Ad hoc Mitteilung
Die Finedining Capital GmbH hat heute dem Vorstand der WMF AG mitgeteilt, dass sie unter Absetzung von eigenen Aktien, welche die WMF AG hält, mit rund 91,12 % am Grundkapital der WMF AG beteiligt ist.
Die Finedining Capital GmbH hat den Vorstand ferner über ihre Entscheidung informiert, zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur, eine Verschmelzung der WMF AG (als übertragender Rechtsträger) auf die Finedining Capital GmbH (als übernehmender Rechtsträger) durchzuführen, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes (UmWG) i.V.m. §§ 327 a ff. des Aktiengesetzes erfolgen soll. Der Formwechsel der Finedining Capital GmbH in eine Aktiengesellschaft ist bereits eingeleitet. Die Finedining Capital GmbH beabsichtigt daher mit der WMF AG Verhandlungen über den Verschmelzungsvertrag aufzunehmen. In dem Verschmelzungsvertrag soll die Angabe aufgenommen werden, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen soll.
Zugleich hat die Finedining Capital GmbH gemäß § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das Verlangen gestellt, dass innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der WMF AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der WMF AG auf die Finedining Capital GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich im Januar 2015 stattfinden.
Geislingen/Steige, 10. September 2014
Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
Empfohlener Beitrag
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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...
Mittwoch, 10. September 2014
Dienstag, 9. September 2014
ADC African Development Corporation AG: Atlas Mara stellt förmliches Squeeze-Out-Verlangen an ADC
08.09.2014 - ADC African Development Corporation AG, Frankfurt am Main ("ADC"), gibt hiermit bekannt, dass die Atlas Mara Beteiligungs AG, Düsseldorf, eine indirekte hunderprozentige Tochtergesellschaft der Atlas Mara Co-Nvest Limited ("Atlas Mara"), dem Vorstand der ADC heute ein förmliches Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt hat, die Hauptversammlung der ADC über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Atlas Mara Beteiligungs AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-Out).
Die Atlas Mara Beteiligungs AG hält eine Beteiligung von 95,17 % des Grundkapitals der ADC und ist damit Hauptaktionärin der ADC im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Beschluss über den Squeeze-Out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der ADC gefasst werden, die der Vorstand der ADC nach Vorliegen der für die Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen einberufen wird.
Über ADC
ADC ist eine im Freiverkehr (Entry Standard) der Deutschen Börse notierte Holdinggesellschaft mit Investitionen in Subsahara-Afrika. ADC verfügt durch BancABC, eine regionale Bankengruppe, die in Botsuana, Mosambik, Tansania, Sambia und Simbabwe vertreten ist, über eine starke Präsenz im südlichen Afrika sowie in Westafrika durch die Union Bank of Nigeria. Parallel zu ihrem Bankgeschäft verfügt die ADC in den Wachstumsmärkten Subsahara-Afrikas über ein Private-Equity-Portfolio. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.african-development.com.
Über Atlas Mara
Die Atlas Mara Beteiligungs AG, Düsseldorf, ist eine indirekte hunderprozentige Tochtergesellschaft der Atlas Mara Co-Nvest Limited ("Atlas Mara"). Atlas Mara wurde gemeinsam von Bob Diamond, Gründer von Atlas Merchant Capital LLC und Ashish J. Thakkar, Gründer von Mara Group Holdings Limited gegründet und ist seit Dezember 2013 an der Londoner Börse notiert. Die Strategie von Atlas Mara besteht darin, durch die Verbindung von Erfahrung, Expertise und Zugang zu Kapital eine führende Finanzinstitution in Subsahara-Afrika aufzubauen, und so das Wirtschaftswachstum in Afrika zu fördern und die Finanzsysteme in der Region zu stärken. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.atlasmara.com.
Die Atlas Mara Beteiligungs AG hält eine Beteiligung von 95,17 % des Grundkapitals der ADC und ist damit Hauptaktionärin der ADC im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Der Beschluss über den Squeeze-Out soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der ADC gefasst werden, die der Vorstand der ADC nach Vorliegen der für die Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen einberufen wird.
Über ADC
ADC ist eine im Freiverkehr (Entry Standard) der Deutschen Börse notierte Holdinggesellschaft mit Investitionen in Subsahara-Afrika. ADC verfügt durch BancABC, eine regionale Bankengruppe, die in Botsuana, Mosambik, Tansania, Sambia und Simbabwe vertreten ist, über eine starke Präsenz im südlichen Afrika sowie in Westafrika durch die Union Bank of Nigeria. Parallel zu ihrem Bankgeschäft verfügt die ADC in den Wachstumsmärkten Subsahara-Afrikas über ein Private-Equity-Portfolio. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.african-development.com.
Über Atlas Mara
Die Atlas Mara Beteiligungs AG, Düsseldorf, ist eine indirekte hunderprozentige Tochtergesellschaft der Atlas Mara Co-Nvest Limited ("Atlas Mara"). Atlas Mara wurde gemeinsam von Bob Diamond, Gründer von Atlas Merchant Capital LLC und Ashish J. Thakkar, Gründer von Mara Group Holdings Limited gegründet und ist seit Dezember 2013 an der Londoner Börse notiert. Die Strategie von Atlas Mara besteht darin, durch die Verbindung von Erfahrung, Expertise und Zugang zu Kapital eine führende Finanzinstitution in Subsahara-Afrika aufzubauen, und so das Wirtschaftswachstum in Afrika zu fördern und die Finanzsysteme in der Region zu stärken. Weitere Informationen über das Unternehmen finden Sie unter: www.atlasmara.com.
Donnerstag, 4. September 2014
GSW Immobilien AG: Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG ins Handelsregister eingetragen
Frankfurt am Main/Berlin, 4. September 2014.
Die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG geben bekannt, dass der am 30. April 2014 abgeschlossene Beherrschungsvertrag der beiden Unternehmen am heutigen Tage in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden ist. Der Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen AG als herrschender Gesellschaft und der GSW Immobilien AG als beherrschter Gesellschaft ist damit wirksam geworden. Die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG hatten diesem Vertrag in den jeweiligen Hauptversammlungen am 11. Juni 2014 bzw. am 18. Juni 2014 bereits mit großer Mehrheit zugestimmt.
Abfindungsangebot an die Aktionäre der GSW Immobilien AG
Im Rahmen des Beherrschungsvertrags hat sich die Deutsche Wohnen AG verpflichtet, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG deren Aktien gegen Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis 7 Stückaktien der Deutsche Wohnen AG gegen 3 Stückaktien der GSW Immobilien AG zu erwerben. Ab dem heutigen Tage sind die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG berechtigt, von dem Abfindungsangebot Gebrauch zu machen. Die Angebotsfrist endet am 4. November 2014, um 24 Uhr. Im Falle der Einleitung eines Spruchverfahrens bleiben die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG auch über diesen Zeitpunkt hinaus berechtigt, ihre Aktien in Aktien der Deutsche Wohnen AG zu tauschen.
Die für die Abfindung benötigten Aktien der Deutsche Wohnen AG sind am 4. September 2014 zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden.
Wahlweise angemessener Ausgleich für die Aktionäre der GSW Immobilien AG
Die Deutsche Wohnen AG garantiert denjenigen außenstehenden Aktionären der GSW Immobilien AG, die von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, als angemessenen Ausgleich für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags die Leistung einer jährlichen festen Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende. Die Garantiedividende entspricht pro Geschäftsjahr der GSW Immobilien AG für jede auf den Inhaber lautende Aktie der GSW Immobilien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 einem Betrag von EUR 1,40 (hergeleitet aus einem Bruttobetrag von EUR 1,66 abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag zu dem in dem jeweiligen Geschäftsjahr gültigen Prozentsatz).
Veröffentlichung des Abfindungsangebots und eines Wertpapierprospekts
Die Einzelheiten der Abfindung ergeben sich aus dem am heutigen Tag im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlichten Abfindungsangebot. Außerdem erhalten die Aktionäre über ihre jeweilige Depotbank weitere Hinweise zur technischen Abwicklung des Abfindungsangebots.
