Empfohlener Beitrag

Mehr als fünf Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Donnerstag, 9. Januar 2025

ENCAVIS AG: Delisting der Aktien der ENCAVIS AG bei der Börse Hamburg erfolgt zum Ablauf des 31. Januar 2025

Corporate News

Hamburg, 9. Januar 2025 – Die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg („Börse Hamburg“) hat der ENCAVIS AG („Encavis“ oder die „Gesellschaft“) am 8. Januar 2025 mitgeteilt, dass sie dem Antrag der Gesellschaft auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börse Hamburg mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 stattgibt. Die Encavis-Aktien können danach, d.h. ab dem 1. Februar 2025, nicht mehr im regulierten Markt der Börse Hamburg gehandelt werden.

Die Gesellschaft hat parallel auch den Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Januar 2025 beantragt, der bislang noch nicht beschieden wurde.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com

Dürr AG: Spruchverfahren beendet: OLG Stuttgart legt Barabfindungsangebot und Garantiedividende für HOMAG-Aktionäre rechtskräftig fest

Pressemitteilung der Dürr AG

Bietigheim-Bissingen, 7. Januar 2025 — Im Rechtsstreit um die Angemessenheit des Barabfindungsangebots und der Garantiedividende für die Aktionäre der HOMAG Group AG ist eine rechtskräftige Entscheidung ergangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte per Beschluss die Angemessenheit einer Barabfindung von 31,58 € je Aktie und einer Garantiedividende von 1,19 € brutto je Aktie. Damit hielt es letztinstanzlich die vorangegangene Entscheidung des Landesgerichts Stuttgart aufrecht, gegen die HOMAG-Aktionäre Beschwerde eingelegt hatten.

Der Dürr-Konzern hatte im Jahr 2014 über die Dürr Technologies GmbH die Mehrheit der Aktien der HOMAG Group AG erworben. In der Folge schlossen Dürr und HOMAG 2015 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich Dürr, HOMAG-Aktionären, die ihre Anteile der Dürr Technologies GmbH andienen, eine Barabfindung von 31,56 € je Aktie zu zahlen. Darüber hinaus wurde eine Garantiedividende von 1,18 € brutto pro Aktie festgelegt. In einem daraufhin von HOMAG-Aktionären angestrengten Spruchverfahren erhöhte das Landgericht Stuttgart die Barabfindung im Jahr 2019 geringfügig auf 31,58 € und die Garantiedividende auf 1,19 € brutto. Eine Beschwerde gegen diesen Beschluss wies das OLG Stuttgart nun letztinstanzlich ab.

Die Entscheidung des OLG Stuttgart erging kurz vor Weihnachten 2024 und wurde am 3. Januar 2025 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Seither läuft eine zweimonatige Frist, während der die außenstehenden HOMAG-Aktionäre Dürr ihre Anteile zum Preis von 31,58 € je Aktie andienen können. Nach Ablauf der Andienungsfrist verfällt das Barabfindungsangebot. Die Garantiedividende von 1,19 € brutto pro Aktie wird jährlich gezahlt und tritt an die Stelle einer variablen Dividendenzahlung.

Dürr hielt bei Bekanntgabe im Bundesanzeiger 67,7 % der HOMAG-Aktien, 14,1 % waren im Besitz der Familien Schuler und Klessmann, 18,2 % befanden sich im Streubesitz. Durch eine mit der Aktionärsgruppe Schuler/Klessmann abgeschlossene Pooling-Vereinbarung verfügt Dürr bei Abstimmungen in der HOMAG-Hauptversammlung über rund 82 % der Stimmrechte. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag regelt die Einbindung der HOMAG Group AG in den Dürr-Konzern und vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen Dürr und HOMAG. Gemäß dem Vertrag fließt Dürr das gesamte Jahresergebnis der HOMAG Group AG zu. Die anderen HOMAG-Aktionäre erhalten die Garantiedividende.

Mittwoch, 8. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH: Bekanntmachung zum Übernahmeangebot für Aktien der Nexus AG

Project Neptune Bidco GmbH
München

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

Project Neptune Bidco GmbH, mit Geschäftsanschrift Schwanthalerstraße 73, c/o SCUR24 Holding GmbH, 80336 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 296422, ("Bieterin") hat am 18. November 2024 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Nexus AG, mit der Geschäftsanschrift Irmastraße 1, 78166 Donaueschingen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau unter HRB 602434, ("Gesellschaft") zum Erwerb sämtlicher von der Bieterin nicht unmittelbar gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005220909) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "NEXUS-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 70,00 je NEXUS-Aktie veröffentlicht (das "Angebot") (die "Angebotsunterlage").

Zum heutigen Tag beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 17.274.695,00 und ist in 17.274.695 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 17. Dezember 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die weitere Annahmefrist des Angebots begann am 21. Dezember 2024 und endete am 3. Januar 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

I. Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG

1. Bis zum 3. Januar 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York), (der "Meldestichtag") ist das Angebot für insgesamt 16.402.668 NEXUS-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 94,95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft.

2. Am Meldestichtag halten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen NEXUS-Aktien oder darauf bezogene Instrumente nach §§ 38, 39 WpHG (bis auf die in Ziffer 3 unten genannten). Weder der Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen sind am Meldestichtag weitere Stimmrechte aus NEXUS-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen.

II. Angebotsbedingungen

1. Wie in Ziffer 12.1 der Angebotsunterlage beschrieben, stehen das Angebot und die durch seine Annahme zustande gekommenen Verträge unter den in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben), Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Bedingungen (die "Angebotsbedingung").

2. Entsprechend der gesonderten Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024, sind mit Ablauf der Annahmefrist die in Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.3 (Kein Insolvenzverfahren), Ziffer 12.1.4 (Keine Kapitalmaßnahmen) und Ziffer 12.1.5 (Kein Verbot und keine Unrechtmäßigkeit des Angebots) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten.

3. Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist sind die in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen noch nicht eingetreten.

III. Abwicklung des Angebots

Das Angebot wird nach Eintritt der in Ziffer 12.1.1 (Regulatorische Freigaben) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen für die im Rahmen der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten NEXUS-Aktien entsprechend den Bedingungen der Angebotsunterlage abgewickelt.

München, 8. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet am: 08. Januar 2025 

München, den 08. Januar 2025

Project Neptune Bidco GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Januar 2025

Bekanntmachung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG

Dürr Technologies GmbH
Stuttgart

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Homag Group AG, Schopfloch


Im Jahr 2015 schlossen die Homag Group AG, Schopfloch, als abhängiges Unternehmen und die Dürr Technologies GmbH, Bietigheim-Bissingen, als herrschendes Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Neben einer Ausgleichszahlung (Garantiedividende) in Höhe von EUR 1,18 (brutto), entsprechend EUR 1,01 (netto) je Aktie wurde in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag für die außenstehenden Aktionäre der Homag Group AG eine Barabfindung in Höhe von EUR 31,56 festgesetzt.

In dem Spruchverfahren betreffend die Angemessenheit der Ausgleichszahlung (§ 304 AktG) und der Abfindung (§ 305 AktG) aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Homag Group AG und der Dürr Technologies GmbH hat das Oberlandesgericht Stuttgart (20 W 27/20) mit Beschluss vom 16. Dezember 2024 die Beschwerden von Antragstellern und die Anschlussbeschwerde der Dürr Technologies GmbH gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart (31 O 50/15 KfH SpruchG) vom 13. August 2019 zurückgewiesen. Das Landgericht Stuttgart hatte den angemessenen Ausgleich auf EUR 1,19 (brutto) und die angemessene Abfindung auf 31,58 EUR festgesetzt.

Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Stuttgart und des Landgerichts Stuttgarts gibt die Geschäftsführung der Dürr Technologies GmbH wie folgt bekannt:

I.
Beschluss des Landgerichts Stuttgart


„Beschluss

In dem Rechtsstreit
 
1) ABS Aktiengesellschaft f. Beteiligungen und Serviceleistungen AG, 
......
68)  ...
- Antragsteller -
 
69) Dr. Peter Maser, Vertr. der nichtantragstellenden Aktionäre, ... 
 
gegen 
 
Dürr Technologies GmbH, v. d. d. GF A. Birk u.a., Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen,
- Antragsgegnerin -
 
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt 
 
wegen Antrag auf gerichtliche Überprüfung der Abfindung und des Ausgleichs nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (§§ 304, 305 AktG)
 
hat das Landgericht Stuttgart - 31. Kammer für Handelssachen - durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Schumann, den Handelsrichter Dipl.-Ing. Haarer und den Handelsrichter Dipl.-Ing. Münzenmayer am 13.08.2019 beschlossen:
 
1. Die Anträge der Antragsteller Ziff. 11, 50, 51, 60 und 62 werden als unzulässig verworfen.
 
2. Die gemäß Ziff. 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Dürr Technologies Holding GmbH und der HOMAG Group AG vom 08. März 2015 vereinbarte, an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Abfindung gemäß § 305 AktG wird auf 31,58 EUR pro Aktie festgesetzt. Der Betrag ist ab dem 18. März 2015 unter Berücksichtigung geleisteter Zahlungen mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
 
3. Der gemäß Ziffer 4.3 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Dürr Technologies Holding GmbH und der HOMAG Group AG vom 08. März 2015 vereinbarte, an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Ausgleich gemäß § 304 AktG wird auf 1,19 EUR pro Aktie ("Bruttogewinnanteil") abzüglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz festgesetzt, wobei der Steuerabzug nur auf den der deutschen Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegenden Gewinnanteil vorzunehmen ist.
 
