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Dienstag, 9. Februar 2021

Covivio Office AG: Covivio Office Holding GmbH legt die Barabfindung für Übertragung von Aktien der Minderheitsaktionäre der Covivio Office AG auf EUR 6,42 je Stückaktie fest

Frankfurt am Main, 9. Februar 2021. Die Covivio Office Holding GmbH hat am 5. Februar 2021 gegenüber der Covivio Office AG ihr förmliches Verlangen vom 12. Oktober 2020 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bestätigt und konkretisierend mitgeteilt, dass sie die den Minderheitsaktionären zu zahlende Barabfindung auf EUR 6,42 je Stückaktie der Covivio Office AG festgelegt hat.

Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Covivio Office AG gefasst werden, die am 25. März 2021 virtuell stattfinden wird.

Leonine Licensing AG: Die Leonine Licensing AG hält rd. 90,82 % des Grundkapitals der Odeon Film AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 AktG. Verfahren zum Squeeze-out eingeleitet

München - Die LEONINE Licensing AG leitet das Verfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Absatz 1 AktG ein

Die LEONINE Licensing AG hält 10.755.795 Inhaber Stückaktien an dem 11.842.770 Stückaktien betragenden Grundkapital der Odeon Film AG. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von rd. 90,82 %. Damit ist die LEONINE Licensing AG Hauptaktionärin im Sinne des §§ 327 a Abs. 1 AktG.

Die LEONINE Licensing AG leitet nun das Verfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG nach § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Absatz 1 AktG ein. Im Zuge dessen soll die Odeon Film AG als übertragender Rechtsträger auf die LEONINE Licensing AG als übernehmenden Rechtsträger verschmolzen werden.

Die LEONINE Licensing AG hat den Vorstand der Odeon Film AG heute gemäß § 62 Absatz 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Absatz 1 AktG aufgefordert, dass die Hauptversammlung der Odeon Film AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der LEONINE Licensing AG und der Odeon Film AG einen Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung fasst.

Über LEONINE Studios:

LEONINE Studios ist ein unabhängiges deutsches Medienunternehmen. Der Fokus liegt darauf, Zuschauer durch hochwertige Inhalte zu begeistern und Wegbegleiter für kreative Talente zu sein.Mit seinen drei Segmenten LEONINE Production, LEONINE Distribution und LEONINE Licensing deckt das Medienunternehmen die gesamte Wertschöpfungskette des Bewegtbild-Marktes ab. LEONINE produziert Spielfilme, Serien, TV-Shows, Entertainment-Formate, Infotainment-Formate, Content für Social Media Kanäle und koproduziert nationale und internationale Fiction-Formate. Hinter den Produktionsmarken von LEONINE Studios, zu denen i&u TV, Odeon Film, Odeon Entertainment, SEO Entertainment, W&B Television und Wiedemann & Berg Film gehören, stehen preisgekrönte Produzenten und hervorragende kreative Talente. LEONINE Studios vermarktet eigenproduzierten und lizensierten Content in Kinos, auf digitalen Plattformen, im Home Entertainment und bei TV-Sendern. Das Unternehmen verfügt über eine marktführende Lizenzbibliothek mit Programmen aller Formate und Genres. Durch die Unabhängigkeit des Unternehmens können alle Marktteilnehmer mit hochwertigen Inhalten bedient werden - digitale Streaming-Anbieter, Pay-TV Partner ebenso wie öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender.

Weitere Informationen unter www.leoninestudios.com

Samstag, 6. Februar 2021

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft: Verbessertes Telefónica-Angebot für National Roaming und MBA MVNO-Leistungen; Prüfung durch EU-Kommission beendet

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Maintal, 5. Februar 2021. Die Drillisch Online GmbH, eine hundertprozentige Konzerntochter der 1&1 Drillisch AG, und die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (Telefónica") führen seit Längerem Verhandlungen über den Abschluss einer National Roaming-Vereinbarung auf Basis der Selbstverpflichtungen von Telefónica unter der Freigabeentscheidung der EU-Kommission zum Zusammenschluss mit E-Plus. Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtungen durch Telefónica wird von der Europäischen Kommission überwacht.

Telefónica hat 1&1 Drillisch im Oktober 2020 ein aus ihrer Sicht finales Angebot zu Rahmenbedingungen und Preisen für National Roaming unterbreitet. Die darin angebotenen Preise sollen rückwirkend ab Juli 2020 auch für den laufenden MBA MVNO-Vertrag gelten. Während Telefónica im MBA MVNO-Vertrag seit Juli 2020 gleichbleibend hohe Vorleistungspreise in Rechnung stellt, baut das Telefónica-Angebot auf den Preismechanismen der ersten fünf Jahre des MBA MVNO-Vertrags auf. Insbesondere sind wieder jährlich sinkende Datenpreise vorgesehen, die niedriger sind als die derzeit unter dem MBA MVNO-Vertrag abgerechneten Preise.