Im Zusammenhang mit dem Abfindungsangebot und der Zulassung der Aktien aus bedingtem Kapital wurde ein Wertpapierprospekt der Deutsche Wohnen AG am 3. September 2014 auf der Internetseite der Deutsche Wohnen AG unter www.deutsche-wohnen.com (in der Rubrik "Investor Relations") veröffentlicht. Gedruckte Exemplare des Prospekts werden bei der Deutsche Wohnen AG, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin zur kostenlosen Ausgabe während der üblichen Geschäftszeiten bereitgehalten.
Die Deutsche Wohnen AG und die GSW Immobilien AG geben bekannt, dass der am 30. April 2014 abgeschlossene Beherrschungsvertrag der beiden Unternehmen am heutigen Tage in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden ist. Der Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen AG als herrschender Gesellschaft und der GSW Immobilien AG als beherrschter Gesellschaft ist damit wirksam geworden. Die Aktionäre der Deutsche Wohnen AG und der GSW Immobilien AG hatten diesem Vertrag in den jeweiligen Hauptversammlungen am 11. Juni 2014 bzw. am 18. Juni 2014 bereits mit großer Mehrheit zugestimmt.
Abfindungsangebot an die Aktionäre der GSW Immobilien AG
Im Rahmen des Beherrschungsvertrags hat sich die Deutsche Wohnen AG verpflichtet, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG deren Aktien gegen Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Deutsche Wohnen AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 im Umtauschverhältnis 7 Stückaktien der Deutsche Wohnen AG gegen 3 Stückaktien der GSW Immobilien AG zu erwerben. Ab dem heutigen Tage sind die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG berechtigt, von dem Abfindungsangebot Gebrauch zu machen. Die Angebotsfrist endet am 4. November 2014, um 24 Uhr. Im Falle der Einleitung eines Spruchverfahrens bleiben die außenstehenden Aktionäre der GSW Immobilien AG auch über diesen Zeitpunkt hinaus berechtigt, ihre Aktien in Aktien der Deutsche Wohnen AG zu tauschen.
Die für die Abfindung benötigten Aktien der Deutsche Wohnen AG sind am 4. September 2014 zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden.
Wahlweise angemessener Ausgleich für die Aktionäre der GSW Immobilien AG
Die Deutsche Wohnen AG garantiert denjenigen außenstehenden Aktionären der GSW Immobilien AG, die von dem Abfindungsangebot keinen Gebrauch machen wollen, als angemessenen Ausgleich für die Laufzeit des Beherrschungsvertrags die Leistung einer jährlichen festen Ausgleichszahlung in Form einer Garantiedividende. Die Garantiedividende entspricht pro Geschäftsjahr der GSW Immobilien AG für jede auf den Inhaber lautende Aktie der GSW Immobilien AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 einem Betrag von EUR 1,40 (hergeleitet aus einem Bruttobetrag von EUR 1,66 abzüglich etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag zu dem in dem jeweiligen Geschäftsjahr gültigen Prozentsatz).
Veröffentlichung des Abfindungsangebots und eines Wertpapierprospekts
Die Einzelheiten der Abfindung ergeben sich aus dem am heutigen Tag im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlichten Abfindungsangebot. Außerdem erhalten die Aktionäre über ihre jeweilige Depotbank weitere Hinweise zur technischen Abwicklung des Abfindungsangebots.
Im Zusammenhang mit dem Abfindungsangebot und der Zulassung der Aktien aus bedingtem Kapital wurde ein Wertpapierprospekt der Deutsche Wohnen AG am 3. September 2014 auf der Internetseite der Deutsche Wohnen AG unter www.deutsche-wohnen.com (in der Rubrik "Investor Relations") veröffentlicht. Gedruckte Exemplare des Prospekts werden bei der Deutsche Wohnen AG, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin zur kostenlosen Ausgabe während der üblichen Geschäftszeiten bereitgehalten.
Mittwoch, 3. September 2014
P&I Personal & Informatik AG: Hauptversammlung der P&I AG bestätigt Squeeze-Out
- Zustimmung zu allen Beschlussanträgen der Tagesordnung
- Ausgleichszahlung in Höhe von 1,55 Euro netto je Aktie
- Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat
- Ausblick zur Weiterentwicklung des Unternehmens
- Beschluss zur Übertragung der freien Aktien
Die 15. ordentliche und letzte öffentliche Hauptversammlung der P&I Personal & Informatik AG (Prime Standard: ISIN DE 000 6913403) fand am 2. September mit etwa 80 Aktionären und Gästen in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft statt. Vom Grundkapital der Wiesbadener Gesellschaft in Höhe von 7,7 Millionen Euro waren 7,4 Millionen Euro bzw. 95,6 Prozent vertreten. Die Versammlungsleitung erfolgte wie im Vorjahr durch Thomas Volk als Vorsitzendem des Aufsichtsrates.
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist der Jahresabschluss des handelsrechtlichen Abschlusses der P&I AG für das Geschäftsjahr 2013 / 2014 an die Argon GmbH abzuführen. Außenstehende Aktionäre der P&I AG erhalten wie im Vorjahr eine Ausgleichszahlung durch die Argon GmbH in Höhe von 1,55 Euro netto je Aktie.
Der amtierende Vorstand Vasilios Triadis und Martin C. de Groot wurden mehrheitlich entlastet. Der amtierende Aufsichtsrat mit Thomas Volk als Vorsitzendem sowie die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrates Michael Wand und Dr. Thorsten Dippel wurden ebenfalls mehrheitlich entlastet. Neu als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt wurden Kai Romberg und Justin von Simson. In der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Thomas Volk als Vorsitzender bestätigt.
Weiterhin hat die Hauptversammlung die angekündigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Argon GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Vorausgegangen ist eine Erhöhung der Barabfindung auf 70,90 Euro je Aktie, welche am Tag vor der Hauptversammlung per Adhoc-Meldung veröffentlicht worden war.
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft erfordert eine strategische Ausrichtung auf digitale und damit web-basierte Produkte, die Kundenbedürfnisse besser erfüllen. Nach dem bisherigen Erfolg des Kernproduktes und dem abgeschlossenen Umbau des Unternehmens befindet sich P&I wieder in einer Pionierphase für die HR-Branche.
Mit einem im letzten Jahr gestarteten Big Data-Ansatz standardisiert P&I komplexe Anforderungen und ermöglicht ihren Kunden schnelle, sichere und kostengünstige IT-Projekte. Software wird für den Kunden nach Branchen abrufbar, für Mitarbeiter einfacher nutzbar und bereits im Vertriebsprozess erlebbar.
Erfolgreiche und wertsteigende Unternehmen stammen weitgehend aus dem Technologie-Sektor. Um sich selbst als visionäres Unternehmen zu positionieren, wird P&I eine Geschäftsstelle im IT-Eldorado Silicon Valley eröffnen um neue Trends frühzeitig aufzugreifen und für die eigene Nutzung zu prüfen und in die Entwicklung einzubringen.
Im Ausblick sieht Triadis einen Konzernumsatz in Höhe von über 100 Millionen Euro und eine stabile EBIT-Marge. Ein Wachstum im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet der Vorstand bei den Service-Verträgen als 'Recurring Revenues'. Triadis dankte im Namen des Vorstands allen Mitarbeitern der P&I, welche durch ihren persönlichen Einsatz eines jeden Einzelnen diese Ergebnisse ermöglichten.
Die Abstimmungsergebnisse werden gemäß § 130 AktG auf der Homepage der P&I veröffentlicht und können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werden.
P&I - PURE HR
P&I heute - eines der bedeutendsten und namhaftesten Unternehmen der HR-Industrie in Europa. P&I positioniert sich als HR Cloud Company mit innovativer Software für alle Aufgaben des Personalmanagements. Seit 1968 widmet sich P&I mit technologischer Affinität, großer Leidenschaft und höchster Leistungsbereitschaft den Herausforderungen der HR des Human Resource Managements in den jeweiligen Produktzyklen. Konsequente Innovationen und Weiterentwicklungen im Produkt- und Servicebereich sichern die Spitzenposition im Markt.