4. Die Antragsteller Ziff. 11, 50, 51, 60 und 62 tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Von den Gerichtskosten tragen die Antragsteller 11, 50, 51, 60 und 62 jeweils 1/68 gesamtschuldnerisch mit der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin trägt die übrigen Gerichtskosten allein, ihre eigenen außergerichtlichen Kosten, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der übrigen, in Satz 1 nicht genannten Antragsteller sowie die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre.
 
5. Der zur Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebliche Geschäftswert für das Verfahren erster Instanz sowie der Wert für die Bemessung der Vergütung des gemeinsamen Vertreters wird auf 200.000 EUR festgesetzt.“
 
II.
Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart
 
„Beschluss
 
In Sachen
 
1. ABS Aktiengesellschaft f. Beteiligungen und Serviceleistungen AG, 
......
68.  ...
 
Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten gem. § 6 SpruchG:
Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, ...... 
 
gegen 
 
Dürr Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen,
- Antragsgegnerin, Beschwerdegegnerin und Anschlussbeschwerdeführerin -
 
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt, 
 
wegen angemessener Abfindung und Ausgleich (§§ 304, 305 AktG)
 
hat das Oberlandesgericht Stuttgart - 20. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Vatter, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Regen und den Richter am Oberlandesgericht Bernhard am 16. Dezember 2024 beschlossen:
 
I. Die Beschwerden der Antragsteller 4, 5, 18, 20, 23, 29 bis 38, 40 bis 43, 46 bis 49 und 52 bis 58 gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2019 werden zurückgewiesen
 
II. Die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 13. August 2019 wird zurückgewiesen
 
III. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet. 
 
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
 
V. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000 € festgesetzt.“ 
 
Bietigheim-Bissingen, im Dezember 2024
 
Dürr Technologies GmbH
- Die Geschäftsführung -

Quelle: Bundesanzeiger vom 3.Januar 2025

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value per 31.12.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.12.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.12.2024 3,02 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 23,84 % unter dem Inventarwert vom 31.12.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:


Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Horus AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
RM Rheiner Management AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Meta Wolf AG.

Weleda AG: In dem Anfang Dezember erschienenen Aktionärsbrief berichtete das Weleda-Management für das inzwischen abgelaufene Geschäftsjahr 2024 von einer signifikanten Umsatzsteigerung und einem „Gewinnanstieg auf das Niveau vor der Krise 2022“. Demnach ist mit einem deutlich positiven Ergebnis zu rechnen.

ZEAL Network SE: Aufgrund der außergewöhnlich guten Jackpot-Entwicklung hob der führende deutsche Online-Lotterievermittler im Dezember 2024 erneut die Prognose für das Gesamtjahr an. Es werden seitens des Unternehmens nunmehr Umsatzerlöse von 175-185 Mio. Euro bei einem EBITDA von 55-59 Mio. Euro erwartet.

Encavis AG: Die Großaktionärin KKR (Anteil ca. 87,7%) hat am 06.12.2024 ein Delisting-Erwerbsangebot zu 17,50 Euro je Encavis-Aktie angekündigt. Die Scherzer & Co. AG ist an dem Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber Encavis beteiligt.

TeamViewer SE: Nach der Akquisition des Software-Unternehmens 1E, die von Analysten als teuer eingestuft wurde, geriet die Aktie von TeamViewer massiv unter Druck. Die Übernahme wird vollständig kreditfinanziert und daher der Aktienrückkauf auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

ABOUT YOU Holding SE: Aufsichtsratsvorsitzender führt sein Amt fort zur Begleitung des Übergangs im Aufsichtsrat im Rahmen des Übernahmeangebots von Zalando

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamburg, den 8. Januar 2025 – Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Sebastian Klauke, hat heute gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Vorstand erklärt, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats für einen Übergangszeitraum auch über den 30. April 2025 hinaus fortzuführen.

Am 3. Juni 2024 hatte die Gesellschaft mitgeteilt, dass Herr Klauke im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus der Geschäftsführung der Otto Gruppe beabsichtige, vorzeitig und spätestens zum 30. April 2025 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft auszuscheiden. Vor dem Hintergrund des angekündigten Übernahmeangebots der Zalando SE hat sich Herr Klauke nunmehr jedoch entscheiden, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats auch über den 30. April 2025 hinaus zur Begleitung eines geordneten Übergangs im Aufsichtsrat im Rahmen des Übernahmeangebots fortzuführen.

Der genaue Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Klauke aus dem Aufsichtsrat hängt vom weiteren Verlauf und Vollzug des Übernahmeangebots ab und wird zu gegebener Zeit entsprechend der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Project Neptune Bidco GmbH: Endgültiges Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots für die Nexus AG: TA sichert sich 94,95 % aller Nexus-Aktien

Corporate News

8. Januar 2025

- Vorbehaltlich der Erfüllung der üblichen regulatorischen Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet

- Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen

Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden (zusammen „TA“), hat heute die finalen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der Nexus AG („Nexus“, ISIN: DE0005220909) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 3. Januar 2025 um 24:00 Uhr, Ortszeit Frankfurt am Main, wurde das Angebot für 16.402.668 Nexus-Aktien angenommen. Dies entspricht rund 94,95 % aller Nexus-Aktien, einschließlich eines Anteils von rund 26,9 %, den sich TA bereits durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit Schlüsselaktionären von Nexus gesichert hat.

Die Abwicklung des Angebots unterliegt den üblichen regulatorischen Bedingungen, einschließlich kartellrechtlichen und investitionskontrollrechtlichen Freigaben. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird die Abwicklung des Angebots derzeit im ersten Quartal 2025 erwartet.

Nach Abwicklung des Angebots beabsichtigt TA, Nexus so schnell wie möglich von der Börse zu nehmen. Der Vorstand von Nexus befürwortet das beabsichtigte Delisting von Nexus, um seine langfristige Strategie abseits des Börsenumfelds umzusetzen, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit und sorgfältigen Prüfung zum relevanten Zeitpunkt.

Über TA Associates

TA ist ein weltweit führendes Private-Equity-Unternehmen, das sich auf die Steigerung des Wachstums profitabler Unternehmen konzentriert. Seit 1968 hat TA in mehr als 560 Unternehmen in den fünf Zielbranchen Technologie, Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter und Unternehmensdienstleistungen investiert. Durch die Nutzung seiner umfassenden Branchenkenntnisse und strategischen Ressourcen arbeitet TA mit Management-Teams auf der ganzen Welt zusammen, um hochwertige Unternehmen dabei zu unterstützen, einen nachhaltigen Wert zu schaffen. TA hat bisher 65 Milliarden US-Dollar an Kapital eingeworben und beschäftigt mehr als 160 Investment-Experten in Büros in Boston, Menlo Park, Austin, London, Mumbai und Hongkong.

Weitere Informationen zu TA Associates finden Sie unter www.ta.com

Über Nexus AG

Die Nexus AG entwickelt und vertreibt Softwarelösungen für den internationalen Gesundheitsmarkt. Mit dem klinischen Informationssystem (Nexus / KIS) und den integrierten diagnostischen Modulen verfügen wir heute über eine einzigartig breite und interoperable Produktpalette, die nahezu alle Funktionsanforderungen von Krankenhäusern, Psychiatrien, Reha- und Diagnostikzentren innerhalb der eigenen Produktfamilien abdecken kann. Die Nexus AG beschäftigt rund 2.030 Mitarbeiter, ist in neun europäischen Ländern mit eigenen Standorten präsent und betreut Kunden in weiteren 71 Ländern, teils über zertifizierte Händler. Durch kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Nexus-Produkten konnten wir in den letzten Jahren eine große Kundenbasis aufbauen und regelmäßig steigende Umsätze und Ergebnisse zeigen.

Weitere Informationen zur Nexus AG finden Sie unter www.nexus-ag.de

Dienstag, 7. Januar 2025

Technische Abwicklung der Nachbesserungszahlung zum Squeeze-out bei der W.O.M. World of Medicine AG

ATON GmbH
München

Ergänzung zur Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 108 O 97/21 SpruchG) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) auf die ATON GmbH übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre W.O.M. World of Medicine AG vom 20.11.2024

Ergänzende Hinweise zur technischen Abwicklung der Nachbesserung
- ISIN DE0006637390 / WKN 663 739 -

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich ergebenden Zahlungsansprüche der ehemaligen Minderheitsaktionäre der W.O.M. World of Medicine AG („WOM“) bekannt gegeben:
 
Die Abwicklung der Erhöhung der Barabfindung um EUR 1,59 je Stammaktie der ehemaligen W.O.M. World of Medicine AG („Nachbesserung“) zuzüglich Zinsen für alle nachzahlungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre wird von der
 
Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelle
 
über das Depotbankensystem durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche berechtigter ehemaliger Minderheitsaktionäre der WOM auf Vergütung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen umgehend zu ermitteln. Die Auszahlung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen an die Depotbanken erfolgt voraussichtlich am 10. Januar 2025 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.
 
Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der WOM, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Depot unterhalten, über das seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung in Höhe von EUR 1,59 je Stammaktie, jeweils zuzüglich Zinsen, nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihre jeweilige Depotbank.
 
Nachzahlungsberechtigte ehemalige Minderheitsaktionäre der WOM, die zwischenzeitlich ihre Depotverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 15. März 2025 keine Nachbesserung zzgl. Zinsen erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit derjenigen Depotbank in Verbindung zu setzen, über welche seinerzeit die ursprüngliche Barabfindung im Zusammenhang mit der Übertragung der Aktien der ehemaligen Minderheitsaktionäre der WOM auf die Aton GmbH im August 2012 abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen. Gleichzeitig werden die berechtigten Aktionäre gebeten, ihrer aktuellen Depotbank die Berechtigung aus der Nachbesserung zu avisieren.
 
Die Nachbesserung der Barabfindung unterliegt bei im Inland ansässigen ehemaligen Minderheitsaktionären der WOM als Veräußerungserlös grundsätzlich dem Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Nachzahlung wird also grundsätzlich mit Abzug von Steuern zur Auszahlung gelangen. Die Zinsen auf die Nachzahlung gelangen jedoch ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung. Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird den berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionären der Gesellschaft empfohlen, ihren steuerlichen Berater zu konsultieren.
 
Die Entgegennahme des Erhöhungsbetrags zuzüglich Zinsen soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre kosten-, provisions- und spesenfrei sein.
 
Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Die Auszahlung der Nachbesserung zuzüglich Zinsen erfolgt über die Depotbanken, die in geeigneter Weise von der zentralen Abwicklungsstelle über das Prozedere informiert werden. 
 
München, im Januar 2025
 
ATON GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. Januar 2025 
 
_______________

Anmerkung der Redaktion:

In dem 12 Jahre lang laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der W.O.M. WORLD OF MEDICINE AG hatte das Landgericht Berlin II mit Beschluss vom 26. März 2024 die Barabfindung auf EUR 14,31 erhöht (+ 12,5 %):
https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_55.html

Montag, 6. Januar 2025

Effecten-Spiegel AG: Anteilsverkauf/außerordentlicher Ertrag

Ad-hoc Mitteilung

Am 23.08.2024 hatte die Effecten-Spiegel AG den Kapitalmarkt darüber informiert, dass sie das Übernahmeangebot der Alsterhöhe 15. V V AG, einer Tochtergesellschaft der Ipsos S.A. Paris, an die Aktionäre der infas Holding AG mit allen noch gehaltenen 896.800 infas-Aktien zu einem Preis von EUR 6,80 je Aktie annimmt.

Am heutigen Tag sind der Effecten-Spiegel AG alle 896.800 infas-Aktien Gesellschaft ausgebucht und der Gegenwert von EUR 6,80 je Aktie eingebucht worden. Da der Eintritt der notwendigen einzigen Vollzugsbedingung (Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Bundeskartellamts) am 20.12.2024 eingetreten ist, wird der außerordentliche Ertrag von etwas über 4,9 Mio. Euro noch für das Geschäftsjahr 2024 ergebniswirksam.

Düsseldorf, den 6. Januar 2025

Marlis Weidtmann
Vorstand der Effecten-Spiegel AG

MEDION AG: Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der MEDION AG vom 12. November 2024 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH mit Sitz in Essen (Hauptaktionärin) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (§§ 327a ff. AktG) gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG wurde heute in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen.

Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ist das Eigentum an sämtlichen Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG auf die Lenovo Germany Holding GmbH übergegangen.

Die Börsennotierung der Aktien der MEDION AG wird in Kürze eingestellt.

Die Modalitäten der Auszahlung der Barabfindung werden zeitnah gesondert im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Essen, 06. Januar 2025

MEDION AG
Der Vorstand

__________________

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des angebotenen Abfindungsbetrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Samstag, 4. Januar 2025

SPARTA AG: Reinvermögen zum 31.12.2024 und Organveränderung

Heidelberg (03.01.2025/08:48 UTC+1)

Der Vorstand hat heute das Reinvermögen der SPARTA AG zum 31. Dezember 2024 mit rd. 220,6 Mio. Euro und damit rd. 45,70 Euro je Aktie festgestellt. Dabei wurde für die Beteiligung an der Beta Systems Software AG unverändert mit dem Börsenkurs zum Stichtag bewertet. Für die Beteiligung an der SPARTA Invest AG wurde das vorläufige Reinvermögen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von rd. 26,90 Euro je SPARTA-Aktie angesetzt.

Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten, d.h. Guthaben und Verbindlichkeiten werden miteinbezogen. Ebenso werden wesentliche Forderungen und die geschätzte Steuerposition zum Stichtag mit ihrem Buchwert kalkuliert. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.

Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung der Beta Systems auf die SPARTA ist Frau Katheder mit Ablauf des 31. Dezember 2024 vereinbarungsgemäß aus dem Vorstand der SPARTA ausgeschieden. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Frau Katheder für die vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit der vergangenen Jahre.

Freitag, 3. Januar 2025

Carlyle hält nunmehr 77,21 % an der SNP Schneider-Neureither & Partner SE

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung hält The Carlyle Group Inc. nunmehr 77,21 % an dem IT-Unternehmen SNP Schneider-Neureither & Partner SE, davon 0,95 % direkt und 76,25 % über Instrumente (65,19 % Aktienkaufverträge und 11,06 % über unwiderufliche Verpflichtungserklärungen).
Carlyle hatte mit SNP eine Investmentvereinbarung angeschlossen und ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot sowie eines nachfolgendes Delisting angekündigt.

CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CGM veröffentlicht begründete Stellungnahme und empfiehlt den Aktionären die Annahme des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots von CVC

Corporate News 

- Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen angesehen

- Deutsche Bank und J.P. Morgan bestätigen in separaten Stellungnahmen die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat begrüßen die geplante strategische Partnerschaft mit CVC, die die langfristige Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical unterstützen soll

- Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils, das Angebot anzunehmen

Koblenz - Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA („CompuGroup Medical“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot an alle CompuGroup Medical Aktionäre von einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die durch mit CVC Capital Partners („CVC“) verbundene Unternehmen beraten und verwaltet werden.

Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichten Angebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat ihre Unterstützung und empfehlen den Aktionären von CompuGroup Medical, das öffentliche Übernahmeangebot von CVC anzunehmen. Die Parteien begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten von CVC, wie sie in der Angebotsunterlage dargestellt werden. Sie sind zudem zuversichtlich, dass die vollumfängliche Unterstützung der aktuellen Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical durch CVC den Fokus des Unternehmens auf erhebliche Investitionen in moderne cloudbasierte Softwareprodukte, datenbasierte KI-Technologie und die Verbesserung des Kundenerfolgs noch weiter stärken wird.

Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrat der CompuGroup Medical halten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Die Prüfung haben die jeweiligen Gremien unabhängig voneinander vorgenommen. Die Deutsche Bank und J.P. Morgan haben den Geschäftsführenden Direktoren, dem Verwaltungsrat und dem Aufsichtsrat separate Stellungnahmen vorgelegt, die die Angemessenheit des Angebotspreises aus finanzieller Sicht bestätigen.

Prof. Dr. Daniel Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als CEO und Großaktionär von CompuGroup Medical bei den Beratungen über die begründete Stellungnahme enthalten. Auch Frank Gotthardt hat sich aufgrund seiner Doppelfunktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats und Mehrheitsaktionär des Unternehmens nicht an den Diskussionen über die begründete Stellungnahme beteiligt. Stattdessen haben beide eine separate Stellungnahme abgegeben, in der sie ihr Engagement und ihre Unterstützung für das Angebot von CVC zum Ausdruck bringen. Diese separate Stellungnahme ist der gemeinsamen begründeten Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates beigefügt.

Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagt: „Nach eingehender Prüfung der Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktoren unsere Unterstützung für die geplante strategische Partnerschaft mit CVC. Aus unserer Sicht ist das Angebot im besten Interesse unserer Stakeholder. Der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie ist fair und bietet unseren Aktionären die Möglichkeit, sofort und mit hoher Sicherheit Wert zu realisieren.“

Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical, fügt hinzu: „Die geplante Partnerschaft unterstützt voll und ganz die Strategie von CompuGroup Medical und ermöglicht uns den Start der nächsten Phase der Innovation und Expansion. Der Aufsichtsrat unterstützt das Angebot aus der Überzeugung heraus, dass es unserem Unternehmen und dessen Stakeholdern zugutekommen wird.“

Das Angebot steht unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmeschwelle von 17 % und den üblichen regulatorischen Genehmigungen, einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe.

