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Freitag, 11. November 2022
Unternehmenswertrechner 4.0
Donnerstag, 10. November 2022
Vantage Towers begrüßt Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Vodafone mit GIP und KKR • Vodafone gründet Gemeinschaftsunternehmen mit GIP und KKR, das die 81,7%-ige Beteiligung von Vodafone an Vantage Towers halten wird
Pressemitteilung
• Die gemeinschaftlich geführte strategische Partnerschaft mit langfristigen Investoren, die über eine umfassende Kompetenz im Bereich digitale Infrastruktur verfügen, wird Wachstum und Wertschöpfung bei Vantage Towers beschleunigen
• Das Gemeinschaftsunternehmen wird ein freiwilliges Übernahmeangebot für ausstehende Vantage Towers-Aktien zum Preis von 32,00 € je Aktie durchführen, was einer Prämie von 19 % auf den volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der Vantage-Towers-Aktie und einer Prämie von 33 % auf den Kurs der Vantage Towers-Aktie beim Börsengang des Unternehmens sowie dem 26x-fachen des bereinigten EBITDAaL für die 12 Monate bis zum 31. März 20221 entspricht
• Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßen die langfristige Partnerschaft mit GIP und KKR und beabsichtigen, den Aktionären die Annahme des freiwilligen Übernahmeangebots zu empfehlen
• Das Business Combination Agreement regelt die Eckpunkte der Partnerschaft zwischen Vantage Towers und dem Gemeinschaftsunternehmen
• Die Transaktion unterliegt regulatorischen Freigaben und soll voraussichtlich in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2023 abgeschlossen werden
Düsseldorf, 9. November 2022 – Der Funkmastbetreiber Vantage Towers AG („Vantage Towers“) begrüßt die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens aus der Vodafone GmbH („Vodafone“) und einem Konsortium aus langfristigen Infrastruktur-Investoren unter Federführung von Global Infrastructure Partners („GIP”) und KKR (zusammen „Konsortium“), das zukünftig die 81,7%-ige Beteiligung von Vodafone an Vantage Towers halten soll.
Vivek Badrinath, CEO von Vantage Towers, erklärt: „Die beabsichtigte Partnerschaft, die heute bekannt gegeben wurde, ist ein spannender Moment für Vantage Towers und unterstreicht die erheblichen Fortschritte, die wir seit unserem Börsengang im März 2021 erreicht haben. Außerdem bedeutet sie für unsere Aktionäre eine hervorragende Bewertung. Wir freuen uns sehr über die Aussicht, GIP und KKR als neue Aktionäre zu begrüßen. Beide sind erstklassige Investoren mit hervorragender Kompetenz im Bereich der digitalen Infrastruktur und teilen unsere langfristige Vision für Vantage Towers. Gemeinsam wollen wir die nächste Wachstumsphase für das Unternehmen angehen. Wir blicken mit großer Vorfreude auf die Zukunft und sind überzeugt, dass Vantage Towers durch die strategische Partnerschaft von Vodafone mit GIP und KKR die Möglichkeit erhält, seine Position als eines der führenden Funkturmunternehmen in Europa weiter auszubauen.“
Über die Transaktion
Vodafone und das Konsortium haben ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, das die 81,7%-ige Beteiligung von Vodafone an Vantage Towers halten wird. Vodafone wird seine Vantage Towers-Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen neue Geschäftsanteile des Gemeinschaftsunternehmens in das Gemeinschaftsunternehmen einbringen. Das Konsortium wird von Vodafone Geschäftsanteile des Gemeinschaftsunternehmens gegen Barzahlung erwerben und so einen Anteil von bis zu 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen erhalten. Ferner hat das Gemeinschaftsunternehmen heute gemäß der Paragrafen 29 und 34 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) ein freiwilliges Übernahmeangebot für die ausstehenden Vantage Towers-Aktien angekündigt, die nicht von Vodafone gehalten werden.
Über das Angebot
In dem freiwilligen Übernahmeangebot (das „Angebot“) ist Vantage Towers mit einem Bruttoangebotspreis von 32,00 € je Aktie bewertet. Dies stellt eine Prämie von 19 % gegenüber dem Kurs der Vantage Towers-Aktie im Vergleich zum volumengewichteten Durchschnittskurs in den letzten drei Monaten („VWAP”) und 33 % im Verhältnis zum Kurs beim Börsengang im März 2021 in Höhe von 24,00 € je Aktie dar. Bei der Transaktion wird Vantage Towers mit dem 26x-fachen des bereinigten EBITDAaL für den zum 31. März 2022 endenden 12-Monats-Zeitraum bewertet. Das bedeutet einen erheblichen Aufschlag auf die Handelskennzahlen von börsennotierten europäischen Funkturmunternehmen und steht mit früheren Transaktionen im Einklang.
