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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 19. November 2025

Squeeze-out Petro Welt Technologies (PeWeTe)

Aus IVA-News Nr. 11 November 2025

Das im Squeeze-out Verfahren der Petro Welt Technologies (PeWeTe) beauftragte Gremium hat das Handelsgericht im November 2025 davon in Kenntnis gesetzt, dass eine gütliche Einigung nach seiner Ansicht nicht erzielt werden kann. Weitere Informationen folgen.

Squeeze-out BUWOG

Aus IVA-News Nr. 11 November 2025

In dem seit 2018 dauernden Verfahren des Gesellschafterausschlusses der BUWOG erging im August 2025 ein Beschluss durch das Handelsgericht Wien. Das Gericht stellte fest, dass die von der Antragsgegnerin angebotene Barabfindung von EUR 29,05 je Stück Aktie nicht angemessen ist. Die Barabfindung wird EUR 36,30 je Aktie zuzüglich Zinsen zwischen zwei und vier Prozent festgesetzt. Dieser Beschluss ist nicht rechtskräftig, das Rekursverfahren ist anhängig.

BACA-Causa: OGH entscheidet über Teilaspekt "Klagsabkauf"

Aus IVA-News Nr. 11 November 2025

In dem seit 2006 laufenden UniCredit-Bank Austria Übernahmefall wurde der Teilaspekt „Klagsabkauf“ vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Oktober 2025 entschieden. Es ging um die Frage, ob die Gleichbehandlungspflicht unter Aktionären verletzt wird, wenn einer Aktionärin Anfechtungsklagen im Vergleichswege durch die Hauptaktionärin abgekauft werden. Dies verneinte der OGH im gegenständlichen Fall. 

Gleichwohl stellte der Senat fest: „Im zeitlichen Nahebereich zum Gesellschafterausschluss stattfindende Transaktionen können allerdings – je nach Fallgestaltung – eine Indizwirkung hinsichtlich des Unternehmenswerts entfalten. Dies zu beurteilen ist Gegenstand des Verfahrens zur Überprüfung der Barabfindung. Dieses Verfahren ist im vorliegenden Fall noch nicht abgeschlossen.“ Der OGH verweist damit eindeutig auf die Indizwirkung des Abkaufpreises für die Feststellung der angemessenen Barabfindung.

Dienstag, 18. November 2025

PIERER Mobility AG: Bajaj übernimmt die alleinige Kontrolle

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 18. November 2025

Bajaj Auto International Holdings B.V. hat am 22. Mai 2025 mit der Pierer Industrie AG eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen, welche es der Bajaj Auto International Holdings B.V. ermöglichte, spätestens bis Ende Mai 2026 alle Anteile der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG zu erwerben (die „Call-Option“).

Die Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Call-Option ausgeübt. Die von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien an der Mehrheitsaktionärin Pierer Bajaj AG wurden heute an die Bajaj Auto International Holdings B.V. übertragen. Damit ist die Bajaj Auto International Holdings B.V. nunmehr Alleinaktionärin der Pierer Bajaj AG und folglich mit einem gehaltenen Anteil von rd. 74,9 % der Aktien der PIERER Mobility AG mittelbar auch kontrollierende Mehrheitsaktionärin der PIERER Mobility AG.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Rechtsformwechsel der Vivanco Gruppe AG: GmbH meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Der Rechtsformwechsel der Vivanco Gruppe AG in eine GmbH wurde am 9. Oktober 2025 im Handelsregister eingetragen. Bereits kurz danach wurde durch Veröffentlichung im Handelsregister am 11. November 2025 auf ein Insolvenzverfahren hingewiesen:

"Durch Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 06.11.2025 (AZ: 8 IN 214/25) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet."

EPH Group AG: Einbeziehung der Aktien der EPH Group AG zum Handel im Freiverkehr der Stuttgarter Börse

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die EPH Group AG („EPH“) wurde heute informiert, dass die Baden-Wuerttembergische Wertpapierboerse GmbH dem Antrag auf Einbeziehung aller ihrer 1.000.000 Stückaktien (ISIN AT0000A34DM3, WKN A3EGG4) in den Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse (Börse Stuttgart) stattgegeben hat. Der erste Handelstag der EPH-Aktien an der Börse Stuttgart wird der 19.11.2025 sein.

Das Listing an der Börse Stuttgart ersetzt die ursprünglich geplante Einbeziehung der EPH-Aktien in das Vienna MTF der Wiener Börse. Der in Zusammenhang mit dem Börsenlisting der Aktien beabsichtigte Erwerb von drei weiteren Hotelprojekten über eine Sachkapitalerhöhung befindet sich weiter in Umsetzung. Relevante Fortschritte in diesem Erwerbsprozess werden gesondert bekannt gegeben.

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer:
Diese Mitteilung ist eine Pflichtmeldung gemäß Art 17 der Marktmissbrauchsverordnung. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der EPH Group AG dar. Jedes allfällige künftige Angebot von Wertpapieren der EPH Group AG erfolgt in Übereinstimmung mit und auf Grundlage der anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Vorgaben.
DIESE MITTEILUNG IST WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR VERBREITUNG ODER ZUR WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN TEILEN ODER ZUR GÄNZE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Readcrest Capital AG: Erlöse aus Kapitalmaßnahmen von ca. EUR 7,4 Mio.

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, den 18. November 2025 – Die Readcrest Capital AG ("Gesellschaft", ISIN DE000A1E89S5; WKN A1E89S) gibt bekannt, dass aus Kapitalmaßnahmen insgesamt ein Bruttoemissionserlös von ca. EUR 7,4 Mio. erzielt wurde. Dieser setzt sich zusammen aus einem Betrag von rd. EUR 2,4 Mio. aus der von der Hauptversammlung am 13. August 2025 beschlossenen Kapitalerhöhung sowie einem Betrag von EUR 5 Mio. aus einer Wandelschuldverschreibung, die an einen institutionellen Investor im Rahmen der laufenden Kapitalmaßnahmen platziert wurde. Damit hat die Gesellschaft ihr Finanzierungsziel im Rahmen dieser Maßnahmen erreicht. Durch die Barkapitalerhöhung erhöht sich die Zahl der Aktien der Gesellschaft um 2.017.380 auf 33.235.713. Die ebenfalls in der Hauptversammlung am 13. August 2025 beschlossene Kapitalherabsetzung und Sachkapitalerhöhung sind bereits eingetragen.