Nach Vollzug des Angebots werden die strategischen Partner zusammen mit den Aktionären um die Gründerfamilie Gotthardt mindestens 67 % aller Anteile halten.

Nach Vollzug des Übernahmeangebots planen das Management von CompuGroup Medical und CVC, das Unternehmen über ein Delisting-Angebot von der Börse zu nehmen. Das Delisting-Angebot soll zu gegebener Zeit nach Abschluss des Übernahmeangebots vorgelegt werden. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht dann das Risiko, illiquide Wertpapiere mit deutlich eingeschränkter Finanzberichterstattung zu halten, die sich nicht zu einem adäquaten Preis veräußern lassen. Durch das Delisting wird eine finanzielle Flexibilität und eine langfristig orientierte private Eigentümerstruktur für CompuGroup Medical angestrebt. CVC und CompuGroup Medical haben zudem vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen.

Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroup Medical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 23. Januar 2025, 24:00 Uhr MEZ. CompuGroup Medical-Aktionäre können das öffentliche Übernahmeangebot von CVC über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden, um ihre Aktien anzudienen. Das detaillierte Angebot ist in der von CVC herausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zu finden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren, des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von CVC ist auf der Website von CompuGroup Medical verfügbar: https://www.cgm.com/ir-publikationen

Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

ENCAVIS AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von KKR

Corporate News

- Gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat veröffentlicht

- Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie wird als fair und angemessen erachtet


Hamburg, 3. Januar 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis AG („Encavis” oder die „Gesellschaft“) haben heute eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Elbe BidCo AG (die „Bieterin“) zum Erwerb sämtlicher Encavis-Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen werden, veröffentlicht. Die Bieterin, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds, Vehikeln und Accounts kontrolliert wird, die durch Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. und deren verbundene Unternehmen (zusammen, „KKR“) beraten und verwaltet werden, ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Das Familienunternehmen Viessmann („Viessmann“) beteiligt sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium.

Die Annahmeempfehlung von Vorstand und Aufsichtsrat basiert auf der jeweils unabhängig voneinander erfolgten Prüfung und eingehenden Bewertung der von der Bieterin am 23. Dezember 2024 veröffentlichten Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die wirtschaftlichen und strategischen Absichten der Bieterin, wie sie in der Angebotsunterlage dargelegt wurden. Die Bieterin hat darin ihre Absicht bekräftigt, die derzeitige Wachstumsstrategie von Encavis langfristig durch das angestrebte Delisting der Encavis-Aktien zu unterstützen. Das Delisting der Encavis-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) („Doppel-Delisting“) soll Encavis insbesondere eine erhebliche Einsparung von Kosten im Zusammenhang mit der Börsenzulassung, die Senkung regulatorisch bedingter Ausgaben und das Freiwerden von durch die Börsenzulassung gebundenen Managementkapazitäten ermöglichen. Grundlage für das Delisting-Verfahren sind die zwischen Encavis und der Bieterin bereits am 14. März 2024 abgeschlossene Investmentvereinbarung und die am 6. Dezember 2024 abgeschlossene Delisting-Vereinbarung, welche neben Regelungen zur künftigen Zusammenarbeit auch Regelungen zur Sicherung der künftigen (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierung enthalten.

Vorstand und Aufsichtsrat erachten den Angebotspreis von 17,50 EUR in bar je Encavis-Aktie für fair und angemessen. In Vorbereitung der begründeten Stellungnahme zum vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin (ebenfalls mit einem Angebotspreis von 17,50 EUR je Encavis-Aktie), hatten Vorstand und Aufsichtsrat jeweils sogenannte Fairness Opinions zur Beurteilung der finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises eingeholt, wobei der Vorstand von Goldman Sachs und der Aufsichtsrat von Lazard beraten wurde. Sowohl Goldman Sachs als auch Lazard hatten bezüglich des Übernahmeangebots die finanzielle Angemessenheit des Angebotspreises von 17,50 EUR bestätigt. In Vorbereitung der Begründeten Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot haben Vorstand und Aufsichtsrat davon abgesehen, eine oder mehrere weitere oder aktualisierte Fairness Opinions einzuholen. Vorstand und Aufsichtsrat sind nach jeweils unabhängig voneinander vorgenommener eingehender Prüfung der Auffassung, dass sich an der tatsächlichen Ausgangslage, die der begründeten Stellungnahme für das Übernahmeangebot zugrunde lag, keine wesentlichen finanziellen Änderungen ergeben haben, die zu einer höheren Bewertung der Gesellschaft und damit zu einer abweichenden Beurteilung der finanziellen Angemessenheit der Angebotsgegenleistung Anlass geben könnten.

Der Angebotspreis von 17,50 EUR genügt den Anforderungen an den gesetzlichen Mindestpreis und entspricht einer Prämie von 54,20 Prozent auf den XETRA-Schlusskurs der Encavis-Aktie am 5. März 2024, dem Tag vor dem Pressebericht über Übernahmespekulationen und der Ad-hoc-Mitteilung von Encavis, wonach die Gesellschaft mit KKR im Gespräch über eine Transaktion sei. Der Angebotspreis entspricht zudem einer Prämie von 34,50 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 5. März 2024 (einschließlich) sowie einer Prämie von 34,10 Prozent auf den volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der letzten sechs Monate bis zum 13. März 2024 (einschließlich), dem Tag vor der Ankündigung des Übernahmeangebots durch die Bieterin. Auch übersteigt der gebotene Angebotspreis den Median der Kurszielerwartungen von Aktienanalysten für die Encavis-Aktie, die in den letzten drei Monaten bis zum 5. März 2024 (einschließlich) veröffentlicht wurden, um circa 9,4 Prozent.

Die Annahmefrist für das Angebot hat mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 23. Dezember 2024 begonnen und endet am 31. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ). Die Aktionäre von Encavis können das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin über ihre Depotbank annehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligen Depotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen. Die Details des Angebots können der Angebotsunterlage der Bieterin entnommen werden, die auf der Internetseite der Bieterin unter www.elbe-offer.com (dort unter „Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot“) zu finden ist.

Als Delisting-Erwerbsangebot unterliegt das Angebot an die Aktionäre von Encavis keinerlei Vollzugsbedingungen, insbesondere gilt keine Mindestannahmequote.

Nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots besteht die Absicht der Bieterin, das Delisting der Encavis-Aktien so schnell wie rechtlich und praktisch möglich durchzuführen. Der Vorstand von Encavis hat sich in der Investmentvereinbarung und der Delisting-Vereinbarung vorbehaltlich seiner Treuepflichten dazu verpflichtet, das Delisting auf Verlangen der Bieterin hin zu unterstützen und hierfür entsprechende Anträge auf Widerruf der Zulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (Börse Hamburg) zu stellen. Darüber hinaus hat sich Encavis in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Schritte und Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche derzeit bestehenden Einbeziehungen der Encavis-Aktie in den Freiverkehr an sämtlichen Wertpapierbörsen zu beenden.

Die Bieterin und die gemeinsam mit ihr handelnden Personen halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Delisting-Erwerbsangebots bereits Aktien und Stimmrechte an Encavis in Höhe von circa 87,73 Prozent des Grundkapitals.

Die detaillierten Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots können in der Angebotsunterlage nachgelesen werden.

Die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats von Encavis zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Bieterin, veröffentlicht am 3. Januar 2025, ist kostenfrei erhältlich bei der Encavis AG, Investor Relations, Große Elbstraße 59, 22767 Hamburg, E-Mail: ir@encavis.com (unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Darüber hinaus wurde die Stellungnahme auf der Website von Encavis veröffentlicht: https://www.encavis.com/de/gruenes-kapital/investor-relations/delisting

Die gemeinsame begründete Stellungnahme sowie etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Aussagen zu möglichen Änderungen des Delisting-Erwerbsangebots werden in deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung veröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.

Bitte beachten Sie, dass allein die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat maßgeblich ist. Die Informationen in dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterung oder Ergänzung zu den Inhalten der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.

Über ENCAVIS:

Die Encavis AG (ISIN: DE0006095003; Börsenkürzel: ECV) ist ein Produzent von Strom aus Erneuerbaren Energien. Als einer der führenden unabhängigen Stromerzeuger (IPP) erwirbt und betreibt ENCAVIS (Onshore-)Wind- und Solarparks in zwölf Ländern Europas. Die Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung erwirtschaften stabile Erträge durch garantierte Einspeisevergütungen (FIT) oder langfristige Stromabnahmeverträge (PPA). Die Gesamterzeugungskapazität des Encavis-Konzerns beträgt aktuell rund 3,7 Gigawatt (GW), davon rund 2,4 GW durch die Encavis AG, das entspricht einer Einsparung von rund 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr allein durch die Encavis AG. Zudem sind aktuell im Konzern mehr als 1,3 GW an Kapazitäten im Bau, davon gut 900 MW im Eigenbestand.

