Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 22. Januar 2025
Succession German Bidco GmbH: Bekanntmachung über die Absicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SNP Schneider-Neureither & Partner SE abzuschließen
München, 22. Januar 2025. – Die Succession German Bidco GmbH (die “Bieterin“), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Carlyle (NASDAQ: CG) verwaltet und/oder beraten werden, hat am 23. Dezember 2024 die Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (die “Gesellschaft“) zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltenen nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (die “SNP-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 61,00 je SNP-Aktie (das “Angebot“) nach § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes veröffentlicht (die “Veröffentlichung“). Das Angebot wird unter kartellrechtlichen sowie außen-wirtschaftsrechtlichen Freigaben stehen.
Die Bieterin hat in der Veröffentlichung ebenfalls mitgeteilt, dass sie am 23. Dezember 2024 mit dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, Wolfgang Marguerre, einen Aktienkaufvertrag über den Kauf und die Abtretung aller von Herrn Marguerre gehaltenen SNP-Aktien zu einem Kaufpreis pro SNP-Aktie in Höhe des Angebotspreises abgeschlossen. Der Aktienkaufvertrag steht unter den gleichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben, unter denen das Angebot stehen wird. Darüber hinaus hat die Bieterin in der Veröffentlichung mitgeteilt, dass sie am 23. Dezember mit weiteren Aktionären der Gesellschaft Andienungsvereinbarungen abgeschlossen, wonach sich jeder dieser Aktionäre verpflichtet hat, das Angebot für alle der von ihm gehaltenen SNP-Aktien anzunehmen.
Insgesamt beziehen sich der Aktienkaufvertrag und die Andienungsvereinbarungen auf ca. 76,25% des Grundkapitals bzw. 77,33 % der Stimmrechte der Gesellschaft (unter Berücksichtigung der durch SNP gehaltenen eigenen Aktien). Die Bieterin geht insofern sicher davon aus, dass sie nach Vollzug des Angebots über das notwenige Stimmgewicht verfügen wird, um in einer innerhalb der nächsten sechs Monate stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.
Vor diesem Hintergrund gibt die Bieterin hiermit ihre Absicht bekannt, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Bieterin als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen und in einer Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss eines solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zuzustimmen. Die Bieterin hat die Gesellschaft am heutigen Tag entsprechend informiert und darum geben, bereits jetzt in Verhandlungen zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags einzutreten sowie entsprechende Vorbereitungshandlungen zu treffen.
München, 22. Januar 2025
Succession German Bidco GmbH
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Erhalt einer Mitteilung über die Absicht zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SNP Schneider-Neureither & Partner SE und der Succession German Bidco GmbH
Heidelberg, 22. Januar 2025 – Die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705, Prime Standard, Ticker Symbol: SHF) („SNP“ oder das „Unternehmen“) hat heute ein Schreiben von der Succession German Bidco GmbH erhalten, in dem diese der Gesellschaft ihre Absicht zur Kenntnis gebracht hat, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Aktiengesetz zwischen der Gesellschaft als beherrschter und gewinnabführender Gesellschaft und der Succession German Bidco GmbH („Bieterin“) als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abzuschließen.
Die Bieterin hatte am 23. Dezember 2024 angekündigt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle außenstehenden Aktionäre von SNP zu einem Preis von EUR 61,00 pro Aktie in bar abzugeben (das „Angebot“). Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Angebot wird zeitnah innerhalb der gesetzlichen Fristen stattfinden.
Bereits im Zeitpunkt der Ankündigung hatte die Bieterin sich 76,25% des Grundkapitals bzw. 77,33 % der Stimmrechte der Gesellschaft (unter Berücksichtigung der durch SNP gehaltenen eigenen Aktien) durch einen Aktienkaufvertrag mit dem Mehrheitsaktionär Wolfgang Marguerre und unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit weiteren Aktionären der SNP gesichert. Vor diesem Hintergrund geht die Bieterin davon aus, nach dem Vollzug des Angebots über die erforderlichen Stimmrechte zu verfügen, um in einer innerhalb der nächsten 6 Monate stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beschließen.
Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand auf Bitte der Geschäftsführung der Bieterin unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften zeitnah in Verhandlungen mit ihr über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags eintreten, zumal sich die Bieterin in der am 23. Dezember 2024 abgeschlossenen Investitionsvereinbarung verpflichtet hat, die Kosten hierfür zu übernehmen.
SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Umsatz und EBIT im Geschäftsjahr 2024 besser als erwartet
Heidelberg, 22. Januar 2025 – Auf Basis vorläufiger Berechnungen erzielt die SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705) im Jahr 2024 einen Umsatz von rund 254 Mio. € und übertrifft damit die in den vergangenen 12 Monaten zweimal angehobene Prognose von 240 Mio. € bis 250 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahreswert von 203,4 Mio. € konnte der Umsatz um rund 25 % gesteigert werden.