Die Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung zum zuständigen Handelsregister soll zeitnah erfolgen. Es sollen zunächst nicht zum Börsenhandel zugelassene Aktien mit der gesonderten ISIN DE000A0LBF29 an sämtliche Zeichner geliefert werden. Dies erfolgt voraussichtlich in der 49. Kalenderwoche. Nach Börsenzulassung der neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sowie der bereits eingetragenen Sachkapitalerhöhung werden dann sämtliche Aktien der Gesellschaft in der ISIN DE000A0LE3J1, in die die Aktien der Gesellschaft nach der wertpapiertechnischen Umsetzung der Kapitalherabsetzung umgebucht werden, geführt. Derzeit ist die Börsenzulassung für die zweite Dezemberhälfte geplant.

Montag, 17. November 2025

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der APONTIS PHARMA AG wirksam

Die Hauptversammlung der APONTIS PHARMA AG, Monheim am Rhein, am 29. Juli 2025 hatte dem von der Hauptaktionärin geforderten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im Rahmen einer Veschmelzung mit der Zentiva AG zugestimmt. Die Verschmelzung und der Übertragungsbeschluss wurde am 10. November 2025 in das Handelsregister der APONTIS PHARMA AG und anschließend am 13. November 2025 in das Handelsregister der Zentiva AG eingetragen und damit wirksam. 

Die Handelsregistereintragung hatte sich aufgrund einer Anfechtungsklage verzögert (Landgericht Düsseldorf, Az. 35 O 86/25).

Die Angemessenheit der für den Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MEDION AG: Verhandlung am 7. Mai 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 6. Januar 2025 im Handelsregister eingetragenen Squeeze-out bei der MEDION AG hat das LG Dortmund Verhandlungstermin bestimmt auf den 7. Mai 2026, 10:30 Uhr. Spätestens vier Wochen vor diesem Termin soll die sachverständige Prüferin, die Falk GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, schriftlich zu den von den Antragstellern aufgeworfenen Fragen, Stellung nehmen (insbesondere zur Planung, zur Zusammensetzung der Peer Group, zu Sonderwerten und zum Basiszinssatz zum Bewertungsstichtag).

LG Dortmund, Az. 18 O 5/25 AktE
Rolle u.a. gegen Lenovo Germany Holding GmbH
32 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Clery Gottlieb Steen & Hamilton LLP, 60311 Frankfurt am Main

Accentro Real Estate AG setzt Restrukturierungsplan erfolgreich um

Corporate News 

Berlin, 13. November 2025 - Die Gesellschaft gibt bekannt, dass sämtliche Maßnahmen zur Umsetzung des mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23. September 2025 bestätigten Restrukturierungsplans nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) heute erfolgreich umgesetzt werden konnten. Insbesondere wurden die Bedingungen der Anleihe 2020/2026 und der Anleihe 2021/2029, wie in der Mitteilung der Gesellschaft vom 25. Juli 2025 angekündigt, geändert und neugefasst. Nach dem avisierten Wechsel der Aufsichtsratsmitglieder besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft seit heute aus den Herren Paul Sisak, Dr. Nedim Cen und einem gerichtlich noch zu bestellenden weiteren Aufsichtsratsmitglied, voraussichtlich Herrn Richard Lewis. 

Mit der heute abgeschlossenen Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen wurde die Grundlage für eine nachhaltige Stabilität und positive Geschäftsentwicklung der Gesellschaft geschaffen. Wir danken unseren Gläubigern, Aktionären, Mitarbeitern und allen weiteren Mitwirkenden für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem anspruchsvollen Prozess. 

Über die Accentro Real Estate AG 

Die Accentro Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von Accentro umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der Accentro Real Estate AG sind im General-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A40ZVK, ISIN: DE000A40ZVK3). www.accentro.de

Zest Bidco GmbH: Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von Warburg Pincus an Aktionäre der PSI Software SE beginnt

Corporate News

- Angebotspreis von EUR 45,00 entspricht einer hochattraktiven Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober 2025 sowie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025.

- Annahmefrist beginnt heute und endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Die Abwicklung der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet.

- Vorstand und Aufsichtsrat von PSI begrüßen das Angebot und beabsichtigen den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben.


Berlin, 17. November 2025. Nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat die Zest Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") am heutigen Tag die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 45,00 je PSI Aktie ("Angebotspreis") veröffentlicht.

Ab heute können PSI-Aktionäre das Angebot annehmen und ihre Aktien zum Angebotspreis andienen. Die Annahmefrist endet am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bzw. 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Einzelheiten der Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage beschrieben. PSI-Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich über die von ihrer Depotbank gesetzten Fristen zu informieren, die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefrist erforderlich machen können.

Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an PSISoftware-Power@emberapartners.com zur Verfügung.

Der Angebotspreis impliziert eine Unternehmensbewertung für PSI von ca. EUR 702 Millionen. Der Angebotspreis entspricht einer hochattraktiven Prämie von 62,6% auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und einer Prämie von 83,7% auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025.

Der Entscheidung zur Abgabe des Angebots ging ein hochkompetitives und transparentes Auktionsverfahren voraus. Die Bieterin konnte sich dabei gegen mehrere interessierte Parteien durchsetzen. Der Angebotspreis spiegelt daher bereits einen wesentlichen Teil des zukünftigen Wertpotentials von PSI außerhalb des Kapitalmarkts wider.

Der Vorstand und Aufsichtsrat von PSI begrüßen das Angebot und beabsichtigen, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage, den PSI-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen.

Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting.

Warburg Pincus benötigt für die Finanzierung des Angebots sowie der Erreichung der strategischen und wirtschaftlichen Ziele keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Deshalb hat sich Warburg Pincus in der Investmentvereinbarung verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abwicklung des Angebots keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit PSI abzuschließen.

Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://offer-power.com.