Nach Abschluss ihrer Prüfung hat die EU-Kommission heute ihre Einschätzung mitgeteilt, dass das von Telefónica im Oktober 2020 vorgelegte Angebot nicht im Einklang mit den Selbstverpflichtungen unter der EU-Freigabeentscheidung stand und von Telefónica nachgebessert werden muss. Daraufhin hat Telefónica heute 1&1 Drillisch ein verbessertes Angebot unterbreitet. Das verbesserte Angebot kann von 1&1 Drillisch bis zum 19. Februar 2021 angenommen werden.

1&1 Drillisch wird prüfen, ob es im Interesse der Gesellschaft ist, das neue Angebot von Telefónica anzunehmen. Sollte 1&1 Drillisch sich für die Annahme entscheiden, müssten die von Telefónica angebotenen Rahmenbedingungen und Preise anschließend in einen National Roaming-Vertrag überführt und die Anwendung der neuen, jährlich sinkenden Preise rückwirkend ab Juli 2020 bis zum National Roaming-Start auch für die MBA MVNO-Leistungen geregelt werden.

Ein Vertragsschluss, den das Telefónica Angebot bis ca. Mitte Mai 2021 vorsieht, hätte für 1&1 Drillisch einen positiven Ergebniseffekt von ca. 30 Millionen Euro im Geschäftsjahr 2020, der als periodenfremder Ertrag im Geschäftsjahr 2021 gebucht würde. Außerdem würde eine wesentliche Voraussetzung für den von 1&1 Drillisch geplanten Aufbau eines leistungsfähigen 5G-Netzes eintreten.

Die nunmehr mitgeteilte Einschätzung der EU-Kommission bezieht sich nicht auf die von 1&1 Drillisch unter dem MBA MVNO-Vertrag eingeleiteten Preisanpassungsverfahren. In diesen Verfahren fordert 1&1 Drillisch von Telefónica rückwirkend Reduktionen der Vorleistungspreise des MBA MVNO-Vertrags.

Maintal, 5. Februar 2021

1&1 Drillisch Aktiengesellschaft
Der Vorstand

SMT Scharf AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Downlisting in den m:access der Börse München

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Hamm in Westfalen, 5. Februar 2021 - Der Vorstand der SMT Scharf AG hat am heutigen Tag mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Downlisting der Aktien der Gesellschaft in das Qualitätssegment m:access des Freiverkehrs der Börse München beschlossen.

Vor diesem Hintergrund wird die SMT Scharf AG den Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Segment Prime Standard stellen und geht davon aus, dass der Widerruf zum Ende der Annahmefrist des Pflichtangebots der Aktionäre Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung wirksam wird. Parallel dazu wird die SMT Scharf AG den Antrag auf Einbeziehung der Aktien in das Segment m:access des Freiverkehrs der Börse München stellen mit dem Ziel, dass die Einbeziehung in den m:access vor dem Wirksamwerden des Zulassungswiderrufs erfolgt. Des Weiteren wird die Gesellschaft den Antrag auf Einbeziehung der Aktien in das Quotation Board des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse stellen, die sich übergangslos an die Beendigung der Zulassung zum Regulierten Markt anschließen soll. Die XETRA-Notierung der Aktien bleibt davon unabhängig fortbestehen.

Die Entscheidung für das Downlisting wurde im Zusammenhang mit dem von den Aktionären Shareholder Value Beteiligungen AG und Share Value Stiftung abgegebenen Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG getroffen, welches zugleich ein Delisting-Erwerbsangebot darstellt (§ 39 Abs. 2 und 3 BörsG). Die Angebotsunterlage wurde am 2. Februar 2021 veröffentlicht, und die Annahmefrist dauert bis zum Ablauf des 2. März 2021.

Durch das Downlisting erwartet die Gesellschaft erhebliche Kosteneinsparungen. Zugleich werden durch die beabsichtigte Einbeziehung in den Freiverkehr der Börse München und das Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse die Handelbarkeit sowie - aufgrund der mit der Einbeziehung verbundenen Einbeziehungsfolgepflichten - ein hohes Maß an Transparenz für die Aktionäre weiterhin gewährleistet.

SMT Scharf AG, Hamm in Westfalen

Unternehmensprofil


Die SMT Scharf Gruppe entwickelt, baut und wartet Transportausrüstungen für den Bergbau unter Tage sowie für Tunnelbaustellen. Hauptprodukt sind entgleisungssichere Bahnsysteme, die weltweit vor allem in Steinkohlebergwerken sowie beim Abbau von Gold, Platin und anderen Erzen unter Tage eingesetzt werden. Sie transportieren dort Material und Personal bis zu einer Nutzlast von 48 Tonnen auf Strecken mit Steigungen bis zu 30 Grad. Daneben beliefert SMT Scharf den Bergbau mit Sesselliften. Zudem gehören seit 2018 gummibereifte Diesel- und Elektrofahrzeuge für den Berg- und Tunnelbau, darunter Fahrlader, Scherenarbeitsbühnen oder Untertage-LKWs, zum vielfältigen Portfolio von SMT Scharf. Im Zuge der weiteren Diversifizierung des Geschäfts wurde seit 2019 das Lieferspektrum erfolgreich um elektronische Komponenten und Steuerungen für den Bergbau und andere Industrien ergänzt. Insgesamt verfügt die SMT Scharf Gruppe über eigene Gesellschaften in acht Ländern sowie weltweite Handelsvertretungen. Einen Großteil der Umsätze erzielt SMT Scharf in den wachsenden Auslandsmärkten wie China, Russland, Polen und Südafrika. Die SMT Scharf AG ist seit dem Jahr 2007 im Prime Standard (Regulierter Markt) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Freitag, 5. Februar 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Pankl Racing Systems AG: Vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 42,18

