Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Dienstag, 4. Mai 2021
OSRAM Licht AG: Delisting-Erwerbsangebot durch Mehrheitsaktionärin angekündigt
München, 3. Mai 2021
Der Vorstand der OSRAM Licht AG ("OSRAM") wurde heute von ihrer Mehrheitsaktionärin ams Offer GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der ams AG, ("ams") darüber informiert, dass ams entschieden hat, OSRAM zu einem Delisting zu veranlassen und ein entsprechendes Delisting-Erwerbsangebot an die OSRAM-Aktionäre abzugeben. OSRAM wird angewiesen, den Prozess betreffend den Widerruf der Zulassung der Aktien von OSRAM zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) und im regulierten Markt der Münchner Wertpapierbörse (MWB) gemäß § 39 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1, Absatz 3 BörsG einzuleiten und eine Einbeziehung in den Freiverkehr einer Wertpapierbörse zu beenden, soweit diese Einbeziehung ursprünglich von OSRAM veranlasst wurde (Delisting).
ams wird den Aktionären von OSRAM anbieten, ihre sämtlichen Aktien gegen eine Geldleistung in Höhe von EUR 52,30 zu erwerben. Dies übertrifft angabegemäß den gewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien von OSRAM während der letzten sechs Monate vor der Bekanntmachung der Entscheidung der ams, das Angebot abzugeben.
Der Vorstand von OSRAM kann im Lichte des seit dem Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit ams fortschreitenden Integrationsprozesses das Vorhaben nachvollziehen und wird ams bei diesem Verfahren im Sinne des Unternehmensinteresses unterstützen.
Montag, 3. Mai 2021
Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der INTERSEROH SE (jetzt: ALBA SE): Erhöhung der Barabfindung auf EUR 46,88
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE: Bestellung des gemeinsamen Vertreters
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf EUR 20,00 je Stückaktie der IMW Immobilien SE festgesetzt.
Freitag, 30. April 2021
Übernahmeangebot für Aktien der C. Bechstein Pianoforte Aktiengesellschaft zu EUR 14,-
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der C.BECHSTEIN PIANO.AG NA macht die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Übernahmeangebot für Aktien der SHW AG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pironet AG: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
79 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Cancom SE:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 40211 Düsseldorf (RA Goslar)
Auftragsgutachterin: Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WP Sobanski)
sachverständige Prüferin: I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Weiteres Kaufangebot für Linde-Nachbesserungsrechte zu EUR 8,-
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Linde AG am 12. Dezember 2018 und die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister am 8. April 2019 wurden die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Linde AG (Minderheitsaktionäre) auf die Linde Intermediate Holding AG mit Sitz in München (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 189,46 Euro nach § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übertragen.
Der vom Landgericht München I auf Antrag der Linde Intermediate Holding AG als Hauptaktionärin bestellte Sachverständige Prüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, bestätigte die Angemessenheit der Barabfindung.
Zum Zwecke der Überprüfung der Angemessenheit der im Rahmen eines solchen Squeeze-outs gewährten Barabfindung wird vor dem zuständigen Landgericht häufig ein gerichtliches Spruchverfahren angestrengt. Sollte im Rahmen eines solchen Verfahrens eine höhere Abfindung festgelegt oder anderweitig vereinbart werden, haben alle betroffenen ehemaligen Aktionäre Anspruch auf eine Nachbesserung. Eine solche Nachbesserung ergäbe sich aus der ggf. zu verzinsenden Differenz zwischen der vom Gericht festgesetzten oder anderweitig vereinbarten Abfindung und der festgelegten und bereits gezahlten Barabfindung in Höhe von 189,46 Euro je Aktie. Der möglicherweise entstehende Anspruch auf diese Nachzahlung pro Aktie wird im Folgenden als nicht konkrtisiertes Nachbesserungsrecht" bezeichnet. Ob, und wann es zu einer Nachzahlung kommt, ist ungewiss. In der Regel dauern derartige Gerichtsverfahren mehrere Jahre. Es hanndelt sich somit um bisher nicht konkretisierte Nachbesserungsrechte. Ihre Werthaltigkeit hängt davon ab, ob und in welchem Umfang zukünftig eine Erhöhung der gewährten Barabfindung gerichtlich rechtskräftig festgesetzt oder anderweitig vereinbart wird.