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

KATEK SE: Kontron Acquisition GmbH übermittelt konkretisiertes Squeeze-out Verlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KATEK SE auf EUR 18,12 je Aktie fest

Ismaning, 12. November 2025 – Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige mittelbare Konzerngesellschaft der Kontron AG hat heute der KATEK SE ein konkretisiertes Squeeze-out Verlangen übermittelt und die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der KATEK SE auf EUR 18,12 je Aktie festgelegt.

Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der KATEK SE auf die Kontron Acquisition GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß Art 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (Squeeze-out)“ einzuberufen. Die Kontron Acquisition GmbH hat die Barabfindung auf EUR 18,12 je Aktie festgelegt.

Über KATEK

Die KATEK Group mit Hauptsitz in Ismaning ist ein europäisches Elektronikunternehmen und versteht sich als End-to- End-Dienstleister für High- Value-Elektronik. Das Leistungsspektrum deckt den gesamten Produktlebenszyklus ab. Von der Entwicklung der Soft- und Hardware über erste Prototypen der elektronischen Baugruppen und der Fertigung bis hin zur anschließenden Begleitung des Prozesses beim Kunden, inklusive Logistik, After-Sales und Service-Leistungen.

Die KATEK Group ist seit März 2024 Teil der Kontron Group. CEO ist Hannes Niederhauser. Weitere Informationen über KATEK finden Sie auf https://katek-group.com.

STINAG Stuttgart Invest AG: Delisting der Aktien der Gesellschaft und Ankündigung eines öffentlichen Erwerbsangebots der Brasserie-Holding zu einem Preis von EUR 15,50 in bar pro Aktie

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Stuttgart, 17. November 2025 - Die STINAG Stuttgart Invest AG („STINAG“ oder „Gesellschaft“, WKN 731800; ISIN DE0007318008) gibt bekannt, dass sie sich entschlossen hat, kurzfristig den Widerruf der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Börsenhandel (u. a. im Segment Freiverkehr Plus an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart und im Segment m:access an der Börse München) zu beantragen („Delisting“). Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie von der Börsennotierung keine Vorteile erwartet und die Fortführung der Börsennotierung daher nicht im Interesse der Gesellschaft ist.

Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft auch mit ihrer Mehrheitsaktionärin, der Brasserie Holding SA, Lenzburg, Schweiz („Bieterin“) eine Delistingvereinbarung geschlossen. Die Bieterin hat sich danach verpflichtet, freiwillig ein öffentliches (Teil-)Erwerbsangebot zum Erwerb von bis zu 2.784.337 Aktien der STINAG (abzüglich etwaiger Aktien, die die Bieterin – vor Beginn des Angebots - außerhalb des Angebots erwirbt) zu einem Preis von EUR 15,50 in bar pro Aktie abzugeben („Erwerbsangebot“). Ein gesondertes Delisting-Angebot ist gesetzlich nicht erforderlich.

Die Abwicklung des Erwerbsangebots wird übliche Bedingungen vorsehen. Das Angebot wird jedoch keiner Mindestannahmeschwelle unterliegen und voraussichtlich am 20. November 2025 veröffentlicht. Weitere Einzelheiten des Angebots, einschließlich seiner Bedingungen, werden in der Angebotsunterlage dargelegt. Da die STINAG-Aktien nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, findet das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz auf das Erwerbsangebot keine Anwendung.

Auswirkungen insbesondere für die Strategie, das operative Geschäft und die Mitarbeiter der Gesellschaft sind mit dem Delisting und dem Erwerbsangebot nicht verbunden.

Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Börsenhandel (u. a. im Segment Freiverkehr Plus an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart und im Segment m:access an der Börse München) werden die STINAG-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen oder einbezogen sein und gehandelt werden.

Der Vorstand

Freitag, 14. November 2025

Nagarro SE Vorstand der Nagarro SE beschließt Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien und neues Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Mio. Euro

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 14. November 2025 – Der Vorstand der Nagarro SE, München (die „Gesellschaft“), hat heute auf Basis der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2025 zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien beschlossen, rund 75 % der derzeit von der Gesellschaft gehaltenen 1.138.251 eigenen Aktien einzuziehen, dies sind (gerundet) 853.688 eigene Aktien, und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.775.985,00 um EUR 853.688,00 auf EUR 12.922.297,00 herabzusetzen. Die Anzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien reduziert sich dementsprechend von 13.775.985 um 853.688 auf 12.922.297. Der anteilige Betrag des Grundkapitals je ausgegebener Aktie bleibt unverändert bei EUR 1,00.

Die Einziehung eines Teils der derzeit gehaltenen eigenen Aktien dient der Ermöglichung weiterer Aktienrückkäufe durch die Gesellschaft und einer angemessenen Anpassung der Kapitalausstattung an die Anforderungen ihrer Geschäftstätigkeit.

In diesem Zusammenhang hat der Vorstand heute ebenfalls beschlossen, von der durch die Hauptversammlung am 30. Juni 2025 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen. Hiernach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. Juni 2030 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr zuzurechnenden eigenen Aktien zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.

Insgesamt sollen bis zu 450.000 Aktien der Gesellschaft erworben werden, dies entspricht einem Anteil von rund 3,27 % des bisherigen Grundkapitals von EUR 13.775.985,00 und einem Anteil von rund 3,48 % des nach Wirksamwerden der heute vom Vorstand beschlossenen Einziehung eigener Aktien auf EUR 12.922.297,00 herabgesetzten Grundkapitals. Zugleich ist der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt, die einem Gesamtvolumen von EUR 20 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) entspricht. Die erworbenen Aktien können zu allen in der Ermächtigung genannten Zwecken verwendet werden. Sie können auch eingezogen werden.

Die Aktien werden über die Börse erworben. Der Rückkauf wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Der Rückkauf erfolgt unter Berücksichtigung der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Europäischen Kommission vom 8. März 2016. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Der Rückkauf wird voraussichtlich in dem Zeitraum vom 24. November 2025 bis zum 28. Februar 2026 stattfinden. Der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den an dem betreffenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Weitere Einzelheiten werden von der Gesellschaft vor Beginn des Aktienrückkaufs gesondert veröffentlicht. Der Vorstand behält sich vor, den Rückkauf jederzeit zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden.

Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung wöchentlich auf der Internetseite der Gesellschaft (www.nagarro.com) im Bereich Investor Relations bekanntgegeben.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aber Bedenken der Europäischen Kommission, eingehende Untersuchung
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Hauptversammlung am 25. September 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 13. November 2025

Biotest AG: Erneute Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung auf Verlangen der Grifols S.A.

PRESSEMITTEILUNG

- Neues Einberufungsverlangen vom 21. Oktober 2025

- Beschlussfassung über den Formwechsel in einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)


Dreieich, 7. November 2025. Die Biotest AG gibt bekannt, dass der Vorstand nach sorgfältiger Prüfung das am 28. Oktober 2025 schriftlich eingegangene neue Verlangen der Grifols S.A. gemäß § 122 Abs. 1 AktG, eine außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) einzuberufen, für zulässig erachtet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung der Biotest AG für den 17. Dezember 2025 einzuberufen. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung mit den weiteren Einzelheiten wurde heute im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Auf der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Dezember 2025 wird erneut die Beschlussfassung über den Formwechsel der Biotest AG in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit der Firma Biotest GmbH & Co. KGaA stehen. Es ist vorgesehen, dass die Biotest Management GmbH, an der Grifols S.A. indirekt sämtliche Anteile hält, die Position der persönlich haftenden Gesellschafterin übernimmt.

Die Ergänzungen zur Tagesordnung eines weiteren, bei der Gesellschaft eingegangen Tagesordnungsergänzungsverlangen wurden ebenfalls auf die Tagesordnung gesetzt.

Über Biotest

Biotest ist ein Anbieter von biologischen Arzneimitteln, die aus menschlichem Plasma gewonnen werden. Mit einer Wertschöpfungskette, die von der vorklinischen und klinischen Entwicklung bis zur weltweiten Vermarktung reicht, hat sich Biotest vorrangig auf die Anwendungsgebiete Klinische Immunologie, Hämatologie und Intensiv- und Notfallmedizin spezialisiert. Biotest entwickelt und vermarktet Immunglobuline, Gerinnungsfaktoren und Albumin, die auf Basis menschlichen Blutplasmas produziert werden und bei Erkrankungen des Immunsystems oder der blutbildenden Systeme zum Einsatz kommen. Biotest beschäftigt weltweit mehr als 2.500 Mitarbeiter. Seit Mai 2022 ist Biotest Teil der Grifols Gruppe, Barcelona, Spanien (www.grifols.com).

Außerordentliche Hauptversammlung der Biotest AG soll Rechtsformwechsel in KGaA zustimmen

Die am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025, 10:30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Biotest Aktiengesellschaft, stattfindende außerordentliche Hauptversammlung soll dem Wechsel der Rechtsform in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter Beitritt der Biotest Management GmbH zustimmen. Dies gibt der Hauptaktionärin Grifols deutlich mehr Einflussmöglichkeiten.

Der geplante Rechtsformwechsel wird in der Hauptversammlungseinladung wie folgt beschrieben:

"Der Aktionär Grifols S.A., eine spanischem Recht unterliegende sociedad anónima, eingetragen im Handelsregister von Barcelona, unter Hoja B-92.799, Tomo 39951, Folio 153, mit Geschäftssitz in Av. de la Generalitat, 152-158, Parc Empresarial Can Sant Joan, 08174 Sant Cugat del Vallés, Barcelona, Spanien (im Folgenden auch „GSA“), welcher ca. 26,2 % des Grundkapitals der Biotest AG hält, hat mit Schreiben vom 21. Oktober 2025 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft gestellt (im Folgenden auch das „Einberufungsverlangen“). Im Einberufungsverlangen hat GSA verlangt, eine außerordentliche Hauptversammlung der Biotest Aktiengesellschaft (nachfolgend auch „Biotest AG“) einzuberufen und den Formwechsel der Gesellschaft von einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) (im Folgenden auch der „Formwechsel“) auf die Tagesordnung zu setzen. Der Vorstand der Gesellschaft entspricht dem Einberufungsverlangen. Für den Formwechsel ist nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) die Zustimmung der Hauptversammlung der Biotest AG erforderlich.

Im Rahmen des Formwechsels soll die Komplementärin der KGaA eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sein, an der die GSA als Konzern-Mutter des Grifols-Konzerns indirekt 100 % der Kapital- und Stimmrechte hält. Diese Gesellschaft ist die Biotest Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 137800. Als Komplementärin wird die Biotest Management GmbH über ihre Geschäftsführer die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen.

Der durch den Vorstand erstellte Formwechselbericht enthält eine ausführliche Erläuterung des Rechtsformwechsels, einschließlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Aktionäre. Dieser ist seit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.com über die Seite „Investor Relations/​Hauptversammlung 2025“ zugänglich. Der Bericht wird auch während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein.

Die Satzung des Rechtsträgers neuer Rechtsform – der zukünftigen Biotest GmbH & Co. KGaA – ist im Anschluss an die Tagesordnung als Anlage 1 zu Tagesordnungspunkt 1 wiedergegeben und Bestandteil dieser Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung. Zudem ist die Satzung ab dem Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung sowie auch während der außerordentlichen Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse www.biotest.com über die Seite „Investor Relations/​Hauptversammlung 2025“ abrufbar und wird auch in der außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Dezember 2025 zur Einsicht der Aktionäre zugänglich sein. Die Satzung der zukünftigen Biotest GmbH & Co. KGaA wird auch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien beinhalten sowie eine entsprechende Änderung der Satzung. Dies betrifft die Stück-Stammaktien und die Stück-Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichermaßen."