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der früheren Pankl Racing Systems AG (nach Abspaltung/Umstrukturierungen nunmehr Pankl Racing Immobilien AG) hat das Landesgericht Leoben die Sache am 26. Januar 2021 verhandelt, "angesichts der vorherrschenden Pandemie-Situation und der wechselnden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit" auch mit der Möglichkeit einer Teilnahme per Videokonferenz (die von mehrerern Antragstellern genutzt wurde).

Bei diesem Termin konnte ein Vergleich protokolliert werden., Dieser sieht eine Anhebung der gezahlten Barabfindung in Höhe von EUR 31,19 um einen pauschalen Nachzahlung von EUR 10,99 (einschließlich Zinsen) auf EUR 42,18 je Stückaktie vor. Der endgültige Abschluss des Verfahrens steht noch unter dem Vorbehalt einzuholender Genehmigungen.

LG Leoben, Az. 38 Fr 752/20 d 
FN 143981 m
gemeinsamer Vertreter: RA Mag. Wolfgang Diaska, A-8010 Graz
15 Überprüfungsanträge (davon einer unzulässig)
23 Antragsteller (davon eine Antragstellerin mit einem unzulässigen Antrag)

Vodafone hält nunmehr ca. 93,8 % an Kabel Deutschland: Folgt der Squeeze-out?

Aus der "Bekanntmachung des Ergebnisses des öffentlichen Erwerbsangebots" der Vodafone Vierte Verwaltungs AG vom 4. Februar 2021:

Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 1. Februar 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), (der „Meldestichtag“) ist das Erwerbsangebot von Aktionären, die insgesamt 15.123.389 KDG-Aktien eingeliefert haben, angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 17,1 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Kabel Deutschland Holding AG sowie einer Annahmequote für das Erwerbsangebot von 73,5 %. 

Am Meldestichtag beliefen sich die unmittelbar von der Bieterin gehaltenen KDG-Aktien und die Gesamtzahl der KDG-Aktien, für die das Erwerbsangebot angenommen wurde, auf insgesamt 83.069.242 KDG-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 93,8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Kabel Deutschland Holding AG.

Anmerkung der Redaktion:
Ab einem Anteil von 90 % ist ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out möglich.

Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Information vom Großaktionär

Ad-hoc-Meldung vom 4. Februar 2021

Die Summit Properties Limited, Guernsey, hat heute mitgeteilt, dass sie derzeit strategische Optionen in Bezug auf ihre Beteiligungen an deutschen Tochtergesellschaften diskutiert, die zu einem Verkauf bestimmter Tochtergesellschaften an einen internationalen Investor führen können. Zu diesen Tochtergesellschaften der Summit Properties Limited gehört auch die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft.

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der BWT Aktiengesellschaft: Rekurs gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wels

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zu dem Anfang Oktober 2017 eingetragenen Squeeze-out bei dem führenden Wasseraufbereitungsunternehmen BWT Aktiengesellschaft (Best Water Technology) hat das Landesgericht Wels kürzlich die von der Hauptaktionärin, der WAB Privatstiftung, angebotene Barabfindung von EUR 16,51 als nicht angemessen beurteilt und die Abfindung auf EUR 23,- je BWT-Aktie festgesetzt. Die Antragsgegnerin hat demnach eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 6,40 je Aktie zu leisten (zzgl. Zinsen).

Gegen die Entscheidung des Landesgerichts Wels hat zumindest ein Antragsteller ein Rechtsmittel (Rekurs) eingelegt.

LG Wels, Beschluss vom 31. Dezember 2020
FN 96162 s
Az. 35 Fr 954/17 m
Gremium, Gr 4/18
Geissler u.a. ./. WAB Privatstiftung
78 Anträge (mit z.T. mehreren Antragstellern)
gemeinsame Vertreterin: GARGER SPALLLINGER Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, WAB Privatstiftung:
Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, A-1100 Wien

Donnerstag, 4. Februar 2021

MAN SE: Vorstände der MAN SE und der MAN Truck & Bus SE und Arbeitnehmerseite unterzeichnen Eckpunkte für eine umfassende Neuausrichtung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 26. Januar 2021 - Die Vorstände der MAN SE und der MAN Truck & Bus SE und die Arbeitnehmerseite haben eine Vereinbarung über die wesentlichen Eckpunkte für eine umfassende Neuausrichtung der MAN Truck & Bus SE unterzeichnet. Diese Vereinbarung dient als Grundlage für die Ausgestaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die in diesem Jahr abgeschlossen werden sollen.

