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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 9. Oktober 2024

Kontrollerlangung über die Linus Digital Finance AG

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft
nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

1. Bieterin

Linus Holding GmbH
Luisenstraße 14
80333 München
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 290968.

2. Zielgesellschaft

Linus Digital Finance AG
Alexanderstraße 7
10178 Berlin
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 225909 B.

3. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, ISIN DE000A2QRHL6, WKN A2QRHL.

4. Angaben zum Kontrollerwerb

Die Bieterin hat am 9. Oktober 2024 durch den Erwerb und die Zurechnung von insgesamt 5.127.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt; dies entspricht einem Stimmrechtsanteil an der Zielgesellschaft von 71,42 %.

Die Bieterin hält nach entsprechendem Erwerb am 9. Oktober 2024 aktuell unmittelbar 3.251.673 Stimmrechte von insgesamt 7.179.572 Stimmrechten der Zielgesellschaft. Dies entspricht 45,29 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 7.179.572,00 ist in insgesamt 7.179.572 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt; für die Berechnung des Stimmrechtsanteils der Bieterin sind die von der Zielgesellschaft gehaltenen 408.742 eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h. insoweit nicht unberücksichtigt zu lassen.

Zusätzlich zu dem oben genannten, von der Bieterin selbst gehaltenen Stimmrechtsanteil werden der Bieterin 1.875.948 Stimmrechte aus 1.875.948 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet; für die Berechnung des der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechtsanteils sind die von der Zielgesellschaft gehaltenen 408.742 eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h. insoweit nicht unberücksichtigt zu lassen.

Die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.875.948 Stimmrechte, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, wurden am 9. Oktober 2024 von der Commodus Real Estate GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330, erworben. Die Bieterin stimmt ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft mit der Commodus Real Estate GmbH im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1, 2 WpÜG ab. Der Bieterin werden daher die von der Commodus Real Estate GmbH gehaltenen Stimmrechte in voller Höhe zugerechnet.

5. Weitere Kontrollerwerber


Neben der Bieterin haben auch folgende Personen die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt (die „Weiteren Kontrollerwerber“):

Sunday5 GmbH
Von-Holte-Straße 99a
c/o Philipp Horsthemke
48167 Münster
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256070;

Philipp Horsthemke
Von-Holte-Straße 99a
48167 Münster
Bundesrepublik Deutschland;

Commodus Real Estate GmbH
Luisenstraße 14
80333 München
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330;

Valluga Capital GmbH
Luisenstraße 14
80333 München
Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 204025;

Dr. Matthias Mittermeier
c/o Commodus Real Estate GmbH
Luisenstraße 14
80333 München
Bundesrepublik Deutschland.

Herr Philipp Horsthemke hält 100 % der Geschäftsanteile an der Sunday5 GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Bieterin hält. Weder die Sunday5 GmbH noch Herr Horsthemke halten unmittelbar Aktien an der Zielgesellschaft. Herr Dr. Matthias Mittermeier hält 100 % der Geschäftsanteile an der Valluga Capital GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Commodus Real Estate GmbH hält. Auch die Valluga Capital GmbH oder Herr Dr. Mittermeier halten unmittelbar keine Aktien an der Zielgesellschaft.

Den Weiteren Kontrollerwerbern werden die Stimmrechte aus insgesamt 5.127.621 Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 71,42 %, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 2 WpÜG jeweils in voller Höhe zugerechnet. Die Zurechnung folgt aus dem Umstand, dass die Bieterin und die Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1, 2 WpÜG abstimmen. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Sunday5 GmbH und an Herrn Philipp Horsthemke folgt aus dem Umstand, dass Herr Horsthemke alleiniger Gesellschafter der Sunday5 GmbH und diese wiederum alleinige Gesellschafterin der Bieterin ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit der Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmt. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Valluga Capital GmbH und an Herrn Dr. Matthias Mittermeier folgt aus dem Umstand, dass Herr Dr. Mittermeier alleiniger Gesellschafter der Valluga Capital GmbH und diese wiederum alleinige Gesellschafterin der Commodus Real Estate GmbH ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit der Bieterin ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmt.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen von Herrn Philipp Horsthemke und der Sunday5 GmbH sowie von Herrn Dr. Matthias Mittermeier, der Valluga Capital GmbH und der Commodus Real Estate GmbH, jeweils vertreten durch die Bieterin.

6. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu unterbreiten.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot (nachfolgend zusammen das „Pflichtangebot“) erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.

Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird von der Bieterin gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG im Internet unter der Adresse


veröffentlicht.

Zudem wird gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein Hinweis darauf im Bundesanzeiger bekannt gemacht, bei welcher geeigneten Stelle im Inland die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG und § 39 BörsG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot zum Erwerb der Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

7. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung, WpÜG-AngVO) durchgeführt.

München, den 9. Oktober 2024

Linus Holding GmbH
Der Geschäftsführer

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der PETROTEC AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, im Rahmen einer Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die REG Germany AG hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. September 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,06 angeboten. Der vom Gericht bestellte Sachverständige WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, kam auf einen Wert von EUR 1,07 je PETROTEC-Aktie. In einer ergänzenden Stellungnahme kam der Sachverständige, auf Grundlage eines vom Gericht für die Alternativberechnung vorgegebenen Betafaktors von 1,28, auf einen Wert in Höhe von EUR 1,13. Das Gericht will von EUR 1,07 ausgehen und meint ansonsten, dass er sich bei der jeweiligen Erhöhung um eine nicht zu beachtende Bagatelle handele ("Toleranzrahmen von 10 % Abweichung").  

Die Antragsteller können gegen diese erstinstanzliche Entscheidung innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.

LG Dortmund, Beschluss vom 11. September 2024, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Advant Beiten, 60325 Frankfurt am Main

VARTA AG unterzeichnet Vertrag mit Porsche über Investment in Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 9. Oktober 2024 – Die VARTA AG hat sich mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“) über ein Mehrheitsinvestment von Porsche im Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen mittels einer Mehrheitsbeteiligung an der V4Drive Battery GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der VARTA AG, geeinigt. Die VARTA AG und Porsche haben hierzu am heutigen Tag eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Zur Umsetzung des Investments wird eine Kapitalerhöhung bei der V4Drive Battery GmbH durchgeführt werden, in deren Rahmen die VARTA AG und ihre beteiligten Tochtergesellschaften den Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen und ein Betriebsgrundstück und Porsche bestimmte zum Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellegehörende Anlagen, Patente und Forderungen einbringen werden.

Porsche ist bereits Kunde des Geschäftsbereichs für großformatige Lithium-Ionen-Zellen. Die VARTA AG beabsichtigt, mit der Beteiligung von Porsche in diesem Geschäftsbereich einen langfristigen starken Partner für die Weiterentwicklung und Vermarktung dieser Zellen zu gewinnen.

Der Vollzug der Transaktion hängt unter anderem noch von der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, einigen operativen Nachweisen und der rechtskräftigen Bestätigung des Restrukturierungsplans für die VARTA AG im laufenden Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ab und wird derzeit im ersten Quartal des Jahres 2025 erwartet.