Das Gemeinschaftsunternehmen will die Angebotsunterlage zu gegebener Zeit bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einreichen. Die Frist für die Annahme des Angebots wird voraussichtlich im Dezember 2022 beginnen. Das freiwillige Übernahmeangebot bezieht sich auf alle ausstehenden Vantage Towers-Aktien, die Vodafone zurzeit nicht gehören. Der Abschluss der Transaktion wird für die erste Jahreshälfte 2023 erwartet.
Der Vollzug des freiwilligen Übernahmeangebots unterliegt den üblichen Bedingungen, u. a. den regulatorischen Freigaben für die gemeinschaftlich geführte strategische Partnerschaft zwischen Vodafone und dem Konsortium. Die vollständigen Bedingungen des freiwilligen Übernahmeangebots werden in der Angebotsunterlage dargelegt, die von der BaFin zu genehmigen ist.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat von Vantage Towers begrüßen das freiwillige Übernahmeangebot des Gemeinschaftsunternehmens. Nach ihrer Auffassung liegt die Transaktion im Interesse von Vantage Towers und die Gegenleistung für das VTO ist fair, angemessen und attraktiv. Vorbehaltlich ihrer Prüfung der Angebotsunterlage beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat, den Aktionären von Vantage Towers die Annahme des Angebots zu empfehlen. Beide Gremien wollen in den ersten beiden Wochen der Angebotsfrist eine begründete Stellungnahme dazu abgeben.
Die heutige Ankündigung von Vodafone kann unter investors.vodafone.com/reports-information/results-reports-presentations eingesehen werden. Die Angebotsunterlage (sobald verfügbar) und weitere Informationen zu dem freiwilligen Übernahmeangebot werden auf derVantage Towers Website unter https://www.vantagetowers.com/de/investoren/offentliches-ubernahmengebot-gip-kkr zugänglich gemacht.
Business Combination Agreement
Im Rahmen der geplanten Transaktion haben sich Vantage Towers und das Gemeinschaftsunternehmen auf ein Business Combination Agreement geeinigt, in dem die Eckpfeiler ihrer Partnerschaft festgelegt sind. Insbesondere wird Vantage Towers seine bewährte Strategie des Wachstums und weiteren Verbesserung des operativen Geschäfts als einer der führenden Funkmastbetreiber in Europa fortsetzen. Das Gemeinschaftsunternehmen hat den Fortbestand des Standorts Düsseldorf als Unternehmenssitz bestätigt und sieht in der vorgeschlagenen Transaktion eine Chance für das Wachstum und die weitere Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und anderer Stakeholder von Vantage Towers.
Berater für die Transaktion
Im Zusammenhang mit der Transaktion wird Vantage Towers von Rothschild & Co und Orrick Herrington & Sutcliffe beraten.
Über Vantage Towers
Vantage Towers ist mit rund 83.000 Funkmaststandorten in zehn Ländern ein führender Funkmastbetreiber in Europa, der Menschen, Unternehmen und internetfähige Geräte miteinander verbindet – in Städten wie auf dem Land.
Das Unternehmen wurde 2020 gegründet und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Seit dem 18. März 2021 ist Vantage Towers im Prime Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet. Die Aktien sind im MDAX, TecDAX, STOXX Europe 600 sowie FTSE Global Midcap Index notiert.
Zum Portfolio von Vantage Towers gehören Türme, Masten, Dachstandorte, Distributed Antenna Systems (DAS) sowie Small Cells. Durch den Bau, Betrieb und die Vermietung dieser Infrastruktur an (Mobil-) Funknetzbetreiber, IoT-Anbieter oder Versorgungsunternehmen leistet Vantage Towers einen wichtigen Beitrag zu einem besser vernetzten Europa.