Ausgangspunkt der Verhandlungen war das Konzept des Vorstands der MAN SE und der MAN Truck & Bus SE vom 11. September 2020.

Die erzielte Einigung sieht eine Restrukturierung des MAN Truck & Bus-Geschäfts in allen Bereichen vor. Das Eckpunktepapier unterstützt ein Maßnahmenpaket, das auf eine Ergebnisverbesserung in Höhe von bis zu 1,7 Mrd. Euro abzielt. Der Vorstand bewertet die Einigung positiv, da diese einen wesentlichen Beitrag zu einer signifikanten und nachhaltigen Ergebnisverbesserung leistet. Das übergeordnete strategische Ziel der Erreichung einer operativen Umsatzrendite (RoS) von 8% über einen gesamten Geschäftszyklus wird bestätigt.

Das vereinbarte Eckpunktepapier sieht unter anderem eine Neuaufstellung des Entwicklungs- und Produktionsnetzwerks mit einem starkem Fokus auf Zukunftstechnologien vor. Der Standort Wittlich wird verkleinert, bleibt aber erhalten. Der Standort in Plauen sowie der österreichische Standort Steyr mit seinen rund 2.200 Arbeitnehmern stehen zur Disposition. Hier prüft der Vorstand alle Optionen, inklusive die eines Verkaufs oder einer Schließung.

Verbunden mit den geplanten Maßnahmen ist der Abbau von rund 3.500 Stellen bis Ende 2022 in Deutschland über alle Unternehmensbereiche hinweg. Der Stellenabbau soll so sozialverträglich wie möglich erfolgen.

Für die gesamten Restrukturierungsmaßnahmen (inkl. der noch offenen Maßnahmen an den Standorten Plauen und Steyr) wird über den gesamten Restrukturierungszeitraum derzeit ein Aufwand in Höhe eines oberen dreistelligen Millionenbetrags erwartet. Der Großteil wird auf Personalmaßnahmen entfallen.

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
  • AUDI AG: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 31. Juli 2020, Eintragung am 16. November 2020 und Bekanntmachung am 17. November 2020, Fristende: 17. Februar 2021
  • Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020, Fristende: 23. Februar 2021
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Hauptversammlung für Januar 2021 angekündigt, bislang keine Einladung
  • Design Hotels AGverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, Hauptversammlung am 17. Dezember 2020
  • EASY SOFTWARE AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
  • HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
  • ISARIA Wohnbau AG: Squeeze-out zugunsten der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eintragung am 3. November 2020 und Bekanntmachung am 4. November 2020 (Fristende: 4. Februar 2021)
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020 
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
  • Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
  • msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
  • Odeon Film AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
  • OSRAM Licht AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020
  • Schuler Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2020 (Fristende: 18. Februar 2021)
  • STADA Arzneimittel AGSqueeze-out zugunsten der Nidda Healthcare GmbH, außerordentliche virtuelle Hauptversammlung am 24. September 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 6. November 2020 (Fristende: 8. Februar 2021)
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 3. Februar 2021

Übernahmeangebot für Aktien der Tele Columbus AG: Angebotsunterlage veröffentlicht

Die Kublai GmbH hat den Aktionären der Tele Columbus AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 3,25 je Aktie der Tele Columbus AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 1. Februar 2021 bis zum 15. März 2021.


Laut Angebotsunterlage werden als mögliche Maßnahmen ein Delisting, eine Verschmelzung und bei Erreichen des Schwellenwerts ein Squeeze-out angekündigt.

Weiteres Übernahmeangebot für Aktien der Süwag Energie AG zu EUR 16,50

Mitteilung meiner Depotbank:

Als Aktionär der SUEWAG ENERGIE AG O.N. macht die Taunus Capital Management AG Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Aktien zu den folgenden Konditionen: 

Wertpapiername: SUEWAG ENERGIE AG O.N. 
WKN: 628863 
Art des Angebots: Übernahme 
Anbieter: Taunus Capital Management AG 
Abfindungspreis: 16,50 EUR je Aktie 
Sonstiges: Die Mindestabnahme beträgt 10 Aktien.

Sollten Sie dieses Angebot annehmen, kann es Beschränkungen geben, hierzu liegen uns allerdings keine näheren Informationen vor. Prüfen Sie also bitte die gültige Rechtsprechung, bevor Sie dieses Angebot annehmen. Wir werden eine solche Prüfung nicht vornehmen. 

Das Angebot ist zunächst auf 25.000 Aktien begrenzt. Die Annahme erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Diese und weitere Informationen können Sie dem beigefügten Auszug aus dem Bundesanzeiger vom 02.02.2021 entnehmen.   (...)