P&I verfügt heute über ein gigantisches Wissen. In mehr als vier Dekaden wurden die P&I Produkte mit Informationen aus den vielfältigen Aufgabenstellungen und best practices der mehr als 15.000 Kunden angereichert und konsequent weiterentwickelt. Mit der HR-Cloud-Lösung P&I LOGA3 und dem Wissenspool P&I BIG DATA präsentiert P&I auf dem Markt die technologisch fortschrittlichste HR-Software mit den fachlich umfänglichsten HR-Aufgabenstellungen für Payroll, Human Capital Management, Talentmanagement und Analytics. Damit verändert P&I die HR-Arbeit entscheidend. Mit P&I+ hält P&I die Premiumlösung für große öffentliche Verwaltungen bereit. Consulting, Services rund um die HR-Software und HR-Outsourcing ergänzen das Portfolio.
Diese Innovationskraft, gepaart mit beispielloser Kreativität, führt bis heute zu permanenten Rekordergebnissen. P&I ist Impulsgeber für mehr als 15.000 europäische Endkunden, große Rechenzentren sowie internationale HR-Servicedienstleister.
P&I - PURE HR. Sonst nichts.
- Ausgleichszahlung in Höhe von 1,55 Euro netto je Aktie
- Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat
- Ausblick zur Weiterentwicklung des Unternehmens
- Beschluss zur Übertragung der freien Aktien
Die 15. ordentliche und letzte öffentliche Hauptversammlung der P&I Personal & Informatik AG (Prime Standard: ISIN DE 000 6913403) fand am 2. September mit etwa 80 Aktionären und Gästen in der Wiesbadener Casino-Gesellschaft statt. Vom Grundkapital der Wiesbadener Gesellschaft in Höhe von 7,7 Millionen Euro waren 7,4 Millionen Euro bzw. 95,6 Prozent vertreten. Die Versammlungsleitung erfolgte wie im Vorjahr durch Thomas Volk als Vorsitzendem des Aufsichtsrates.
Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist der Jahresabschluss des handelsrechtlichen Abschlusses der P&I AG für das Geschäftsjahr 2013 / 2014 an die Argon GmbH abzuführen. Außenstehende Aktionäre der P&I AG erhalten wie im Vorjahr eine Ausgleichszahlung durch die Argon GmbH in Höhe von 1,55 Euro netto je Aktie.
Der amtierende Vorstand Vasilios Triadis und Martin C. de Groot wurden mehrheitlich entlastet. Der amtierende Aufsichtsrat mit Thomas Volk als Vorsitzendem sowie die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrates Michael Wand und Dr. Thorsten Dippel wurden ebenfalls mehrheitlich entlastet. Neu als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt wurden Kai Romberg und Justin von Simson. In der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Thomas Volk als Vorsitzender bestätigt.
Weiterhin hat die Hauptversammlung die angekündigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Argon GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Vorausgegangen ist eine Erhöhung der Barabfindung auf 70,90 Euro je Aktie, welche am Tag vor der Hauptversammlung per Adhoc-Meldung veröffentlicht worden war.
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft erfordert eine strategische Ausrichtung auf digitale und damit web-basierte Produkte, die Kundenbedürfnisse besser erfüllen. Nach dem bisherigen Erfolg des Kernproduktes und dem abgeschlossenen Umbau des Unternehmens befindet sich P&I wieder in einer Pionierphase für die HR-Branche.
Mit einem im letzten Jahr gestarteten Big Data-Ansatz standardisiert P&I komplexe Anforderungen und ermöglicht ihren Kunden schnelle, sichere und kostengünstige IT-Projekte. Software wird für den Kunden nach Branchen abrufbar, für Mitarbeiter einfacher nutzbar und bereits im Vertriebsprozess erlebbar.
Erfolgreiche und wertsteigende Unternehmen stammen weitgehend aus dem Technologie-Sektor. Um sich selbst als visionäres Unternehmen zu positionieren, wird P&I eine Geschäftsstelle im IT-Eldorado Silicon Valley eröffnen um neue Trends frühzeitig aufzugreifen und für die eigene Nutzung zu prüfen und in die Entwicklung einzubringen.
Im Ausblick sieht Triadis einen Konzernumsatz in Höhe von über 100 Millionen Euro und eine stabile EBIT-Marge. Ein Wachstum im mittleren einstelligen Millionenbereich erwartet der Vorstand bei den Service-Verträgen als 'Recurring Revenues'. Triadis dankte im Namen des Vorstands allen Mitarbeitern der P&I, welche durch ihren persönlichen Einsatz eines jeden Einzelnen diese Ergebnisse ermöglichten.
Die Abstimmungsergebnisse werden gemäß § 130 AktG auf der Homepage der P&I veröffentlicht und können jederzeit bei der Gesellschaft angefordert werden.
P&I - PURE HR
P&I heute - eines der bedeutendsten und namhaftesten Unternehmen der HR-Industrie in Europa. P&I positioniert sich als HR Cloud Company mit innovativer Software für alle Aufgaben des Personalmanagements. Seit 1968 widmet sich P&I mit technologischer Affinität, großer Leidenschaft und höchster Leistungsbereitschaft den Herausforderungen der HR des Human Resource Managements in den jeweiligen Produktzyklen. Konsequente Innovationen und Weiterentwicklungen im Produkt- und Servicebereich sichern die Spitzenposition im Markt.
P&I verfügt heute über ein gigantisches Wissen. In mehr als vier Dekaden wurden die P&I Produkte mit Informationen aus den vielfältigen Aufgabenstellungen und best practices der mehr als 15.000 Kunden angereichert und konsequent weiterentwickelt. Mit der HR-Cloud-Lösung P&I LOGA3 und dem Wissenspool P&I BIG DATA präsentiert P&I auf dem Markt die technologisch fortschrittlichste HR-Software mit den fachlich umfänglichsten HR-Aufgabenstellungen für Payroll, Human Capital Management, Talentmanagement und Analytics. Damit verändert P&I die HR-Arbeit entscheidend. Mit P&I+ hält P&I die Premiumlösung für große öffentliche Verwaltungen bereit. Consulting, Services rund um die HR-Software und HR-Outsourcing ergänzen das Portfolio.
Diese Innovationskraft, gepaart mit beispielloser Kreativität, führt bis heute zu permanenten Rekordergebnissen. P&I ist Impulsgeber für mehr als 15.000 europäische Endkunden, große Rechenzentren sowie internationale HR-Servicedienstleister.
P&I - PURE HR. Sonst nichts.
Realtime Technology AG: 3DS Acquisition AG legt die Höhe der Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 41,00 je Aktie fest
München, 3. September 2014
Die 3DS Acquisition AG hat am 2. September 2014 ihr Übertragungsverlangen vom 18. Juni 2014 konkretisiert und der Realtime Technology Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Realtime Technology Aktiengesellschaft auf die 3DS Acquisition AG gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. 327a ff. AktG auf EUR 41,00 je Aktie festgelegt hat. Zudem wurde am 29. August 2014 der Verschmelzungsvertrag zwischen der Realtime Technology Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der 3DS Acquisition AG als übernehmender Gesellschaft beurkundet. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Realtime Technology Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, die nach derzeitiger Planung am 17. Oktober 2014 stattfinden soll.
Der Vorstand
Die 3DS Acquisition AG hat am 2. September 2014 ihr Übertragungsverlangen vom 18. Juni 2014 konkretisiert und der Realtime Technology Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Realtime Technology Aktiengesellschaft auf die 3DS Acquisition AG gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. 327a ff. AktG auf EUR 41,00 je Aktie festgelegt hat. Zudem wurde am 29. August 2014 der Verschmelzungsvertrag zwischen der Realtime Technology Aktiengesellschaft als übertragender Gesellschaft und der 3DS Acquisition AG als übernehmender Gesellschaft beurkundet. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgen soll. Über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der Realtime Technology Aktiengesellschaft Beschluss gefasst werden, die nach derzeitiger Planung am 17. Oktober 2014 stattfinden soll.