Aufgrund der positiven Umsatzentwicklung und operativen Prozessverbesserungen liegt das EBIT bei rund 28 Mio. € und damit deutlich über der prognostizierten Bandbreite von 21 Mio. € bis 25 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahreswert von 11,1 Mio. € entspricht dies einer Steigerung von rund 150 %.
Der Auftragseingang weist wie prognostiziert ein Book-to-Bill-Ratio (Auftragseingang / Umsatzerlöse) von größer als eins aus und liegt bei rund 310 Mio. €, was einem Wachstum von mehr als 16% gegenüber dem Vorjahreswert von 266,1 Mio. € entspricht.
Die Angaben dieser Meldung basieren auf vorläufigen und ungeprüften Konzernzahlen. Der vollständige Geschäftsbericht 2024 wird am 27. März 2025 veröffentlicht.
Dienstag, 21. Januar 2025
Baader Bank AG: Baader Bank und die Bayerische Börse verlängern Handelszeit auf gettex
Die Baader Bank erweitert ihr Handelsangebot und verlängert gemeinsam mit der Bayerischen Börse die Handelszeit auf gettex. Während der Handel bisher von 08:00 bis 22:00 Uhr möglich war, gilt die verlängerte Handelszeit von 07:30 bis 23:00 Uhr. Es können zunächst mit einem eingeschränkten Universum, das einen großen Anteil des aktuellen Umsatzes ausmacht und sukzessive ausgeweitet wird, Wertpapiere zu den neuen Handelszeiten über die Baader Bank als Market Maker gehandelt werden. Zuvor hatte die Baader Bank bereits seit Oktober 2024 im außerbörslichen Handel die Handelszeit entsprechend verlängert.
Die Baader Bank agiert als exklusiver Market Maker für Aktien, Fonds, ETPs und Anleihen auf gettex. Mit den verlängerten Handelszeiten wird konsequent der steigenden Nachfrage seitens Kooperationspartnern als auch institutioneller Kunden und Privatkunden begegnet. Mit diesem Schritt optimiert die Baader Bank ihr Handelsangebot ‚Baader Trading‘ und festigt ihre Marktposition als Market Maker in Deutschland.
Bereits im Handelsgeschäft mit Kryptowährungen, welches über das Setup der Baader Bank 24h verfügbar ist, hat sich gezeigt, dass Privatanleger vermehrt unabhängig von klassischen Börsenzeiten handeln und eine klare Präferenz für die verlängerten Handelszeiten aufweisen. Mit der Ausweitung im außerbörslichen Handel und auf gettex kann dieser Entwicklung sinnvoll begegnet werden. Weiterhin ermöglichen die verlängerten Handelszeiten den Anlegern die Möglichkeit, unmittelbarer auf aktuelle Nachrichten und Unternehmensmeldungen zu reagieren, insbesondere mit Blick auf den US-Handel.
„Wir freuen uns sehr, dass wir das neue Jahr mit diesem wichtigen Schritt starten und damit unser Handelsangebot unter der Marke Baader Trading gemeinsam mit unserem Partner, der Bayerischen Börse, weiter optimieren. Auch im Jahr 2025 wollen wir konsequent daran arbeiten, die Möglichkeiten im Wertpapierhandel für unsere Kunden noch besser zu machen“, so Oliver Riedel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Baader Bank AG.
Die Baader Bank steht seit mehr als 40 Jahren für höchste Kompetenz im Wertpapierhandel. Um auch in Zukunft einen erstklassigen Service anbieten zu können, subsumieren wir unter Baader Trading unsere Handelsaktivitäten und Dienstleistungen, das heißt das börsliche und außerbörsliche Market Making, sowie das Brokerage und den Krypto-Handel.
„Der Handel mit ausländischen Wertpapieren hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und immer mehr Orderflow-Provider wünschen sich, dass ihre Kundinnen und Kunden diese Wertpapiere auch vor 8 Uhr und nach 22 Uhr handeln können. Damit ist die Verlängerung der Handelszeiten ein Ausdruck unserer Kundenorientierung und ein konsequenter Schritt für einen attraktiven Wertpapierhandel“, erläutert Dr. Robert Ertl, Vorstand der Bayerischen Börse AG.
Zuletzt haben die Börse gettex und die Börse München gemeinsam mit der Baader Bank im Oktober 2023 die Handelszeit für alle von der Baader Bank AG betreuten Anleihen auf bis 22:00 Uhr verlängert, um dem erhöhten Interesse an dieser Anlageklasse gerecht zu werden.