Innerhalb des Encavis-Konzerns ist die Encavis Asset Management AG auf den Bereich der institutionellen Investoren spezialisiert. Die auch zum Encavis-Konzern gehörende Stern Energy S.p.A. mit Hauptsitz in Parma, Italien, ist ein spezialisierter Anbieter technischer Dienstleistungen für die europaweite Errichtung, den Betrieb, die Wartung sowie das Revamping und Repowering von Photovoltaik-Anlagen.

ENCAVIS ist Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Die Umwelt-, Sozial- und Governance-Leistungen der ENCAVIS AG wurden von zwei der weltweit führenden ESG Research- und Ratingagenturen ausgezeichnet. MSCI ESG Ratings bewertet die Nachhaltigkeitsleistung mit einem "AA"-Level, die international ebenfalls renommierte ISS ESG verleiht ENCAVIS den "Prime"- Status (A-), das Carbon Disclosure Project (CDP) verleiht ENCAVIS ihr Klima-Rating „B“ und Sustainalytics vergibt ein „geringes Risiko“ innerhalb ihres ESG-Risiko-Ratings.
www.encavis.com

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting

  • Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Nachfrist bis 3. Januar 2025, Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Montag, 30. Dezember 2024

Mehrheitsbeteiligung an der OTRS AG

OTRS AG
Oberursel (Taunus)

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Optimus BidCo AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat uns nach § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung an der OTRS AG hält.

Die Easyvista SAS, Noisy-le-Grand, Frankreich, hat uns nach § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der OTRS AG nach § 16 Abs. 4 AktG hält.

Die Easyvista Holding SAS, Noisy-le-Grand, Frankreich, hat uns nach § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an der OTRS AG nach § 16 Abs. 4 AktG hält.

Die VBGM GmbH mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe hat uns nach § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die VBGM GmbH nicht mehr zu mehr als dem vierten Teil der Aktien an der OTRS AG beteiligt ist.

Herr André Mindermann hat uns nach § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass er nicht mehr mittelbar zu mehr als dem vierten Teil der Aktien an der OTRS AG beteiligt ist.

Die UX3 GmbH mit Sitz in Beckeln hat uns nach § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass die UX3 GmbH nicht mehr zu mehr als dem vierten Teil der Aktien an der OTRS AG beteiligt ist.

Herr Burchard Steinbild hat uns nach § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass er nicht mehr mittelbar zu mehr als dem vierten Teil der Aktien an der OTRS AG beteiligt ist. 

Oberursel, im Dezember 2024
OTRS AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2024

OTI Greentech AG: Antragstellung auf Einstellung der Notierung (Delisting) im Freiverkehr an der Börse Düsseldorf beschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Berlin, 30. Dezember 2024 – Der Vorstand der OTI Greentech AG („Gesellschaft“) hat nach einer gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, die Einstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft (ISIN DE000A2TSL22) im allgemeinen Freiverkehr an der Börse Düsseldorf zu beantragen (sog. „Delisting“). Der Vorstand der Gesellschaft wird kurzfristig ein entsprechendes Schreiben an die BÖAG Börsen AG senden, mit dem das Delisting beantragt wird. Gemäß den Geschäftsbedingungen der BÖAG Börsen AG für den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf erfolgt die Notierungseinstellung sechs Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Über den Antrag der Gesellschaft auf Delisting entscheidet die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf. Der Handel der Aktien der OTI Greentech AG im allgemeinen Freiverkehr an der Börse Düsseldorf wird demnach voraussichtlich mit Handelsschluss am 30. Juni 2025 enden.

Der Beschluss zum Delisting erfolgte, da der wirtschaftliche Nutzen der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr an der Börse Düsseldorf den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt. Mit dem Delisting ist eine Reduzierung des künftigen Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten.

BÖAG Börsen AG: Börsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover beenden 2024 mit Rekordergebnis

PRESSEMITTEILUNG

- Börse Düsseldorf und Quotrix mit belebtem Handel und steigenden Listings

- Börse Hamburg auf Wachstumskurs, insbesondere im Handel an der LS Exchange

- Börse Hannover mit nachhaltig ausgezeichneten Fonds und neuem Handelsplatz EIX

- Fondsbörse Deutschland baut Marktführerschaft weiter aus


Düsseldorf/Hamburg/Hannover, 30. Dezember 2024 – Die BÖAG Börsen AG - Trägergesellschaft der Skontroführerbörsen Düsseldorf, Hamburg und Hannover sowie der elektronischen Handelssysteme LS Exchange, Quotrix und European Investor Exchange - schließt das Jahr 2024 mit einem Rekordergebnis ab. Die BÖAG-Handelsplätze konnten mit einem Handelsvolumen von rund 146 Milliarden Euro ihre Umsätze des Vorjahres (67,2 Mrd. Euro) mehr als verdoppeln.

„Nach einer überraschend starken Jahresendrally 2023 blicken wir auf ein weiteres turbulentes, im Ergebnis aber sehr erfolgreiches Börsenjahr 2024 zurück. Geopolitische Konflikte gewannen an Komplexität und sorgten weiterhin für Unsicherheiten. Zahlreiche wirtschaftliche Herausforderungen beeinflussten stark die globalen Märkte. Schwacher Konsum und stagnierende Industrieproduktion in der Eurozone schürten Rezessionsängste und wurden begleitet von einer nur langsam zurückgehenden Inflation. Erst in der zweiten Jahreshälfte sorgten lang ersehnte Zinssenkungen für Ermutigung und wirkten als Signal einer wirtschaftlichen Stabilisierung. Die Börsen reagierten erneut mit überraschend starken Aktienmärkten und übertrafen die Erwartungen der Analysten. Dank hoher Nachfrage nach digitalen Lösungen konnten Tech- und KI-Werte hohe Kursgewinne einfahren; große Aktienindizes, Gold und auch Bitcoin verzeichneten zuletzt neue Rekordstände. Bei den rasanten technologischen Fortschritten und Marktentwicklungen dürfen wir gespannt sein, welche neuen Chancen sich für Anleger im Jahr 2025 ergeben“, erläutert Sven Marxsen, Vorstandsmitglied der BÖAG Börsen AG.

Börse Düsseldorf: Spürbar belebter Handel an der Börse Düsseldorf und bei Quotrix - Listing-Aktivitäten nochmals deutlich gesteigert

Erfreulich entwickelten sich 2024 die Umsätze an der Börse Düsseldorf. Die Assetklasse der Exchange Traded Products (ETPs) konnte dabei ihre starke Rolle ausbauen und den guten Marktanteil nochmals steigern. Auch beim elektronischen Handelsplatz Quotrix gab es in diesem auffallend guten Börsenjahr wieder Umsatzwachstum, mit besonders viel Aktivität im April sowie im vierten Quartal 2024. Bei der Market-Maker-Börse werden weiterhin mehrheitlich Aktien gehandelt, obwohl auch hier der Trend zu ETPs und zunehmende Nachfrage über Sparpläne sichtbar werden. Die Anleihen- und Fondsumsätze konnten ebenfalls zulegen.

Eine Besonderheit an beiden Plätzen stellen die sognannten Krypto-Produkte dar: Hier wird über Exchange Traded Notes (ETNs) bzw. Zertifikate aus jedem klassischen Wertpapierdepot der Zugang zur Wertentwicklung der wichtigsten Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. ermöglicht. Düsseldorf bietet hier mit inzwischen rund 130 Produkten auf 35 verschiedenen Crypto-Coins unverändert die größte Auswahl unter allen deutschen Börsenplätzen. Im Windschatten des 2024er Bitcoin-Booms steigerten sich Umsätze und Produktauswahl nochmals deutlich.

Bei den Erstlisting-Aktivitäten im allgemeinen Freiverkehr war eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Insgesamt 65 (Vorjahr: 43) Aktiengesellschaften, Anleihepapiere und Zertifikate haben 2024 ihre Notierung an der Börse Düsseldorf aufgenommen. Der Düsseldorfer Primärmarkt als Qualitätssegment für Aktien im allgemeinen Freiverkehr umfasst zum Jahresende 26 Unternehmen (Vorjahr: 28) und kann sich dem allgemeinen Trend zum Kapitalmarkt-Rückzug nicht entziehen. „Wir haben uns als attraktiver Listingplatz etabliert und erhalten zunehmend Anfragen über unser breites Netzwerk von Kapitalmarktpartnern“, zeigt sich Dr. Rolf Deml als Geschäftsführer der Börse-Düsseldorf zufrieden.