Aareal Bank AG: Aareal Bank setzt starke Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten fort

Corporate News

- Bereinigtes Betriebsergebnis um 15 Prozent auf 306 Mio. € gesteigert

- Zinsüberschuss hat sich mit 691 Mio. € wie erwartet stabilisiert

- Gesamtrisikovorsorge sinkt um ein Drittel auf 190 Mio. €

- Verwaltungsaufwand um 8 Prozent reduziert

- Starkes Neugeschäft von 8,5 Mrd. €, gute Margen und konservative LTVs

- BDS-Einlagenvolumen im dritten Quartal erneut gestiegen

- Sehr solide Kapital- und Liquiditätsquoten

- Ausblick 2025 bestätigt


Wiesbaden, 13. November 2025 – Die Aareal Bank hat ihre positive Geschäftsentwicklung fortgesetzt und in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres ihr Ergebnis deutlich gesteigert. Das bereinigte Betriebsergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 Prozent auf 306 Mio. € (9M 2024: 266 Mio. €). Auf das dritte Quartal entfielen 83 Mio. € (Q3 2024: 81 Mio. €). Einschließlich Einmalkosten erhöhte sich das Betriebsergebnis auf 281 Mio. € (9M 2024: 261 Mio. €), davon erzielte die Bank im dritten Quartal 73 Mio. € (Q3 2024: 80 Mio. €).

Dr. Christian Ricken, Vorstandsvorsitzender der Aareal Bank: „Die Aareal Bank hat erneut ihre operative Stärke unter Beweis gestellt. Unsere beiden Geschäftssegmente entwickeln sich weiter sehr gut. Gleichzeitig haben wir die Kosten und die Risikovorsorge deutlich reduzieren können. Nach neun Monaten sind wir auf Kurs, unsere ambitionierten Jahresziele zu erreichen.“

Der Zinsüberschuss hat sich trotz des allgemein niedrigeren Zinsumfelds mit 691 Mio. € (9M 2024: 792 Mio. €) wie erwartet stabilisiert, dank guter Margen und einem durchschnittlich höheren Kreditvolumen. Auf das dritte Quartal entfielen 218 Mio. € (Q3 2024: 262 Mio. €).

Die Gesamtrisikovorsorge ging erfreulicherweise weiter zurück. In den ersten neun Monaten lag sie bei 190 Mio. €, ein Rückgang von 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahreswert (9M 2024: 288 Mio. €). Im dritten Quartal belief sie sich auf 74 Mio. € (Q3 2024: 112 Mio. €). Die Aareal Bank wird aber auch weiterhin in einer Zeit hoher geopolitischer und makroökonomischer Unsicherheit in ihrer Risikopolitik vor- und umsichtig agieren.

Auch das Volumen leistungsgestörter Kredite (NPLs) konnte die Aareal Bank dank ihres proaktiven NPL-Managements weiter abbauen. Es ging per 30. September 2025 auf 1,2 Mrd. € zurück (31.12.2024: 1,4 Mrd. €).

Die hohe Kostendisziplin und positive Effekte aus Effizienzmaßnahmen zahlten sich ebenfalls aus. Der bereinigte Verwaltungsaufwand reduzierte sich im Zeitraum von Januar bis September um 8 Prozent auf 229 Mio. € (9M 2024: 248 Mio. €). Auf das dritte Quartal entfielen davon 67 Mio. € (Q3 2024: 72 Mio. €). Insgesamt fielen in den ersten neun Monaten 25 Mio. € an Einmalkosten an (9M 2024: 5 Mio. €). Die Cost-Income-Ratio der Bank lag ohne Sonderaufwendungen bei 32 Prozent. Sie blieb damit weiterhin auch im internationalen Vergleich auf einem hervorragenden Niveau.

Nach Abzug von Steuern und Verzinsung der AT1-Anleihe erhöhte sich das Nettoergebnis um 7 Prozent auf 173 Mio. € (9M 2024: 161 Mio. €). Die bereinigte Eigenkapitalrendite nach Steuern stieg auf 8,0 Prozent (9M 2024: 7,6 Prozent).

Die Kapitalausstattung ist weiterhin auf einem sehr soliden Niveau. Die Basel IV CET1 Quote (fully-phased) stieg per Ende September auf 15,5 Prozent von 15,2 Prozent zum Ende letzten Jahres. Die Gesamtkapitalquote (Basel IV fully-phased) belief sich auf 21,0 Prozent (31.12.2024: 20,1 Prozent). Ihre seit 2013 bestehende AT1-Anleihe hat die Aareal Bank im laufenden Jahr mit einer neuen AT1-Anleihe abgelöst und damit ihre Kapitalposition weiter gestärkt.

Im Oktober schloss die Aareal Bank ihre erste SRT-Transaktion (Significant Risk Transfer) erfolgreich ab. Die Transaktion referenzierte auf ein 2 Mrd. € großes Portfolio nicht-leistungsgestörter, europäischer Gewerbeimmobilienkredite. Der Risikotransfer erfolgte synthetisch. Die Transaktion stärkt die Kapitaleffizienz, setzt Eigenkapital frei und unterstützt damit das weitere Wachstum.

In den ersten neun Monaten war die Areal Bank mit ihren Refinanzierungsaktivitäten am Kapitalmarkt sehr aktiv. Insgesamt wurden Anleihen und Pfandbriefe von 2,6 Mrd. € am Kapitalmarkt platziert. Im dritten Quartal emittierte die Aareal Bank insbesondere einen Pfandbrief in einem Volumen von 500 Mio. €. Damit hat die Aareal Bank ihren Funding-Plan für das Gesamtjahr 2025 bereits vollständig erfüllt.

Die Liquiditätsquoten LCR und die NSFR lagen mit 237 bzw. 121 Prozent weiterhin auf einem sehr guten Niveau.

Entwicklung der Geschäftssegmente

Im Segment Strukturierte Immobilienfinanzierungen hielt die starke Entwicklung des Neugeschäfts auch im dritten Quartal an. Das Volumen von Prolongationen und neu ausgereichten Krediten lag bei insgesamt 8,5 Mrd. € und damit deutlich über dem Vorjahresniveau von 6,6 Mrd. €. Auf die Erstkreditvergabe entfielen 5,4 Mrd. € (9M 2024: 3,3 Mrd. €), bei guten Margen und niedrigen Beleihungsausläufen. Die durchschnittliche Bruttomarge belief sich auf 245 Basispunkte (9M 2024: 273 Basispunkte). Die durchschnittlichen Beleihungsausläufe betrugen konservative 56 Prozent (9M 2024: 50 Prozent).