Commerzbank Aktiengesellschaft: Commerzbank schließt Aktienrückkauf über 600 Mio. Euro ab – Zweite Tranche von bis zu 400 Mio. Euro beantragt
- Insgesamt 38.837.806 eigene Aktien zurückgekauft (3,278 % des Grundkapitals)
- CEO Bettina Orlopp: „Der Abschluss der ersten Tranche ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, für das Jahr 2024 mindestens 70 % des Nettoergebnisses an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben.“
Die Commerzbank AG hat die erste Tranche ihres dritten Aktienrückkaufprogramms am Montag, den 20. Januar 2025, erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Rückkauf hatte die Bank am 7. November 2024 begonnen. Seitdem kaufte die Commerzbank insgesamt 38.837.806 eigene Aktien (ISIN DE000CBK1001) im Volumen von rund 600 Mio. Euro zu einem Durchschnittspreis von rund 15,45 Euro je Aktie zurück. Das entspricht einem Anteil von 3,278 % am Grundkapital der Bank.
„Der Abschluss der ersten Tranche über 600 Mio. Euro ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel, für das Jahr 2024 mindestens 70 % des Nettoergebnisses an unsere Aktionärinnen und Aktionäre zurückzugeben“, sagte Commerzbank-CEO Bettina Orlopp. „Die Zustimmung für eine zweite Tranche von bis zu 400 Mio. Euro haben wir bereits bei der Europäischen Zentralbank und der Finanzagentur beantragt. In den kommenden Jahren wollen wir die Kapitalrückgabe an unsere Aktionärinnen und Aktionäre weiter erhöhen.“
Die Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2024 soll neben dem aus zwei Tranchen bestehenden Aktienrückkauf auch eine Dividende umfassen.
Mit einem geplanten Volumen von bis zu 1 Mrd. Euro ist das dritte Rückkaufprogramm das bisher umfangreichste in der Geschichte der Commerzbank. Im Rahmen ihres ersten Aktienrückkaufprogramms hatte die Bank im Juni 2023 für rund 122 Mio. Euro insgesamt 12.134.305 eigene Aktien zu einem Durchschnittspreis von rund 10,05 Euro je Aktie zurückgekauft. Der Rückkauf war Teil der Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von insgesamt rund 370 Mio. Euro. Das zweite Aktienrückkaufprogramm führte die Commerzbank zwischen dem 10. Januar und dem 5. März 2024 durch. In diesem Zeitraum kaufte die Bank insgesamt 55.554.320 eigene Aktien im Volumen von rund 600 Mio. Euro zu einem Durchschnittspreis von rund 10,80 Euro je Aktie zurück. Der zweite Rückkauf war Bestandteil der Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von insgesamt rund 1 Mrd. Euro.
Über die Commerzbank
Die Commerzbank ist die führende Bank für den deutschen Mittelstand und starke Partnerin von rund 25.500 Firmenkundenverbünden. Zudem betreut sie Privat- und Unternehmerkundinnen und -kunden in Deutschland mit einem angelegten Vermögen von mehr als 400 Mrd. Euro. In zwei Geschäftsbereichen – Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden – bietet die Bank ein umfassendes Portfolio an Finanzdienstleistungen. Die Commerzbank wickelt rund 30 % des deutschen Außenhandels ab und ist im Firmenkundengeschäft international in mehr als 40 Ländern vertreten. Die Bank konzentriert sich auf den deutschen Mittelstand, Großunternehmen sowie institutionelle Kunden. Im internationalen Geschäft begleitet die Commerzbank Kunden mit einem Geschäftsbezug zu Deutschland, Österreich oder der Schweiz und Unternehmen aus ausgewählten Zukunftsbranchen. Im Segment Privat- und Unternehmerkunden steht die Bank mit den Marken Commerzbank und comdirect an der Seite ihrer Kundinnen und Kunden: online und mobil, im Beratungscenter und persönlich vor Ort. Die polnische Tochtergesellschaft mBank S.A. ist eine innovative Digitalbank und betreut rund 5,7 Millionen Privat- und Firmenkunden überwiegend in Polen sowie in der Tschechischen Republik und der Slowakei.
Zalando SE: Zalando startet öffentliches Übernahmeangebot für ABOUT YOU
- Die Annahmefrist beginnt heute und endet voraussichtlich am 17. Februar 2025.
- Der Angebotspreis von 6,50 EUR pro Aktie entspricht einer Prämie von 12 % auf das mittlere Kursziel der Analyst*innen in Höhe von 5,80 EUR, und einer Prämie von 107 % auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs von ABOUT YOU (berechnet am 10. Dezember 2024).
- Der Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU begrüßen und unterstützen das Angebot.
- Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. Es gelten die in der Angebotsunterlage beschriebenen üblichen Vollzugsbedingungen.
Berlin, 20. Januar 2025 // Zalando SE (die „Bieterin“ oder „Zalando“) hat heute nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) für die Aktien der ABOUT YOU Holding SE („ABOUT YOU“) veröffentlicht.
