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Freitag, 5. Februar 2021

Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der Pankl Racing Systems AG: Vergleichsweise Erhöhung der Barabfindung auf EUR 42,18

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der früheren Pankl Racing Systems AG (nach Abspaltung/Umstrukturierungen nunmehr Pankl Racing Immobilien AG) hat das Landesgericht Leoben die Sache am 26. Januar 2021 verhandelt, "angesichts der vorherrschenden Pandemie-Situation und der wechselnden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit" auch mit der Möglichkeit einer Teilnahme per Videokonferenz (die von mehrerern Antragstellern genutzt wurde).

Bei diesem Termin konnte ein Vergleich protokolliert werden., Dieser sieht eine Anhebung der gezahlten Barabfindung in Höhe von EUR 31,19 um einen pauschalen Nachzahlung von EUR 10,99 (einschließlich Zinsen) auf EUR 42,18 je Stückaktie vor. Der endgültige Abschluss des Verfahrens steht noch unter dem Vorbehalt einzuholender Genehmigungen.

LG Leoben, Az. 38 Fr 752/20 d 
FN 143981 m
gemeinsamer Vertreter: RA Mag. Wolfgang Diaska, A-8010 Graz
15 Überprüfungsanträge (davon einer unzulässig)
23 Antragsteller (davon eine Antragstellerin mit einem unzulässigen Antrag)

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