Der Vorstand
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zu dem auf der außerordentliche Hauptversammlung der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg, am 14. Februar 2014 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen wird vom Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 403 HKO 42/14 geführt. Mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 15. Juli 2014 hat das LG Hamburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Unrau zum gemeinsamer Vertreter der nicht einen Antrag stellenden Minderheitsaktionäre bestellt.
Rechtsanwälte White & Case LLP, 20355 Hamburg
Das Spruchverfahren zu dem auf der außerordentliche Hauptversammlung der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN, Hamburg, am 14. Februar 2014 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen wird vom Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 403 HKO 42/14 geführt. Mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 15. Juli 2014 hat das LG Hamburg Herrn Rechtsanwalt Dr. Unrau zum gemeinsamer Vertreter der nicht einen Antrag stellenden Minderheitsaktionäre bestellt.
Laut dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der C.J. VOGEL AG eine von der OTTO AG zu zahlende Barabfindung i.H. von EUR 123,94 je Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 10,00. Insgesamt 65 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre haben eine gerichtliche Überprüfung des von der OTTO AG festgesetzten Betrags beantragt.
Zur Bekanntmachung des Squeeze-out:
LG Hamburg, Az. 403 HKO 42/14
Thomas Zürn u.a. ./. OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen
65 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen:Rechtsanwälte White & Case LLP, 20355 Hamburg
Dienstag, 2. September 2014
P&I Personal & Informatik AG: Erhöhung der an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG zu zahlenden angemessenen Barabfindung
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Argon GmbH mit Sitz in München hat der P&I Personal & Informatik AG (ISIN DE0006913403) heute mitgeteilt, die gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG zu zahlende angemessene Barabfindung auf EUR 70,90 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen, und damit ihr konkretisiertes Verlangen vom 3. Juli 2014 angepasst. Die Barabfindung war zum damaligen Zeitpunkt auf EUR 70,66 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgesetzt worden. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Aktualisierung der Unternehmensbewertung festgestellt, dass sich aufgrund einer zwischenzeitlichen Veränderung der Zinskonditionen sowie weiterer Kapitalmarktparameter der objektivierte Unternehmenswert der P&I Personal & Informatik AG erhöht hat. Die Argon GmbH wird in der Hauptversammlung am 2. September 2014 einen entsprechenden Beschlussantrag stellen.
Wiesbaden, den 1. September 2014
Der Vorstand
Die Argon GmbH mit Sitz in München hat der P&I Personal & Informatik AG (ISIN DE0006913403) heute mitgeteilt, die gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG an die Minderheitsaktionäre der P&I Personal & Informatik AG zu zahlende angemessene Barabfindung auf EUR 70,90 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen, und damit ihr konkretisiertes Verlangen vom 3. Juli 2014 angepasst. Die Barabfindung war zum damaligen Zeitpunkt auf EUR 70,66 für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie festgesetzt worden. Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Rahmen der Aktualisierung der Unternehmensbewertung festgestellt, dass sich aufgrund einer zwischenzeitlichen Veränderung der Zinskonditionen sowie weiterer Kapitalmarktparameter der objektivierte Unternehmenswert der P&I Personal & Informatik AG erhöht hat. Die Argon GmbH wird in der Hauptversammlung am 2. September 2014 einen entsprechenden Beschlussantrag stellen.
Wiesbaden, den 1. September 2014
Der Vorstand
Freitag, 29. August 2014
wallstreet:online capital AG (WKN A0HL76) beschließt Delisting ihrer Aktien
Berlin, 28. August 2014: Der Vorstand der wallstreet:online capital AG, einer der führenden Fondsvermittler im Internet, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, bei der Deutschen Börse AG zeitnah einen Antrag auf Delisting zu stellen. Die Beantragung erfolgt zunächst für die Einstellung des Handels der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie anschließend bei allen anderen deutschen Börsen, an denen sie zurzeit im Freiverkehr gehandelt wird. Es ist davon auszugehen, dass der Handel kurzfristig nach einer positiven Entscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse beendet wird.
Einerseits wurde dieser Entschluss getroffen, da die Gesellschaft nicht plant, den Kapitalmarkt mittelfristig als Finanzierungsinstrument zu nutzen, anderseits liegen ca. 90 Prozent der Aktien stabil bei einem kleinen Kreis von Aktionären, was den Handel der Aktie erheblich einschränkt.
Thomas Soltau, Vorstandsvorsitzender der wallstreet:online capital AG, erklärt: "Der Nutzen der Börsennotierung steht, auch unter Berücksichtigung der weiteren, zukünftigen Regulierungen, nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand. Da auch zukünftig weiterhin keine Kapitalerhöhungen geplant sind, ist das Delisting der richtige Schritt."
Über die wallstreet:online capital AG
Die wallstreet:online capital AG ist ein börsennotiertes Unternehmen (WKN A0HL76) und gehört seit über zehn Jahren zu den führenden unabhängigen Fondsvermittlern im Internet. Über die Webseite www.fondsdiscount.de bietet das Unternehmen über 10.000 Investmentfonds mit 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an und damit in der Regel wesentlich günstiger als klassische Online-Broker oder die Hausbank. Auch Geschlossene Fonds sowie andere Kapitalanlagen können erfahrene Investoren zu Top-Konditionen zeichnen. Über das Onlineportal erhalten interessierte Anleger außerdem detaillierte Informationen zu aktuellen Fonds wie z.B. umfangreiche Porträts mit informativen Fonds-Nachrichten.
Einerseits wurde dieser Entschluss getroffen, da die Gesellschaft nicht plant, den Kapitalmarkt mittelfristig als Finanzierungsinstrument zu nutzen, anderseits liegen ca. 90 Prozent der Aktien stabil bei einem kleinen Kreis von Aktionären, was den Handel der Aktie erheblich einschränkt.
Thomas Soltau, Vorstandsvorsitzender der wallstreet:online capital AG, erklärt: "Der Nutzen der Börsennotierung steht, auch unter Berücksichtigung der weiteren, zukünftigen Regulierungen, nicht mehr im Verhältnis zum Aufwand. Da auch zukünftig weiterhin keine Kapitalerhöhungen geplant sind, ist das Delisting der richtige Schritt."
Über die wallstreet:online capital AG
Die wallstreet:online capital AG ist ein börsennotiertes Unternehmen (WKN A0HL76) und gehört seit über zehn Jahren zu den führenden unabhängigen Fondsvermittlern im Internet. Über die Webseite www.fondsdiscount.de bietet das Unternehmen über 10.000 Investmentfonds mit 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an und damit in der Regel wesentlich günstiger als klassische Online-Broker oder die Hausbank. Auch Geschlossene Fonds sowie andere Kapitalanlagen können erfahrene Investoren zu Top-Konditionen zeichnen. Über das Onlineportal erhalten interessierte Anleger außerdem detaillierte Informationen zu aktuellen Fonds wie z.B. umfangreiche Porträts mit informativen Fonds-Nachrichten.
Donnerstag, 28. August 2014
Erwerbsangebot für WMF-Vorzugsaktien erfolgreich - Squeeze-out folgt
Wie die Finedining Capital GmbH, eine Holdinggesellschaft im mittelbaren Besitz von durch KKR (gemeinsam mit verbundenen Unternehmen „KKR") beratenen Fonds, heute bekanntgegeben hat, war ihr freiwilliges öffentliche Erwerbsangebot für die Vorzugsaktien (ISIN DE0007803033) der WMF AG erfolgreich.
Gemeinsam mit den außerhalb des Angebots erworbenen Aktien und durch die Zusammenlegung mit den Aktien der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH wird eine Beteiligungsquote von etwa 90,30 Prozent des WMF-Grundkapitals – ausgenommen der von WMF gehaltenen eigenen Aktien – erreicht.