https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/spruchverfahren-zum-verschmelzungsrecht_17.html
Donnerstag, 29. April 2021
Erhöhung des Kaufangebots für BUWOG-Nachbesserungsrechte auf EUR 1,68
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der BUWOG ist mit einer höheren Nachbesserung zu rechnen. Der vom Gremium bestellte Sachverständige hatte in seinem Gutachten vom 31. Januar 2021 den angebotenene Betrag von EUR 29,05 pro BUWOG-Aktie als nicht angemessen beurteilt. Er kommt auf einen Wert von EUR 32,13 je Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,52 (Szenario B), d.h. + 10,6 % bzw. + 18,83 % (zuzüglich Zinsen auf den Nachbesserungsbetrag): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html
Mittwoch, 28. April 2021
Suchfunktion für die Blog-Inhalte
Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.
Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.Anstehende Spruchverfahren
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren:
- ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten Umicore, Hauptversammlung am 28. Juli 2021
- AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
- Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung am 23. Februar 2021 und Bekanntmachung am 24. Februar 2021 (Fristende: 24. Mai 2021)
- Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 25. März 2021
- Design Hotels AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, wirksam durch Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- EASY SOFTWARE AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 9. Februar 2021 (Fristende: 10. Mai 2021)
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 16. Juni 2021
- ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020
- ISRA VISION PARSYTEC AG: Squeeze-out angekündigt
- MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
- Mercurius AG: Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 12. März 2021 (Fristende: 14. Juni 2021)
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die nicht-börsennotierte Instapro II AG, Hinweis: Widerspruch gegen den Verschmelzungsbeschluss auf der Hauptversammlung erforderlich
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
- Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
- OSRAM Licht AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 3. März 2021 und Bekanntmachung am 20. März 2021
- RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft am 15. Februar 2021 (Fristende: 17. Mai 2021)
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH angekündigt (über Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung)
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt, ao. Hauptversammlung am 9. Juni 2021
(Angaben ohne Gewähr)
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Ordentliche Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft am 16. Juni 2021 mit Beschlussfassung über verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out
Die i:FAO Aktiengesellschaft (i:FAO) hat von der Amadeus Corporate Business AG (ACB) am 26. Januar 2021 den Vorschlag erhalten, Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. ACB hält derzeit einen prozentualen Anteil am Grundkapital von i:FAO in Höhe von ca. 90,02 %. ACB ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. In diesem Zusammenhang hat ACB der i:FAO zudem das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (sog. Squeeze-out) der i:FAO gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG einzuleiten.
Der Vorstand der i:FAO hat am heutigen 27. April 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages mit ACB beschlossen. Der Verschmelzungsvertrag enthält unter anderem die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der i:FAO und die Übertragung ihrer Aktien auf ACB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung erfolgen soll (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Der Vorstand der i:FAO hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats außerdem die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung für den 16. Juni 2021 beschlossen. Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Auf der Tagesordnung für die Hauptversammlung steht auf Verlangen von ACB auch der Vorschlag, einen Beschluss zu fassen, der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der i:FAO auf die ACB gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zum Gegenstand hat.
ACB hat die von ihr an die Minderheitsaktionäre der i:FAO zu zahlende Barabfindung auf EUR 10,03 je Aktie der i:FAO festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Weitere Einzelheiten werden im Zusammenhang mit der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der i:FAO unter www.cytric.net/de/ueber-uns/investoren/ zur Verfügung gestellt.