_________

Anmerkung der Redaktion:

Zur Notierung der Süwag-Aktien bei Valora:
https://veh.de/isin/de0006288632

Zu früheren Angeboten:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/11/ubernahmeangebot-fur-aktien-der-suwag.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2019/10/kaufangebot-fur-aktien-der-suwag.html

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der SMT Scharf AG: Angebotsunterlage veröffentlicht

Die Shareholder Value Beteiligungen AG und die Share Value Stiftung haben den Aktionären der SMT Scharf AG ein Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) gegen Zahlung eines Geldbetrages von EUR 8,22 je Aktie der SMT Scharf AG unterbreitet. Die Annahmefrist dauert vom 2. Februar 2021 bis zum 2. März 2021.

Zur Veröffentlichung des Angebots auf der Webseite der BaFin:
BaFin - Publikationen & Daten - Shareholder Value Beteiligungen AG, Frankfurt am Main, Shareholder …

Umicore SA beabsichtigt Durchführung einer Konzernverschmelzung der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG in Verbindung mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

Pforzheim, 02.02.2021

Umicore Société Anonyme ('Umicore'), eine börsennotierte belgische Aktiengesellschaft mit Sitz in Brüssel, Belgien, hat dem Vorstand der Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft ('Agosi AG') heute die Absicht mitgeteilt, die Agosi AG als übertragenden Rechtsträger auf die Umicore International GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hanau, Deutschland (die 'Hauptaktionärin'), als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Die Hauptaktionärin ist nach Angaben von Umicore eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Umicore und wird in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelt.

Umicore hat dem Vorstand der Agosi AG weiter mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Agosi AG auf die Hauptaktionärin der Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Agosi AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes in Verbindung mit §§ 327a ff. des Aktiengesetzes beabsichtigt ist (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Agosi AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest und wird durch die Hauptaktionärin zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Umicore hat dem Vorstand der Agosi AG zudem mitgeteilt, dass eine Beschlussfassung der Hauptversammlung der Agosi AG über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im zweiten oder dritten Quartal des Jahres 2021 angestrebt wird.

Umicore ist die mittelbar kontrollierende Aktionärin der Agosi AG und hält derzeit über ihre direkte 100%ige Tochtergesellschaft Umicore International Société Anonyme, eine Luxemburger Aktiengesellschaft mit Sitz in Luxemburg, eine Beteiligung an der Agosi AG, die ca. 91,21% des Grundkapitals der Agosi AG entspricht. Umicore hat dem Vorstand der Agosi AG mitgeteilt, dass diese Beteiligung auf die Hauptaktionärin übertragen werden soll.

Montag, 1. Februar 2021

Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG - LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 1. Februar 2021

Die LEONINE Licensing AG hat heute das Aktienpaket von Herrn Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG von 5,59 % (661.765 Stück) erworben. LEONINE Licensing AG wird nach dem Vollzug des Kaufvertrags ca. 90,82 % der Aktien der Odeon Film AG halten.

Die LEONINE Licensing AG wird damit die erforderliche Beteiligungsschwelle in Höhe von 90 % der Aktien für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreichen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat dem Vorstand der Odeon Film AG heute seine Absicht mitgeteilt, die Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG verschmelzen zu wollen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat deshalb seine Absicht angekündigt, zunächst mit dem Vorstand der Odeon Film AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufnehmen zu wollen.

Daneben hat der Vorstand der LEONINE Licensing AG dem Vorstand der Odeon Film AG heute angekündigt, in den kommenden Wochen ein förmliches Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG zu übermitteln, um das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der Odeon Film AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die LEONINE Licensing AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht noch nicht fest.

_____________

Anmerkung der Redaktion:

Bei der LEONINE Licensing AG handelt es sich um die Rechtsnachfolgerin der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft.

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG

HSBC Germany Holdings GmbH
Düsseldorf

Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf
ISIN DE0008115106 /​ WKN 811510

Die außerordentliche Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf („HSBC“), hat am 19. November 2020 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der HSBC („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die HSBC Germany Holdings GmbH („HSBC GmbH“), gegen Gewährung einer von der HSBC GmbH zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. Januar 2021 in das Handelsregister der HSBC beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 54447 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der HSBC auf die HSBC GmbH übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC eine von der HSBC GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 69,08 je auf den Inhaber lautende Stückaktie. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 und 3 AktG vom Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.

Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC zusammen mit den hierauf aufgelaufenen Zinsen erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der HSBC unverzüglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister durch die

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

über die jeweilige Depotbank. Da sämtliche Aktien in Form von mehreren Globalurkunden bei der Clear-stream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Übertragung ihres Miteigentumsanteils an den Globalurkunden sowie der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung und die Ausbuchung der Aktien werden ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC provisions- und spesenfrei.

Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß §§ 327f AktG, 1 ff. SpruchG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der HSBC rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der HSBC gewährt werden.