Im dritten Quartal arrangierte die Aareal Bank unter anderem einen Kredit über 210 Millionen Euro zur Finanzierung des Iberia-Studienaufenthaltsportfolios von Nido Living.

Das Portfolio umfasste zehn Objekte für Studierendenunterkünfte in Universitätsstädten in Spanien und Portugal. Solche speziell errichtete Studierendenunterkünfte (PBSA) mit funktionalem Wohnraum, guter Verkehrsanbindung und flexiblen Mietmodellen, stoßen weiterhin auf großes Investoreninteresse.

Das Portfoliovolumen lag per 30.09.2025 mit 32,9 Mrd. € aufgrund des schwächeren US-Dollars etwas unter dem Niveau des Jahresendes 2024 (31.12.2024: 33,5 Mrd. €). Die Portfoliokennzahlen blieben auf einem konservativen Risikoniveau: Der durchschnittliche Beleihungsauslauf im Portfolio betrug 56 Prozent (31.12.2024: 57 Prozent), der durchschnittliche Yield-on-debt 9,8 Prozent (31.12.2024: 9,6 Prozent). Das Bestandsvolumen an grünen Finanzierungen stieg per Ende September auf 9,5 Mrd. € (31.12.2024: 7,6 Mrd. €).

Das Einlagenvolumen von Kunden aus der Wohnungs- und Energiewirtschaft im Segment Banking & Digital Solutions (BDS) belief sich über die ersten neun Monate hinweg auf durchschnittlich 13,9 Mrd. € und blieb damit weiterhin auf einem hohen Niveau. Im dritten Quartal stieg das durchschnittliche Volumen auf 14,2 Mrd. €. Die Einlagen aus diesem Kundensegment, das rund 4.000 Unternehmen mit insgesamt mehr als neun Millionen Wohneinheiten umfasst, sind ein wichtiger Baustein im Refinanzierungsmix der Aareal Bank. Der im Segment bis Ende September generierte Zinsüberschuss lag aufgrund des allgemein niedrigeren Zinsniveaus mit 181 Mio. € leicht unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums (9M 2024: 203 Mio. €).

Ausblick


Nach der guten Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten des Jahres bestätigt die Aareal Bank ihre Ziele für das Gesamtjahr.

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Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Aareal Bank AG:


LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 116/24
Rolle u.a. ./. Atlantic BidCo GmbH
73 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (RA Dr. Finn Zeidler), 60310 Frankfurt am Main

Dienstag, 11. November 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: Bayerisches Oberstes Landesgericht regt vergleichsweise Beilegung an

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB), das seit dem Jahr 2022 bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Beschwerdeinstanz anhängig ist, hat das Gericht nunmehr mit Verfügung vom 10. November 2025 eine vergleichsweise Einigung angeregt:

"Das Verfahren ist geprägt von komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen betreffend die Unternehmensbewertung der HVB wie auch die Bewertung des gesamten Zentral- und Osteuropageschäfts (Bank Austria Creditanstalt AG inklusive BPH Bank Polen, International Moscow Bank, HVB Ukraine sowie die Niederlassungen in Lettland, Litauen und Estland und die Investmentgesellschaften). Demzufolge wird die Bearbeitung noch erhebliche Zeit, insbesondere im Falle einer Einholung eines ergänzenden Sachverständigengutachtens, in Anspruch nehmen.

Angesichts der zahlreichen Stellschrauben im Rahmen der Bewertung der o.g. Unternehmen bzw. Beteiligungen, der aufgezeigten Rechenfehler des Landgerichts sowie auch der Frage einer sog. „Bagatellgrenze“ von 10 % bei internen Ausgleichsansprüchen in der vorliegenden Konstellation erscheint eine endgültige Streitbeilegung im Rahmen einer vergleichsweisen Einigung sinnvoll."

Neuigkeiten gab es vor einem halben Jahr zu dem Squeeze-out bei der in der Verfügung erwähnten ehemaligen HypoVereinsbank-Tochter Bank Austria Creditanstalt AG. Das Handelsgericht Wien hatte in dem bereits 18 Jahre laufenden Bank-Austria-Überprüfungsverfahren die Barabfindung deutlich um EUR 24,60 EUR auf EUR 154,- angehoben, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: Bank Austria Squeeze-out: Gericht legt Nachzahlung auf 24,60 EUR fest

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München (zuvor: RA/WP/StB Walter L. Grosse)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

OHB SE: OHB gründet neues Unternehmen zur Entwicklung von Startplatzinfrastruktur

Corporate News   11.11.2025 / 15:30 CET/CEST

„European Spaceport Company“ wird den Zugang zum All für Europa neu aufstellen.

Der eigenständige Zugang zum All ist für Europa wirtschaftlich und sicherheitspolitisch ein absolutes Muss. Neben eigenen europäischen Trägerraketen gehören dazu auch Startplätze. Um dies zukünftig kostengünstig, wettbewerblich und schnell anbieten zu können, bündelt OHB die im Konzern vorhandenen Fähigkeiten im Bereich Startplatzinfrastruktur in einem neuen Unternehmen: in der „European Spaceport Company“ werden zukünftig Startmöglichkeiten von maritimen und landbasierten Startplätzen realisiert und angeboten. Darunter fallen nicht nur Infrastrukturelemente für mobile und ortsfeste Startrampen, sondern auch Bodensegmente, Missionskontrollzentren, Testeinrichtungen und verschiedene Dienstleistungen.

„Europa braucht einen zuverlässigen und unabhängigen Zugang zum Weltraum. Das haben wir bei OHB schon seit Jahren im Fokus. Und natürlich gehören dazu auch Startplätze. Für das Offshore-Spaceport-Konzept leisten wir schon heute einen wesentlichen Beitrag dazu, und den werden wir zukünftig noch weiter ausbauen“, sagt Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender OHB SE.