Während der Strom, den Vantage Towers für den Betrieb der Infrastruktur benötigt, bereits zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammt, wird grüne Energie zunehmend direkt an den Standorten mit Hilfe von Solarzellen, Mikrowindturbinen und in Zukunft auch Wasserstofflösungen erzeugt. Dies fügt sich gut in die Gesamtstrategie des Unternehmens ein, eine nachhaltige Digitalisierung in Europa voranzutreiben und Kunden durch technologische Innovation bei der Dekarbonisierung und der Erreichung ihrer Klimaziele zu unterstützen.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website unter http://www.vantagetowers.com/de, folgen Sie uns auf Twitter unter @VantageTowers oder vernetzen Sie sich mit uns auf LinkedIn unter www.linkedin.com/company/vantagetowers. (...)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AUDI AG: Verhandlung am 27. April 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem 2020 beschlossenen Squeeze-out bei der AUDI AG hatte das LG München I den zunächst auf den 19./20. Januar 2022 geplanten Verhandlungstermin pandemiebedingt aufgehoben. Nachdem die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Herr WP/StB Jochen Breithaupt und Frau WP/StB Sylvia Fischer, c/o Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine 242 Seiten zuzüglich Anlagen umfassene "Ergänzende Stellungnahme" vorgelegt haben, hat das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 27. April 2023, 10:30 Uhr, bestimmt (ggf. mit Fortsetzung am Folgetag um 9:00 Uhr).
Die Beteiligten können bis zum 31. Januar 2023 zu der Ergänzenden Stellungnahme der Abfindungsprüfer Stellung nehmen.
In der Stellungnahme wird ein umfangreicher, 16 Seiten umfassender Fragenkatalog des Gerichts für die Abfindungsprüfer beantwortet (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/01/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_18.html), wobei die Pürfer vor allem ihre bisherigen Feststellungen verteidigen.
LG München I, Az. 5 HK O 15162/20
Moritz, P. u.a. ./. Volkswagen AG
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der RIB Software SE: LG Stuttgart bestellt gemeinsamen Vertreter
Landgericht Stuttgart
Az. 31 O 165/21 KfHSpruchGIn dem Spruchverfahren mit dem o.g. Aktenzeichen gegen die Schneider Electric Investment AG zur gerichtlichen Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. § 327 f AktG für die in der außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE mit Sitz in Stuttgart am 03.11.2021 beschlossene Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Mehrheitsaktionärin, die Schneider Electric Investment AG (Antragsgegnerin), ist für die nicht antragstellenden Aktionäre Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Maser, Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart zum gemeinsamen Vertreter der nichtantragstellenden Aktionäre bestellt worden (§ 6 Abs. 1 SpruchG)
Quelle: Bundesanzeiger vom 9. November 2022
Übernahmeangebot für Aktien der Vantage Towers AG
Bieterin:
Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
Ferdinand-Braun-Platz 1
40549 Düsseldorf
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 98923
Zielgesellschaft:
Vantage Towers AG
Prinzenallee 11-13
40549 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92244
ISIN: DE000A3H3LL2
Die Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH; „Bieterin“), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der Vodafone GmbH, die Teil eines Joint Ventures zwischen der Vodafone GmbH und der Oak Consortium GmbH (derzeit noch firmierend unter SCUR-Alpha 1539 GmbH), einer von Global Infrastructure Management, LLC, sowie von durch verschiedene Tochtergesellschaften von KKR & Co. Inc. beratenen und verwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierten Holdinggesellschaft („Oak Consortium“), werden soll, hat heute entschieden, den Aktionären der Vantage Towers AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes („Übernahmeangebot“) anzubieten, ihre auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien der Vantage Towers AG (DE000A3H3LL2; „Vantage Towers-Aktien“) zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 32,00 je Vantage Towers-Aktie anzubieten. Im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot wird die Bieterin zudem sämtliche derzeit von der Vodafone GmbH an der Vantage Towers AG gehaltene Aktien erwerben (derzeit 413.347.708 Vantage Towers-Aktien, entsprechend 81,72 % des ausgegebenen Grundkapitals sowie der Stimmrechte der Vantage Towers AG).
Die Bieterin geht davon aus, dass sie den Vollzug des Übernahmeangebots von bestimmten regulatorischen Verfahren und anderen üblichen Vollzugsbedingungen abhängig machen wird.
Darüber hinaus haben die Bieterin, Vodafone GmbH und Oak Consortium mit der Vantage Towers AG eine Kooperationsvereinbarung (Business Combination Agreement) abgeschlossen, welche die Bedingungen des Investments des Joint Ventures in Vantage Towers AG regelt.
Die Bieterin beabsichtigt ferner, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. Aktiengesetz mit der Bieterin als herrschendem Unternehmen und Vantage Towers AG als beherrschtem Unternehmen abzuschließen und/oder, soweit eine Beteiligung von 95 % des Grundkapitals erreicht wird, einen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der Vantage Towers AG gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischsprachigen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot erfolgt im Internet unter
Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) verfügbar sein.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Vantage Towers-Aktien. Die Bedingungen und weiteren Bestimmungen für das Übernahmeangebot der Bieterin an die Aktionäre der Vantage Towers AG werden in der Angebotsunterlage festgelegt, die nach Gestattung durch die BaFin veröffentlicht wird. Inhabern von Vantage Towers-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung dieser Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen, sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934 sowie der dazugehörigen Regulation 14E, entsprechend der Befreiung durch Rule 14d-1(d), unterbreitet.
Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Personen und/oder für sie tätige Broker außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Vantage Towers-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf Vantage Towers-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über die Vodafone GmbH und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften (zusammen der „Vodafone-Konzern“), die KKR & Co. Inc. und/oder Investmentfonds, Vehikel und Accounts, die von ihren Tochtergesellschaften beraten und verwaltet werden (zusammen die „KKR-Gesellschaften“), Global Infrastructure Management, LLC, und/oder mit ihr verbundene Gesellschaften sowie beratene und verwaltete Investmentfonds (zusammen die „GIP-Gesellschaften“) oder die Vantage Towers AG und/oder ihre Tochterunternehmen (zusammen der „Vantage Towers-Konzern“) enthalten, die „in die Zukunft gerichtete Aussagen“ sind oder sein könnten. (...)
Düsseldorf, 9. November 2022
Oak Holdings GmbH (derzeit noch firmierend unter Blitz D22-277 GmbH)
Die Geschäftsführer
Aktuelle Nettoleerverkaufspositionen bezüglich VARTA-Aktien
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
1,72 %
2022-11-08
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
1,53 %
2022-11-08
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
0,71 %
2022-10-20
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
2,00 %
2022-10-19
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
0,50 %
2022-10-12
VARTA AKTIENGESELLSCHAFT
2,81 %
2022-09-30
Mittwoch, 9. November 2022
KUKA AG: Squeeze-out mit heutiger Eintragung ins Handelsregister vollzogen
(Augsburg, 08.11.2022) Der von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-Out) ist mit der heute erfolgten Eintragung ins Handelsregister wirksam geworden. Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind auf die Hauptaktionärin Guangdong Midea Electric Co., Ltd., eine zum chinesischen Mutterkonzern Midea gehörende Holdinggesellschaft, übergegangen. Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von EUR 80,77 pro Aktie von der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. Die Einzelheiten hierzu werden von der Guangdong Midea Electric Co., Ltd. in den nächsten Tagen bekannt gemacht.
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Dienstag, 8. November 2022
Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft im Handelsregister eingetragen - Angemessenheit der Barabfindung wird gerichtlich überprüft
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach vergleichsweiser Beilegung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen den auf der Hauptversammlung der KUKA Aktiengesellschaft am 17. Mai 2022 gefassten Squeeze-out-Beschluss wurde dieser heute, am 8. November 2022, in das Handelsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen. Die Veröffentlichung lautet:
"Die Hauptversammlung vom 17.05.2022 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Guangdong Midea Electric Co., Ltd. mit dem Sitz in Foshan City, VR China, State Administration of Industry and Commerce (SAIC) VR China, Nummer 91440606MA4W96D79N, gegen Barabfindung beschlossen."
Mit dieser Handelsregistereintragung haben die Minderheitsaktionäre per Gesetz ihr Aktieneigentum verloren. Die Depotposition bezieht sich daher nur noch auf die Abfindungs- und Nachbesserungsansprüche. Eine Ausbuchung gegen Zahlung der Barabfindung und bis dahin aufgelaufener Zinsen dürfte in den nächsten Tagen erfolgen.
Die Angemessenheit der den KUKA-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 80,77 je Inhaberaktie wird vom Landgericht München I (bei dem Spruchverfahren aus dem OLG-Bezirk München zentralisiert sind) gerichtlich überprüft werden. Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE wird für mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine entsprechende Überprüfung beantragen.