Die VARTA AG befindet sich weiterhin in einem Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG. Wie am 7. Oktober 2024 veröffentlicht, hat die VARTA AG gestern mit der Unterzeichnung wesentlicher Verträge mit ihren Finanzierern und Investoren einen weiteren Meilenstein im Rahmen ihres Sanierungskonzepts erreicht, womit nach Ansicht des Vorstands die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert sind. Als nächster Schritt im StaRUG-Verfahren soll voraussichtlich bis Ende Oktober 2024 ein entsprechender Restrukturierungsplan beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart – Restrukturierungsgericht – eingereicht und ein Erörterungs- und Abstimmungstermin beantragt werden.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MISTRAL Media AG: Bestellung des gemeinsamen Vertreters

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die außerordentliche Hauptversammlung der MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, vom 22. September 2023 hatte auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 5,90 je Stückaktie beschlossen. Das LG Frankfurt am Main hat die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 25. September 2024 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Gleichzeitig hat es Herrn RA Dr. Georg Lauber (früher Vorsitzender Richter am LG Köln) zum gemeinsamen Vertreter für die nicht selber antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bestellt.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/24 u.a.
Hellmich u.a. ./. Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
13 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter 
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:
RA Christopher Görtz, 50672 Köln

Montag, 7. Oktober 2024

Angebotsunterlage für Aktien der infas Holding AG veröffentlicht

Die Ipsos DACH Holding AG hat den Aktionären der infas Holding AG wie angekündigt ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von EUR 6,80 Euro je Aktie der infas Holding AG unterbreitet. Die Annahmefrist begann am 7. Oktober 2024 und dauert bis zum 4. November 2024.

Zu der Angebotsunterlage der Ipsos DACH Holding AG vom 7. Oktober 2024:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/infas.html

Angebotsunterlage für Aktien der Philomaxcap AG veröffentlicht

Die H2E Americas LLC hat den Aktionären der Philomaxcap AG ein Pflichtangebot (Barangebot) gegen Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 1,00 Euro je Aktie der Philomaxcap AG unterbreitet. Die Annahmefrist begann am 4. Oktober 2024 und dauert bis zum 1. November 2024.

Zu der Angebotsunterlage der H2E Americas LLC vom 4. Oktober 2024:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlage/Philomaxcap.html

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.09.2024

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.09.2024

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.09.2024 2,97 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,14 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 27,95% unter dem Inventarwert vom 30.09.2024. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. September 2024 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Lotto24 AG,
Allerthal-Werke AG,
1&1 AG,
Weleda AG PS,
Rocket Internet SE,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
K+S AG,
Data Modul AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur.

HelloFresh SE: Gründer und Vorstand Dominik Richter hat 1,5 Mio. Aktien des Anbieters von Kochboxen, an dem die Scherzer & Co. AG beteiligt ist, auf Kredit gekauft. Damit steigt sein Anteil von 5,7 % auf 7,3 %. Investor Active Ownership hat ebenfalls den Anteil von 6,7 % auf 9,5 % ausgebaut.

RTL Group S.A./ProSiebenSat.1 SE: Wir haben unsere Position in ProSiebenSat.1 veräußert und Anteile an der dividendenstarken RTL Group erworben.

Weleda AG: Die führende Anbieterin von Naturkosmetik und anthroposophischer Medizin hat ihr neues Logistik-Zentrum in Schwäbisch-Gmünd eröffnet. Der „Cradle Campus“ ersetzt sechs bisher genutzte dezentrale Logistik-Strandorte.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Kontrollerlangung über die Surteco Group SE durch die Banasino Investments S.a r.l.

Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
BANASINO INVESTMENTS S.à r.l.
1 Rue Gadderscheier
4984 Soleuvre
Luxemburg
eingetragen im Handels- und Firmenregister von Luxemburg (registre de commerce et des sociétés) unter der Registernummer B271922

Zielgesellschaft:
SURTECO GROUP SE
Johan-Viktor-Bausch-Straße 2
86647 Buttenwiesen
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 23000
WKN: 517690 / ISIN DE0005176903

Die BANASINO INVESTMENTS S.à r.l. (die „Bieterin“) hat am 4. Oktober 2024 durch den Erwerb weiterer Aktien der SURTECO GROUP SE (die „Zielgesellschaft“) die Kontrolle im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Die Bieterin hält unmittelbar 4.652.218 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die „SURTECO-Aktien“); dies entspricht 30,00% der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Darüber hinaus hält die Bieterin keine Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Ihr werden keine Stimmrechte nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Mit dem vorgenannten Erwerb von SURTECO-Aktien durch die Bieterin am 4. Oktober 2024 werden die Stimmrechte aus den 4.652.218 Aktien der Zielgesellschaft, die die Bieterin hält, auch den folgenden Personen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet, die damit am 4. Oktober 2024 ebenfalls Kontrolle über die Zielgesellschaft gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG erlangt haben:

1. BANASINO INVESTMENTS LIMITED, Tagmatarchou Pouliou 9, Grayoak House, Ayios Andreas, 1101 Nikosia, Zypern, eingetragen im Unternehmensregister von Zypern (Cyprus Registrar Of Companies) unter der Registernummer HE 102703;

2. Luda Stiftung, Austrasse 79, 9490 Vaduz, Liechtenstein, eingetragen im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein unter der Registernummer FL-0001.103.792-2;

3. Herr Matthias Kaindl, Via Stredas 5, 7500 St. Moritz, Schweiz.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der BANASINO INVESTMENTS LIMITED, der Luda Stiftung sowie des Herrn Matthias Kaindl (zusammen die „Weiteren Kontrollerwerber“).

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das „Pflichtangebot“) an alle Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen. Im Rahmen des Pflichtangebots wird die Bieterin den Aktionären der Zielgesellschaft anbieten, ihre Aktien zum gesetzlichen Mindestpreis zu erwerben. Im Übrigen erfolgt das Pflichtangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen und Bedingungen. Die Angebotsunterlage (auf Deutsch sowie eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Pflichtangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird im Internet unter https://www.banasino-angebot.com veröffentlicht.

Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Pflichtangebots auch die aus § 35 Abs. 2 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot an die Aktionäre der Zielgesellschaft veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von SURTECO-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Pflichtangebots sowie weitere das Pflichtangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von SURTECO-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Pflichtangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Pflichtangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar SURTECO-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf SURTECO-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soleuvre, 4. Oktober 2024

BANASINO INVESTMENTS S.à r.l.

VARTA AG: VARTA AG schließt wesentliche Verträge im Rahmen des Sanierungskonzepts und sichert kurzfristige Brückenfinanzierung

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 7. Oktober 2024 – Die VARTA AG teilt mit, dass mit der Unterzeichnung wesentlicher Verträge im Rahmen des Sanierungskonzepts vom 18. September 2024 ein weiterer Meilenstein erreicht wurde.

Die VARTA AG hat heute mit verschiedenen Konsortialkreditgebern und Schuldscheingläubigern sowie weiteren relevanten Beteiligten ein Lock-Up-Agreement abgeschlossen, das u.a. eine Verpflichtung der unterzeichnenden Konsortialkreditgeber und Schuldscheingläubiger beinhaltet, die Restrukturierung der VARTA AG im Rahmen des am 21. Juli 2024 angezeigten Restrukturierungsvorhabens unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und - restrukturierungsgesetzes (StaRUG) zu unterstützen.