Aktivitäten rund um die Entwicklung von Startplatzinfrastruktur sind für OHB kein Neuland: Über verschiedene Tochterunternehmen ist der Konzern seit mehr als fünf Jahrzehnten an Aufbau und Weiterentwicklung europäischer Startkapazitäten beteiligt. Die MT Aerospace AG ist hierbei seit knapp 30 Jahren am Europäischen Weltraumbahnhof in Kourou wesentlich am Betrieb und der Wartung der Startanlagen sowie dem Bau kritischer Infrastruktur beteiligt. Zudem wurden in der Vergangenheit mehrere Studien zu alternativen Konzepten für suborbitale und orbitale Raketenstarts durchgeführt.

„In der Raumfahrt ist eine neue Zeit angebrochen, und die braucht mehr und kreativere Angebote in der gesamten Wertschöpfungskette. Wir bei OHB kennen uns mit Startplätzen und Infrastruktur aus, und wir sind nah dran an den Entwicklungen im Markt, das nutzen wir zugunsten der Kunden“, erklärt Sabine von der Recke. Sie führt die neue Firma gemeinsam mit Ulrich Scheib (MT Aerospace AG) und Dr. Arne Gausepohl (OHB Digital).

Als erste Ziele verfolgt das neue Unternehmen die Realisierung eines europäischen Offshore Spaceports sowie die Erweiterung der Startkapazitäten am Weltraumbahnhof in Kourou, Französisch-Guayana, um einen für verschiedene Raketentypen einsetzbaren Startkomplex. Im nachfolgenden Schritt soll das Angebot an Startdienstleistungen auf weltweite Märkte ausgeweitet werden.

Das Ergebnis des kürzlich erfolgreich abgeschlossene Verbundvorhaben OSLIOS (Offshore Spaceport – Lösungsfindung und Infrastrukturentwicklung für orbitale Starts) ist eine flexibel für verschiedene Raketentypen einsetzbare mobile Startplattform (Mobile Multi-User Launch Pad, MMULP). Mit dieser können die Kapazitäten bereits existierender Startplätze bedarfsgerecht und unabhängig vom Raketentyp erweitert werden. Das hat den Vorteil, dass deutlich höhere Startkadenzen erreicht und dabei Teile der bereits bestehenden Infrastruktur wie Bodenstationen und Kommunikationseinrichtungen genutzt werden können, um Zeit und Kosten zu sparen.

Ermöglicht wurde das Vorhaben durch eine Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und einer engen Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt.

audius SE: Umstrukturierung beim Großaktionär führt zur Vergrößerung des Streubesitzes auf 36,5 % / Vorstandsvorsitzender Rainer Francisi erhöht gleichzeitig seinen Anteil am Unternehmen

Corporate News  11.11.2025 / 13:35 CET/CEST

Weinstadt. In einer langfristig geplanten Transaktion wurde die Aktionärsstruktur der audius SE neu geordnet. Dies sorgt für langfristige Planungssicherheit im Aktionärskreis sowie für eine Vergrößerung des Streubesitzes.

Ein Inhaber ist aus dem Aktionärskreis der Holdinggesellschaft audius AG ausgeschieden und hat im Gegenzug direkt Aktien der audius SE übernommen. Es handelt sich um einen Anteil von rund 14,7 % der Aktien der audius SE. Diese Aktien unterliegen einer mehrjährig gestaffelten Lock-Up Vereinbarung.

Weiter hat der Vorstandsvorsitzende Rainer Francisi seinen eigenen Anteil an der Holdinggesellschaft durch die Übernahme von Anteilen eines Mitaktionärs erhöht. Überzeugt von den hervorragenden weiteren Wachstumsperspektiven war das Investment für ihn eine perfekte Gelegenheit seinen eigenen Anteil an audius auszuweiten und gleichzeitig im Rahmen der Gesamttransaktion den Streubesitz im Sinne aller Aktionäre zu erhöhen.

Darüber hinaus kam die Holdinggesellschaft audius AG dem Interesse von mehreren institutionellen Investoren nach Aktien der audius SE nach und verkaufte einen Anteil von 3,4 %.

Insgesamt verringerte sich der Anteil des Mehrheitsaktionärs damit bereinigt um die eigenen Aktien auf 63,5 % bzw. der Streubesitz steigt auf 36,5 %. Ziel ist es, die Handelsliquidität der Aktien weiter zu steigern und ein Investment in die Aktien damit noch attraktiver zu machen. Gleichzeitig garantiert die Transaktion stabile Verhältnisse im Aktionärskreis für die Zukunft.

PIERER Mobility AG: EU-Kommission leitet kein eingehendes Prüfungsverfahren nach der Drittstaatssubventionsverordnung ein

Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Ad hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KR


Wels, 10. November 2025

Alle regulatorischen Voraussetzungen für die Kontrollübernahme durch Bajaj liegen vor


Die Bajaj Auto International Holdings B.V. hat am 22. Mai 2025 mit der Pierer Industrie AG eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen, welche es der Bajaj Auto International Holdings B.V. ermöglicht, spätestens bis Ende Mai 2026 alle Anteile der Pierer Industrie AG an der Pierer Bajaj AG und somit indirekt die Kontrolle über die PIERER Mobility AG zu erwerben (die „Call-Option“). 

Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Gesellschaft soeben informiert, dass ihr die Europäische Kommission am 10. November 2025 mitgeteilt hat, dass keine eingehende Prüfung gem. Art 11 Verordnung 2022/2560 eingeleitet wird und der Vollzug des Zusammenschlusses ab dem 11. November 2025 vollzogen werden darf. Damit steht der Übernahme der Anteile von der Pierer Industrie AG (50,1 Prozent) an der Pierer Bajaj AG nichts mehr im Weg. Die Bajaj Auto International Holdings B.V. wird damit – sobald das Closing formell erfolgt ist – alleiniger Eigentümer der Pierer Bajaj AG. Unverändert wird die Pierer Bajaj AG weiterhin 74,9 Prozent an der KTM-Mutter PIERER Mobility AG halten. Das Closing des Kontrollwechsels wird in den kommenden Wochen erwartet.

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST WEDER ZUR DIREKTEN NOCH ZUR INDIREKTEN VERTEILUNG, ÜBERTRAGUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERTEILUNG DIESER BEKANNTMACHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE, BESTIMMT.