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Aktuelle Squeeze-out-Kandidaten
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In der nachfolgenden Liste sind Unternehmen, bei denen ein Squeeze-out oder eine Verschmelzung bereits angekündigt worden sind, nicht mehr aufgeführt. So ist bei der ADLER Real Estate AG kürzlich ein Squeeze-out angekündigt worden. Auch bei der KROMI Logistik AG folgt nach einem 2016 abgegebenen Übernahmeangebot (https://spruchverfahren.blogspot.com/2016/08/kromi-logistik-ag-ubernahmeangebot.html) nunmehr ein Squeeze-out.- a.a.a. aktiengesellschaft allgemeine anlageverwaltung: Delisting-Rückerwerbsangebot
- Bayerische Gewerbebau AG: delistet, Streubesitz < 10 %
- DEAG Deutsche Entertainment AG: Delisting
- Deutsche Real Estate AG (ehemals Geestemünder Verwaltungs- und Grundstücks AG): geringer Streubesitz
- Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: delistet, geringer Streubesitz
- Deutsche Wohnen SE: erfolgreiche Übernahme, Kursverfall
- DMG MORI Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- DVS Technology AG (früher: Diskus Werke AG): geringer Streubesitz
- EUWAX AG: geringer Streubesitz, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
- FRIWO AG: geringer Streubesitz
- Gelsenwasser AG: Streubesitz < 10 %
- GSW Immobilien AG: geringer Streubesitz, Delisting-Erwerbsangebot
- Hella GmbH & Co. KGaA: erfolgreiche Übernahme
- HÖVELRAT Holding AG (früher NORDAKTIENBANK AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Kabel Deutschland Holding AG: BuG, geringer Streubesitz
- LS Invest AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): geringer Streubesitz
- McKesson Europe AG (ehemals: Celesio AG): BuG, geringer Streubesitz
- MediClin AG: geringer Streubesitz
- MEDION AG: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- MME MOVIEMENT AG: delistet, geringer Streubesitz
- Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Delisting-Erwerbsangebot
- Pilkington Deutschland AG: geringer Streubesitz
- PNE AG: (erfolgloses) Übernahmeangebot
- Rocket Internet SE: Delisting, Übernahmeangebot
- secunet Security Networks AG
- SEVEN PRINCIPLES AG: Streubesitz 4 %
- Steuler Fliesengruppe AG (ehemals Norddeutsche Steingut AG): Streubesitz < 10 %
- TLG IMMOBILIEN AG: Delisting-Erwerbsangebot, geringer Streubesitz
- United Internet AG: Erwerbsangebot angekündigt
- WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft: Spruchverfahren zum BuG, geringer Streubesitz
- Westag AG (bisher: WESTAG & GETALIT AG): geringer Streubesitz, Rückkaufangebot
- Your Family Entertainment AG
- ZEAG Energy AG: geringer Streubesitz
Die Liste ist nicht abschließend und beruht auf einer subjektiven Einschätzung. Über Anregungen und weitere "Nominierungen" freuen wir uns.
(unverbindlich, keine Anlage- oder Rechtsberatung)
Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung der SPARTA AG
Anfechtungsklage gegen DISO Verwaltungs AG (bisher: Matica Technologies AG, zuvor: Digital Identification Solutions AG)
asknet Solutions AG: Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung
Umzug unserer XING-Gruppe "Unternehmensbewertung & Spruchverfahren" zu LinkedIn
XING will die Gruppen leider ab Anfang des kommenden Jahres nicht weiterführen.
https://www.linkedin.com/groups/12704177/
Anfechtungsklage gegen KUKA AG vergleichsweise beigelegt: Squeeze-out-Beschluss kann eingetragen werden
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): Beweisbeschluss des LG Frankfurt am Main
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlSCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München
Montag, 7. November 2022
SVB Innerer Wert zum 31. Oktober 2022
Der Innere Wert der Shareholder Value Beteiligungen AG zum 31. Oktober 2022 betrug 150,53 € pro Aktie und liegt damit um 19,4 % unter dem Jahresanfangswert in Höhe von 186,78 €. Auf Basis des Xetra Schlusskurses vom 31.10.2022 von 115,00 € pro Aktie beträgt der Discount zum Inneren Wert 23,6%.
Zum Portfolio:
Die Intershop Communications AG (WKN: A25421) konnte im Rahmen der neun Monats-Zahlen einen erfreulichen Anstieg der Anzahl an Neukunden melden. Unerfreulich hingegen ist die Entwicklung im Bereich der Professional Services, dieser konnte wiederholt die Erwartungen nicht erfüllen. Daraus resultiert ein deutlicher Verlust, der zur Verfehlung der Jahres-Prognose führt. Die Gesellschaft erwartet nunmehr einen Umsatz auf Vorjahresniveau (bisheriger Ausblick: Umsatzanstieg von etwa 10%) sowie ein negatives operatives Ergebnis (EBIT) im unteren einstelligen Millionen Euro-Bereich (bisher: positives EBIT in Höhe von mindestens 1,0 Mio. Euro). Die Prognose für den Net New Annual Recurring Revenue (Net New ARR) sieht unverändert einen Anstieg um 10 % vor.
In den letzten Monaten ergaben sich durch die Kursverwerfungen die ersten Kaufgelegenheiten, die wir für zwei neue Investments genutzt haben.