Börse Hamburg: LS Exchange ungebrochen stark


Das elektronische Handelssystem LS Exchange der Börse Hamburg (LSX) verzeichnete bei Handelsumsätzen und Trades ein herausragendes Ergebnis und übertraf das Vorjahresniveau deutlich. Die umsatzstärksten Aktien stammen aus dem Bereich der US-Technologiewerte, mit Unternehmen wie Tesla, NVIDIA, MicroStrategy, Amazon und Microsoft. Bei den an der LSX gehandelten deutschen Aktien war Rheinmetall der Umsatzspitzenreiter.

Im Aktien-, Anleihen- und Fondshandel konnte die Börse Hamburg analog zu den übrigen BÖAG-Handelsplätzen im Jahr 2024 leicht zulegen. Im Fondshandel Hamburg dominierten erneut ausgewählte Immobilien- und Aktienfonds das Handelsgeschehen. Umsatzspitzenreiter war der Stuttgarter-Aktien-Fonds. Im ETF-Handel belegten auch in diesem Jahr Produkte führende Aktienindizes wie MSCI World, S&P500 und NASDAQ100 die ersten Plätze. Mit rund 3.000 Investmentfonds/ETFs, die börsentäglich ohne Ausgabeaufschlag zu aktuellen Marktpreisen gehandelt werden können, gehört die Börse Hamburg unverändert zu den führenden Handelsplätzen in diesem Segment.

Im Jahr 2024 lag der von der Börse Hamburg und der Hamburger Sparkasse initiierte Regionalindex HASPAX mit -3,25 Prozent deutlich hinter der positiven Performance des DAX40 (+19 Prozent) zurück. Die erfolgreichsten HASPAX-Unternehmen des Jahres 2024 stammen aus den Branchen Immobilien, Anlagenbau, Internetkommerz und Logistik. Sie konnten aber die negative Performance von Indexunternehmen wie Evotec (-60 Prozent), Basler (-46,5 Prozent) oder Jungheinrich (-24 Prozent) nicht überkompensieren.

Seit seiner Auflage im Jahr 1996 hat der HASPAX eine Performance von +407 Prozent erzielt.

HASPAX - TOP 5                             Kursentwicklung 2024 (30.12.2024, 12:00 Uhr)
alstria office REIT-AG                     + 113,4%
Friedrich Vorwerk Group SE*         + 80,2%
ABOUT YOU Holding SE               + 53,9%
EUROKAI GmbH & Co. KGaA       + 28,6%
Hapag-Lloyd AG                             + 13,4%

*) Fr. Vorwerk mit Sitz in Tostedt (Nds.) zählt auch zur Metropolregion Hamburg

Börse Hannover: Neuer Handelsplatz European Investor Exchange mit Scalable gestartet - Global Challenges Index-Fonds erneut für Nachhaltigkeit ausgezeichnet

Im Dezember startete die Börse Hannover die neue elektronische Handelsplattform European Investor Exchange (EIX) in Kooperation mit Scalable Capital. Dieser Handelsplatz ist speziell auf die Bedürfnisse von Privatanlegern aus dem europäischen Raum ausgerichtet, mit dem Ziel, dem Anlegerpublikum einen fairen und effizienten Wertpapierhandel sowie den Zugang zu transparenten Märkten zu ermöglichen.

Die BÖAG Börsen AG bietet mit der EIX in Hannover, Quotrix in Düsseldorf und der LS Exchange in Hamburg nun an jedem Standort ihrer drei Skontroführerbörsen einen ergänzenden elektronischen Handelsplatz.

„Wir freuen uns, mit dem neuen elektronischen Handelsplatz EIX Privatanlegern den Zugang zum Wertpapierhandel zu erleichtern und Vermögensbildung sowie Altersvorsorge für alle einfacher zu machen. Das ist uns ein wichtiges Anliegen, genauso wie die Förderung und Weiterentwicklung der nachhaltigen Geldanlage mit unserer GCX-Index-Familie“, erklärt Hendrik Janssen, Vorstandsmitglied der BÖAG Börsen AG.

Der auf nachhaltige Aktien spezialisierte Global Challenges Index (GCX) der Börse Hannover konnte die starke Performance im Jahr 2023 nicht halten und verlor bei 4.014 Punkten (30.12.2024) rund 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Schwesterindex GCX Paris Aligned hingegen gewann rund 12 Prozent hinzu, ebenso der Global Ethical Values Index mit einem Plus von 26 Prozent. Seit Auflegung im Jahr 2007 konnte der GCX ein deutliches Plus von rund 300 Prozent erzielen. Sechs Lizenznehmer bieten aktuell Fondsprodukte auf Basis des GCX an und ermöglichen damit auch Privatanlegern, in die 50 nachhaltigen Unternehmen zu investieren. Mehrere dieser GCX-Investmentfonds wurden 2024 erneut vom FNG und der Stiftung Warentest für ihre Nachhaltigkeit besonders ausgezeichnet. Das in Produkte auf den GCX und dem Anleihen-Basket Global Challenges Corporates (GCC) sowie dem GEVX investierte Volumen beläuft sich derzeit auf rund 1 Mrd. Euro.

GCX - TOP 5                                 Kursentwicklung 2024 (30.12.2024, 12:00 Uhr)
Interface                                          + 107,0%
Ricoh                                              + 58,0%
Konica Minolta                               + 52,6%
Pearson                                           + 38,3%
Swiss Re                                         + 36,4%

Der niedersächsische Aktienindex NISAX der Börse Hannover verzeichnete im Jahr 2024 ein Plus von 6,7 Prozent. Seit seinem Start im Jahr 2002 konnte er bis heute auf rund 7.716 Punkte um 672 Prozent zulegen und damit Vergleichsindizes wie den DAX40 oder den EuroStoxx50 deutlich schlagen. Der Pipeline- und Anlagenbauer im Energiebereich Friedrich Vorwerk Group SE erreichte im Jahr 2024 mit einem Plus von 80,2 Prozent die beste Performance unter den niedersächsischen Unternehmen und belegt Platz 2 im HASPAX.

NISAX - TOP 5                             Kursentwicklung 2024 (30.12.2024, 12:00 Uhr)
Friedrich Vorwerk Group SE         + 80,2%
Talanx AG                                     + 27,6%
TUI AG                                          + 16,5%
GBK Beteiligungen AG                 + 13,6%
Hannover Rück SE                       + 12,7%

*) Hannover Rück SE ist in NISAX und GCX enthalten

Fondsbörse Deutschland baut Marktführerschaft weiter aus


Im Jahr 2024 konnte die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG Ihre Stellung als unangefochtener Marktführer im Handel mit geschlossenen Fonds weiter ausbauen. Über die Zweitmarkt-Plattform der Fondsbörse Deutschland wurden ca. 6.200 Transaktionen abgewickelt, dabei entstand ein Nominalumsatz von rund 250 Millionen (Währungseinheiten) - eine Steigerung von über 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Bei den gehandelten Assetklassen dominierten weiterhin Immobilienfonds, die mit einer Umsatzsteigerung von über 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Handelsanteil von rund 67 Prozent das Geschäft noch deutlicher prägten als in der Vergangenheit. Im Handel mit Schiffsfonds gab es auch im abgelaufenen Jahr vergleichsweise hohe Umsätze bei zuletzt nachgebenden Kursen. Die unter „Sonstige Beteiligungen“ geführten Assetklassen wie Private Equity, Erneuerbare Energien und Flugzeugfonds übertrafen ebenfalls deutlich den Vorjahresumsatz. Kursseitig kam es dabei nicht zu signifikanten Bewegungen.

Der neu gestartete Private Markets-Handelsplatz (https://pm.fondsboerse.de) von und für professionelle und semiprofessionelle Anleger konnte 2024 seine Marktbekanntheit deutlich steigern, realisierte erste größere Vermittlungen und ist ein gutes Jahr nach dem Startschuss nun mit einem Verkaufsvolumen von über 100 Millionen (Währungseinheiten) mandatiert. Nach Abschluss anstehender Transaktionen im kommenden Jahr wird Private Markets damit innerhalb kürzester Zeit einen weiteren, spürbaren Wachstumsimpuls für das Gesamtgeschäft geben.

Im Januar 2024 kam mit Inkrafttreten von ELTIF 2.0 auch in das Segment der Private Markets Fonds deutliche Bewegung. Im Rahmen einer neu gestarteten Kooperation mit der Privatmarktplattform Privatize nutzen nun bereits neun namhafte ELTIF-Emittenten die voll digitale Zeichnungsstrecke der Fondsbörse Deutschland. Im kommenden Jahr soll diese erfolgreiche Kooperation weiter ausgebaut werden. Wichtige Fortschritte gab es zusätzlich durch die Vereinfachung von nahtlosen Einbuchungen in Kundendepots, so dass für die Direktzeichnungs-Lösung der Fondsbörse Deutschland nun alle Zeichen auf Wachstum stehen.