Des Weiteren haben eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der VARTA AG kontrollierte Gesellschaft („MT InvestCo“) und die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“) mit der VARTA AG eine Investorenvereinbarung abgeschlossen, in der sich MT InvestCo und Porsche jeweils dazu verpflichten, der VARTA AG in Übereinstimmung mit dem Sanierungskonzept nach der Umsetzung des Kapitalschnitts neues Eigenkapital in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro im Wege einer Bar- und Sachkapitalerhöhung zuzuführen. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Kartellfreigabe und weiterer marktüblicher Bedingungen. Auf der Grundlage des abgestimmten Entwurfs des Restrukturierungs-Term Sheets wird die VARTA AG voraussichtlich noch im Oktober 2024 den Restrukturierungsplan fertigstellen und einen Erörterungs- und Abstimmungstermin beantragen, sodass noch in diesem Jahr mit dem Erlass des Planbestätigungsbeschlusses durch das Restrukturierungsgericht gerechnet wird.

Zudem wurde eine kurzfristige Brückenfinanzierung in Höhe von bis zu 30 Mio. Euro durch einen Teil der Konsortialkreditgeber abgeschlossen, die die Finanzierung der VARTA AG bis zum Abschluss des StaRUG-Verfahrens absichern soll.

Aufgrund der Vertragsabschlüsse geht der Vorstand der VARTA AG davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert sind.

Themis Special Situations Fund wird zum Jahresende verschmolzen

Der Bad Homburger Vermögensverwalter TBF Global Asset Management hat angekündigt, den Themis Special Situations Fund per Dezember mit dem TBF Offensiv zu verschmelzen.

Die im Jahr 2018 aufgelegte Themis Special Situations Fund legt vor allem in angekündigten Strukturmaßnahmen (nach WpÜG bzw. Aktiengesetz) an, wie z.B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen und Squeeze-outs. Mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens müssen in Aktien investiert werden. Das Fondsmanagement strebt an, vornehmlich in Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum sowie in geringerem Maße auch in Aktien aus Europa mit attraktivem Übernahme- und/oder Squeeze-out-Potenzial zu investieren.

Hintergrund der Verschmelzung dürften die deutlichen Nettomittelabflüssen in der letzten Zeit sein. So zogen Anleger im vergangenem Jahr EUR 60 Millionen ab.

HEUKING berät USU Software AG beim Verkauf der USU GmbH an Thoma Bravo

Pressemitteilung

Ein HEUKING-Team um den Stuttgarter Partner Dr. Peter Ladwig hat die USU Software AG beim Verkauf aller Anteile an der USU GmbH an den US-amerikanischen Private Equity-Investor Thoma Bravo sowie der vorhergehenden Umstrukturierung der USU-Gruppe umfassend rechtlich beraten. In der USU GmbH ist das Produktgeschäft der USU-Gruppe gebündelt, in dem Kunden weltweit IT-Managementlösungen zur Steuerung von unterschiedlichen IT-Umgebungen und Arbeitsabläufen angeboten werden.

Zur Herstellung der Zielstruktur wurde der Bereich „Digital Consulting“ von der USU GmbH im Wege einer Abspaltung auf die USU Digital Consulting GmbH übertragen. Die Anteile an der USU GmbH, die sich künftig auf das Produktgeschäft fokussiert, werden vollständig von einer Holdinggesellschaft übernommen, deren Anteile mehrheitlich von Thoma Bravo gehalten werden. Die Verkäuferin bleibt jedoch als Minderheitsgesellschafter indirekt an der USU GmbH beteiligt. Das Geschäftsfeld „Digital Consulting“ wird hingegen von der USU Digital Consulting GmbH, einer Tochtergesellschaft der USU Software AG, fortgeführt.

Das Closing der Transaktion wird voraussichtlich noch 2024 erfolgen.

Im Vorfeld zu dieser komplexen Transaktion hatte ein HEUKING-Team bereits das im Juli dieses Jahres vollzogene Delisting der USU Software AG rechtlich begleitet.

Die USU Software AG mit Sitz in Möglingen ist eine Holdinggesellschaft für verschiedene Tochterunternehmen, die international als Softwareunternehmen tätig sind. Der Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung von IT- und Kundenservices. Im Geschäftsjahr 2023 erzielte der Konzern mit insgesamt 807 Mitarbeitenden einen Umsatz von 132,1 Millionen Euro. Der Jahresüberschuss betrug im selben Zeitraum 5,3 Millionen Euro. Die USU Software AG hat Tochtergesellschaftenund Niederlassungen in Deutschland, den USA, Frankreich, Italien, Japan, Österreich und Tschechien.

Thoma Bravo ist eine US-amerikanische Beteiligungsgesellschaft, die hauptsächlich in Technologieunternehmen und Softwareentwicklungsfirmen investiert. Im Jahr 2024 umfassten die Beteiligungen von Thoma Bravo, einschließlich Minderheitsbeteiligungen, etwa 80 Unternehmen mit einem kombinierten Umsatz von über 28 Milliarden US-Dollar. Diese Unternehmen beschäftigten insgesamt über 92.000 Mitarbeiter.

Berater USU Software AG

HEUKING: 

Federführung: Dr. Peter Ladwig (Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A), Stuttgart

Workstream Delisting:
Dr. Anne de Boer (Kapitalmarktrecht),
Dr. Alexander Schott (Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht/M&A),
Julian Weidenhammer (Kapitalmarktrecht), alle Stuttgart

Workstreams Abspaltung / M&A-Transaktion / Rückbeteiligung:
Dr. Hermann Ali Hinderer, LL.M.,
Dr. Alexander Schott,
Marcel Behrendt (alle Gesellschaftsrecht/M&A), alle Stuttgart,
Antje Münch, LL.M., 
Dr. Markus Klinger (beide IP, Media & Technology), beide Stuttgart,
Fabian G. Gaffron,
Simon Pommer, LL.M. (beide Steuerrecht),
Dr. Frederik Wiemer (Kartellrecht), alle Hamburg,
Frank Hollstein, Frankfurt

Samstag, 5. Oktober 2024

EU-Kommission genehmigt HHLA-Teilverkauf an MSC ohne Auflagen: Kommt nun der Squeeze-out?

Die EU-Kommission hat nunmehr dem Einstieg der weltgrößten Reederei Mediterranean Shipping Company (MSC) beim Hamburger Hafenlogistiker Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) zugestimmt. "Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss angesichts seiner begrenzten Auswirkungen auf den Wettbewerb auf den Märkten, auf denen die Unternehmen tätig sind, keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt", teilte die Kommission mit.

Es bestehe keine Gefahr einer Abschottung oder anderer Wettbewerbsbedenken, da genügend Wettbewerber vorhanden seien, um den Zugang zu den betreffenden Diensten und zu den nordeuropäischen Häfen sicherzustellen. Die Transaktion sei im Rahmen des normalen Fusionskontrollverfahrens geprüft worden. 

Damit steht dem Deal fast nichts mehr im Weg. Die Hamburgische Bürgerschaft hat dem MSC-Einstieg bereits Anfang September zugestimmt. Hamburgs rot-grüner Senat möchte die Reederei MSC an Bord holen, um die HHLA und den Containerumschlag zu stabilisieren. Die Stadt soll dabei nach Umsetzung des Plans 50,1 % und MSC 49,9 % an dem Unternehmen halten. Zuvor gehörten der Stadt rund 70 %, der Rest war in Streubesitz.