Dienstag, 27. April 2021
Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der POLIS Immobilien AG
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Aktionär der POLIS Immobilien AG macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen:Anmerkung der Redaktion:
Die POLIS-Aktien notieren bei Valora deutlich höher:
https://veh.de/isin/de0006913304
Zweite Verlängerung und Erhöhung des Kaufangebots für BUWOG-Nachbesserungsrechte auf EUR 1,65
Mitteilung meiner Depotbank:
Bitte beachten Sie bezüglich des unten stehenden Angebots folgende neue Informationen: Das Angebot wurde bis zum 07.05.2021 verlängert. Ferner wurde der Angebotspreis auf 1,65 EUR erhöht.
Bzgl. Ihres o. g. Wertpapiers haben wir von Herrn Dr. Christian Boyer, folgende kursiv gedruckte Mitteilung erhalten:
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot Verlängerung - an die Inhaber folgender Nachbesserungsrechte: BUWOG AG Ansprüche auf evtl. Nachbesserung (AT0000A23KB4): 1,50 EUR je Recht zuzüglich EUR 20 Depotübertragungspauschale ab 100 Rechten. Kaufvertrag und Abwicklung unter Österreichischem Recht, Gerichtstand Wien, Abwicklung in Österreich. Inhaber von oben genannten Nachbesserungsrechten werden gebeten, das Angebot im vollständigen Wortlaut, weitere Informationen und Formulare zur Abwicklung unter www.nachbesserung.at einzusehen und das Verkaufsangebot bis spätestens 30.04.2021 abzugeben.
Wien, 03.04.2021
RA Dr. Christian Bayer
Verlängerung des Kaufangebots für BUWOG-Nachbesserungsrechte zu EUR 1,65
Mitteilung meiner Depotbank:
Wir haben Sie bereits über das nachstehende Abfindungsangebot der Petrus Advisers Ltd. informiert. Bitte nehmen Sie Kenntnis von der Verlängerung der Angebotsfrist.In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out bei der BUWOG ist mit einer höheren Nachbesserung zu rechnen. Der vom Gremium bestellte Sachverständige hatte in seinem Gutachten vom 31. Januar 2021 den angebotenene Betrag von EUR 29,05 pro BUWOG-Aktie als nicht angemessen beurteilt. Er kommt auf einen Wert von EUR 32,13 je Aktie (Szenario A) bzw. EUR 34,52 (Szenario B), d.h. + 10,6 % bzw. + 18,83 % (zuzüglich Zinsen auf den Nachbesserungsbetrag): https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/03/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html
Montag, 26. April 2021
Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der msg life ag
Das Landgericht Stuttgart hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem von der msg systems ag mit der msg life ag als beherrschter Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungsvertrag zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 31 O 21/21 KfH SpruchG verbunden.
Den Minderheitsaktionären wird eine Barabfindung in Höhe von EUR 2,48 je msg life-Aktie angeboten. Die msg systems garantiert für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags den außenstehenden Aktionären der msg life, die das Abfindungsangebot nicht annehmen möchten, für jedes Geschäftsjahr je msg life-Aktie eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,04 brutto („Garantiedividende“) abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag, netto EUR 0,03.
Sonntag, 25. April 2021
wallstreet:online AG wird klarer Mehrheitseigentümer an der Smartbroker-Betreibergesellschaft wallstreet:online capital AG
- Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine Beteiligung von mehr als 95 Prozent geplant
- wallstreet:online-CEO Matthias Hach übernimmt zum 1. Mai zusätzlich die Rolle des Vorstandsvorsitzenden bei der Tochterfirma
- Die gewonnen finanziellen und organisatorischen Synergien sollen die Verzahnung von Finanzportalen und Brokerage-Geschäft beschleunigen
Berlin, 23. April 2021
Rund 16 Monate nach dem erfolgreichen Start des Smartbrokers vergrößert die wallstreet:online-Gruppe ihr Engagement im Bereich Brokerage:
Der Vorstand der wallstreet:online AG (ISIN: DE000A2GS609) hat heute eine Vereinbarung mit Thomas Soltau, Vorstandsmitglied der wallstreet:online capital AG, über den Erwerb einer Beteiligung in Höhe von ca. 19,3% an der wallstreet:online capital AG abgeschlossen. Zusammen mit weiteren Erwerbsvorgängen (siehe dazu auch bereits Ad hoc-Mitteilung vom 25. März 2020) wird die Gesamtbeteiligung der Gesellschaft an der wallstreet:online capital AG nach erfolgreicher Durchführung des laufenden Inhaberkontrollverfahrens die Schwelle von 95% überschreiten.