Die Aktionär*innen von ABOUT YOU haben ab heute die Möglichkeit, das Übernahmeangebot anzunehmen und ihre Aktien für eine Barabfindung in Höhe von 6,50 EUR pro Aktie einzureichen. Dies entspricht einer Prämie von 12 % auf das mittlere Kursziel der Analyst*innen von 5,80 EUR und einer Prämie von 107 % auf den volumengewichteten 3-Monats-Durchschnittskurs von ABOUT YOU am 10. Dezember 2024, dem letzten Handelstag vor Bekanntgabe der Absicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots durch Zalando.
Durch Vereinbarungen mit den Hauptaktionären von ABOUT YOU, der Otto Group, der Otto Familie, HEARTLAND und allen drei Gründern und Vorstandsmitgliedern von ABOUT YOU, sowie durch weitere Zukäufe hat sich Zalando für die Transaktion bereits knapp 80 % des Aktienkapitals von ABOUT YOU gesichert. Da beide Unternehmen derselben Branche angehören, bietet der Zusammenschluss erhebliche Wertschöpfungspotenziale.
Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage unterstützen der Vorstand und Aufsichtsrat von ABOUT YOU das Übernahmeangebot und beabsichtigen, den Aktionär*innen von ABOUT YOU die Annahme des Angebots zu empfehlen.
Die Annahmefrist endet voraussichtlich am 17. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle. Der Abschluss der Transaktion wird im Sommer 2025 erwartet, vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen regulatorischen Freigaben.
Einzelheiten zur Annahme des Übernahmeangebots sind in der Angebotsunterlage dargelegt. Den Aktionär*innen von ABOUT YOU wird empfohlen, sich an ihre Depotbank zu wenden, um ihre Aktien einzureichen und sich über etwaige Fristen zu erkundigen, die Maßnahmen vor Ablauf der Annahmefrist erfordern.
Das Übernahmeangebot und eine unverbindliche englische Übersetzung sind ab sofort online unter https://the-perfect-fit.de/ verfügbar. Die Unterlage ist auch kostenlos bei der BNP Paribas S.A., Niederlassung Deutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland erhältlich (bitte senden Sie Ihre Anfrage unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse per Fax an +49-69-1520-5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
Delisting durch Insolvenz – droht ein StaRUG 2.0?
Trotz Beendigung der Ampelkoalition hat die Bundesregierung den Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes II (Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen, ZuFinG II, vom 27. November 2024) beschlossen, der vor allem mit dem Vorschlag zum Delisting aufgrund von Insolvenz Aufmerksamkeit erregt. Sollte er Gesetz werden, wäre künftig durch bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein Delisting ohne das bislang erforderliche Delisting-Erwerbsangebot möglich.
Montag, 20. Januar 2025
Adler Group S.A. erhält verbindliche Zusagen für die Refinanzierung ihrer 1,5L Fazilität
Luxemburg, 20. Januar 2025 – Die Adler Group S.A. („Adler Group”) hat verbindliche Zusagen in Höhe von ca. 0,7 Mrd. EUR für eine Refinanzierung der von der ADLER Financing S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft („Financing SPV“), ausgegebenen 1,5L Anleihen und einer entsprechenden Anpassung der 1,5L Fazilität zwischen, unter anderem, Adler Group und dem Financing SPV erhalten („Refinanzierung“). Die angepasste 1,5L Fazilität wird mit einem endfälligen Zinssatz von 10,00 % p.a. verzinst zuzüglich 0,75 % OID mit einer Non-Call-Protection im ersten Jahr und einer 1%igen Call-Prämie im zweiten Jahr (danach zum Nennwert kündbar). Die Senkung des endfälligen Zinssatzes von 14.00 % spiegelt vor allem das verbesserte Risikoprofil der Adler Group wider. Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der erfolgreichen 1L Refinanzierung, welche am 20. Dezember 2024 angekündigt wurde, und der Zustimmung der Inhaber der 3.041.900.000 EUR 2L 6,25% PIK Notes (ISIN: DE000A3L3AF1), die von Titanium 2L BondCo S.à r.l., einer nicht mit der Adler Group in Verbindung stehenden Zweckgesellschaft, ausgegeben wurde. Vorausgesetzt, dass die erforderliche Zustimmung erteilt wird, wird der Abschluss der Refinanzierung voraussichtlich Mitte Februar 2025 erwartet.
Die derzeitigen 1,5L Anleihen sind in zwei Serien unterteilt: (i) eine Serie von 556 Mio. EUR, die jährlich mit 14,00 % PIK verzinst wird, und (ii) eine Serie von 116 Mio. EUR, die bis zum 30. Juli 2025 mit 4,25 % PIK verzinst wird und danach in die Serie von 556 Mio. EUR umgewandelt wird und mit 14,00 % PIK jährlich verzinst wird. Beide Serien sollen parallel refinanziert werden.