Im Gegenzug will MSC ihr Ladungsaufkommen an den HHLA-Terminals vom kommenden Jahr an erhöhen und bis 2031 auf eine Million Standardcontainer pro Jahr fast verdoppeln. Daneben will die Reederei MSC in Hamburg eine neue Deutschlandzentrale bauen und zusammen mit der Stadt das HHLA-Eigenkapital um 450 Millionen Euro aufstocken.

Hamburgs Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard (SPD) begrüßte die Entscheidung. "Nach Freigabe durch die Europäische Kommission und der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft sind zwei wichtige Meilensteine für die Verwirklichung der strategischen Partnerschaft zur Weiterentwicklung Hamburger Hafen und Logistik AG mit der Mediterranean Shipping Company erreicht. Damit sieht sich der Senat auf einem guten Weg, was die Zukunft des Hafens betrifft", hieß es von Leonhard.

Stimmen nun auch die ukrainischen Behörden dem Einstieg zu – die HHLA betreibt auch einen Containerterminal in Odessa - sind nach Angaben der Wirtschaftsbehörde alle Vollzugsbedingungen erfüllt.

Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., hatte im letzten Jahr ein freiwilliges Übernahmeangebot abgegeben (siehe hierzu die Webseite: https://poh-offer.de). Bis Ablauf der weiteren Annahmefrist am 7. Dezember 2023 wurde das Übernahmeangebot von Aktionären, die 7.325.366 A-Aktien der HHLA halten, angenommen. Zudem hat die SAS Shipping Agencies Services S.à r.l, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der MSC, außerhalb des Angebots börslich und außerbörslich weitere 9.184.558 A-Aktien der HHLA erworben. Zusammen mit den von der Stadt Hamburg gehaltenen A- und S-Aktien wurden den Joint-Venture-Partnern damals ca. 92,30 % des Grundkapitals der HHLA zugerechnet.

Wie das Hamburger Abendblatt bereits im Mai gemeldet hat und wie den WpÜG-Meldungen zu entnehmen ist, hat der MSC-Konzern auch nach Ende des Übernahmeangebots laufend weitere HHLA-Aktien hinzugekauft. Nach dem Zeitungsbericht wollen die beiden Partner MSC und Stadt Hamburg die restlichen Minderheitsaktionäre per Squeeze-out ausschließen. Der Free Float dürfte inzwischen weniger als 7 % betragen. 

Das Angebot von EUR 16,75 je HHLA-Aktie war von MSC als "eine sehr attraktive Möglichkeit, mit ihrem Investment unmittelbaren Wert zu realisieren", bezeichnet worden. Die Börsenkurse lagen früher allerdings schon deutlich höher.

OLG Frankfurt am Main: Keine Tragung der außergerichtlichen Kosten durch Antragsteller für das Beschwerdeverfahren auch bei unzulässiger Beschwerde

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10. Januar 2024, Az. 21 W 60/23, AG 2024, 714 ff.

Amtliche Leitsätze:

1. § 15 SpruchG ist als abschließende Kostenregelung anzusehen, so dass der Anwendungsbereich der weiteren Kostenregelungen des FamFG über § 17 Abs. 1 SpruchG nicht in Betracht kommt.

2. Den Antragstellern können daher auch nicht ausnahmsweise gemäß § 84 FamFG die außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren auferlegt werden (entgegen OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 31 Wx 186/16).

Das OLG hatte die von Antragstellern eingelegte Beschwerde für unzulässig gehalten, da der Beschwerdewert von EUR 600,- nicht erreicht sei.  

Freitag, 4. Oktober 2024

MiddleGround Capital: Weitere Annahmefrist für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot von MiddleGround Capital an Aktionäre der STEMMER IMAGING AG startet

Corporate News

DIESE MITTEILUNG IST WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EIN ANGEBOT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, HONGKONG, JAPAN, NEUSEELAND, RUSSLAND, SINGAPUR ODER SÜDAFRIKA ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT GEMÄSS DEN GESETZEN UND VORSCHRIFTEN DER JEWEILIGEN JURISDIKTION NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

- Aktionäre können während der weiteren Annahmefrist ihre Aktien zu einem Preis von EUR 48,00 je Aktie andienen. Der Angebotspreis reflektiert eine attraktive Prämie von ca. 52 Prozent auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie vom 19. Juli 2024.

- Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. Oktober 2024 und endet am 18. Oktober 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Lexington, KY, 4. Oktober 2024 – Die Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) der Ventrifossa BidCo AG (die “Bieterin”), eine von MiddleGround Capital („MiddleGround“) kontrollierte Holdinggesellschaft für sämtliche Aktien der STEMMER IMAGING AG („STEMMER“; ISIN DE000A2G9MZ9 / GSIN A2G9MZ) hat am 30. September 2024 geendet. Bis zum Ablauf der Annahmefrist wurde das Übernahmeangebot für 9,89 Prozent der STEMMER-Aktien angenommen. Darüber hinaus hat sich die Bieterin durch den Abschluss eines Aktienkaufvertrags mit dem Mehrheitsaktionär von STEMMER, der PRIMEPULSE SE, eine Beteiligung von ca. 69,36 Prozent an STEMMER gesichert. Zusammen mit den bereits gehaltenen Anteilen hat die Bieterin nun 82,66 Prozent der STEMMER-Aktien gesichert. Das Übernahmeangebot unterliegt keiner Mindestannahmeschwelle.

STEMMER-Aktionäre, die das Übernahmeangebot noch nicht angenommen haben, können ihre Aktien während der weiteren Annahmefrist für EUR 48,00 je Aktie andienen, was eine attraktive Prämie von ca. 52 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 19. Juli 2024 und eine Prämie von ca. 41 Prozent auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten drei Monate bis einschließlich 21. Juli 2024 darstellt. Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. Oktober 2024 und endet am 18. Oktober 2024 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Vorstand und Aufsichtsrat von STEMMER begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot und haben in der gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 11. September 2024 erklärt, dass sie den STEMMER-Aktionären empfehlen, das Angebot anzunehmen. Die gemeinsame begründete Stellungnahme kann über die Website von STEMMER abgerufen werden (www.stemmer-imaging.com/company/investors).

Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin, ein Delisting durchzuführen und STEMMER von der Börse zu nehmen.

Die Abwicklung des Angebots unterliegt noch bestimmten regulatorischen Genehmigungen. Weitere Informationen zum Übernahmeangebot sind auf der Transaktionswebsite (www.project-oculus.de) zu finden.

Über MiddleGround Capital

MiddleGround Capital ist eine Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Lexington, Kentucky, und verwaltet ein Vermögen von über USD 3,7 Mrd. MiddleGround Capital tätigt Mehrheitsinvestitionen in mittelständische B2B-Unternehmen in den Bereichen Industrie und Specialty Distribution. MiddleGround Capital arbeitet eng mit seinen Portfoliounternehmen und den Managementteams zusammen, um durch einen praxisorientierten operativen Ansatz den Unternehmenswert zu steigern und langfristige Wachstumsstrategien zu unterstützen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://middleground.com/.