Alex Gadeberg, Vorstand der Fondsbörse Beteiligungsmakler AG: „Im Jahr 2024 sind wir unserem strategischen Ziel greifbar nähergekommen, zur ersten Adresse im Handel mit illiquiden Assets zu werden. Neben der erfreulichen Umsatzentwicklung von Zweitmarkt.de haben wir nun auch im B2B und B2C-Geschäft so viele Mandatierungen hinzugewonnen, dass diese noch jungen Geschäftsfelder einen zunehmend spürbaren Beitrag zu unserem Wachstum leisten. Unabhängig von allen Unsicherheiten des konjunkturellen Umfeldes sehen wir daher äußerst optimistisch ins kommende Jahr und in die weitere Zukunft.“

Freitag, 27. Dezember 2024

BayWa AG: Kommerzielle Einigung über Transformationskonzept und Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis 2027; Verlängerung der Standstill-Vereinbarungen; Verkauf RWA AG unterzeichnet

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 27. Dezember 2024 – Die BayWa AG hat sich mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG auf ein detailliertes Transformationskonzept und den Inhalt einer langfristigen Sanierungsvereinbarung bis 2027 nebst Zusatzvereinbarungen geeinigt.

Als Teil des Transformationskonzepts soll eine Bar-Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in einem Volumen von 150 Mio. Euro durchgeführt werden. Die beiden Großaktionäre haben sich verpflichtet, dieses Volumen abzusichern. Die Einzelheiten sollen im ersten Quartal 2025 festgelegt werden.

Der rechtsverbindliche Abschluss und das Wirksamwerden der Sanierungsvereinbarung sowie der Abschluss und das Wirksamwerden von Finanzierungsverträgen für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 werden bis spätestens Ende April 2025 erwartet.

Zudem wurden die bestehenden Standstill-Vereinbarungen bis zum 30. April 2025 verlängert.

In Umsetzung des Transformationskonzepts haben die BayWa AG und ihre 100 %-Tochtergesellschaften BayWa Austria Holding GmbH (BayWa Austria) und BayWa Pensionsverwaltung GmbH (BayWa PensionsVw) heute bereits einen Vertrag über den Verkauf der von der BayWa Austria gehaltenen 47,53 % Beteiligung an der österreichischen RWA Raiffeisen Ware Austria AG (RWA AG) sowie einer weiteren von der BayWa PensionsVw gehaltenen Aktie an ein mit ihrer Mitgesellschafterin RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen verbundenes Unternehmen abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt 176 Mio. Euro, wovon 26 Mio. Euro nach Ausschüttung an die BayWa AG zur Befreiung von einer Verbindlichkeit in entsprechender Höhe aus einem von der RWA AG an die BayWa AG gewährten Darlehen verwendet werden sollen. Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen hält bereits 49,99 % der RWA AG und zudem die Mehrheit der Anteile an der Raiffeisen Agrar Invest AG, welche mit 28,3 % an der BayWa AG beteiligt ist. Der Vollzug des Kaufvertrages steht unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung der finanziellen Angemessenheit des Kaufpreises durch eine Fairness Opinion nach IDW S 8, die bereits im Entwurf vorliegt, sowie der kartellrechtlichen Freigabe. Der Verkauf wird voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2025 vollzogen.

SHS VIVEON AG bietet rund 1,2 Mio. Aktien zum Preis von EUR 3,00 je Aktie zum Bezug an

Corporate News

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN

München, 27. Dezember 2024 Der Vorstand hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2.490.853,00 um EUR 1.245.426 auf EUR 3.736.279,00 durch Ausgabe von Stück 1.245.426 Aktien mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 2025 (junge Aktien) zu erhöhen. Die jungen Aktien werden den Aktionären zum Bezugspreis von EUR 3,00 je Aktie zum Bezug angeboten. Die Großaktionärin der Gesellschaft, Sidetrade AG, hat sich im Rahmen einer Backstop-Vereinbarung verpflichtet, ihr Bezugsrecht durch Zeichnung von Stück 1.100.108 jungen Aktien vollumfänglich gegenüber der Gesellschaft auszuüben. Es ist beabsichtigt, dass die Sidetrade AG ihr Bezugsrecht noch vor Beginn der Bezugsfrist ausübt und diesen Teil der Aktien zeichnet und den Bezugspreis einzahlt.

Den übrigen Aktionären werden die jungen Aktien im Zeitraum vom 2. Januar 2025 bis 16. Januar 2025 mittelbar zum Bezug angeboten. Neben der Ausübung des Bezugsrechts können die Aktionäre Angebote zum Erwerb von jungen Aktien abgeben, die von den anderen Aktionären nicht bezogen werden (Überbezug). Um eine vollständige Platzierung der Kapitalerhöhung sicherzustellen hat die Sidetrade AG hat im Rahmen der Backstop-Vereinbarung bereits ein verbindliches Angebot für alle im Überbezug verfügbaren jungen Aktien abgegeben.

Der Nettoemissionserlös beträgt rund EUR 3,6 Mio. Er wird zur Unterstützung strategischer Initiativen verwendet, die darauf abzielen, die technologischen Kapazitäten des Unternehmens durch ein Rechenzentrum zu stärken. Ein etwa verbleibender Rest der Emissionserlöse soll in den Ausbau der Marketing- und Salesforce-Abteilung der Gesellschaft investiert werden. Die SHS VIVEON AG gibt zugleich eine geänderte Einschätzung für das Ergebnis der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr 2024 bekannt. Die SHS VIVEON AG gibt zugleich eine geänderte Einschätzung für das Ergebnis der Gesellschaft für das laufende Geschäftsjahr 2024 bekannt. Die Gesellschaft geht nunmehr davon aus, dass der konsolidierte Umsatz der Gesellschaft leicht rückläufig gegenüber dem Vorjahr sein wird, während das konsolidierte EBITDA gegenüber dem Vorjahr erheblich zurückgehen und vermutlich negativ sein wird.

Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot wird die Gesellschaft am 30. Dezember 2024 auf ihrer Internetseite (https://www.shs-viveon.com/unternehmen/investor-relations/corporate-news/) ein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlichen. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 31. Dezember 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab dann auch auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.

Über die SHS VIVEON AG

Die SHS VIVEON AG ist ein führender internationaler Anbieter von Software und Services für Governance, Risk-Management und Compliance (GRC). Die Emittentin will es Unternehmen weltweit ermöglichen aus Risiken nachhaltigen Wert zu schaffen. Mit der von der Emittentin angebotenen offenen PaaS- und SaaS-Plattform (die „Plattform“) erhalten Unternehmen einen ganzheitlichen Überblick über die Chancen und Risiken ihrer Kunden oder Lieferanten und können diese automatisiert managen. Die Emittentin unterstützt ihre Kunden dabei, objektiv bessere und schnellere Entscheidungen zu Risk und Credit-Management sowie zu Compliance zu treffen, nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, ihre finanzielle und nicht-finanzielle Performance zu verbessern und einen klaren Wettbewerbsvorteil in der digitalen Welt zu erlangen - alles in der (hybriden) Cloud oder On-Premise (d.h. auf dem eigenen Server). Mehr als 150 Kunden, vom Mittelständler bis zum Weltkonzern, nutzen derzeit die Plattform, um ihre Prozesse zu automatisieren.

Weitere Informationen stehen unter https://www.shs-viveon.com bereit.

Über SIDETRADE S.A.

SIDETRADE (Euronext Growth: ALBFR.PA) bietet eine SaaS-Plattform zur Sicherung und Beschleunigung des Cashflows. SIDETRADEs KI der nächsten Generation, genannt Aimie, analysiert täglich B2B-Zahlungstransaktionen im Wert von 6,1 Billionen US-Dollar in der SIDETRADE Cloud, um das Zahlungsverhalten von Kunden und das Abwanderungsrisiko von mehr als 38 Millionen Käufern weltweit vorherzusagen. Aimie empfiehlt die besten operativen Strategien, automatisiert intelligent Maßnahmen im gesamten Order-to-Cash-Prozess und dematerialisiert Kundentransaktionen, um Produktivität, Leistung und Working Capital zu verbessern. SIDETRADE ist weltweit tätig mit mehr als 400 talentierten Mitarbeitern an den Standorten Paris, London, Birmingham, Dublin, Houston und Calgary, die internationale Unternehmen in mehr als 85 Ländern betreuen. SIDETRADE ist Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und hält sich an dessen prinzipienbasierten Ansatz für verantwortungsvolles Handeln.

Für weitere Informationen besuchen Sie uns unter www.sidetrade.com oder folgen Sie uns auf X @Sidetrade.

Donnerstag, 26. Dezember 2024

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der AGROB Immobilien AG vergleichsweise beigelegt: Erhöhung von Abfindung und Ausgleich

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) konnte vergleichsweise beigelegt werden. Der Vergleich wurde vom LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 festgestellt. Die Abfindung wird demnach auf EUR 41,- je Stammaktie und auf EUR 40,- je Vorzugsaktie erhöht (Erhöhung um EUR 0,88 bzw. EUR 0,78 je Aktie - "Erhöhte Barabfindung"). Der Ausgleich wird um EUR 0,09 je Stammaktie und um EUR 0,03 je Vorzugsaktie auf nunmehr einheitlich EUR 1,56 je Stamm- und je Vorzugsaktie erhöht. Die Frist für AGROB-Minderheitsaktionäre zur Annahme des Angebots auf die Erhöhte Barabfindung endet zwei Monate nach Bekanntmachung der Abwicklungshinweise.

