Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Stetten a.k.M., 01. Juli 2013: Vorstand und Aufsichtsrat der primion Technology AG haben heute ihre Gemeinsame Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu dem am 17. Juni 2013 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot der Azkoyen, S.A. einstimmig beschlossen.
Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Angebot und halten die von der Azkoyen S.A. angebotene Gegenleistung in Bezug auf die im Angebotspreis enthaltene substanzielle Prämie auf den Börsenkurs für angemessen. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der primion Technology AG, der
primion-Aktionäre und der Arbeitnehmer der primion Technology AG gerecht wird. Aufsichtsrat und Vorstand empfehlen den primion-Aktionären, das Angebot anzunehmen. primion-Aktionäre, die erwägen, das Angebot nicht anzunehmen, sollten berücksichtigen, dass nach Vollzug des Angebots der Streubesitz und die Liquidität der primion-Aktie weiter reduziert sein könnten.
Die Aktionäre sollten allerdings auch berücksichtigen, dass nach der von Vorstand und Aufsichtsrat beauftragten Überprüfung der Angemessenheit des Angebotspreises, der Angebotspreis zwischen ca. 10 % und 15 % unter dem Wert je primion-Aktie liegt, der sich bei einer Bewertung zum 1. Juli 2013 anhand kapitalwertorientierter Verfahren (Discounted Cash Flow-Verfahren) ergeben kann.
Unternehmen: primion Technology AG
Steinbeisstraße 2-5
72510 Stetten am kalten Markt
Deutschland
Tel.nr.: +49 (0)7573 952-0
Fax: +49 (0)7573 952 111
E-Mail: info@primion.de
Internet: www.primion.de
ISIN: DE0005117006
WKN: 511 700
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Ergänzende Information
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der primion Technology AG ('primion-Aktionär') unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner individuellen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft, des Börsenkurses und des Wertes der primion-Aktien, seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und für wie viele primion-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.
Die vollständige Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der primion Technology AG gemäß § 27 WpÜG ist ab heute, 01. Juli 2013, auf der Unternehmenswebseite www.primion.de im Bereich Investor Relations einzusehen. Ferner wird die Stellungnahme von primion Technology AG unter der Anschrift Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten am kalten Markt/Deutschland, bereit gehalten. Hierauf wird durch Veröffentlichung einer Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger gesondert hingewiesen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in dieser Mitteilung gemachten Ausführungen keine Erläuterungen oder Ergänzungen der Aussage der Gemeinsamen Stellungnahme darstellen und dass allein die Gemeinsame Stellungnahme nach § 27 WpÜG maßgeblich ist.