Bei dem ersten neuen Engagement handelt es sich um die Amadeus FiRe AG (WKN: 509310), eines der führenden spezialisierten Personaldienstleistungsunternehmen mit konzerneigenen Fort- und Weiterbildungsinstituten. Die Firma ist seit mehr als 30 Jahren der spezialisierte Personaldienstleister im kaufmännischen und IT-Bereich für Zeitarbeit, Personalvermittlung und Interim Management. Das Unternehmen ist im Bereich der Personaldienstleistungen mit über 20 Niederlassungen in Deutschland bundesweit vertreten und dadurch mit dem lokalen Kandidaten- und Arbeitsmarkt bestens vertraut.
Beim zweiten neuen Investment, der Vita 34 AG (WKN: A0BL84), handelt es sich um die größte Zellbank Europas. Die Firma ist der Experte für die Einlagerung von bei der Geburt gewonnenen Stammzellen aus der Nabelschnur. Vita 34 ist Komplettanbieter für die Kryokonservierung und Experte für die Entnahmelogistik, die Aufbereitung und die Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut und Nabelschnurgewebe. Stammzellen sind schon heute die Grundlage zahlreicher medizinischer Anwendungen. Mit auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenen, personalisierten Therapien werden sie die Medizin von morgen mitbestimmen. Auf Basis der 2019 erfolgten Erweiterung des Geschäftsmodells beabsichtigt Vita 34, zukünftig auch die Einlagerung von Immunzellen aus peripherem Blut sowie von Stammzellen aus körpereigenem Fett anzubieten. Zusätzliches Wachstumspotenzial besteht in neuen expandierenden Geschäftsbereichen wie Zell- und Gentherapien (inklusive CAR-T) und CDMO.
Ein weiteres Investment befindet sich noch im Aufbau und wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Der Vorstand
Bloggeraward Smeil 2022 - Uservoting gestartet
Das Uservoting für den "VBV Smeil Alps 2022" ist eröffnet, Abstimmung unter http://boerse-social.com/smeil/vote ab sofort möglich. Über Stimmen für unseren Blog SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis freuen wir uns natürlich - vielen Dank.
Pfeiffer Vacuum Technology AG: Erhalt der Mitteilung der Pangea GmbH zu angestrebtem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
Asslar, 6. November 2022. Die Pfeiffer Vacuum Technology AG ("Pfeiffer Vacuum") hat heute ein Schreiben ihrer Großaktionärin, der Pangea GmbH mit Sitz in Maulburg, erhalten, mit dem diese mitteilt, unbedingt einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§ 291 Abs. 1 AktG) mit der Pfeiffer Vacuum als beherrschter Gesellschaft und der Pangea GmbH als herrschender und gewinnabführungsberechtigter Gesellschaft abschließen und deshalb kurzfristig in Verhandlungen dazu eintreten zu wollen. Hintergrund hierfür ist, laut der Pangea GmbH, dass diese die Koordination zwischen den beiden Unternehmensgruppen und insbesondere die Entscheidungsabläufe hierfür vereinfachen will, da dies dem Verständnis der Busch-Gruppe als Familienunternehmen besser entspräche. Die zur Busch-Gruppe gehörende Pangea GmbH hält derzeit, nach deren Angaben, rund 63,66 % der Aktien der Pfeiffer Vacuum, womit die Pangea GmbH in den letzten Jahren alleine beständig eine Mehrheit von über 75 % der auf den jeweiligen Hauptversammlungen der Pfeiffer Vacuum gültig abgegebenen Stimmen gehabt hätte.
Nikon hat sich während der Annahmefrist 86,17 % an SLM gesichert, weitere Annahmefrist beginnt am 5. November 2022
Tokio, Japan, 4. November 2022 - Nikon Corporation ("Nikon") hat heute bekanntgegeben, dass sich ihre direkte Tochtergesellschaft Nikon AM. AG (die "Bieterin") zum Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") für die Aktien (ISIN DE00A111338 und ISIN DE000A289BJ8) der SLM Solutions Group AG ("SLM") am 1. November 2022 um 24:00 Uhr (MEZ) rund 86,17 % des Grundkapitals von SLM unter Berücksichtigung der Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können, gesichert hat. Die Annahmefrist für das parallele freiwillige Erwerbsangebot der Bieterin für den Erwerb aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen ("Anleiheangebot") endete gleichzeitig am 1. November 2022 um 24:00 Uhr (MEZ).