LG München I, Az. 5 HK O 14351/22 e
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 80539 München

Mittwoch, 25. Dezember 2024

Angebotsunterlage für Aktien der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA veröffentlicht

Die SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH) hat den Aktionären der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA wie angekündigt ein freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von EUR 22,00 je Aktie unterbreitet. Die Annahmefrist begann am 23. Dezember 2024 und wird am 23. Januar 2025 enden.

Zu der Angebotsunterlage auf der Webseite der BaFin:  https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/compu.html

Dienstag, 24. Dezember 2024

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung am 25. Oktober 2024 in das Handelsregister der Gesellschaft (Fristende: 27. Januar 2025)

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting angekündigt
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024, Eintragung am 7. Oktober 2024 (Fristende: 7. Januar 2025)
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Squeeze-out?
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung zunächst durch Anfechtungsklage verzögert, Eintragung im Handelsregister am 13. November 2024 (Fristende am 13. Februar 2025)
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG
  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Hauptversammlung am 13. Dezember 2024

  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos
  • Linus Digital Finance AG: Delisting
  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Eintragung am 8. Oktober 2024 (Fristende am 8. Januar 2025)
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MedNation AG (früher: Eifelhöhen-Klinik AG): Delisting-Erwerbsangebot

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Oktober 2024 (Fristende: 15. Januar 2025)
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting

  • Nexus AG: Übernahmeangebot durch TA, Nachfrist bis 3. Januar 2025, Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, Eintragung im Firmenbuch am 3. Dezember 2024

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, Übernahmeangebot angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • SURTECO GROUP SE: Übernahmeangebot

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag angekündigt
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024 (Fristende am 2. Januar 2025)
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Montag, 23. Dezember 2024

Adler Group S.A. gibt den Abschluss einer Vereinbarung zum Verkauf ihres Portfolios in Nordrhein-Westfalen bekannt

Corporate News

- Adler Group gibt bekannt, eine Vereinbarung über den Verkauf ihres Nordrhein-Westfalen Portfolios mit 6.788 Einheiten im Rahmen eines Share Deals zu einem Wert von 422,5 Mio. EUR an Orange Capital Partners und OneIM unterzeichnet zu haben

- Nach Rückzahlung der besicherten Finanzierung und Transaktionskosten könnte der Verkauf nach Abschluss zu einem Nettoerlös von bis zu 215 Mio. EUR führen

- Nach der Transaktion, deren erstes Closing für den 31. Januar 2025 erwartet ist, wird sich das verbleibende Mietportfolio der Adler-Gruppe mit ca. 18.000 Einheiten fast vollständig auf Berlin konzentrieren


Luxemburg, 23. Dezember 2024 – Die Adler Group S.A. („Adler Group“) gibt bekannt, dass sie eine Vereinbarung über den Verkauf von 89,9 % ihrer Anteile an den Tochtergesellschaften des in Nordrhein-Westfalen basierten „Cosmopolitan-Portfolios“ an Orange Capital Partners („OCP“) und One Investment Management („OneIM“), eine weltweit tätige Alternative Investment Management-Firma, abgeschlossen hat und sich eine Put Option gesichert hat, die verbleibenden 10,1 % zu gegebener Zeit zu verkaufen.

Die Vereinbarung steht noch unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter Abschlussbedingungen, die bis zum 31. Januar 2025 erfüllt sein dürften. Nach Abschluss der Transaktion, die eine Gesamtbewertung von 422,5 Mio. EUR für 100 % des Immobilienwertes und eine Kompensation für latente Steuerverbindlichkeiten umfasst, könnten nach der Rückzahlung der besicherten Finanzierung und der Transaktionskosten bis zu 215 Mio. Euro an Nettoerlösen erzielt werden.

Das Cosmopolitan-Portfolio umfasst 6.788 Mieteinheiten und weist einen Vermietungsstand von 97,4 % bei einer Durchschnittsmiete von 6,30 EUR/qm/Monat auf. Die Objekte befinden sich hauptsächlich in Duisburg, Düsseldorf, Essen, Oberhausen und Dortmund.

Die Transaktion wird im Rahmen eines Share Deals durchgeführt, bei dem die Tranche von 89,9 % der Anteile voraussichtlich am 31. Januar 2025 abgeschlossen wird. Darüber hinaus haben die Parteien eine Put-Option vereinbart, die es Adler ermöglicht, ihren verbleibenden Anteil von 10,1 % zu gegebener Zeit an OCP und OneIM zu verkaufen.

Dr. Karl Reinitzhuber, Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der Adler Group, sagte: „Wir freuen uns, in dieser Transaktion als verlässlicher Partner zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen zu sein und danken allen involvierten Parteien. Wir haben einen weiteren Meilenstein in unserer Portfolio-Optimierung erreicht. Nach dieser Transaktion liegt unser Mietportfolio nahezu vollständig im Großraum Berlin, einem attraktiven Markt mit signifikantem Potenzial. Diesen Bestand werden wir künftig konsequent weiterentwickeln.“

Stefan Brendgen, Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group, sagte: „Die zweite große Transaktion innerhalb weniger Wochen zeigt, dass wir mit Hilfe unserer wiedergewonnenen Stabilität unsere Strategie zielführend umsetzen können.“

Manz AG: Manz AG meldet Insolvenz an – Rechtsanwalt Martin Mucha zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Corporate News

Das deutsche Hightech-Maschinenbauunternehmen Manz AG mit Sitz in Reutlingen hat beim Amtsgericht Stuttgart die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Mit Beschluss vom 20.12.2024 wurde Rechtsanwalt Martin Mucha von der deutschlandweit agierenden Kanzlei GRUB BRUGGER zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Reutlingen, 23. Dezember 2024 – Die Manz AG entwickelt als Hightech-Maschinenbauunternehmen für ihre Kunden aus den Bereichen Automobil & Elektromobilität, Elektronik, Energie und Batteriefertigung Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Vor dem Hintergrund der ursprünglichen Markterwartungen für die Elektromobilität hat das Unternehmen frühzeitig Kompetenzen aufgebaut und in den Ausbau von Kapazitäten und Technologien insbesondere für die Batteriezellfertigung investiert. Vor allem in Europa hat sich das erwartete Marktpotenzial zuletzt nicht wie erwartet realisiert, große internationale Hersteller haben Investitionen verschoben oder gestrichen. Für Manz bedeutete dies, dass die hohen Investitionen in Technologie und Innovationen nicht durch entsprechende Umsatzerlöse kompensiert werden konnten. In den kommenden Tagen wird ein strukturierter Prozess gestartet, der sowohl die Prüfung eines Sanierungskonzepts als auch die mögliche Veräußerung von Unternehmensteilen beinhaltet. Manz beschäftigt weltweit aktuell rund 1.200 Mitarbeitende, davon entfallen rund 400 Mitarbeitende auf den deutschen Standort. Für das laufende Geschäftsjahr ist ein Umsatz von rund 170 bis 180 Mio. € geplant. „Ich habe die Belegschaft unmittelbar über den Insolvenzantrag informiert und mitgeteilt, dass der Geschäftsbetrieb weiterläuft. Aktuell verschaffe ich mir, gemeinsam mit meinem Team, einen Überblick über die Lage im Unternehmen“, erklärt der erfahrene Sanierungsexperte Martin Mucha, der vom Amtsgericht Stuttgart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde.

Über die Manz AG


Die Manz AG entwickelt als Hightech-Maschinenbauunternehmen für ihre Kunden Best-in-Class-Produktionslösungen für Lithium-Ionen-Batterien sowie für elektronische Komponenten und Geräte. Damit ist Manz ein innovativer Wegbereiter für die globalen Megatrends Elektromobilität und Digitalisierung.

Manz deckt die gesamte Bandbreite moderner Produktionslösungen ab: Von kundenspezifischen Einzelmaschinen für die Laborfertigung oder die Pilot- und Kleinserienproduktion über standardisierte Module und Anlagen bis hin zu schlüsselfertigen Linien für die effiziente Massenproduktion. Die Kunden profitieren von einer hohen Ressourceneffizienz mit höherem Durchsatz und kürzerer Time-to-Market.

Mit aktuell rund 1.200 Beschäftigten entwickelt und produziert die Manz-Gruppe in Deutschland, der Slowakei, Italien, China und Taiwan. Vertriebs- und Service-Niederlassungen bestehen darüber hinaus in den USA und Indien.

Die Manz AG wurde 1987 gegründet und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit den beiden Segmenten Mobility & Battery Solutions sowie Industry Solutions einen Konzernumsatz von 249,2 Millionen Euro. Die Aktien (ISIN: DE000A0JQ5U3) notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).