Düsseldorf, im Januar 2021

HSBC Germany Holdings GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. Januar 2021

Samstag, 30. Januar 2021

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden Spruchverfahren:

  • ADLER Real Estate AG: Beherrschungsvertrag geplant (mit der ADLER Group S.A., früher: ADO Properties S.A., als herrschender Gesellschaft), ggf. Squeeze-out
  • AMIRA Verwaltungs Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 24. Februar 2021
  • AUDI AG: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 31. Juli 2020, Eintragung am 16. November 2020 und Bekanntmachung am 17. November 2020, Fristende: 17. Februar 2021
  • Axel Springer SE: Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 26. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • BHS tabletop AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 23. November 2020, Fristende: 23. Februar 2021
  • comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, virtuelle Hauptversammlung am 5. Mai 2020, Eintragung am 2. November 2020 (Fristende am 2. Februar 2021)
  • Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG): Squeeze-out, Hauptversammlung für Januar 2021 angekündigt, bislang keine Einladung
  • Design Hotels AGverschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Marriott DH Holding AG, Hauptversammlung am 17. Dezember 2020
  • EASY SOFTWARE AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, virtuelle außerordentliche Hauptversammlung am 23. Dezember 2020
  • HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Squeeze-out am 26. Januar 2021 eingetragen und bekannt gemacht (Fristende: 26. April 2021)
  • HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • i:FAO Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (erneut) angekündigt
  • ISARIA Wohnbau AG: Squeeze-out zugunsten der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Eintragung am 3. November 2020 und Bekanntmachung am 4. November 2020 (Fristende: 4. Februar 2021)
  • ISRA VISION AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Atlas Copco Germany Holding AG, ao. Hauptversammlung am 15. Dezember 2020 
  • MAN SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Volkswagen-Tochtergesellschaft Traton SE auf 2021 verschoben
  • Mercurius AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. Dezember 2020
  • msg life ag: Beherrschungsvertrag mit der msg systems ag als herrschender Gesellschaft, Eintragung und Bekanntmachung am 20. Januar 2021 (Fristende: 20. April 2021)
  • Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung am 19. Februar 2021
  • OSRAM Licht AGBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der ams- Tochtergesellschaft ams Offer GmbH als herrschender Gesellschaft, ao. Hauptversammlung am 3. November 2020, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
  • RENK AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Rebecca BidCo AG (Triton-Gruppe), ao. HV am 22. Dezember 2020
  • Schuler Aktiengesellschaft: Squeeze-out zugunsten der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2020 (Fristende: 18. Februar 2021)
  • STADA Arzneimittel AGSqueeze-out zugunsten der Nidda Healthcare GmbH, außerordentliche virtuelle Hauptversammlung am 24. September 2020, Eintragung und Bekanntmachung am 6. November 2020 (Fristende: 8. Februar 2021)
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out bereits Ende 2016 angekündigt, 2020 bestätigt

(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Freitag, 29. Januar 2021

Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG: Anhebung der Barabfindung auf EUR 116,38

DAUN & CIE. Aktiengesellschaft
Rastede

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG über die Beendigung des Spruchverfahrens wegen des Squeeze-out bei der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG

Aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.12.2012 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG, Bayreuth, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von € 77,27 je Aktie auf die Hauptaktionärin, Daun & Cie. AG, übertragen.

In dem Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG, Bayreuth, auf die Hauptaktionärin Daun & Cie. AG, Rastede, hat das Oberlandgericht München (Az. 31 Wx 299/​16) mit Beschluss vom 15.12.2020 die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG auf € 116,38 je Aktie festgelegt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts München ist rechtskräftig und wird hiermit mit seinem Tenor gemäß § 14 SpruchG bekannt gemacht:

Oberlandesgericht München

Az.: 31 Wx 299/​16
1 HK O 1750/​13 LG Nürnberg-Fürth

In Sachen

1) - 9)   (...)
- Antragsteller und Beschwerdeführer -

gegen

Daun & Cie. AG, vertreten durch d. Vorstand, Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede
– Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin –

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FGS Flick Gocke Schaumburg, Johanna-Kinkel-Straße 2-4, 53175 Bonn, Gz.: 803166_11

Bergdolt Daniela, Nibelungenstraße 84, 80639 München, Gz.: DB-ES
– gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (§ 6 SpruchG) –

wegen Barabfindung
hier: Beschwerde

erlässt das Oberlandesgericht München - 31. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Rieder, den Richter am Oberlandesgericht Krätzschel und die Richterin am Landgericht Dorn am 15.12.2020 folgenden

Beschluss

1. Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 1), 2), 6), 8), 10), 13), 16), 21) und 22) wird der Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21.12.2015 aufgehoben.

2. Die von der Antragsgegnerin an die ehemaligen Aktionäre der Mech AG aufgrund des in der Hauptverhandlung vom 19.12.20012 beschlossenen Squeeze-Outs zu leistende Barabfindung wird auf € 116,38 je Aktie festgesetzt.

3. Die Gerichtskosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz trägt die Antragsgegnerin.

4. Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in erster Instanz sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der beschwerdeführenden Antragsteller in zweiter Instanz trägt ebenfalls die Antragsgegnerin.