Mit dem derzeit angenommenen Refinanzierungsvolumen von 0,7 Mrd. EUR und dem aktuellen Geschäftsplan wird die Adler Group über die erwartete Restlaufzeit der 1,5L Fazilität rund 87 Mio. EUR an Zinskosten einsparen. Das Fälligkeitsdatum der 1,5L-Fazilität vom 31. Dezember 2029 bleibt unverändert.
„Diese zweite Refinanzierung innerhalb weniger Wochen beweist erneut das gestiegene Vertrauen des Marktes in die Adler Group. Neben der Verbesserung unserer Kapitalstruktur werden wir weiterhin Maßnahmen ergreifen, um zusätzlichen Wert für unser Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen“, kommentiert Dr. Karl Reinitzhuber, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group.
„Wir sind dankbar für das Vertrauen, das wir von einer großen Gruppe von Investoren erhalten haben, die sich an dieser Refinanzierung beteiligt hat. Die deutliche Senkung unserer Fremdkapitalkosten und die Einsparung von rund 134 Mio. EUR an Zinskosten über die erwartete Restlaufzeit des 1L und des 1.5L stabilisiert unsere Plattform weiter“, kommentiert Thorsten Arsan, Mitglied des Verwaltungsrats und CFO der Adler Group.
Accentro Real Estate AG: Änderungen der Anleihebedingungen erfolgreich abgeschlossen
Berlin, 20. Januar 2025 – Am 28. November 2024 gab ACCENTRO bekannt, dass die Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zu den Änderungen der Anleihebedingungen mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt haben, wobei die Umsetzung des Beschlusses noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen stand.
Heute wurden sämtliche Bedingungen für die erfolgreiche Umsetzung der geänderten Anleihebedingungen erfüllt. ACCENTRO erwartet, dass die Änderungen zeitnah in Kraft treten werden.
Die ELARIS AG stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Bad Dürkheim, 20. Januar 2025. Der Vorstand hat heute beschlossen, einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgrund der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit der ELARIS AG zu stellen. Der Antrag wurde entsprechend eingereicht.
Die Zahlungsunfähigkeit ist durch die Entscheidung von Investoren der ELARIS AG, keine weiteren Mittel zur Verfügung zu stellen, ausgelöst worden.
Zudem sind mit dem heutigen Tag Stundungsvereinbarungen mit zwei Gläubigern unerwartet ausgelaufen.
Der Vorstand führte in den vergangenen Wochen intensive Gespräche mit mehreren Kapitalgebern und Investoren für neues Eigenkapital.
Insbesondere konnte ein Investor einen zugesagten Betrag in Millionenhöhe nicht rechtzeitig bereitstellen. Damit besteht keine Finanzierungslösung, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der ELARIS AG außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern.
Das Geschäftsmodell der ELARIS AG geriet im 4. Quartal unter massiven Druck, da die EU seit November 2024 zusätzlich zu dem Importzoll von 10 % weitere Strafzölle auf Importe von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China verhängt hat. Dies wirkte sich auch auf bereits verkaufte und noch nicht importierte Kfz aus – insbesondere da die Zölle rückwirkend zu Juli 2024 erhoben werden.
Zwar arbeitet ELARIS gemeinsam mit ihren Partnern intensiv an einer Endmontage / Produktion außerhalb Chinas. Damit würde kein zusätzlicher Zoll anfallen. Diese Lösung bedarf jedoch Vorarbeit und letztlich Zeit.
Der Vorstand führt unabhängig von dem jetzt notwendigen Schritt gleichwohl Gespräche mit potenziellen Investoren fort.
Lars Stevenson, CEO, ELARIS AG
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der MAN SE geht in die Verlängerung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 die Barabfindung je MAN-Stückaktie auf EUR 79,71 erhöht (+ 12,8 % im Vergleich zu der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68). Die Antragsgegnerin TRATON SE hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, über die das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden wird. Abzuwarten belibt, ob und wie viele Antragsteller ebenfalls in die Beschwerde gehen werden.
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Petro Welt Technologies AG: Verhandlung vor dem Gremium am 20. März 2025
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Petro Welt Technologies AG hatte das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 28. November 2024 das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Das Gremium hat die Sache am 16. Januar 2025 ohne die Parteien erörtert und eine Verhandlung mit den Parteien auf den 20. März 2025, 10:00 Uhr, anberaumt.FN 69011 m
HG Wien, Az. (führend) 78 Fr 34286/23 g
Gremium, Gr. 1/24
gemeinsamer Vertreterin: RA´in Dr. Katharina Widhalm-Budak, Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Freitag, 17. Januar 2025
Kartoon Studios, Inc. hält nur noch 44,78 % an der Your Family Entertainment AG
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
- alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
- APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
- Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
- CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: Übernahmeangebot von CVC, danach Delisting-Angebot angekündigt
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
- Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
- DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
- DISO Verwaltungs AG (zuvor:
Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG):
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies
Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch
Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13.