Kontron AG: Kontron Acquisition GmbH, mittelbare Tochtergesellschaft der Kontron AG beschließt aktienrechtlichen Squeeze-Out der KATEK SE, Ismaning/Deutschland

Corporate News

Linz, 10. November 2025 – Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige mittelbare Konzerngesellschaft der Kontron AG hat heute der KATEK SE mitgeteilt, dass ihr Aktien an der Gesellschaft in Höhe von rund 96,86 % und somit mehr als 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören.

Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft an die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in einer noch einzuberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird aktuell festgelegt und der KATEK SE separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Kontron Acquisition GmbH (konkretisierendes Verlangen) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft. Im Anschluss an den Zugang des konkretisierenden Verlangens bei der Gesellschaft wird KATEK SE entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.

Über Kontron

Die Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) ist ein führendes IoT-Technologieunternehmen. Seit mehr als 20 Jahren unterstützt Kontron Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen dabei, mit intelligenten Lösungen wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Von automatisierten industriellen Abläufen, intelligenterem und sicherem Transportwesen bis hin zu fortschrittlichen Kommunikations-, Konnektivitäts-, Medizin- und Energielösungen bietet das Unternehmen seinen Kunden wertschöpfende Technologien. Kontron beschäftigt rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 20 Ländern weltweit und ist im SDAX® sowie TecDAX® der Deutschen Börse gelistet.

BayWa AG gibt vorläufige Bezugsquote der Bezugsrechtskapitalerhöhung bekannt und startet die Platzierung der nicht bezogenen Aktien am Markt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

NOT FOR DISTRIBUTION, PUBLICATION OR RELEASE, EITHER DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR TO THE UNITED STATES OF AMERICA, CANADA, AUSTRALIA, JAPAN OR ANY OTHER JURISDICTION IN WHICH SUCH DISTRIBUTION, PUBLICATION OR RELEASE WOULD BE UNLAWFUL. OTHER RESTRICTIONS ARE APPLICABLE. PLEASE SEE THE IMPORTANT NOTICE AT THE END OF THIS PRESS RELEASE.

München, 10. November 2025 – Bezugnehmend auf die Veröffentlichung vom 24. Oktober 2025 gibt die BayWa AG (die “Gesellschaft”) das vorläufige Ergebnis der Bezugsrechtsemission bekannt. Von den insgesamt 27.368.508 angebotenen Neuen Aktien wurden im Rahmen des Bezugsangebots ca. 17,7 Millionen Neue Aktien bezogen. Dies entspricht rund 65 % der insgesamt angebotenen Neuen Aktien.

Wie bereits in früheren Ankündigungen sowie im Wertpapierprospekt erwähnt, werden nicht bezogene Aktien im Markt platziert. Diese Aktien werden ab sofort qualifizierten institutionellen Investoren im Wege einer Privatplatzierung gemäß den geltenden wertpapierrechtlichen Bestimmungen angeboten (die “Rump-Platzierung”).

Eine weitere Mitteilung über das Ergebnis der Rump-Platzierung sowie die endgültige Bezugsquote des Bezugsangebots wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Wichtiger Hinweis


Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder Zeichnung von Wertpapieren der BayWa AG dar.

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Verbreitung, Freigabe oder Veröffentlichung eingeschränkt oder untersagt ist, veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft (die Wertpapiere) in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion dar. Die Verbreitung dieser Mitteilung in Jurisdiktionen ist möglicherweise gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, und Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung gelangen, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die wertpapierrechtlichen Vorschriften der betreffenden Jurisdiktion darstellen.

Die Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der Securities Act) oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und den geltenden staatlichen oder lokalen Wertpapiergesetzen vor oder Angebot oder Verkauf erfolgen in einer Transaktion, die diesen nicht unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten stattfinden.

Diese Mitteilung dient der Information und stellt keinen Prospekt im Sinne der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129, in der jeweils gültigen Fassung) (die Prospektverordnung) dar. Das öffentliche Angebot bestimmter Wertpapiere in Deutschland erfolgt erst nach Veröffentlichung, mittels und auf der Grundlage des durch die BaFin gebilligten Prospekts der Gesellschaft. Anleger sollten eine Entscheidung zur Zeichnung oder zum Kauf von in dieser Mitteilung bezeichneten Wertpapieren ausschließlich auf der Grundlage von Informationen treffen, die in dem von der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot zu veröffentlichenden Prospekt zum Angebot (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) enthalten sind, und sie sollten den Prospekt (zusammen mit etwaigen Änderungsfassungen oder Nachträgen) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, damit sie sich vollumfänglich über die mit einer Entscheidung zur Anlage in die Wertpapiere verbundenen möglichen Risiken und Vorteile im Klaren sind.

KATEK SE: Kontron Acquisition GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der KATEK SE

Corporate News

Ismaning, 10. November 2025 – Die Kontron Acquisition GmbH, eine 100%-ige mittelbare Konzerngesellschaft der Kontron AG hat heute der KATEK SE mitgeteilt, dass ihr Aktien an der Gesellschaft in Höhe von rund 96,86 % und somit mehr als 95 % des Grundkapitals der Gesellschaft gehören.

Die Kontron Acquisition GmbH hat heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft an die Kontron Acquisition GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in einer noch einzuberufenen Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird aktuell festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Kontron Acquisition GmbH (konkretisierendes Verlangen) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht München ausgewählten und bestellten Prüfer geprüft. Im Anschluss an den Zugang des konkretisierenden Verlangens bei der Gesellschaft wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.

Über KATEK

Die KATEK Group mit Hauptsitz in Ismaning ist ein europäisches Elektronikunternehmen und versteht sich als End-to- End-Dienstleister für High- Value-Elektronik. Das Leistungsspektrum deckt den gesamten Produktlebenszyklus ab. Von der Entwicklung der Soft- und Hardware über erste Prototypen der elektronischen Baugruppen und der Fertigung bis hin zur anschließenden Begleitung des Prozesses beim Kunden, inklusive Logistik, After-Sales und Service-Leistungen.

Die KATEK Group ist seit März 2024 Teil der Kontron Group. CEO ist Hannes Niederhauser. Weitere Informationen über KATEK finden Sie auf https://katek-group.com.