Finedining Capital hat bestätigt, den Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes durchzuführen.
Gemeinsam mit den außerhalb des Angebots erworbenen Aktien und durch die Zusammenlegung mit den Aktien der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH wird eine Beteiligungsquote von etwa 90,30 Prozent des WMF-Grundkapitals – ausgenommen der von WMF gehaltenen eigenen Aktien – erreicht.
Finedining Capital hat bestätigt, den Ausschluss der übrigen Aktionäre der WMF AG im Wege eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes durchzuführen.
Squeeze-out bei der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Siemens Industry Automation Holding AGMünchenBekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der IBS Aktiengesellschaftexcellence, collaboration, manufacturing,Höhr-Grenzhausen- ISIN DE0006228406 / WKN 622 840 -Der Übertragungsbeschluss ist am 25. August 2014 in das Handelsregister der IBS AG beim Amtsgericht Montabaur (HRB 6069) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der IBS AG auf die Siemens Industry Automation Holding AG übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Siemens Industry Automation Holding AG zu zahlende Barabfindung i.H. von € 12,10 je Stückaktie der IBS AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht Koblenz ausgewählte und zum sachverständigen Prüfer bestellte Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IBS AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der IBS AG gewährt werden. Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der Deutsche Bank AGzentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (und der etwaigen gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt ab sofort an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Die Aktionäre werden hierüber von ihren Depotbanken gesondert informiert und müssen grundsätzlich von sich aus nicht tätig werden. Die wertpapiertechnische Umsetzung des Übertragungsbeschlusses erfolgt für die ehemaligen Aktionäre der IBS AG kosten- und spesenfrei.
München, den 25. August 2014
Siemens Industry Automation Holding AG
Der Vorstand
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Quelle: Bundesanzeiger vom 28. August 2014 |
Abschluss des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der A. Moksel AG
VION N.V.
Boxtel, Niederlande
Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG und
Abwicklungsbekanntmachung
über die Nachzahlung an die ehemaligen
Minderheitsaktionäre der (ehemaligen)
A. Moksel AG, Buchloe, ISIN DE0006622301 und ISIN DE0001262525
Die
ordentliche Hauptversammlung der A. Moksel AG vom 1. Juli 2011 hat die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die
VION N.V., gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. August 2011
in das Handelsregister der A. Moksel AG beim Amtsgericht Kempten unter HRB
999 eingetragen.
Die Minderheitsaktionäre
erhielten auf Ihre Aktienbestände in A. Moksel AG Aktien vom 15. August 2011
abends mit Valuta 16. August 2011 einen Betrag in Höhe von insgesamt Euro
7,34 je Inhaber-Stückaktie.
Im
Spruchverfahren anlässlich der Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG auf die VION N.V. gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG gibt die VION N.V. hiermit
gemäß § 14 SpruchG die – aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts
München vom 18. Juni 2014 im Beschwerdeverfahren – rechtskräftige
Entscheidung des Landgerichts München I vom 28. Juni 2013 (Az.: 5 HK O
18685/11) bekannt:
„In dem
Spruchverfahren
1. – 81. Antragsteller
gegen
VION N.V., (…)
-
Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf
Gemeinsamer
Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten
ehemaligen Aktionäre (§ 6 SpruchG):
Rechtsanwalt Dr.
Heiss Franz, (…)
wegen
Barabfindung
erlässt das
Landgericht München I, 5. Kammer für Handelssachen durch Vorsitzenden Richter
am Landgericht Dr. Krenek, Handelsrichter Dr. Böck und Handelsrichter Freitag
nach mündlicher Verhandlung vom 13.12.2012 am 28.6.2013 folgenden
Beschluss:
Die
wertpapiertechnische Abwicklung (Zahlstellenfunktion) der Nachzahlung an die
ehemaligen Minderheitsaktionäre ist bei der DZ BANK AG, Deutsche
Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265
Frankfurt am Main, zentralisiert.
Die
Minderheitsaktionäre, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren
ließen und mit diesem Kreditinstitut unverändert eine Geschäftsbeziehung
(u.a. Depot-Nr./Kto-Nr.) unterhalten, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme
des Nachzahlungsbetrages nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der
Nachzahlung an die ehemaligen Minderheitsaktionäre erfolgt auf die Bestände
vom 15. August 2011 abends am 1. September 2014.
Diejenigen
ehemaligen Minderheitsaktionäre, welche im Rahmen der Nachzahlung nicht
automatisch den Nachzahlungsbetrag erhalten, werden gebeten sich mit ihrer
damaligen Depotbank in Verbindung zu setzen und sich die Nichtteilnahme am
Nachzahlungslauf bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung senden diese
ehemaligen Minderheitsaktionäre bitte in Verbindung mit einer aktuellen
Kontoverbindung (Kontoinhaber, IBAN, BIC (Konto Nummer, kontoführende Bank,
Bankleitzahl)) an die VION N.V., Boseind 15a, NL-5281 RM Boxtel, Niederlande.
Der Nachzahlungsbetrag wird nach Prüfung durch die VION N.V. umgehend
überwiesen.
Die
Entgegennahme der Nachzahlung ist für die ausgeschiedenen
Minderheitsaktionäre der A. Moksel AG kosten-, provisions- und spesenfrei.
Boxtel, im August 2014
VION N.V.
Die Geschäftsführung
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Quelle: Bundesanzeiger vom 27. August 2014
nextevolution Aktiengesellschaft: Einleitung aktienrechtliches Squeeze-Out-Verfahren durch HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG
Hamburg, den 27. August 2014: Die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heidelberg hat den Vorstand der nextevolution Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Hamburg (WKN: A0JC0A; ISIN:DE 000A0JC0A2) am 19. August 2014 das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge (sog. "aktienrechtlicher Squeeze Out").
Die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der nextevolution Aktiengesellschaft beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft gefasst werden. Diese wird vermutlich im Dezember 2014 stattfinden.
Die HeidelbergCapital Private Equity Fund II GmbH & Co. KG ist mit mehr als 95 % am Grundkapital der nextevolution Aktiengesellschaft beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der nextevolution Aktiengesellschaft gefasst werden. Diese wird vermutlich im Dezember 2014 stattfinden.
Plaut Aktiengesellschaft:Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt
Wien, am 27. August 2014
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat der Plaut Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Zulassung der Aktien der Plaut Aktiengesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) entsprechend dem Antrag der Gesellschaft widerrufen hat (§ 39 Abs. 2
Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse). Der Widerruf wird mit Ablauf des 27. Februar 2015 wirksam und der Handel in Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse damit beendet.
Die Plaut Aktiengesellschaft weist des Weiteren darauf hin, dass die msg systems AG im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb der übrigen Aktien der Gesellschaft gegen eine Geldleistung von EUR 0,90 je Aktie der Plaut Aktiengesellschaft abgegeben hat. Die Annahmefrist des Angebots endet am 1. September 2014, 24 Uhr (MEZ), soweit die Annahmefrist nicht einseitig durch die msg systems AG verlängert wird. Weitere Informationen zu dem Erwerbsangebot hat die msg systems AG unter http://www.msg-systems.com veröffentlicht.
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat der Plaut Aktiengesellschaft heute mitgeteilt, dass sie die Zulassung der Aktien der Plaut Aktiengesellschaft zum regulierten Markt (General Standard) entsprechend dem Antrag der Gesellschaft widerrufen hat (§ 39 Abs. 2
Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse). Der Widerruf wird mit Ablauf des 27. Februar 2015 wirksam und der Handel in Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse damit beendet.
Die Plaut Aktiengesellschaft weist des Weiteren darauf hin, dass die msg systems AG im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse ein freiwilliges öffentliches Angebot zum Erwerb der übrigen Aktien der Gesellschaft gegen eine Geldleistung von EUR 0,90 je Aktie der Plaut Aktiengesellschaft abgegeben hat. Die Annahmefrist des Angebots endet am 1. September 2014, 24 Uhr (MEZ), soweit die Annahmefrist nicht einseitig durch die msg systems AG verlängert wird. Weitere Informationen zu dem Erwerbsangebot hat die msg systems AG unter http://www.msg-systems.com veröffentlicht.