5. Der Geschäftswert für das Verfahren erster und zweiter Instanz, sowie der Wert für die Bemessung der von der Antragsgegnerin an die gemeinsame Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre zu leistende Vergütung werden jeweils auf € 200.000,00 festgesetzt.

Hinweise zur technischen Abwicklung der Zahlung des Erhöhungsbetrages

Im Rahmen des Spruchverfahrens wurde mit dem obigen Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 15.12.2020 die von der Daun & Cie. AG für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG auf die Hauptaktionärin Daun & Cie. AG zu leistende Barabfindung auf € 116,38 je Aktie erhöht.

Unter Berücksichtigung des nach der Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses im Handelsregister gezahlten Abfindungsbetrages von € 77,27 je Aktie ergibt sich in Folge des obigen Beschlusses des Oberlandesgerichts München ein Erhöhungsbetrag von € 39,11 je Aktie (€ 116,38 minus € 77,27) („Erhöhungsbetrag“).

Abfindungsberechtigte ehemalige Aktionäre der Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bayreuth AG werden gebeten, sich bezüglich der Zahlung des Erhöhungsbetrages sowie der Zinszahlungen schriftlich und unter Vorlage des Legitimationsnachweises sowie ihrer Bankverbindung an die Daun & Cie. AG, Bahnhofstraße 21, 26180 Rastede, zu wenden.

Rastede, im Januar 2020

Daun & Cie. AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 28. Januar 2021

SCI AG: Net Asset Value

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Usingen (28.01.2021/22:00) - Der Vorstand der SCI AG hat den Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - mit aktuell 22,85 Euro ermittelt. Dies bedeutet einen Anstieg von 3% gegenüber der letzten turnusmäßigen Ermittlung vor 2 Monaten und liegt damit etwas über der DAX-Entwicklung. Bei den größeren Positionen ragt die InnoTec TSS AG mit einem Kursanstieg von 12,4 % heraus.

Das Einreichungsvolumen (Aktien die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt unverändert bei 19,9 Mio. Euro.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der ADC African Development Corporation AG: Verhandlungstermin pandemiebedingt auf den 10. August 2021 verlegt

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der ADC African Development Corporation AG kam der gerichtlich bestellte Sachverständige, Herr Wirtschaftsprüfer Dr. Tim Laas, c/o Alvarez & Marsal, in seinem Gutachten vom 8. Mai 2020 auf einen Wert von EUR 10,23 je ADC-Aktie:  https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/05/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_29.html

Das LG Frankfurt am Main hat angesichts der aktuellen Pandemiesituation den für den 23. Februar 2021 geplanten Verhandlungstermin auf den 10. August 2021, 10:45 Uhr, verlegt.

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 77/15
Wiederhold u.a. ./. Atlas Mara Beteiligungs AG (nunmehr: Atlas Mara Beteiligungs GmbH)
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Alexander Hess, c/o Reitmaier Rechtsanwälte, 97070 Würzburg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Berner Fleck Wettich, 40474 Düsseldorf

Donnerstag, 28. Januar 2021

Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 26. Januar 2021 eingetragen

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 54447  Bekannt gemacht am: 26.01.2021 20:02 Uhr

26.01.2021

HRB 54447: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, Königsallee 21/23, 40212 Düsseldorf. Die Hauptversammlung vom 19.11.2020 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die HSBC Germany Holdings GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 30712), gegen Barabfindung beschlossen.

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: LG München I hebt Verhandlungstermin 10./11. Februar 2021 wegen COVID-19-Pandemie auf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB) hatten die gerichtlich bestellten Gutachter, Wirtschaftsprüfer Andreas Creutzmann (IVA VALUATION & ADVISORY AG) und Prof. Dr. Christian Aders (c/o ValueTrust Financial Advisors SE), Anfang 2018 ihr Gutachten vorgelegt. Die Sachverständigen kamen darin bei einer "kumulierten Betrachtung aller Werteffekte" zu einem Wert je HVB-Aktie in Höhe von EUR 41,55. Die "kumulierte Wertabweichung" betrage EUR 3,29 je HVB-Aktie bzw. 8,6 % mehr im Vergleich zu dem durch das Auftragsgutachten von Ernst & Young ermittelten Wert von EUR 38,26, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2018/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_12.html

Nach Vorlage eines schriftliche Ergänzungsgutachtens vom 25. Februar 2020 sollten die beiden Sachverständigen zu ihrem Gutachten ursprünglich am 21. Oktober 2020 und ggf. am 22. Oktober 2020 angehört werden. Angesichts der Zuspitzung der COVID-19-Pandemie wurde dieser Termin abgesagt. Auch der Folgetermin 10./11. Februar 2021 wurde nunmehr pandemiebedingt aufgehoben. Eine Entscheidung dürfte daher wohl frühestens im nächsten Jahr ergehen.