Über STEMMER IMAGING AG

STEMMER IMAGING ist das führende internationale Systemhaus für Bildverarbeitungstechnologie. Vor dem Hintergrund allumfassender Expertise liefert STEMMER IMAGING das gesamte Leistungsspektrum für Bildverarbeitung – von wertsteigernden Services über die Entwicklung von Subsystemen bis hin zu eigenen Produkten, auf der Grundlage eines umfangreichen Handelssortiments. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.stemmer-imaging.com/.

SURTECO GROUP SE: Banasino Investments S.à r.l. überschreitet 30-%-Schwelle

Nach der heutigen Stimmrechtsmitteilung überschreitet die Banasino Investments S.à r.l. (Meldepflichtiger: Matthias Kaindl) mit 30,0032162 % die maßgebliche Schwelle von 30 %.

Novem Group S.A.: Mögliches Delisting-Erwerbsangebot für die Aktien und mögliches Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Luxemburg, 02. Oktober 2024 – Eine mit der Hauptaktionärin, Automotive Investments (Luxembourg) S.à r.l., der Novem Group S.A. („Novem“) verbundene Gesellschaft hat Novem darüber informiert, dass erwogen wird, den Aktionären von Novem ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot zu unterbreiten und anschließend die Notierung der Novem-Aktien (ISIN LU2356314745) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen (sog. Delisting).

Ob und gegebenenfalls wann ein Delisting-Erwerbsangebot und ein Delisting durchgeführt wird, ist noch nicht entschieden. Ein eventueller Widerruf der Börsenzulassung bedarf der Zustimmung des Vorstands und Aufsichtsrats von Novem, die noch nicht erfolgt sind. Novem wird dem Kapitalmarkt weitere Informationen zur Verfügung stellen, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ALBA SE: Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 7,94 je ALBA-Aktie angekündigt

  • Aareal Bank AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlantic BidCo GmbH zu EUR 33,20 je Aktie, (virtuelle) Hauptversammlung am 3. Mai 2024 hat zugestimmt, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, Beschluss im Freigabeverfahren dürfte zeitnah ergehen
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation)
  • BASTFASERKONTOR Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der AGIB Real Estate S.A. zu EUR 8.760,- je Aktie, Eintragung am 19. September 2024 (Fristende am 19. Dezember 2024)
  • BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der VIB Vermögen AG für eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie, Hauptversammlung am 13. August 2024
  • Beta Systems Software AG: geplante Verschmelzung auf die SPARTA AG
  • Consus Real Estate AG: Squeeze-out zugunsten der Adler Group S.A., Eintragung am 30. August 2024 (Fristende am 2. Dezember 2024) 
  • Covestro AG: Übernahmeangebot von Adnoc zu EUR 52,- je Covestro-Aktie
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft, Hauptversammlungen im Dezember 2024 geplant
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., Übernahmeangebot
  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, früher: Digital Identification Solutions AG): Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Matica Technologies Group SA, Hauptversammlung am 26. Januar 2024, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • Encavis AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting geplant
  • EQS Group AG: Squeeze-out zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (Thoma Bravo, L.P.) zu EUR 40,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 12. September 2024 (Fristende am 12. Dezember 2024)

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt

  • Instapro II AG (Die börsennotierte MyHammer Holding AG wurde 2022 verschmolzen, Spruchverfahren läuft noch.): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Instapro I AG (IAC/ InterActiveCorp) für EUR 20,63 je Instapro-II-Aktie, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 28. August 2024 (Fristende 28. November 2024)
  • infas Holding Aktiengesellschaft: Übernahmeangebot durch Ipsos

  • Lotto24 AG: Squeeze-out zugunsten der ZEAL Network SE zu EUR 479,25 je Stückaktie, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • MEDION AG: Squeeze-out zugunsten der Lenovo Germany Holding GmbH zu EUR 14,28 je MEDION-Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2024

  • MorphoSys AG: erfolgreiches Übernahmeangebot durch den Novartis-Konzern, öffentliches Delisting-Erwerbsangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Novartis BidCo Germany AG, Hauptversammlung am 27. August 2024
  • New Work SE (früher: Xing SE): Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE

  • S IMMO AG: Squeeze-out zugunsten der IMMOFINANZ AG, ao. Hauptversammlung am 14. Oktober 2024

  • Schumag Aktiengesellschaft: Squeeze-out in Aussicht gestellt
  • SHS Viveon AG: Sidetrade S.A hält inzwischen mehr als 87,85 %, Squeeze-out wahrscheinlich

  • Software AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Mosel Bidco SE/Silver Lake, mit Eintragung im Handelsregister am 22. August 2024 wirksam geworden (Fristende am 22. November 2024)
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, bevorstehendes Delisting

  • SYNLAB AG: Übernahmeangebot zu EUR 10,-, Paul E. Singer/Elliott hält inzwischen 6,5 % an der SYNLAB AG, nunmehr Delisting-Vereinbarung mit der Ephios Bidco GmbH, Delisting-Erwerbsangebot

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen), Delisting-Erwerbsangebot

  • USU Software AG: Delisting-Erwerbsangebot, Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 2. Juli 2024
  • VARTA AG: StaRUG-Verfahren
  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
  • Vitesco Technologies Group AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Schaeffler AG, Verschmelzung auf den Hauptversammlungen am 24. und 25. April 2024 beschlossen, Eintragung und damit Wirksamwerden am 1. Oktober 2024

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Kaufangebot für Aktien der Vereinigten Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG

Rud. Starcke GmbH & Co. KG
Melle

Weitere Bieter: Pferd Rüggeberg GmbH, Marienheide

Öffentliches Kaufangebot an die Inhaber der von der Firma Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM AG) ausgegebenen Aktien mit der WKN 763700

Die beiden Hauptaktionäre der Firma: Vereinigte Schmirgel- und Maschinen-Fabriken AG (VSM AG) in Hannover sind bereit, Aktien der VSM AG (WKN 763700) ganz oder teilweise zu einem Preis von 175,00 Euro/Stück anzukaufen.

Sofern Interesse an einem Verkauf der Aktien besteht, wenden Sie sich bitte an: 

Pferd Rüggeberg GmbH
z. Hd. Herr Jörn Bielenberg
Hauptstraße 13
51709 Marienheide
+49 (2264) 9 - 216

oder 

Rud. Starcke GmbH & Co. KG
z. Hd. Herr Peter Alfer
Markt 10
49324 Melle
+49 (5422) 966 - 327

Beide Firmen sind Hauptaktionäre der VSM AG.

Es bleibt den Aktionären überlassen, welcher Firma sie ihre Aktien anbieten. Das Angebot wird umgehend angenommen.

Das Angebot ist befristet bis 30.09.2025.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: www.starcke.de
im Internet unter: www.pferd.com 

Melle, 27.09.2024

Quelle. Bundesanzeiger vom 1. Oktober 2024

Donnerstag, 3. Oktober 2024

ALBA SE: ALBA plc & Co. KG korrigiert Angebotspreis des angekündigten Delisting-Erwerbsangebots wieder auf EUR 7,94 je Aktie

Corporate News

Velten, 2. Oktober 2024 – Die ALBA SE (ISIN DE0006209901) ("Gesellschaft"), deren Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf zugelassen sind, ist heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ALBA plc & Co. KG ("Bieterin") darüber informiert worden, dass die den Aktionären der ALBA SE im Rahmen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie nunmehr doch – wie bereits in ihrer Mitteilung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) vom 25. September 2024 indiziert und in der Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 25. September 2024 bekanntgegeben – EUR 7,94 betragen wird.