Während der Annahmefrist wurde das Übernahmeangebot für 19.175.775 SLM-Aktien angenommen, was auf der Basis eines Grundkapitals von 25.744.680 SLM-Aktien (wie von SLM am 14. Oktober 2022 veröffentlicht) etwa 74,48 % des Grundkapitals von SLM entspricht. Gleichzeitig wurde das Anleiheangebot für 42.710 von SLM ausgegebene und 2026 fällige Wandelschuldverschreibungen angenommen, deren Wandlung zu 5.361.089 SLM-Aktien führen würde und damit etwa 17,23 % des Grundkapitals von SLM unter Berücksichtigung der Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können, entspricht. Zusammen mit den von der Bieterin direkt gehaltenen 2.270.172 SLM-Aktien hat sich die Bieterin daher 26.807.036 SLM-Aktien gesichert, was ca. 86,17 % des Grundkapitals von SLM unter Berücksichtigung der Aktien, die aus der Wandlung aller von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen entstehen können, entspricht.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Vollzugsbedingungen für das Übernahmeangebot und für das Anleiheangebot mit Ausnahme der außenwirtschaftsrechtlichen Freigabe in den Vereinigten Staaten von Amerika eingetreten. Folglich können SLM-Aktionäre, die ihre Aktien nicht angedient haben, und Inhaber von Wandelschuldverschreibungen von SLM, die ihre von SLM ausgegebenen und 2026 fälligen Wandelschuldverschreibungen nicht angedient haben, das Übernahmeangebot bzw. das Anleiheangebot noch während der weiteren Annahmefrist annehmen. Die weitere Annahmefrist beginnt am 5. November 2022 und endet am 18. November 2022 um 24:00 Uhr (MEZ). Vorstand und Aufsichtsrat der SLM haben in ihrer begründeten Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) den SLM-Aktionären empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen.
Das Übernahmeangebot und das Anleiheangebot erfolgen zu den in den jeweiligen Angebotsunterlagen dargelegten Bedingungen und Konditionen. Die Angebotsunterlagen (sowie entsprechende unverbindliche englische Übersetzungen) und weitere Informationen zum Übernahmeangebot und zum Anleiheangebot sind auf folgender Website verfügbar: www.dm-offer.com.
Einzelheiten zur Annahme des Übernahmeangebots und des Anleiheangebots sind in den jeweiligen Angebotsunterlagen dargelegt. Um ihre Aktien und/oder Wandelschuldverschreibungen anzudienen, sollten sich SLM-Aktionäre und/oder Wandelschuldverschreibungsinhaber von SLM an ihre jeweilige Depotbank wenden.
Über Nikon:
Nikon ist seit seiner Gründung im Jahr 1917 ein weltweit tätiger Vorreiter im Bereich für optische Technologielösungen. Heute bietet Nikon unter Einsatz modernster Technologien eine breite Palette von Produkten und Lösungen, die von Digitalkameras und Ferngläsern bis hin zu industriellen Präzisionsgeräten wie FPD- und Halbleiterlithografiesystemen, Mikroskopen und Messinstrumenten, unter anderem für den Gesundheitsbereich, reichen. In Zukunft wird Nikon seine Kerntechnologien nutzen, um neue Wachstumsfelder zu erschließen, unter anderem im Bereich der Materialverarbeitung. Nikon hat die Ambition ein führendes Unternehmen in den Bereichen Präzision und Optik zu sein, das mittel- bis langfristig den Unternehmenswert nachhaltig steigert.
Nikon ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Japan und Niederlassungen weltweit.
Weitere Informationen finden Sie unter www.nikon.com.
Über SLM:
SLM Solutions ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die additive Metallfertigung. Das Unternehmen ist seit seiner Gründung führend in der Branche und treibt die Zukunft der metallbasierten additiven Fertigung in allen wichtigen Industrien voran, wobei der langfristige Erfolg seiner Kunden im Mittelpunkt steht. SLM Solutions verfügt über die weltweit schnellsten Maschinen zur additiven Fertigung von Metallen, die mit bis zu 12 Lasern ausgestattet sind und Fertigungsraten von bis zu 1000ccm/h ermöglichen. Mit einem Portfolio von Systemen, die den Anforderungen jedes Kunden gerecht werden und einem Expertenteam, das in jeder Phase des Prozesses eng zusammenarbeitet, ist SLM Solutions führend bei der Investitionsrentabilität mit maximaler Effizienz, Produktivität und Rentabilität. SLM Solutions ist davon überzeugt, dass die additive Fertigung die Zukunft der Fertigung ist und hat den Wunsch und die Fähigkeit, seine Kunden dorthin zu bringen - und zwar jetzt.
SLM Solutions ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften in Kanada, China, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Weitere Informationen finden Sie unter www.slm-solutions.com.