PLATOW zur Effecten-Spiegel-Entscheidung des BGH bezüglich der Postbank-Übernahme
Unter der Überschrift "Potenzieller Nachschlag für Aktionäre bei Postbank-Übernahme" berichtet PLATOW Online zu dem Urteil des BGH zur Übernahme der Deutschen Postbank AG durch die Deutsche Bank (zur Pressemitteilung des BGH: http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/07/bundesgerichtshof-entscheidet-zur.html).
Bericht von PLATOW Recht: http://www.platow.de/potentieller-nachschlag-fuer-aktionaere-bei-postbank-uebernahme/5288174.html?linktyp=teaser1&newsletterID=92&sendID=19060
Bericht von PLATOW Recht: http://www.platow.de/potentieller-nachschlag-fuer-aktionaere-bei-postbank-uebernahme/5288174.html?linktyp=teaser1&newsletterID=92&sendID=19060
Mittwoch, 27. August 2014
Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft: LG Frankfurt am Main gewährt keine Nachbesserung
von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zum umwandlungs- bzw. verschmelzungsrechtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft, Eltville am Rhein, gab es erstinstanzlich keine Nachbesserung. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhielten laut dem Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Oktober 2012 EUR 139,30 je MCS-Stückaktie von der Frans Hensmann AG, nunmehr umfirmiert in MCS Software und Systeme AG. Wegen des nach ihrer Ansicht unzureichenden Betrags hatten 44 Minderheitsaktionäre Spruchanträge gestellt.
Mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 27. Mai 2014 hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main eine Anhebung der Barabfindung abgelehnt. Die 5. Kammer des Landgerichts führt wie schon in anderen Spruchverfahren ihre These von der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit aus. Das Gericht könne lediglich eine Vertretbarkeitsprüfung vornehmen. Der Ertragswert sei in nicht zu beanstandender Weise ermittelt worden.
Nach Ansicht des Gerichts könne im Spruchverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen und insbesondere nach Maßgabe der § 287 Abs. 2 ZPO auf sonstige Erkenntnismöglichkeiten zurückgegriffen werden (S. 12). Neben dem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer sei kein weiterer Sachverständiger heranzuziehen gewesen. Lediglich, wenn die Prognosen "völlig unplausibel" seien, habe eine Neubegutachtung zu erfolgen, bei der der Sachverständige selbst die Planung vornehmen und ein Ergebnis herleiten müsse. Es sei hier auch unbeachtlich, dass der Bewertungsgutachter IVA einzelne Anpassungen und für die Jahre nach 2015 eine Überleitung vorgenommen habe, weil eine Planung nach 2015 nicht bestand. Passe der Vorstand die Planung den Vorgaben des Gutachters an, sei diese neue Planung als solche des Vorstands anzusehen (S. 16).
Wachstumsabschlag (hier sehr niedrige 0,5 %) und Marktrisikoprämie sind nach Ansicht des LG Frankfurt am Main nicht zu korrigieren. Neuere Studien, die ein durchschnittliches Gewinnwachstum oberhalb der Inflationsrate zu belegen scheinen (Creutzmann, Knoll u.a.), sind nach Ansicht des Landgerichts wenig aussagekräftig (S. 23).
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main fortgeführt wird.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 34/13
Neugebauer u.a. ./. MCS Software und Systeme AG
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MCS Software und Systeme AG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
In dem Spruchverfahren zum umwandlungs- bzw. verschmelzungsrechtlichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der MCS Modulare Computer und Software Systeme Aktiengesellschaft, Eltville am Rhein, gab es erstinstanzlich keine Nachbesserung. Die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre erhielten laut dem Hauptversammlungsbeschluss vom 18. Oktober 2012 EUR 139,30 je MCS-Stückaktie von der Frans Hensmann AG, nunmehr umfirmiert in MCS Software und Systeme AG. Wegen des nach ihrer Ansicht unzureichenden Betrags hatten 44 Minderheitsaktionäre Spruchanträge gestellt.
Mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 27. Mai 2014 hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main eine Anhebung der Barabfindung abgelehnt. Die 5. Kammer des Landgerichts führt wie schon in anderen Spruchverfahren ihre These von der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit aus. Das Gericht könne lediglich eine Vertretbarkeitsprüfung vornehmen. Der Ertragswert sei in nicht zu beanstandender Weise ermittelt worden.
Nach Ansicht des Gerichts könne im Spruchverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen und insbesondere nach Maßgabe der § 287 Abs. 2 ZPO auf sonstige Erkenntnismöglichkeiten zurückgegriffen werden (S. 12). Neben dem gerichtlich bestellten Vertragsprüfer sei kein weiterer Sachverständiger heranzuziehen gewesen. Lediglich, wenn die Prognosen "völlig unplausibel" seien, habe eine Neubegutachtung zu erfolgen, bei der der Sachverständige selbst die Planung vornehmen und ein Ergebnis herleiten müsse. Es sei hier auch unbeachtlich, dass der Bewertungsgutachter IVA einzelne Anpassungen und für die Jahre nach 2015 eine Überleitung vorgenommen habe, weil eine Planung nach 2015 nicht bestand. Passe der Vorstand die Planung den Vorgaben des Gutachters an, sei diese neue Planung als solche des Vorstands anzusehen (S. 16).
Wachstumsabschlag (hier sehr niedrige 0,5 %) und Marktrisikoprämie sind nach Ansicht des LG Frankfurt am Main nicht zu korrigieren. Neuere Studien, die ein durchschnittliches Gewinnwachstum oberhalb der Inflationsrate zu belegen scheinen (Creutzmann, Knoll u.a.), sind nach Ansicht des Landgerichts wenig aussagekräftig (S. 23).
Gegen die erstinstanzliche Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt, so dass das Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main fortgeführt wird.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 34/13
Neugebauer u.a. ./. MCS Software und Systeme AG
44 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Kay-Michael Schanz, 60325 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, MCS Software und Systeme AG: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart
Dienstag, 26. August 2014
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: Übertragungsbeschluss eingetragen
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Höhr-Grenzhausen, den 25. August 2014: Der Beschluss der Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing vom 2. Juli 2014 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG wurde am 25. August 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Handelsregistereintragung sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Siemens Industry Automation Holding AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing wird in Kürze eingestellt.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen, den 25. August 2014: Der Beschluss der Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing vom 2. Juli 2014 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Siemens Industry Automation Holding AG mit Sitz in München gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG wurde am 25. August 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Mit der Handelsregistereintragung sind gemäß § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre kraft Gesetzes auf die Siemens Industry Automation Holding AG übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing wird in Kürze eingestellt.
Der Vorstand der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Squeeze-out bei der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Hotel Aktiengesellschaft Wuppertal am 21. August 2014 wurde ein Squeeze-out der Minderheitsaktionäre beschlossen. Die Hauptaktionärin, die mit 98,59 % beteiligte Stadt Wuppertal, hatte mit Schreiben vom 14. Oktober 2013 den Ausschluss verlangt und die von ihr festgelegte Barabfindung später mit EUR 939,19 je Aktie mit einem Nennbetrag von DM 100,- beziffert.
Mittwoch, 20. August 2014
Delisting der Aktien der CD Deutsche Eigenheim AG
In der Hauptversammlung der CD Deutsche Eigenheim AG, Schönefeld, am 10. September 2014 soll unter Tagesordnungspunkt 11 das Delisting der Aktien genehmigt werden:
"11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, die Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB Freiverkehr FWB“) zu erklären („Delisting“).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel der Aktien der Gesellschaft vollständig zu beenden. Die Ermächtigung erlischt am 10. September 2015."
"11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, die Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 23 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse („AGB Freiverkehr FWB“) zu erklären („Delisting“).
