Dortmunder Actien-Brauerei GmbH
Steigerstraße 20, 44145 Dortmund
Bekanntmachung gemäß § 14 Spruchverfahrensgesetz an die ehemaligen Minderheitsaktionäre der Dortmunder Actien-Brauerei AG, Dortmund
ISIN: DE0005548002
In dem Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs gemäß §§ 304, 305 AktG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („BGAV“) vom 10. Mai 2002 zwischen der Dortmunder Actien-Brauerei AG (jetzt Dortmunder Actien-Brauerei GmbH) als abhängiger Gesellschaft und ihrer Hauptaktionärin, der Binding-Brauerei AG (jetzt: Radeberger Gruppe Holding GmbH), machen wir hiermit den rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 11. Januar 2012 (Aktenzeichen 20 O 516/02) bekannt:
„LANDGERICHT DORTMUND
BESCHLUSS
In dem Spruchverfahren
1. |
des Herrn Karsten Trippel, […] Großbottwar
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2. |
der Firma Metropol Vermögensverwaltungs- und Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, […] Köln
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoffmann, […] Köln |
3. |
der Frau Carmen Barth-Weber, […], Berlin als Rechtsnachfolgerin des Hermut Weber
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt König, […] Berlin |
4. |
der Frau Suzanne Schubert, […] Emmendingen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schubert, […] Freiburg |
5. |
des Herrn Dr. Theo Schubert, […] Emmendingen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schubert, […] Freiburg |
6. |
des Herrn Prof. Dr. Ekkehard Wenger, […] Stuttgart
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7. |
der Firma Carthago Value Invest AG, vertreten durch den Vorstand, […] Bremen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hasselbruch, […] Bremen |
8. |
des Herrn Jochen Knoesel, […] Würzburg
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9. |
der Frau Ulrike Mellin, […] Waldbüttelbrunn
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Mellin, […] Waldbüttelbrunn |
10. |
der Frau Christa Götz, […] Baden-Baden
Verfahrensbevollmächtigter: Dr. Götz, […] Baden-Baden |
11. |
des Herrn Norbert Kind, […] Ransbach
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen, […] Westerburg |
– Antragsteller –
gegen
1. |
die Firma Dortmunder Actien-Brauerei GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Steigerstraße 20, 44145 Dortmund
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2. |
die Firma Radeberger Gruppe Holding GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main
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– Antragsgegnerinnen –
weiterer Beteiligter:
Rechtsanwalt Dr. Ottmar Martini, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 26, 56073 Koblenz
– als Vertreter der außenstehenden Aktionäre –
hat die VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Mönkebüscher und die Handelsrichter Bohle und Wittenberge am 11.01.2012 beschlossen:
Die angemessene Barabfindung für außenstehende Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1. aus Anlass des am 10.05.2002 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Antragsgegnerin zu 2. wird auf 7,31 € je Stückaktie festgesetzt.
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Der angemessene Ausgleich für außenstehende Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1. wird auf 0,46 € je Stückaktie festgesetzt.
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Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragssteller tragen die Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldner.
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Die Vergütung und die Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre fallen der Antragsgegnerin zu 1. zu Last.
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Der Geschäftswert für die gerichtlichen Gebühren und die Vergütung des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 557.658,24 € festgesetzt.“
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Die gegen diesen Beschluss von einzelnen Antragstellern eingelegten Beschwerden wurden aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 6. September 2012 (Aktenzeichen I-26 W5/12) zurückgewiesen.
Hinweise für die Abwicklung der Zahlungsansprüche
Als Abwicklungsstelle fungiert die Bankhaus Lampe KG.
a) |
Nachzahlung des Differenzbetrages auf die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen des BGAV: Je Aktie der Dortmunder Actien-Brauerei AG wird ein Betrag i.H.v. EUR 0,96 (Differenzbetrag zwischen der vom Landgericht Dortmund festgelegten Barabfindung von EUR 7,31 und der ursprünglich im BGAV festgelegten Barabfindung von EUR 6,35) vergütet.
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b) |
Verzinsung des Nachzahlungsbetrages: Der Nachzahlungsbetrag wird vom 17.09.2002 bis 31.08.2009 mit jährlich zwei vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB und vom 01.09.2009 bis zum Tag vor der Zahlung mit jährlich fünf vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
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Die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der Dortmunder Actien-Brauerei AG, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut. Diejenigen nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der Dortmunder Actien-Brauerei AG, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis zum 10.05.2013 keine Geldgutschrift erhalten haben, werden gebeten, sich schnellstmöglichst an dasjenige Kreditinstitut zu wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde. Die Entgegennahme der Nachzahlung zzgl. Zinsen ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der Dortmunder Actien-Brauerei AG innerhalb Deutschlands provisions- und spesenfrei.
Dortmund, im März 2013
Dortmunder Actien-Brauerei GmbH
Die Geschäftsführer