LG München I, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA/WP/StB Walter L. Grosse, 80333 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 80333 München

Mittwoch, 27. Januar 2021

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GARANT Schuh + Mode AG: OLG Düsseldorf will Ergänzungsgutachten des gerichtlichen Sachverständigen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahrem zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der GARANT Schuh + Mode AG (Verschmelzung auf die ANWR GARANT International AG) kam der gerichtlich bestellte Gutachter WP/StB Jörg Neis (c/o Ebner Stolz) in seinem Gutachten vom 12. Februar 2016 zu meist höheren Werten. Je nach Aktiengattung (Stammaktien und drei unterschiedlich ausgestattete Arten von Vorzugsaktien) entsprechen seine Feststellungen einer Anhebung um 3,38 % bis 8,88 % (bzw. bei der Vorzugsaktie VZ 0,39 sogar einen geringeren Betrag), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/03/spruchverfahren-squeeze-out-garant.html.

Trotzdem hatte das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 15. Januar 2018 die Spruchanträge zurückgewiesen. Bei einer Abweichung bis 10 % sei das Ergebnis der Berechnung lediglich einer von mehreren möglichen Anhaltspunkten für dessen Schätzung. 

Mehrere Antragsteller hatten gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr mit Beweisbeschluss vom 18. Januar 2021 den Sachverständigen Neis um ein Ergänzungsgutachten gebeten. Es soll u.a. die angeführten Betafaktoren erläutern und sich mit den Einwendungen gegen die Erhöhung der Ausschüttungsannahmen auseinandersetzen. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, für die ergänzende Begutachtung einen Auslagenvorschuss von EUR 30.000,- einzuzahlen.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 13/18 AktE
LG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2018, Az. 31 O 5/13 
59 Antragsteller

gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Antragsgegnerin: ANWR Garant International GmbH, Düsseldorf (früher: ANWR Garant International AG)

Verfahrensbevollmächtigte: SKW Schwarz Rechtsanwälte, 60598 Frankfurt am Main

publity AG: Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an PREOS Global Office Real Estate & Technology AG angestrebt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 25.01.2021 - Die publity AG ("publity", ISIN DE0006972508) strebt den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG ("PREOS", ISIN: DE000A2LQ850) an einen strategischen Investor an. Die Ausgestaltung der Transaktion einschließlich ihres genauen Umfangs sowie die künftige Kapitalausstattung der PREOS sind Gegenstand laufender Gespräche zwischen publity und dem strategischen Investor. Der Vollzug der Transaktion wird im zweiten Quartal 2021 angestrebt.

FourWorld Capital Management LLC will weitere AUDI-Nachbesserungsrechte zu EUR 45,- kaufen

Die FourWorld Capital Management LLC u.a. wollen weitere Nachbesserungsrechte zu dem Squeeze-out bei der AUDI AG kaufen. Sie lädt entsprechende ausgeschiedende AUDI-Minderheitsaktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten ein.

Auszug aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger:

Einladung zum Verkauf 

Die Käufer laden alle Minderheitsaktionäre ein, ihnen ihre Nachbesserungsrechte gemäß dem nachfolgend beschriebenen Verfahren zu verkaufen. Die Käufer möchten die Nachbesserungsrechte zum Preis von EUR 45 für jedes auf eine Aktie der AUDI AG entfallende Nachbesserungsrecht erwerben.

Verfahren und Zeitplan 

Zur Teilnahme an dieser Einladung, muss jeder Minderheitsaktionär bis zum Fristende am 31. Januar 2021 24Uhr den Käufern ein wirksames Angebot unterbreiten (nachfolgen „Verkaufsangebot“). 

Die Übermittlung eines Verkaufsangebots an den jeweiligen Käufer erfolgt durch Übersendung des vollständig ausgefüllten und unterschiebenen Kauf- und Abtretungsvertrages in zweifacher Ausfertigung (einschließlich aller darin genannten weiteren Dokumente, zusammen die „Angebotsunterlagen“) an die CFO AG als Abwicklungsstelle, die diese Angebote an die Käufer weiterleitet. Interessierte Minderheitsaktionäre erhalten die Angebotsunterlagen von der CFO AG (siehe „Kontaktdaten für Angebotsunterlagen und Fragen“ unten). 

Die Käufer bitten darum, keine Verkaufsangebote für weniger als 100 Nachbesserungsrechte abzugeben, da der abwicklungstechnische Aufwand für kleinere Angebote zu hoch ist. Kleinere Angebote nehmen die Käufer voraussichtlich nicht an. Die Käufer planen, die ihnen zugegangenen Verkaufsangebote sukzessive jeweils nach Eingang anzunehmen. Die Annahme des Verkaufsangebots des jeweiligen Minderheitsaktionärs erfolgt durch Bezahlung des Kaufpreises. Die Abtretung des Nachbesserungsrechts wird im Anschluss unverzüglich der Volkswagen AG durch Übermittlung einer Abtretungsanzeige des Minderheitsaktionärs über den Käufer als Boten angezeigt.   (...)