November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
- Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting
- GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
- Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA):
erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg
Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean
Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
- home24 SE:
Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu
EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024
- infas Holding Aktiengesellschaft: übernahmerechtlicher Squeeze-out durch Ipsos Dach Holding AG beantragt
- Linus Digital Finance AG: Delisting
- MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Eintragung am 6. Januar 2025
- MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot
- New Work SE (früher: Xing SE): Delisting
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
- niiio finance group AG: Delisting
- OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out
- S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024
- Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
- SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt
- Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
- STEMMER IMAGING AG:
Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember
2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
- SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot
- SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt
- Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot
- Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Endspiele-Blog der Solventis
Unter „Endspielen“ verstehen wir Sondersituationen, in denen Strukturmaßnahmen wie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Squeeze-Out, Verschmelzung oder Delisting wahrscheinlich sind oder bereits laufen. Oft folgen solche Maßnahmen auf Übernahmeangebote. Endspiele sind im Grunde eine eigene Asset-Klasse und weisen i. d. R. ein günstigeres Chance-Risiko-Profil als herkömmliche Aktien auf.
Donnerstag, 16. Januar 2025
Accentro Real Estate AG: ACCENTRO und Anleihegläubiger einigen sich auf eine Verlängerung der aktuellen Überbrückungsanleihen sowie eine zusätzliche Brückenfinanzierung als Teil der laufenden Restrukturierungsverhandlungen
Berlin, 16. Januar 2025 – ACCENTRO und eine Gruppe von Anleihegläubigern, die zusammen etwa 68% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 225 Mio. der Anleihe 2020/2026 sowie 100% des ausstehenden Kapitalbetrags in Höhe von EUR 100 Mio. der Anleihe 2021/2029 (zusammen die „Ad Hoc Gruppe“; die Anleihen 2020/2026 und 2021/2029 zusammen die „Ausstehenden Anleihen“) halten, haben eine Verlängerung der aktuellen Überbrückungsanleihen bis zum 30. Juni 2025 sowie eine zusätzliche Brückenfinanzierung (zusammen „Brückenfinanzierung“) in einer Gesamthöhe von erforderlichenfalls bis zu ca. EUR 21 Mio. vereinbart, um den Liquiditätsbedarf von ACCENTRO bis zum 30. Juni 2025 zu decken und die Fortsetzung der laufenden Verhandlungen über eine umfassende Restrukturierungslösung unter Führung der Ad Hoc Gruppe zwischen der Ad Hoc Gruppe und verschiedenen Stakeholdern zu ermöglichen. Die Ad Hoc Gruppe ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Brückenfinanzierung zu kündigen, wenn bis zum 3. Februar 2025 keine für ACCENTRO und die Ad Hoc Gruppe annehmbare Einigung mit den relevanten Stakeholdern erzielt wird.
Die laufenden Verhandlungen zwischen der Ad Hoc Gruppe und verschiedenen Stakeholdern basieren auf den in der Ad Hoc Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigten Grundannahmen, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass die angekündigten Größenordnungen des angestrebten nachhaltigen Reinvestitionsvolumens für den Neuaufbau des Privatisierungsportfolios sowie des erwarteten zusätzlichen liquiditätswirksamen Abbaus sonstiger Forderungen und Beteiligungen möglicherweise angepasst werden.
ACCENTRO versteht, dass die rechtliche und wirtschaftliche Struktur der umfassenden Restrukturierungslösung noch Gegenstand der laufenden Verhandlungen ist, wobei eine umfassende Restrukturierung sowohl der Fremd- als auch der Eigenkapitalseite von ACCENTRO Teil der Verhandlungen ist, wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung vom 12. August 2024 angekündigt.
BAVARIA Industries Group AG: BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien
Der Vorstand der Münchner Industrieholding BAVARIA Industries Group AG plant ein Rückkaufangebot. Die Aktionäre können der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufangebotes die Aktien andienen. In der Zeit vom Dienstag, den 21. Januar 2025 bis Freitag, den 14. Februar 2025 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 bis zu 80.000 Stück Aktien von allen BAVARIA Industries Group AG-Aktionären zum Preis von EUR 82 angedient werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 80.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien ISIN DE0002605557, was ca. 1,74 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.
Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.
Mittwoch, 15. Januar 2025
Effecten-Spiegel AG: Net Asset Value zum 31.12.2024
Zum Portfolio:
Die zehn größten Wertpapierpositionen des Finanzanlagevermögens der Gesellschaft sind, geordnet nach Positionsgröße auf Basis des Tageskurswertes zum 31.12.2024:
Coloplast AS
Sixt SE (Stämme)
McCormick & Co. Inc.