Die Korrektur des Angebotspreises auf EUR 7,94 beruht auf einer zwischenzeitlich am heutigen Tag erfolgten Mitteilung der BaFin an die Bieterin, wonach die BaFin die EUR 7,94 je ALBA SE-Aktie aufgrund der Nennung in der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 25. September 2024 als nicht zu unterschreitende Untergrenze ansieht. Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin nicht EUR 7,62 je ALBA SE-Aktie als Gegenleistung anbieten, wie in ihrer ersten Ergänzung der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom heutigen Tag angegeben, sondern EUR 7,94.

Der Verwaltungsrat

Pentixapharm Holding AG schließt Börsengang im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse ab

Pressemeldung

- Abspaltung von der Eckert & Ziegler SE vollzogen

- Erster Kurs notierte bei EUR 5,10

- Marktkapitalisierung in Höhe von EUR 126,5 Mio.

- Buchmäßige Lieferung der Aktien in der kommenden Woche

- Finanzierung der nächsten Meilensteine gesichert


Berlin und Würzburg, Deutschland, 3. Oktober 2024 – Die Pentixapharm Holding AG („Pentixapharm“) feierte heute unter dem Tickersymbol PTP und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A40AEG0 ihr Börsendebüt im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Kurs notierte bei EUR 5,10, womit die Marktkapitalisierung zum Börsenstart EUR 126,5 Mio. erreichte. Das biopharmazeutische Unternehmen konzentriert sich auf die Entwicklung innovativer First-in-Class-Radiopharmazeutika zur Diagnose und Therapie (Theranostics) von Blutkrebs und anderen weitverbreiteten Indikationen, die bislang nicht mit Radiopharmazeutika behandelt werden.

Bereits gestern war die Abspaltung von der Eckert & Ziegler SE mit der Eintragung in das Handelsregister vollzogen worden. Als eigenständiges börsennotiertes Unternehmen verfügt Pentixapharm mit rund EUR 19,9 Mio. Bruttoerlösen aus der IPO-Platzierung sowie weiteren Mittelzuflüssen im Zuge der Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 18,5 Mio. EUR an die Eckert & Ziegler SE über eine solide finanzielle Basis, um die Wachstumsstrategie weiter voranzutreiben. Im Fokus stehen dabei die klinische Weiterentwicklung und Zulassung der Hauptkandidaten Ga68-PentixaFor und Y90-PentixaTher.

Dr. Hakim Bouterfa, Vorstand der Pentixapharm Holding AG: „Wir freuen uns über das starke Interesse, das Investoren und Medien an unserem Börsengang gezeigt haben. Die Börsennotiz bietet uns die Flexibilität, unser Wachstum schrittweise zu finanzieren und kontinuierlich neue Investoren zu gewinnen, die an dem langfristigen Erfolg von Pentixapharm teilhaben möchten. Durch Partnerschaften mit führenden Unternehmen in der Biopharma-Branche streben wir an, unsere technologische als auch kommerzielle Reichweite zu erweitern.“

Notiert wurden heute zunächst die bestehenden Aktien sowie die Abspaltungsaktien. Die Angebotsaktien werden nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und erfolgtem Zulassungsbeschluss durch die Deutsche Börse AG voraussichtlich ab

dem 10. Oktober 2024 gehandelt. Die buchmäßige Lieferung ist für die Abspaltungsaktien am 7. Oktober 2024 und für die Angebotsaktien am 10. Oktober 2024 geplant.

Die BankM AG hat die Transaktion als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet. Als Selling Agent (Tied Agent der CapSolutions GmbH) war die MC Services AG tätig, die auch als Presse- und IR-Berater fungierte. Die rechtliche Beratung erfolgte durch HEUKING.

Über Pentixapharm Holding AG

Die Pentixapharm Holding AG wurde im Jahr 2024 gegründet, um nach der von den Hauptversammlungen der Eckert & Ziegler SE und der Pentixapharm Holding AG am 26. Juni 2024 beschlossenen Abspaltung alle von der Eckert & Ziegler SE an der Pentixapharm AG mit Sitz in Würzburg gehaltenen Aktien aufzunehmen. Die Pentixapharm Holding AG ist im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Die Pentixapharm AG ist ein 2019 gegründetes biopharmazeutisches Unternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer First-in-Class-Radiopharmazeutika fokussiert, die auf Liganden gegen den CXCR4-Rezeptor basieren. Diese werden sowohl diagnostisch als auch therapeutisch gegen verschiedene hämatologische und solide Tumore sowie kardiovaskuläre, endokrine und inflammatorische Erkrankungen getestet.

Die klinische Pipeline von Pentixapharm umfasst PentixaTher, ein Yttrium-90 basiertes Therapeutikum gegen Non-Hodgkin Lymphome (NHL), und PentixaFor, ein Gallium-68-basiertes Begleitdiagnostikum. Klinische Studien für beide Substanzen haben mit einer Dosisfindungsstudie für PentixaTher und einer Phase-III-Registrierungsstudie für PentixaFor in Marginalzonenlymphome in Europa bereits begonnen. Darüber hinaus wird PentixaFor als Diagnosetool für primären Hyperaldosteronismus (PA) entwickelt, eine bedeutende Ursache für Bluthochdruck. Pentixapharm bereitet derzeit eine US-zentrische Phase-III Studie mit PentixaFor in PA vor, die 2025 beginnen soll.

Mittwoch, 2. Oktober 2024

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ALBA SE: Gegenleistung nunmehr doch EUR 7,94

Zweite Ergänzung der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ALBA plc & Co. KG
Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 36525 B

Zielgesellschaft:
ALBA SE
Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
16727 Velten
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP
ISIN DE0006209901
WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat am 25. September 2024 entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).

Die Bieterin hat diese Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 25. September 2024 gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) veröffentlicht. In der vorgenannten Veröffentlichung hat die Bieterin unter anderem erklärt, dass sie für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG zu bestimmenden Mindestpreises zu bieten beabsichtigt. Unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), hat sie diesen indikativ mit voraussichtlich EUR 7,94 angegeben.

Die BaFin hat der Bieterin mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der gemäß § 5 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 39 Abs. 3 BörsG während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für den maßgeblichen Stichtag 24. September 2024 ermittelte gültige Sechs-Monats-Durchschnittskurs der ALBA SE-Aktie EUR 7,62 beträgt. Die Bieterin hat in einer Mitteilung vom heutigen Tag daher mitgeteilt, dass sich die angebotene Gegenleistung je ALBA SE-Aktie daher voraussichtlich auf EUR 7,62 belaufen wird.

Zwischenzeitlich hat die BaFin der Bieterin mitgeteilt, dass sie die EUR 7,94 pro ALBA SE-Aktie aufgrund der Nennung in der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom 25. September 2024 als nicht zu unterschreitende Untergrenze ansieht. Vor diesem Hintergrund wird die Bieterin nicht, wie in der ersten Ergänzung der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vom heutigen Tage dargestellt, EUR 7,62 als Gegenleistung je ALBA SE-Aktie anbieten, sondern EUR 7,94.