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten des Delistings und seiner Durchführung festzusetzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel der Aktien der Gesellschaft vollständig zu beenden. Die Ermächtigung erlischt am 10. September 2015."
HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG: Beantragtes Delisting wird mit Ablauf des 18. Februar 2015 wirksam
Bergisch Gladbach, 18. August 2014 - Die HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG hat am 4. August 2014 den Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss gefasst und bekanntgegeben, bei der Frankfurter Wertpapierbörse ein Delisting der Hahn-Aktie zu beantragen. Auf diesen Antrag hin hat die Frankfurter Wertpapierbörse heute ihren positiven Beschluss veröffentlicht, wonach der Widerruf der Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISIN DE0006006703) zum regulierten Markt (General Standard) gemäss § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 2 BörsO mit Ablauf des 18. Februar 2015 wirksam wird.
Die Hahn Gruppe Seit mehr als drei Jahrzehnten hat sich die Hahn Gruppe als Asset und Investment Manager auf grossflächige Handelsimmobilien spezialisiert. In ihrer Unternehmensgeschichte hat die Hahn Gruppe bereits über 170 Immobilienfonds erfolgreich aufgelegt. Das aktuell verwaltete Vermögen liegt bei über 2,4 Mrd. Euro. Mit einer übergreifenden Expertise aus Immobilien- und Vermögensmanagement nimmt die Hahn Gruppe bei privaten, semi-professionellen und professionellen Anlegern ein Alleinstellungsmerkmal in ihrem Marktsegment ein. Dabei steuert und kontrolliert sie die gesamte Wertschöpfungskette der von ihr betreuten Handelsimmobilien an über 150 Standorten. Das ist Wertarbeit mit Handelsflächen.
Weitere Informationen über die Hahn Gruppe finden Sie online unter www.hahnag.de.
Kontakt
Hahn Gruppe, Marc Weisener, Buddestr. 14, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon +49 2204-9490-118, Email: mweisener@hahnag.de
Die Hahn Gruppe Seit mehr als drei Jahrzehnten hat sich die Hahn Gruppe als Asset und Investment Manager auf grossflächige Handelsimmobilien spezialisiert. In ihrer Unternehmensgeschichte hat die Hahn Gruppe bereits über 170 Immobilienfonds erfolgreich aufgelegt. Das aktuell verwaltete Vermögen liegt bei über 2,4 Mrd. Euro. Mit einer übergreifenden Expertise aus Immobilien- und Vermögensmanagement nimmt die Hahn Gruppe bei privaten, semi-professionellen und professionellen Anlegern ein Alleinstellungsmerkmal in ihrem Marktsegment ein. Dabei steuert und kontrolliert sie die gesamte Wertschöpfungskette der von ihr betreuten Handelsimmobilien an über 150 Standorten. Das ist Wertarbeit mit Handelsflächen.
Weitere Informationen über die Hahn Gruppe finden Sie online unter www.hahnag.de.
Kontakt
Hahn Gruppe, Marc Weisener, Buddestr. 14, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon +49 2204-9490-118, Email: mweisener@hahnag.de
Dienstag, 19. August 2014
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DOUGLAS HOLDING AG: Gemeinsamer Vertreter bestellt
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 13. August 2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Ottmar Martini, Koblenz, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Die Hauptaktionärin, die Beauty Holding Two GmbH, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 38,- je Douglas-Aktie angeboten, siehe
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/bekanntmachung-uber-die-abfindung-der.html.
Die nunmehrige Alleinaktionärin, die dem Finanzinvestor Advent International und der Familie Kreke gehört, will die Gesellschaft "filetieren" und Teile veräußern.
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Beauty Holding Two GmbH
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Beauty Holding Two GmbH:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 60323 Frankfurt am Main
vorgerichtliche Beratung: Rechtsanwälte Linklaters,
siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/douglas-besiegelt-mit-linklaters.html
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen, hat das Landgericht Dortmund mit Beschluss vom 13. August 2014 Herrn Rechtsanwalt Dr. Ottmar Martini, Koblenz, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
Die Hauptaktionärin, die Beauty Holding Two GmbH, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 38,- je Douglas-Aktie angeboten, siehe
http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/08/bekanntmachung-uber-die-abfindung-der.html.
Die nunmehrige Alleinaktionärin, die dem Finanzinvestor Advent International und der Familie Kreke gehört, will die Gesellschaft "filetieren" und Teile veräußern.
LG Dortmund, Az. 20 O 27/13 AktE
Helfrich u.a. ./. Beauty Holding Two GmbH
97 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Ottmar Martini, Koblenz
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Beauty Holding Two GmbH:
Rechtsanwälte Latham & Watkins, 60323 Frankfurt am Main
vorgerichtliche Beratung: Rechtsanwälte Linklaters,
siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/douglas-besiegelt-mit-linklaters.html
Montag, 18. August 2014
Spruchverfahren Squeeze-out PC-Ware: Beschwerde beim OLG Dresden
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PC-Ware Information Technologies AG (nunmehr: COMPAREX Deutschland AG), Leipzig, hatte das Landgericht (LG) Leipzig die Anträge - wie berichtet http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/03/spruchverfahren-squeeze-out-pc-ware-lg.html - zurückgewiesen (Beschluss vom 8. März 2013, Az. 01 HK O 422/11). Das Landgericht hatte sich vor allem auf das im Auftrag der Hauptaktionärin erstellte Gutachten von PwC gestützt.
Dagegen hatten mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG Dresden hat nunmehr mitgeteilt, sich nach einer Änderung der Geschäftsverteilung im Oktober 2014 mit dem Beschwerdeverfahren näher zu beschäftigen.
OLG Dresden, Az. 11 W 357/13
LG Leipzig, Az. 01 HK O 422/11
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Claus Wagner, 01277 Dresden
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Peruni Holding GmbH:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln
Dagegen hatten mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das OLG Dresden hat nunmehr mitgeteilt, sich nach einer Änderung der Geschäftsverteilung im Oktober 2014 mit dem Beschwerdeverfahren näher zu beschäftigen.
OLG Dresden, Az. 11 W 357/13
LG Leipzig, Az. 01 HK O 422/11
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Claus Wagner, 01277 Dresden
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Peruni Holding GmbH:
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50672 Köln
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG
HairGroup AGDüsseldorfBekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der ESSANELLE HAIR GROUP AG, DüsseldorfDie ordentliche Hauptversammlung der ESSANELLE HAIR GROUP AG, Düsseldorf („ESSANELLE“), hat am 27. Juni 2014 die Übertragung der auf den Inhaber lautenden Aktien der übrigen Aktionäre der ESSANELLE („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die HairGroup AG, Düsseldorf („HairGroup“), gegen Gewährung einer von der HairGroup zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die ESSANELLE als übertragender Rechtsträger und die HairGroup als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 15. Mai 2014 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die ESSANELLE ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die HairGroup überträgt und der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung die Minderheitsaktionäre ausgeschlossen werden sollen.Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 6. August 2014 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der ESSANELLE beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 40749 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HairGroup beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 72482 als übernehmendem Rechtsträger am 12. August 2014 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ESSANELLE in das Eigentum der HairGroup übergegangen und die ESSANELLE ist damit erloschen. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327 e AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ESSANELLE eine von der HairGroup zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 11,27 je auf den Inhaber lautender Aktie der ESSANELLE mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 1,00 (ISIN DE0006610314). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem durch das Landgericht Düsseldorf ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der HairGroup beim Amtsgericht Düsseldorf, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, zentralisiert. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der ESSANELLE brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung („Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrags sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der HairGroup Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt. Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei. Die Notierung der Aktien der ESSANELLE im Regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main wurde zwischenzeitlich eingestellt. Auch der Widerruf der Zulassung der Aktien der ESSANELLE an der vorgenannten Börse ist beantragt worden.