In den kommenden Monaten wird das Unternehmen seinen Anteil an der Smartbroker-Betreibergesellschaft weiter ausbauen und dadurch die Verzahnung der beiden Geschäftsbereiche forcieren. Gleichzeitig sollen finanzielle Synergien gehoben und die Organisation vereinfacht werden.
Langjähriger Vorstand Thomas Soltau wird Co-CEO
Im Zuge der neuen Mehrheitsverhältnisse ändert sich auch die Zusammensetzung des Vorstands bei der wallstreet:online capital AG. Matthias Hach, der am 1. März 2021 als CEO der wallstreet:online AG angetreten ist, wird zum 1. Mai zusätzlich CEO der wallstreet:online capital AG. Der langjährige wallstreet:online capital AG-Vorstand Thomas Soltau bleibt als Co-CEO an Bord und wird den Wachstumskurs des Smartbrokers - aber auch der anderen Finanzprodukte wie z.B. FondsDISCOUNT.de - künftig unterstützen. Der Aufsichtsrat hat Soltaus Vorstandsvertrag vorzeitig bis Ende 2024 verlängert. Der Vertrag von Hach läuft bis Februar 2025.
Die wallstreet:online-Gruppe plant, den Smartbroker in den kommenden Jahren zum führenden Online-Broker in Deutschland weiterzuentwickeln. Seit dem Produktstart im Dezember 2019 konnten bereits mehr als 130.000 Kunden gewonnen werden, bis Ende des laufenden Jahres soll die Zahl auf mindestens 200.000 wachsen. Beste Voraussetzungen für das zukünftige Wachstum bietet die tiefe Verwurzelung in der Finanzcommunity, nach deren Wünschen der Smartbroker entwickelt wurde. Allein in den Foren von wallstreet-online.de sind mehr als 500.000 Nutzer registriert, die vier Börsenportale erzielten zuletzt eine gemeinsame Reichweite von mehr als 455 Millionen Seitenaufrufen pro Monat. Dadurch ist die wallstreet:online AG auch für Werbepartner äußerst attraktiv.
"Wir arbeiten bereits mit Hochdruck daran, unsere Produkte stärker miteinander zu verbinden, deshalb ist es nur konsequent, dass die beiden Unternehmen jetzt auch personell und organisatorisch enger zusammenrücken", sagt der neue Doppel-CEO Matthias Hach. "Ich bedanke mich beim Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen. Das Team unter Leitung von Thomas Soltau hat in den vergangenen Jahren einen großartigen Job gemacht und ich freue mich darauf, mit ihm gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Die wallstreet:online capital AG verfügt über viele Jahre Erfahrung im Bereich Kapitalanlage und betreut inzwischen Kundenanlagen in Höhe von mehr als 5 Milliarden Euro. Wir sind also bereits auf der Überholspur und schalten jetzt in den nächsten Gang", so Hach weiter.
