbruch. Investitionen wurden von verschiedenen internationalen großen Herstellern verschoben oder gestrichen. Für Manz bedeutete dies, dass die hohen Investitionen in Technologie und Innovationen nicht durch entsprechende Umsatzerlöse kompensiert werden konnten.

Über die Manz AG

Die Manz AG entwickelt als Hightech-Maschinenbauunternehmen für ihre Kunden Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Damit ist Manz ein innovativer Wegbereiter für die globalen Megatrends Elektromobilität und Digitalisierung.

Manz deckt die gesamte Bandbreite moderner Produktionslösungen ab: Von kundenspezifischen Einzelmaschinen für die Laborfertigung oder die Pilot- und Kleinserienproduktion über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Die Kunden profitieren von einer hohen Ressourceneffizienz mit höherem Durchsatz und kürzerer Time-to-Market.

Mit aktuell rund 1.200 Beschäftigten entwickelt und produziert die Manz-Gruppe in Deutschland, der Slowakei, Italien, China und Taiwan. Vertriebs- und Service-Niederlassungen bestehen darüber hinaus in den USA und Indien.

Die Manz AG wurde 1987 gegründet und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit den beiden Segmenten Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions einen Konzernumsatz von 249,2 Millionen Euro. Die Aktien (ISIN: DE000A0JQ5U3) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).

Krise bei BayWa: DSW bereitet Klage für geschädigte Anleger vor

DSW Newsletter Ausgabe 01/2025

Die DSW bereitet im Namen geschädigter Anleger des kriselnden BayWa-Konzerns sowohl gegen das Unternehmen als auch den zuständigen Wirtschaftsprüfer PwC eine Klage vor. „Die immense finanzielle Schieflage des Unternehmens ist keine kurzfristige Entwicklung, sondern hat sich intern lange abgezeichnet. Das Unternehmen wäre dazu verpflichtet gewesen, über die bestehenden und wachsenden Risiken frühzeitig zu informieren. Ebenfalls sehen wir deutliche Versäumnisse auf Seiten des Wirtschaftsprüfers. Bei uns haben sich bereits mehr als 1.000 geschädigte Privatanleger gemeldet“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW. 

Auch die BaFin prüft derzeit die Jahresabschlüsse der BayWa. Es besteht der Verdacht, dass die Risiken in diesen Abschlüssen falsch bewertet wurden. „Diese Auffassung vertreten wir schon seit einiger Zeit. Uns liegt dazu ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers vor, das diese Ansicht stützt. Wir gehen davon aus, dass auch die BaFin zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird“, so Bergdolt. 

Zusätzlich läuft aktuell ein Verfahren der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) gegen das Unternehmen PwC, das die Jahresabschlüsse der BayWa geprüft hat. Hier wird untersucht, ob es zu Pflichtverletzungen durch PwC gekommen ist. Sollte die APAS dies bestätigen, würde das die Position von PwC erheblich schwächen und die Chancen auf eine Haftung deutlich erhöhen. 

Die Finanzierung einer etwaigen Klage ist durch die Prozessfinanzierungsplattform AEQUIFIN und die Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte aus München gesichert, geschädigte BayWa-Aktionäre haben die Möglichkeit, sich für eine Prozesskostenfinanzierung vormerken zu lassen. Diese Vormerkung ist unverbindlich und kostenfrei und kann ab sofort unter diesem Link https://www.aequifin.com/de/baywa erfolgen.

infas Holding Aktiengesellschaft: Ipsos beantragt gerichtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung von EUR 6,80

Bonn, 10. Januar 2025

Der Vorstand der infas Holding Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) (ISIN DE0006097108 / WKN 609710) wurde von der Ipsos Dach Holding AG („Ipsos“) darüber informiert, dass Ipsos am 8. Januar 2025 im Nachgang zu dem Vollzug des Übernahmeangebots von Ipsos einen Antrag nach § 39a WpÜG gestellt hat, die übrigen stimmberechtigten Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 6,80 durch Gerichtsbeschluss auf Ipsos zu übertragen. Im Zeitpunkt der Antragstellung hält Ipsos nach eigenen Angaben 96,76 % des stimmberechtigten Grundkapitals.

Ipsos hatte bereits im Zuge ihrer Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024 nach Erhalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe des Übernahmeangebots durch das Bundeskartellamt die Absicht zur Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze Out bekanntgegeben.

Über den Antrag auf Ausschluss der Minderheitsaktionäre und die Übertragung der Aktien auf Ipsos entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main.