Düsseldorf, 12. August 2014
HairGroup AG
Der Vorstand
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Quelle: Bundesanzeiger vom 15. August 2014 |
Freitag, 15. August 2014
UMS United Medical Systems International AG: Verkauf sämtlicher Anteile an der United Medical Systems (DE), Inc., Massachusetts, USA
Ad-hoc-Mitteilung vom 14. August 2014
Die Gesellschaft hat am heutigen Tag mit der UMS Acquisition Holdings, Inc., Delaware, USA (Käuferin) einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an der United Medical Systems (DE), Inc., Westborough, Massachusetts, USA (UMS USA), einer hundertprozentigen Beteiligung der Gesellschaft, geschlossen. Der Kaufpreis für die Übertragung der Anteile beträgt EUR 56.400.000,00 und ist mit Übertragung der Anteile auf die Käuferin fällig; hiervon gehen transaktionsübliche Kosten ab.
Da es sich bei den Anteilen an der UMS USA um das im Wesentlichen ganze Vermögen der Gesellschaft handelt, steht der Kaufvertrag unter der Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 179a AktG. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, auf der der Kaufvertrag nach einer Erläuterung durch den Vorstand zur Abstimmung gestellt werden soll. Die Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird in den nächsten Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Wesentliche Aktionäre der Gesellschaft, namentlich (i) Thomas J.C. Matzen GmbH, Hamburg, (ii) Jorgen Madsen, Bolton (Massachusetts, USA), (iii) MaWoBi Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, (iv) Marina Bello-Biedermann, Hamburg sowie (v) Norbert und Bärbel Heske, Türkenfeld, die zusammen etwa 38 % der Aktien der Gesellschaft halten, haben auf Initiative der und gegenüber der Gesellschaft jeweils einzeln die Absicht erklärt, diese Transaktion zu unterstützen und auf der bevorstehenden Hauptversammlung für den Verkauf der UMS USA an die Käuferin zu stimmen.
Die Gesellschaft hat am heutigen Tag mit der UMS Acquisition Holdings, Inc., Delaware, USA (Käuferin) einen Kaufvertrag über sämtliche Anteile an der United Medical Systems (DE), Inc., Westborough, Massachusetts, USA (UMS USA), einer hundertprozentigen Beteiligung der Gesellschaft, geschlossen. Der Kaufpreis für die Übertragung der Anteile beträgt EUR 56.400.000,00 und ist mit Übertragung der Anteile auf die Käuferin fällig; hiervon gehen transaktionsübliche Kosten ab.
Da es sich bei den Anteilen an der UMS USA um das im Wesentlichen ganze Vermögen der Gesellschaft handelt, steht der Kaufvertrag unter der Bedingung der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 179a AktG. Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, auf der der Kaufvertrag nach einer Erläuterung durch den Vorstand zur Abstimmung gestellt werden soll. Die Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung wird in den nächsten Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Wesentliche Aktionäre der Gesellschaft, namentlich (i) Thomas J.C. Matzen GmbH, Hamburg, (ii) Jorgen Madsen, Bolton (Massachusetts, USA), (iii) MaWoBi Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, (iv) Marina Bello-Biedermann, Hamburg sowie (v) Norbert und Bärbel Heske, Türkenfeld, die zusammen etwa 38 % der Aktien der Gesellschaft halten, haben auf Initiative der und gegenüber der Gesellschaft jeweils einzeln die Absicht erklärt, diese Transaktion zu unterstützen und auf der bevorstehenden Hauptversammlung für den Verkauf der UMS USA an die Käuferin zu stimmen.
Pulsion Medical Systems SE: Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Feldkirchen, 14.08.2014 - Die
außerordentliche Hauptversammlung der Pulsion Medical Systems SE (ISIN:
DE0005487904 / WKN 548790, "Pulsion") hat am heutigen Tag dem Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 03.07.2014 zwischen der MAQUET
Medical Systems AG (einer indirekten Beteiligung der schwedischen Getinge AB)
als herrschendem Unternehmen und Pulsion als abhängigem Unternehmen gemäß § 293
Abs. 1 AktG zugestimmt.
Ralph Schäfer, Director Legal Affairs Tel.: +49 (0)89 / 459914 211 Fax: +49 (0)89 / 459914 481 E-mail: schaefer@pulsion.com
Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag sieht eine Garantiedividende bzw. eine jährliche
Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre der Pulsion gemäß § 304 AktG
in Höhe von 1,02 Euro brutto (bei derzeitiger Besteuerung 0,86 Euro netto) sowie
eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 17,03 EUR je Pulsion Aktie vor.
Der Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der Pulsion
wirksam.
Ansprechpartner:
Investor Relations PULSION Medical Systems
SE Ralph Schäfer, Director Legal Affairs Tel.: +49 (0)89 / 459914 211 Fax: +49 (0)89 / 459914 481 E-mail: schaefer@pulsion.com
Donnerstag, 14. August 2014
Freiwilliges Erwerbsangebot an die Aktionäre der Swarco Traffic Holding AG
SWARCO AG: Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots - Freiwilliges Erwerbsangebot an die Aktionäre der Swarco Traffic Holding AG
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG
Wattens - Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
SWARCO AG, Blattenwaldweg 8, 6112 Wattens
Österreich
eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck unter der Firmennummer
FN 235264 b
Ansprechpartner:
Johann Friembichler, Head of Group Controlling, M&A
ma@swarco.com
Tel.: +43-5224-5877-0
Fax.: +43-5224-56070
Zielgesellschaft:
Swarco Traffic Holding AG, Bodenseestr. 113, 81243 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 188018
ISIN: DE0007236309
Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Börse Stuttgart zugelassen und werden darüber hinaus derzeit noch im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf und Berlin unter der ISIN DE0007236309 (WKN 723630) gehandelt. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen im Internet wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter http://www.swarco.com/de/Erwerbsangebot erfolgen.
Angaben des Bieters:
Die SWARCO AG hat am 13.08.2014 entschieden, den Aktionären der Swarco Traffic Holding AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Swarco Traffic Holding AG jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erwerben. Die SWARCO AG beabsichtigt, den Aktionären eine Geldleistung in Höhe von EUR 4,00 pro Stückaktie, in bar anzubieten. Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage noch darzulegenden Bestimmungen und Bedingungen. Eine Mindestannahmequote als Angebotsbedingung ist nicht vorgesehen.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die SWARCO AG behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Inhabern von Aktien der Swarco Traffic Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Wattens, den 14.08.2014
SWARCO AG
Angebotsverfahren gemäß § 10, 29, 35 WpÜG
Wattens - Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
SWARCO AG, Blattenwaldweg 8, 6112 Wattens
Österreich
eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck unter der Firmennummer
FN 235264 b
Ansprechpartner:
Johann Friembichler, Head of Group Controlling, M&A
ma@swarco.com
Tel.: +43-5224-5877-0
Fax.: +43-5224-56070
Zielgesellschaft:
Swarco Traffic Holding AG, Bodenseestr. 113, 81243 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 188018
ISIN: DE0007236309
Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie an der Börse Stuttgart zugelassen und werden darüber hinaus derzeit noch im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf und Berlin unter der ISIN DE0007236309 (WKN 723630) gehandelt. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage und weiterer das Angebot betreffender Informationen im Internet wird nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter http://www.swarco.com/de/Erwerbsangebot erfolgen.
Angaben des Bieters:
Die SWARCO AG hat am 13.08.2014 entschieden, den Aktionären der Swarco Traffic Holding AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Swarco Traffic Holding AG jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erwerben. Die SWARCO AG beabsichtigt, den Aktionären eine Geldleistung in Höhe von EUR 4,00 pro Stückaktie, in bar anzubieten. Das freiwillige öffentliche Erwerbsangebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage noch darzulegenden Bestimmungen und Bedingungen. Eine Mindestannahmequote als Angebotsbedingung ist nicht vorgesehen.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die SWARCO AG behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Angebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.
Investoren und Inhabern von Aktien der Swarco Traffic Holding AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Wattens, den 14.08.2014
SWARCO AG
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