Über die wallstreet:online Gruppe:
Die wallstreet:online-Gruppe betreibt mit über 200 Mitarbeitern an den Standorten Berlin, Kiel, Leipzig, München und Zürich die Portale wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de. Die Gruppe ist der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und die Finanz-Community Nr. 1. Über die wallstreet:online capital AG ist das Unternehmen seit 20 Jahren im Online-Brokerage-Geschäft aktiv und verfügt daher über umfassende Expertise im Vertrieb von Kapitalanlageprodukten mit maximalen Rabatten. Der mehrfach ausgezeichnete Online-Broker Smartbroker wird von der wallstreet:online capital AG betrieben, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. FondsDISCOUNT.de, einer der größten bankenunabhängigen Online-Discount-Anlagevermittler in Deutschland, gehört ebenfalls zu den Produkten der wallstreet:online capital AG. Darüber hinaus betreut die Gesellschaft seit Ende 2020 mehr als 22.000 Depotkunden der Volkswagen-Bank.
wallstreet:online AG: Weiterer Erwerb von Anteilen an der wallstreet:online capital AG, Aufstockung auf insgesamt über 95 % der Anteile
Berlin - 23. April 2021
Der Vorstand der wallstreet:online AG (ISIN: DE000A2GS609) ("Gesellschaft") hat heute eine Vereinbarung mit Thomas Soltau, Vorstandsmitglied der wallstreet:online capital AG, über den Erwerb einer Beteiligung in Höhe von ca. 19,3 % an der wallstreet:online capital AG abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt 55,00 EUR pro Aktie. Der Erwerb wird aus frei verfügbaren Mitteln der Gesellschaft finanziert.
Zusammen mit weiteren Erwerbsvorgängen (siehe dazu auch bereits Ad hoc-Mitteilung vom 25. März 2020) wird die Gesamtbeteiligung der Gesellschaft an der wallstreet:online capital AG nach erfolgreicher Durchführung des laufenden Inhaberkontrollverfahrens die Schwelle von 95% überschreiten.
Die aktuelle Prognose der Gesellschaft bleibt von den Anteilserwerben unberührt.
Mitteilende Person: Matthias Hach, Vorstandsvorsitzender
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Schlumberger AG vergleichsweise beendet: Anhebung der Barbabfindung für eine Vorzugsaktie um EUR 6,50
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Überprüfungsverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre bei der vor allem als Sektherstellerin bekannten Schlumberger AG, Wien, konnte nunmehr ein am 21. April 2021 ein Vergleich protokolliert werden, der noch vom Handelsgericht Wien zu genehmigen ist. Dieser sieht eine Nachzahlung von EUR 6,50 pro Vorzugsaktie zzgl. eines pauschalierten Zinsenbetrags von EUR 0,78 vor. Für die Stammaktien (bei denen die Barabfindung deutlich höher festgesetzt worden war) gibt es keine Nachbesserung.Az. 71 Fr 16750/17
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
ISIN: AT0000779061 | WKN: 483882 (Stämme)
ISIN: AT0000779079 | WKN: 483728 (Vorzüge)
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BEKO HOLDING AG: Oberster Gerichtshof wird abschließend entscheiden
Die Hauptaktionärin Kotauczek & Fritsch OG (früher: BEKO Beteiligungsverwaltung OG) hatte als Barabfindung lediglich EUR 5,80 je BEKO-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/01/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html. Sie bestand nach einem gescheiterten Vergleichsversuch auf einer gerichtlichen Entscheidung.
Das Landesgericht Krems an der Donau hatte nach einer längeren Verhandlung (zwei Verhandlungstage mit mehreren Einvernahmen) die Barabfindung mit Beschluss vom 16. Januar 2020 auf EUR 7,88 je BEKO-Aktie festgesetzt und damit um EUR 2,08 noch einmal deutlich erhöht, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/01/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out_27.html.
Die Antragsgegnerin hatte gegen diesen Beschluss des Landesgerichts mit Schriftsatz vom 19. Februar 2020 Rekurs eingelegt. Auch eine Antragstellerin und die gemeinsame Vertreterin hatten Rekurs eingelegt, allerdings nur beschränkt auf den Zinsenausspruch. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2020 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Wien den Rekursen der Antragstellerin und der gemeinsamen Vertreterin nicht Folge gegeben und auf den Rekurs der Antragsgegnerin die erstinstanzliche Entscheidung abgeändert und die Nachbesserung reduziert. Das OLG setzte die Nachbesserung auf EUR 0,98 fest (was einer Anhebung der Barabfindung um 16,9 % entspricht).