The Walt Disney Company
Target Corp.
Starbucks Corp.
Incyte Corp.
Danaher Corp.
Pan American Silver Corp.
Zoetis Inc.
Zudem ist die Gesellschaft im Effecten-Spiegel Aktien-Fonds (A2N82J) und in verschiedenen Unternehmensanleihen sowie einer kurzlaufenden Bundesanleihe investiert.
Nach Eintritt der notwendigen Vollzugsbedingung am 20.12.2024 für die Übernahme der infas Holding AG durch eine Tochtergesellschaft der Ipsos S.A. Paris wurde der Bestand an infas-Aktien aus dem Finanzanlagevermögen der Effecten-Spiegel AG als zum Verkauf eingereichte Aktien im Rahmen einer Kapitalmaßnahme intern umgebucht und erscheint somit nicht mehr unter den zehn größten Wertpapierpositionen zum 31.12.2024.
Marlis Weidtmann
Vorstand
SdK zu MyHammer: Minderheitsaktionäre doppelt übervorteilt
https://anlegerplus.de/myhammer-minderheitsaktionaere-doppelt-uebervorteilt/
Wer wissen möchte, wie Großaktionäre rechtliche Möglichkeiten nutzen können, um Minderheitsaktionäre zu benachteiligen und rauszudrängen, der sollte sich den Fall MyHammer zu Gemüte führen. Ein Lehrstück negativer Art.
Citigroup Inc. hält nunmehr 7,45 % an der Commerzbank
Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hält die Citigroup seit einer Schwellenüberschreitung am 9. Januar 2025 nunmehr 7,45 % an der Commerzbank, davon 1,25 % über Aktien und 6,20 % über Instrumente. Nach einer kurz zuvor veröffentlichten Simmrechtsmitteilung hält des Weiteren Barclays 16,05 % an der Commerzbank. Ein weiteres Paket an der Commerzbank liegt bekanntlich seit letztem Jahr bei der UniCredit. Spekuliert wurde, ob Citigroup und Barclays eventuell mit UniCredit zusammenarbeiten. Die drei Banken halten deutlich über 50 % an der Commerzbank. Der Übernahmepoker bleibt damit spannend.
Mynaric AG: Mynaric gibt den Erhalt von Deficiency Letters der Nasdaq bekannt
MÜNCHEN, 15. Januar 2025 - Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN), ein führender Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, gab heute bekannt, dass das Unternehmen ein Benachrichtigungsschreiben vom 9. Januar 2025 (der " Deficiency Letter I") von der Abteilung für Zulassungsvoraussetzungen der Nasdaq Stock Market Inc. (die "Nasdaq") erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, dass Mynaric die Kriterien für eine fortgesetzte Börsennotierung an der Nasdaq, einschließlich Nasdaq Listing Rule 5250(c)(2), nicht mehr erfüllt, da das Unternehmen es versäumt hat, spätestens sechs Monate nach Ende des zweiten Quartals eine Zwischenbilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf Formblatt 6-K einzureichen (die "Zwischenberichtsanforderung"). Darüber hinaus gab Mynaric heute bekannt, dass es ein Benachrichtigungsschreiben vom 13. Januar 2025 (der "Deficiency Letter II") von der Nasdaq erhalten hat, in dem mitgeteilt wird, dass Mynaric die Listing Rule 5620(a) nicht mehr einhält, da das Unternehmen es versäumt hat, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres von Mynaric eine Jahreshauptversammlung abzuhalten (das"Annual Meeting Requirement").
Der Deficiency Letter I und der Deficiency Letter II haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung der American Depositary Shares von Mynaric, die die Stammaktien des Unternehmens repräsentieren (die "ADS"), die weiterhin unter dem Symbol "MYNA" gehandelt werden.
Der Deficiency Letter I sieht vor, dass Mynaric gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(F) 60 Kalendertage Zeit hat, um einen Plan zur Wiederherstellung der Konformität vorzulegen, und wenn Nasdaq diesen Plan akzeptiert, kann die Nasdaq eine Ausnahmeregelung von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Fälligkeitsdatum des Antrags oder bis zum 30. Juni 2025 gewähren, um die Einhaltung der Zwischenberichtspflicht wiederherzustellen. Der Deficiency Letter II sieht vor, dass Mynaric gemäß der Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(G) 45 Kalendertage Zeit hat, um einen Plan zur Wiederherstellung der Konformität vorzulegen, und dass die Nasdaq, wenn sie einen solchen Plan akzeptiert, eine Ausnahme von bis zu 180 Kalendertagen ab dem Fälligkeitsdatum der Anmeldung oder bis zum 30. Juni 2025 gewähren kann, um die Konformität mit dem Annual Meeting Requirement wiederherzustellen.