Samstag, 5. November 2022
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG: Verhandlung am 15. Juni 2023
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG) hat das LG München I Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 15. Juni 2023, 10:30 Uhr, anberaumt. bei diesem Termin sollen die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, die Wirtschaftsprüfer Dr. Thoralf Erb, Torben Hofmayer und Hendrik Heuer, c/o Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 20095 Hamburg, angehört werden.
LG München I, Az. 5 HK O 2103/22Rolle, T. u.a. ./. Highlight Communications AG
68 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch, 70173 Stuttgart
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: LG Düsseldorf fordert Stellungnahme des Prüfers an
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Freitag, 4. November 2022
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ADLER Real Estate AG: nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out angekündigt (zuvor Beherrschungsvertrag geplant)
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung, erfolgreiches Umtauschangebot von Adtran, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Adtran Holdings, Inc., ao. Hauptversammlung am 30. November 2022
- AGROB Immobilien AG: BuG mit der RFR InvestCo 1 GmbH (formwechselnde Umwandlung der RFR InvestCo 1 S.à r.l.), Hauptversammlung am 30. August 2022, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
- Aves One AG: Delisting, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, Verhandlung vor dem LG Frankfurt am Main am 27. Oktober 2022
- cash.life AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (Verschmelzung auf die ectus 80. AG, eine 100%ige Tochter der Policen Direkt GmbH), Hauptversammlung am 29. August 2022, Eintragung der Verschmelzung am 27. Oktober 2022
- Deutsche Industrie Grundbesitz AG (zuvor: Deutsche Industrie REIT-AG): Delisting (zum 25. Januar 2022), grenzüberschreitende Verschmelzung auf die CTP N.V., Hauptversammlung am 9. Juni 2022, am 23. August 2022 wirksam geworden
- GATEWAY REAL ESTATE AG: Squeeze-out, Übertragungsverlangen von Herrn Norbert Ketterer, Hauptversammlungstermin noch offen
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zu EUR 6,02 (Verschmelzung auf die Paccard eight GmbH), wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Hauptaktionärin am 8. September 2022 (Fristende für Spruchanträge am 8. Dezember 2022)
- GSW Immobilien AG: Delisting-Erwerbsangebot
- KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV angekündigt, Hauptversammlung bis Ende Februar 2023
- KUKA AG: Squeeze-out zu EUR 80,77 je Aktie beschlossen, Hauptversammlung am 17. Mai 2022, Eintragung durch Anfechtungsklagen verzögert
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung auf die (nicht börsennotierte) Instapro II AG, Eintragung am 29. August 2022, gerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses
- Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out
- S IMMO AG: Übernahmeangebot der CPI Property Group S.A. (mit Nachfrist)
- Verallia Deutschland AG (vormals: Saint-Gobain Oberland AG): Squeeze-out zu EUR 620,06 zugunsten der Verallia Packaging S.A.S., Hauptversammlung am 24. August 2022
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out angekündigt, Hauptversammlungstermin noch offen
Deutsche Wohnen SE verkündet die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der GSW Immobilien AG
NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.
Berlin, 2. November 2022. Die Deutsche Wohnen SE ("Deutsche Wohnen") verkündet heute die Veröffentlichung der Angebotsunterlage zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) an die Aktionäre der GSW Immobilien AG ("GSW"), zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der GSW (ISIN DE000GSW1111). Diese Dokumente werden ab dem heutigen Tag bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Trust & Agency Services, Post-IPO Services, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49 69 910 38794 oder per E-Mail an dct.tender-offers@db.com) und sind auch im Internet unter der Adresse https://de.deutsche-wohnen-g.de/ abrufbar.
Die Deutsche Wohnen
Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Europa und ist Teil des Vonovia Konzerns. Der operative Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der Bewirtschaftung des eigenen Wohnimmobilienbestandes in dynamischen Metropolregionen und Ballungszentren Deutschlands. Die Deutsche Wohnen sieht sich in der gesellschaftlichen Verantwortung und Pflicht, lebenswerten und bezahlbaren Wohnraum in lebendigen Quartieren zu erhalten und neu zu entwickeln. Der Bestand umfasste zum 30. Juni 2022 insgesamt rund 140.000 Wohneinheiten.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der GSW dar, sondern enthält eine gesetzliche Pflichtmitteilung nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") in Verbindung mit dem Börsengesetz ("BörsG") im Zusammenhang mit einem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das "Angebot"). Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Wertpapieren der GSW wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.
Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG und des BörsG, sowie bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der GSW können nicht darauf vertrauen, durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.
Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar noch unmittelbar ein öffentliches Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde.
Deutsche Wohnen behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig, unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der GSW außerhalb des Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der GSW und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. (...)