Gegen die Entscheidung des OLG Wien hatten sowohl die österreichische Aktionärsvereinigung IVA - Interessenverband für Anleger wie auch die gemeinsame Vertreterin jeweils einen außerordentlichen Revisionsrekus eingelegt. Der IVA will u.a. geklärt haben, ob der Beschluss über die Barabfindung reinen Feststellungs- und Gestaltungscharakter hat (so das OLG, vgl.: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/11/uberprufungsverfahren-zum-squeeze-out.html) oder auch einen Leistungsanspruch gewährt. Nur die letztere Auffassung entspreche der Prozessökonomie. Daher sei auch über die Zinsen zu entscheiden. Auch verweist der IVA auf die vom Gremium, dem LG und dem OLG festgesetzten sehr unterschiedlichen Werte und argumentiert, dass bei Bewertungsspielräumen und/oder Bandbreitenm stets zugunsten des Enteigneten vom höchsten Wert auszugehen sei.
Jürgen Jaeckel u.a. ./. Kotauczek & Fritsch OG
Gemeinsame Vertreterin: RA´in Dr. Maria Brandstetter, 1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Kotauczek & Fritsch OG:
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren"
https://www.xing.com/communities/groups/unternehmensbewertung-and-spruchverfahren-1799-1077308
Diese XING-Gruppe bietet eine Möglichkeit, sich über anstehende, laufende und abgeschlossene Spruchverfahren sowie Bewertungsmethoden zu informieren und diese zu diskutieren.Samstag, 24. April 2021
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Höhe von Ausgleich und Abfindung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI GmbH
Bielefeld // Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT hat heute Kenntnis davon erlangt, dass der im Rahmen des laufenden Spruchverfahrens vom Landgericht Dortmund bestellte Drittgutachter Wolf Achim Tönnes sein Gutachten eingereicht hat. Darin wird die Angemessenheit der Barabfindung von 37,35 € je Aktie bestätigt, die festgelegt wurde im Zuge des 2016 zwischen der DMG MORI GmbH und der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.
Die Ausgleichszahlung - festgelegt auf Basis der gutachterlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF und des Prüfungsberichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers Ebner Stolz - hätte nach Ansicht des Gerichtsgutachters jedoch höher angesetzt werden müssen. Für angemessen hält der Drittgutachter einen Betrag von 1,44 € brutto je Aktie (netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,25 €) statt des im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichs von 1,17 € brutto je Aktie (netto nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: 1,03 €).
Die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT ist nicht Partei des gerichtlichen Spruchverfahrens. Die DMG MORI GmbH, die in dem Spruchverfahren Antragsgegnerin ist, hat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT mitgeteilt, dass sie von der Angemessenheit der im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichszahlung nach wie vor überzeugt ist. Sie wird gegenüber dem Gericht eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Landgericht Dortmund abschließend kommt.
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT
Der Vorstand
Freitag, 23. April 2021
Hauptversammlung der Biotest AG: "Polygon-Aktionäre" verlangen Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds Xiaoying (David) Gao und Sonderprüfung
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sky Deutschland AG beendet: OLG München kassiert die geringfügige Anhebung durch das LG München I
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
OLG München, Beschluss vom 9. April 2021, Az. 31 Wx 2/19 und 31 Wx 142/19
LG München I, Beschluss vom 29. August 2018, Az. 5 HK O 16585/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Sky German Holdings GmbH
124 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan (c/o Rechtsanwälte Kempter Gierlinger und Partner), 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Sky German Holdings GmbH:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
(RA´in Dr. Daniela Favoccia, RA´in Manuela Roeding)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IMW Immobilien SE
Die Hauptaktionärin hatte die Barabfindung auf EUR 20,00 je auf den Namen lautende Stückaktie der IMW Immobilien SE festgesetzt.