Im Übrigen wird auf die vorgenannte Veröffentlichung vom 25. September 2024 verwiesen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in an derer Weise als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 2. Oktober 2024

ALBA plc & Co. KG

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ALBA SE: Gegenleistung nur EUR 7,62

Ergänzung der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ALBA plc & Co. KG
Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 36525 B

Zielgesellschaft:
ALBA SE
Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
16727 Velten
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP
ISIN DE0006209901
WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat am 25. September 2024 entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).

Die Bieterin hat diese Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 25. September 2024 gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) veröffentlicht. In der vorgenannten Veröffentlichung hat die Bieterin unter anderem erklärt, dass sie für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG zu bestimmenden Mindestpreises zu bieten beabsichtigt. Unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), hat sie diesen indikativ mit voraussichtlich EUR 7,94 angegeben.

Die BaFin hat der Bieterin mit Schreiben vom 2. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der gemäß § 5 WpÜG-AngebotsVO i.V.m. § 39 Abs. 3 BörsG während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG für den maßgeblichen Stichtag 24. September 2024 ermittelte gültige Sechs-Monats-Durchschnittskurs der ALBA SE-Aktie EUR 7,62 beträgt. Die Bieterin hält an ihrer Absicht fest, für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie eine Gegenleistung in bar in Höhe des gemäß § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG bestimmten Mindestpreises anzubieten. Die Gegenleistung je ALBA SE-Aktie wird sich daher auf EUR 7,62 belaufen.

Im Übrigen wird auf die vorgenannte Veröffentlichung vom 25. September 2024 verwiesen.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlageabgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 2. Oktober 2024

ALBA plc & Co. KG

IVA: Squeeze-out bei S IMMO AG

IVA-News 10/2024

Am 14. Oktober 2024 soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschafterausschluss der verbliebenen S IMMO-Aktionäre beschlossen werden. In den vergangenen zwei Jahren haben CPI Property Group SA und Immofinanz AG (kontrolliert durch die CPI) ca. 93 % der Aktien erworben.

Der angebotene Betrag für die Barabfindung der Minderheitsaktionäre liegt bei EUR 22,05 pro Aktie. Auf Grundlage der durchgeführten Gutachten liegt der Unternehmenswert der S IMMO AG zum heurigen Stichtag innerhalb einer Bandbreite von EUR 20,67 bis EUR 23,44 je Aktie. Ein teils über 20%iger Zuschlag zum gewichteten Börsenhandelskurs der letzten zwei Jahre. Unabhängige Analysten sehen im Mittel die Aktie jedoch bei EUR 24. Der letzte bezahlte Preis im Rahmen eines Übernahmeangebots von Mitte 2022 lag bei EUR 23,50.

Schaeffler AG: Schaeffler startet nach Zusammenschluss mit Vitesco neu in den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse

Corporate News

- Erster Kurs der Schaeffler-Aktie nach Verschmelzung 4,50 Euro

- Nach Vereinheitlichung der Aktiengattungen halten alle Aktionäre stimmberechtigte Stammaktien

- Aufnahme der Schaeffler-Aktien in den MDAX und den MSCI Europe angestrebt

Herzogenaurach | 2. Oktober 2024 | Nach der am 1. Oktober 2024 vollzogenen Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG („Vitesco“) auf die Schaeffler AG („Schaeffler“) ist die Aktie der Schaeffler AG heute an der Frankfurter Wertpapierbörse neu in den Handel gestartet. Die neue Aktie notiert unter dem Kürzel SHA mit der ISIN DE000SHA0019 und hat die Wertpapierkennnummer SHA001. Der erste Kurs wurde am Morgen mit 4,50 Euro festgestellt.

Nach dem erfolgreichen Vollzug der Verschmelzung und der Vereinheitlichung der Aktiengattungen bei Schaeffler sind von heute an stimmberechtigte Stammaktien von Schaeffler an der Börse notiert. Der Handel mit Vitesco-Aktien (ISIN: DE000VTSC017) sowie mit den bislang börsennotierten stimmrechtslosen Schaeffler-Vorzugsaktien (ISIN: DE000SHA0159) wurde eingestellt.

Die neuen Stammaktien werden im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gehandelt. Durch den Vollzug der Transaktion mit Vitesco erhöht sich die Anzahl der ausgegebenen Schaeffler-Aktien von 666.000.000 auf 944.884.641 Stück.

Im Zuge der angestrebten Neuausrichtung der Aktienstruktur wurden die bisher notierten stimmrechtslosen Vorzugsaktien mit Vollzug der Transaktion im Verhältnis 1:1 in stimmberechtigte Stammaktien gewandelt. Damit halten nun alle Aktionäre von Schaeffler – Familiengesellschafter und freie Aktionäre – dieselbe Aktiengattung.

Die IHO Holding, die strategische Management-Holding der Schaeffler-Familie, hält zum Handelsstart rund 79 Prozent der Schaeffler-Stammaktien. Der Streubesitz beläuft sich auf rund 21 Prozent.

Mit der Vereinheitlichung der Aktiengattungen verbunden ist die Erwartung des Unternehmens, dass die Schaeffler-Aktie perspektivisch die Kriterien für eine Aufnahme in den MDAX und MSCI Europe erfüllt.

Klaus Rosenfeld, Vorsitzender des Vorstands der Schaeffler AG, sagte: „Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss mit Vitesco markiert der heutige Handelsstart der nunmehr mit Stimmrechten ausgestatteten Schaeffler-Aktie den Beginn eines neuen Kapitels. Ab heute gilt bei Schaeffler: One Share, One Vote. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität der Schaeffler-Aktie für Investoren zu erhöhen.“

Dienstag, 1. Oktober 2024

ADNOC International Germany Holding AG: ADNOC International schließt Investitionsvereinbarung mit Covestro ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an

Pressemitteilung

NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN ODER AUS LÄNDERN, IN DENEN DIES GEGEN GESETZLICHE VORSCHRIFTEN VERSTOSSEN WÜRDE

- ADNOC International schließt Investitionsvereinbarung mit Covestro ab und kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an

- ADNOC International unterzeichnet Investitionsvereinbarung mit Covestro und erreicht damit einen strategischen Meilenstein in ADNOCs Wachstumsstrategie im Chemiesektor

- Barangebot in Höhe von 62 Euro pro Aktie, entspricht einem Unternehmenswert von 14,7 Milliarden Euro

- Attraktive Prämie von ca. 54% auf den unbeeinflussten Aktienkurs von Covestro

- Bei Vollzug der Transaktion zeichnet ADNOC International eine bezugsrechtsfreie Kapitalerhöhung von Covestro über 10 % in Höhe von 1,17 Milliarden Euro

- Covestro begrüßt und unterstützt das Übernahmeangebot

Abu Dhabi, VAE | Leverkusen, Deutschland – 1. Oktober 2024: ADNOC International Limited und weitere Unternehmen der ADNOC-Gruppe, einschließlich der hundertprozentigen indirekten Tochtergesellschaft ADNOC International Germany Holding AG (die „Bieterin“; die Bieterin gemeinsam mit der ADNOC International Limited die „ADNOC International“), haben heute eine Investitionsvereinbarung (die „Investitionsvereinbarung“) mit der Covestro AG („Covestro“ oder das „Unternehmen“) abgeschlossen und die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an alle Aktionäre von Covestro zum Erwerb aller ausstehenden Aktien von Covestro (das „Übernahmeangebot“) veröffentlicht. Die Bieterin wird den Covestro-Aktionären eine bare Gegenleistung von 62 Euro je Aktie (der „Angebotspreis“) anbieten. Dies entspricht einer Prämie von ca. 54 % auf den unbeeinflussten Schlusskurs der Covestro-Aktie am 19. Juni 2023, dem Tag vor ersten Marktgerüchten über eine mögliche Transaktion.