Falls Mynaric die entsprechenden Pläne nicht vorlegt oder die Nasdaq keine Ausnahme gewährt, erhält Mynaric von der Nasdaq die schriftliche Mitteilung, dass die ADS von Mynaric von der Notierung ausgeschlossen werden. Zu diesem Zeitpunkt kann Mynaric bei einem Anhörungsgremium gemäß den in den geltenden Nasdaq-Börsenregeln festgelegten Verfahren Einspruch gegen die Entscheidung über die Einstellung der Börsennotierung einlegen.
Darüber hinaus wurde Mynaric zuvor von der Nasdaq benachrichtigt, dass es die Nasdaq Listing Rule 5450(b)(2)(A) nicht mehr erfüllt, da es nicht in der Lage ist, einen Mindestmarktwert von 50 Mio. USD an börsennotierten Wertpapieren aufrechtzuerhalten (die "MVLS-Anforderung").
Mynaric prüft derzeit seine Möglichkeiten zur Wiedererfüllung der Zwischenberichts-, der Jahresversammlungs- und der MVLS-Anforderungen sowie zur Behebung anderer potenzieller künftiger Verstöße gegen die Anforderungen der Nasdaq für eine fortgesetzte Notierung. Es kann nicht garantiert werden, dass Mynaric in der Lage sein wird, die MVLS-Anforderungen oder andere Anforderungen der Nasdaq für eine fortgesetzte Notierung rechtzeitig wieder zu erfüllen, was zur Folge hätte, dass die Wertpapiere von der Nasdaq gestrichen würden.
Über Mynaric
Mynaric (NASDAQ: MYNA)(FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen sich bewegenden Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.
Barclays Bank PLC hält nunmehr 16,05 % an der Commerzbank
Nach einer heutigen Stimmrechtsmitteilung der Commerzbank AG hält Barclays seit einer Schwellenüberschreitung am 7. Januar 2025 nunmehr 16,05 % an der Commerzbank, davon 7,72 % über Aktien und 8,33 % über Instrumente. Ein weiteres Paket an der Commerzbank liegt bekanntlich seit letztem Jahr bei der UniCredit. Zuletzt war bekanntgeworden, dass die US-Bank Citi vor allem über Derivate Zugriff auf 5,1 % an der Commerzbank hat.
Dienstag, 14. Januar 2025
Mehrheitsbeteiligung an der STEMMER IMAGING AG
Quelle: Bundesanzeiger vom 10. Januar 2025
Montag, 13. Januar 2025
publity AG: Vorläufige Zahlen 2024; Verlust des hälftigen Grundkapitals
DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.
Frankfurt am Main, 13. Januar 2025 – Der Vorstand der publity AG („Gesellschaft“) ist am heutigen Tag nach Gesprächen über die Veräußerung der Beteiligung der Gesellschaft an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG zu der Einschätzung gelangt, dass ein Verkauf dieser Beteiligung unwahrscheinlich geworden ist. Daher bedarf es voraussichtlich einer Wertberichtigung der Beteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG in einer Größenordnung von ca. 170 Mio. Euro. Diese Wertberichtigung führt zu einem Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft. Auswirkungen auf die Liquiditätslage der Gesellschaft ergeben sich hieraus nicht unmittelbar.
Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2024 werden derzeit unter Berücksichtigung dieser Wertberichtigung berechnet. Der Vorstand geht derzeit von einem Jahresfehlbetrag zwischen 185 und 210 Mio. Euro (HGB) (Vorjahr: 236 Mio. Euro) aus.
Der Vorstand wird unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den Aktionären gemäß § 92 Abs. 1 AktG den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzuzeigen.
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft ohne Erhöhung beendet
In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 6. November 2015 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Dortmund den Barabfindungsbetrag geringfügig von EUR 23,71 auf EUR 24,62 angehoben, siehe https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/squeeze-out-bei-der-gfkl-financial.html.
Das OLG Düsseldorf hat nunmehr mit Beschluss vom 18. Dezember 2024 die von zahlreichen Antragstellern gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss eingelegte Beschwerden zurückgewiesen und auf die Beschwerde der jetzt als Lowell Holding GmbH firmierende Antragsgegnerin die erstinstanzliche Erhöhung der Barabfindung wieder einkassiert. Für die Antragsteller(-vertreter) gibt es damit keine Erhöhung und keine Kostenerstattung. Das Spruchverfahren ist damit beendet.
LG Dortmund, Beschluss vom 30. September 2019, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Lowell Holding GmbH (früher: Garfunkel Holding GmbH)
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Gunther Lehleiter, LL.M., c/o Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 44141 Dortmund
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Lowell Holding GmbH:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, 60322 Frankfurt am Main (RA Dr. Thomas Bücker)