Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
ISIN: DE000A1RFMZ1 / WKN: A1RFMZ
Sindelfingen, den 9. März 2026
- Dividendenvorschlag von 0,26 € auf 0,05 € je Aktie angepasst – Stärkung der Investitionskraft
- Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots von bis zu 40.000 Aktien zu je 5,00 € pro Aktie mit einem Gesamtvolumen von 200.000 €
Der Vorstand der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft
(nachfolgend „SMW“) gibt folgende Änderungen gegenüber der Corporate
News vom 12. Februar 2026 bekannt.
Änderung des Dividendenvorschlags
Der Aufsichtsrat der SMW hat in seiner heutigen Sitzung am 9. März
2026 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2025 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172
Satz 1 AktG festgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,05 € je Aktie (zuvor
angekündigt: 0,26 € je Aktie) zur Beschlussfassung vor.
Die Anpassung des Dividendenvorschlags erfolgt im Rahmen einer
gezielten Stärkung der Liquiditäts- und Investitionskraft der
Gesellschaft. Angesichts der laufenden Bauprojekte sowie weiterer
geplanter Investitionen in den Immobilienbestand sollen die verfügbaren
Mittel vorrangig für die Umsetzung der Wachstumsstrategie der SMW
eingesetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind überzeugt, dass die
Stärkung der Liquidität im Interesse einer nachhaltigen Wertsteigerung
für alle Aktionäre liegt.
Ankündigung eines öffentlichen Aktienrückkaufangebots
Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, ein
freiwilliges öffentliches Aktienrückkaufangebot an alle Aktionäre der
SMW zu veröffentlichen. Das Angebot sieht den Erwerb von bis zu 40.000
eigenen Aktien zu einem Preis von 5,00 € je Aktie mit einem
Gesamtvolumen von 200.000 € vor.
Der Erwerb erfolgt auf Grundlage der von der ordentlichen
Hauptversammlung am 26. Juli 2022 unter Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien sowie
deren späteren Verwendung. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von
Aktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 %
beschränkt und gilt bis zum 25. Juli 2027. Der Erwerb kann gemäß lit. c)
(2) des Ermächtigungsbeschlusses mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.
Die Ermächtigung wurde im Rahmen des Aktienrückkaufs 2025 erstmalig
mit einem Teilbetrag von 50.000 Aktien ausgenutzt; diese Aktien wurden
anschließend eingezogen und das Grundkapital von 3.980.000 € auf
3.930.000 € herabgesetzt. Die Gesellschaft hält derzeit 6.095 eigene
Aktien (ca. 0,16 % des Grundkapitals). Der geplante Erwerb bewegt sich
damit innerhalb der gesetzlichen Grenze des § 71 Abs. 2 AktG.
Die erworbenen Aktien sollen gemäß lit. f) des
Ermächtigungsbeschlusses eingezogen werden, ohne dass die Einziehung
oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses
bedarf. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Die RCM Beteiligungs AG als Konzernmuttergesellschaft wird keine Aktien im Rahmen des Rückkaufangebots einreichen.
Das Rückkaufangebot soll kurzfristig nach Vereinbarung der
Abwicklungsmodalitäten beginnen. Die detaillierten Angebotsunterlagen
werden im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft
veröffentlicht. Maßgeblich für das Rückkaufangebot sind ausschließlich
die in den Angebotsunterlagen enthaltenen Bedingungen.
Sofern die Anzahl der angedienten Aktien das vorgesehene
Rückkaufvolumen übersteigt, erfolgt die Zuteilung im Verhältnis der
angedienten Aktien. Eine bevorrechtigte Berücksichtigung geringer
Stückzahlen kann vorgesehen werden.
Ausblick und weitere Informationen
Der Vorstand geht weiterhin davon aus, dass die Gesellschaft im
laufenden Geschäftsjahr 2026 von den getätigten Investitionen in
Bauprojekte und der positiven Mietentwicklung profitieren und wieder an
das Niveau früherer Projektrealisierungen anknüpfen wird.