Strategischer Meilenstein von ADNOCs Wachstumsstrategie im Chemiesektor

Die Transaktion ist eine zentrale Säule der Wachstumsstrategie von ADNOC International, die das Ziel verfolgt, eines der weltweit fünf größten Chemieunternehmen zu werden. Covestro wird für ADNOC International die Plattform für das Performance Materials- und Spezialchemie-Geschäft werden.

Seine Exzellenz Dr. Sultan Ahmed Al Jaber, ADNOC Managing Director und Group CEO, sagte: „Als weltweit führender Industrie-Pionier im Chemiesektor hat Covestro einzigartige Expertise im Bereich Hightech-Spezialchemikalien und -materialien, und setzt dabei auf modernste Technologien wie künstliche Intelligenz. Diese strategische Partnerschaft ist eine ideale Verbindung. Sie passt nahtlos in ADNOCs nachhaltige Wachstumsstrategie mit dem Ziel, zukunftssicher aufgestellt zu sein, sowie zu unserer Vision, eines der weltweit fünf größten Chemieunternehmen zu werden. Dies ist ein entscheidender Schritt für beide Unternehmen: Die Transaktion entspricht sowohl unserem disziplinierten Ansatz, in strategische Vermögenswerte zu investieren, die langfristig im Wert steigen und neue Wachstumschancen eröffnen – als auch unserer Bestrebung, ADNOCs Portfolio zu diversifizieren. Unsere gemeinsamen Strategien versetzen uns in die herausragende Lage, die wachsende globale Nachfrage nach Energie und chemischen Produkten zu decken und gleichzeitig den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.“

Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro begrüßen und unterstützen die Transaktion

ADNOC International wird ein verlässlicher, langfristiger und vertrauenswürdiger Partner für Covestro sein, der das Unternehmen in der laufenden Entwicklung des globalen Chemiesektors und bei der Umsetzung seiner Strategie unterstützt. Vorstand und Aufsichtsrat von Covestro begrüßen und unterstützen das Übernahmeangebot und werden vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage den Aktionären des Unternehmens die Annahme des Übernahmeangebots empfehlen.

Markus Steilemann, Vorstandsvorsitzender von Covestro, sagte: „Wir sind davon überzeugt, dass unsere heute getroffene Vereinbarung mit ADNOC International im besten Interesse von Covestro, unseren Mitarbeitenden, unseren Aktionären und allen weiteren Stakeholdern ist. Die Unterstützung von ADNOC International sichert uns ein noch stärkeres Fundament für nachhaltiges Wachstum in hochattraktiven Branchen und wir können einen noch größeren Beitrag für die grüne Transformation leisten. Wir sehen in ADNOC International einen finanzstarken und langfristig ausgerichteten Partner, mit dem wir unsere erfolgreiche „Sustainable Future“ Strategie unter jeglichen Marktbedingungen weiter vorantreiben können. Unsere komplementären Wachstumsstrategien sowie unser gemeinsames Engagement für fortschrittliche Technologien, Innovation und Nachhaltigkeit sind wichtige Eckpfeiler unserer Partnerschaft.“

Umfassende Vereinbarung als Grundlage für eine erfolgreiche, langfristige Partnerschaft

Ziel der Transaktion ist es, die Position von Covestro als einer der weltweit führenden Hersteller hochwertiger Polymermaterialien, in seinen beiden Segmenten „Performance Materials“ und „Specialties & Solutions“ zu festigen. In der Investitionsvereinbarung hat sich ADNOC International verpflichtet, Covestro bei der Umsetzung seiner „Sustainable Future“ Strategie und der strategischen Entwicklung umfänglich zu unterstützen. Weiter hat sich ADNOC International verpflichtet, bei Vollzug der Transaktion eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10% des derzeitigen Grundkapitals zum Angebotspreis zu zeichnen, wodurch Covestro zusätzliche Mittel in Höhe von 1,17 Milliarden Euro zufließen.

ADNOC International hat größtes Vertrauen in die Fähigkeiten des Covestro Managements. Das Unternehmen soll auch nach Abschluss der Transaktion vom bestehenden Management geführt werden. ADNOC International teilt vollumfänglich die Ansicht des Managements, dass die Leidenschaft und Expertise der Covestro-Mitarbeitenden entscheidend für den Unternehmenserfolg sind und sieht die Transaktion als eine Gelegenheit, die weitere Entwicklung von Covestro zu fördern. ADNOC International unterstützt und respektiert die Zusagen gegenüber den Mitarbeitenden von Covestro uneingeschränkt und hat sich verpflichtet, bestehende Betriebsrats-, Tarif- und ähnliche Vereinbarungen beizubehalten.

Transaktionsdetails

Das Übernahmeangebot wird einer Mindestannahmeschwelle von 50 % plus einer Aktie des gezeichneten Grundkapitals der Gesellschaft, sowie weiteren, marktüblichen Bedingungen unterliegen, welche in der Angebotsunterlage näher dargelegt werden, beispielsweise dass bestimmte wesentliche Nachteile ausbleiben und die fusionskontrollrechtlichen Freigaben, die außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben sowie die Freigabe nach der EU-Drittstaatensubventionsverordnung erteilt werden.

ADNOC International wird das Übernahmeangebot mit vorhandenen Barmitteln finanzieren. Gemäß der Investitionsvereinbarung, welche bis zum 31. Dezember 2028 läuft, hat sich sie Bieterin verpflichtet keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abzuschließen und auch eine entsprechende Verpflichtung gegenüber allen Aktionären in der Angebotsunterlage aufzunehmen. Der Vorstand von Covestro hat vorbehaltlich seiner aktienrechtlichen Pflichten zugestimmt, ein Delisting von Covestro und/oder einen Squeeze-out zu unterstützen, falls ADNOC International die Umsetzung solcher Maßnahmen beabsichtigt. Covestro hat sich ferner verpflichtet, bis zum Vollzug der Transaktion keine Dividende vorzuschlagen.

Nächste Schritte

Das Übernahmeangebot wird den in der Angebotsunterlage im Einzelnen festgelegten Bedingungen unterliegen. Die Angebotsunterlage wird der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zu gegebener Zeit zur Gestattung übermittelt werden. Nach Gestattung durch die BaFin werden die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Übernahmeangebot gemäß dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) auf www.covestro-offer.com veröffentlicht. Die Frist zur Annahme des Übernahmeangebots beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage.

Berater

Morgan Stanley fungiert als exklusiver Finanzberater und Freshfields Bruckhaus Deringer als Rechtsberater des Erwerbers bei dieser Transaktion.