Ad hoc-Mitteilung im Freiverkehr nach § 18 Abs. 1 Ziff.2 der AGB des Düsseldorfer Primärmarkts i.V.m. § 15 Abs. 1 WpHG
Traunreut, den 27.06.2016
Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung der Agrar Invest Romania AG (auch "Gesellschaft" oder "AIR") gemeinsam mit der nicht börsen- und nicht freiverkehrsnotierten Agroinvest Romania AG, Traunreut (auch "AIRO") auf die ebenfalls nicht börsen- und nicht freiverkehrsnotierte Agroinvest Plus AG, Traunreut (auch "AIP") hat die von der Gesellschaft, der AIRO und der AIP beauftragte RSM AWT AG nach dem Net Asset Value-Verfahren die voraussichtlichen Unternehmenswerte dieser Gesellschaften zum Bewertungsstichtag 10. August 2016 (geplanter Tag der Hauptversammlung der Agrar Invest Romania AG) wie folgt ermittelt (gerundet):
Agrar Invest Romania AG (AIR): 23.861.000 EUR / Unternehmenswert je Aktie: 1,24 EUR
Agroinvest Romania AG (AIRO): 22.032.000 EUR / Unternehmenswert je Aktie: 243,67 EUR
Agroinvest Plus AG (AIP): 23.226.000 EUR / Unternehmenswert je Aktie: 132,44 EUR.
Bei der Ermittlung des Wertes je Aktie wurden die von der jeweiligen
Gesellschaft selbst gehaltenen eigenen Aktien nicht mit berücksichtigt.
Die Bewertung ist vorläufig und kann sich noch ändern, insbesondere wenn
sich bis zum Stichtag bedeutende Bewertungsparameter, wie zum Beispiel das
Marktumfeld, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen oder das
Zinsniveau unerwartet wesentlich verändern. Mit dieser Meldung ist keine
Aussage über das voraussichtliche Ergebnis der Prüfung durch den
gerichtlich bestellten Verschmelzungsprüfer verbunden, dessen eigene
Prüfung nicht abgeschlossen ist.
Der Vorstand der Gesellschaft ist der Auffassung, dass wesentliche
Änderungen der Bewertung nicht zu erwarten sind. Die Gesellschaft, die AIRO
und die AIP beabsichtigen nach derzeitigem Stand, die Verhandlungen über
die Verschmelzungsrelation auf Grundlage der oben genannten
Unternehmenswerte zu führen. Die abschließende Entscheidung von Vorstand
und Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Verschmelzung wird auf Grundlage
der endgültigen Bewertung sowie des Prüfberichts und des Ergebnisses der
Verhandlungen mit der AIRO und der AIP voraussichtlich bis Ende Juni 2016 erfolgen.
Die Verschmelzung bedarf der Zustimmung der Hauptversammlungen der Gesellschaft sowie der AIRO und der AIP, die jeweils am 10.08.2016 (AIR) und/oder am 11.08.2016 (AIRO, AIP) stattfinden sollen. Zur Hauptversammlung der Gesellschaft wird unter Beachtung der gesetzlichen Frist die Einladung einschließlich aller notwendigen Unterlagen veröffentlicht werden.
Es ist ferner geplant, die AIP so bald wie möglich nach Eintragung der Verschmelzung durch Formwechsel in eine SE umzuwandeln. Dies bedarf der Zustimmung einer separaten Hauptversammlung der Gesellschaft, die voraussichtlich frühestens im Herbst 2016 stattfinden kann.
Es ist beabsichtigt, dass die AIP nach der Verschmelzung wieder eine Zulassung im Freiverkehr oder geregelten Markt einer deutschen oder ausländischen Börse beantragt, sofern die Voraussetzungen für eine Börsennotierung vorliegen.
Der Vorstand
Agrar Invest Romania AG, Freiverkehr der Börse Düsseldorf (Primärmarkt)